Ein eindrucksvolles Video zu dem Plan der Koalition, Kinderrechte als Zusatz zu Art. 6 GG ins Grundgesetz einzufügen.
Ein eindrucksvolles Video zu dem Plan der Koalition, Kinderrechte als Zusatz zu Art. 6 GG ins Grundgesetz einzufügen.
Otto Depenheuer, Professor für Öffentliches Recht, Allgemeine Staatslehre und Rechtsphilosphie an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität von Köln warnt in seinem CICERO-Beitrag unter dem Titel TRIUMPH DER BANALITÄT davor, das Grundgesetz nach dem Motto „Wünsch-dir-was“ zu verunstalten. Als Beispiel nennt er das Ansinnen von UNION und SPD, den Art. 6 GG mit einem total überflüssigen Zusatz zu ergänzen. So schließt der Autor mit dem Fazit:
„Wenn der Staat für die Kinder etwas Sinnvolles tun möchte, sollte er Schulen renovieren, sie digital modernisieren und vieles andere mehr verbessern, aber sie sollten bitte die Verfassung in Ruhe lassen. Einmal mehr ist man geneigt, den alten Apo-Spruch in Erinnerung zu rufen: „Hände weg vom Grundgesetz“.
Lesen Sie selbst!
Der Verband Familienarbeit e. V. fragt, ob, wieweit und vor allem wem die Fixierung von Kinderrechten im Grundgesetz nützt, welche von Frau Justizministerin Christiane Lambrecht SPD noch in dieser Legislatur durchzusetzen gedenkt. Sie erhofft sich von einer revidierten Formulierung des Antragstextes vom März 2020 eine 2/3 Mehrheit bei der Abstimmung im Parlament. Doch auch die Zusage, dass den Eltern eine „Erstverantwortung“ zugesichert wird, kann Familien nicht beruhigen. Denn wer garantiert, wie beschränkt oder weit „Erstverantwortung“ in Abgrenzung staatlicher Ermächtigung gilt?
Die Regierungskoalition beabsichtigt wiederholt die Aufnahme von „Kinderrechten in die Verfassung“, obwohl das Parlament im März 2020 bereits dieses Projekt abgelehnt hatte. Kinder sollten u.a. „alters-und reifeangemessen an staatlichen Entscheidungen beteiligt, und ihre Äußerungen berücksichtigt werden“. Was konkret diese Formulierung besagt , ist dem Interview der Schwäbischen Zeitung mit dem Ehrenvorsitzenden des Deutschen Familiengerichtstags, Siegfried Willutzki, nicht zu entnehmen.
Sehr geehrter Herr Gabel,
am 13. 01. 2021 erschien Ihr Bericht: „Koalition will Kinderrechte stärken“ in der Schwäbischen Zeitung. Wir von der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT haben uns mit dem Thema schon sehr lange befasst. Wie auch anderen Familienverbänden geht es uns darum, dass uns Eltern nicht nur eine „Erstverantwortung“ erlaubt werden soll, sondern die volle Verantwortung, solange dem Kind kein Schaden zugefügt wird. Zudem müsste diese Erstverantwortung juristisch genau definiert werden.
Die Schwäbische Zeitung fügt Ihrem Artikel ein Foto von Schlitten fahrenden Kindern an, deren Eltern ihnen von oben zusehen. Sie freuen sich, dass ihre Kinder sich alleine und ohne elterlichen Beistand auf die Piste wagen. Dies ist „Persönlichkeitsentfaltung“ pur. Und dies geschieht x-mal jeden Tag. Der Staat kann das nicht leisten. Im Gegenteil! Heutzutage verbietet der Staat den Kindern das Rodeln, lässt Schneemänner von Polizisten zerstören, zwingt Schüler in eiskalte Klassenräume und schädigt Kinder durch stundenlanges Tragen von Masken, auch gegen den erklärten Willen der Eltern. Wie enorm sich die Bildungsschäden durch die staatlich angeordnete Heimbeschulung noch auswirken wird, ist nicht abzusehen. Hier werden Persönlichkeiten nicht entfaltet, sondern schwer beschädigt.
Sowohl Herr Willutzki als auch die Professorin Rechtsphilosophie Frau Wapler meinen; Die Sicht auf Kinder habe sich in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend verändert. Kinder würden heute von Geburt an als Persönlichkeiten gesehen, die ernst zu nehmen sind. Ich frage: Welches Elternpaar hat jemals seine Kinder nicht ernstgenommen, ihre Wünsche, ihre Ziele, ihre Gefühle, ihre Stärken und Schwächen ignoriert? Seit es unser Grundgesetz gibt, gilt jedes Neugeborene als Persönlichkeit mit unantastbarer Würde. Daran hat sich auch in den letzten Jahrzehnten rein gar nichts geändert!
