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Mehr Herz für unsere Kinder
Leserbrief an die „Junge Freiheit“
Mehr Herz für unsere Kinder – JF 3/24, S.10
Prof. Dirk Meyer sieht zu Recht das deutsche Schulwesen als Sanierungsfall an. Punkt für Punkt arbeitet er heraus, woran unser Bildungswesen krankt. Ich frage mich aber, warum nie erörtert wird, wie sich die frühe außerfamiliäre Fremdbetreuung für Einjährige, die ja als „frühkindliche Bildung“ angepriesen wird, auf die Schulleistungen auswirkt. Man müsste doch annehmen, dass Kitakinder den Mamakindern in punkto Bildung weit voraus sind. Das ist aber nicht der Fall. Viele Schulanfänger haben sprachliche Defizite, Konzentrationsschwächen, Aufmerksamkeitsstörungen etc.
Humanbiologen wurden leider nicht zu Rate gezogen, als vor mehr als zwei Jahrzehnten unsere Koalitionspolitik das Modell der ehemaligen DDR kopierte und Mütter in die frühe Erwerbsarbeit lockte. Biologen, Kinderärzte und Psychologen warnten vehement davor, die dreijährige Bindungszeit der Kinder zu ihren Eltern um zwei Jahre zu verkürzen, weil diese für den Erwerb psychischer Sicherheit und Resilienz von größter Bedeutung ist. Der Kindheitsforscher Michael Hüter zürnt: „Wir behandeln unsere Kleinkinder wie leblose Gegenstände, die man nach Bedarf hin und her schieben kann“.
Wäre unseren Regierungen daran gelegen, sicher gebundene Kinder auszubilden, würde sie den Müttern ihren zweijährigen Verzicht auf Erwerbsarbeit honorieren.
Bärbel Fischer
AUF DEM HOLZWEG
Das deutsche Rentensystem benachteiligt die Familien, es werden immer weniger Kinder geboren. Damit untergräbt es seine Stabilität und Zu- kunftstauglichkeit.
Dr. Johannes Resch zeigt auf, wie ein leistungsgerechtes Rentenrecht auszusehen hätte.
„Als wären kinderreiche Familien unsichtbar“
Pressemitteilung
„Als wären kinderreiche Familien unsichtbar“: Eine 8-köpfige Familie muss genauso mit 87 Euro auskommen wie eine 5-köpfige Familie
Mönchengladbach, 20.03.2023. Die Kindergelderhöhung im Rahmen des Inflationsausgleichgesetzes (IAG) trägt nicht zur finanziellen Entlastung in großen Familien bei. Noch immer erfahren vierte und weitere Kinder keine inflationsangepasste Unterstützung.
Viele Familien ächzen gegenwärtig besonders unter den enormen Lebensmittelpreisen. Für Familien mit mehreren Kindern ist die Lage deshalb sehr angespannt. „Als wären kinderreiche Familien unsichtbar“, zeigt sich die Vorsitzende Dr. Elisabeth Müller enttäuscht vom IAG. Der Verband fordert eine inflationsbedingte Anpassung und Nachbesserung des Kindergeldes pro Kind um 35 Euro und schlägt die Beibehaltung der gestaffelten Sätze vor dem IAG für dritte und weitere Kinder vor.
Die Grundnahrungsmittel machen einen großen Teil des monatlichen Budgets aus. „Als Mutter von mehreren Kindern und Verbandschefin bin ich mir sehr bewusst darüber, wie angespannt die finanzielle Lage gegenwärtig ist, insbesondere wenn es um die Grundnahrungsmittel geht“, so Müller. Noch vor 12 Monaten hätte man für einen typischen Einkauf von Milch, Brot und Eiern nur 5-10 Euro ausgegeben, aber heute kosten diese Produkte alleine schon 15-20 Euro. Wenn man bedenkt, dass man als Familie in der Woche mehrere solcher Einkäufe tätigen muss, kann das schnell zu einer immensen finanziellen Belastung werden, wie die Zahlen zeigen (siehe Tabelle).
Je mehr Kinder im Haushalt leben, desto mehr schmilzt die Wirkung des Kindergeldes ab, denn sowohl für eine 8-köpfige Familie als auch eine 5-köpfige Familie stehen nach der Erhöhung des Kindergeldes mit dem IAG lediglich 87 Euro monatlich mehr zur Verfügung. Dabei brauchen gerade kinderreiche Haushalte besondere Unterstützung, müssen aber, wie das Beispiel verdeutlicht, mit demselben Betrag auskommen, wie kleinere Familien. So liegt die Unterstützungswirkung des inflationsangepassten Kindergeldes mit 5 Kindern bei 7,48%. Allein die Inflationsrate lag im Februar 2023 bei 8,7%. Einmal einkaufen und dann ist das „Unterstützungsgeld“ von 87 Euro sofort aufgeschmolzen – und davon sind noch keine Öl- und Gaskosten, Lehr- und Lernmittel, Vereins- oder Musikschulmitgliedschaften bezahlt.
