„Kinderrechte“ unter Ausschluss der Eltern setzen Kinder der staatlichen Willkür aus.

Stellungnahme des Verband Familienarbeit e.V.

Kinderrechte und Grundgesetz

 

Unser Verband hat sich schon mehrfach kritisch zur besonderen Erwähnung von „Kinderrechten“ im Grundgesetz (GG) geäußert, weil wir befürchten, dass das primäre Erziehungsrecht der Eltern ausgehebelt und damit dem Kindeswohl eher geschadet würde. (z.B.: http://familienarbeit-heute.de/?p=5527 )

Jetzt liegt ein konkreter Formulierungsvorschlag des Bundes-Justizministeriums vor:

 

„Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“

 

Der Vorstand des Verband Familienarbeit e.V. sieht seine Befürchtungen bestätigt und nimmt wie folgt Stellung:

 

Zunächst erscheint dieser Text harmlos, weil er nur Selbstverständliches anführt. Schon Art. 1 GG garantiert die Grundrechte für alle Menschen, also auch für die Kinder. Alarmierend ist es jedoch, wenn die umfangreiche Beschreibung von Kindergrundrechten im Gesetzesvorschlag ohne Bezugnahme auf die Eltern auskommt. So erscheinen der „besondere Schutz der Familie“ nach Abs.1 und „das natürliche Recht der Eltern“ nach Abs. 2 GG nur als Randerscheinung. Fände dieser Absatz Eingang ins GG würde es der Rechtsprechung noch einfacher gemacht, über eine Bevormundung der Eltern zum Nachteil des Kindeswohls hinwegzusehen, als das ohnehin schon der Fall ist.

 

Nach Überzeugung der meisten mit der Kindheitsentwicklung befassten Fachleute widerspricht z.B. schon heute die einseitige Förderung der Krippenbetreuung bei Ausschluss der selbst betreuenden Eltern von einer entsprechenden Gegenleistung und die gezielte Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder beim Elterngeldgesetz eindeutig dem Kindeswohl. Solche Rücksichtslosigkeiten gegenüber Eltern und Kindern würden beim vorgeschlagenen Wortlaut noch weiter erleichtert. Dann könnte die staatliche Bürokratie noch hemmungsloser bestimmen, was sie unter dem „Wohl des Kindes“ versteht als heute. „Kinderrechte“ unter Ausschluss der Eltern setzen Kinder der staatlichen Willkür aus. Demgegenüber sind Schutz der Familie und des Elternrechts in der Regel auch der zuverlässigere Schutz der Kinderrechte.

 

Sachgerechter kann das Kindeswohl so geschützt werden, wie es z.B. die mit Kinderpsychologie befasste Hans-Joachim-Maaz-Stiftung in der aktuellen Halle’schen Erklärung fordert:

https://hans-joachim-maaz-stiftung.de/hallesche-erklaerung/

Eltern werden bevormundet

In der Mittelbayrischen Zeitung (Regensburg) erschien am 28. 12. 2012 ein Gastkommentar von Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbandes Familienarbeit e. V.

In einer Studie „(Keine) Lust auf Kinder“ fragt das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB): „Warum werden in Deutschland immer weniger Kinder geboren?“ Schon im Vorwort werden wirtschaftliche Ursachen ausgeschlossen. In Frage kämen nur „soziale und kulturelle Faktoren“.Aber Studien, die eine Schlüsselfrage gar nicht stellen, sind Verschwendung von Steuergeld. Als Ergebnis wird dann behauptet: ein „überzogenes Mutterbild“ beeinträchtige die gesellschaftliche Anerkennung berufstätiger Mütter. Deshalb würden viele Frauen sich gegen Kinder entscheiden. Aha! Aber warum sollten Mütter durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit eine Anerkennung erfahren, die ihnen als „Nur“- Mutter versagt wird?

Diese Offenbarung markiert einen neuen Höhepunkt im üblich gewordenen Mütter-Mobbing nach dem Tenor: „Heimchen am Herd“ oder „Frauenbild aus dem Maggi-Kochstudio der 50er-Jahre“ (Kanzlerkandidat Steinbrück).

Mütter „arbeiten nicht“, wenn sie „nur“ ihre Kinder erziehen. Lohnwürdig ist allein die Betreuung fremder Kinder. Sogar bei den CDU-Frauen lösen lächerliche 150 € Betreuungsgeld Hasstiraden  aus.

Ideologische Grundlage dafür ist ein Feminismus, der nur Frauen als emanzipiert und gleich-zu- berechtigen gelten lässt, die Geld verdienen, also erwerbstätig sind.  Frauen, die durch Erziehung eigener Kinder „nur“ die Zukunft unseres Staates einschließlich der umlagefinanzierten Sozialsysteme sichern, werden diskriminiert.

Seit der Adenauer’schen Rentenreform 1957 versorgen die Kinder nicht mehr bevorzugt ihre alten Eltern. Vielmehr müssen sie später vorrangig die Renten derer bezahlen, die gar keine Kinder hatten. Mütter werden mit Minirenten abgespeist. Sie wurden kaltblütig enteignet, gemäß Adenauers  Annahme:“Kinder kriegen de Leute immer“.

Statt nun ihre alten Fehler zu korrigieren, versucht die CDU die Opposition links zu überholen. Aber trotz der allein seligmachenden „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, Teillohn aus Teilzeit, bleiben Mütter das fünfte Rad am Wagen unserer Wohlstandsgesellschaft..

Eine Subvention von monatlich 1000 € pro Krippenplatz soll den Eltern ihr im Grundgesetz verbrieftes Erstrecht auf Erziehung ihrer Kinder abkaufen. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. 11. 1998  hat aber der Staat „die Aufgabe, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern.“ Demnach wäre das verfügbare Geld allen Eltern zu geben, damit sie frei wählen können  zwischen Entgelt für Eigenbetreuung und dem „Einkauf“ von Fremdbetreuung. Doch das erzieherische Versagen Weniger, wird zum Vorwand genommen, allen Eltern zu unterstellen, sie gäben Geld lieber für Schnaps und Flachbildschirme aus als für ihre Kinder.

Die Enteignung der Eltern durch unser Sozialsystem hat die Voraussetzung dafür geschaffen, dass wir dem marxistischen Ziel einer Vergesellschaftung der Kindererziehung („Erziehung und Fabrikation zusammen“) immer näher kommen. Das ist in der DDR gescheitert.. Stattdessen entsteht bei uns ein Bevormundungsstaat, der die Grundrechte der Eltern missachtet, diesmal nicht nach dem „Kapital“ von Marx, sondern im Dienste des echten Kapitals zu seiner Profitmaximierung.