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Gerechtigkeit für Familien

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Mehr Herz für unsere Kinder

Leserbrief an die „Junge Freiheit“

Mehr Herz für unsere Kinder – JF 3/24, S.10

Prof. Dirk Meyer sieht zu Recht das deutsche Schulwesen als Sanierungsfall an. Punkt für Punkt arbeitet er heraus, woran unser Bildungswesen krankt. Ich frage mich aber, warum nie erörtert wird, wie sich die frühe außerfamiliäre Fremdbetreuung für Einjährige, die ja als „frühkindliche Bildung“ angepriesen wird, auf die Schulleistungen auswirkt. Man müsste doch annehmen, dass Kitakinder den Mamakindern in punkto Bildung weit voraus sind. Das ist aber nicht der Fall. Viele Schulanfänger haben sprachliche Defizite, Konzentrationsschwächen, Aufmerksamkeitsstörungen etc.

Humanbiologen wurden leider nicht zu Rate gezogen, als vor mehr als zwei Jahrzehnten unsere Koalitionspolitik das Modell der ehemaligen DDR kopierte und Mütter in die frühe Erwerbsarbeit lockte. Biologen, Kinderärzte und Psychologen warnten vehement davor, die dreijährige Bindungszeit der Kinder zu ihren Eltern um zwei Jahre zu verkürzen, weil diese für den Erwerb psychischer Sicherheit und Resilienz von größter Bedeutung ist. Der Kindheitsforscher Michael Hüter zürnt: „Wir behandeln unsere Kleinkinder wie leblose Gegenstände, die man nach Bedarf hin und her schieben kann“.

Wäre unseren Regierungen daran gelegen, sicher gebundene Kinder auszubilden, würde sie den Müttern ihren zweijährigen Verzicht auf Erwerbsarbeit honorieren.

Bärbel Fischer

Kitas unter extremem Personalmangel

Schwäbische Zeitung, 24. Mai 2022

Viele Kitas können ihre Aufsichtspflicht nicht mehr erfüllen

Stuttgart (dpa) – An vielen Kitas im Land sind die Personalnöte mittlerweile so gravierend, dass Erzieher die Kinder nicht mehr so beaufsichtigen können wie vorgeschrieben. Das ist das Ergebnis einer Befragung von Kitaleitern, die der Verband Bildung und Erziehung (VBE) bundesweit durchgeführt hat. Der Landesverband will die Ergebnisse für Baden-Württemberg am Montag präsentieren. Demnach ist bei einem Drittel aller Kitas an mindestens vier von zehn Arbeitstagen nicht einmal mehr eine Minimalbesetzung vorhanden, die gemäß den Vorgaben notwendig ist, um der Aufsichtspflicht nachzukommen.

Leserbrief

Krankenhäuser, Pflegeheime, Kindertagesstätten personell nicht einmal mehr minimalbesetzt – und das im besten Deutschland, das es jemals gab (O-Ton Steinmeier)! So, wie sich Senioren gerade unter erschwerten Pandemiebedingungen vereinsamt fühlen, so trifft es Kranke und nun auch Kleinkinder, die unter Verlassenheitsängsten zu leiden haben. Die Nachricht verschweigt die Gründe, wie dieser extreme Personalmangel zustande kam, bzw. wie lange dieser schon zu beklagen ist. Sind es Überarbeitung, Quarantänemaßnahmen, Kündigungen, Entlassungen und/oder Hungerlöhne, die den Instituten die Kräfte rauben? 

Viele Eltern sehen sich heute verschaukelt, weil sie  den hehren Versprechungen linker Politik geglaubt haben, ihre Kinder seien in der Kita besser aufgehoben als bei Papa oder Mama zuhause. Heute müssen beide Eltern erwerbstätig sein, um das knappe Familienbudget zu erwirtschaften, und dem Kind fehlen von früh bis spät seine überlebenswichtigen Bezugspersonen. Es fehlen ihm Aufmerksamkeit, Blickkontakt, Aufmunterung, Liebkosungen und Trost. Wie soll ein Kind unter diesem Mangel Lebensmut, Interesse, Selbstsicherheit entwickeln? Hätte man den Müttern ein dreijähriges Erziehungsgeld in Höhe der staatlichen Kita-Subventionen gegönnt, so wären wenigstens die Kleinsten nun in guter Hut.

