Mehr Herz für unsere Kinder

Leserbrief an die „Junge Freiheit“

Mehr Herz für unsere Kinder – JF 3/24, S.10

Prof. Dirk Meyer sieht zu Recht das deutsche Schulwesen als Sanierungsfall an. Punkt für Punkt arbeitet er heraus, woran unser Bildungswesen krankt. Ich frage mich aber, warum nie erörtert wird, wie sich die frühe außerfamiliäre Fremdbetreuung für Einjährige, die ja als „frühkindliche Bildung“ angepriesen wird, auf die Schulleistungen auswirkt. Man müsste doch annehmen, dass Kitakinder den Mamakindern in punkto Bildung weit voraus sind. Das ist aber nicht der Fall. Viele Schulanfänger haben sprachliche Defizite, Konzentrationsschwächen, Aufmerksamkeitsstörungen etc.

Humanbiologen wurden leider nicht zu Rate gezogen, als vor mehr als zwei Jahrzehnten unsere Koalitionspolitik das Modell der ehemaligen DDR kopierte und Mütter in die frühe Erwerbsarbeit lockte. Biologen, Kinderärzte und Psychologen warnten vehement davor, die dreijährige Bindungszeit der Kinder zu ihren Eltern um zwei Jahre zu verkürzen, weil diese für den Erwerb psychischer Sicherheit und Resilienz von größter Bedeutung ist. Der Kindheitsforscher Michael Hüter zürnt: „Wir behandeln unsere Kleinkinder wie leblose Gegenstände, die man nach Bedarf hin und her schieben kann“.

Wäre unseren Regierungen daran gelegen, sicher gebundene Kinder auszubilden, würde sie den Müttern ihren zweijährigen Verzicht auf Erwerbsarbeit honorieren.

Bärbel Fischer

AUF DEM HOLZWEG

Das deutsche Rentensystem benachteiligt die Familien, es werden immer weniger Kinder geboren. Damit untergräbt es seine Stabilität und Zu- kunftstauglichkeit.

Dr. Johannes Resch zeigt auf, wie ein leistungsgerechtes Rentenrecht auszusehen hätte.

„Als wären kinderreiche Familien unsichtbar“

Pressemitteilung

„Als wären kinderreiche Familien unsichtbar“: Eine 8-köpfige Familie muss genauso mit 87 Euro auskommen wie eine 5-köpfige Familie

Mönchengladbach, 20.03.2023. Die Kindergelderhöhung im Rahmen des Inflationsausgleichgesetzes (IAG) trägt nicht zur finanziellen Entlastung in großen Familien bei. Noch immer erfahren vierte und weitere Kinder keine inflationsangepasste Unterstützung. 

Viele Familien ächzen gegenwärtig besonders unter den enormen Lebensmittelpreisen. Für Familien mit mehreren Kindern ist die Lage deshalb sehr angespannt. „Als wären kinderreiche Familien unsichtbar“, zeigt sich die Vorsitzende Dr. Elisabeth Müller enttäuscht vom IAG. Der Verband fordert eine inflationsbedingte Anpassung und Nachbesserung des Kindergeldes pro Kind um 35 Euro und schlägt die Beibehaltung der gestaffelten Sätze vor dem IAG für dritte und weitere Kinder vor.  

Die Grundnahrungsmittel machen einen großen Teil des monatlichen Budgets aus. „Als Mutter von mehreren Kindern und Verbandschefin bin ich mir sehr bewusst darüber, wie angespannt die finanzielle Lage gegenwärtig ist, insbesondere wenn es um die Grundnahrungsmittel geht“, so Müller. Noch vor 12 Monaten hätte man für einen typischen Einkauf von Milch, Brot und Eiern nur 5-10 Euro ausgegeben, aber heute kosten diese Produkte alleine schon 15-20 Euro. Wenn man bedenkt, dass man als Familie in der Woche mehrere solcher Einkäufe tätigen muss, kann das schnell zu einer immensen finanziellen Belastung werden, wie die Zahlen zeigen (siehe Tabelle).