Laut Abfrage unter Mitgliedsfamilien des Verbandes kostet der Wocheneinkauf in kinderreichen Familien durchschnittlich 100-150 Euro mehr. Generell ist der Warenkorb bei kinderreichen Familien wesentlich voller. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass die Inflation die kinderreichen Familien wesentlich stärker trifft. „Leider wird der Warenkorb und damit die tatsächliche Inflationsrate kinderreicher Familien statistisch nicht erfasst, sodass auch hier dringend Nachholbedarf besteht“, wünscht sich Müller.
Für den Verband ist es daher unerlässlich, dass die Regierung zeitnah Maßnahmen ergreift, um Familien mit mehreren Kindern jetzt zu unterstützen und die finanzielle Belastung zu verringern. „Ein- und Zwei-Kind-Familien profitieren um die Hälfte mehr von der Inflationsanpassung als Familien mit drei oder mehr Kindern“, so Müller. „Die kinderreichen Familien, die einen so wichtigen generativen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten, werden in diesen herausfordernden Zeiten schlichtweg übersehen. Diese Familien spüren, dass ihr Familienmodell vergessen wird. Mehrkindfamilien werden so immer mehr ins Abseits gestellt.“
Familie mit | Kindergeld 2022, vor dem Inflationsausgleichgesetz (IAG) | Kindergeld 2023, nach dem IAG | Erhöhung in € je weiteres Kind | Erhöhung in % (abhängig der Kinderzahl) |
1 Kind | 219 € | 250 € | + 31 | 14,15 |
2 Kinder | 438 € | 500 € | + 62 | 14,15 |
3 Kinder | 663 € | 750 € | + 87 | 13,12 |
4 Kinder | 913 € | 1000 € | + 0 | 9,53 |
5 Kinder | 1163 € | 1250 € | + 0 | 7,48 |
6 Kinder | 1413 € | 1500€ | + 0 | 6,1 |
Über den Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V.
Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) ist im Jahr 2011 aus der Initiative engagierter kinderreicher Familien entstanden; vertritt 1,4 Millionen Mehrkindfamilien in Deutschland und setzt sich in Politik, Wirtschaft und Medien für ihre Interessen ein. Der Verband versteht sich als Netzwerk von Familien mit drei und mehr Kindern, die sich untereinander unterstützen und die Öffentlichkeit für ihre Anliegen erreichen wollen. Der Verband ist konfessionell ungebunden und überparteilich.
Kontakt Bundesverband
Dr. Laura Schlichting
Referentin des Bundesvorstandes
Korschenbroicher Str. 83
41065 Mönchengladbach
presse@kinderreiche-familien.de
Und wer ist bei den Kindern?
LESERBRIEF
Woran krankt unsere Familien- und Rentenpolitik?
Die Zeitschrift UNERZOGEN des Verlages To-lo-go bringt ein ausführliches Interview mit dem Vorsitzenden des Verbands FAMILIENARBEIT e.V., Herrn Dr. Johannes Resch zu Themen der jahrzehntelangen politischen Missachtung von Eltern-, Erziehungs- und Familienarbeit:
https://www.unerzogen-magazin.de/artikel/?articleID=924
Sehr lesenswert auch der Beitrag von Georg Milzner im gleichen Heft, der sich mit den Rechten der Kleinkinder beschäftigt:
https://www.unerzogen-magazin.de/artikel/?articleID=922
INSA-Studie deckt auf
Die „Mainstream-Medien“ versuchen beharrlich den Eindruck zu erwecken, als stünde die Mehrheit der Bevölkerung hinter der Politik der einseitigen Förderung von Kinderkrippen. Eine aktuelle Studie des Meinungsforschungsinstituts INSA zeigt deutlich, dass das falsch ist.
2022 (Juni) INSA-Studie der Stiftung
Der Verband Familienarbeit eV kämpft seit 40 Jahren für die finanzielle Anerkennunq der elterlichen Kindererziehung und -betreuung und setzt sich für die Reform des Elterngeldgesetzes ein (s. Faltblatt )
Das BverfG missachtet die eigene Rechtsprechung
Institut für Demokratie, Gemeinwohl und Familie e.V.
