Schwammiger Gesetzesentwurf

„Kinderrechte ins Grundgesetz – muss das sein“?                                         SchwZtg. 27. 03. 2021, Claudia Kling

 

Leserbrief

Auf die  redaktionelle Frage, wie die Reaktionen auf den o.g. Regierungsentwurf sind, lautet die Antwort von Kinder-und Jugendhilfe-Organisationen, die sich im Bundesrat geäußert haben: „Verheerend“. Ihnen geht der Entwurf nicht weit genug. Sie kritisieren ihn als reine Symbolpolitik.

Doch die konträre Kritik der Eltern-und Familienverbände, wie auch mehrerer Verfassungsrechtler an dem Gesetzesentwurf fehlt in Ihrem Bericht leider gänzlich. Ich frage mich, ob diese überhaupt gehört wurden. Wir lehnen das Vorhaben nämlich nicht nur als überflüssig, sondern sogar als schädlich ab. Denn Kinderrechte sind erstens seit 1949 über Art.1 GG und Art. 6 GG gewährleistet. Zweitens soll nun das bewährt ausgewogene Verhältnis Eltern-Kinder-Staat zugunsten des Staates und zulasten der Eltern verschoben werden. Die Formulierung “Erstverantwortung der Eltern“ ist kein juristischer Begriff und daher wirkungslos.

Was also ist die Absicht der Koalition, Art. 6 GG noch vor der Bundestagswahl im September eiligst zu ergänzen? Um nur zwei Beispiele zu nennen, liegt dem Staat erstens daran, möglichst alle Eltern steuerzahlend aus dem Kinderzimmer in die Betriebe zu bekommen und deren Kinder möglichst schon einjährig in die Ganztagsbetreuung zu zwingen. Wollen Eltern aber ihre Kinder selber umsorgen, kann der Staat ihnen das künftig verwehren mit dem Argument, Kinder hätten ein Anrecht auf „Bildung“. Dadurch wird  aber das Anrecht der Kinder auf „satte personale Bindung“ verletzt, und das grundgesetzliche Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder (Art. 6,2 GG) beschädigt. Äußert zweitens ein 14-jähriger Sprössling nach langjährig schulischer Gender-Indoktrination z. B. den Wunsch, sein Geschlecht umzuwandeln, haben die Eltern künftig nichts mehr zu melden. Denn laut Entwurf „muss das Recht des Kindes auf Entwicklung einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit“ gegen den Elternwillen geachtet werden.

Eine schwammige Gesetzeslage dient weder Eltern noch Kindern. Im Übrigen gehört ein solcher Gesetzesentwurf zuvor abgestimmt mit dem „Internationalen Pakt über die Menschenrechte“.

Bärbel Fischer                                                                                          ELTERNINITIATIVE für FAMILIENGERECHTIGKEIT

„Hände weg vom Grundgesetz“!

Otto Depenheuer, Professor für Öffentliches Recht, Allgemeine Staatslehre und Rechtsphilosphie an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität von Köln warnt in seinem CICERO-Beitrag unter dem Titel TRIUMPH DER BANALITÄT davor, das Grundgesetz nach dem Motto „Wünsch-dir-was“ zu verunstalten. Als Beispiel nennt er das Ansinnen von UNION und SPD, den Art. 6 GG mit einem total überflüssigen Zusatz zu ergänzen. So schließt der Autor mit dem Fazit: 

„Wenn der Staat für die Kinder etwas Sinnvolles tun möchte, sollte er Schulen renovieren, sie digital modernisieren und vieles andere mehr verbessern, aber sie sollten bitte die Verfassung in Ruhe lassen. Einmal mehr ist man geneigt, den alten Apo-Spruch in Erinnerung zu rufen: „Hände weg vom Grundgesetz“.

Lesen Sie selbst!

https://www.cicero.de/innenpolitik/kinderrechte-verfassung-triumph-banalitaet-grundgesetz?utm_source=cicero_newsletter

Kinder als Objekte staatlicher Macht? NEIN!

Sabine Wüsten vom „Bündnis Rettet die Familie“ warnt vor einem Überfall der Koalition, „Kinderrechte“ trotz parlamentarischer Ablehnung im März 2020 doch noch im Grundgesetz zu verankern. Seit Corona kann sich jeder vorstellen, was der Staat an unseren Kindern anrichten wird, sobald er die Hoheit über den Kinderbetten erlangt und Eltern nicht mehr das letzte Wort haben. Vermutlich soll auch dieses „Gesetz“ im Eilverfahren durch Bundestag, Bundesrat mit präsidialer Unterschrift gepeitscht werden – ein Verfahren, das sich ja leider bereits mehrfach „bewährt“ hat!

 

Liebe Familienfreunde,

am Dienstag hatte ich aus gegebenem Anlass ein ausführliches Gespräch mit Frau Sylvia Pantel, CDU (MdB).

Sie berichtete unter anderem, dass ein akuter und neuerlicher Vorstoß zur Implementierung von „Kinderrechten“ im GG unmittelbar bevorstünde und einige Ihrer Parteifreunde stark umfallgefährdet seien.

Sie hat mir versprochen uns zu informieren, sobald irgendetwas Schriftliches zu erkennen wäre.

Gleichzeitig lese ich gerade im „Münchner Merkur“, dass Merkel und Giffey den Kindern nicht nur den Sauerstoff, sondern nun auch ihre Freunde entziehen möchten (https://www.merkur.de/politik/angela-merkel-corona-kinder-regel-ein-freund-schule-kontaktbeschraenkungen-experten-deutschland-zr-90103943.html)

Das stößt immerhin bei sehr vielen Menschen endlich auf großes Widerstreben.
Genau das ist die Gelegenheit, um schon jetzt immer wieder auf die fundamentale Bedrohung durch die Einführung sogenannter „Kinderrechte“ hinzuweisen.
In Gesprächen habe ich sofort auch bei völlig naiven Leuten ein „Aha Erlebnis“ erzielt. Unmittelbar wurde klar, was für ein verheerendes Einfallstor die Bestimmung des Kindeswohls durch den Staat in unsere Familien bedeutet. Und das im Grundgesetz verankert!