Bärbel Fischer

Priorität Kindeswohl

Die Wochenzeitung TAGESPOST beschäftigt sich mit der Frage nach dem Kindeswohl und damit, ob das staatliche System Fremdbetreuung nicht eher dem Wohl unserer Kinder abträglich ist.

https://www.die-tagespost.de/politik/prioritaet-kindeswohl-art-226035

„Eltern sein in Deutschland“ – fragwürdiger 9. Familienbericht

Familienbericht der Bundesregierung: Ein Kommentar des Präsidenten des Deutschen Familienverbands, Dr. Klaus Zeh

8. Juli 2021|Familienbericht

Dr. Klaus Zeh

In diesem so umfangreichen Familienbericht der Bundesregierung finden sich so viele – gute wie problematische – Vorschläge, dass für einen kurzen Kommentar eine thematische Begrenzung erforderlich ist.

Ich möchte in unserer Kommentierung kurz eingehen auf:

  • Den Grundtenor und die Zielsetzung des Berichts
  • Die finanzielle Situation von Familien und die Bedeutung des Ehegattensplittings, vor allem für Familien mit mehreren Kindern
  • Die Beitragsgerechtigkeit für Familien in den Sozialversicherungen
  • Die Wohnsituation von Familien
  • Und die Voraussetzungen für echte Wahlfreiheit bei der Vereinbarung von Familien- und Erwerbsarbeit


1. Zur Zielsetzung und zur Grundausrichtung des Berichts:

Der Neunte Familienbericht trägt den Titel „Eltern sein in Deutschland“ – leider entsteht insgesamt aber der Eindruck, dass bei weitem nicht alle Bedürfnisse von Eltern in den Blick kommen, sondern vor allem ein bestimmtes Leitbild: nämlich das einer doppelten Erwerbstätigkeit beider Eltern mit möglichst kurzen Erziehungsphasen.

Dieser Blick führt zu einer stark arbeitsmarktpolitischen und an der Wirtschaft ausgerichteten Perspektive auf die Familienpolitik – teilweise sehr zum Schaden derjenigen Familien, die einen anderen Weg wählen wollen.


2. Den größten Schaden richtet dabei die Forderung an, das Ehegattensplitting abzuschaffen:

Unter dem Motto „Einstieg in den Ausstieg beim Ehegattensplitting“ (Empfehlung 10.6.2) empfiehlt die Berichtskommission, künftig das Ehegattensplitting abzuschaffen und durch ein Realsplitting zu ersetzen, wie es das bereits für geschiedene Ehen gibt. Der Bericht denkt die Ehe also gleichsam von der Scheidung her und will Mütter zur Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit bringen.

Hinter diesem Vorstoß steckt ein großer und gefährlicher Irrtum: Das Ehegattensplitting ist keine Eheförderung, die zur Erreichung bestimmter arbeitsmarktpolitischer Ziele einfach abgeschafft werden kann. Das Ehegattensplitting ist die verfassungskonforme und sachgerechte Besteuerung der Ehe als Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft.

Die Abschaffung des Ehegattensplittings ist aber nicht nur verfassungsrechtlich eine Illusion. Sie wäre auch finanziell verheerend für Familien. Man liest Zahlen zum Beispiel vom Deutschen Institut für Wirtschaftsförderung, die auf Steuermehreinnahmen von bis zu 26 Milliarden Euro durch die Abschaffung des Splitting hoffen. Inwieweit diese Zahlen so zutreffen, ist sehr fraglich – sicher ist aber: Diese Steuereinnahmen werden den Familien im Portemonnaie fehlen.

Das gilt vor allem für Familien, die nur mit einem oder anderthalb Einkommen auskommen müssen, weil ein Partner zugunsten der Kindererziehung auf Erwerbstätigkeit verzichtet. Das trifft vor allem bei Familien mit mehreren Kindern. Diese Familien liegen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben aber bereits jetzt unter dem steuerrechtlichen Existenzminimum, sogar wenn sie ein Durchschnittseinkommen verdienen. Mit dem Aus für das Ehegattensplitting rutschen sie vollends in die Armut.