Aufsatz des Monats, 2022 / 5, 21.06.2022
Das Bundesverfassungsgericht missachtet die eigene Rechtsprechung
von Prof. emer. Dr. Herwig Birg, Bevölkerungsforscher, Soziologe
Die drei Zweige unseres Sozialen Sicherungssystems, die Renten,- Kranken- und Pflegeversicherung, bilden das Rückgrat unseres sozialen Rechtsstaats. Ernsthafte Zweifel an deren Verfassungsmäßigkeit waren selten – bis das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 2001 die Gesetzliche Pflegeversicherung als verfassungswidrig erklärte. In den folgenden zwanzig Jahren blieb zwar das Echo dieser Aufsehen erregenden Entscheidung stets unüberhörbar, aber das Urteil wurde von der Politik nie angemessen umgesetzt.
In einem mit Spannung erwarteten Prozess wurde das Thema jetzt neu verhandelt. Am 25.5.22 verkündete das Gericht seine Entscheidung. Das Urteil über die Gesetzliche Pflegeversicherung von 2001 wurde bestätigt: Die Gesetzliche Pflegeversicherung ist verfassungswidrig. Neue Reformen sind erforderlich.
In diesem Prozess wurden erstmals auch die Gesetzliche Renten- und Krankenversicherung auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft. Auch diese beiden Versicherungen beruhen ebenso wie die Gesetzliche Pflegeversicherung auf dem Umlageverfahren, das durch die zunehmende Zahl älterer Menschen und die schrumpfende Zahl der nachwachsenden Beitragszahler zu wachsenden Defiziten führt. Hinzu kommt, dass kinderlos bleibende Menschen in allen drei Versicherungen in verfassungswidriger Weise „privilegiert“ werden, weil diese nur die monetären, aber nicht die in dem Urteil von 2001 so genannten „generativen“ Beiträge in der Form der Erziehung von Kindern als den künftigen Beitragszahlern leisten.
Die Feststellung einer grundgesetzwidrigen „Privilegierung“ der kinderlosen Menschen wurde seinerzeit als ein Meilenstein in der höchstrichterlichen Rechtsprechung betrachtet. Umso erstaunlicher ist, dass dieses richtungweisende Urteil in der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keinen Niederschlag fand. Das Gericht stellte zwar auch bei der Renten- und Krankenversicherung eine Benachteiligung der Familien infolge ihrer höheren finanziellen Belastung durch Kinder fest, glaubte aber, dass dieser Nachteil durch bestimmte Leistungen zugunsten der Familien mit Kindern ausreichend kompensiert werde. Deshalb wurden die Gesetzliche Renten- und Krankenversicherung als verfassungskonform bestätigt und kein Reformbedarf festgestellt; nur bei der gesetzlichen Pflegeversicherung wurde eine Reform verlangt, weil es dort keine ausreichende Kompensation gibt.
Bei der Begründung der Verfassungsmäßigkeit der Gesetzlichen Rentenversicherung stützt sich das Urteil auf die falsche Behauptung, dass Familien mit Kindern beispielsweise durch die Anerkennung von Erziehungszeiten bei der Rentenberechnung in ausreichendem Maße begünstigt werden, so dass die Benachteiligung gegenüber kinderlosen Menschen kompensiert und eine Privilegierung vermieden wird. Der Verband Familienarbeit e.V. widerlegt in seiner Presseerklärung vom 28.5.22 die Behauptung einer ausreichenden Entlastung, indem er feststellt, dass „…ein Elternteil 15 Kinder erziehen müsste, um damit eine „Standardrente“ zu begründen.“
Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung stützt sich das Gericht auf die falsche Behauptung, dass Eltern gegenüber Kinderlosen angeblich einen Vorteil daraus ziehen, dass ihre Kinder beitragsfrei mitversichert sind. Aber die beitragsfreie Mitversicherung kommt den Kindern zugute, deshalb kann sie nicht den Eltern als Vorteil angerechnet werden. Da ausnahmslos alle Menschen als Kinder eine beitragsfreie Krankenversorgung erhalten, kann den Menschen mit Kindern daraus kein Vorteil und den kinderlosen Menschen kein Nachteil erwachsen. Damit entbehrt die Behauptung eines Vorteils für die Familien mit Kindern jeder Grundlage. Diese ebenso einfache wie zwingende Überlegung habe ich in der für das Gericht verfassten Stellungnahme, die ich im Auftrag des Verbands kinderreicher Familien erstellte, deutlich hervorgehoben. Das Gericht hat diesen Punkt gleichwohl übergangen und sich einer fachlichen Auseinandersetzung entzogen, indem es bei diesem Prozess die gebotene mündliche Verhandlung erst gar nicht zuließ (s. H. Birg, Demographische und familienspezifische Funktionsbedingungen des Sozialen Sicherungssystems in Deutschland, Stellungnahme für das BVG im Auftrag des Verbands kinderreicher Familien, Berlin, 24.4.2020, S. 21).
