Rentensystem auf dem Holzweg, denn …

… es werden immer weniger Kinder geboren.

Herr Dr. Johannes Resch hat sich eingehend mit dem fahrlässigen bundesdeutschen Rentensystem befasst. Er legt den Finger in die Wunde unseres Generationenvertrages.

Lesen Sie selbst, woran unser Rentensystem seit seiner Entstehung 1957 krankt. Die Vernachlässigung elterlicher Erziehungsarbeit in deren Altersversorgung war schon damals absehbar. Trotzdem hat sich, trotz zahlreicher Eingaben von Familienverbänden, seither keine Regierung angeschickt, den Fehler im System zu beseitigen. De facto stemmen Eltern bis heute auf eigene Kosten den Nachwuchs, der künftig alle Rentner alimentieren soll, egal ob sie Kindern ein Leben ermöglichten oder nicht.

Ein überaus wichtiges Dokument:

https://www.johannes-resch.de/.cm4all/uproc.php/0/factum%20-%20Holzweg.pdf?cdp=a&_=17be0ac0408

 

 

„Kinderrechte“ unter Ausschluss der Eltern setzen Kinder der staatlichen Willkür aus.

Stellungnahme des Verband Familienarbeit e.V.

Kinderrechte und Grundgesetz

 

Unser Verband hat sich schon mehrfach kritisch zur besonderen Erwähnung von „Kinderrechten“ im Grundgesetz (GG) geäußert, weil wir befürchten, dass das primäre Erziehungsrecht der Eltern ausgehebelt und damit dem Kindeswohl eher geschadet würde. (z.B.: http://familienarbeit-heute.de/?p=5527 )

Jetzt liegt ein konkreter Formulierungsvorschlag des Bundes-Justizministeriums vor:

 

„Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“

 

Der Vorstand des Verband Familienarbeit e.V. sieht seine Befürchtungen bestätigt und nimmt wie folgt Stellung:

 

Zunächst erscheint dieser Text harmlos, weil er nur Selbstverständliches anführt. Schon Art. 1 GG garantiert die Grundrechte für alle Menschen, also auch für die Kinder. Alarmierend ist es jedoch, wenn die umfangreiche Beschreibung von Kindergrundrechten im Gesetzesvorschlag ohne Bezugnahme auf die Eltern auskommt. So erscheinen der „besondere Schutz der Familie“ nach Abs.1 und „das natürliche Recht der Eltern“ nach Abs. 2 GG nur als Randerscheinung. Fände dieser Absatz Eingang ins GG würde es der Rechtsprechung noch einfacher gemacht, über eine Bevormundung der Eltern zum Nachteil des Kindeswohls hinwegzusehen, als das ohnehin schon der Fall ist.

 

Nach Überzeugung der meisten mit der Kindheitsentwicklung befassten Fachleute widerspricht z.B. schon heute die einseitige Förderung der Krippenbetreuung bei Ausschluss der selbst betreuenden Eltern von einer entsprechenden Gegenleistung und die gezielte Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder beim Elterngeldgesetz eindeutig dem Kindeswohl. Solche Rücksichtslosigkeiten gegenüber Eltern und Kindern würden beim vorgeschlagenen Wortlaut noch weiter erleichtert. Dann könnte die staatliche Bürokratie noch hemmungsloser bestimmen, was sie unter dem „Wohl des Kindes“ versteht als heute. „Kinderrechte“ unter Ausschluss der Eltern setzen Kinder der staatlichen Willkür aus. Demgegenüber sind Schutz der Familie und des Elternrechts in der Regel auch der zuverlässigere Schutz der Kinderrechte.

 

Sachgerechter kann das Kindeswohl so geschützt werden, wie es z.B. die mit Kinderpsychologie befasste Hans-Joachim-Maaz-Stiftung in der aktuellen Halle’schen Erklärung fordert:

https://hans-joachim-maaz-stiftung.de/hallesche-erklaerung/

„Sind wir noch zu retten?“

Der Lübecker Psychotherapeut Prof. Dr. med. Hans Sachs fordert in seinem Buch „Sind wir noch zu retten?“ eine gesellschaftliche Umkehr zugunsten unserer Kinder.