Als ersten Schritt fordert die Kommission, bei der Lohnsteuer die Steuerklassen III/V abzuschaffen und die Steuerklassenwahl IV/IV mit Faktorverfahren zum Standard zu machen. Dabei kommen beide Eltern in Steuerklasse IV, der Splittingeffekt wird durch einen Faktor vorweggenommen. Dieses Verfahren kann ohne gute Beratung die Eltern allerdings teuer zu stehen kommen: entweder sie zahlen im Monat zu wenig Lohnsteuer, dann müssen sie am Jahresende nachzahlen, oder sie zahlen zu viel Steuern, dann geben sie dem Staat ein zinsloses Darlehen. Deshalb nutzen auch kaum Familien dieses Verfahren.


3. Hier zeigt sich ein weiteres Manko des Berichts: Der fehlende Blick auf die kinderreichen Familien:

Ich warne davor, sich zu zersplittern und – plakativ ausgedrückt – über der Mehr-Eltern-Familie die Mehr-Kind-Familien zu vergessen. Kinderreiche Familien sind der Dreh- und Angelpunkt für die demografische Entwicklung, sie leisten besonders viel für die Gesellschaft und bezahlen dafür mit besonders hohen Belastungen. Gerade sie würden von vielen Empfehlungen des Berichts aber nicht profitieren, sondern sich sogar schlechter stehen.


4. Familien durch Beitragsgerechtigkeit entlasten:

Damit sich Erwerbsarbeit für Familien lohnt, muss man bei den Sozialabgaben von Familien ansetzen.

Bislang zahlen Familien – bis auf den kleinen Kinderlosenzuschlag in der Pflege – die gleichen Sozialbeiträge wie Versicherte ohne Kinder. Dadurch zahlen sie doppelt ein: Einmal per Geldbeitrag und noch einmal per generativem Beitrag, also durch die Erziehung der künftigen Beitragszahler. Diese doppelte Beitragszahlung kostet Familien jeden Monat pro Kind 230 Euro Strafabgaben. Das ist mehr als das Kindergeld.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2001 eine Beitragsentlastung für Familien in der Pflegeversicherung vorgegeben und den Gesetzgeber zu einer Prüfung der Renten- und Krankenversicherung verpflichtet. Der Deutsche Familienverband kämpft zusammen mit dem Familienbund der Katholiken und Tausenden Familien mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht darum, dass diese Vorgaben endlich ungesetzt werden. Wir fordern dafür einen Kinderfreibetrag in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung (www.elternklagen.de).

Zu dieser zentralen Herausforderung nimmt der Bericht aber überhaupt nicht Stellung. Stattdessen wird gefordert, auch noch die Familienmitversicherung für Ehepartner abzuschaffen, obwohl Versicherte aus ihrem Bruttoeinkommen natürlich Kranken- und Pflegebeiträge auch auf das Existenzminimum bzw. den Unterhaltsanspruch des nicht erwerbstätigen Ehepartners zahlen.


5. Weitere Herausforderung ist es, Kinder steuerlich besser zu berücksichtigen und Familien besser zu fördern:

Für die künftige Förderung von Familien setzt der Bericht auf eine Familienabsicherung in Anlehnung an die Kindergrundsicherung (Empfehlung 10.7.2). Dafür werden bislang nur erste Eckpunkte genannt, so dass wir den Vorschlag noch nicht abschließend beurteilen können. Deshalb nur einige Hinweise: Eine gebündelte Leistung birgt immer die Gefahr, dass durch den Wegfall anderer Leistungen nur geringe Verbesserungen bei Familien ankommen oder dass sie sich sogar schlechter stehen. Und falls es überhaupt zu Verbesserungen kommt, finanzieren Familien sie durch die Abschaffung des Ehegattensplittings selbst.