Ich möchte Euch daher dringend anregen, dieses Thema jetzt schon wieder in dieser Verbindung öffentlich auf all euren Kanälen zu kochen! Frau Pantel meint, dass der nächste Angriff ein Überfall wird. Da, wie sie selbst sagt, kaum ein Gesetz von den Parlamentariern gelesen oder gar verstanden wird, müssen wir vorbauen!

Kinderrechte im GG in dieser Situation wären eine absolute Katastrophe!

Seid herzlich gegrüßt und bleibt furchtlos!

Sabine Wüsten

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Zum besseren Verständnis, warum Familien-und Elternverbände das Projekt „Kinderrechte ins Grundgesetz“ strikt ablehnen, hier ein Video zum Sachverhalt:

 

 

Gefährlicher SPD-Plan: KINDERRECHTE ins GRUNDGESETZ

„Er ist zurück, der gefährliche Plan der Bundesregierung, „Kinderrechte“ ins Grundgesetz aufzunehmen! Dabei war der „Kinderrechte“-Gesetzentwurf von Justizministerin Christine Lambrecht im März bereits gescheitert – und zwar durch Ihren und unseren gemeinsamen Druck auf die Bundestagsabgeordneten.

Ende August beschloss der Koalitionsausschuss jedoch, das Thema wieder aus dem Papierkorb zu holen und neulich bestätigte Lambrecht: „Es wird in Kürze ein hochrangiges Treffen aus Regierung, Fraktionen und den Koalitionsparteien geben, bei dem wir endlich eine Einigung festzurren wollen.“ Vor wenigen Tagen bekräftigte auch Familienministerin Giffey diese Forderung.

Offenbar wollen die „Kinderrechte“-Befürworter auf Biegen und Brechen das Grundgesetz ändern – getreu dem Motto: Es wird so lange gewählt, bis das Ergebnis passt.

Aber wir wissen, dass die eigentliche Entscheidung am Ende von den Abgeordneten getroffen wird und wir mindestens ein Drittel von ihnen überzeugen müssen, gegen diese Grundgesetzänderung zu stimmen.

Deshalb ist jetzt erneut ein großer Proteststurm zur Verteidigung des Elternrechts notwendig! Dazu haben wir unsere erfolgreiche Petition auf CitizenGO neu gefasst und den Adressatenkreis erweitert. Schließen Sie sich unbedingt den 52.000 Menschen an, die bereits unterzeichnet haben!

Jede einzelne Unterzeichnung unserer Petition löst eine eigene E-Mail aus – nicht nur an die verantwortliche Justizministerin Lambrecht, sondern auch an den CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus und den CSU-Landesgruppen-Vorsitzenden Alexander Dobrindt. Da die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Frage „Kinderrechte“ gespalten ist, müssen wir ihnen deutlich mitteilen, dass wir Bürger diesen Angriff auf die Freiheit der Familie nicht dulden.

Unterschreiben Sie bitte unsere Petition, um die „Kinderrechte“ im Grundgesetz zu verhindern. Verbreiten Sie die Petition über Facebook, Twitter, WhatsApp, Telegram etc. und unter Ihren Freunden und Bekannten.

Für die Politik benötigt man einen langen Atem. Wir haben ihn. Mit Ihrer Hilfe.“… so schreibt Frau v. Beverförde, die Organisatorin von DEMO für ALLE, in ihrem Newsletter.

Bitte unterschreiben Sie und teilen Sie diese Petition weitest möglich. DANKE!

EILT! Kinderrechte ins Grundgesetz? Protestmail! EILT!

Am 8. März will der Koalitionsausschuss beraten, ob und in welcher Form „Kinderrechte“ ins Grundgesetz  eingefügt werden sollen. Bitte schicken Sie eiligst eine – persönlich abgeänderte –  Protestmail (s.u.) an Herrn Brinkhaus: ralph.brinkhaus@bundestag.de
Danke!
Bärbel Fischer
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Sehr geehrter Herr Brinkhaus,
demnächst soll im Koalitionsausschuss darüber beraten werden,  „Kinderrechte“ ins Grundgesetz aufzunehmen. Wie mehrere Gutachten von verschiedenen Rechtswissenschaftlern bereits in der Vergangenheit gezeigt haben, ist eine Grundgesetzänderung zugunsten der Kinderrechte zum einen nicht notwendig und zum anderen sogar gefährlich! 
 
Als Großmutter von 10 Enkeln möchte ich Sie bitten, dieses Vorhaben abzulehnen, denn

 

Wenn es um das Wohl der Kinder geht, wäre eine Politik sinnvoll, 
  • die die Eltern sowohl finanziell stärkt, 
  • als auch durch qualitativ hochwertige Bildungs- und Unterstützungsangebote fördert. 
Damit unsere Kinder stark, bildungs-, leistungsfähig und glücklich werden und zu einer sozialen und toleranten Gesellschaft beitragen können, benötigen sie in erster Linie 
In den Fällen, in denen die Eltern versagen, wäre es notwendig, dass 
  • ausreichend Mitarbeiter beim Jugendamt zur Verfügung stehen, um eingreifen zu können. 
Einer Grundgesetzänderung bedarf es dafür jedoch sicherlich nicht. 
Mit besten Grüßen
Bärbel Fischer
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