Positionspapier zum „Selbstbestimmungsgesetz“

Die Initiative DEMO für ALLE hat ein wissenschaftlich fundiertes Positionspapier veröffentlicht, mit dem sie, aus Sorge um die lebenslangen Schäden der Jugendlichen, im Bundestag die Debatten prägen und die Mehrheitsverhältnisse kippen will.

https://demofueralle.de/wp-content/uploads/2022/12/Positionspapier_DemoFuerAlle_SBG.pdf

Darum geht es:

  • Das Selbstbestimmungsgesetz gefährdet Mädchen
  • Frauenräume ohne Schutz vor Übergriffen
  • Bisherige Rechtslage – Das Transsexuellengesetz
  • Das neue Selbstbestimmungsgesetz – Kritische Punkte
  • Gefahren für Kinder – Das Selbstbestimmungsgesetz initiiert
    medizinische Fehlentscheidungen
  • Transgender als Massenphänomen unter Jugendlichen
  • Vor allem Mädchen – Soziographie des Transgender-Trends                                   Ursachen für den Transgender-Trend
  • Zahlreich bereute Geschlechtsumwandlungen – Detransitioner
  • Abkehr vom trans-affirmativen Ansatz in anderen Ländern vs. Deutschland
  • Politischer Beistand für die Fehldiagnose Trans
  • Pubertätsblocker – Gefahr für Gesundheit und Ende der Selbstbestimmung
  • Gefahren für Frauen – Das Selbstbestimmungsgesetz verletzt Schutzräume
  • Nein zum Selbstbestimmungsgesetz

Kinder und Frauen – die großen Verlierer der Ampelpolitik

Frau Cornelia Kaminski antwortet auf den Leitartikel „Wider das Leben“ vom 3. Januar 2022 in der FAZ. Sie beleuchtet die Beschlüsse  der Ampelkoalition zu Familie, Abtreibung, Abstammungsrecht und Embryonenforschung und erkennt darin nicht nur lebensfeindliche, sondern auch frauenfeindliche Ziele.
„Kinder und Frauen werden die großen Verlierer dieser Politik sein“.
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Warum wehren sich Eltern nicht gegen den Zugriff des Staates?

Der ehemalige Direktor eines Gymnasiums im Saarland, Herr Dr. Gerd Brosowski, beschäftigt sich wie wir mit der Frage, warum die Eltern nicht millionenfach aufstehen gegen den staatlichen Impf-Zugriff auf ihre Kinder, und warum sie nicht ihr Mitspracherecht nutzen, wenn es um das Wohlbefinden und physische und psychische Unversehrtheit ihrer Kinder geht.

Ihr Brief, liebe Frau Fischer,

schließt mit einer Frage, die ich mir ebenfalls schon lange stelle: Warum wehren sich die Eltern nicht gegen den staatlichen Zugriff auf ihre Kinder? Ja, nicht einmal gegen die Indoktrination ihrer Kinder durch externes Personal, das im Sexualkundeunterricht auf diese losgelassen wird ? Dabei bietet ihnen das Schulrecht in letztgenannter Angelegenheit erhebliche Mitspracherechte. Warum kein lebhafter Widerstand, wenn Kinder in der sog. Corona-Krise mit vermutlich nutzlosen Masken traktiert werden und wenn ihnen ein nur vorläufig zugelassener Impfstoff aufgenötigt werden soll?

Ich weiß keine Antwort. Der Hinweis darauf, den Deutschen sei ein gewisses Duckmäusertum angeboren, überzeugt nicht, da in Nachbarländern wie Frankreich, Spanien, Italien Ähnliches zu beobachten ist. Meine Vermutung: Die Eltern sind zu erschöpft. Sie müssen ja – ob sie wollen oder nicht- beide berufstätig sein. Wenn sie dann abends müde von der Arbeit und obendrein gestresst durch den Feierabendverkehr endlich zu Hause angelangt sind, sich durch die angefallene Post gequält und das Allernötigste im Haushalt erledigt haben, fehlt ihnen die Kraft, sich sogleich zu einem Elternabend aufzumachen oder in anderer Weise öffentlich ihre Angelegenheiten zu vertreten.
Aber Sie fragen zu Recht: Was tun wir? Womit wir alle angesprochen sind.