Je mehr Kinder im Haushalt leben, desto mehr schmilzt die Wirkung des Kindergeldes ab, denn  sowohl für eine 8-köpfige Familie als auch eine 5-köpfige Familie stehen nach der Erhöhung des Kindergeldes mit dem IAG lediglich 87 Euro monatlich mehr zur Verfügung. Dabei brauchen gerade kinderreiche Haushalte besondere Unterstützung, müssen aber, wie das Beispiel verdeutlicht, mit demselben Betrag auskommen, wie kleinere Familien. So liegt die Unterstützungswirkung des inflationsangepassten Kindergeldes mit 5 Kindern bei 7,48%. Allein die Inflationsrate lag im Februar 2023 bei 8,7%. Einmal einkaufen und dann ist das „Unterstützungsgeld“ von 87 Euro sofort aufgeschmolzen – und davon sind noch keine Öl- und Gaskosten, Lehr- und Lernmittel, Vereins- oder Musikschulmitgliedschaften bezahlt. 

Laut Abfrage unter Mitgliedsfamilien des Verbandes kostet der Wocheneinkauf in kinderreichen Familien durchschnittlich 100-150 Euro mehr. Generell ist der Warenkorb bei kinderreichen Familien wesentlich voller. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass die Inflation die kinderreichen Familien wesentlich stärker trifft. „Leider wird der Warenkorb und damit die tatsächliche Inflationsrate kinderreicher Familien statistisch nicht erfasst, sodass auch hier dringend Nachholbedarf besteht“, wünscht sich Müller. 

Für den Verband ist es daher unerlässlich, dass die Regierung zeitnah Maßnahmen ergreift, um Familien mit mehreren Kindern jetzt zu unterstützen und die finanzielle Belastung zu verringern. „Ein- und Zwei-Kind-Familien profitieren um die Hälfte mehr von der Inflationsanpassung als Familien mit drei oder mehr Kindern“, so Müller. „Die kinderreichen Familien, die einen so wichtigen generativen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten, werden in diesen herausfordernden Zeiten schlichtweg übersehen. Diese Familien spüren, dass ihr Familienmodell vergessen wird. Mehrkindfamilien werden so immer mehr ins Abseits gestellt.“

Familie mit Kindergeld 2022, vor dem Inflationsausgleichgesetz (IAG) Kindergeld 2023, nach dem IAG Erhöhung in € je weiteres Kind Erhöhung in % (abhängig der Kinderzahl)
1 Kind 219 € 250 € + 31 14,15
2 Kinder 438 € 500 € + 62 14,15
3 Kinder 663 € 750 € + 87 13,12
4 Kinder 913 € 1000 € + 0 9,53
5 Kinder 1163 € 1250 € + 0 7,48
6 Kinder 1413 € 1500€ + 0 6,1

Über den Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V.

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) ist im Jahr 2011 aus der Initiative engagierter kinderreicher Familien entstanden; vertritt 1,4 Millionen Mehrkindfamilien in Deutschland und setzt sich in Politik, Wirtschaft und Medien für ihre Interessen ein. Der Verband versteht sich als Netzwerk von Familien mit drei und mehr Kindern, die sich untereinander unterstützen und die Öffentlichkeit für ihre Anliegen erreichen wollen. Der Verband ist konfessionell ungebunden und überparteilich.

Kontakt Bundesverband

Dr. Laura Schlichting
Referentin des Bundesvorstandes
Korschenbroicher Str. 83
41065 Mönchengladbach
presse@kinderreiche-familien.de 

https://www.kinderreichefamilien.de/willkommen.html 

Und wer ist bei den Kindern?

