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Weiterleitung > Deutscher Familienverband, Familienbund der Katholiken
Am Mittwoch, den 25. Mai 2022, wird das Bundesverfassungsgericht einen Senatsbeschluss zu den Elternklagen des Deutschen Familienverbandes (DFV) und Familienbundes der Katholiken (FDK) veröffentlichen.
(Berlin). „Mit großer Spannung erwarten die Familienverbände den Senatsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts zu den von ihnen betreuten Verfassungsbeschwerden dreier Freiburger Familien“, sagt Sebastian Heimann, DFV-Bundesgeschäftsführer. „Wer Unterhaltspflichten für Kinder zu bestreiten hat, ist natürlicherweise weniger leistungsfähig. Das muss sich in der Beitragsgestaltung der Sozialversicherung widerspiegeln. Das ist Vorgabe der Verfassung.“
Die Verfassungsbeschwerden kritisieren die Ungleichbehandlung von Familien bei der Beitragserhebung in der gesetzlichen Renten-, Pflege- sowie Krankenversicherung während der aktiven Kindererziehungszeit. Der DFV und der Familienbund setzen sich für die Einführung eines Kinderfreibetrages – analog zum Steuerrecht – in der Sozialversicherung ein.
Bereits 2001 haben die Karlsruher Richter entschieden, dass es gegen das Grundgesetz verstößt, wenn sozialversicherungspflichtige Eltern, die Kinder betreuen, mit einem gleich hohen Beitrag in der Pflegeversicherung belastet werden, obwohl sie neben dem Geldbeitrag zusätzlich noch den generativen Beitrag in Form der Kindererziehung zur Funktionsfähigkeit des umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten.
Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass das Pflegeversicherungsurteil auch für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung von Bedeutung ist. Bis heute warten Familien auf die Umsetzung durch den Gesetzgeber.
„Bei der Entlastung von Familien geht es nicht nur um Beitragsgerechtigkeit. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, mit der Zukunft unseres Gemeinwesens solidarisch zu sein. Ohne Familien, die heute Kinder großziehen, gibt es morgen keine Beitragszahler und damit keine Sozialversicherung, in der sich die Schwachen auf die Starken, die Kranken auf die Gesunden verlassen können“, sagt Matthias Dantlgraber, Bundesgeschäftsführer des Familienbundes.
Mit Beschluss vom 22. Mai 2018 – 1 BvR 1728/12 – hat das Bundesverfassungsgericht zudem festgestellt, dass aus dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) abgeleitete Gebot der Belastungsgleichheit sich auf alle staatlich geforderten Abgaben erstreckt. Dieses Gebot ist auch bzgl. der Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen zu beachten.
Weiterführende Informationen
Kampagnen-Webseite „Elternklagen – Wir jammern nicht, wir klagen“
Schwäbische Zeitung, 24. Mai 2022
Viele Kitas können ihre Aufsichtspflicht nicht mehr erfüllen
Stuttgart (dpa) – An vielen Kitas im Land sind die Personalnöte mittlerweile so gravierend, dass Erzieher die Kinder nicht mehr so beaufsichtigen können wie vorgeschrieben. Das ist das Ergebnis einer Befragung von Kitaleitern, die der Verband Bildung und Erziehung (VBE) bundesweit durchgeführt hat. Der Landesverband will die Ergebnisse für Baden-Württemberg am Montag präsentieren. Demnach ist bei einem Drittel aller Kitas an mindestens vier von zehn Arbeitstagen nicht einmal mehr eine Minimalbesetzung vorhanden, die gemäß den Vorgaben notwendig ist, um der Aufsichtspflicht nachzukommen.
Leserbrief
Krankenhäuser, Pflegeheime, Kindertagesstätten personell nicht einmal mehr minimalbesetzt – und das im besten Deutschland, das es jemals gab (O-Ton Steinmeier)! So, wie sich Senioren gerade unter erschwerten Pandemiebedingungen vereinsamt fühlen, so trifft es Kranke und nun auch Kleinkinder, die unter Verlassenheitsängsten zu leiden haben. Die Nachricht verschweigt die Gründe, wie dieser extreme Personalmangel zustande kam, bzw. wie lange dieser schon zu beklagen ist. Sind es Überarbeitung, Quarantänemaßnahmen, Kündigungen, Entlassungen und/oder Hungerlöhne, die den Instituten die Kräfte rauben?