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Interview mit Prof. Dr. med. Hans Sachs

Hans Sachs: »Im Namen der Gleichstellung treibt man uns in die mutterlieblose Gesellschaft«

Häufig wechselnde Bezugspersonen bei einer permanent abwesenden Mutter können sich traumatisch auf die Entwicklung des Kleinstkindes auswirken. Die frühe Erfahrung des Mutterverlusts brennt sich ins kindliche Gehirn ein. Mit dem Ausbau der Krippenbetreuung riskiert der Staat deshalb massenhaft schwer gestörte Beziehungen in den Familien. Die negativen gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen sind immens. Zeit umzudenken, fordert der Lübecker Psychotherapeut Prof. Dr. med. Hans Sachs.

Lesen Sie hier das ganze Interview:

https://www.freiewelt.net/interview/hans-sachs-im-namen-der-gleichstellung-treibt-man-uns-in-die-mutterlieblose-gesellschaft-10079213/

Das aktuelle Buch von Hans Sachs „Sind wir noch zu retten? Die politische Bedeutung der frühen Kindheit“ ist bestellbar beim Agenda Verlag: http://agenda.de/

Die heutige Situation der Familie aus drei Perspektiven

Pressemeldung des Verbandes FAMILIENARBEIT e. V.

 

Drei Stellungnahmen zum „Tag der Familie“

 

Zum „Internationalen Tag der Familie“ am 15. Mai stellen wir drei Stellungnahmen gegenüber, die die Situation der Familie in unserer Gesellschaft charakterisieren:

 

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages findet viele Worte für Allgemeinplätze. Weder wird Neues mitgeteilt noch werden konkrete Mängel benannt, geschweige denn notwendige Schritte zu einer Besserung für die Familien angeführt. Belastungen würden „ständig größer“, ohne dass nach den Ursachen oder Konsequenzen gefragt wird (1).

 

Der Deutsche Familienverband, der immer wieder auf die familienpolitischen Defizite hinweist, deutet eine Lösungsstrategie an, die darin besteht, dass auch den Kindern bei demokratischen Wahlen das Gewicht zugestanden werden sollte, das ihrem Bevölkerungsanteil entspricht. Für Kinder, die altersbedingt noch nicht wählen können, sollen die Eltern deren Interessen auch bei Wahlen wahrnehmen, zumal sie auch alle anderen Rechte der Kinder zu vertreten haben (2).

 

Der Familienbund der deutschen Katholiken zitiert den ehemaligen Richter des Bundesverfassungsgericht, Paul Kirchhof, der seine Skepsis gegenüber der geplanten Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz zum Ausdruck bringt. Die Rechte der Kinder seien am wirksamsten von ihren Eltern zu schützen. Um diese Aufgabe optimal erfüllen zu können, fordert Kirchhoff eine finanzielle und zeitliche Entlastung der heute finanziell und/oder zeitlich überlasteten Eltern. Das seien die erforderlichen „großen Maßnahmen“ (3).

 

Der stellvertretende Vorsitzende des Verband Familienarbeit, Johannes Resch, meint dazu: „Während die wenigen und wenig einflussreichen Interessenvertreter der Familien auf Defizite und Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf Kinderrechte hinweisen, erschöpft sich die Kinderkommission als angebliche Fürsprecherin der Kinder im Bundestag in nichtssagenden Ausführungen. Wenn nicht einmal die parteiübergreifende Kinderkommission zu den kindbezogenen Mängeln Stellung bezieht, ist das auch ein Armutszeugnis für die Gesamtheit des Bundestages.

 

Quellen:

(1) https://www.jugendhilfeportal.de/politik/kinder-und-jugendpolitik/artikel/kinderkommission-zum-internationalen-tag-der-familie/

(2) https://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/852-deutscher-familienverband-begr%C3%BC%C3%9Ft-aussagen-des-verfassungsjuristen-kirchhof-zum-wahlrecht-ab-geburt

(3) https://www.familienbund.org/presse/pressemitteilungen/paul-kirchhof-%E2%80%9Ewir-m%C3%BCssen-nicht-neue-grundrechte-ausdenken-sondern-wir

 

 

