Wahlprüfsteine für Bayern und Hessen, 8. Oktober 2023

Der Verband Familienabeit e. V. hat den Parteien der bayrischen und hessischen Landespolitik folgende  sechs Fragen zur Beantwortung vorgelegt, damit die Wählerschaft sich informieren kann, wo sie am 8. Oktober ihr Kreuzchen macht.

Befragt wurden in Bayern: CSU, Grüne, Freie Wähler, AfD, SPD, FDP, Linke, ÖDP

in Hessen: CDU, Grüne, SPD, AfD, FDP, Linke, Freie Wähler, Die Partei, Piraten,        ÖDP

1. Betreuungsgeld

Wird sich Ihre Partei im Landtag dafür einsetzen, dass in Bayern ein Landesbetreuungsgeld für U3-Kinder eingeführt wird, das in der Höhe etwa der staatlichen Finanzierung eines Krippenplatzes entspricht, um eine Gleichberechtigung selbst betreuender Eltern zu erreichen?

2. „Gleichstellungspolitik“

Wird sich Ihre Partei im Bundesrat für eine Beseitigung der Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder und von jungen Eltern im Elterngeldgesetz einsetzen, die heute regelhaft ein niedrigeres Elterngeld erhalten? Unser GG verlangt eine Gleichbehandlung aller Eltern.

3. Rentenrecht

Wird sich Ihre Partei, sollte sie Regierungsverantwortung erhalten, (z.B. über den Bundesrat) dafür einsetzen, dass Kinder beim Rentenanspruch ein stärkeres Gewicht erhalten, da beim bestehenden Umlageverfahren ausschließlich die Kinder einer Generation deren Renten finanzieren.

4. Ganztagsschulen

Befürwortet Ihre Partei die Ausweitung von verpflichtenden Ganztagsschulen? Wenn ja, wie halten sie das für vereinbar mit dem Recht der Eltern, ihre Kinder neben der Schule gemäß deren speziellen Neigungen und Bedürfnissen individuell zu fördern (auf sportlichem, künstlerischem Gebiet u.a.)?

5. Missverhältnis zwischen Alterssicherung und Jugendsicherung

Halten Sie das heute bestehende Missverhältnis zwischen der Finanzierung von Alters- und Jugendsicherung nach dem Prinzip: „Eltern investieren; andere profitieren“ für sachgerecht und verfassungsgemäß?

6. Tendenz zur Zerstörung der traditionellen Familie

Wie beurteilt Ihre Partei die These, dass der traditionellen Familie durch das unter 5. angeführte Missverhältnis, die wirtschaftliche Grundlage entzogen wird?

 

Die Antworten für Bayern finden Sie hier:

Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2023 in Bayern

Die Antworten für Hessen finden Sie hier:

Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2023 in Hessen

Wahlprüfsteine LTW Niedersachsen

Der Verband Familienarbeit e. V. hat mit seinem Präsidenten Dr. Johannes Resch in Zusammenarbeit mit dem Bündnis Rettet-die-Familie e. V. für die Landtagswahl in Niedersachsen am 9. Oktober 2022 eine Reihe von Fragen an die zur Wahl stehenden Parteien gesandt. Leider ging bis zum 25.09. keine Stellungnahme der Partei  „Die Linke“ ein.

  • Betreuungsgeld: Wird sich Ihre Partei im Landtag dafür einsetzen, dass in Niedersachsen ein Landesbetreuungsgeld eingeführt wird, mit dem Eltern sowohl die Eigenbetreuung als auch eine Fremdbetreuung ihrer Wahl finanzieren können, was eine echte Wahlfreiheit der Eltern begründen würde?
  • „Gleichstellungspolitik“: Inwiefern wird sich Ihre Partei im Bundesrat für eine Beseitigung der Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder und von jungen Eltern im Elterngeldgesetz einsetzen? Inwiefern wird Ihre Partei die vom Grundgesetz her gebotene Gleichstellung aller Eltern bei der finanziellen Behandlung der Kinderbetreuung anstreben, unabhängig davon, ob diese durch die Eltern oder in Betreuungseinrichtungen erfolgt?
  • Rentenrecht: Inwieweit wird sich Ihre Partei, sollte sie Regierungsverantwortung erhalten, (z.B. über den Bundesrat) dafür einsetzen, dass die Gerechtigkeit gegenüber den Eltern in Gestalt eines Gleichgewichtes zwischen gesetzlicher Jugend- und Alterssicherung wiederhergestellt wird?
  • Ganztagsschulen: Befürwortet Ihre Partei die Ausweitung von verpflichtenden Ganztagsschulen? Wenn ja, wie halten sie das vereinbar mit dem Recht der Eltern, ihre Kinder neben der Schule gemäß deren speziellen Neigungen und Bedürfnissen individuell zu fördern (auf sportlichem, künstlerischem Gebiet u.a.)?

Die Antworten von SPD, CDU, Grüne, FDP, AfD können Sie hier lesen:

alle Antworten WPS NDS 22

Wahlprüfsteine für die Landtagswahl 2022 in Nordrhein-Westfalen

Das Bündnis RETTET  DIE  FAMILIE hat zusammen mit dem Verband FAMILIENARBEIT   den Parteien CDU, SPD, AfD, FDP, Grüne, Linke, Piraten, Tierschutzpartei und ÖDP zur Landtagswahl 2022 in NRW fünf gesellschaftlich relevante Fragen als Wahlprüfsteine für die Wählerschaft gestellt:

1. Betreuungsgeld 

Wird sich Ihre Partei im Landtag dafür einsetzen, dass in Nordrhein-Westfalen ein Landesbetreuungsgeld eingeführt wird, mit dem Eltern sowohl die Eigenbetreuung als auch eine Fremdbetreuung ihrer Wahl finanzieren können? 

2. „Gleichstellungspolitik“ 

Inwiefern wird sich Ihre Partei im Bundesrat für eine Beseitigung der Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder und von jungen Eltern im Elterngeldgesetz einsetzen, die sich aufgrund der „Lohnersatzfunktion“ ergibt? 

3. Wahlfreiheit für Eltern 

Inwiefern wird Ihre Partei die vom Grundgesetz her gebotene Wahlfreiheit aller Eltern bei der finanziellen Behandlung der Kinderbetreuung anstreben, unabhängig davon, ob die Betreuung durch die Eltern selbst oder in Betreuungseinrichtungen erfolgt? 

4. Rentenrecht 

Inwieweit wird sich Ihre Partei, sollte sie Regierungsverantwortung erhalten, (z.B. über den Bundesrat) dafür einsetzen, dass die Gerechtigkeit gegenüber den Eltern in Gestalt eines Gleichgewichtes zwischen gesetzlicher Jugend- und Alterssicherung wiederhergestellt wird? 

5. Ganztagsschulen 

Befürwortet Ihre Partei die Ausweitung von verpflichtenden Ganztagsschulen?
Wenn ja, wie halten sie das vereinbar mit dem Recht der Eltern, ihre Kinder neben der Schule gemäß deren speziellen Neigungen und Bedürfnissen individuell zu fördern (auf sportlichem, künstlerischem Gebiet u.a.)? 

Unter folgendem Link können Sie die Antworten der einzelnen Parteien einsehen;

http://www.rettet-die-familie.de/wahlpruefsteine-2022-Landtagswahl-in-NRW

Die FDP hat bis zum 6. April 2022 nicht geantwortet.

CDU / CSU quo vadis? Gestaltungsanspruch offenbar obsolet!

Die vierfache Mutter, Buchautorin und Journalistin BIRGIT KELLE klärt in dem verlinkten FOCUS-Artikel auf, wie die Fraktionen von UNION und SPD durch eine neue „Bundesstiftung Gleichstellung“ die Gender- und Gleichstellungspolitik mit Steuergeldern vorantreiben wollen.

