Schlagwort-Archive: Elternrecht
Warum wehren sich Eltern nicht gegen den Zugriff des Staates?
Der ehemalige Direktor eines Gymnasiums im Saarland, Herr Dr. Gerd Brosowski, beschäftigt sich wie wir mit der Frage, warum die Eltern nicht millionenfach aufstehen gegen den staatlichen Impf-Zugriff auf ihre Kinder, und warum sie nicht ihr Mitspracherecht nutzen, wenn es um das Wohlbefinden und physische und psychische Unversehrtheit ihrer Kinder geht.
Ihr Brief, liebe Frau Fischer,
schließt mit einer Frage, die ich mir ebenfalls schon lange stelle: Warum wehren sich die Eltern nicht gegen den staatlichen Zugriff auf ihre Kinder? Ja, nicht einmal gegen die Indoktrination ihrer Kinder durch externes Personal, das im Sexualkundeunterricht auf diese losgelassen wird ? Dabei bietet ihnen das Schulrecht in letztgenannter Angelegenheit erhebliche Mitspracherechte. Warum kein lebhafter Widerstand, wenn Kinder in der sog. Corona-Krise mit vermutlich nutzlosen Masken traktiert werden und wenn ihnen ein nur vorläufig zugelassener Impfstoff aufgenötigt werden soll?
Ich weiß keine Antwort. Der Hinweis darauf, den Deutschen sei ein gewisses Duckmäusertum angeboren, überzeugt nicht, da in Nachbarländern wie Frankreich, Spanien, Italien Ähnliches zu beobachten ist. Meine Vermutung: Die Eltern sind zu erschöpft. Sie müssen ja – ob sie wollen oder nicht- beide berufstätig sein. Wenn sie dann abends müde von der Arbeit und obendrein gestresst durch den Feierabendverkehr endlich zu Hause angelangt sind, sich durch die angefallene Post gequält und das Allernötigste im Haushalt erledigt haben, fehlt ihnen die Kraft, sich sogleich zu einem Elternabend aufzumachen oder in anderer Weise öffentlich ihre Angelegenheiten zu vertreten.
Aber Sie fragen zu Recht: Was tun wir? Womit wir alle angesprochen sind.
Mit freundlichem Gruß Ihr Gerd Brosowski
……………………………………….
Antwort:
Lieber Herr Brosowski!
16. September 2021
Sehr geehrter Herr OB Boris Palmer,
Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl im September 2021
Das Bündnis RETTET DIE FAMILIE, bestehend aus 17 Initiativen, die diverse Benachteiligungen von Familien in unserer Gesellschaft aufzeigen, hat zur Bundestagswahl im September 2021 den im Bundestag vertretenen Parteien fünf Wahlprüfsteine zur Beantwortung vorgelegt. Leider haben die FDP, die Grünen, die Linken, die Partei, die Piraten und Tierschutz auf unsere Fragen nicht geantwortet (Stand 27.07.2021). Das heißt, für diese Parteien spielt weder das Elternrecht gem. Art 6 GG, noch die familiengerecht ökonomische Ausstattung von Familien mit Kindern gem Art. 3 GG ( Gleichheitsgrundsatz ) eine Rolle.
Lesen Sie hier, was CDU/CSU, SPD, AfD, Freie Wähler und ÖDP (Öklologisch Demokratische Partei ) auf unsere Fragen antworten, und treffen Sie Ihre Wahl entsprechend.
Anmerkung:
Bitte achten Sie auch darauf, inwieweit auf die Fragen tatsächlich eingegangen und inwieweit nur ausgewichen wurde.
Ungarn: Wer diskriminiert wen?
Am 15. Juni 2021 beschloss das ungarische Parlament ein Gesetz, das unter anderem die Darstellung und Förderung von Homosexualität oder Geschlechtsumwandlung gegenüber Minderjährigen verbietet. Dies löste eine breite Antidiskriminierungs-Debatte aus:
„Dieses ungarische Gesetz ist eine Schande“, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Brüssel. Die Vizepräsidentin des EU-Parlaments Katarina Barley nannte Ungarns Ministerpräsident Orbán einen „Diktator“, was unter den Twitter-Nutzern auf viel Kritik stieß.
Weiterlesen unter
Kinderrechte im Grundgesetz nutzen Kindern nichts, aber sie schaden der Autonomie von Familien.
Ein eindrucksvolles Video zu dem Plan der Koalition, Kinderrechte als Zusatz zu Art. 6 GG ins Grundgesetz einzufügen.
„Hände weg vom Grundgesetz“!