Die Gleichstellungslüge

Der Arzt und Familienexperte Dr. Johannes Resch stellt klar, dass die grundgesetzliche GLEICHBERECHTIGUNG ein Recht der einzelnen Frauen und Männer gegenüber dem Staat nicht vereinbar ist mit GLEICHSTELLUNG – einem vermeintlichen Recht des Staates gegenüber seinen Bürgern. GLEICHSTELLUNG erweist sich als Bevormundung, also dem Gegenteil von GLEICHBERECHTIGUNG , was Resch anhand der gängigen Praxis von Elterngeld und Krippenförderung eindeutig nachweist, wenn sich die Differenz zwischen elterlicher und außerfamiliärer Kinderbetreuung  in 12 Monaten auf 19 260 Euro beläuft. Außerdem sieht Dr. Resch eine frappierende Parallele zur marxistisch-leninistischen Ideologie des Sozialismus der untergegangenen DDR – neoliberal umgemünzt nach marktwirtschaftlicher Logik durch geringere Löhne. „Hier wie dort ist und war das Schicksal und die Gesundheit der Kinder und der gesamten Familie kein Thema“.

Der Beitrag von Herrn Dr. Johannes Resch erschien auf RUBKON.

https://www.rubikon.news/artikel/die-gleichstellungs-luge

Leistungsgerechte Alterssicherung – Schlüssel zu nachhaltiger Bevölkerungsentwicklung

Wie könnte eine Entwicklungshilfe aussehen, die der Bevölkerung in Entwicklungsländern, speziell in Afrika, eine sichere Altersvorsorge, und damit den Verbleib im Heimatland ermöglicht?

Da das durch die Alterskosten für Kinderlose bereits enorm strapazierte deutsche Sicherungsystem die zusätzlichen Alterskosten für Migranten keinesfalls auf Kosten heimischer Eltern und deren Nachwuchs wird stemmen können, entwickelte der stellvertretende Vorsitzende des Verbandes Familienarbeit, Dr. Johannes Resch, ein Konzept, das in der Wochenzeitung „Die Tagespost“ im Januar 2019 veröffentlicht wurde. Jetzt käme es darauf an, dass unsere Regierung, speziell das Arbeitsministerium, sich dieser Vorschläge als „Königsweg“ annähme und tätig würde, anstatt mit  Kleinklein wirkungslos an den Symptomen herum zu kurieren.

Artikel für Tagespost (2019)

Kostenlose Kitas?

Der Verband Familienarbeit (s.u.) informiert heute über seine Einstellung zu den Plänen der SPD, über ein Volksbegehren die Kitagebühren abzuschaffen.

PM Volksbegehren.

Leserbrief > Schwäbische Zeitung

Sollte es der SPD um Gerechtigkeit gehen, dann ist die Frage nach den Elternbeiträgen höchst nebensächlich. Die SPD folgt vielmehr der sozialistischen Maxime: Der Staat ist der bessere Erzieher, er und nicht die Eltern, definiert Kindeswohl, er will den familiären Einfluss auf ein Minimum beschränken, er fordert die „Lufthoheit über den Kinderbetten“ (Olaf Scholz). Doch genau dies will unser Grundgesetz aus leidiger NS-Erfahrung verhindern und spricht deswegen in Art. 6,2 allein den Eltern Rechte und Pflichten bei der Erziehung ihrer Kinder zu.

Vielmehr muss es um die Wertschätzung der Erziehungsarbeit selbst gehen. Diese gehört nach Art. 3 GG gleich geschätzt, gleich behandelt und gleich subventioniert, egal ob sie von elterlichen oder außerfamiliären Fachkräften geleistet wird.

Erst hier entscheidet sich die Gerechtigkeitsfrage.

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Generationenvertrag? Eltern investieren – andere profitieren!

Auf diesen Missstand weist der Verband Familienarbeit seit seiner Gründung vor 40 Jahren hin. Eingeleitet wurde diese Perversion des natürlichen Generationenvertrages von der CDU-geführten Regierung unter Adenauer durch die Rentenreform 1957. Dabei wurde der Rentenanspruch nahezu ausschließlich an Erwerbsarbeit gebunden, obwohl die Renten aller Empfänger allein von den Kindern dieser Rentnergeneration gezahlt werden müssen und daher ausschließlich nur von den Eltern erarbeitet werden. Spahn hat den Mut, diesen Fehler seiner eigenen Partei zu thematisieren. Wer das als „schräge Idee“ bezeichnet (Hubertus Heil von der SPD) hat auch heute noch nichts begriffen. 

PM Spahn

 

 

Gute Kitas oder gute Betreuung?

Pressemeldung

2.10.2018

Gute-Kita-Gesetz?   Besser wäre ein „Gute-Betreuung-Gesetz“ !