Meine Damen, meine Herren,

Die Gleichstellungs-APO kommt,
und die CDU sieht nicht nur zu, sondern hilft gerade, auf Jahre abzusichern, dass handverlesene Experten und Lobbygruppen in aller Seelenruhe und mit Steuergeldern finanziert ihre Gender- und Gleichstellungspolitik vorantreiben können. Die Bundesregierung ist gerade dabei, sich eine „Bundesstiftung Gleichstellung“ zu gönnen. Eine weitere Institution, jährlich ausgestattet mit 5 Millionen Ihrer Steuergelder, um im vorparlamentarischen Raum jene Gender-Politik vorzubereiten, die man dann mit „Segen“ der selbst installierten Stiftung anschließend gedenkt umzusetzen.

Ich habe den Gesetzesentwurf, der gestern von den Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD an die Fraktionsmitglieder versandt wurde, auf dem Tisch liegen und eine ausführliche Analyse verfasst, die Sie hier unter dem Link  bei FOCUS online nachlesen können.

Es stellen sich zahlreiche Frage: Wozu eine weitere Stiftung, haben wir nicht ein ganzes Ministerium für die politische Umsetzung von Geschlechterpolitik? Haben wir nicht über 2000 kommunale Gleichstellungsbeauftragte? Und wieso plant man, die Erstellung des Gleichstellungsberichtes der Bundesregierung aus dem Ministerium an eine Stiftung auszulagern? Wer sind die einschlägigen „Experten“, die längst eingebunden wurden zur Vorbereitung und wahrscheinlich auch weiterhin am Tisch sitzen werden? Und nach welchen Kriterien werden sie ausgesucht und von wem?
Nur als kleinen Vorgeschmack: Einer der Verbände, der bereits 100.000 Euro einstreichen konnte, um die Installation der Stiftung und ihre Ziele im Namen des Bundesfamilienministeriums unter Regie der SPD-Ministerin Franziska Giffey voranzutreiben, ist der Verein „Frauen aufs Podium e.V.“.  Interessant ist die „Frauen“-Definition des Verbandes, nachzulesen auf deren Homepage: „Mit Frauen* sind alle Personen gemeint, die sich weiblich positionieren. Frauen* können unterschiedliche Körper haben und z. B. trans, cis oder inter sein. Nicht-binäre und nicht heterosexuelle Geschlechtsidentitäten und Begehrensformen sind dabei explizit eingeschlossen.“

Das ist Gender-Politik in Reinkultur. Und nein, das ist kein Versehen, sondern Absicht. Auch 2019 war der Verband mit ungenannten finanziellen Zuwendungen bereits eingebunden, wie eine Kleine Anfrage der FDP ergab. Als Krönung bezieht sich die Regierung in der Begründung für die Notwendigkeit einer Stiftung explizit auf die UN-Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking und der dort verabschiedeten Resolution. Das war nicht irgendeine Konferenz, sondern genau jene, die weltweit den Startschuss gab, um Gender Mainstreaming als Handlungskonzept weltweit durchzusetzen.
Geschlechtergerechtigkeit ist nicht Gleichstellungspolitik und schon gar nicht Genderpolitik. Man kann es nicht oft genug wiederholen. Nahezu perfide vermischt auch dies Gesetz zur Gründung die beiden Begriffe, um die Illusion weiter am Leben zu halten, dies sei doch irgendwie dasselbe. Man argumentiert mit der Forderung nach Geschlechtergerechtigkeit im Grundgesetz, um dann der „Gleichstellung“ die nichts anderes als Quotenpolitik ist, nach dem Mund zu reden. Allein in den ersten Zeilen kommt „Gleichstellung“ wie ein Mantra sieben mal vor.


Ich lege Ihnen diesen Beitrag in seiner ganzen Länge ans Herz. Wer verstehen will, warum gute Familienpolitik in diesem Land nicht vorankommt, findet hier eine weitere Antwort: Weil etwas anderes gewollt ist. Gerade wird wieder eine Weiche gestellt. Und so bleibt mein Fazit am Ende der Analyse: „Die Frage, die unbeantwortet bleibt: Wieso sehen CDU und CSU eigentlich mit großer Gelassenheit zu und unterstützen dies Vorhaben gar, das ihnen auf viele Jahre eine steuerfinanzierte vorparlamentarische Opposition in Fragen der Geschlechterpolitik bescheren wird? Und es bleiben nur zwei Optionen offen: Entweder sie teilen die frauen- und geschlechterpolitischen Ansichten der SPD inzwischen ohne Abstriche und geben jeden eigenen familienpolitischen und frauenpolitischen Gestaltungsanspruch im Sinne ihres zumindest schriftlich in einer Schublade abgelegten Parteiprogramms ab, oder es ist ihnen schlicht egal. Hauptsache sie stellen die „Bundeskanzler*in“.

Herzliche Grüße

Ihre
Birgit Kelle
Vorsitzende Frau 2000plus e.V.

Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2021 in Baden-Württemberg

 

Das Bündnis „Rettet die Familie“ gibt als überparteilicher Verband keine direkte Wahlempfehlung ab, zumal auch Eltern nicht nur unter familienpolitischen Gesichtspunkten abstimmen. Wir wollen aber die Wähler gezielt zu den Standpunkten der Parteien zu familienpolitischen Schlüsselfragen informieren. Dabei wollen wir die Stellungnahmen der Parteien nicht kommentieren, sondern den Lesern das Urteil überlassen, ob und inwieweit auf die Fragen eingegangen oder ihnen ausgewichen wurde. Zur leichten Orientierung haben wir die Antworten direkt untereinandergestellt. Die Reihenfolge der Parteien entspricht dem letzten Wahlergebnis. Der Übersichtlichkeit halber haben wir um Begrenzung des Umfangs gebeten und uns bei Überlänge eine Kürzung vorbehalten. Soweit das geschehen ist, wurden vor allem Passagen gekürzt, die nicht auf die Fragen eingingen und das durch … kenntlich gemacht. Die ungekürzten Antworten werden aber getrennt von der Zusammenstellung veröffentlicht.

 

1. Familienpolitik und Grundgesetz (GG)

Bereits im 5. Familienbericht (1994, Seite 21) wurde eine „strukturelle Rücksichtslosigkeit der gesellschaftlichen Verhältnisse gegenüber den Familien“ beschrieben. Das wurde besonders durch unser Rentenrecht begründet, das den wirtschaftlichen Gewinn der Kindererziehung durch die Lohnbindung der gesetzlichen Renten großenteils auf kinderlose Erwerbstätige umlenkt, obwohl die Investitionskosten weiter überwiegend von den Eltern getragen werden müssen. Diese Rücksichtslosigkeit gegenüber Eltern und Kindern wurde seitdem nicht abgebaut, sondern im Rahmen der „Gleichstellungspolitik“ eher noch weiter verschärft. Das führte und führt u.a. zu einer zunehmenden relativen Verarmung von Familien, zu erschwerten Erziehungsbedingungen und einem Geburtenmangel.

Hält es Ihre Partei für mit dem GG (Art. 6,1) vereinbar, dass Kosten und Wertschöpfung der Kindererziehung so stark auseinanderfallen, wie das zur Zeit der Fall ist, indem die erwerbstätig gewordenen Kinder den kinderlosen Erwerbstätigen, die weniger Kinderkosten getragen haben, in der Regel höhere Renten finanzieren müssen als den eigenen Eltern?