Viele Eltern sehen sich heute verschaukelt, weil sie den hehren Versprechungen linker Politik geglaubt haben, ihre Kinder seien in der Kita besser aufgehoben als bei Papa oder Mama zuhause. Heute müssen beide Eltern erwerbstätig sein, um das knappe Familienbudget zu erwirtschaften, und dem Kind fehlen von früh bis spät seine überlebenswichtigen Bezugspersonen. Es fehlen ihm Aufmerksamkeit, Blickkontakt, Aufmunterung, Liebkosungen und Trost. Wie soll ein Kind unter diesem Mangel Lebensmut, Interesse, Selbstsicherheit entwickeln? Hätte man den Müttern ein dreijähriges Erziehungsgeld in Höhe der staatlichen Kita-Subventionen gegönnt, so wären wenigstens die Kleinsten nun in guter Hut.
Bärbel Fischer
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Ampel-Regierung will das Familienrecht umstürzen und „vielfältiger“ machen | |||||||
Wird dies der finale Stoß gegen die Familie? Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will eine „Zeitenwende“ im Familienrecht einläuten. Noch vor der Sommerpause Anfang Juli will er „erste konkrete Reformvorschläge“ für das Abstammungsrecht, Namensrecht, Kindschaftsrecht und Unterhaltsrecht vorlegen. Das bedeutet vor allem die Einführung „sozialer Elternschaft“ und neuerfundener Rechtsinstitute, wie „Co-Mutterschaft“, „Mehr-Elternschaft“ und „Verantwortungs-gemeinschaft“. Die Richtung ist klar: Mutterschaft, Kindschaft, Elternschaft sollen rechtlich von ihrer leiblichen, biologischen Grundlage getrennt werden! Das ist ein brandgefährlicher Paradigmenwechsel – auch für alle normalen Familien. Buschmann begründet die grundstürzende „Reform“ damit, die „Vielfalt des familiären Zusammenlebens“ in Deutschland sei größer geworden. Seine Aussagen erwecken den Eindruck, die halbe Bundesrepublik bestünde bereits aus Regenbogenfamilien und das Recht hinke dieser progressiven Entwicklung hinterher. Aber wie steht es wirklich? Eine aktuelle INSA-Studie zum Internationalen Tag der Familie ergibt, daß 62 Prozent der minderjährigen Kinder bei ihren miteinander verheirateten Eltern aufwachsen. Die natürliche Familie steht also schon zahlenmäßig weiterhin klar auf Platz Eins. Aus gutem Grund: 79 Prozent der Befragten sagen, daß die Familie positiven Einfluß auf ihr persönliches Glück habe. Zwei Drittel würden in Krisenzeiten vor allem auf die Familie bauen. Mit ihrer Familienrechts“reform“ regieren Buschmann & Co. an der gesellschaftlichen Realität vorbei –das Ergebnis jahrelanger Einflußnahme durch die LSBT-Lobby. Und schlimmer: Gezielt schaffen sie künstlich eine neue Realität. Die Familie bleibt dabei auf der Strecke. Den meisten Bürgern ist die zerstörerische Dimension dieser Regierungspläne noch nicht bekannt. Bislang regt sich kaum Widerstand. Das werden wir ändern: In einem neuen Medienprojekt von DemoFürAlle lassen wir kritische Stimmen zur geplanten „Reform“ des Abstammungsrechts zu Wort kommen. Nächste Woche geht es los. Seien Sie gespannt! Wir werden Sie daüber per Newsletter informieren. Herzliche Grüße, Ihre Hedwig v. Beverfoerde DEMO für ALLE |
PRESSEMITTEILUNGFamilien leisten einen unverzichtbaren Beitrag für das umlagefinanzierte Rentensystem. Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. macht am Tag der Arbeit auf seine rentenpolitischen Forderungen aufmerksam, denn Erwerbsarbeit beeinflusst maßgeblich die Altersvorsorge. Mönchengladbach, den 29.04.2022. Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt davon ab, wie lange man Beiträge in welcher Höhe gezahlt hat. Je mehr zusammenhängende Beitragsjahre man vorweisen kann, desto besser wirkt sich das auf die Rente aus. Doch immer weniger Beitragszahler, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, müssen immer mehr Rentenbezieher finanzieren. Wer viele Kinder erzieht und daher phasenweise weniger Erwerbsarbeit leisten kann, erhält jedoch eine niedrige Rente. Es ist kein Geheimnis, dass heute nur die Person, die viel Erwerbsarbeit leistet, auch eine angemessene Rente bekommt. „Hier bedarf es eines neuen, verlässlichen Generationsvertrags, der eine Fairness wieder herstellt“, so Dr. Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbands kinderreicher Familien Deutschland e.V. Es gibt in der gesetzlichen Rentenversicherung Familienelemente, nach denen sich Kindererziehung rentenerhöhend auswirkt. „Ein Ausgleich zwischen Personen mit vielen Kindern (hoher generativer Beitrag) und Personen mit wenigen oder gar keinen Kindern (niedriger oder kein generativer Beitrag) findet in der Zeit, in der Eltern am stärksten finanziell belastet sind, jedoch nicht statt.“ Der KRFD fordert daher, dass der richtige Weg, Gerechtigkeit zwischen den Generationen herzustellen, eine Reduzierung der Rentenbeiträge für Familien in Abhängigkeit von der Kinderzahl ist (vgl. gemeinsames Positionspapier „Verlässlicher Generationenvertrag“ 2020 mit dem Bund katholischer Unternehmer, dem Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung e.V., dem Deutschen Familienverband sowie dem Familienbund der Katholiken). Eltern müssen deshalb bei den Beiträgen zur Rentenversicherung deutlich entlastet werden. „Zudem wird die eigene Arbeitsleistung in und zum Wohle für die Familie immer noch nicht adäquat wertgeschätzt und als Arbeit wahrgenommen. „Auch diesbezüglich wäre eine Debatte und ein Umdenken wünschenswert“, so die Vorsitzende. |
Über den Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V.
Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) ist im Jahr 2011 aus der Initiative engagierter kinderreicher Familien entstanden; vertritt 1,4 Millionen Mehrkindfamilien in Deutschland und setzt sich in Politik, Wirtschaft und Medien für ihre Interessen ein. Der Verband versteht sich als Netzwerk von und für Familien mit drei Kindern und mehr, die sich untereinander unterstützen und die Öffentlichkeit für ihre Anliegen erreichen wollen. Der Verband ist konfessionell ungebunden und überparteilich. Pressekontakt Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V.
Mitherausgeber Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V.
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Presseverlautbarung zum Tag der Arbeit
Gendersprache lenkt von Diskriminierung der Frauen ab
Der Verband Familienarbeit e.V. lässt daran keinen Zweifel: Frauen werden in unserer Gesellschaft bei der Arbeit benachteiligt. Das wird sogar in einer vorgeblich frauenfreundlichen Forderung deutlich wie:
„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!“
Denn: Würde diese Forderung auch verwirklicht, blieben die überwiegend von Frauen geleisteten Arbeiten weiterhin unter- bzw. unbezahlt. Es sollte daher richtiger heißen:
„Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit!“
Erst dann würde klar, dass die überwiegend von Frauen geleistete Arbeit am Menschen gegenüber überwiegend von Männern geleisteter Arbeit in Industrie und Handwerk unterbezahlt wird, obwohl sie als gleichwertig zu betrachten ist. Besonders deutlich wird das auch beim Vergleich der Kinderbetreuung, z.B.in einer Kinderkrippe gegenüber häuslicher elterlicher Betreuung. Beides ist grundsätzlich gleichwertig. Aber das eine wird bezahlt und vom Staat hochsubventioniert, das andere nicht. Gleiche Bezahlung von gleichwertiger Arbeit käme in hohem Maße den Frauen, besonders den Müttern, aber auch den Vätern zugute, die sich mehr an der Familienarbeit beteiligen wollen. Das wäre ein großer Schritt zur Gleichberechtigung der Geschlechter.
Die aktuelle Diskussion beschäftigt sich aber vorwiegend mit einer angeblich „gendergerechten Sprache“, deren Durchsetzung an den tatsächlichen Verhältnissen aber gar nichts ändern würde. Statt von „Ärzten“ und „Lehrern“ zu sprechen solle es heißen „Ärztinnen und Ärzte“ oder „Lehrkräfte“, um zu verdeutlichen, dass es dabei nicht nur um Männer geht. Aber selbst wenn dieses Bestreben erfolgreich wäre, bliebe es immer unvollständig, weil Begriffe wie „Arzt“ auch Grundlage für Eigenschaftswörter und für zusammengesetzte Wörter sind (z.B „ärztlich“ und „Ärztekammer“). Sollte es also besser heißen die „ärzt- und ärztinliche Verantwortung“ und „die Ärztinnen- und Ärztekammer“. Das wäre absurd. Sprache ist etwas Lebendiges, das sich selbst durch Praxis ausbildet und nicht vergewaltigt werden kann.
Es ist aber schade, dass für diesen Sprachkrieg viel Energie vergeudet wird, die zur Durchsetzung der echten Gleichberechtigung besser angelegt wäre.
Literatur zum Thema: Judith Sevinc Basad, „Schäm dich, Wie Ideologinnen und Ideologen bestimmen, was gut und böse ist“, Westend-Verlag, Frankfurt/Main 2021
Verband Familienarbeit e. V.