Am Ende beschäftigt uns auch die Frage, warum es gerade den linken und grünen Parteien so wichtig ist, „Kinderrechte“ grundgesetzlich zu fixieren. Sind nicht sie es, die den § 218 gänzlich streichen wollen? Sind nicht sie es, die die Coronamaßnahmen bis zum St. Nimmerleinstag verlängern wollen, ohne an die Kinder zu denken? Für mich ist es paradox, wenn ausgerechnet jene, die sich rücksichtslos gegenüber dem Nachwuchs aufführen, partout mit Kinderrechten punkten wollen, zumal linke Politiker und Abgeordnete im Durchschnitt selbst kaum Kinder haben.
Ich fasse zusammen:
Bleibt zu hoffen, dass das Parlament, wie bereits im März 2020 geschehen, im Sinne der Kinder und ihrer Eltern den Gesetzentwurf anlehnt.
Mit freundlichem Gruß – Bärbel Fischer ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT
Sabine Wüsten vom „Bündnis Rettet die Familie“ warnt vor einem Überfall der Koalition, „Kinderrechte“ trotz parlamentarischer Ablehnung im März 2020 doch noch im Grundgesetz zu verankern. Seit Corona kann sich jeder vorstellen, was der Staat an unseren Kindern anrichten wird, sobald er die Hoheit über den Kinderbetten erlangt und Eltern nicht mehr das letzte Wort haben. Vermutlich soll auch dieses „Gesetz“ im Eilverfahren durch Bundestag, Bundesrat mit präsidialer Unterschrift gepeitscht werden – ein Verfahren, das sich ja leider bereits mehrfach „bewährt“ hat!
Liebe Familienfreunde,
am Dienstag hatte ich aus gegebenem Anlass ein ausführliches Gespräch mit Frau Sylvia Pantel, CDU (MdB).
Sie berichtete unter anderem, dass ein akuter und neuerlicher Vorstoß zur Implementierung von „Kinderrechten“ im GG unmittelbar bevorstünde und einige Ihrer Parteifreunde stark umfallgefährdet seien.
Sie hat mir versprochen uns zu informieren, sobald irgendetwas Schriftliches zu erkennen wäre.
Gleichzeitig lese ich gerade im „Münchner Merkur“, dass Merkel und Giffey den Kindern nicht nur den Sauerstoff, sondern nun auch ihre Freunde entziehen möchten (https://www.merkur.de/politik/angela-merkel-corona-kinder-regel-ein-freund-schule-kontaktbeschraenkungen-experten-deutschland-zr-90103943.html)
Das stößt immerhin bei sehr vielen Menschen endlich auf großes Widerstreben.
Genau das ist die Gelegenheit, um schon jetzt immer wieder auf die fundamentale Bedrohung durch die Einführung sogenannter „Kinderrechte“ hinzuweisen.
In Gesprächen habe ich sofort auch bei völlig naiven Leuten ein „Aha Erlebnis“ erzielt. Unmittelbar wurde klar, was für ein verheerendes Einfallstor die Bestimmung des Kindeswohls durch den Staat in unsere Familien bedeutet. Und das im Grundgesetz verankert!
Ich möchte Euch daher dringend anregen, dieses Thema jetzt schon wieder in dieser Verbindung öffentlich auf all euren Kanälen zu kochen! Frau Pantel meint, dass der nächste Angriff ein Überfall wird. Da, wie sie selbst sagt, kaum ein Gesetz von den Parlamentariern gelesen oder gar verstanden wird, müssen wir vorbauen!
Kinderrechte im GG in dieser Situation wären eine absolute Katastrophe!
Seid herzlich gegrüßt und bleibt furchtlos!