Sehr bedenklich stimmen uns außerdem die Ausführungen im Bericht zu einem „neuen Verständnis des Subsidiaritätsprinzips im Verhältnis zwischen Kindern, Eltern und Staat“ (S. 477). Hier muss klargestellt werden: Nicht der Staat, sondern die Eltern haben die Erstverantwortung für die Erziehung der Kinder. Dem Staat obliegt ein Wächteramt, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Diese in der Verfassung verankerte Balance muss erhalten bleiben, sonst schaden wir den Kindern.

Als Weg zu einer besseren steuerlichen Berücksichtigung von Kindern und einer transparenten Familienförderung fordert der DFV die Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags auf die Höhe des Grundfreibetrags von Erwachsenen (also von 8.388 Euro auf 9.744 Euro pro Kind und Jahr) und die entsprechende Anhebung des Kindergeldes. Damit jedes Kind dem Staat gleich viel wert ist, muss das Kindergeld auf die Höhe der maximalen steuerlichen Wirkung des Kinderfreibetrags angehoben werden. Das entspricht schon beim allgemeinen Spitzensteuersatz von 42% (also ohne Reichensteuer) einem Betrag von mindestens 340 Euro pro Kind und Monat.


6. Positiv ist, dass der Bericht die Wohnsituation von Familien beleuchtet:

An der Wohnung hängt die Entwicklung der Kinder. Das sehen wir gerade in Corona-Zeiten überdeutlich. Trotzdem kommt das Thema Wohnen in der familienpolitischen Diskussion kaum vor. Deshalb begrüßen wir, dass sich der Bericht ausführlich mit dem bezahlbaren und familiengerechten Wohnen beschäftigt.

Allerdings müssen hier einige Empfehlungen noch einmal überdacht und vertieft werden:

Erstens: Das Baukindergeld: Die Berichtskommission ührt die wichtige Bedeutung von Wohneigentum für Familien aus, kritisiert aber das wichtigste Instrument der Wohneigentumsförderung für Familien. Das Baukindergeld ist keine Leistung, die Wohlhabende einfach mal so mitgenommen haben. Es hat vor allem junge Familien mit kleinen Kindern und Familien mit geringerem Einkommen erreicht. Es muss fortgeführt und entfristet werden, damit Familien auch weiterhin eine Perspektive haben, Wohneigentum zu erwerben.

Zweitens: Die explodierte Grunderwerbsteuer. Der Bericht fordert hier zwar Entlastungen für Familien, wird aber nicht konkret. Gefordert ist eine Wiedereinführung von Familien-Freibeträgen, und zwar nicht anstatt, sondern zusätzlich zum Baukindergeld. Diese Freibeträge waren schon Teil des Koalitionsvertrages, aber die Bundesregierung ist hier vor den Ländern eingeknickt.

Drittens: Die familienorientierte Bauleitplanung. Der Bericht empfiehlt zu Recht, bei der Bauleitplanung die Bedürfnisse von Familien stärker zu berücksichtigen. Wir haben dafür eine konkrete Forderung, nämlich eine Quote von mindestens 20% für bezahlbare Familienwohnungen im Baugesetzbuch.


7. Zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der fehlenden Wahlfreiheit für Eltern:

Wie schon dargestellt, zieht sich durch den ganzen Bericht die viel zu einseitige Zielsetzung einer erwerbsorientierten Familienpolitik.

Dieses Ziel nimmt aber bei weitem nicht alle Familien mit. Viele Familien wünschen sich keine doppelte Vollzeiterwerbstätigkeit beider Eltern. Das belegen auch die hoch interessanten Erkenntnisse der im Zusammenhang mit dem 9. Familienbericht durchgeführten Allensbach-Studie „Elternschaft heute“ (Kapitel 5).

Tatsächlich fühlen sich viele Eltern durch dieses Leitbild sogar unter Druck gesetzt. Befragt danach, was es Eltern heute schwerer macht, Kinder zu erziehen, antworten 78% – also über drei Viertel! – aller Eltern, dass sie darunter leiden, dass sie immer mehr organisieren, aushandeln und abstimmen müssen, wenn beide Partner erwerbstätig sind. (Tab. 5-1, S. 166).