Die Schwäbische Zeitung berichtet über ein Treffen von Herrn Staatssekretär Volker Schebesta (CDU) vom Kultusministerium, Frau MdL Petra Krebs (Grüne) und Herrn MdL Raimund Haser (CDU) in Kißlegg. Gründe dafür sind der Personalmangel und immer mehr Kinder in Betreuung  in den großen und kleinen Ortschaften des württembergischen Allgäus.
Unter den „professionellen“ Vorschlägen fehlt der praktikabelste, nämlich die staatliche Betreuungssubvention von mtl. 1200 € bis 1300 € den Müttern selbst umzuwidmen, wenn diese bereit sind, ihren Arbeitsplatz über zwei Jahre zu verlassen, um ihr Kind selbst zu betreuen. Das würde die Einrichtung entlasten und wäre auch ein Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit gegenüber Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, bisher aber grundgesetzwidrig leer ausgehen.

 

LESERBRIEF

Schwäbische Zeitung, 10. März 2023
 
Und wer ist bei den Kindern?
 
„Viel zu wenige Betreuerinnen für viel zu viele Kinder“ so klagen Eltern und Kommunen. Wie lässt sich dieses Problem lösen ohne Kürzungen oder Schließungen? Jedes Kind von 1 bis 3 Jahren hat seit 2005 einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, damit die Mütter einen Arbeitsplatz besetzen und Steuern und Sozialabgaben abführen. Im Gegenzug subventionieren wir Steuerzahler jeden Kitaplatz mit 1200 bis 1300 Euro. Von dieser Subvention sind Eltern leider ausgeschlossen, wenn sie ihre Kinder selber betreuen. Diese Regelung verstößt eindeutig gegen das Gleichheitsgebot nach Art. 3 Grundgesetz, nach welchem  jedem betreuten Kind diese staatliche Unterstützung zusteht. Dem Staat ist es also gar nicht erlaubt, verschiedene Arten der Kinderbetreuung ungleich zu finanzieren, da dies einer Bevormundung der Eltern gleichkommt und deren freie Entscheidung unmöglich macht.
 
Herr Staatssekretär Volker Schebesta verspricht: „Die Freude, Kinder ins Leben zu begleiten, wollen wir in den Vordergrund rücken.“ Kinder ins Leben zu begleiten ist nicht auf eine staatliche Einrichtung beschränkt. Es gibt keinen Grund, die U3-Betreuung außerhalb der Familie besser zu honorieren als die innerhalb der Familie. So manche Mutter würde ihr Kind 1:1 selbst in Armen behalten, bekäme sie den Obolus aus der Staatskasse ausbezahlt. Unser Vorschlag: Familienbetreuung genauso bezuschussen wie Kitabetreuung und nach Möglichkeit die Kleinsten sich zuhause liebevoll umsorgt und gebunden entwickeln lassen. Das kostet den Staat keinen einzigen Cent mehr als bislang, außer einer Arbeitsplatzgarantie für die Mütter/Väter nach der Betreuungszeit.

 

Elterninitiative für Familiengerechtigkeit im Bündnis  RETTET  DIE  FAMILIE
Bärbel Fischer
 

Woran krankt unsere Familien- und Rentenpolitik?

Die Zeitschrift  UNERZOGEN des Verlages To-lo-go bringt ein ausführliches Interview mit dem Vorsitzenden des Verbands FAMILIENARBEIT e.V., Herrn Dr. Johannes Resch zu Themen der jahrzehntelangen politischen Missachtung von Eltern-, Erziehungs- und Familienarbeit:

https://www.unerzogen-magazin.de/artikel/?articleID=924

Sehr lesenswert  auch der Beitrag von Georg Milzner im gleichen Heft, der sich mit den Rechten der Kleinkinder beschäftigt:

https://www.unerzogen-magazin.de/artikel/?articleID=922

 

INSA-Studie deckt auf

Die „Mainstream-Medien“ versuchen beharrlich den Eindruck zu erwecken, als stünde die Mehrheit der Bevölkerung hinter der Politik der einseitigen Förderung von Kinderkrippen. Eine aktuelle Studie des Meinungsforschungsinstituts INSA zeigt deutlich, dass das falsch ist.