Sabine Wüsten
Zum besseren Verständnis, warum Familien-und Elternverbände das Projekt „Kinderrechte ins Grundgesetz“ strikt ablehnen, hier ein Video zum Sachverhalt:
Kinder brauchen sichere Bindung – Ein Einwurf von Michael Felten –
zum Tag der Kinderrechte
Brauchen Kinder eigene und besondere Rechte? Vielleicht, sagt der Publizist und frühere Lehrer Michael Felten. Er nimmt den Tag der Kinderrechte zum Anlass, daran zur erinnern, dass sie aber vor allem eines benötigen: sichere Bindung.
https://www.seniora.org/erziehung/erziehung/kinder-brauchen-urvertrauen
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Wir hatten im vergangenen Newsletter das Problem bereits an die Wand geworfen: Wenn in Corona-Zeiten Beamte aus dem Gesundheitsamt in Rundschreiben drohen, dass Kinder aus Familien herausgerissen werden können, sollten sich Eltern nicht an die Quarantänevorgaben innerhalb (!) der eigenen Wohnung halten, dann hätten dieselben Beamten mit „Kinderrechten in der Verfassung“ ein machtvolles Instrument gegen die Eltern in der Hand. Gut, dass das – noch – nicht so ist. Gerade verschärft sich aber der Grund zur Sorge, denn nicht nur die SPD, sondern die Regierungskoalition insgesamt nimmt das Thema Kinderrechte erneut auf die Agenda.
Wie wir gerade erfuhren, beschloss der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD vorgestern, am 25. August 2020, erneut eine Arbeitsgruppe einzusetzen, bestehend aus Regierungsmitgliedern sowie Fraktions- und Parteimitgliedern, damit das Vorhaben „Kinderrechte in die Verfassung“ in dieser Legislaturperiode doch noch durchgeboxt werden kann. Haben wir gerade wirklich keine anderen Sorgen, auch in Bezug auf die Kinder? Es drängt sich die Frage auf: Warum ist das mitten in der größten Wirtschaftskrise des Landes, im größten Bildungsausfall seit dem zweiten Weltkrieg und im Angesicht einer erklärten Pandemie gerade so wichtig, um erneut in Angriff genommen zu werden? Einen akuten Grund gibt es gerade nicht. Wem also soll das erneute Vorhaben nutzen? Denn die Frage, wem es schadet, lässt sich einfacher klären: Den Eltern und somit der ganzen Familie.
Kindeswohl in Corona-Zeiten
Es macht mich langsam wütend, wie sehr die echten Probleme von Kindern und Familie missachtet werden, während der Staat zunehmend versucht ist, sich in Bereiche einzumischen, die eine Frage elterlicher Sorge und Erziehung sind. Wie etwa die Frage, wie ich als Mutter mit meinem eigenen kranken Kind in Quarantäne in meinem eigenen Haus umgehe.
Oder um es einmal so zu formulieren: Ich fände es großartig, wenn die Politik sich intensiv damit befassen würde, wie das Recht unserer Kinder auf eine anständige Bildung endlich wieder umgesetzt wird und wie ein Unterricht stattfinden kann, in dem unsere Kinder nicht sechs oder mehr Stunden am Tag gezwungen sind, dauerhaft eine Maske zu tragen, was gelinde gesagt eine Zumutung ist. Jeder möge das für sich einmal ausprobieren dauerhaft zu Hause.
Auch der Ton macht ja bekanntlich die Musik. Der Ton aus den Gesundheitsämtern war scharf. Missachtung der Maßnahmen wurde mit Kindesentzug bedroht. Das war keine gutgemeinte Handlungsempfehlung.
Im Kontext einer hypersensiblen Politik, die jedes Hinterfragen, jeden Widerstand und jeden Protest gegen staatliche angeordnete Corona-Maßnahmen derzeit mit Strafen bedroht oder Bürger, die ihre Verfassungsrechte wahrnehmen, als „Covidioten“ bezeichnet, lassen Drohungen gegenüber renitenten Eltern besonders aufhorchen. Debatte muss erlaubt bleiben, Widerspruch auch. Und deswegen hier noch einmal kompakt und unter den verschärften Bedingungen von Corona-Maßnahmen und Ausnahmesituationen, eine ganze Liste von Gründen, warum Kinderrechte in die Hand von Eltern und nicht dem Ermessensspielraum politischer Ideologen gehören.
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Jetzt wird es tatsächlich ernst: Die Regierungs-Koalition nimmt mitten in Corona Pandemie neuen Anlauf zur Verwirklichung des Zieles „Kinderrechte in die Verfassung“ – Hofft man etwa, das Thema unter dem Radar ernsthafter Probleme vorantreiben zu können, ohne dass jemand das groß bemerkt?
Jetzt ist es an der Zeit für Eltern, für ihre Rechte und die ihrer Kinder einzustehen, denn derzeit zeigen viele Maßnahmen unheilvoll, dass die Frage, was für unsere Kinder gut und richtig ist, mit staatlichen Ansichten diametral zusammenprallen kann.