Das sind keine Argumente gegen die Erwerbstätigkeit von Frauen. Mütter sind heute gut ausgebildet und wollen sich beruflich gut entwickeln können, und Väter wollen nicht rund um die Uhr schuften, sondern sich mehr und besser um ihre Kinder kümmern können. Aber Eltern brauchen mehr Zeit für ihre Kinder, nicht weniger. Bindung braucht Zeit, um zu wachsen. Mütter und Väter müssen sich frei entscheiden können, wie sie als Familie leben wollen. Das Grundgesetz gibt ihnen diese Wahlfreiheit und verpflichtet den Staat, die Entscheidungen der Eltern anzuerkennen und dafür die Voraussetzungen zu schaffen.

Dazu gehören gute Kinderbetreuungsangebote. Dazu gehört aber zum Beispiel auch eine Leistung, die die dreijährige gesetzliche Elternzeit für Eltern absichert, die ihre Kinder selber betreuen wollen und für die der DFV ein Betreuungsbudget bis zum 3. Geburtstag des Kindes vorschlägt.


Zum Schluss noch einmal die wichtigsten Herausforderungen in fünf Punkten:

  1. Familienpolitik muss Familien in den Mittelpunkt stellen, nicht Arbeitsmarkt oder Wirtschaft. Wie wichtig das ist, sehen wir gerade jetzt in der Pandemie, wo die Bedürfnisse von Eltern und Kindern kaum eine Rolle in der Politik spielen.
  2. Die Abschaffung des Ehegattensplittings ist ein verfassungsrechtlicher Irrweg und macht Familien mit mehreren Kindern und nur einem Einkommen noch ärmer.
  3. Um Erwerbsarbeit von Familien zu fördern und die Vorgaben der Verfassung umzusetzen, müssen Familien von den Beiträgen zur Renten-, Pflege- und Krankenversicherung entlastet werden.
  4. Die Entwicklung der Kinder steht und fällt mit familiengerechtem und bezahlbarem Wohnraum. Dafür braucht es eine familienorientierte Wohneigentumsförderung, auf die sich Familien auch dauerhaft verlassen können.
  5. Eltern brauchen Wahlfreiheit, wie sie Kinderbetreuung und Beruf vereinbaren wollen, und sie müssen sich diese Wahlfreiheit auch leisten können. Dafür steht der Staat in der Pflicht.

Dr. Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes, Minister a.D.

Nutzt unseren Kindern die Erwähnung im GG ?

Der Verband Familienarbeit e. V. fragt, ob, wieweit und vor allem wem die Fixierung von Kinderrechten im Grundgesetz nützt, welche von Frau Justizministerin Christiane Lambrecht SPD noch in dieser Legislatur durchzusetzen gedenkt. Sie erhofft sich von einer revidierten Formulierung des Antragstextes vom März 2020 eine 2/3 Mehrheit bei der Abstimmung im Parlament. Doch auch die Zusage, dass den Eltern eine „Erstverantwortung“ zugesichert wird, kann Familien nicht beruhigen. Denn wer garantiert, wie beschränkt oder weit „Erstverantwortung“ in Abgrenzung staatlicher Ermächtigung gilt?

PM KInderrechte Jan 2021

 

Kinderbonus ja, aber nicht nur!

Der Deutsche Familienverband mit seinem Präsidenten Dr. Klaus Zeh setzt sich dafür ein, die Familienarbeit während des Corona-Lockdowns nicht nur zu honorieren, sondern auch künftig in Bildung und Betreuung zu investieren. Dabei widerspricht er der Meinung, gute Betreuung und frühkindliche Bildung von Kleinkindern könne ausschließlich in Kitas stattfinden. Das bedeutet, dass auch familiäre Betreuung gleichermaßen honoriert gehört.

Die Corona-Pandemie hat wieder einmal die außerordentliche Bedeutung von Familien für unsere Gesellschaft ins Bewusstsein gerückt. Ohne sie wäre der Lockdown nicht so erfolgreich gewesen. Mit dem Kinderbonus zollt die Bundesregierung der doppelten Belastung von Familien verdienterweise Anerkennung. Die Systemrelevanz von Familien sollte sich noch stärker in der Familienpolitik widerspiegeln, findet der Deutsche Familienverband…..