Mit freundlichem Gruß                                                                                                       Ihr Gerd Brosowski

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Antwort:

Lieber Herr Brosowski!

Der fleißige Aktivist, Philosoph, Autor und Lehrer Gunnar Kaiser verbreitete heute den Offenen Brief eines Lehrers an alle Schulleiter und Lehrer https://www.youtube.com/watch?v=9Goq0yc0x4w
nachdem das niedersächsische KM die Elternaufgefordert hatte, ihre Kinder impfen zu lassen.https://schulnetzmail.nibis.de/files/613c82662570685bca0964c8f4f78239/2021-10-14_Brief_an_Schulleitungen_und_Lehrkr_fte.pdf
Von Ihnen, lieber Herr Brosowski, weiß ich, dass laut Schulrecht externe  Organisationen auf dem Schulgelände und in den Klassenzimmern nichts verloren haben. Gilt das nur für das Saarland? Oder hat jedes Bundesland in diesem Punkt sein eigenes Schulrecht? Kann der Schulleiter als Hausherr eigenmächtig darüber bestimmen, wer willkommen ist, und wer nicht? Oder muss er sich mit dem Kollegium oder mit der Elternschaft abstimmen?
Warum Eltern sich nicht wehren, wenn ihnen der Staat ihre Rechte aus den Händen schlägt, kann ich nicht verstehen.
Kann es sein, dass sich die Eltern mit der frühen Delegierung ihres Erziehungsrechts an die Kita  ihres Rechts nach Art 6 GG gar nicht mehr bewusst sind? Die frühe Fremdbetreuung schädigt also nicht nur unsere Nachkommen, sondern auch deren Eltern. Es fehlt an inniger Bindung, an Nestwärme, an Verantwortlichkeit. Das Kind verkommt zu einer Art Möbelstück, das man hin- und herschieben kann, zu einem Objekt, das man mit was auch immer spritzen lassen darf.
Wo bleibt die WÜRDE des jungen Individuums?
Ich kann mich noch an meine eigene Grundschulzeit erinnern, als wir jede Woche eine Jodtablette gegen die Kropfbildung schlucken mussten. Sie schmeckten süßlich und waren uns Kindern daher höchst willkommen. In späteren Jahren wurde diese staatliche Behandlung an unsere Eltern delegiert. Mit Recht! Denn niemand außer die Eltern ist befugt, medizinische Eingriffe an Kindern vorzunehmen. Gegen Rachitis ließen uns die Eltern im Garten abends im sonnenerwärmten Wasser planschen, Vitamin D mussten wir sonntags mit einem scheußlichen Löffel Lebertran schlucken. Da unsere kleine Wohnung für 6 Kinder viel zu eng war, hielten wir uns sowieso stundenlang im Freien auf.
Solche Verhältnisse sind heute passé. Aber immer noch gilt: Der Staat, also die Schule, ist nicht berechtigt, Eltern ihre Verantwortung zu entreißen.
Wäre ich heute Schulleiterin, wie würde ich mich verhalten? Ließe ich mir von einer Gesundheitsbehörde vorschreiben lassen, wie und wie lange ich meine Schüler täglich zu quälen habe? Oder hätte ich den Mut, mich deren Forderungen zu widersetzen? Vermutlich hätte mein Widerspruch, wie vor 80 Jahren das Ende meiner Berufung zur Folge. Unrecht bleibt Unrecht. Ob es je gesühnt werden wird, bleibt der Geschichte vorbehalten.
Lieber Herr Brosowski, für Ihren jahrelangen Beistand und Ihre Begleitung bin ich Ihnen überaus dankbar.
Ihre Bärbel Fischer

 

 

 

16. September 2021

Sehr geehrter Herr OB Boris Palmer,

in einem öffentlichen Interview haben Sie bestätigt, dass Sie Ihre Kinder mit einem noch immer nur notzugelassenen Serum nicht impfen lassen werden.  Egal, ob Sie  an einen Schöpfergott, einen Weltgeist, oder an die reine Vernunft glauben – Sie sind für mich der Held in der Brandung, weil Sie mutig und  öffentlich der Kinderimpfung widersprochen haben.
Ich bin glückliche Großmutter von zehn gesunden Enkeln und sorge mich jeden Tag von früh bis spät, ob meine jugendlichen Enkel nach der Impfung selbst überhaupt noch Kinder werden bekommen können. Denn weder über Tierversuche noch an jungen Frauen mit Kinderwunsch wurde nachgewiesen, ob die Impfung den Fötus verschont. oder tötet. Mein Patenkind jedenfalls verlor im 3. Monat ihr 2. Kind nach einer mRNA-Spritze ( von Impfung zu sprechen verbietet sich mir ). Aber sie ist leider nicht die einzige. Nun will die STIKO auch noch schwangere und stillende Mütter ans Messer liefern. Reicht es denn nicht, dass Gebärende heute in vielen Kliniken hinter Masken zum Schaden ihres Kindes nach Luft ringen?
Nun, werter Herr Palmer, es genügt für einen Politiker nicht, sich privat familiär zu outen. Vielmehr erwarte ich von einem Staatsdiener, dass er alle Hebel in Bewegung setzt, den staatlichen Impfdruck auf die Eltern und ihre Kinder zu beheben, auch gegen die eigene grüne Partei. Herr Kretschmann  und Herr Söder wetteifern ja um die härtesten Maßnahmen, was ihnen – hoffentlich – nach der Wahl auf die Füße fallen wird.
Herr Palmer, Sie sehen doch klar das kriminelle Verbrechen an unseren Kindern, welches mit einem Jahrtausende alten Virus gerechtfertigt wird, mit dem die Menschheit bisher noch immer zurecht kam. Ich selbst hoffe, fast achtzigjährig, eines natürlichen Todes zu sterben, aber nicht durch eine notzugelassene Zwangsimpfung. Ich bin G-esund, aber neuerdings deswegen auch G-ächtet, denn ich darf künftig ungeimpft an meinem gewohnten, kulturellen Leben nicht mehr teilhaben (keine Konzerte, kein Theater, keine Weiterbildung in Tagungshäusern, die hohe Strafen zu gewärtigen haben, sollten sie ungeimpft Gesunde einlassen ). Ich werde ausgesondert, damit meine Mitmenschen in mir eine „Gefährderin“ sehen sollen. Seit wann müssen Gesunde beweisen, dass sie gesund sind? Wäre es nicht Sache der Verordnungsgeber zu beweisen, dass ich krank  bin?
Selbst die WHO hat im Januar 2021 bestätigt, dass Menschen ohne Symptome nicht infektiös sind, was auch international anerkannte Studien glasklar nachweisen.
Aber leider werden in der BRD bewusst und komplett alle Studien ignoriert, sollten sie nicht mit dem fragwürdig-regierungskonformen Narrativ übereinstimmen, dass die Pandemie-Maßnahmen unbedingt bis zum St. Nimmerleinstag weiter gelten sollen –  zum Machterhalt der Regierenden.
In die Geschichtsbücher werden die frühen 2020-iger Jahre unter Angela Merkel als „die Jahre tödlicher Ignoranz“ eingehen. Umso wichtiger erscheint mir, dass Sie, Herr Palmer, sich deutlich als Widersacher outen. Denn nur im Widerstand zeigt sich sichtbar der aufrichtige Charakter eines Politikers, wie der Ihres bewundernswerten Vaters Helmut Palmer.
In diesem Sinne grüße ich Sie sehr besorgt
Bärbel Fischer

Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl im September 2021

Das Bündnis  RETTET  DIE  FAMILIE, bestehend aus 17  Initiativen, die diverse Benachteiligungen von Familien in unserer Gesellschaft aufzeigen, hat zur Bundestagswahl im September 2021 den im Bundestag vertretenen Parteien fünf Wahlprüfsteine zur Beantwortung vorgelegt. Leider haben die FDP, die Grünen, die Linken, die Partei, die Piraten und Tierschutz auf unsere Fragen nicht geantwortet (Stand 27.07.2021). Das heißt, für diese Parteien spielt weder das Elternrecht gem. Art 6 GG, noch die familiengerecht ökonomische Ausstattung von Familien mit Kindern  gem Art. 3 GG ( Gleichheitsgrundsatz ) eine Rolle.