Otto Depenheuer, Professor für Öffentliches Recht, Allgemeine Staatslehre und Rechtsphilosphie an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität von Köln warnt in seinem CICERO-Beitrag unter dem Titel TRIUMPH DER BANALITÄT davor, das Grundgesetz nach dem Motto „Wünsch-dir-was“ zu verunstalten. Als Beispiel nennt er das Ansinnen von UNION und SPD, den Art. 6 GG mit einem total überflüssigen Zusatz zu ergänzen. So schließt der Autor mit dem Fazit:
„Wenn der Staat für die Kinder etwas Sinnvolles tun möchte, sollte er Schulen renovieren, sie digital modernisieren und vieles andere mehr verbessern, aber sie sollten bitte die Verfassung in Ruhe lassen. Einmal mehr ist man geneigt, den alten Apo-Spruch in Erinnerung zu rufen: „Hände weg vom Grundgesetz“.
Lesen Sie selbst!
Nutzt unseren Kindern die Erwähnung im GG ?
Der Verband Familienarbeit e. V. fragt, ob, wieweit und vor allem wem die Fixierung von Kinderrechten im Grundgesetz nützt, welche von Frau Justizministerin Christiane Lambrecht SPD noch in dieser Legislatur durchzusetzen gedenkt. Sie erhofft sich von einer revidierten Formulierung des Antragstextes vom März 2020 eine 2/3 Mehrheit bei der Abstimmung im Parlament. Doch auch die Zusage, dass den Eltern eine „Erstverantwortung“ zugesichert wird, kann Familien nicht beruhigen. Denn wer garantiert, wie beschränkt oder weit „Erstverantwortung“ in Abgrenzung staatlicher Ermächtigung gilt?
Kinderrechte in staatlicher Hand?
Die Regierungskoalition beabsichtigt wiederholt die Aufnahme von „Kinderrechten in die Verfassung“, obwohl das Parlament im März 2020 bereits dieses Projekt abgelehnt hatte. Kinder sollten u.a. „alters-und reifeangemessen an staatlichen Entscheidungen beteiligt, und ihre Äußerungen berücksichtigt werden“. Was konkret diese Formulierung besagt , ist dem Interview der Schwäbischen Zeitung mit dem Ehrenvorsitzenden des Deutschen Familiengerichtstags, Siegfried Willutzki, nicht zu entnehmen.
Sehr geehrter Herr Gabel,
am 13. 01. 2021 erschien Ihr Bericht: „Koalition will Kinderrechte stärken“ in der Schwäbischen Zeitung. Wir von der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT haben uns mit dem Thema schon sehr lange befasst. Wie auch anderen Familienverbänden geht es uns darum, dass uns Eltern nicht nur eine „Erstverantwortung“ erlaubt werden soll, sondern die volle Verantwortung, solange dem Kind kein Schaden zugefügt wird. Zudem müsste diese Erstverantwortung juristisch genau definiert werden.
Die Schwäbische Zeitung fügt Ihrem Artikel ein Foto von Schlitten fahrenden Kindern an, deren Eltern ihnen von oben zusehen. Sie freuen sich, dass ihre Kinder sich alleine und ohne elterlichen Beistand auf die Piste wagen. Dies ist „Persönlichkeitsentfaltung“ pur. Und dies geschieht x-mal jeden Tag. Der Staat kann das nicht leisten. Im Gegenteil! Heutzutage verbietet der Staat den Kindern das Rodeln, lässt Schneemänner von Polizisten zerstören, zwingt Schüler in eiskalte Klassenräume und schädigt Kinder durch stundenlanges Tragen von Masken, auch gegen den erklärten Willen der Eltern. Wie enorm sich die Bildungsschäden durch die staatlich angeordnete Heimbeschulung noch auswirken wird, ist nicht abzusehen. Hier werden Persönlichkeiten nicht entfaltet, sondern schwer beschädigt.
Sowohl Herr Willutzki als auch die Professorin Rechtsphilosophie Frau Wapler meinen; Die Sicht auf Kinder habe sich in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend verändert. Kinder würden heute von Geburt an als Persönlichkeiten gesehen, die ernst zu nehmen sind. Ich frage: Welches Elternpaar hat jemals seine Kinder nicht ernstgenommen, ihre Wünsche, ihre Ziele, ihre Gefühle, ihre Stärken und Schwächen ignoriert? Seit es unser Grundgesetz gibt, gilt jedes Neugeborene als Persönlichkeit mit unantastbarer Würde. Daran hat sich auch in den letzten Jahrzehnten rein gar nichts geändert!