Weiterlesen:

https://www.deutscher-familienverband.de/deutscher-familienverband-kinderbonus-ja-aber-nicht-nur/

Politikwende – Familie auf Platz EINS!

Das Bündnis DEMO für ALLE richtet sich mit fünf Fragen eines Fragebogens an die Bundestagsabgeordneten der Wahlkreise und fordert eine Politikwende mit dem Ziel, Familien wieder auf Platz 1 zu setzen:

Umfrage an MdBs zu einer Politikwende für die Familie

In der Corona-Krise hat sich eine Institution als unverzichtbar für den Staat erwiesen: die Familie. Ohne Vor – ankündigung erhielten die Eltern ihre volle Erziehungs- und Bildungsverantwortung für ihre Kinder zurück. Heimunterricht betreuen und berufliches Home-Office, dazu das volle Familien- und Haushaltsprogramm bei wochenlangem Shutdown sind eine Mammutleistung, die tausende Familien derzeit erbringen!

Dies funktioniert nur deshalb, weil es der ureigensten Natur und Aufgabe der Familie entspricht. Familie ist mehr als systemrelevant, Familie trägt den Staat. Schon immer, nicht erst seit Corona. Genau deshalb hat das Grundgesetz in Art. 6 die Familie unter den besonderen Schutz des Staates gestellt. Aber die Politik hat den Schutz jahrzehntelang ausgehöhlt, Eltern und Familie entrechtet, steuerlich und finanziell benachteiligt, Ehe und Familie umdefiniert, „alternative Lebensmodelle“ propagiert und zahlreiche familienfeindliche Ent- scheidungen getroffen.

Damit muss Schluss sein. Aus der Corona-Erfahrung sind Konsequenzen zu ziehen: Eine Politikwende für die Familie muss her! Wie stehen Sie dazu?

1. Echte Wahlfreiheit für Familien schaffen

Die Corona-Krise trifft Familien mit Kindern besonders hart. Rund um die Uhr betreuen und versorgen sie nun ihre Kinder daheim, während die beruflichen Verpflichtungen zumeist ungemindert weiterlaufen. Deut – licher denn je tritt dabei zu Tage, dass die einseitige Förderung der Vollerwerbstätigkeit beider Eltern (Krip- penausbau etc.) ein familienpolitischer Irrweg ist. Auch außerhalb der Krise wird das für die Familien nicht selten zur Zerreißprobe. Das Teilzeitmodell (z.B. er Vollzeit, sie daheim oder in Teilzeit) ist dagegen flexibel und macht Familien stark. Die Politik muss dafür Sorge tragen, dass Familien neben Anerkennung ausrei- chend finanzielle Wahlfreiheit besitzen, um selbst über die Aufteilung von Beruf und Familienarbeit ent- scheiden zu können.

Dem stimme ich zu: Ja  – Nein –  Weiß nicht

2. Erziehungsrecht der Eltern stärken

Mit der Schließung der Schulen wurden viele Eltern über Nacht in die ungewohnte Verantwortung genom- men, den Unterricht ihrer Kinder zu begleiten oder sogar selbst zu übernehmen. Was bislang in Deutschland unter Strafe verboten war, wurde zwingende Notwendigkeit. Dabei zeigt sich, dass auf das Verantwortungs – bewusstsein und die Fähigkeiten der Eltern Verlass ist. Das gilt auch außerhalb der Krise. Eltern wissen in der Regel am besten, was wichtig und gut für ihre Kinder ist. Deshalb sollte bei entwicklungssensiblen The- men das Mitspracherecht der Eltern ausgebaut werden bis hin zur Möglichkeit, das Kind vom Unterricht zu befreien. Die strikte Schulpflicht sollte mittelfristig durch eine Bildungspflicht ersetzt werden, wie in fast al- len unseren Nachbarländern üblich.