Grüne: … Familie heißt für uns Grüne: Menschen übernehmen dauerhaft füreinander Verantwortung, kümmern sich umeinander und sind füreinander da. Das unterstützen wir in aller Vielfalt: mit oder ohne Trauschein, alleinerziehend oder mit Partner*in, mehr- oder gleichgeschlechtlich, mit und ohne Migrationshintergrund, im Rahmen einer biologischen Elternschaft oder als Pflege- und Adoptivfamilie, als Patchwork oder Mehr-Eltern- Konstellation. …
… Wir Grüne wollen eine Alterssicherung, die für alle Menschen funktioniert und in der alle solidarisch füreinander einstehen. Alle sollen sicher sein können, dass sich die Rentenbeiträge auszahlen und im Alter keine Armut droht. Auch auf Bundesebene, die für die Rentengesetzgebung zuständig ist, setzen wir Grüne uns für eine Garantierente bei 30 Versicherungsjahren ein. …

CDU: Als Christdemokraten sehen wir es als unsere Aufgabe an, Familien zu stärken zu entlasten und ihnen Raum zur Entfaltung zu geben. Mit der Einführung eines Familiensplittings soll die Familie als Ganzes bei steuerlichen Erleichterungen berücksichtigt werden. Mit der Befreiung von der Grunderwerbssteuer für Familien mit minderjährigen Kindern sollen der Bau und Erwerb der eigenen vier Wände erleichtert werden. In Ergänzung dazu soll das Baukindergeld verlängert werden.

AfD: Es herrscht eine erhebliche Gerechtigkeitslücke.
Zunächst fordern wir, dass die direkten Kosten, welche durch Kindererziehung entstehen, vollständig steuerlich berücksichtigt werden. Ehegattensplitting soll zwar erhalten bleiben, allerdings zum Familiensplitting erweitert werden. Somit würde der Steuertarif der gemeinsamen Kinderzahl angepasst. Damit würde eine Ungleichbehandlung zwischen Familien und kinderlosen Ehepaaren direkt und unmittelbar egalisiert.

SPD: Keine Beantwortung der Frage, nur Verweis auf Wahlprogramm FDP: Beantwortung zugesagt, aber bis 6.2. nicht eingetroffen

Linke: Wir halten das in Deutschland geltende Rentensystem insgesamt für ungerecht und unsozial. Es verstärkt bestehende Ungleichheiten, führt in hohen Maß zu Altersarmut und erkennt Beiträge zur Gesellschaft in sehr unterschiedlicher Weise an, wie auch von Ihnen angesprochen. … Wir sind für eine ganz grundsätzliche Reform des Rentensystems, in welches dann auch alle einzahlen. Neben vielen anderen Punkten, möchten wir dabei, dass die Zeit zur Kindererziehung besser verrechnet wird.

ÖDP: Zum „Schutz der Familie“ nach Art 6 (1) GG gehört für die ÖDP auch, alle Erwerbstätigen, auch die kinderlosen, an den Kosten der Kindererziehung zu beteiligen. Dies wäre ein Ausgleich dafür, dass die Kinder den kinderlosen Erwerbstätigen später die Renten zahlen, während ihre eigenen Eltern zwar in die Kindererziehung investiert haben, später aber oftmals nur kleinere Renten erhalten.

Hält es Ihre Partei für mit dem GG (Art. 6,2) vereinbar, dass der Staat über die gesetzliche Zuerkennung oder Nicht-Zuerkennung staatlicher Leistungen, Eltern in ihrer Entscheidung, wie sie ihre Kinder erziehen, zu beeinflussen versucht, wie das durch die Ausgestaltung des Elterngeldgesetzes und die ausschließliche Finanzierung der Fremdbetreuung geschieht?

Grüne: Eine gezielte staatliche Beeinflussung der persönlichen Entscheidung über die Pflege und Erziehung der Kinder wollen wir nicht und findet auch nicht statt. …

CDU: Wir machen uns stark für Wahlfreiheit, denn Familien wissen am besten, was sie brauchen und benötigen niemanden, der ihnen Vorschriften macht. Mit der Einführung eines Familiengeldes, das unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und der Art der Betreuung bezahlt wird, unterstützen wir Familien in ihren eigenen Entscheidungen.

AfD: Auch diesen Umstand empfinden wir als unbefriedigend. – Eltern, die die frühkindliche Betreuung zu Hause wahrnehmen, haben einen finanziellen Ausgleich verdient.

SPD: Keine Beantwortung der Frage, nur Verweis auf Wahlprogramm FDP: Beantwortung zugesagt, aber bis 6.2. nicht eingetroffen

Linke: ….Wir sehen allerdings im Elterngeld und in der Finanzierung von Betreuungsangeboten keine unzweckmäßige Beeinflussung. Andernfalls müsste man auch sehr allgemein davon sprechen, dass Gesellschaft, Wirtschaft, Kirchen und viele weitere Organisationen und Institutionen Eltern in ihrer Entscheidung sehr direkt beeinflussen. Wir möchten auf keinen Fall, dass der Staat Vorgaben macht, wie Eltern ihre Kinder zu erziehen haben, allerdings sehen wir Nachteilsausgleiche für bestehende gesellschaftliche Ungerechtigkeiten sehr wohl als staatliche Aufgabe.

ÖDP: Nach Art 6 (2) GG darf der Staat den Eltern die Art der Kinderbetreuung nicht vorschreiben. Die ÖDP ist gegen die einseitige Förderung der Krippenbetreuung und für eine finanzielle Gleichstellung von Eigen- und Fremdbetreuung von Kindern unter drei Jahren.

 

2. „Kinderrechte“ ins Grundgesetz?

Aktuell bestehen Bestrebungen, im GG „Kinderrechte“ besonders aufzuführen. Das wird damit begründet, dass die Rechte der Kinder besser geschützt werden sollen. Tatsächlich werden die Rechte der Kinder aber heute besonders durch staatliches Eingreifen eingeschränkt. So wird etwa dem wichtigen Kinderrecht auf elterliche Betreuung durch die einseitige Finanzierung der Fremdbetreuung entgegengewirkt. Insgesamt wirkt sich die Abwertung der elterlichen Erziehungsarbeit im Sozialrecht nicht nur zum Nachteil der Eltern, sondern auch zum Nachteil der Kinder aus. Nach dem bestehenden GG sind die Eltern die wichtigsten Wahrer der Kinderrechte. Eine besondere Erwähnung im GG könnte den Eindruck vermitteln, als habe der Staat ein stärkeres Eingriffsrecht als nach dem bisherigen Wortlaut.

Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass das Kinderrecht auf Betreuung durch die Eltern besser verwirklicht wird? Wie soll der Gefahr vorgebeugt werden, dass eine neue Passage im GG zum Vorwand genommen wird, die Erziehungsarbeit der Eltern noch stärker zu behindern, als das schon bisher geschieht?

Grüne: Wir stehen voll dahinter, die Rechte der Kinder auf Pflege, Schutz und Kindeswohl in unserer Verfassung zu stärken – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der UN- Kinderrechtskonvention. Die Verfassung als gesellschaftspolitisches Leitbild unseres Zusammenlebens hat eine Strahlwirkung. Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz wird dazu beitragen, diese Positionen zu stärken und den Schutz vor Gewalt zu verbessern. Die Meinung von Kindern wird dann zudem stärkeren Einfluss auf staatliches Handeln haben. …

CDU: Echte Wahlfreiheit schafft Angebote ohne ideologischen Druck auszuüben. Wir setzen auf flexible, bedarfsgerechte und zugleich qualitativ hochwertige Betreuungsangebote – orientiert an dem was Familien wirklich wollen und brauchen.

AfD: Die AfD sieht speziell die Bestrebungen einer Erweiterung des Grundgesetzes im Hinblick auf Kinderrechte, als gefährlich an.- Kinder sind bereits vollumfänglich Grundrechtempfänger. Der vehemente Aktionismus einiger Politiker ist nicht logisch nachvollziehbar. Zahlreiche Verbände haben Bedenken bezüglich separater Kinderrechte im GG transparent gemacht. – Viel mehr sollten Mütter und Väter in ihrem Erziehungsrecht bestärkt und unterstützt werden, als mündige Eltern die Entscheidungen zu treffen, die für ihre Kinder am besten sind.