Schreiben Sie an Ihre Abgeordneten, sprechen Sie jeden Politiker an in allen Parteien. In NRW ist gerade Kommunalwahlkampf, es stehen Infostände der Parteien in den Innenstädten. Nehmen Sie die Möglichkeit wahr, Ihre Meinung zu den Kinderrechten kund zu tun. Die Politik soll und muss wissen, dass dies kein Gewinnerthema ist. Die Liste aller Abgeordneten des Bundestages finden Sie hier unter dem Link. Nutzen Sie Ihr Bürgerrecht auf Rede- und Meinungsfreiheit!
Ihre
Birgit Kelle
Vorsitzende von Frau2000plus e.V.
Eigentlich soll die norwegische Kinderschutzbehörde „Barnevernet“ Kinder schützen, aber häufig zerstören ihre Mitarbeiter die Familien, vermeintlich für das Wohl der Kinder. Die dortigen Verhältnisse drohen auch bei uns, wenn „Kinderrechte“ so im Grundgesetz aufgeführt werden, dass der Staat definieren kann, was „Kinderrechte“ sind.
Das wichtigste Recht eines Kindes, nämlich das Recht im Regelfall von seinen Eltern betreut zu werden, wird im Vorschlag der Bundesregierung nicht mehr erwähnt. Der Staat könnte dann, wie bereits heute in Norwegen, unter geringfügigen Anlässen den Eltern ihre Kinder entziehen und so den Kindern großen Schaden zufügen. Welche Gefahren unseren Kindern drohen, wenn diese „Kinderrechte“ im Grundgesetz festgeschrieben werden, werden im verlinkten Video über die Verhältnisse in Norwegen deutlich.
Hedwig Freifrau von Beverfoerde, Organisatorin der DEMO FÜR ALLE, bittet um Ihre Unterschrift unter die dringliche Petition: „Hände weg vom Grundgesetz“. Ihre Begründung:
Jetzt gibt es keine Ausreden mehr. Gestern veröffentlichte „Die Tagespost“ ein brandaktuelles parteiinternes „Kinderrechte“-Gutachten des Bundesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ). Und – hier wird es spannend – auch das BACDJ-Gutachten erteilt dem Plan der Bundesregierung, „Kinderrechte“ ins Grundgesetz aufzunehmen, eine klare Absage! Damit ist klar: Die Union darf angesichts dieser erdrückenden Faktenlage die im Koalitionsvertrag geplante Grundgesetzänderung auf keinen Fall mehr unterstützen.
Seit Monaten warnt DemoFürAlle vor dem, was jetzt auch das unionsinterne BACDJ-Gutachten bestätigt: „Kinderrechte“ im Grundgesetz sind unnötig und gefährlich. Die Autoren des Gutachtens führen zwölf schlagende Argumente auf und stellen fest:
„Die Grundrechte des Grundgesetzes stehen bereits heute auch Kindern zu. Daher besteht im Bereich der Kinderrechte keine verfassungsrechtliche Schutzlücke.“ Unmissverständlich benennen sie die Gefahr: „Neu positivierte Kinderrechte haben daher das Potential, unter Berufung auf ihren Schutz Entscheidungsbefugnisse, die bisher den Eltern vorbehalten sind, auf den Staat zu verlagern.“
Der knapp und übersichtlich formulierte Gutachtentext ergibt eine klare Botschaft: Hände weg vom Grundgesetz – „Kinderrechte“ sind gefährlich! Damit diese Botschaft aber auch bei den Bundestagsabgeordneten der CDU und CSU ankommt, starten wir unter diesem Titel heute eine Petition an den Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus. Wir fordern ihn und die CDU/CSU-Fraktion auf, „Kinderrechte“ im Grundgesetz zu verhindern.
Bitte unterzeichnen Sie unsere Petition „Hände weg vom Grundgesetz – „Kinderrechte“ sind gefährlich!“ auf CitizenGO. Mit jeder Unterzeichnung erhält der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Ralph Brinkhaus direkt eine E-Mail.
Für die Familien geht es jetzt um alles oder nichts. Diese Petition muß daher ganz groß werden. Verbreiten Sie die Petition unbedingt via E-Mail, Facebook, Twitter, WhatsApp etc. an alle Ihre Verteiler. Keine staatliche Lufthoheit über den Kinderbetten!
Auf geht’s, mit herzlichen Grüßen, Ihre
Hedwig von Beverfoerde