Schulbesuch nur für geimpfte Kinder ???

In ihrem Newsletter warnt die Journalistin, Mutter und Autorin Birgit Kelle davor, dass im neuen Schuljahr auf Wunsch von Frau Merkel nur noch geimpfte Schüler den Unterricht besuchen solen. So also definiert der Staat das Kindeswohl, das jetzt auf Antrag der Koalition an Art. 6 GG der Verfassung angefügt werden soll.

 

Meine Damen, meine Herren und vor allem liebe Eltern,

 

Bundeskanzlerin Angela Merkel warnte gestern vor der Wiederaufnahme des Schulbetriebes mit „ungeimpften Kindern“ im Herbst. Ich muss gestehen, mir blieb kurz die Sprache weg. Wir schreiben den April 2021, Monat 14 der Covid-Krise und die Prognose für das Schuljahr, das erst nach den Sommerferien in über vier Monaten beginnen soll, lautet also: Wir wissen nicht, ob Regelunterricht sein kann, denn auch die Kinder müssen vorher durchgeimpft werden.

Hier wird ernsthaft auf Regierungsebene in die Diskussion eingebracht, ein geregelter Schulbetrieb könnte nur stattfinden, wenn nicht nur die Senioren und die Risikopatienten, nicht nur die Erwachsenen insgesamt geimpft sind, sondern erst, wenn auch alle Kinder durchgeimpft sind. Also am Sanktnimmerleinstag, denn es existiert ja nicht einmal eine Impfung für Kinder, selbst wenn man sie wollte, und das sollte auch noch extra geklärt werden.

Man muss sich in diesem Land ja neuerdings mit inhaltlichen Triggerwarnungen ständig präventiv erklären, um nicht automatisch und ohne Umweg in die Ecke unbelehrbarer Idioten einsortiert zu werden, ich tue das hiermit auch: Ich bin gar keine Impfgegnerin, meine Kinder und auch ich sind komplett durchgeimpft. Meine Kinder sind aber auch keine Versuchskaninchen, und deswegen sollte besser jeder Arzt und jede Regierung die Finger von ihnen lassen, bevor man mir nicht einen langjährig erprobten Impfstoff präsentieren kann, zumal sie weder krank noch sonderlich gefährdet sind, aber durchaus chronisch unterfordert und unbeschult.

Es ist und bleibt ein Armutszeugnis, wie unkreativ, perspektivlos und ignorant man mit den Interessen der Kinder im Land umgeht. Insofern ist es nahezu konsequent, Kinderrechte jetzt in die Verfassung zu schreiben, denn alle anderen Verfassungsrechte werden im Moment ja auch mit Füßen getreten. Warum nicht noch eines anfügen, dass dann sowieso ignoriert wird? Ein paar meiner Gedanken zur Frage, wohin die CDU mit dieser Kanzlerin steuert, finden Sie hier unter dem Link. und dem Titel: Angela Merkel warnt nun also vor „ungeimpften Kindern“, die Frage ist: Wer warnt Armin Laschet vor Angela Merkel?

Herzliche Grüße sendet Ihnen heute

Ihre
Birgit Kelle
Vorsitzende Frau 2000plus e.V.

 

CDU / CSU quo vadis? Gestaltungsanspruch offenbar obsolet!

Die vierfache Mutter, Buchautorin und Journalistin BIRGIT KELLE klärt in dem verlinkten FOCUS-Artikel auf, wie die Fraktionen von UNION und SPD durch eine neue „Bundesstiftung Gleichstellung“ die Gender- und Gleichstellungspolitik mit Steuergeldern vorantreiben wollen.

Meine Damen, meine Herren,

Die Gleichstellungs-APO kommt,
und die CDU sieht nicht nur zu, sondern hilft gerade, auf Jahre abzusichern, dass handverlesene Experten und Lobbygruppen in aller Seelenruhe und mit Steuergeldern finanziert ihre Gender- und Gleichstellungspolitik vorantreiben können. Die Bundesregierung ist gerade dabei, sich eine „Bundesstiftung Gleichstellung“ zu gönnen. Eine weitere Institution, jährlich ausgestattet mit 5 Millionen Ihrer Steuergelder, um im vorparlamentarischen Raum jene Gender-Politik vorzubereiten, die man dann mit „Segen“ der selbst installierten Stiftung anschließend gedenkt umzusetzen.

Ich habe den Gesetzesentwurf, der gestern von den Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD an die Fraktionsmitglieder versandt wurde, auf dem Tisch liegen und eine ausführliche Analyse verfasst, die Sie hier unter dem Link  bei FOCUS online nachlesen können.

Es stellen sich zahlreiche Frage: Wozu eine weitere Stiftung, haben wir nicht ein ganzes Ministerium für die politische Umsetzung von Geschlechterpolitik? Haben wir nicht über 2000 kommunale Gleichstellungsbeauftragte? Und wieso plant man, die Erstellung des Gleichstellungsberichtes der Bundesregierung aus dem Ministerium an eine Stiftung auszulagern? Wer sind die einschlägigen „Experten“, die längst eingebunden wurden zur Vorbereitung und wahrscheinlich auch weiterhin am Tisch sitzen werden? Und nach welchen Kriterien werden sie ausgesucht und von wem?
Nur als kleinen Vorgeschmack: Einer der Verbände, der bereits 100.000 Euro einstreichen konnte, um die Installation der Stiftung und ihre Ziele im Namen des Bundesfamilienministeriums unter Regie der SPD-Ministerin Franziska Giffey voranzutreiben, ist der Verein „Frauen aufs Podium e.V.“.  Interessant ist die „Frauen“-Definition des Verbandes, nachzulesen auf deren Homepage: „Mit Frauen* sind alle Personen gemeint, die sich weiblich positionieren. Frauen* können unterschiedliche Körper haben und z. B. trans, cis oder inter sein. Nicht-binäre und nicht heterosexuelle Geschlechtsidentitäten und Begehrensformen sind dabei explizit eingeschlossen.“