SPD: Keine Beantwortung der Fragen, nur Verweis auf Wahlprogramm FDP: Beantwortung zugesagt, aber bis 6.2. nicht eingetroffen

Linke: … Darüber hinaus haben Kinder eben auch weitere Rechte, als auf die Betreuung durch Eltern, wie das Recht auf Bildung und soziale Teilhabe. Bei der Einbringung und Debatte im Bundestag argumentierten unsere Abgeordneten überwiegend mit Anspruch auf Chancengleichheit, auf Mitbestimmung und auf Schutz von Kindern und Jugendlichen. Eine Krippenpflicht wurde dabei nicht gefordert.

ÖDP: Nach Meinung der ÖDP ist eine formale Erwähnung von „Kinderrechten“ im GG überflüssig. Ein wichtiger Schritt, das Kinderrecht z. B. auf elterliche Betreuung zu gewährleisten, besteht darin, den Eltern das staatliche Geld für die Kinderbetreuung zu geben und sie selbst entscheiden zu lassen, ob sie damit die Fremdbetreuung des Kindes (unter drei Jahren) finanzieren wollen oder es selbst daheim betreuen wollen.

 

3. „Gleichstellungspolitik“

Die Landesregierungen tragen über den Bundesrat auch eine Mitverantwortung für die Bundespolitik. Unter dem Begriff „Gleichstellungspolitik“ versucht die gegenwärtige Bundesregierung den Eindruck zu erwecken, als diene diese der Gleichberechtigung der Geschlechter.

Tatsächlich wird aber lediglich eine Gleichstellung im Bereich der herkömmlichen Erwerbsarbeit angestrebt. Das führt zu einer weiteren Abwertung der elterlichen Erziehungsarbeit, was die Entstehung einer festen Bindung zwischen Eltern und Kind erschwert. Nach überzeugenden wissenschaftlichen Erkenntnissen belastet eine mangelnde Bindung des Kindes an die Eltern die Entwicklung von Selbstbewusstsein und späterer Lern- und Bildungsfähigkeit. Die einseitige Orientierung am erwerbsfixierten Denken führt zu einer strukturellen Benachteiligung aller Eltern, da die Erziehungsarbeit einen wesentlichen Teil ihrer Lebensarbeitsleistung ausmacht. Auch eine stärkere Einbeziehung der Väter würde an der Diskriminierung der Erziehungsarbeit gegenüber der Erwerbsarbeit nichts ändern, solange deren Honorierung verweigert wird.

Die bestehende Geringbewertung der Erziehungsarbeit ist nicht mehr zeitgemäß, weil deren wirtschaftliche Wertschöpfung (besonders aufgrund des Rentenrechts) nicht mehr allein den Eltern zugutekommt, wie das früher der Fall war, sondern allen Erwerbstätigen.

Wird sich Ihre Partei für eine Gleichberechtigung der Mütter und Väter auf der Grundlage einer Gleichbewertung von Erziehungsarbeit und herkömmlicher Erwerbsarbeit einsetzen, auch wenn die Kinder länger als das erste Lebensjahr von den Eltern selbst betreut werden?

Grüne: Wir Grüne sorgen dafür, dass Frauen und Männer endlich die gleichen Chancen haben. Die Gleichstellung aller Geschlechter ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Doch leider ist sie noch keine gesellschaftliche Realität.
Frauen und Männer sind zwar vor dem Gesetz gleich, aber wir alle haben Rollenbilder im Kopf. Es gibt immer noch Berufe, die als typisch für Frauen oder Männer gelten. Immer noch ist Frauen der Zugang zu Führungspositionen erschwert. …

CDU: Wir setzen uns für eine flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit im Lebenslauf ein. Eine solche innovative Zeitpolitik bietet Möglichkeiten für berufliche Auszeiten – etwa zur Erziehung der Kinder – und eröffnet Familien damit mehr Gestaltungsfreiräume. Ein Mittel hierzu wäre ein lebensphasenorientiertes, flexibles Familienzeitkonto, welches arbeitgeberübergreifend gilt und im Verlauf der Lebensphasen flexibel in Anspruch genommen oder zwischen Eltern übertragen werden kann.

AfD: Wie bereits eingangs erwähnt, wollen wir Eltern mehr Flexibilität und Freiheit ermöglichen. Finanzieller Druck darf nicht dazu führen, dass Mütter und Väter ihre kleinen Kinder in Betreuungseinrichtungen geben, um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern. – Insofern muss eine finanzielle Anerkennung der Erziehungsarbeit auch gewährleisten, dass Eltern genügend Geld bleibt, um die Familie zu ernähren.

SPD: Keine Beantwortung der Frage, nur Verweis auf Wahlprogramm

FDP: Beantwortung zugesagt, aber bis 6.2. nicht eingetroffen

Linke: Wir sehen ebenfalls starke schwächen bei der Gleichstellungspolitik. Allerdings finden wir eine Gleichstellung bei der Erwerbsarbeit durchaus gut und erstrebenswert. Eine Verstärkung bestehender Ungleichheiten würde weder Kinder, noch Eltern, noch Familien fördern, sondern deren Lage noch weiter verschlechtern. Wie sie auch fordern wir aber auch mehr Gleichstellung darüber hinaus. Beispielsweise auch im Bereich des Rentenrechts.
Wir sind sehr wohl auch über die Rente hinaus dafür, dass auch private Care-Arbeit besser vergütet und in den Sozialsystemen berücksichtigt wird. … Ein Erziehungsgehalt zwingt ärmere Familien (Erwerbslose, Hartz-IV Empfänger*innen) zur häuslichen Kinderbetreuung zur Aufbesserung des Einkommens und beraubt ärmere Kinder um die Chance auf einen Kita- Besuch.

ÖDP: Die ÖDP hält die Gleichbewertung von Erziehungsarbeit und herkömmlicher Erwerbsarbeit – auch nach dem ersten Lebensjahr des Kindes – für immens wichtig und wird sich dafür einsetzen.

 

4. HonorierungderelterlichenErziehungsarbeit

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 21. Juli 2015 die Zuständigkeit für ein Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder unter drei Jahren nicht in einer Krippe oder bei einer staatlich anerkannten Tagesmutter betreuen lassen, den Ländern zugeordnet. Damit liegt es im Verantwortungsbereich der Länder, die bisherige Diskriminierung selbst betreuender Eltern abzubauen.

Wird sich Ihre Partei im Landtag dafür einsetzen, dass eine finanzielle Gleichberechtigung von Eltern, die ihre U3-Kinder selbst betreuen, verwirklicht wird, um eine echte Wahlfreiheit herzustellen?

Grüne: Eine echte Wahlfreiheit besteht. Für uns Grüne steht über allem das Kindeswohl. Die ersten Lebensjahre prägen den Menschen am meisten – sei es in der Kindertagesstätte oder zu Hause. Daher ist auch eine gute Qualität in den Einrichtungen der Kinderbetreuung unerlässlich.

CDU: Familien leisten Enormes bei Erziehung und Pflege. Vor allem sind Familien dabei zeitlich und finanziell beansprucht. Echte Wahlfreiheit schafft Angebote ohne ideologischen Druck auszuüben. Dies gilt im Hinblick auf die Form und Dauer der Kinderbetreuung. Das wird unterstützt durch die Einführung eines Familiengeldes.

AfD: Ja, wir werden dieses Thema positiv begleiten.