Das Bundesverfassungsgericht hat ein skandalöses Fehlurteil gefällt und sein früheres, wegweisendes Urteil aus dem Jahr 2001, in dem der „generative Beitrag“ in Form der Erziehung von Kindern als den künftigen Beitragszahlern gewürdigt wurde, übergangen und missachtet. Wenn die Renten- Kranken- und Pflegeversicherung verfassungsfest reformiert würde, wäre auch die entscheidende Ursache der demographischen Abwärtsbewegung behoben und die Geburtenrate würde wieder ansteigen, mit allen positiven wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Auswirkungen. Deutschland wäre dann auch nicht mehr auf Dauer darauf angewiesen, in anderen Ländern geborene Arbeitskräfte zu Lasten von deren Wirtschaft ins Land zu holen, was ja auf einen ausbeuterischen, demographisch bedingten Kolonialismus hinausläuft.
Damit dieses Land von seinen Richtern nicht zugrunde gerichtet wird, bleibt jetzt nur der Weg der Aufklärung in Gesellschaft und Politik. Dafür ist es erforderlich, die vielen Familienvereine und –verbände in einem schlagkräftigen Dachverband zusammenzufassen, so wie es beispielsweise in der Versicherungswirtschaft geschah, die einen „Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft“ als Instrument der Interessenvertretung mit Sitz in Berlin gründete.
Jämmerliches Urteil nach 16 Jahren Einsatz für Familiengerechtigkeit
Weiterleitung > deutscher Familienverband und Familienbund der Katholiken
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Kitas unter extremem Personalmangel
Schwäbische Zeitung, 24. Mai 2022
Viele Kitas können ihre Aufsichtspflicht nicht mehr erfüllen
Stuttgart (dpa) – An vielen Kitas im Land sind die Personalnöte mittlerweile so gravierend, dass Erzieher die Kinder nicht mehr so beaufsichtigen können wie vorgeschrieben. Das ist das Ergebnis einer Befragung von Kitaleitern, die der Verband Bildung und Erziehung (VBE) bundesweit durchgeführt hat. Der Landesverband will die Ergebnisse für Baden-Württemberg am Montag präsentieren. Demnach ist bei einem Drittel aller Kitas an mindestens vier von zehn Arbeitstagen nicht einmal mehr eine Minimalbesetzung vorhanden, die gemäß den Vorgaben notwendig ist, um der Aufsichtspflicht nachzukommen.
Leserbrief
Krankenhäuser, Pflegeheime, Kindertagesstätten personell nicht einmal mehr minimalbesetzt – und das im besten Deutschland, das es jemals gab (O-Ton Steinmeier)! So, wie sich Senioren gerade unter erschwerten Pandemiebedingungen vereinsamt fühlen, so trifft es Kranke und nun auch Kleinkinder, die unter Verlassenheitsängsten zu leiden haben. Die Nachricht verschweigt die Gründe, wie dieser extreme Personalmangel zustande kam, bzw. wie lange dieser schon zu beklagen ist. Sind es Überarbeitung, Quarantänemaßnahmen, Kündigungen, Entlassungen und/oder Hungerlöhne, die den Instituten die Kräfte rauben?
Viele Eltern sehen sich heute verschaukelt, weil sie den hehren Versprechungen linker Politik geglaubt haben, ihre Kinder seien in der Kita besser aufgehoben als bei Papa oder Mama zuhause. Heute müssen beide Eltern erwerbstätig sein, um das knappe Familienbudget zu erwirtschaften, und dem Kind fehlen von früh bis spät seine überlebenswichtigen Bezugspersonen. Es fehlen ihm Aufmerksamkeit, Blickkontakt, Aufmunterung, Liebkosungen und Trost. Wie soll ein Kind unter diesem Mangel Lebensmut, Interesse, Selbstsicherheit entwickeln? Hätte man den Müttern ein dreijähriges Erziehungsgeld in Höhe der staatlichen Kita-Subventionen gegönnt, so wären wenigstens die Kleinsten nun in guter Hut.
Bärbel Fischer