Dem stimme ich zu: Ja –  Nein –  Weiß nicht

3. Erziehungsleistung der Eltern honorieren

Mit ihren finanziellen Beiträgen zu Rente-, Pflege- und Krankenversicherung bei gleichzeitigem Erziehen der Kinder leisten Eltern einen doppelten Beitrag. Sie finanzieren das Sozialversicherungssystem und sichern durch ihre Kinder dessen Fortbestand in der Zukunft. Zusätzlich werden Familien durch Verbrauchssteuern (Mehrwert-, Energiesteuer u.v.m.) überproportional belastet. Die Familie ist damit auch in finanzieller Hin- sicht eine wesentliche Stütze der Gesellschaft. Das sollte der Politik daher jede Ehre – Honor – wert sein. Der Corona-Shutdown wird Familien finanziell härter treffen als Personen, die allein für sich selbst sorgen müssen. Die seit vielen Jahrzehnten überfällige finanzielle Entlastung für Familien sollte deshalb jetzt drin- gend in Angriff genommen werden.

Dem stimme ich zu: Ja –  Nein –  Weiß nicht

4. Intaktes Familienglück fördern

Die Corona-Krise hat offengelegt, wie wichtig eine stabile und innige Bindung innerhalb der Familie ist. In- takte Familien mit Vater und Mutter sind das optimale Fundament, auf dem Kinder zu gefestigten Persön- lichkeiten heranwachsen können. Vor allem aber sind sie Krisensituationen deutlich besser gewachsen als „alternative Familienmodelle“. Denn jede dieser Alternativen ist de facto eine Trennungsfamilie, unter der alle, vor allem aber die Kinder, zu leiden haben. Die staatlich beförderte Propagierung „alternativer Model- le“ als gleichwertig mit der natürlichen Familie ist eine Irreführung und muss im Sinne der Stärkung intakten Familienglücks beendet werden.

Dem stimme ich zu: Ja –  Nein –  Weiß nicht

5. Gesetzgebung am Familienwohl orientieren

Viele politische Weichenstellungen der letzten Jahrzehnte haben die Situation der Familie verschlechtert. Das gilt selbst für Entscheidungen, die vorgeben, für Familien erlassen worden zu sein. Häufig entpuppen sich diese als reine Mogelpackungen, die die Freiheit der Familien und deren finanzielle Unabhängigkeit zu – nehmend schmälern. Deshalb brauchen wir eine Familienwohlprüfung in der Gesetzgebung, die analysiert, wie ein Gesetz sich tatsächlich auf Familien auswirkt. Das Wohl der Familie muss der Maßstab bei allen ge – setzlichen und administrativen Entscheidungen sein.

Dem stimme ich zu: Ja –  Nein –  Weiß nicht

Ausgefüllt von (Vorname Name):

Die Umfrageergebnisse werden demnächst auf www.demofueralle.de veröffentlicht. Impressum: DemoFürAlle | Hedwig v. Beverfoerde | Münchenhofstr. 33 | 39124 Magdeburg

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Sehr geehrter MdB Axel Herr Müller CDU!

Für Ihre freundliche und persönliche Antwort auf meine Bitte, den Fragebogen zur künftigen Familienpolitik auszufüllen, danke ich Ihnen sehr. Ich erlaube mir, auf folgendes Zitat Ihrer Antwort einzugehen:

„Ich bitte um Verständnis, dass ich nicht die Zeit habe, irgendwelche Fragebögen auszufüllen, zudem konnte der angegebene Link von mir nicht geöffnet werden.  Ich werde zunehmend das Gefühl nicht los, dass es gewünscht ist, den Abgeordneten für die eigenen Ziele einzunehmen oder gar zu verpflichten. Das ist nicht der Abgeordnete, den das Grundgesetz in Art. 38 Abs.1 GG als an Weisungen und Aufträgen nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen definiert.“

Es tut mir leid, dass Sie den LINK zu dem Fragebogen nicht öffnen konnten, was mich irritiert, denn andere Abgeordnete unseres Wahlkreises hatten damit kein Problem. Sie werden also das Gefühl nicht los, für „eigene Ziele (Ihrer Wähler)“ eingenommen, bzw. „verpflichtet“ zu werden. Hoppla! Da muss der demokratische Wähler erst mal schlucken! Er fragt sich: Bin ich im falschen Film? Bisher sind wir nämlich davon ausgegangen, dass der gewählte Abgeordnete sich explizit um die „eigenen Ziele und Anliegen der Wählerschaft“ zu kümmern hat. In unserem Fall hat das Bündnis DEMO für ALLE stellvertretend für Hunderte von Familien im Wahlkreis die Formulierungen geliefert, die ansonsten jede einzelne Familie hätte an Sie richten wollen. Mit fünf Kreuzen hätten Sie es einfach gehabt. Doch Sie verweigerten Ihre Beteiligung. Ich wette, dass dies demokratisch ganz schlecht bei den Wählern ankommt, weil viele Eltern Ihnen eine solche Haltung nicht verzeihen und sich von der CDU abwenden, um eine familiengerechtere Partei zu wählen, falls sie überhaupt nochmal wählen gehen.