2022 (Juni) INSA-Studie der Stiftung

Der Verband Familienarbeit eV kämpft seit 40 Jahren für die finanzielle Anerkennunq der elterlichen Kindererziehung und -betreuung und setzt sich für die Reform des Elterngeldgesetzes ein (s. Faltblatt )

2022 Faltblatt Elterngeld

Das BverfG missachtet die eigene Rechtsprechung

Institut für Demokratie, Gemeinwohl und Familie e.V.

Aufsatz des Monats, 2022 / 5, 21.06.2022

Das Bundesverfassungsgericht missachtet die eigene Rechtsprechung

von Prof. emer. Dr. Herwig Birg, Bevölkerungsforscher, Soziologe

Die drei Zweige unseres Sozialen Sicherungssystems, die Renten,- Kranken- und Pflegeversicherung, bilden das Rückgrat unseres sozialen Rechtsstaats. Ernsthafte Zweifel an deren Verfassungsmäßigkeit waren selten – bis das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 2001 die Gesetzliche Pflegeversicherung als verfassungswidrig erklärte. In den folgenden zwanzig Jahren blieb zwar das Echo dieser Aufsehen erregenden Entscheidung stets unüberhörbar, aber das Urteil wurde von der Politik nie angemessen umgesetzt.

In einem mit Spannung erwarteten Prozess wurde das Thema jetzt neu verhandelt. Am 25.5.22 verkündete das Gericht seine Entscheidung. Das Urteil über die Gesetzliche Pflegeversicherung von 2001 wurde bestätigt: Die Gesetzliche Pflegeversicherung ist verfassungswidrig. Neue Reformen sind erforderlich.

In diesem Prozess wurden erstmals auch die Gesetzliche Renten- und Krankenversicherung auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft. Auch diese beiden Versicherungen beruhen ebenso wie die Gesetzliche Pflegeversicherung auf dem Umlageverfahren, das durch die zunehmende Zahl älterer Menschen und die schrumpfende Zahl der nachwachsenden Beitragszahler zu wachsenden Defiziten führt. Hinzu kommt, dass kinderlos bleibende Menschen in allen drei Versicherungen in verfassungswidriger Weise „privilegiert“ werden, weil diese nur die monetären, aber nicht die in dem Urteil von 2001 so genannten „generativen“ Beiträge in der Form der Erziehung von Kindern als den künftigen Beitragszahlern leisten.

Die Feststellung einer grundgesetzwidrigen „Privilegierung“ der kinderlosen Menschen wurde seinerzeit als ein Meilenstein in der höchstrichterlichen Rechtsprechung betrachtet. Umso erstaunlicher ist, dass dieses richtungweisende Urteil in der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keinen Niederschlag fand. Das Gericht stellte zwar auch bei der Renten- und Krankenversicherung eine Benachteiligung der Familien infolge ihrer höheren finanziellen Belastung durch Kinder fest, glaubte aber, dass dieser Nachteil durch bestimmte Leistungen zugunsten der Familien mit Kindern ausreichend kompensiert werde. Deshalb wurden die Gesetzliche Renten- und Krankenversicherung als verfassungskonform bestätigt und kein Reformbedarf festgestellt; nur bei der gesetzlichen Pflegeversicherung wurde eine Reform verlangt, weil es dort keine ausreichende Kompensation gibt.  

Bei der Begründung der Verfassungsmäßigkeit der Gesetzlichen Rentenversicherung stützt sich das Urteil auf die falsche Behauptung, dass Familien mit Kindern beispielsweise durch die Anerkennung von Erziehungszeiten bei der Rentenberechnung in ausreichendem Maße begünstigt werden, so dass die Benachteiligung gegenüber kinderlosen Menschen kompensiert und eine Privilegierung vermieden wird. Der Verband Familienarbeit e.V. widerlegt in seiner Presseerklärung vom 28.5.22 die Behauptung einer ausreichenden Entlastung, indem er feststellt, dass „…ein Elternteil 15 Kinder erziehen müsste, um damit eine „Standardrente“ zu begründen.“

Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung stützt sich das Gericht auf die falsche Behauptung, dass Eltern gegenüber Kinderlosen angeblich einen Vorteil daraus ziehen, dass ihre Kinder beitragsfrei mitversichert sind. Aber die beitragsfreie Mitversicherung kommt den Kindern zugute, deshalb kann sie nicht den Eltern als Vorteil angerechnet werden.  Da ausnahmslos alle Menschen als Kinder eine beitragsfreie Krankenversorgung erhalten, kann den Menschen mit Kindern daraus kein Vorteil und den kinderlosen Menschen kein Nachteil erwachsen. Damit entbehrt die Behauptung eines Vorteils für die Familien mit Kindern jeder Grundlage. Diese ebenso einfache wie zwingende Überlegung habe ich in der für das Gericht verfassten Stellungnahme, die ich im Auftrag des Verbands kinderreicher Familien erstellte, deutlich hervorgehoben. Das Gericht hat diesen Punkt gleichwohl übergangen und sich einer fachlichen Auseinandersetzung entzogen, indem es bei diesem Prozess die gebotene mündliche Verhandlung erst gar nicht zuließ (s. H. Birg, Demographische und familienspezifische Funktionsbedingungen des Sozialen Sicherungssystems in Deutschland, Stellungnahme für das BVG im Auftrag des Verbands kinderreicher Familien, Berlin, 24.4.2020, S. 21).

Das Bundesverfassungsgericht hat ein skandalöses Fehlurteil gefällt und sein früheres, wegweisendes Urteil aus dem Jahr 2001, in dem der „generative Beitrag“ in Form der Erziehung von Kindern als den künftigen Beitragszahlern gewürdigt wurde, übergangen und missachtet. Wenn die Renten- Kranken- und Pflegeversicherung verfassungsfest reformiert würde, wäre auch die entscheidende Ursache der demographischen Abwärtsbewegung behoben und die Geburtenrate würde wieder ansteigen, mit allen positiven wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Auswirkungen. Deutschland wäre dann auch nicht mehr auf Dauer darauf angewiesen, in anderen Ländern geborene Arbeitskräfte zu Lasten von deren Wirtschaft ins Land zu holen, was ja auf einen ausbeuterischen, demographisch bedingten Kolonialismus hinausläuft.

Damit dieses Land von seinen Richtern nicht zugrunde gerichtet wird, bleibt jetzt nur der Weg der Aufklärung in Gesellschaft und Politik. Dafür ist es erforderlich, die vielen Familienvereine und –verbände in einem schlagkräftigen Dachverband zusammenzufassen, so wie es beispielsweise in der Versicherungswirtschaft geschah, die einen „Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft“ als Instrument der Interessenvertretung mit Sitz in Berlin gründete.

