Wo bleibt die elterliche Wahlfreiheit?

Der Verband Familienarbeit e.V. verweist auf folgende Pressemeldung

www.familienarbeit-heute.de

 

Pressemeldung
11.12.2023
Die Bertelsmann-Stiftung behauptet: „Es fehlen hunderttausende von Krippenplätzen.“
Wir behaupten: „Das stimmt nicht!“
Was fehlt, ist eine tatsächliche Wahlfreiheit der Eltern!

Ein Krippenplatz für U3-Kinder kostet den Staat etwa 1 200 €/Monat. Würde dieses Geld im Anschluss an das Elterngeld direkt an die Eltern überwiesen, dann könnten sie ihre Kleinkinder selbst betreuen, was sich viele Eltern wünschen. Die freigewordenen Plätze stünden den Familien zur Verfügung, die eine Fremdbetreuung in Anspruch nehmen wollen.

Die einseitige Krippenförderung wird begründet durch die Falschbehauptung, die Krippe fördere die Kinder mehr als die elterliche Betreuung. Das ist seit vielen Jahren durch gezielte Untersuchungen widerlegt. Diese Fakten werden von Politik ignoriert und widersprechen den dahinter stehenden Interessen der Wirtschaft, die sich vor allem billige Arbeitskräfte zu Lasten der Kleinkinder und sogar der Babys wünscht.

Die einseitige Förderung der Kinderkrippen bevormundet die Eltern, nimmt ihnen und den Kindern ihre im Grundgesetz zuerkannten Rechte und gefährdet das Kindeswohl.

Unsere Forderung:
Um die Rechte der Eltern zu wahren, dem Kindeswohl und der Gesellschaft nachhaltig zu dienen und den Mangel an Krippenplätzen zu beheben, fordern wir 1 200 €/Monat für alle Eltern mit Kindern im 2. und 3. Lebensjahr, um ihnen eine echte Wahlfreiheit zu ermöglichen, wie sie die Kinderbetreuung regeln wollen – anstatt der Bevormundung durch einseitige Subventionierung von Krippenplätzen.

 

Ein Gedanke zu „Wo bleibt die elterliche Wahlfreiheit?

  1. Ich frage: Wo sind die betroffenen Eltern, die haufenweise das ihnen im Grundgesetz zugesicherte Wahlrecht einklagen? Und die auch dann nicht locker lassen, wenn das Gericht – wie in einem Fall geschehen – den Prozess auf die lange Bank schiebt?

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