Das Bündnis RETTET DIE FAMILIE ( www.rettet-die-familie.de), bestehend aus 16 einzelnen Initiativen, veröffentlicht ihr
Aktionsprogramm gegen Diskriminierung elterlicher Erziehungsarbeit
Die Generationensolidarität zwischen Eltern und Kindern, bestehend aus Kindererziehung und Altersversorgung, ist zerstört. Kinder sind nicht mehr eine Alterssicherung für die Eltern, wie das früher der Fall war sondern zum höchsten Risiko für Familien- und Altersarmut geworden. Die Erziehung von Kindern wandelte sich aufgrund unserer Sozialgesetzgebung von einer Investition in die eigene Alterssicherung zu einer sozialisierten Altersversorgung für die ganze Gesellschaft. Der gesamte Familienlastenausgleich entspricht nur einem Bruchteil des Betrages, der den Familien durch die Vergesellschaftung der Alterssicherung entzogen wurde. Das Ergebnis ist eine mit steigender Kinderzahl wachsende Verarmung der Familien. Die einseitige Belastung von Eltern verstößt gegen die im Grundgesetz festgelegten Grundsätze der Gleichberechtigung, des Schutzes der Familie und gegen das Sozialstaatsgebot.
Die Politik reagierte auf diese Entwicklung mit der Tendenz, den Eltern ein Angebot zur Übernahme der Betreuungsarbeit zu machen (Kinderkrippen, Ganztagskindergärten und -schulen), um so eine Vollzeit-Erwerbsarbeit für beide Eltern zu ermöglichen. So soll der Verarmungsprozess der Eltern aufgehalten werden.
Diese Strategie reduziert aber gleichzeitig den Spielraum, die Beziehung zu den eigenen Kindern zu festigen und sie nach eigenen Vorstellungen zu erziehen. Die Verringerung der wirtschaftlichen Benachteiligung wird so durch eine Einschränkung der elterlichen Freiheit erkauft. Eltern stehen vor der Wahl zwischen kräftemäßiger Überforderung und Verarmung. Die Kombination ganztägiger Erwerbstätigkeit mit Kindererziehung führt trotz Krippenversorgung immer häufiger zum Burnout. Verzicht auf Erwerbsarbeit zugunsten der Kinder hat dagegen Verarmung im Vergleich zu Kinderlosen zur Folge. Beides fördert Unzufriedenheit und Belastung von Eltern und Kindern. Die staatlichen Eingriffe in die Familien ignorieren insbesondere die Bedürfnisse von Säuglingen und Kleinkindern zu Gunsten von arbeitsmarktpolitischen Überlegungen.
Die bestehende Einschränkung der Elternrechte und die damit verbundene finanzielle Schieflage schränkt gleichzeitig die Rechte der Kinder ein. Eltern- und Kindeswohl sind in der Regel nicht trennbar. Die von Wirtschaftskreisen und Trägern von Betreuungseinrichtungen wiederholt aus Eigeninteresse vorgebrachte Behauptung, allein Krippenbetreuung bedeute frühkindliche Bildung und sei deshalb gezielt zu fördern, ist wissenschaftlich nicht haltbar und stellt zudem eine Beleidigung für ganze Elterngenerationen dar. Im Gegensatz dazu führt bei unter drei-jährigen Kindern erst die Bindung zu festen Bezugspersonen – in der Regel den Eltern – zu einem Urvertrauen als Voraussetzung für die Entwicklung einer stabilen Persönlickeit und späterem Bildungswillen.
Die einseitige finanzielle Begünstigung der Krippenbetreuung von Kleinkindern gegenüber der elterlichen Betreuung drängt immer mehr Eltern, möglichst durchgängig vollerwerbstätig zu sein. Auf Druck von Kreisen der Wirtschaft ist das politisch erwünscht und begünstigte es, – wegen des größeren Arbeitskräfteangebots – die Löhne zu drücken und die Arbeitsbedingungen zu verschlechtern. Die Folge sind immer mehr prekäre und befristete Arbeitsverhältnisse, die die Verarmung besonders der Familien fördern, die ihre Kinder selbst betreuen wollen und nicht von der Krippenförderung profitieren. Bei voll erwerbstätigen Eltern führte das dagegen zu zunehmender Überbelastung mit immer häufigerem Burn-out, wie die Statistik der Krankenkassen zeigt. Beides widerspricht dem Gleichberechtigungsgebot nach Art. 3 GG und dem Schutz der Familie nach Art. 6 GG.