Das ist Gender-Politik in Reinkultur. Und nein, das ist kein Versehen, sondern Absicht. Auch 2019 war der Verband mit ungenannten finanziellen Zuwendungen bereits eingebunden, wie eine Kleine Anfrage der FDP ergab. Als Krönung bezieht sich die Regierung in der Begründung für die Notwendigkeit einer Stiftung explizit auf die UN-Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking und der dort verabschiedeten Resolution. Das war nicht irgendeine Konferenz, sondern genau jene, die weltweit den Startschuss gab, um Gender Mainstreaming als Handlungskonzept weltweit durchzusetzen.
Geschlechtergerechtigkeit ist nicht Gleichstellungspolitik und schon gar nicht Genderpolitik. Man kann es nicht oft genug wiederholen. Nahezu perfide vermischt auch dies Gesetz zur Gründung die beiden Begriffe, um die Illusion weiter am Leben zu halten, dies sei doch irgendwie dasselbe. Man argumentiert mit der Forderung nach Geschlechtergerechtigkeit im Grundgesetz, um dann der „Gleichstellung“ die nichts anderes als Quotenpolitik ist, nach dem Mund zu reden. Allein in den ersten Zeilen kommt „Gleichstellung“ wie ein Mantra sieben mal vor.


Ich lege Ihnen diesen Beitrag in seiner ganzen Länge ans Herz. Wer verstehen will, warum gute Familienpolitik in diesem Land nicht vorankommt, findet hier eine weitere Antwort: Weil etwas anderes gewollt ist. Gerade wird wieder eine Weiche gestellt. Und so bleibt mein Fazit am Ende der Analyse: „Die Frage, die unbeantwortet bleibt: Wieso sehen CDU und CSU eigentlich mit großer Gelassenheit zu und unterstützen dies Vorhaben gar, das ihnen auf viele Jahre eine steuerfinanzierte vorparlamentarische Opposition in Fragen der Geschlechterpolitik bescheren wird? Und es bleiben nur zwei Optionen offen: Entweder sie teilen die frauen- und geschlechterpolitischen Ansichten der SPD inzwischen ohne Abstriche und geben jeden eigenen familienpolitischen und frauenpolitischen Gestaltungsanspruch im Sinne ihres zumindest schriftlich in einer Schublade abgelegten Parteiprogramms ab, oder es ist ihnen schlicht egal. Hauptsache sie stellen die „Bundeskanzler*in“.

Herzliche Grüße

Ihre
Birgit Kelle
Vorsitzende Frau 2000plus e.V.

Geschlecht ab 14 frei wählbar?

Sehr geehrte am Wohl der Familien Interessierte,

nach Medienberichten plant die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf, der jedem Menschen ab 14 Jahren das Recht einräumen soll, sein Geschlecht völlig unabhängig von körperlichen Merkmalen selbst zu definieren, einfach indem er bei Gericht die Änderung des eigenen Geschlechtseintrages beantragt. Fakten und Expertenrat aus Medizin, Biologie und Entwicklungspsychologie scheinen die Initiatoren dabei wenig zu interessieren. Sollte der Entwurf, auf den sich Bundesinnenministerium und Justizministerium als Referentenentwurf verständigt haben sollen, tatsächlich in Gesetzesform gegossen werden, hätte das schwerwiegende Folgen – vor allem für Frauen, für Kinder und ihre Eltern.

 

Wir bitten Sie, den Beitrag von Birgit Kelle im Magazin „FOCUS“ aufmerksam zu lesen. Anbei der Link zur

https://www.focus.de/politik/gastbeitrag-von-birgit-kelle-kjkjk_id_12949515.html

Der Vorstoß, der bislang das Licht der Öffentlichkeit scheut, befindet im Stadium eines sog. Referentenentwurfs. In diesem Stadium ist es noch möglich, Einfluss zu nehmen, zunächst dadurch, dass Bundestagsabgeordnete aufgefordert werden, auf die nötige Transparenz hinzuwirken. Alarmiert sind wir vor allem, weil seriöse wissenschaftliche Expertise offenbar wenig gefragt ist und die Eltern von minderjährigen Betroffenen laut Entwurf kein Mitspracherecht haben sollen. Elternrechte würden also in einer Frage ausgehebelt, die das ganze spätere Leben der Jugendlichen betrifft. Zusammen mit „Kinderrechten“, die – obwohl völlig unsinnig – die Regierungskoalition im Grundgesetz zu verankern sich anschickt, ist das eine sehr bedenkliche Entwicklung für die Familien.

Wir bitten Sie daher, möglichst viele Eltern in Ihrem Umfeld zu informieren und auf die drohende Gefahr hinzuweisen.

 

Herzliche Grüße                                                                                                          Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

Transbabys und Pubertätsblocker

Birgit Kelle, Autorin mehrerer Bücher zu den Ideologien unserer Zeit ( Feminismus, Genderismus, Sexismus, Rassismus….), weist in folgendem Podcast auf Gefahren hin, die noch vor Jahren undenkbar waren:

Unterstützen Sie die wichtige und bedeutende Arbeit von Birgit Kelle. Die Arbeit der Regierung und anderer Organisationen im Auge zu behalten, zu analysieren und aufzubereiten, kostet uns viel Zeit.

Wir sprechen mit Abgeordneten, informieren und stellen Analysen, Argumentationshilfen und Fakten zur Verfügung, die in der Debatte oft untergehen oder die in der Presse nicht einmal Erwähnung finden.

Helfen Sie uns mit Ihrer Spende, diese wichtige Arbeit für Familien, für Kinder, Mütter und Väter weiterzuführen. Hier unter diesem Spenden-Link finden Sie mit einem Klick unser Spenden-Konto und auch die Möglichkeit, über PayPal kleine und große Summen für eine gute Sache zu geben.

Wir danken Ihnen herzlich!

 

 

 

Wer hat das Sagen, die Eltern oder das Amt?

Die vierfache Mutter und  gefeierte Buchautorin Birgit Kelle macht darauf aufmerksam, dass im Schatten der CORONA-Krise bereits neue politische Versuche unternommen werden, Kinderrechte in der Verfassung zu verankern, obwohl eine Mehrheit der Parlamentarier dieses Vorhaben vor wenigen Monaten  abgelehnt hat. Wäre das Vorhaben damals beschlossen worden, hätten die Gesundheits- und Jugendämter bereits heute das Recht, Kinder gegen den Willen der Eltern aus den Familien zu nehmen, sie zu isolieren und evtl. „vorsorglich“ zu impfen.