Jämmerliches Urteil nach 16 Jahren Einsatz für Familiengerechtigkeit

Weiterleitung > deutscher Familienverband und Familienbund der Katholiken

Bundesverfassungsgericht: Erfolg in Pflegeversicherung, Abweisung in Renten- und Krankenversicherung
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Verfassungsbeschwerden des Deutschen Familienverbandes (DFV) und des Familienbundes der Katholiken (FDK) haben die Familien einen Erfolg bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung erzielt. In der Renten- und Krankenversicherung ist der Einsatz für eine familiengerechte Sozialversicherung trotz der abweisenden Entscheidung politisch umso mehr geboten.
(Berlin.) 16 Jahre lang haben sich Familien durch die Instanzen geklagt und gegen eine ungerechte Ausgestaltung der Sozialversicherungsbeiträge in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung argumentiert. Nach Auffassung der Familienverbände verstößt die doppelte Beitragsbelastung aus Geldbeiträgen und dem generativen Beitrag – also der Kindererziehung – gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute dem Klagebegehren dreier Freiburger Familien nur in der Pflegeversicherung stattgegeben. Es sieht eine spezifische Benachteiligung von Familien mit mehreren Kindern, die bei den Pflegeversicherungsbeiträgen gestaffelt nach der Kinderzahl entlastet werden müssten. In der Renten- und Krankenversicherung sieht es das Bundesverfassungsgericht anders. Familien erbrächten zwar einen generativen Beitrag für die Sozialversicherung, die derzeitige Ausgestaltung der Beitragserhebung sei allerdings noch im Rahmen des gesetzgeberischen Spielraums und nicht verfassungswidrig. Die Karlsruher Richter bestätigten hier die Entscheidungen der Vorinstanzen.
„Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht unserer Argumentation in der Pflegeversicherung größtenteils gefolgt ist. In der Renten- und Krankenversicherung bringt die Abweisung der Verfassungsbeschwerden Klarheit, dass familiengerechte Sozialversicherungsbeiträge nur auf dem politischen Wege zu erreichen sind“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.
Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken, betont: „Familien sorgen durch die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder überhaupt erst für die Zukunftsfähigkeit unseres solidarischen Generationenvertrages. Die Einführung eines Kinderfreibetrages in allen Zweigen der Sozialversicherung ist weiterhin ein wichtiges Ziel der Familienverbände.“
2001 hatte das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil entschieden, dass es mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist, wenn Eltern in der gesetzlichen Sozialversicherung genau so stark belastet werden wie Menschen ohne Kindesunterhaltspflichten. Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung dieses Grundsatzes auf die Pflegeversicherung beschränkt. Hier verpflichtet das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber, bis zum 31. Juli 2023 eine Beitragsentlastung gestaffelt nach der Kinderzahl einzuführen.
„So erfreulich die heutige Entscheidung zur sozialen Pflegeversicherung auch für Familien ist, sie betrifft leider nur den ökonomisch unbedeutendsten der drei Sozialversicherungszweige“, betont Ulrich Hoffmann. „So kann es nicht gelingen, Familien aus der strukturellen Benachteiligung und der Armut zu holen. In den für Familien finanziell entscheidenderen Zweigen der Renten- und Krankenversicherung bedeutet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Verlagerung von der juristischen auf die politische Ebene. Die Hoffnung der Klagefamilien lag beim Bundesverfassungsgericht, das sich bereits in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder als Garant eines familiengerechten Steuer- und Sozialsystems hervorgetan hat. Die Karlsruher Richter weisen uns nun einen neuen Weg: Nicht über Klagen, sondern über den politischen Diskurs ist Beitragsgerechtigkeit zu erreichen. Nicht nur im Interesse der Familien, sondern in erster Linie der Gesellschaft, brauchen wir eine strukturelle Reform der gesetzlichen Sozialversicherung, die die Erziehung von Kindern gerecht bewertet.“
Das politische Anliegen der Familien habe Bedeutung für die gesamte Sozialversicherung, wie Klaus Zeh erläutert: „Die auf die sozialen Sicherungssysteme zukommenden Herausforderungen lassen sich nur bewältigen, wenn die Sozialversicherung bei der Beitragserhebung auf die Leistungsfähigkeit Rücksicht nimmt. Daher ist der heutige Tag auch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Sozialversicherung, die ihren Auftrag eines gerechten sozialen Ausgleichs erfüllt, anstatt durch übermäßige Beitragsbelastungen selbst Armut zu erzeugen.“
Die Familienverbände sind der Auffassung, die Sozialversicherung dürfe aus Gründen der Generationengerechtigkeit keine ökonomischen Anreize gegen Kinder setzen und gleichzeitig den Familien in der Erziehungsphase dringend benötigte Mittel entziehen. Die gegenwärtige und die nächste Generation würden dadurch übermäßig belastet. Durch die doppelte Belastung von Familien in der Sozialversicherung – durch Geldbeiträge und den generativen Beitrag der Kindererziehung – rutschen Familien mit zwei Kindern mit knapp 2.500 Euro unter das Existenzminimum. Das zeigten Berechnungen im Horizontalen Vergleich 2022. Durch die Einführung eines Kinderfreibetrages bei der Beitragserhebung zur Sozialversicherung könnten Familien während der aktiven Familienphase deutlich entlastet werden. Dadurch könnten Armutsrisiken und eine Verstetigung von Armut bis in Folgegenerationen hinein verhindert werden.
Politisch geht es auch um eine Berücksichtigung des Klima-Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Dazu führt Ulrich Hoffmann aus: „Lasten müssen innerhalb und zwischen den Generationen fair verteilt werden. Eine Sozialversicherung, die die in die Zukunft gerichteten generativen Beiträge vernachlässigt, verteilt die Freiheitschancen zu Lasten der nächsten Generation, der im demografischen Wandel immer weniger Spielräume bleiben. Eine strukturelle Benachteiligung von Familien ist weder generationengerecht noch nachhaltig.“
Weitere Informationen
Kampagnen-Webseite „Wir jammern nicht, wir klagen“
Horizontaler Vergleich 2022 (PDF)
FAQs der Familienverbände zu den Elternklagen:
Der Deutsche Familienverband ist die größte parteiunabhängige, überkonfessionelle und mitgliedergetragene Interessenvertretung der Familien in Deutschland.
Deutscher Familienverband e.V.
Herausgeber: Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann
Seelingstraße 58
14059 Berlin
Tel.: 030 / 30 88 29 60
Fax: 030 / 30 88 29 61
E-Mail: redaktion@deutscher-familienverband.de
Web: www.deutscher-familienverband.de