SPD: Keine Beantwortung der Frage, nur Verweis auf Wahlprogramm

FDP: Beantwortung zugesagt, aber bis 6.2. nicht eingetroffen

Linke: Die LINKE fordert bundesweit eine Kindergrundsicherung. … Wir sehen darin eine deutlich größere echte Wahlfreiheit für Kinder und Eltern, als wie wenn Eltern dafür bezahlt werden, ihre Kinde nicht in professionelle Betreuung zu geben. Denn selbstverständlich schafft auch dies Abhängigkeiten und würde insbesondere bei armen Familien dazu führen, dass diese aus ökonomischem Zwang keine Betreuung in Anspruch nehmen. …

ÖDP: Die ÖDP wird sich nicht nur für ein Betreuungsgeld einsetzen, sondern für ein echtes Gehalt für Eltern von U3-Kindern, das in etwa den Kosten eines Krippenplatzes entsprechen soll. Nur dann wird es eine echte Wahlfreiheit geben. Durch die Einführung eines „Grundeinkommens für Erziehung und Pflege“ soll zum einen die elterliche Erziehungsarbeit honoriert werden, zum anderen aber auch die Leistung pflegender Angehöriger.

 

5. Elterngeldgesetz

Über den Bundesrat entscheiden die Länder auch mit über die Bundespolitik, wozu das Elterngeldgesetz gehört. Die Lohnorientierung des Elterngeldes („Lohnersatzfunktion“) entwertet die Kinderbetreuung zur Nichtarbeit analog von Krankheit und Arbeitslosigkeit. Diese Abwertung scheint das uralte, aber unberechtigte Vorurteil einer Minderwertigkeit der traditionell von Frauen geleisteten Betreuungsarbeit zu bestätigen und verstärkt es sogar. Das schadet vor allem den Eltern, die vor einer Geburt bereits ältere Kinder betreuten und den jungen, noch in Ausbildung befindlichen Eltern (z.B. Studenten), weil sie vor der Geburt keinen oder nur geringen Lohn hatten.

Wird sich Ihre Partei im Bundesrat für eine Beseitigung der sich aufgrund des Elterngeldgesetzes ergebenden Diskriminierung von Mehr-Kind-Eltern und von jungen Eltern einsetzen?

Grüne: Eine Diskriminierung besteht nicht. Das Elterngeld hat den Zweck, fehlendes Einkommen auszugleichen, wenn Eltern ihr Kind betreuen. Damit sichert es die wirtschaftliche Existenz der Familien. …

CDU: Familienpolitik aus einer Hand muss Betreuung und Bildung, Chancengerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Auge haben. Wir wollen den Landesfamilienpass weiterentwickeln. So soll er bereits ab zwei kindergeldberechtigten Kindern beantragt werden können und zusammen mit dem jeweiligen Eintrittsgutschein einen weiteren Gutschein zur Nutzung des ÖPNV am Besuchsort beinhalten.

AfD: Die AfD sieht es kritisch, dass gerade junge Leute, die sich für Kinder entscheiden, mehr oder weniger „bestraft“ werden. Elterngeld sollte zu mehr sozialer Gerechtigkeit führen und bei den in der Frage erwähnten Punkten hat man mehr den Eindruck, dass speziell Ungerechtigkeit gefördert wird.

SPD: Keine Beantwortung der Frage, nur Verweis auf Wahlprogramm FDP: Beantwortung zugesagt, aber bis 6.2. nicht eingetroffen

Linke: Ja unsere Partei setzt sich bereits auf Bundesebene für eine Beseitigung von Diskriminierungen durch das Elterngeldgesetz ein und wird dies selbstverständlich auch im Landtag eine Bundesratsinitiative unterstützen. …. Personen außerhalb eines Erwerbsarbeitsverhältnisses werden unserer Meinung nach ungerechterweise massiv benachteiligt. Auch ist der Anspruch auf Elterngeld zeitlich zu kurz gehalten um damit unberechtigte Vorurteile und veraltete Gesellschaftsrollen effektiv etwas entgegenzusetzen.

ÖDP: Die ÖDP ist gegen die Bevorzugung berufstätiger Eltern durch das bestehende Elterngeldgesetz. Dieses ist ein bloßer Lohnersatz für wegfallende Erwerbsarbeit. Die ÖDP fordert dagegen einen echten Lohn für elterliche Erziehungsarbeit, den auch diejenigen Eltern in vollem Umfang erhalten sollen, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren.

Ergänzende Anmerkung: Die Piratenpartei hat auf unsere Anfrage nicht geantwortet.

Wahlprüfsteine auch beim Bündnis “Rettet die Familie” direkt einsehbar: http://www.rettet-die-familie.de/Wahlpruefstein-2021-Landtagswahl-in-Baden-Wuerttemberg

Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2021 in Baden Württemberg

Das Bündnis „Rettet die Familie“ wendet sich zusammen mit dem „Verband Familienarbeit“ mit Wahlprüfsteinen zur Landtagswahl 2021 in Baden-Württemberg an die einzelnen, im Landtag vertretenen Parteien. Sofern sich diese Parteien äußern, werden wir deren Antworten hier rechtzeitig veröffentlichen.

1.   Familienpolitik und Grundgesetz (GG)

Bereits im 5. Familienbericht (1994, Seite 21) wurde eine „strukturelle Rücksichtslosigkeit der gesellschaftlichen Verhältnisse gegenüber den Familien“ beschrieben. Das wurde besonders durch unser Rentenrecht begründet, das den wirtschaftlichen Gewinn der Kindererziehung durch die Lohnbindung der gesetzlichen Renten großenteils auf kinderlose Erwerbstätige umlenkt, obwohl die Investitionskosten weiter überwiegend von den Eltern getragen werden müssen. Diese Rücksichtslosigkeit gegenüber Eltern und Kindern wurde seitdem nicht abgebaut, sondern im Rahmen der „Gleichstellungspolitik“ eher noch weiter verschärft. Das führte und führt u.a. zu einer zunehmenden relativen Verarmung von Familien, zu erschwerten Erziehungsbedingungen und einem Geburtenmangel.

  • Hält es Ihre Partei für mit dem GG (Art. 6,1) vereinbar, dass Kosten und Wertschöpfung der Kindererziehung so stark auseinander fallen, wie das zur Zeit der Fall ist, indem die erwerbstätig gewordenen Kinder den kinderlosen Erwerbstätigen, die weniger Kinderkosten getragen haben, in der Regel höhere Renten finanzieren müssen als den eigenen Eltern?
  • Hält es Ihre Partei für mit dem GG (Art. 6,2) vereinbar, dass der Staat über die gesetzliche Zuerkennung oder Nicht-Zuerkennung staatlicher Leistungen, Eltern in ihrer Entscheidung, wie sie ihre Kinder erziehen, zu beeinflussen versucht, wie das durch die Ausgestaltung des Elterngeldgesetzes und die ausschließliche Finanzierung der Fremdbetreuung geschieht?

2.   „Kinderrechte“ ins Grundgesetz?

Aktuell bestehen Bestrebungen, im GG „Kinderrechte“ besonders aufzuführen. Das wird damit begründet, dass die Rechte der Kinder besser geschützt werden sollen. Tatsächlich werden die Rechte der Kinder aber heute besonders durch staatliches Eingreifen eingeschränkt. So wird etwa dem wichtigen Kinderrecht auf elterliche Betreuung durch die einseitige Finanzierung der Fremdbetreuung entgegengewirkt. Insgesamt wirkt sich die Abwertung der elterlichen Erziehungsarbeit im Sozialrecht nicht nur zum Nachteil der Eltern, sondern auch zum Nachteil der Kinder aus. Nach dem bestehenden GG sind die Eltern die wichtigsten Wahrer der Kinderrechte. Eine besondere Erwähnung im GG könnte den Eindruck vermitteln, als habe der Staat ein stärkeres Eingriffsrecht als nach dem bisherigen Wortlaut.

  • Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass das Kinderrecht auf Betreuung durch die Eltern besser verwirklicht wird? Wie soll der Gefahr vorgebeugt werden, dass eine neue Passage im GG zum Vorwand genommen wird, die Erziehungsarbeit der Eltern noch stärker zu behindern, als das schon bisher geschieht?

3.   „Gleichstellungspolitik“

Die Landesregierungen tragen über den Bundesrat auch eine Mitverantwortung für die Bundespolitik. Unter dem Begriff „Gleichstellungspolitik“ versucht die gegenwärtige Bundesregierung den Eindruck zu erwecken, als diene diese der Gleichberechtigung der Geschlechter.