Lesen Sie hier, was CDU/CSU, SPD, AfD, Freie Wähler und ÖDP (Öklologisch Demokratische Partei ) auf unsere Fragen antworten, und treffen Sie Ihre Wahl entsprechend.

Anmerkung:

Bitte achten Sie auch darauf, inwieweit auf die Fragen tatsächlich eingegangen und inwieweit nur ausgewichen wurde.

Antworten aller Parteien

Ungarn: Wer diskriminiert wen?

Am 15. Juni 2021 beschloss das ungarische Parlament ein Gesetz, das unter anderem die Darstellung und Förderung von Homosexualität oder Geschlechtsumwandlung gegenüber Minderjährigen verbietet. Dies löste eine breite Antidiskriminierungs-Debatte aus:

„Dieses ungarische Gesetz ist eine Schande“, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Brüssel. Die Vizepräsidentin des EU-Parlaments Katarina Barley nannte Ungarns Ministerpräsident Orbán einen „Diktator“, was unter den Twitter-Nutzern auf viel Kritik stieß.

Weiterlesen unter

EU-Hetze gg. Ungarn 6:21

„Hände weg vom Grundgesetz“!

Otto Depenheuer, Professor für Öffentliches Recht, Allgemeine Staatslehre und Rechtsphilosphie an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität von Köln warnt in seinem CICERO-Beitrag unter dem Titel TRIUMPH DER BANALITÄT davor, das Grundgesetz nach dem Motto „Wünsch-dir-was“ zu verunstalten. Als Beispiel nennt er das Ansinnen von UNION und SPD, den Art. 6 GG mit einem total überflüssigen Zusatz zu ergänzen. So schließt der Autor mit dem Fazit: 

„Wenn der Staat für die Kinder etwas Sinnvolles tun möchte, sollte er Schulen renovieren, sie digital modernisieren und vieles andere mehr verbessern, aber sie sollten bitte die Verfassung in Ruhe lassen. Einmal mehr ist man geneigt, den alten Apo-Spruch in Erinnerung zu rufen: „Hände weg vom Grundgesetz“.

Lesen Sie selbst!

https://www.cicero.de/innenpolitik/kinderrechte-verfassung-triumph-banalitaet-grundgesetz?utm_source=cicero_newsletter

Nutzt unseren Kindern die Erwähnung im GG ?

Der Verband Familienarbeit e. V. fragt, ob, wieweit und vor allem wem die Fixierung von Kinderrechten im Grundgesetz nützt, welche von Frau Justizministerin Christiane Lambrecht SPD noch in dieser Legislatur durchzusetzen gedenkt. Sie erhofft sich von einer revidierten Formulierung des Antragstextes vom März 2020 eine 2/3 Mehrheit bei der Abstimmung im Parlament. Doch auch die Zusage, dass den Eltern eine „Erstverantwortung“ zugesichert wird, kann Familien nicht beruhigen. Denn wer garantiert, wie beschränkt oder weit „Erstverantwortung“ in Abgrenzung staatlicher Ermächtigung gilt?

PM KInderrechte Jan 2021

 

Kinderrechte in staatlicher Hand?

Die Regierungskoalition beabsichtigt wiederholt die Aufnahme von „Kinderrechten in die Verfassung“, obwohl das Parlament im März 2020 bereits dieses Projekt abgelehnt hatte. Kinder sollten u.a. „alters-und reifeangemessen an staatlichen Entscheidungen beteiligt, und ihre Äußerungen berücksichtigt werden“. Was konkret diese Formulierung besagt , ist dem Interview der Schwäbischen Zeitung mit  dem Ehrenvorsitzenden des Deutschen Familiengerichtstags, Siegfried Willutzki, nicht zu entnehmen.