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Birgit Kelle:

Das Kindeswohl in Corona-Zeiten – Warum „Kinderrechte in die Verfassung“ gerade jetzt das Erziehungsrecht der Eltern gefährdet

Wir hatten im vergangenen Newsletter das Problem bereits an die Wand geworfen: Wenn in Corona-Zeiten Beamte aus dem Gesundheitsamt in Rundschreiben drohen, dass Kinder aus Familien herausgerissen werden können, sollten sich Eltern nicht an die Quarantänevorgaben innerhalb (!) der eigenen Wohnung halten, dann hätten dieselben Beamten mit „Kinderrechten in der Verfassung“ ein machtvolles Instrument gegen die Eltern in der Hand. Gut, dass das – noch – nicht so ist. Gerade verschärft sich aber der Grund zur Sorge, denn nicht nur die SPD, sondern die Regierungskoalition insgesamt nimmt das Thema Kinderrechte erneut auf die Agenda.
Wie wir gerade erfuhren, beschloss der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD vorgestern, am 25. August 2020, erneut eine Arbeitsgruppe einzusetzen, bestehend aus Regierungsmitgliedern sowie Fraktions- und Parteimitgliedern, damit das Vorhaben „Kinderrechte in die Verfassung“ in dieser Legislaturperiode doch noch durchgeboxt werden kann. Haben wir gerade wirklich keine anderen Sorgen, auch in Bezug auf die Kinder? Es drängt sich die Frage auf: Warum ist das mitten in der größten Wirtschaftskrise des Landes, im größten Bildungsausfall seit dem zweiten Weltkrieg und im Angesicht einer erklärten Pandemie gerade so wichtig, um erneut in Angriff genommen zu werden? Einen akuten Grund gibt es gerade nicht. Wem also soll das erneute Vorhaben nutzen? Denn die Frage, wem es schadet, lässt sich einfacher klären: Den Eltern und somit der ganzen Familie.

Kindeswohl in Corona-Zeiten
Es macht mich langsam wütend, wie sehr die echten Probleme von Kindern und Familie missachtet werden, während der Staat zunehmend versucht ist, sich in Bereiche einzumischen, die eine Frage elterlicher Sorge und Erziehung sind. Wie etwa die Frage, wie ich als Mutter mit meinem eigenen kranken Kind in Quarantäne in meinem eigenen Haus umgehe.
Oder um es einmal so zu formulieren: Ich fände es großartig, wenn die Politik sich intensiv damit befassen würde, wie das Recht unserer Kinder auf eine anständige Bildung endlich wieder umgesetzt wird und wie ein Unterricht stattfinden kann, in dem unsere Kinder nicht sechs oder mehr Stunden am Tag gezwungen sind, dauerhaft eine Maske zu tragen, was gelinde gesagt eine Zumutung ist. Jeder möge das für sich einmal ausprobieren dauerhaft zu Hause.
Auch der Ton macht ja bekanntlich die Musik. Der Ton aus den Gesundheitsämtern war scharf. Missachtung der Maßnahmen wurde mit Kindesentzug bedroht. Das war keine gutgemeinte Handlungsempfehlung.
Im Kontext einer hypersensiblen Politik, die jedes Hinterfragen, jeden Widerstand und jeden Protest gegen staatliche angeordnete Corona-Maßnahmen derzeit mit Strafen bedroht oder Bürger, die ihre Verfassungsrechte wahrnehmen, als „Covidioten“ bezeichnet, lassen Drohungen gegenüber renitenten Eltern besonders aufhorchen. Debatte muss erlaubt bleiben, Widerspruch auch. Und deswegen hier noch einmal kompakt und unter den verschärften Bedingungen von Corona-Maßnahmen und Ausnahmesituationen, eine ganze Liste von Gründen, warum Kinderrechte in die Hand von Eltern und nicht dem Ermessensspielraum politischer Ideologen gehören.