Am Ende beschäftigt uns auch die Frage, warum es gerade den linken und grünen Parteien so wichtig ist, „Kinderrechte“ grundgesetzlich zu fixieren. Sind nicht sie es, die den § 218 gänzlich streichen wollen? Sind nicht sie es, die die Coronamaßnahmen bis zum St. Nimmerleinstag verlängern wollen, ohne an die Kinder zu denken? Für mich ist es paradox, wenn ausgerechnet jene, die sich rücksichtslos gegenüber dem Nachwuchs aufführen, partout mit Kinderrechten punkten wollen, zumal linke Politiker und Abgeordnete im Durchschnitt selbst kaum Kinder haben.
Ich fasse zusammen:
- Eltern brauchen keine Erstverantwortung, ihnen steht nach Art. 6 GG die volle Verantwortung zu.
- Unantastbare Würde gebührt allen Menschen, also auch unseren Kindern. Art. 1 Grundgesetz
- Für die Persönlichkeitsentwicklung ihrer Kinder sind und waren schon immer die Eltern die Experten und nicht staatliche Behörden oder Einrichtungen.
- Staatliche Kindesbeschädigung zu dulden, aber Kinderrechte zu fordern ist an Heuchelei nicht zu überbieten.
Bleibt zu hoffen, dass das Parlament, wie bereits im März 2020 geschehen, im Sinne der Kinder und ihrer Eltern den Gesetzentwurf anlehnt.
Mit freundlichem Gruß – Bärbel Fischer ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT
Kinder als Objekte staatlicher Macht? NEIN!
Sabine Wüsten vom „Bündnis Rettet die Familie“ warnt vor einem Überfall der Koalition, „Kinderrechte“ trotz parlamentarischer Ablehnung im März 2020 doch noch im Grundgesetz zu verankern. Seit Corona kann sich jeder vorstellen, was der Staat an unseren Kindern anrichten wird, sobald er die Hoheit über den Kinderbetten erlangt und Eltern nicht mehr das letzte Wort haben. Vermutlich soll auch dieses „Gesetz“ im Eilverfahren durch Bundestag, Bundesrat mit präsidialer Unterschrift gepeitscht werden – ein Verfahren, das sich ja leider bereits mehrfach „bewährt“ hat!
Liebe Familienfreunde,
am Dienstag hatte ich aus gegebenem Anlass ein ausführliches Gespräch mit Frau Sylvia Pantel, CDU (MdB).
Sie berichtete unter anderem, dass ein akuter und neuerlicher Vorstoß zur Implementierung von „Kinderrechten“ im GG unmittelbar bevorstünde und einige Ihrer Parteifreunde stark umfallgefährdet seien.
Sie hat mir versprochen uns zu informieren, sobald irgendetwas Schriftliches zu erkennen wäre.
Gleichzeitig lese ich gerade im „Münchner Merkur“, dass Merkel und Giffey den Kindern nicht nur den Sauerstoff, sondern nun auch ihre Freunde entziehen möchten (https://www.merkur.de/politik/angela-merkel-corona-kinder-regel-ein-freund-schule-kontaktbeschraenkungen-experten-deutschland-zr-90103943.html)
Das stößt immerhin bei sehr vielen Menschen endlich auf großes Widerstreben.
Genau das ist die Gelegenheit, um schon jetzt immer wieder auf die fundamentale Bedrohung durch die Einführung sogenannter „Kinderrechte“ hinzuweisen.
In Gesprächen habe ich sofort auch bei völlig naiven Leuten ein „Aha Erlebnis“ erzielt. Unmittelbar wurde klar, was für ein verheerendes Einfallstor die Bestimmung des Kindeswohls durch den Staat in unsere Familien bedeutet. Und das im Grundgesetz verankert!
Ich möchte Euch daher dringend anregen, dieses Thema jetzt schon wieder in dieser Verbindung öffentlich auf all euren Kanälen zu kochen! Frau Pantel meint, dass der nächste Angriff ein Überfall wird. Da, wie sie selbst sagt, kaum ein Gesetz von den Parlamentariern gelesen oder gar verstanden wird, müssen wir vorbauen!
Kinderrechte im GG in dieser Situation wären eine absolute Katastrophe!
Seid herzlich gegrüßt und bleibt furchtlos!
Sabine Wüsten
Zum besseren Verständnis, warum Familien-und Elternverbände das Projekt „Kinderrechte ins Grundgesetz“ strikt ablehnen, hier ein Video zum Sachverhalt: