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Gerechtigkeit für Familien

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Wie das BverfG unser Land zugrunde richtet!

BverfG zementiert die beitragsrechtliche Erdrosselung von Familien

Ein Kommentar zum Beschluss vom 7. April 2022 von Anne Lenze

Der jüngste Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7.4.2022 zur Bedeutung der Kindererziehung für das Beitragsrecht der Sozialversicherung bringt für den Bereich der Pflegeversicherung kleinteilige Verbesserungen: Die Entlastung von Eltern darf künftig nicht mehr pauschal erfolgen, sondern muss proportional mit der Anzahl der Kinder steigen. Im Beitragsrecht der Renten- und Krankenversicherung hingegen bleibt alles beim Alten. Ohne externen ökonomischen Sachverstand und mit äußerst geringem Begründungsaufwand wurde das Anliegen der Beschwerdeführer*innen ohne mündliche Verhandlung abgewiesen. Hier wurde die Chance vertan, die verteilungspolitischen Ungerechtigkeiten der gesetzlichen Sozialversicherung in den Blick zu nehmen und die Ursachen der grassierenden Kinderarmut abzustellen.

Das Verhältnis des Drei-Generationen-Vertrags zum allgemeinen Gleichheitssatz

Es ist nicht zu übersehen, dass wichtige Zweige unserer sozialen Sicherungssysteme darauf angewiesen sind, dass eine ausreichend große und gut ausgebildete Generation nachwächst. Gesetzliche Renten-, Pflege- und Krankenversicherung sind im Umlageverfahren organisiert und brauchen einerseits monetäre Beiträge, die im selben Monat an die Leistungsberechtigten ausgeschüttet werden, und andererseits in der Gegenwart geborene Kinder, die erzogen und ausgebildet werden, um in der Zukunft die Systeme weiter am Laufen zu halten. Es gibt keine Alternativen zur Erziehung und Ausbildung von in Deutschland geborenen Kindern: Weder kann eine im Ausland erzogene junge Bevölkerung eigene Geburtendefizite kompensieren noch kann sich eine vollständig auf Kapitaldeckung basierende soziale Absicherung vom demografischen Risiko emanzipieren. Schon in den Diskussionen um die Große Rentenreform Mitte der 1950er Jahre wurde errechnet, dass die dazu erforderlichen Kapitalsammelstellen nach kurzer Zeit zum alleinigen Besitzer sämtlicher Vermögenswerte im Land avanciert wären – ein solches Machtmonopol aber konnte niemand wollen.

Diese Erkenntnisse hatte das Bundesverfassungsgericht in seiner aufsehenerregenden Entscheidung vom 3.4.2001 für die Pflegeversicherung verarbeitet, als es erstmalig die Verteilungswirkungen des Sozialversicherungssystems konsequent auf der Grundlage des Drei-Generationen-Vertrages analysierte. Verfassungsrechtlich verhandelte es die Problematik unter dem allgemeinen Gleichheitssatz. Das Beitragsrecht der Pflegeversicherung behandele wesentlich Ungleiches gleich, weil Beitragszahler*innen mit und ohne Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern gleich hohe Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung entrichten müssen. Das BVerfG stellte 2001 fest, dass die Kindererziehung in allen Sozialversicherungszweigen ein „konstitutiver generativer Beitrag“ ist, die auf das Nachwachsen einer ausreichend großen Nachwuchsgeneration angewiesen sind.

„Damit erwächst Versicherten ohne Kinder im Versicherungsfall ein Vorteil aus der Erziehungsleistung anderer beitragspflichtiger Versicherter, die wegen der Erziehung zu ihrem Nachteil auf Konsum und Vermögensbildung verzichtet haben.“

Der gemeinsame Nenner, das tertium comparationis, von Versicherungsbeiträgen und Kindererziehung ist ein ökonomisches Substrat, denn beide Beiträge erfordern einen Verzicht auf Konsum und Vermögensbildung. Ebenso wichtig war die Vorgabe des Gerichts, dass nur ein materieller Ausgleich zwischen Eltern und kinderlosen Personen innerhalb der Pflegeversicherung während der Zeit der Betreuung und Erziehung die Vor- und Nachteile ausgleichen kann, die mit der Kindererziehung einhergehen. Zugleich gab das Gericht dem Gesetzgeber auf, die Bedeutung des Urteils für die anderen Zweige der Sozialversicherung zu prüfen (BVerfG 103, 242, 270). Bemerkenswerterweise hat diese Entscheidung in der Wirtschaftswissenschaft unter dem Stichwort der positiven externen Effekte mehr Zustimmung gefunden als in der Rechtswissenschaft, wo sie auf erheblichen und anhaltenden Widerstand gestoßen ist.

Kleiner Erfolg im Beitragsrecht der Pflegeversicherung

Den gleich hohen Beitragsnachlass für Eltern hält das BVerfG in seinem Beschluss vom 7.4.2022 für eine unzulässige Gleichbehandlung von Ungleichem, weil der wirtschaftliche Aufwand der Eltern mit jedem Kind steige. Das gleiche gelte für die Opportunitätskosten in Form entgangener Verdienstchancen. Zu letzterem legt das Gericht beeindruckende Zahlen vor: So haben Mütter mit einem Kind im Vergleich zu kinderlosen Frauen ein rund 40%, Mütter mit zwei Kinder ein rund 50%iges und Müttern mit drei und mehr Kindern ein fast 70% geringeres Lebenseinkommen als Frauen ohne Kinder (Rn. 258). Die Benachteiligung beitragspflichtiger Eltern mit mehreren Kindern gegenüber solchen mit weniger Kindern werde innerhalb des Systems der Pflegeversicherung nicht hinreichend kompensiert und könne auch nicht gerechtfertigt werden. Damit sorgt das BVerfG im Jahr 2022 nun endlich für die konsequente Umsetzung des Grundsatzurteils aus 2001.

Dort hört aber auch schon die Kontinuität auf, denn im Bereich der Pflegeversicherung bricht der Beschluss mit einem wichtigen Grundsatz der Entscheidung aus 2001: So meint das BVerfG in Anbetracht einer möglicherweise übermäßigen Belastung der Kinderlosen darauf hinweisen zu müssen, dass der weitere Ausgleich zugunsten von Eltern mit mehreren Kindern auch durch steuerfinanzierte Bundeszuschüsse realisiert werden könne (BVerfG 7.4.2022, Rn. 331). Genau das aber hatte es im Jahr 2001 ausdrücklich ausgeschlossen, als es einen Ausgleich innerhalb des Systems verlangte (BVerfG, 3.4.2001, Rn. 61).

Keine Beitragsreduktion im Rahmen der Renten- und Krankenversicherung

Der Beschluss des BVerfG vom 7.4.2022 gelangt nach einem erheblichen Vorlauf mit einer aus Textbausteinen künstlich aufgeblähten Entscheidung in Randnummer 333 endlich zur Kernfrage, ob die Beitragsreduktion auch für die Renten- und Krankenversicherung zwingend verfassungsrechtlich umzusetzen ist, was sodann in den folgenden 42 Randnummern abgelehnt wird. Wesentliches Argument ist, dass innerhalb der Rentenversicherung zu Gunsten von Eltern bereits ein hinreichender Nachteilsausgleich bestehe, insbesondere in Form der Anerkennung von drei Jahren als Kindererziehungszeiten. Um den Wert der Kindererziehungszeiten zu beziffern, greift das Gericht auf die Zahlen der Bundesregierung zurück, die die Wirkung der Kindererziehungszeiten mit einer faktischen Beitragsentlastung von 22.618 Euro bzw. einer rechnerischen Beitragssatzabsenkung von drei Prozentpunkten für ein Kind auf die Dauer von 18 Jahren angegeben hatte (Rn. 350). Mit keinem Wort geht das Gericht auf die von den Beschwerdeführer*innen vorgelegte Studie des Ökonomen Martin Werding ein, immerhin seit Kurzem Mitglied des Sachverständigenrates, der allein für die Gesetzliche Rentenversicherung erhebliche positive fiskalische Effekte eines Kindes berechnete. Danach übersteigen die Beiträge, die ein im Jahre 2000 geborenes Kind bei in jeder Hinsicht durchschnittlichem Erwerbsverhalten im Laufe seines gesamten Lebens unter dem geltenden Recht an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen wird, die dadurch erworbenen Rentenansprüche voraussichtlich um rund 77.300 Euro (Barwert für 2010). Unter Berücksichtigung seiner Kindeskinder erhöht sich der Betrag sogar auf 158.269 Euro. Dagegen belaufen sich die Rentenansprüche, die die Betreuungsperson – im Regelfall die Mutter – durch die Anrechnung von Erziehungszeiten für ein solches Kind erhält, bei vergleichbarer Berechnung nur auf 17.100 Euro.

Aufgeblähte Entscheidung, aber ohne mündliche Verhandlung

Über diese Zahlen hätte in einer mündlichen Verhandlung gestritten werden können – oder müssen. Obwohl in den Reihen des Ersten Senats des BVerfG wohl kein eigener volkswirtschaftlicher Sachverstand vorhanden sein dürfte, hat das Gericht in seinem jüngsten Beschluss – anders als in der Entscheidung von 2001 – gerade keine externe Expertise hinzugezogen. Stattdessen bewegt sich die Entscheidung im empiriefreien Raum. Das BVerfG setzt sich außerdem über den Grundsatz hinweg, dass der Ausgleich zwischen den benachteiligten Erziehenden und kinderlosen Profiteuren in demselben System während der Zeit der Erziehung zu erfolgen habe. Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten trägt dem keine Rechnung. Jetzt schon tragen Eltern die aus dem Bundeszuschuss finanzierten Kindererziehungszeiten der gegenwärtigen Rentnergeneration über ihre Einkommens- und Verbrauchssteuern mit. Kommen sie später ihrerseits in den Genuss der Kindererziehungszeiten, wird dies vollständig aus den Steuern oder Beiträgen der derzeitigen Kindergeneration gezahlt. Ein intra-generationeller Ausgleich findet gerade nicht statt.

Ohnehin besteht kein Widerspruch darin, die Kindererziehung sowohl auf der Beitrags- wie auf der Leistungsseite zu berücksichtigen. Eingangs beschreibt das Gericht zutreffend die Dimensionen des „wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwandes“, den es unterteilt in den „Realaufwand“, insbesondere die erziehungsbedingten Konsumausgaben, und die „Opportunitätskosten“, die aus einer Reduzierung der Erwerbstätigkeit eines Elternteils durch Elternzeit und anschließende Teilzeitarbeit entstehen (BVerfG 7.4.2022, Rn. 255 ff.). Leider wird diese analytische Unterscheidung im Folgenden nicht fruchtbar gemacht. Es böte sich an, den Realaufwand – für Paare mit einem Kind waren dies nach Angaben des Statischen Bundesamtes vom 29.6.2021 im Jahr 2018 monatlich 763 Euro – wenn schon nicht in voller Höhe, dann aber doch zumindest in Höhe des steuerrechtlichen Kinderexistenzminimums von der Verbeitragung zur Sozialversicherung auszunehmen. Dagegen können die Kindererziehungszeiten als Kompensation für die Reduzierung der Rentenanwartschaften angerechnet werden, die bei Frauen nachweislich mit jedem Kind sinken.

Auch die Beitragsreduktion in der Krankenversicherung wird abgelehnt. Diese biete, so das Gericht, einen ausreichenden Ausgleich für den Wert der Kindererziehung in Form der beitragsfreien Familienversicherung und erkenne damit den wirtschaftlichen Erziehungsaufwand im Wege faktischer Beitragsentlastung an. Das von den Klägern eingebrachte Gutachten von Frank Niehaus, das die Verteilungsströme innerhalb der Krankenversicherung von Jungen hin zu Alten analysierte und aufzeigte, dass eine durchschnittliche Familie mit bis zu drei Kindern immer noch Nettozahler der gesetzlichen Krankenversicherung ist, konnte ebenfalls nicht durchdringen. In seiner Gesamtheut zementiert das BVerfG mit dem aktuellen Beschluss die Umverteilung von Eltern zu Kinderlosen im Rahmen der Sozialversicherung.