Tatsächlich wird aber lediglich eine Gleichstellung im Bereich der herkömmlichen Erwerbsarbeit angestrebt. Das führt zu einer weiteren Abwertung der elterlichen Erziehungsarbeit, was die Entstehung einer festen Bindung zwischen Eltern und Kind erschwert. Nach überzeugenden wissenschaftlichen Erkenntnissen belastet eine mangelnde Bindung des Kindes an die Eltern die Entwicklung von Selbstbewusstsein und späterer Lern- und Bildungsfähigkeit. Die einseitige Orientierung am erwerbsfixierten Denken führt zu einer strukturellen Benachteiligung aller Eltern, da die Erziehungsarbeit einen wesentlichen Teil ihrer Lebensarbeitsleistung ausmacht. Auch eine stärkere Einbeziehung der Väter würde an der Diskriminierung der Erziehungsarbeit gegenüber der Erwerbsarbeit nichts ändern, solange deren Honorierung verweigert wird.

Die bestehende Geringbewertung der Erziehungsarbeit ist nicht mehr zeitgemäß, weil deren wirtschaftliche Wertschöpfung (besonders aufgrund des Rentenrechts) nicht mehr allein den Eltern zugutekommt, wie das früher der Fall war, sondern allen Erwerbstätigen.

  • Wird sich Ihre Partei für eine Gleichberechtigung der Mütter und Väter auf der Grundlage einer Gleichbewertung von Erziehungsarbeit und herkömmlicher Erwerbsarbeit einsetzen, auch wenn die Kinder länger als das erste Lebensjahr von den Eltern selbst betreut werden?

4.   Honorierung der elterlichen Erziehungsarbeit

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 21. Juli 2015 die Zuständigkeit für ein Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder unter drei Jahren nicht in einer Krippe oder bei einer staatlich anerkannten Tagesmutter betreuen lassen, den Ländern zugeordnet. Damit liegt es im Verantwortungsbereich der Länder, die bisherige Diskriminierung selbst betreuender Eltern abzubauen.

  •  Wird sich Ihre Partei im Landtag dafür einsetzen, dass eine finanzielle Gleichberechtigung von Eltern, die ihre U3-Kinder selbst betreuen, verwirklicht wird, um eine echte Wahlfreiheit herzustellen?

5.   Elterngeldgesetz

Über den Bundesrat entscheiden die Länder auch mit über die Bundespolitik, wozu das Elterngeldgesetz gehört. Die Lohnorientierung des Elterngeldes („Lohnersatzfunktion“) entwertet die Kinderbetreuung zur Nichtarbeit analog von Krankheit und Arbeitslosigkeit. Diese Abwertung scheint das uralte, aber unberechtigte Vorurteil einer Minderwertigkeit der traditionell von Frauen geleisteten Betreuungsarbeit zu bestätigen und verstärkt es sogar. Das schadet vor allem den Eltern, die vor einer Geburt bereits ältere Kinder betreuten und den jungen, noch in Ausbildung befindlichen Eltern (z.B. Studenten), weil sie vor der Geburt keinen oder nur geringen Lohn hatten.

  • Wird sich Ihre Partei im Bundesrat für eine Beseitigung der sich aufgrund des Elterngeldgesetzes ergebenden Diskriminierung von Mehr-Kind-Eltern und von jungen Eltern einsetzen?

Wahlprüfsteine zur bevorstehenden Landtagswahl im Saarland

Das Bündnis “Rettet die Familie”, www.rettet-die-familie.de, zu dem auch unsere Elterninitiative gehört, hat wieder für die Landtagswahl im Saarland am 26. März an die kandidierenden Parteien Wahlprüfsteine zu den Themen Betreuungsgeld, Gleichstellungspolitik, Rentenrecht und Ganztagsschulen versandt, die wir mit den Antworten der Parteien veröffentlichen.

 

Sicher gehört das Saarland nicht zu den größten Bundesländern. Die Antworten geben aber in der Regel doch Hinweise auf die Politik der jeweiligen Bundespartei, so dass die Antworten auch für die Bürger/innen der anderen Bundesländer interessant sein können.

Wer Bekannte/Verwandte im Saarland hat, kann diesen Hinweis gern dorthin weiterleiten.

 

Die Antworten der Parteien sind nachzulesen auf den Seiten des „Verbandes Familienarbeit“ unter dem Link:

und:

 

gez.: Johannes Resch

stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.

 

Lohngerechtigkeit ja – Familiengerechtigkeit nein

Die Schwäbische Zeitung berichtet, dass Politikerinnen von SPD und Grünen, voran Frau Schwesig und Frau Künast, nach der erfolgreichen Kampagne zur Frauenquote nun endlich Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern durchsetzen wollen ( Frauen wollen weiteren Fuß in die Tür stellen ). Sie beklagen die Untätigkeit der Kanzlerin.

 

Leserbrief

Seit sieben Monaten liegt die „Berliner Erklärung für Gleichheit auf dem Gehaltszettel“ in einer Schublade des Kanzleramts. Die Frauen von SPD und Grünen machen jetzt Stunk wegen der „Blockade“. Es geht um die Differenz von 22% respektive 7% Gehaltsdifferenz bei gleicher Leistung gegenüber männlichen Kollegen.

 

Zum Vergleich: Bereits seit 15 Jahren  kümmert es weder unsere Bundesregierungen noch die Medien, dass das BverfG die Gleichbehandlung zwischen kinderlosen Arbeitnehmern und Eltern bei den Sozialleistungen einforderte. Die Richter hielten es schon 2001 für unvereinbar mit dem Grundgesetz, „wenn Versicherte, die Kinder erziehen, und damit neben dem Geldbeitrag einen generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten, mit dem gleichen Beitrag belastet werden wie Mitglieder ohne Kinder.“

 

Unsere hoch bezahlten Gleichheitsapostel_innen scheint diese Ungleichheit jedoch nicht zu interessieren. Ihnen geht es lediglich um Gleichheit zwischen erwerbstätigen Männern und erwerbstätigen Frauen. Die Rechte von Vollzeitmüttern haben die o.g. Damen nicht auf ihrer Agenda. Familiengerechtigkeit blendet die feministische Gleichstellungslobby aus.

 

Gleichstellunspolitik, die nur die Interessen erwerbstätiger Frauen im Sinn hat, die generative Leistung von Millionen von Familienmüttern aber ignoriert, ist für mich unglaubwürdig und absolut widerlich.

 

Bärbel Fischer

 

Gleichstellungspolitik – Lug und Trug!

In unermüdlichem Fleiß demaskiert Dr. Johannes Resch die staatlich verordnete GLEICHSTELLUNG als Ideologie, die genau das Gegenteil dessen bewirkt, wofür sie sich ausgibt, nämlich Bevormundung und Ungleichbehandlung statt Chancengleichheit und Gleichberechtigung. Sie ignoriert stur, dass die Lebensentwürfe von Frauen und Männern eben vielfältig sind und die „Teilhabe am Erwerb“ keineswegs das CREDO von allen Eltern ist. Sie sehen  ihre Arbeitsleistung für die künftige Generation missachtet und unterbewertet, obwohl sie durch ihre Kindererziehung garantieren, dass unser Sozialsystem per Umlage bis heute noch einigermaßen ( aber wie lange noch ?) funktioniert. 

Außerdem sieht der Autor in der Abwertung der Erziehungsarbeit eine Neuauflage patriarchalischen Denkens, das nur Erwerbsarbeit als ARBEIT anerkennt.

Solange eine so genannte Gleichstellungspolitik die skandalös unentgeltlich erbrachte Erziehungsarbeit von Eltern nicht berücksichtigt, ist und bleibt sie nichts anderes als Lug und Trug!