Vor dem Hintergrund dieser gesellschaftlichen Situation stellen wir folgende Forderungen:
- Wir fordern eine angemessene Gegenleistung für die Erziehung der nachwachsenden Generation, weil allein Eltern durch Kindererziehung die Voraussetzungen dafür schaffen, dass alle Angehörigen ihrer eigenen Generation im Alter versorgt werden.
- Wir fordern die Gleichbehandlung aller Eltern bei der Finanzierung der Kinderbetreuung. Es ist Aufgabe und Recht der Eltern, Erziehungs- und Erwerbsarbeit innerhalb der Familie nach ihren eigenen Vorstellungen, Bedürfnissen und Wünschen zu regeln. Daher muss die elterliche Erziehungsarbeit finanziell ebenso behandelt werden wie die staatlich organisierte Kinderbetreuung. Bisherige bindende Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (1, 2) bestätigen die elterliche Autonomie und Freiheit bei der Wahl der Art der Kinderbetreuung. Nur bei Gefährdung des Kindeswohls ist ein Eingriff des Staates gerechtfertigt. Die gleichberechtigte Finanzierung der Kinderbetreuung ist keine Kostenfrage, sondern eine Verteilungsfrage.
- Wir fordern, den aus Steuermitteln für Kindererziehung eingesetzten Geldbetrag den Eltern (oder anderen Sorgeberechtigten) auszuhändigen, damit sie frei über Art, Eintritt und Umfang etwaiger Fremdbetreuung ihrer Kinder entscheiden und diese gegebenenfalls finanzieren können.
- Wir fordern, dass sich der Umfang der Leistung für Kinderbetreuung am Arbeitsaufwand und damit am Alter und an der Anzahl der Kinder orientiert und nicht am früheren Erwerbseinkommen einer Mutter oder eines Vaters. Leistungen für die Kindererziehung sind nicht als „Verdienstausfallentschädigung“ wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld zu betrachten und zu behandeln, wie das beim heutigen Elterngeld der Fall ist, sondern als Gegenleistung, vergleichbar einem Lohn. Ein Kind ist kein Schaden, den es zu kompensieren gälte. Wenn Kindererziehung wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit behandelt werden, wird sie zusätzlich ideell abgewertet. Die zur Zeit bestehende Einkommensbezogenheit des Elterngeldes benachteiligt Eltern mit zweiten und weiteren Kindern, sowie in Ausbildung befindliche Eltern. Das widerspricht dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes als auch den Artikeln 3 und 6 GG. Dadurch werden Eltern erster und zweiter Klasse geschaffen.
- Wir fordern in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes die Autonomie und Freiheit der Eltern. Der Staat hat kein Recht, auf die Aufgabenverteilung innerhalb der Familie Einfluss zu nehmen. Vielmehr ist es Aufgabe und Recht der Eltern, Erziehungs- und Erwerbsarbeit innerhalb der Familie nach ihren eigenen Vorstellungen und Wünschen aufzuteilen. Die Forderung nach „Gleichstellung“ der Geschlechter darf nicht dazu missbraucht werden, Mütter und Väter zu bevormunden, indem eine bestimmte Arbeitsteilung in der Familie vorgeschrieben wird.
Wie bei unseren familien- und elternbezogenen Vorstellungen und Zielen lehnen wir alle mit dem Grundgesetz unvereinbaren Bestrebungen auch in anderen Lebensbereichen ab.
(1) BVerfGE 6, 55, Randnummer 86, http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv006055.html
(2) BVerfGE 216, 99, 1. Leitsatz und Randnr. 70, http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv099216.html