Der ehemalige Direktor eines Gymnasiums im Saarland, Herr Dr. Gerd Brosowski, beschäftigt sich wie wir mit der Frage, warum die Eltern nicht millionenfach aufstehen gegen den staatlichen Impf-Zugriff auf ihre Kinder, und warum sie nicht ihr Mitspracherecht nutzen, wenn es um das Wohlbefinden und physische und psychische Unversehrtheit ihrer Kinder geht.
Ihr Brief, liebe Frau Fischer,
schließt mit einer Frage, die ich mir ebenfalls schon lange stelle: Warum wehren sich die Eltern nicht gegen den staatlichen Zugriff auf ihre Kinder? Ja, nicht einmal gegen die Indoktrination ihrer Kinder durch externes Personal, das im Sexualkundeunterricht auf diese losgelassen wird ? Dabei bietet ihnen das Schulrecht in letztgenannter Angelegenheit erhebliche Mitspracherechte. Warum kein lebhafter Widerstand, wenn Kinder in der sog. Corona-Krise mit vermutlich nutzlosen Masken traktiert werden und wenn ihnen ein nur vorläufig zugelassener Impfstoff aufgenötigt werden soll?
Ich weiß keine Antwort. Der Hinweis darauf, den Deutschen sei ein gewisses Duckmäusertum angeboren, überzeugt nicht, da in Nachbarländern wie Frankreich, Spanien, Italien Ähnliches zu beobachten ist. Meine Vermutung: Die Eltern sind zu erschöpft. Sie müssen ja – ob sie wollen oder nicht- beide berufstätig sein. Wenn sie dann abends müde von der Arbeit und obendrein gestresst durch den Feierabendverkehr endlich zu Hause angelangt sind, sich durch die angefallene Post gequält und das Allernötigste im Haushalt erledigt haben, fehlt ihnen die Kraft, sich sogleich zu einem Elternabend aufzumachen oder in anderer Weise öffentlich ihre Angelegenheiten zu vertreten.
Aber Sie fragen zu Recht: Was tun wir? Womit wir alle angesprochen sind.
Mit freundlichem Gruß Ihr Gerd Brosowski
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Antwort:
Lieber Herr Brosowski!
Von Ihnen, lieber Herr Brosowski, weiß ich, dass laut Schulrecht externe Organisationen auf dem Schulgelände und in den Klassenzimmern nichts verloren haben. Gilt das nur für das Saarland? Oder hat jedes Bundesland in diesem Punkt sein eigenes Schulrecht? Kann der Schulleiter als Hausherr eigenmächtig darüber bestimmen, wer willkommen ist, und wer nicht? Oder muss er sich mit dem Kollegium oder mit der Elternschaft abstimmen?
Warum Eltern sich nicht wehren, wenn ihnen der Staat ihre Rechte aus den Händen schlägt, kann ich nicht verstehen.
Kann es sein, dass sich die Eltern mit der frühen Delegierung ihres Erziehungsrechts an die Kita ihres Rechts nach Art 6 GG gar nicht mehr bewusst sind? Die frühe Fremdbetreuung schädigt also nicht nur unsere Nachkommen, sondern auch deren Eltern. Es fehlt an inniger Bindung, an Nestwärme, an Verantwortlichkeit. Das Kind verkommt zu einer Art Möbelstück, das man hin- und herschieben kann, zu einem Objekt, das man mit was auch immer spritzen lassen darf.
Wo bleibt die WÜRDE des jungen Individuums?
Ich kann mich noch an meine eigene Grundschulzeit erinnern, als wir jede Woche eine Jodtablette gegen die Kropfbildung schlucken mussten. Sie schmeckten süßlich und waren uns Kindern daher höchst willkommen. In späteren Jahren wurde diese staatliche Behandlung an unsere Eltern delegiert. Mit Recht! Denn niemand außer die Eltern ist befugt, medizinische Eingriffe an Kindern vorzunehmen. Gegen Rachitis ließen uns die Eltern im Garten abends im sonnenerwärmten Wasser planschen, Vitamin D mussten wir sonntags mit einem scheußlichen Löffel Lebertran schlucken. Da unsere kleine Wohnung für 6 Kinder viel zu eng war, hielten wir uns sowieso stundenlang im Freien auf.
Solche Verhältnisse sind heute passé. Aber immer noch gilt: Der Staat, also die Schule, ist nicht berechtigt, Eltern ihre Verantwortung zu entreißen.
Wäre ich heute Schulleiterin, wie würde ich mich verhalten? Ließe ich mir von einer Gesundheitsbehörde vorschreiben lassen, wie und wie lange ich meine Schüler täglich zu quälen habe? Oder hätte ich den Mut, mich deren Forderungen zu widersetzen? Vermutlich hätte mein Widerspruch, wie vor 80 Jahren das Ende meiner Berufung zur Folge. Unrecht bleibt Unrecht. Ob es je gesühnt werden wird, bleibt der Geschichte vorbehalten.
Lieber Herr Brosowski, für Ihren jahrelangen Beistand und Ihre Begleitung bin ich Ihnen überaus dankbar.
Ihre Bärbel Fischer