Zuerst erschienen auf der Seite des Deutschen Arbeitgeberverbands:

http://www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2016/2016_02_15 _dav_aktuelles_gleichstellung.html

Gleichstellungspolitik  v e r h i n d e r t  Gleichberechtigung                                                         von Johannes Resch

Seit dem Vertrag von Amsterdam (1997) gilt das „Gender Mainstreaming (GM)“ als Querschnittsaufgabe für die Politik in der Europäischen Union. In Deutschland wird das GM in der Regel übersetzt als „Gleichstellung der Geschlechter“. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) definiert die „Gleichstellungspolitik“ so: „Dafür müssen Frauen und Männern über ihren gesamten Lebensweg hinweg die gleichen Chancen eröffnet werden – sei es persönlich, im Beruf oder in der Familie.“ (http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Gleichstellung/politik-fuer-frauen-und-maenner.html)

Mit dieser Umschreibung wird unmissverständlich der Anspruch erhoben, die „Gleichstellungspolitik“ diene der Gleichberechtigung der Geschlechter. Dieser Eindruck lässt sich dem unbefangenen Leser auch leicht vermitteln, da beide Begriffe das Wörtchen „gleich“ enthalten. Aber kann „Gleichstellung“ wirklich so einfach mit Gleichberechtigung gleichgesetzt werden? Bei näherer Betrachtung sagen die beiden Begriffe etwas völlig Verschiedenes aus. „Gleichberechtigung“ ist ein Grundrecht der einzelnen Frauen und Männer gegenüber dem Staat.  „Gleichstellung“ ist dagegen ein (vermeintliches) Recht des Staates gegenüber seinen Bürgern. Rechte der Bürger und Rechte des Staates sind aber grundverschiedene Dinge. Eine „Gleichstellungspolitik“ des Staates kann überhaupt nur dann der Gleichberechtigung dienen, wenn dabei die Wünsche seiner Bürger/innen berücksichtigt werden. Eine „Gleichstellung“ gegen die  jeweiligen persönlichen Vorstellungen ist Bevormundung, also das genaue Gegenteil von Gleichberechtigung.

Nun sind die Wünsche bezüglich Beruf und Lebensentwurf überhaupt bereits innerhalb der Gruppe der Frauen und innerhalb der Gruppe der Männer unterschiedlich. Wenn es aber speziell um die Gleichberechtigung der Geschlechter geht, ist zu berücksichtigen, dass sich die durchschnittlichen Lebensvorstellungen und Denkweisen bei Frauen und Männern erheblich unterscheiden. Wer auch nur über Grundkenntnisse in der Biologie, der Medizin oder der Psychologie verfügt, kann das nicht bestreiten. Auch die allgemeine Erfahrung, etwa bei der Berufswahl, zeigt das. So sind z. B. 63% der Kinder- und Jugendpsychiater Frauen, aber nur 6% der Orthopäden (Ärzteblatt Rheinland-Pfalz, 3/2015, S.12). Aber nicht nur bei der Berufswahl verhalten sich Frauen und Männer verschieden, sondern in allen Lebensbereichen. Von gleichen oder annähernd gleichen Vorstellungen von Männern und Frauen kann keine Rede sein.

Wenn „Gleichstellung“ tatsächlich „gleiche Chancen“ bedeuten soll, wie in der Definition des BMFSFJ oben behauptet, dann sind die unterschiedlichen Absichten der Geschlechter tatsächlich als gleichberechtigt anzuerkennen und zu behandeln. Das geschieht aber nicht. So wird etwa die „Gleichstellung im Erwerbsleben“ gefordert, wobei vor allem die „gleiche Teilhabe“ gemeint ist (http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Gleichstellung/frauen-und-arbeitswelt.html). Dabei wird zwar von „Arbeitsmarkt“ gesprochen, aber nur der Erwerbsarbeitsmarkt gemeint. Nur durch eine Teilhabe am Erwerbsleben könne für Lebensunterhalt und soziale Absicherung gesorgt werden.  Das entspricht zwar der heutigen Rechtslage. Aber es wird übersehen, dass diese Verhältnisse auf einer Minderbewertung der elterlichen Erziehungsarbeit beruhen. Schließlich werden nach dem heute geltenden Umlageverfahren die Renten einer Generation allein durch die Kinder dieser Generation bezahlt und damit auch allein durch Kindererziehung erarbeitet. Der ganze Bereich der elterlichen Erziehungsarbeit wird aber einfach unterschlagen, obwohl er Grundlage für unsere soziale Sicherheit ist. Mütter oder Väter, die ihre Hauptaufgabe darin sehen, ihre Kinder zu erziehen und damit eine vergleichbar wertvolle Arbeit leisten wie Erwerbstätige, werden damit von vornherein von der Gleichberechtigung ausgeschlossen. Damit bricht der Anspruch, die „Gleichstellungspolitik“ fördere die Gleichberechtigung, in sich zusammen.

Die im Hintergrund stehende Vorstellung, dass Gleichberechtigung ohne „gleiche Teilhabe am Erwerbsleben“ nicht möglich sei, beruht auf der Überbewertung der Erwerbsarbeit zu Lasten der Erziehungsarbeit, die im Rentenrecht überdeutlich zum Ausdruck kommt. Schließlich führt diese Fehlbewertung beider Arbeitsbereich zu der absurden Folge, dass Eltern gegenüber ihren eigenen Kindern in der Regel weniger Rentenansprüche haben als ihre kinderlosen Nachbarn, weil die Renten von den im Rahmen des Erwerbslebens geleisteten Beiträgen abgeleitet werden, die aber ausschließlich die Renten der vorangegangenen Generation finanziert haben.

Die Gleichsetzung von „gleicher Teilhabe am Erwerbsleben“ und „Gleichberechtigung“ lässt sich also nur nachvollziehen, wenn die in unserem Sozialsystem fíxierte Fehlbewertung von Arbeit als gegeben hingenommen wird. Die Abwertung der Erziehungsarbeit zugunsten der Erwerbsarbeit beruht aber eindeutig auf dem im Patriarchat wurzelnden überheblichen Denken der Männer. Die als „typisch weiblich“ geltenden Arbeiten wie die Kindererziehung wurden als minderwertiger empfunden als die überwiegend von den Männern ausgeübte Erwerbsarbeit. So ist auch unser im Wesentlichen 1957 geschaffenes Rentenrecht ein Ergebnis männlichen Denkens. Frauen spielten damals in der Politik noch kaum eine Rolle. Vor diesem Hintergrund ist die „Gleichstellungspolitik“  eher als Neuauflage patriarchalen Denkens anzusehen. Die frühere Rolle der Männer wird allerdings heute von Männern und Frauen eingenommen, die vorwiegend kein oder vielleicht ein Kind haben und daher eher dazu neigen, den Umfang und Wert der Erziehungsarbeit zu unterschätzen. Gleichzeitig wird die frühere Rolle der Frauen marginalisiert und schlechtgeredet. Das ist nichts anderes als eine Wiederauflage alten Denkens. Objektiv besteht jedoch kein Anlass, die Erziehungsarbeit der Eltern geringer zu schätzen als Erwerbsarbeit, denn es gibt keinen sachlichen Grund für die oben beschriebene Fehlbewertung von Erziehungs- und Erwerbsarbeit.  Deren Langzeitfolgen für unsere Gesellschaft zeigen sich nicht nur in einer verringerten Kinderzahl, sondern auch darin, dass der Erziehung der verbleibenden Kinder immer weniger Bedeutung beigemessen wird mit allen Sekundärfolgen, die sich daraus ergeben.

Diese Überlegungen sollten ausreichen, um zu zeigen, dass Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern niemals durch eine „Gleichstellung im Erwerbsleben“ erreicht werden kann. Vielmehr ist dazu eine Gleichstellung von Erziehungsarbeit mit herkömmlicher Erwerbsarbeit erforderlich. Gleichstellung ist also nicht generell falsch. Es kommt aber darauf an, was gleichgestellt werden soll. „Gleichstellung“ ist nur dann ein Recht, ja sogar eine Pflicht des Gesetzgebers, wenn sie der Gleichberechtigung dient.