  1. Die gesamte Debatte um Kinderrechte in der Verfassung dreht sich um die Frage, wer definiert das Kindeswohl? Was ist für die Kinder das Richtige und Gute? Was entspricht dem Kindeswohl und was nicht? Welches Recht der Kinder gäbe es zu verteidigen und welches zu vernachlässigen? Wer genau vertritt das Wohl der Kinder im Zweifelsfall und vor allem gegen wen? Und ganz konkret in Corona-Zeiten: Welche Maßnahmen sind für und welche gegen das Kindeswohl gerichtet? Kindeswohl, es ist eine politische Waffe, es ist das Symbolwort für die „Lufthoheit über den Kinderbetten“ und die finale Auseinandersetzung: Bestimmen die Eltern oder der Staat darüber und wer hat das letzte Wort? Alles ist also in Ordnung, solange Staat und Eltern sich einig sind. Nicht erst die Corona-Pandemie zeigt: Das ist mitnichten der Fall, jetzt kommen allerdings ganz neue Gefahrenlagen für Kinder und Familien dazu.
  2. Vorweg, genug gute Gründe gegen die Kinderrechte in der Verfassung habe ich schon vielfach zusammengetragen, zuletzt in einem offenen Brief an die Justizministerin Christine Lambrecht im Mai 2020,nachzulesen hier unter dem Link. Sie hatte mir auch geantwortet, leider ohne auf die inhaltlichen und rechtlichen Bedenken die unzählige Verfassungsexperten bereits vorgetragen haben, konkret einzugehen. Wirklich gewundert hat es mich nicht, denn dass, wider jede Vernunft, die Kinderrechte ein Steckenpferd der Sozialisten sind, ist lange bekannt. Dass sie jeden noch so erbärmlichen Anlass nutzen, um die Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken auch, nachzulesen gerne hier unter diesem Link, wo ich bereits eine Chronologie unguter Anläufe auf die Kinderrechte zusammengetragen habe, die vor allem eines zeigen: Kein Anlass scheint unpassend zu sein, wenn Ideologen einen Grund suchen.
  3. Die Einsetzung einer erneuten Arbeitsgruppe, wie nun gestern beschlossen, wirft die Frage auf: Wozu? Es gab bereits zwei Jahre lang eine Bund-Länder-Gruppe der Koalitionsparteien, herausgekommen waren im Herbst 2019 drei Formulierungsvorschläge für eine Verfassungsänderung, weil man sich im Kreise der Experten aus verschiedenen Lagern nicht einmal auf einen einzigen, gemeinsamen Vorschlag einigen konnte. Was sollte nun eine neue Arbeitsgruppe hervorbringen, außer einen Kuhhandel auf Koalitionsebene? Alle Fakten und vor allem alle Bedenken gegen die Kinderrechte in die Verfassung liegen auf dem Tisch. Seit über 20 Jahren. Und alles spricht dagegen. Verfassungsexperten, die Mehrheit der über die Jahre befragten Sachverständigen im Deutschen Bundestag und auch die Analyse des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Und ich war live dabei auf einem Podium in Berlin, als selbst jener Rechtsexperte, die sich vor dem Rechtsausschuss im Bundestag für die Kinderrechte aussprachen, zugeben mussten, dass es keine einzige konkrete Verbesserung für Kinder daraus gäbe, weil alle Handlungsforderungen für Kinder, die sie anbrachten, durch einfache Gesetze verwirklicht werden müssten und auch jederzeit könnten, ohne dass die Verfassung geändert wird. Die Mehrheit aller Experten war also schon immer wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Verankerung von Kinderrechten in die Verfassung. Außer natürlich die SPD, die Grünen und die Linken und einzelne Versprengte der CDU, während die Rechtsexperten der CDU sich massiv dagegen aussprechen.
    Genaugenommen wurde einst das Einfügen der Forderung nach Kinderrechten in die Verfassung von Unionsseite nur deswegen in den Koalitionsvertrag eingefügt, weil Horst Seehofer in einem intellektuellen Blackout unbedingt darauf beharrte, obwohl in seiner eigenen Partei massive Bedenken dagegen herrschten und heute alle, die man in der CSU darauf anspricht, verschämt wegschauen. Horst wer? – werden manche sich fragen. Es ist der Mann der CSU, der nichts mehr zu sagen hat und als Einziger auch bei der 70-Jahr-Feier der CSU-Fraktion im Bundestag fehlte, weil ihn auch niemand dort vermisste. Es stellt sich also in Sachen CSU die Frage, ob Markus Söder das giftige Erbe dieser Koalitionsvereinbarung übernehmen will, das diametral zum Familienbild der CSU steht.
  4. Unter Corona-Bedingungen kommen gerade unheilvolle neue Gründe hinzu, Kinderrechte in der Verfassung abzulehnen, weil sie massiv in den Kompetenzbereich der elterlichen Erziehung eingreifen und dem Staat Kompetenzen zuspricht. Denn leider bietet die Pandemie konkrete Problemfelder, die bereits da sind und andere die unweigerlich kommen werden, bei denen gegensätzliche Auffassungen von Eltern und Staat zum Kindeswohl vorprogrammiert sind.
    Das Kindeswohl beinhaltet selbstverständlich und auch besonders die körperliche Unversehrtheit und die Gesundheit der Kinder. Gerade haben die Gesundheitsämter bereits die Muskeln spielen lassen bei einem Versuch, Eltern bis in das eigene Kinderzimmer hinein vorschreiben zu wollen, wie sie mit ihrem eigenen kranken Kind Corona-konform zu verfahren hätten, und bei Missachtung mit Kindesentzug als letztem Mittel gedroht. Im familienpolitischen Bereich existiert seit Jahrzehnten die Einteilung in „Gute Erziehung – schlechte Erziehung“ und das Schema ist auch im intellektuell niederschwelligen Bereich begreifbar: Gute Erziehung findet unter staatlicher Aufsicht durch angelernte Erzieherinnen in staatlichen Einrichtungen an fremden Kindern statt – böse Erziehung inklusive Verdummungsgefahr findet zu Hause durch Eltern an den eigenen Kindern statt.
    Die Eltern als Bildungs-Gefährder ihrer Kinder durch Kitaverweigerung sind also verbal bereits fest im Repertoire der Politik verankert. Eltern als Gesundheits-Gefährder ihrer Kinder kommt gerade als „Wording“ dazu.
    Jetzt streiten wir gerade über die Frage, ob man Eltern als erziehungsunfähig behandeln darf, weil sie sich nicht an Corona-Anordnungen zu Hause halten.Wie werden zukünftig Eltern eingestuft oder tituliert, die offen gegen Maßnahmen wie etwa die Maskenpflicht an Schulen protestieren, oder gar auf einer Demonstration gesichtet werden?
    Die halbe Welt arbeitet gerade an einem Impfstoff gegen Corona. Die Frage nach einer Impfpflicht, sobald der Impfstoff da ist, wird noch zum politischen Zündstoff werden. Für Erwachsene, aber auch für Kinder.
    Wie wird man Eltern behandeln, die selbst oder gar für ihre Kinder eine Impfung gegen Corona verweigern? Gesundheits-Gefährder ihrer Kinder? Wir haben gerade erst eine Masernimpfpflicht für Kita-Kinder eingeführt. Ohne Impfung kein Kitaplatz, um die anderen Kinder nicht zu gefährden. Die Forderung nach einer Impfpflicht für Schulkinder ist keine theoretisch abstrakte Überlegung, sondern eine Debatte, die uns unweigerlich ereilen wird. Werden Eltern noch widersprechen können, und welche Konsequenzen wird es für ihr Sorgerecht haben? Ich sage das explizit nicht als generelle Impfgegnerin, meine Kinder und ich selbst sind komplett nach Empfehlung durchgeimpft. Ich erinnere mich allerdings auch noch gut an den psychischen Druck, der einst aufgebaut wurde in der Bevölkerung, sich gegen die „Schweinegrippe“ unbedingt impfen lassen zu müssen. Der Druck bei Corona wird ungleich höher werden.
  5. Was gerade auch in Bezug auf die körperliche Unversehrtheit gut und richtig ist für unsere Kinder, dürfen wir als Eltern nicht aus der Hand geben. Kinderrechte in die Verfassung bringt keinen einzigen Vorteil für Kinder, denn sie sind Menschen und genießen deswegen bereits heute jedes einzelne Verfassungsrecht. Unser Grundgesetz kennt kein Mindestalter. Schon heute besitzt der Staat ein umfassendes Recht, Kinder allein schon auf Verdacht auf Misshandlung sofort aus der Familie zu nehmen, es braucht auch für tatsächliches Erziehungsversagen keine neuen Instrumente oder Maßnahmen.Alles was die Politik für Kinder tun möchte, kann sie heute und jetzt sofort mittels einfacher Gesetze im Bundestag tun. Die Frage, die alle Eltern an die Politik stellen sollten ist: Warum tut man nicht, was man tun könnte, und fordert stattdessen eine Verfassungsänderung, die nur symbolischen Charakter hätte? Die Antwort ist einfach, klar und ideologisch begründet: Nur die Verfassungsänderung bringt dem Staat ein Zugriffsrecht auf die Kinder. Nur die Verfassungsänderung bringt dem Staat das Recht das Kindeswohl nach eigenem Ermessen und auch gegen die Ansichten der Eltern zu definieren. Kinderrechte in die Verfassung treibt ein Keil zwischen Eltern und Kind und genau deswegen, sollten Eltern hier kategorisch protestieren.