Am 19. Sept. hat das Bundeskabinett das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz)“ beschlossen. Darin wird angestrebt, die Qualität der „KiTas“ zu verbessern. Gemeint sind offensichtlich vor allem Kinderkrippen. Es liegt nahe, dass der rasche Ausbau der Krippenbetreuung zu einer beträchtlichen Einbuße an Qualität geführt hat. Dem soll jetzt durch das neue Gesetz entgegengewirkt werden.

Dr. Johannes Resch, stellv. Vorsitzender des Verbandes Familienarbeit, meint dazu: „Die Qualität der Kitas und die Qualität der Kinderbetreuung sind verschiedene Dinge. Werden nur die Kitas thematisiert, wird die Frage nach der elterlichen Betreuung gar nicht mehr gestellt. Wird dagegen nach `Qualität der Kinderbetreuung` gefragt, ist die Antwort ergebnisoffen. Aber wer soll nun entscheiden, was `gute Betreuung` ist? Unser Grundgesetz weist mit Art. 6 das Urteil darüber in erster Linie den Eltern zu und nicht dem Staat. Viele Eltern sind der Auffassung, die beste Betreuung von Kleinkindern erfolge durch sie selbst. Für den Regelfall ist das im Gegensatz zur Politik auch die überwiegende Meinung von Fachleuten, wie etwa Kinderpsychologen. Allerdings sehen sich immer mehr Eltern aufgrund der Nichtachtung und Nichthonorierung ihrer Erziehungsarbeit genötigt, auf die demgegenüber überwiegend staatlich finanzierte Fremdbetreuung in Krippen auszuweichen.

Das „Gute-Kita-Gesetz“ lenkt so von der Alternative „Gute Betreuung“ ab, die auch durch die Eltern erfolgen könnte. Voraussetzung wäre allerdings, diese hätten die Wahlfreiheit über die Verwendung des zur Kinderbetreuung bereit gestellten Geldes, wie es auch vom Bundesverfassungsgericht gesehen wird.* Den politischen Akteuren geht es nicht um „gute Betreuung“, sondern lediglich um „gute KiTas“. Es geht nicht um die Kinder, sondern um die Interessen der einflussreichen neoliberalen Profiteure in Konzernen und Finanzindustrie. Wenn auch beide Eltern kleiner Kinder möglichst voll erwerbstätig sind, ist es aufgrund der größeren Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt leichter, die Löhne niedrig zu halten. Die regierungsamtliche Gleichsetzung von Kita und Betreuung gängelt die Eltern. Sie sollen – quasi am Grundgesetz vorbei – übertölpelt werden.“

Der Verband Familienarbeit fordert:

In erster Linie haben die Eltern zu entscheiden, was „gute Betreuung“ ist. Dazu müssen sie das Geld zur Finanzierung der Kinderbetreuung selbst in die Hand bekommen. Erst dann haben sie echte Wahlfreiheit zwischen einem Krippenplatz, der Eigenbetreuung oder einer anderen Betreuungsform.

*..„Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“ (BVerGE 99, 216, Rn 64)

 

 

Video: Kinderrechte ins Grundgesetz? Ja oder Nein?

Das Bündnis  RETTET  DIE   FAMILIE stellt ein Video vor, das anschaulich die Risiken aufzeigt (siehe http://familiengerechtigkeit-rv.info/?p=8325), welche mit der Festschreibung von „Kinderrechten im Grundgesetz“ auf Eltern von Kindern zukommen werden. Denn der Staat will künftig sein, von der Verfassung zugebilligtes Wächteramt  vermutlich ausweiten bis hinein ins Elternrecht.

https://youtu.be/w2Ja_zoVw44

Der Verband schlägt eine Ergänzung (fett) zum bestehenden Art. 6 GG vor, die es den Eltern wieder stärker ermöglicht, selbst für das Kindeswohl zu sorgen. Das Wächteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unberührt.

 

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über die Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jedes Kind hat das natürliche Recht auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern. Die staatliche Gemeinschaft schützt dieses Grundrecht des Kindes, indem sie die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder stärkt und fördert. Das Wächteramt des Staates berechtigt den Staat nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art der Erziehung ihrer Kinder zu drängen.

(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Dabei ist das natürliche Recht des Kindes auf die Verfügbarkeit einer Bindungsperson zu berücksichtigen.

(5) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(6) Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.