Mit dem geplanten „Selbstbestimmungsgesetz“ will die Ampel-Regierung den gefährlichen Transgender-Hype weiter befeuern. DemoFürAlle hat bereits mehrfach darüber berichtet. Aber viele Menschen halten das Thema immer noch für ein Internetphänomen, das bald vorüberzieht.
Unsere recherchierten Fakten zeigen allerdings eine ernstzunehmende Bedrohung für Kinder und Jugendliche, die in den kommenden Jahren noch weiter zunehmen wird, wenn wir jetzt nicht aktiv gegensteuern.
Deshalb haben wir in den letzten Wochen ein pointiertes Animationsvideo produziert, das den Transgender-Hype in nur zwei Minuten Minuten klar und eingängig erklärt. Ich freue mich, es Ihnen heute erstmals präsentieren zu dürfen:
Die Bundesregierung will noch vor der Sommerpause die Eckpunkte des „Selbstbestimmungsgesetzes“ veröffentlichen. Es kommt also genau jetzt darauf an, möglichst viele Menschen niedrigschwellig für diese Gefahr zu sensibilisieren und zu mobilisieren.
Helfen Sie bitte mit, unser Video „Kinderfalle Transgender-Hype – einfach erklärt“ zu einem Internet-Hit zu machen! Teilen Sie es bitte auf WhatsApp, Telegram, Facebook, Twitter, Instagram & Co. und leiten Sie diese E-Mail an Ihre Freunde und Bekannten weiter.
Jeder Klick zählt!
Vielen Dank und herzliche Grüße, Ihre
Hedwig v. Beverfoerde
P.S.: Unterstützen Sie bitte die Verbreitung dieses wichtigen Erklärvideos mit Ihrer Spende – entweder per Überweisung oder per PayPal:
In seinem Aufsatz des Monats beleuchtet das Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie e.V., die Situation von kinderreichen Familien in Zeiten von Teuerung und wirtschaftlichen Engpässen.
Steigende Inflation und Energiepreise und die Bundesregierung packt die Gießkanne aus. Die Leidtragenden sind wie so oft kinderreiche Familienhaushalte.
Von Miodrag Soric
Das Bündnis RETTET DIE FAMILIE hat zusammen mit dem Verband FAMILIENARBEIT den Parteien CDU, SPD, AfD, FDP, Grüne, Linke, Piraten, Tierschutzpartei und ÖDP zur Landtagswahl 2022 in NRW fünf gesellschaftlich relevante Fragen als Wahlprüfsteine für die Wählerschaft gestellt:
1. Betreuungsgeld
Wird sich Ihre Partei im Landtag dafür einsetzen, dass in Nordrhein-Westfalen ein Landesbetreuungsgeld eingeführt wird, mit dem Eltern sowohl die Eigenbetreuung als auch eine Fremdbetreuung ihrer Wahl finanzieren können?
2. „Gleichstellungspolitik“
Inwiefern wird sich Ihre Partei im Bundesrat für eine Beseitigung der Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder und von jungen Eltern im Elterngeldgesetz einsetzen, die sich aufgrund der „Lohnersatzfunktion“ ergibt?
3. Wahlfreiheit für Eltern
Inwiefern wird Ihre Partei die vom Grundgesetz her gebotene Wahlfreiheit aller Eltern bei der finanziellen Behandlung der Kinderbetreuung anstreben, unabhängig davon, ob die Betreuung durch die Eltern selbst oder in Betreuungseinrichtungen erfolgt?
4. Rentenrecht
Inwieweit wird sich Ihre Partei, sollte sie Regierungsverantwortung erhalten, (z.B. über den Bundesrat) dafür einsetzen, dass die Gerechtigkeit gegenüber den Eltern in Gestalt eines Gleichgewichtes zwischen gesetzlicher Jugend- und Alterssicherung wiederhergestellt wird?
5. Ganztagsschulen
Befürwortet Ihre Partei die Ausweitung von verpflichtenden Ganztagsschulen?
Wenn ja, wie halten sie das vereinbar mit dem Recht der Eltern, ihre Kinder neben der Schule gemäß deren speziellen Neigungen und Bedürfnissen individuell zu fördern (auf sportlichem, künstlerischem Gebiet u.a.)?
Unter folgendem Link können Sie die Antworten der einzelnen Parteien einsehen;
http://www.rettet-die-familie.de/wahlpruefsteine-2022-Landtagswahl-in-NRW
Die FDP hat bis zum 6. April 2022 nicht geantwortet.