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Jetzt wird es tatsächlich ernst: Die Regierungs-Koalition nimmt mitten in Corona Pandemie neuen Anlauf zur Verwirklichung des Zieles „Kinderrechte in die Verfassung“ – Hofft man etwa, das Thema unter dem Radar ernsthafter Probleme vorantreiben zu können, ohne dass jemand das groß bemerkt?
Jetzt ist es an der Zeit für Eltern, für ihre Rechte und die ihrer Kinder einzustehen, denn derzeit zeigen viele Maßnahmen unheilvoll, dass die Frage, was für unsere Kinder gut und richtig ist, mit staatlichen Ansichten diametral zusammenprallen kann.

Schreiben Sie an Ihre Abgeordneten, sprechen Sie jeden Politiker an in allen Parteien. In NRW ist gerade Kommunalwahlkampf, es stehen Infostände der Parteien in den Innenstädten. Nehmen Sie die Möglichkeit wahr, Ihre Meinung zu den Kinderrechten kund zu tun. Die Politik soll und muss wissen, dass dies kein Gewinnerthema ist. Die Liste aller Abgeordneten des Bundestages finden Sie hier unter dem Link. Nutzen Sie Ihr Bürgerrecht auf Rede- und Meinungsfreiheit!

Ihre
Birgit Kelle
Vorsitzende von Frau2000plus e.V.

Kinder sind auch Menschen!

Die Journalistin, Bestsellerautorin und vierfache Mutter Birgit Kelle verdeutlicht auf Ihrer Seite FRAU, FAMILIE, FREIHEIT, weshalb die von der Koalition geplante und der von einem Arbeitskreis erarbeiteten Entwürfe zu einer Grundgesetzänderung abzulehnen sind.

“ Niemand braucht „Kinderrechte in der Verfassung“, sie nutzen Kindern nichts, verletzen Elternrechte und verleihen dem Staat neue Zugriffsrechte auf die Familie. Explizite Kinderrechte in der Verfassung hebeln die Elternrechte aus.“

Gleichzeitig fordert sie Eltern auf zu handeln und liefert dazu  schlüssige Argumente:

Schreiben Sie an Ihre Abgeordneten, rufen Sie an, gehen Sie in die Bürgersprechstunde! Ihre Abgeordneten finden Sie auf der Website des Deutschen Bundestags – einfach in der Suchfunktion ihren Ort eingeben und Sie gelangen zu Ihrem Abgeordneten.
Und teilen Sie uns mit, wie die Antwort gelautet hat! Gerne auf diese Mailadresse: newsletter@frau2000plus.net

Hier finden Sie den ganzen Text:

https://frau2000plus.net

Wer bedroht Kinderrechte wirklich?

„Kinderrechte gehören in die Verfassung!“ – so  plädierten heute im Bundestag die Grünen, SPD, Linke  und Teile der UNION. Sind Kinder rechtlos? Ja tatsächlich, leider sind viele Kinder rechtlos, weil sie nicht genug geschützt werden vor Gefahren für Seele, Leib und Leben. Ja, der Staat hat die Pflicht, jedem gezeugten Kind die biologischen, ökonomischen und psychischen Bedingungen zu schaffen, die es zu einem sicheren, stabilen und geborgenen Aufwachsen braucht. Diese Rechte und Pflichten legten die Väter des Grundgesetzes, ausdrücklich und aus bitterer Erfahrung, in die Hände der Eltern (Art. 6,1 GG) im Bewusstsein, dass die leiblichen Eltern es sind, die eine natürliche Vertretungsvollmacht für ihre Kinder haben. Unsere Verfassung traut allein den Eltern ein natürliches Interesse am Wohlergehen ihrer Kinder zu. Der Staat hat nach Art. 6,2 GG lediglich das Wächteramt für den Fall elterlichen Versagens zu garantieren.

  • Das Recht auf ein eigenes Leben wird aber genau von jenen bedroht, die auf Biegen und Brechen den § 218 legalisieren wollen.
  • Wer ganztägige Fremdbetreuung für Kinder zur Pflicht macht, beraubt sie elterlicher Achtsamkeit, Liebe und Wertschätzung.
  • Das Recht auf psychisches Reifen wird von jenen bedroht, die Scham verletzende und übergriffige „Aufklärung“ als verpflichtende Unterrichtsmodelle fordern.
  • Die ökonomischen Bedingungen versagt der Staat den Eltern, indem er speziell von diesen enorme Abgaben einfordert, die er Kinderlosen erspart. Arme Eltern – arme Kinder!

Wer ist es also, der die Rechte ihrer Kinder bedroht? Sind es die Eltern, oder ist es nicht vor allem der Gesetzgeber selbst?

Warum heucheln die linken Parteien und der Gesetzgeber, Kinderrechte zu stärken, wo sie diese doch selbst gewaltsam in die Tonne treten?

Vermutlich geht es gar nicht um das Kindeswohl, sondern um einen Generalverdacht gegen die Erziehungskompetenz der Eltern. „Kinderrechte in der Verfassung taugen also eher als Keil zwischen Eltern und Kind und als neues staatliches Instrument, um die Vertretung von Kinderrechten aus dem Machtbereich der Familie zu schälen und den Staat als neuen Advokaten der Kinder zu installieren“, schreibt Birgit Kelle lesenswert unter:

https://www.focus.de/politik/deutschland/gastbeitrag-von-birgit-kelle-kinderrechte-in-verfassung-mit-vorstoss-stellen-gruene-eltern-unter-generalverdacht_id_10796246.html

Der Verband Familienarbeit e. V. erstellte folgenden Wortlaut für eine Verfassungsänderung:

Unser Alternativvorschlag:

Wir stehen einer direkten Erwähnung der Kinderrechte im GG nicht ablehnend gegenüber, soweit sie der Förderung des Kindeswohls dient. Dazu ist aber eine Formulierung zu finden, die es den Eltern wieder stärker ermöglicht, für das Kindeswohl zu sorgen. Das Wächteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unberührt.

Als Formulierung für die Aufnahme von Kinderrechten ins GG schlagen wir als Verband Familienarbeit e.V. folgende Ergänzung von Art. 6 GG vor (neuer Text fett hervorgehoben):

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über die Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jedes Kind hat das natürliche Recht auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern. Die staatliche Gemeinschaft schützt dieses Grundrecht des Kindes, indem sie die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder stärkt und fördert. Das Wächteramt des Staates berechtigt den Staat nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art der Erziehung ihrer Kinder zu drängen.

(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Dabei ist das natürliche Recht des Kindes auf die Verfügbarkeit einer Bindungsperson zu berücksichtigen.

(4) (5) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) (6) Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Kurz gefasste Begründung:

Das Recht des Kindes auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern ist das wichtigste Kinderrecht und dient dem Kindeswohl in der Regel am besten. Erst wenn dieses Recht nicht verwirklicht werden kann oder mit dem Kindeswohl nicht vereinbar ist, hat der Staat für einen Ersatz zu sorgen, der diesem Recht in seinen Auswirkungen so weit wie möglich nahe kommt. Der Staat hat aber die Elternrechte zu achten und zu stärken, so dass der Fall des elterlichen Versagens so weit als möglich vermieden wird. Unser Formulierungsvorschlag bewegt sich im Rahmen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts:

(Zitat aus einem Urteil des BVerfG vom 10.11.1998 (2 BvR 1057/91, Rn 64)

„Nach Art.6 Abs.1 GG steht die Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Das Wächteramt des Staates (Art.6 Abs. 2 Satz 2 GG) berechtigt den Staat aber nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder zu drängen. Das Grundgesetz überlässt die Entscheidung über das Leitbild der Erziehung den Eltern, die über die Art und Weise der Betreuung des Kindes, seine Begegnungs- und Erlebnismöglichkeiten sowie den Inhalt seiner Ausbildung bestimmen. Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“

 

KINDER für ALLE nach der EHE für ALLE

Die Journalistin und Mutter von vier Kindern, Birgit Kelle, blickt skeptisch auf das Vorhaben links-grüner Parteien, die natürliche Elternschaft zugunsten einer „sozialen Elternschaft“ abzulösen. Selbst eine Justizministerin Katarina Barley, will „Mit-Mutterschaft“ in Geburtsurkunden von Kindern legalisieren. Leibliche Väter haben demnach ausgedient. Sie spielen einfach keine Rolle mehr in einer feministischen Gendergesellschaft.

Kinder für wirklich alle

Wer das deutsche Leihmutterschafts-Verbot mit Hilfe einer angeheuerten Ukrainerin umgeht, und anschließend das Kind nach Deutschland bringt, wird nicht bestraft, sondern mit legaler Adoption belohnt, entschied gerade das Oberlandesgericht Frankfurt. Als Krönung dient das laut Urteilbegründung dem Kindeswohl, weil das Kind ja nun schon mal da sei. Man nennt das auch Fakten schaffen, die einem dann in die Hände spielen.
Die erste Instanz hatte noch zurecht auf ein sittenwidriges Geschäft verwiesen, das Kind sei hier in zu einem reinen Kaufobjekt degradiert worden. Man könnte anfügen: Und die Ukrainerin zu einem reinen Brutkasten. Es scheint vor deutschen Gerichten nicht mehr Konsens, dass Menschenhandel allen unseren Rechtsprinzipien, unserer Ethik und Moral widersprechen. Was bei einzelnen Organen weltweit als Handel geächtet, löst sich bei ganzen Menschen offenbar ethisch in Luft aus. Niere nein, Baby ja?

Das OLG argumentiert, dass Leihmutterschaft und ihre Inanspruchnahme zwar verboten seien, ihre Vermittlung wiederum nicht. Auf deutschem Boden schon. Laut Paragraf 13 des Adoptionsvermittlungsgesetz ist es verboten, öffentlich Leihmutterschaft anzubieten oder zu vermitteln. Lerne: Ihr müsst die Straftat einfach hinter die Grenze verlegen. Das OLG Frankfurt hat gerade eine Einladung an den Leihmutterschafts-Tourismus ausgesprochen. Freuen werden sich all die Schausteller, die erst letzte Woche in Berlin auf einer sogenannten Reproduktionsmesse ihre in Deutschland illegalen Dienste fürs Ausland anboten. Niemanden störte es in Berlin. Weder Staatsanwaltschaft, noch Politik.

Im zweiten Schritt wird man die Legalisierung auch in Deutschland fordern, weil es ja sowieso schon passiert und warum sollen die armen Eltern erst ins Ausland? Die FDP hat die Ermöglichung „nichtkommerzieller“ Leihmutterschaft schon im Programm. Kinderhandel als altruistischer Akt. Irrer Weise wäre es demnach in Ordnung, dass Agentur, Klinik und Arzt für ihre Dienste bezahlt werden, nur nicht die schwangere Frau. Sie ist ja auch nur der Brutkasten. Man kann so eine offene Degradierung von Müttern nur mit Sarkasmus ertragen. Irritierend, dass es die liberalen Frauen nicht stört.