Sehr geehrter Herr Gabel,

am 13. 01. 2021 erschien Ihr Bericht: „Koalition will Kinderrechte stärken“ in der Schwäbischen Zeitung. Wir von der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT haben uns mit dem Thema schon sehr lange befasst. Wie auch anderen Familienverbänden geht es uns darum, dass uns Eltern nicht nur eine „Erstverantwortung“ erlaubt werden soll, sondern die volle Verantwortung, solange dem Kind kein Schaden zugefügt wird. Zudem müsste diese Erstverantwortung juristisch genau definiert werden. 

Die Schwäbische Zeitung fügt Ihrem Artikel ein Foto von Schlitten fahrenden Kindern an, deren Eltern ihnen von oben zusehen. Sie freuen sich, dass ihre Kinder sich alleine und ohne elterlichen Beistand auf die Piste wagen. Dies ist „Persönlichkeitsentfaltung“ pur. Und dies geschieht x-mal jeden Tag. Der Staat kann das nicht leisten. Im Gegenteil! Heutzutage verbietet der Staat den Kindern das Rodeln, lässt Schneemänner von Polizisten zerstören, zwingt Schüler in eiskalte Klassenräume und schädigt Kinder durch stundenlanges Tragen von Masken, auch gegen den erklärten Willen der Eltern. Wie enorm sich die Bildungsschäden durch die staatlich angeordnete Heimbeschulung noch auswirken wird, ist nicht abzusehen. Hier werden Persönlichkeiten nicht entfaltet, sondern schwer beschädigt.

Sowohl Herr Willutzki als auch die Professorin Rechtsphilosophie Frau Wapler meinen; Die Sicht auf Kinder habe sich in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend verändert. Kinder würden heute von Geburt an als Persönlichkeiten gesehen, die ernst zu nehmen sind. Ich frage: Welches Elternpaar hat jemals seine Kinder nicht ernstgenommen, ihre Wünsche, ihre Ziele, ihre Gefühle, ihre Stärken und Schwächen ignoriert?  Seit es unser Grundgesetz gibt, gilt jedes Neugeborene als Persönlichkeit mit unantastbarer Würde. Daran hat sich auch in den letzten Jahrzehnten rein gar nichts geändert!

Am Ende beschäftigt uns auch die Frage, warum es gerade den linken und grünen Parteien so wichtig ist, „Kinderrechte“ grundgesetzlich zu fixieren. Sind nicht sie es, die den § 218 gänzlich streichen wollen? Sind nicht sie es, die die Coronamaßnahmen bis zum St. Nimmerleinstag verlängern wollen, ohne an die Kinder zu denken? Für mich ist es paradox, wenn ausgerechnet jene, die sich rücksichtslos gegenüber dem Nachwuchs aufführen, partout mit Kinderrechten punkten wollen, zumal linke Politiker und Abgeordnete im Durchschnitt selbst kaum Kinder haben.

Ich fasse zusammen:

  • Eltern brauchen keine Erstverantwortung, ihnen steht nach Art. 6 GG die volle Verantwortung zu.
  • Unantastbare Würde gebührt allen Menschen, also auch unseren Kindern.            Art. 1 Grundgesetz
  • Für die Persönlichkeitsentwicklung ihrer Kinder sind und waren schon immer die Eltern die Experten und nicht staatliche Behörden oder Einrichtungen.
  • Staatliche Kindesbeschädigung zu dulden, aber Kinderrechte zu fordern ist an Heuchelei nicht zu überbieten.

Bleibt zu hoffen, dass das Parlament, wie bereits im März 2020 geschehen, im Sinne der Kinder und ihrer Eltern den Gesetzentwurf anlehnt.

Mit freundlichem Gruß – Bärbel Fischer                                                     ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT