„Hände weg vom Grundgesetz“!

Otto Depenheuer, Professor für Öffentliches Recht, Allgemeine Staatslehre und Rechtsphilosphie an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität von Köln warnt in seinem CICERO-Beitrag unter dem Titel TRIUMPH DER BANALITÄT davor, das Grundgesetz nach dem Motto „Wünsch-dir-was“ zu verunstalten. Als Beispiel nennt er das Ansinnen von UNION und SPD, den Art. 6 GG mit einem total überflüssigen Zusatz zu ergänzen. So schließt der Autor mit dem Fazit: 

„Wenn der Staat für die Kinder etwas Sinnvolles tun möchte, sollte er Schulen renovieren, sie digital modernisieren und vieles andere mehr verbessern, aber sie sollten bitte die Verfassung in Ruhe lassen. Einmal mehr ist man geneigt, den alten Apo-Spruch in Erinnerung zu rufen: „Hände weg vom Grundgesetz“.

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2 Gedanken zu „„Hände weg vom Grundgesetz“!

  1. Wie Frau Kelle an anderer Stelle bemerkt hat, nennt der Entwurf der Koalition zur Erweiterung des Art.6 GG kein einziges Recht, das die Kinder nicht ohnehin schon besitzen. Insofern ist der Entwurf unnötig. Wie ich an anderer Stelle gelesen habe, – wenn ich mich recht erinnere in einem Beitrag von Herrn Dr. Gersdorff – , ist es ein einziges, verräterisches Wort, das den Entwurf als eine Attacke auf das Elternrecht entlarvt: Es ist das Wort von der „Erstverantwortung“ der Eltern, die unberührt bleiben soll. Art. 6 GG schreibt aber in aller Klarheit: „Die Pflege und die Erziehung der Kinder ist das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst zukommende Pflicht.“

    Es handelt sich also nicht um eine „Verantwortung“, sondern um ein „Recht“ und eine „Pflicht“. Und zwar nicht um irgendein Recht. Es handelt sich um „das natürliche Recht“ der Eltern. Ich kenne keine andere Stelle des GG, wo ausdrücklich auf ein Naturrecht verwiesen wird. Hier hat der Gesetzgeber einen Begriff verwendet, der bedeutsamer ist als der allgemeine Begriff der Menschenrechte. Letztere sind allgemeine Vereinbarungen, die einer Verfassung zugrunde gelegt werden.

    Verwendet aber der Gesetzgeber den Begriff Naturrecht, so bekennt er sich zu der Auffassung, dass es Gesetze gibt, welche die Natur selbst entwickelt hat und die man aus der Natur ablesen kann. Diese Gesetze gehen jeder Rechtsetzung durch Menschen voraus. Man kann diese Auffassung ablehnen, aber man kann nicht übersehen, dass die Schöpfer des GG dieser Auffassung waren und dass sie uns an diese Auffassung binden wollten. Und deshalb ist der Koalitionsentwurf nicht nur ein leeres Geschwätz – das wäre schon schlimm genug- sondern ein schwerer Angriff auf die Schöpfer des GG. Wissen die Leute eigentlich, was sie da anstellen?

  2. Lieber Herr Brosowski,

    nein, sie wissen nicht, was sie tun. Die Urheber unseres Grundgesetzes haben doch nicht umsonst den Eltern das Recht und die Pflicht aufgetragen, ihre Kinder nach ihrem eigenen Wertekanon zu erziehen, zu bilden und in die Gesellschaft zu entlassen. Dies ist die beste Strategie, eine pluralistische Gesellschaft zu bekommen.

    Was die Koalition permanent beabsichtigt ist, die Jugend stromlinienförmig „auf Kurs“ zu bringen. Die Eltern haben nichts zu sagen. Dies gelingt leider schon. Unsere Kinder merken gar nicht, wie sie bereits vereinnahmt werden. Wie werden unsere Enkel beeinflusst?

    Wann wachen sie auf?

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