Wir stehen vor einem Paradigmenwechsel in einem Abstammungsverständnis, dass seit Bestehen der Menschheit in allen Kulturen Verwandtschaft definiert hat: Blutslinien, Stammbäume. Folgt man den Empfehlungen, die eine Expertenkommission im vergangenen Jahr im Auftrag der Regierung ausgearbeitet hat, soll die biologische Elternschaft schrittweise durch die „soziale Elternschaft“ abgelöst werden. Nüchtern betrachtet ist es die konsequente Fortführung des Genderkonzeptes. Wer Geschlecht vom biologischen Fakt zur sozialen Konstruktion wandelt, tut es mit Verwandtschaft analog. Eltern ist, wer sich selbst dazu ernennt. Nach der „Ehe für Alle“ folgt gerade die Umsetzung des Konzeptes „Kinder für Alle“.

Am Mittwoch forderte Justizministerin Katarina Barley, „Mit-Mutterschaft“ in Geburtsurkunden von Kindern zu legalisieren. Statt Vater und Mutter, die das Kind zeugten, stünden zwei Frauen als zwei Mütter drin. Der Vater wird nicht nur von der Bettkante, sondern auch aus Abstammung und Bewusstsein getilgt. In konzertierter Aktion sendet die ARD am selben Abend einen Spielfilm mit hanebüchenem Plot: Sohn fungiert als Samenspender für die Freundin seiner eigenen, inzwischen lesbisch geouteten Mutter. Am Ende schwängert er auch seine eigene Freundin und wird gleichzeitig zweimal Vater, einmal mit eigener, einmal mit Muttis Freundin. Alle glücklich. Abspann. Perfektes Timing beim öffentlich- rechtlichen Framing. „Zufällig“ nächsten Montag berät der Rechtsausschuss des Bundestages den Gesetzesentwurf der Grünen zur Legalisierung genau jener „Mit-Mutterschaft“. Männerverbände klagen jetzt schon öffentlich, ihre Interessen seien sowohl bei Anhörung, als auch im Gesetzesentwurf nicht adäquat berücksichtigt. Von Dritten und weiteren Geschlechtern wollen wir gar nicht erst anfangen. Es wird ein Fest für Juristen in den kommenden Jahrzehnten. Die „Mit-Väter“ werden kommen, sie werden Brutkästen, pardon, Frauen brauchen, um das zu realisieren.

Überall gilt die Frau als unverzichtbar: in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft – gleichzeitig nimmt man ihr eine inhärente weibliche Domäne gerade aus der Hand: Das Kinderkriegen. Dieselben Leute, die sogar bereit sind, das Verfassungsrecht auf freie, demokratische Wahlen anzusägen, um im Bundestag eine 50:50 Parität von Männern und Frauen zu erzwingen, halten die natürliche Parität bei der Elternschaft für Kinder für verzichtbar. Wir schützen den natürlichen Lebensraum von Käfern besser, als jenen der Kinder. Dieselben, die „Kinderrechte“ in die Verfassung fordern, nehmen ihnen im Tausch das Recht auf Wissen und Umgang mit ihren leiblichen Eltern. Mit Spannung erwarten wir den nächste ARD-Blockbuster: Nach schwulem Comingout des Sohnes trägt seine Mutti als Leihoma mit Samen seines Freundes ein Kind aus. Bleibt ja in der Familie.

Dieser Text erschien erstmals am 15.03.2019 in der Tageszeitung “Die Welt”.

Scheindebatte um § 219 a. Der wahre Angriff gilt dem § 218.

Frau Birgit Kelle, Vorsitzende des Initiative FRAU 2000 plus , erklärt in ihrem Newsletter, worum es der SPD bei dem Disput um die Abschaffung des Werbeverbots ( §219 STGB ) für Abtreibungen durch Ärzte in Wirklichkeit geht. Sie hält diesen Disput für eine Scheindebatte, um die Hürden gegen Schwangerschaftsabbrüche  Zug um Zug abzubauen. Der § 219 a sollte ursprünglich im Sinne der Väter*) des Grundgesetzes  das Leben künftiger Bürger*) im Sinne des Generationenvertrags schützen. Doch scheint 2019 dieses Vorhaben für die Politik wenig Bedeutung zu haben. Es geht der SPD ausschließlich um  Frauenrechte. Kinderrechte und Zukunftsfragen sind offenbar obsolet.

*) wie ehedem sind unter diesen Begriffen weibliche Mitmenschen selbstverständlich mit gemeint.

Lesen Sie die Ausführungen von Birgit Kelle:

Wer die Debatte um die Neuregelung des § 219a Werbeverbot für Abtreibung verfolgt, kam an der Sendung von Anne Will nicht vorbei. Ein Tiefpunkt öffentlich-rechtlichen Fernsehens aus vielen Gründen, da nutzt auch Framing nicht mehr viel. Für FOCUS Online hatte ich ( Birgit Kelle ) die Sendung und die Gefühlslage dahinter analysiert. Klar ist, dass die wahre Intension nicht die Frage nach erlaubter Werbung ist, sondern tiefer geht: Man will Abtreibung insgesamt legalisieren. Hier ein Ausschnitt aus dem Text: „Nun will die „Mein-Bauch-gehört-mir“-Fraktion im feministischen Lager aber gar nicht über Moral, Demographie, oder gar die Vermeidung von Abtreibungen, sondern genaugenommen über die Ausweitung der möglichen Abtreibungen reden. Endziel ist die Abschaffung des §218 Strafgesetzbuch. Das ist erklärtes Ziel. Abtreibung, egal aus welchem Grund, egal zu welchem Zeitpunkt. Also das, was man in New York gerade beschlossen hat, wo es nun gesetzlich erlaubt ist, Babys bis zum Einsetzen der Wehen noch im Mutterleib zu töten, während im Kreissaal nebenan ein Frühchen mit 500 Gramm Lebendgewicht mit allen Mitteln der ärztlichen Kunst gerettet wird. Pervers ist noch eine freundliche Beschreibung dieser Entmenschlichung von lebensfähigen Kindern. Auch die Jusos, die jungen und naiven Nachwuchs-Sozis, haben genau dies auf ihrem letzten Parteitag  als politisches Ziel beschlossen. Es geht also ehrlicherweise um eine völlige Legalisierung der Abtreibung. Gerade diskutieren wir bloß über den Umweg des § 219a, Werbeverbot für Abtreibung, um den heißen Brei herum, anstatt das zu tötende Kind beim Namen zu nennen.“