Damit grüße ich Sie enttäuscht für die

ELTERNINITIATIVEFÜRFAMILIENGERECHTIGKEIT

Bärbel Fischer

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Sehr geehrter Herr MdB Benjamin Strasser, FDP !

Für Ihre freundliche und persönliche Antwort auf meine Bitte, den Fragebogen zur künftigen Familienpolitik auszufüllen, danke ich Ihnen sehr. Ich erlaube mir, auf folgendes Zitat Ihrer Antwort einzugehen:

„Ich bitte um Verständnis, dass ich den Fragebogen aufgrund der Verbindungen der Organisatorin der Demo für Alle in die Neue Rechte nicht ausfüllen werde. Ich hoffe, ich habe Ihnen meinen Standpunkt dennoch hinreichend verdeutlicht.“

Dass  mich Ihre Weigerung nicht befriedigt, und zwar aus rein demokratischen Erwägungen, liegt auf der Hand. Sie rechnen Frau von Beverförde persönlich der Neuen Rechten zu. Falls dies zutreffen sollte, ist das in unserem pluralistisch-demokratischen Staat erstens kein Verbrechen, und zweitens kein Grund, die Anliegen von Tausenden von Familien zu ignorieren. Frau B. oder ihr Team haben lediglich formuliert, was sonst jede einzelne Familie mit eigenen Worten an Sie als deren Vertreter in unserem Wahlkreis hätten tun wollen. Ihr persönliches Ressentiment gegen Frau von Beverförde rechtfertigt nicht, dass Sie  Hunderte von Eltern und Kindern in Ihrem Wahlkreis nicht vertreten wollen. Das hat m.E. mit Ihrem demokratischen Auftrag nichts zu tun. Das überparteiliche Bündnis DEMO für ALLE vertritt Wähler und Wahlverweigerer aller Couleur, also auch Familien mit einer FDP-Ausrichtung. Sie hätten außerdem die Chance gehabt, mit Ihren Antworten neue FDP-Wähler zu gewinnen. Statt dessen werden diese sich neu orientieren müssen. Oder könnte es sein, dass Sie sich nicht festlegen wollen? Auch das macht sich nicht gut für ein Mitglied des Bundestages. Ich hätte es fair gefunden, wenn Sie etwa „weiß nicht“ im Sinne einer Enthaltung angekreuzt hätten.

Aber ich wiederhole mich: Dass Sie das Recht von uns Bürgern akzeptieren, uns mit unseren Anliegen an Sie als MdB zu wenden, und dieses nicht abstreiten (wie es leider auch passiert), finde ich korrekt. Dafür danke ich Ihnen.

Mit besten Grüßen

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVEFÜRFAMILIENGERECHTIGKEIT

Elterngeld unter der Lupe

Das Verband Familienarbeit e. V. äußert sich in folgender Pressemeldung zu dem seit Jahren beklagten Mißstand, dass die Höhe des Elterngelds EG von der Höhe des  Erwerbseinkommens der Mutter abhängt. Je weniger Einkommen eine Mutter vor der Niederkunft hatte, umso geringer fällt es aus. Das EG honoriert nicht die mütterliche Erziehungs-und Pflegeleistung, sondern es hat verfassungswidrig  die Funktion des Lohnersatzes, was in der Coronakrise überdeutlich sichtbar wird. Nachbesserungen kommen nur wieder jenen Müttern zugute, die Erwerbseinkommen hatten, anstatt dass  alle Mütter für ihren generativen Einsatz mit dem gleichen Betrag bedacht werden.

Siehe:  PM Corona