Aber zurück zur „Gleichstellungspolitik“ von heute: Ginge es wirklich um gleiche Chancen für alle, wie die Definition des BMFSFJ behauptet, wäre dagegen nichts zu sagen. Aber durch die regierungsamtliche Vorgabe einer „gleichen Teilhabe am Erwerbsleben“ werden die Weichen ganz anders gestellt. Wer nicht bereit ist, sich an diese Vorgabe zu halten, sieht seine Chancen rigoros eingeschränkt. Von Gleichberechtigung ist da keine Spur. Das soll nur an zwei Beispielen verdeutlicht werden.

Zum Ersten das Elterngeldgesetz: Eine Lehrerin, die ihr erstes Kind zwei Jahre lang selbst betreut und deshalb auf Erwerbsarbeit verzichtet, erhält bei einem weiteren Kind mit zwei Jahren Abstand ein Elterngeld vom 375 €/Monat. Ihre Kollegin, die in vergleichbarer Situation ihr Kind ab dem 2. Lebensjahr in eine Krippe gibt, um wieder voll erwerbstätig zu sein, erhält dagegen bei einem Folgekind ein Elterngeld von 1800 €. Bei einem Unterschied des Elterngeldes von etwa 1 : 5 kann sicher von „gleichen Chancen“ keine Rede sein. Eine Nichtbefolgung der staatlichen Vorgaben wird mit einer Minderleistung von 17 100 € (12 x 1425 €) bestraft.

Zum Zweiten die einseitige Krippenförderung: Eltern, die ihr Kind ab dem 2. Lebensjahr in eine Krippe geben, werden auch unter Berücksichtigung ihres Eigenbeitrags über die öffentliche Krippenfinanzierung mit ca 1000 €/Monat subventioniert. Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, wird nicht einmal 150 € Betreuungsgeld gegönnt. Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wäre eine Weitergewährung des ohnehin geringen Betrages auf Länderebene möglich gewesen. Das erfolgt aber, außer in Bayern, in keinem anderen Bundesland. Auch hier kann von „gleichen Chancen“ keine Rede sein. – Diese Beispiele könnten durch viele weitere ergänzt werden.

Bei sachlicher Beurteilung ist die Behauptung, diese Art von „Gleichstellungspolitik“ fördere die Gleichberechtigung, abwegig. Diese Politik ist überhaupt nur unter der Annahme nachzuvollziehen, alle Menschen und insbesondere Frauen und Männer hätten die gleichen Vorstellungen von ihrem Lebensentwurf. Das widerspricht jedoch allen wissenschaftlichen Erkenntnissen und auch der Lebenserfahrung. Eine Politik, die wesentliche Aspekte der Wirklichkeit ausblendet, kann nur als ideologisch begründet betrachtet werden. Die gegenwärtige „Gleichstellungspolitik“ beruht auf einer Ideologie, der mittels der „Gender-Forschung“ ein pseudowissenschaftliches Mäntelchen umgehängt wird.

Nun wäre das alles nicht so beachtenswert, wenn diese Ideologie nur von einer Partei getragen würde. Aber nein: Sie wird von allen heute im deutschen Bundestag vertretenen Parteien bedient, sei es nun von Koalition oder Opposition. Als ehemaliger DDR-Bürger kann ich mich gar nicht dagegen wehren, an das Blockparteien-System in der Volkskammer erinnert zu werden. Auch dort beruhte eine ganz ähnliche Familien-Politik auf einer pseudowissenschaftlichen Ideologie. Auch dort wurden alle Bürger/innen, die dieser Ideologie nicht folgen wollten, als „extremistisch“ oder gar „faschistisch“ diffamiert oder  im harmloseren Fall als „altmodisch“ oder „unbelehrbar“ bezeichnet. Auch dort wurde die Ideologie den Menschen von außen übergestülpt, ohne dass es eine innerstaatliche Diskussion darüber gegeben hätte. – Aber einen Unterschied gibt es eben doch: Bei uns braucht (noch) niemand zu befürchten, wegen einer anderen Meinung hinter Gittern zu landen. Deshalb sollten wir auch den Mut haben, diese verbliebene Freiheit zu nutzen. Wir sollten nicht aufhören, auch eine Gleichberechtigung der Eltern, also von Müttern und Vätern zu fordern, die heute durch „Gleichstellungspolitik“, Rentenrecht und anderes massiv und zunehmend diskriminiert werden.

Zuerst erschienen auf den Internetseiten des Deutschen Arbeitgeberverbandes am        15. Feb. 2016

Literaturtipp: Qualifikation statt Quote, Beiträge zur Gleichstellungspolitik                   Verlag: Books on Demand, Norderstedt 2012                                                                  ISBN 978-3-8448-1743-0 

 

 

 

 

Doktortitel für ALLE!

Vorsicht Satire!

 

Meine Damen, meine Herren!

Ein Leben lang träume ich von einem Doktortitel. Ohne einen akademischen Titel fühle ich mich absolut minderwertig. Und schließlich wirkt ein solcher Titel karrierefördernd. Frau Dr. N. von nebenan, die glänzt mit ihrem Dr. phil. So eine Privilegierung gegenüber weniger Gebildeten wie mir darf es heutzutage, meine Damen und Herren, einfach nicht mehr geben!

Doch nun scheint endlich die Zeit gekommen, wo ich, ohne entsprechende Bedingungen zu erfüllen, ausschließlich  aufgrund behaupteter Diskriminierung, mein Ziel doch noch erreichen kann. GLEICHSTELLUNG heißt das Zauberwort. Es wird höchste Zeit, dass es den „DOKTORTITEL für ALLE“ gibt, so wie es ja demnächst auch die „EHE für ALLE“ gibt.

Gut – ich gebe zu, dass ich weder ein Universitätsstudium absolviert, noch eine Dissertation geschrieben habe ( nicht einmal über den Wert von Wannenbädern zur Geburtsvorbereitung! ). Egal! Ich sehe nicht ein, dass mir der Doktortitel verweigert wird, nur weil ich die Voraussetzungen dafür  nicht erfülle. Schließlich sollen künftig auch homoerotische Paare per Heirat vor dem Standesamt den Titel EHEPAAR bekommen, obwohl sie die Voraussetzungen für eine EHE im Hinblick auf Generativität zum Nutzen der künftigen Gesellschaft  lebenslang nicht erfüllen können.

Den Vorwurf mangelnder Qualifikation lasse ich nicht gelten. Aufgrund meines per Geburt bestehenden femininen Geschlechts beanspruche ich nicht nur die Gleichstellung, sondern sogar die Privilegierung vor männlichen Aspiranten auf den Doktortitel. Allerdings beschäftigt mich, warum in dieser Frage meine biologisch-feminine Beschaffenheit plötzlich eine so große Rolle spielt, wo Geschlechtlichkeit doch im Sinne des hochgelobten Gender-Mainstreamings längst überholt scheint. Diesen Widerspruch aufzulösen überlasse ich den Kabarettisten unserer Tage.

Braucht eine „Ehe für alle“ per Parlamentsbeschluss generative Voraussetzungen, oder braucht sie keine? Das ist hier die alles entscheidende Frage. Unter rotgrüner Meinungshoheit können wir alles gleichstellen, was ungleich ist. Dass ein Doktortitel zum Nulltarif den akademischen Titel bis zur Bedeutungslosigkeit abwertet, das kann mir doch schnurzegal sein. Hauptsache, meine voraussetzungslose Promotion gibt mir ein akademisches Outfit, und die schändliche Diskriminierung meiner Person hat ein Ende.

In diesem Sinne grüßt Sie die künftige

Frau Dr. B. Fischer