Dazu auch: https://www.zeit.de/zeit-magazin/2019/10/harald-martenstein-schwangerschaftsabbruch-abtreibung-usa-geburt

Schlechtes Kita-Gesetz

Birgit Kelle, die Vorsitzende  von „Frau 2000 plus“ nimmt Stellung zum so genannten  GUTE-KITA-GESETZ, das Frau Giffey und mit 5,5 Mrd. Steuergeldern auf den Weg gebracht hat, ohne gleichzeitig die GUTE elterliche Erziehung zu würdigen.

Die Notwendigkeit, Kitas zu qualifizieren, bedeutet doch das Eingeständnis, dass die Tageseinrichtungen seit Beginn verantwortungslos unter Personalmangel mangelhaft arbeiteten. Wie kommt das bei Eltern an, die ihre Kleinkinder in der Vergangenheit notgedrungen oder leichtfertig dort abgaben? Mit welchen Schäden müssen ehemalige und künftige Krippenkinder fertig werden? BF

 

Schlechtes Kita-Gesetz

Wir hatten bereits berichtet über das Vorhaben der Bundesregierung, ein sogenanntes „Gute-Kita-Gesetz“ auf den Weg zu bringen und herausgekommen ist erwartungsgemäß ein schlechtes Kita Gesetz unter dem Namen „KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz – KiQuTG).
Schlecht, aus zahlreichen Gründen, auch wenn die Vernebelungstaktik in den Medien durchaus erfolgreich läuft. „Alles, was wir für Kinder tun, ist gut“ sagt die Familienministerin. Das klingt zwar herzzerreißend, aber wir schütten doch an dieser Stelle einfach stichwortartig nochmal Wasser in den Wein von Frau Giffey:

1.      Es ist nicht gut, wenn das gesamte staatliche Budget auch weiterhin nur in den Ausbau von staatlicher Kinderbetreuung fließt und nicht an die Familien selbst. Nach wie vor finanziert dieser Staat lieber das Plagiat, statt das Original. Das hat keine finanziellen Vorteile, ist gar teurer als die Betreuung von Kindern in der Familie und somit staatlich gelenkte Familienpolitik. Wir fordern eine gerechte Verteilung der Gelder an alle Familien und alle Betreuungsformen. Denn: die Mehrheit der Familien betreut eben ihre Kinder gern SELBST und STÄNDIG.

2.      Die 5,5 Milliarden Euro, die nun in die „Qualität“ fließen sollen, sind in Wahrheit ein Tropfen auf den heißen Stein, denn um tatsächlich einen Betreuungsschlüssel zu garantieren, den jedes Kind sowieso in der eigenen Familie vorfinden würde, müsste diese Summe jährlich nur in Personal investiert werden. Tatsächlich werden 5,5 Milliarden auf mehrere Jahre nun genutzt, um vor allem den beitragsfreien Kindergarten zu ermöglichen

3.      Das wiederum ist ein Lieblingsprojekt der SPD, denn erinnern wir uns: Man diskutiert dort längst die Kita-Pflicht. Grundvoraussetzung dafür wäre aber die Beitragsfreiheit. Denn man kann Eltern nicht zwingen, ihre Kinder in eine Einrichtung zu geben, die sie auch noch bezahlen müssen. Das Projekt „Lufthoheit über den Kinderbetten“ ist also in vollem Gange – mit freundlicher Unterstützung einer schlafenden CDU.

4.      Wir möchten eine Ausnahmestimme hier würdigen, denn die CDU-Abgeordnete Sylvia Pantel hat als einzige eine persönliche Erklärung an den Präsidenten des Bundestages im Gesetzgebungs-Verfahren abgegeben, warum sie nicht zustimmen wird, aus dem ich gerne zitiere: „…Die Anhörung von Sachverständigen zum „Gute-Kita-Gesetz“ im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat diesen Anspruch klar bestätigt: Qualität vor Beitragsfreiheit. Neun von zehn Experten haben klar kommuniziert, dass die Bundesmittel erst in die Qualität (erst die Pflicht) und erst in einem zweiten Schritt in die Senkung der Kita-Gebühren (dann die Kür) fließen sollen. Damit spiegelten die Experten auch die Meinung der Mehrheit der Mütter und Väter in Deutschland wider, die gerade in der frühkindlichen Bildung eine gute Qualität mit angemessen Betreuungszeiten, einem guten Personalschlüssel und bedarfsgerechte Öffnungszeiten zu fairen Preisen viel wichtiger empfinden, als die Kostenfreiheit. …Ich habe die Befürchtung, dass viele Bundesländer die Bundesmittel in Höhe von 5,5 Mrd. Euro in die Beitragsfreiheit stecken werden oder die Mittel in andere gesetzesfremde Bereiche fließen, weil wir keine konkreten Maßnahmen im Gesetz prioritär festschreiben. Nach meinen Informationen haben bereits 10 von 16 Bundesländern angekündigt, die Bundesmittel voll oder in großen Teilen für Gebührenfreiheit zu verwenden. Eine prominente Vertreterin war dabei auch die ehemalige Bundesfamilienministerin und gegenwärtige Ministerpräsidentin von Mecklenburg Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD). Angesichts dieser Ausgestaltung des Gesetzes kann ich dem Gesetz keine Zustimmung erteilen.“

Lesen Sie dazu auch den Kommentar von Frau Verena Föttinger, Sprecherin der ÖDP Baden-Württemberg für schulische und kirchliche Angelegenheiten:

http://www.oedp-ravensburg.de/aktuelles/pressemitteilungen/nachrichtendetails/news/verena-foettinger-kritisiert-gute-kita-gesetz-und/