Kitas unter extremem Personalmangel

Schwäbische Zeitung, 24. Mai 2022

Viele Kitas können ihre Aufsichtspflicht nicht mehr erfüllen

Stuttgart (dpa) – An vielen Kitas im Land sind die Personalnöte mittlerweile so gravierend, dass Erzieher die Kinder nicht mehr so beaufsichtigen können wie vorgeschrieben. Das ist das Ergebnis einer Befragung von Kitaleitern, die der Verband Bildung und Erziehung (VBE) bundesweit durchgeführt hat. Der Landesverband will die Ergebnisse für Baden-Württemberg am Montag präsentieren. Demnach ist bei einem Drittel aller Kitas an mindestens vier von zehn Arbeitstagen nicht einmal mehr eine Minimalbesetzung vorhanden, die gemäß den Vorgaben notwendig ist, um der Aufsichtspflicht nachzukommen.

Leserbrief

Krankenhäuser, Pflegeheime, Kindertagesstätten personell nicht einmal mehr minimalbesetzt – und das im besten Deutschland, das es jemals gab (O-Ton Steinmeier)! So, wie sich Senioren gerade unter erschwerten Pandemiebedingungen vereinsamt fühlen, so trifft es Kranke und nun auch Kleinkinder, die unter Verlassenheitsängsten zu leiden haben. Die Nachricht verschweigt die Gründe, wie dieser extreme Personalmangel zustande kam, bzw. wie lange dieser schon zu beklagen ist. Sind es Überarbeitung, Quarantänemaßnahmen, Kündigungen, Entlassungen und/oder Hungerlöhne, die den Instituten die Kräfte rauben? 

Viele Eltern sehen sich heute verschaukelt, weil sie  den hehren Versprechungen linker Politik geglaubt haben, ihre Kinder seien in der Kita besser aufgehoben als bei Papa oder Mama zuhause. Heute müssen beide Eltern erwerbstätig sein, um das knappe Familienbudget zu erwirtschaften, und dem Kind fehlen von früh bis spät seine überlebenswichtigen Bezugspersonen. Es fehlen ihm Aufmerksamkeit, Blickkontakt, Aufmunterung, Liebkosungen und Trost. Wie soll ein Kind unter diesem Mangel Lebensmut, Interesse, Selbstsicherheit entwickeln? Hätte man den Müttern ein dreijähriges Erziehungsgeld in Höhe der staatlichen Kita-Subventionen gegönnt, so wären wenigstens die Kleinsten nun in guter Hut.

Bärbel Fischer