Ein modernes System sollte Schutz vor Kinderarmut bieten, nicht neue Risiken hervorrufen

Es ist nachgerade zum Verzweifeln, dass weder das Bundesverfassungsgericht noch Politiker*innen jeglicher Couleur den im Verfahren vorgetragenen Zusammenhang von Sozialversicherungsbeiträgen und Kinderarmut sehen (wollen). Während im Steuerrecht gilt, dass der Staat nicht auf jene Teile des Einkommens zugreifen darf, die Eltern für das Existenzminimum von Kindern aufwenden müssen (BVerfGE 82, 60, 87), werden im Beitragsrecht der Sozialversicherung auch die Teile des elterlichen Einkommens verbeitragt, die diese für den Unterhalt der Kinder verwenden müssen. Bei durchschnittlich und erst recht bei gering verdienenden Eltern führt dies regelmäßig dazu, dass ihr steuerrechtliches Existenzminimum unterschritten wird. Sowohl die Bevollmächtige der Bundesregierung als auch das BVerfG registrieren dies durchaus, verweisen aber lapidar auf die Grundsicherung.

Diese Verbeitragung des Existenzminimums von Kindern ist eine der wesentlichen Ursachen für den überraschenden Befund, dass die Gesellschaft insgesamt immer weniger Kinder zu versorgen hat, die Erwerbstätigkeit von Müttern über die Jahre gestiegen sowie die Arbeitslosigkeit in den letzten 10 Jahren erheblich gesunken ist – und dennoch praktisch keine Erfolge im Kampf gegen die Kinderarmut erzielt wurden. Derzeit können Eltern die Kosten für Kinder privat nur tragen, wenn sie mehr als durchschnittlich verdienen. Der fortschreitende demografische Wandel und die absehbaren Steigerungen bei den Sozialversicherungsabgaben werden den Familien mit unterhaltspflichtigen Kindern ökonomisch immer weiter das Wasser abgraben. Dabei sollte ein modernes System der Sozialversicherung einen Schutz gegen typische Lebensrisiken bieten und nicht neue Risiken, wie Kinderarmut, verursachen.

Hatte sich das BVerfG 2001 – unter Hinzuziehung bevölkerungswissenschaftlicher Expertise – noch sehr ausführlich mit dem demografischen Wandel und seinen Folgen für die Sozialversicherung beschäftigt, so taucht in dem Beschluss vom 7.4.2022 in den Begründungsabschnitten zur Renten- und Krankenversicherung weder der Begriff der Demografie noch der des Drei-Generationen-Vertrages überhaupt auf.

Das Durchwursteln in der Sozialversicherung hält an

Dazu hätte auch gehört, endlich mit der Fehlannahme der Versicherten aufzuräumen, mit ihrer Beitragszahlung allein die Zukunft der eigenen Altersvorsorge sicherzustellen. Aber auch eine andere Gerechtigkeitslücke hätte beleuchtet werden können: Die Sozialversicherung in ihrer überkommenen Form ordnet die Umverteilung zwischen durchschnittlich und gering Verdienenden an, während sich die gutsituierten Selbständigen, die Beamt*innen und Politiker*innen in eigenen vorteilhaften Vorsorgeeinrichtungen zusammenschließen dürfen. Ein Verfassungsgericht, das schon angesichts des geringen Beitrages zur Pflegeversicherung in Erwägung zieht, dass ein noch „höheres Maß an Solidarität mit den Kindererziehenden“ (BVerfG 7.4.2022, Rn. 331) die Kinderlosen überstrapazieren könnte, kann sich erst recht nicht an die Renten- und Krankenversicherung heranwagen. Dort würde die Entlastung von Eltern durch die Freistellung des Kinderexistenzminimums im Monat ungefähr 250 Euro pro Kind betragen, was zu einer entsprechenden Mehrbelastung derjenigen Versicherten führen würde, die in der Gegenwart keinen Unterhalt (mehr) für Kinder aufbringen müssen. Hinter vorgehaltener Hand hört man bisweilen in den Fluren der Gerichtssäle und Konferenzräume der Republik das Eingeständnis, dass die Beitragsentlastung von Eltern in der Sozialversicherung eigentlich richtig sei, die Umsetzung in der Renten- und Krankenversicherung aber deren fragiles Gleichgewicht zum Einsturz bringen könnte. In der Tat: die Finanzierung der Renten-, Kranken und Pflegeversicherung erfolgt seit einigen Jahren auf Sicht, jedes Jahr mit wechselnden, aber tendenziell steigenden Bundeszuschüssen. Jedem, der sich mit der Sache befasst, ist klar, dass eine große Reform Anfang der nächsten Legislaturperiode ins Werk zu setzen ist. In diesem Zusammenhang ist bemerkenswert, dass sich das BVerfG in seinem Beschluss vom 7.4.2022 nicht mit dem Pflegevorsorgefonds befasst, der ebenfalls in Hinblick auf seine Geeignetheit für die Bewältigung des demografischen Wandels angegriffen worden war.

Es ist also zu erwarten, dass in der Sozialversicherung das Durchwursteln weitergeht und das sich stetig verschlechternde Verhältnis von Beitragszahlenden und Leistungsempfangenden mit steigenden Bundeszuschüssen, sinkenden Leistungen und einer Verlagerung der Absicherung auf private oder staatlich administrierte Kapitaldeckung verarbeitet wird – mit den bekannten Risiken. Ebenfalls bestehen bleibt die Diskrepanz, dass diejenigen, die den größten Beitrag zur Stabilisierung der Gesetzlichen Sozialversicherung leisten – die Eltern mit zwei und mehr Kindern – die geringsten Rentenbezüge im Alter haben, und zwar umso weniger, je mehr Kinder sie erzogen haben.


„Eltern sein in Deutschland“ – fragwürdiger 9. Familienbericht

Familienbericht der Bundesregierung: Ein Kommentar des Präsidenten des Deutschen Familienverbands, Dr. Klaus Zeh

8. Juli 2021|Familienbericht

Dr. Klaus Zeh

In diesem so umfangreichen Familienbericht der Bundesregierung finden sich so viele – gute wie problematische – Vorschläge, dass für einen kurzen Kommentar eine thematische Begrenzung erforderlich ist.

Ich möchte in unserer Kommentierung kurz eingehen auf:

  • Den Grundtenor und die Zielsetzung des Berichts
  • Die finanzielle Situation von Familien und die Bedeutung des Ehegattensplittings, vor allem für Familien mit mehreren Kindern
  • Die Beitragsgerechtigkeit für Familien in den Sozialversicherungen
  • Die Wohnsituation von Familien
  • Und die Voraussetzungen für echte Wahlfreiheit bei der Vereinbarung von Familien- und Erwerbsarbeit


1. Zur Zielsetzung und zur Grundausrichtung des Berichts:

Der Neunte Familienbericht trägt den Titel „Eltern sein in Deutschland“ – leider entsteht insgesamt aber der Eindruck, dass bei weitem nicht alle Bedürfnisse von Eltern in den Blick kommen, sondern vor allem ein bestimmtes Leitbild: nämlich das einer doppelten Erwerbstätigkeit beider Eltern mit möglichst kurzen Erziehungsphasen.

Dieser Blick führt zu einer stark arbeitsmarktpolitischen und an der Wirtschaft ausgerichteten Perspektive auf die Familienpolitik – teilweise sehr zum Schaden derjenigen Familien, die einen anderen Weg wählen wollen.


2. Den größten Schaden richtet dabei die Forderung an, das Ehegattensplitting abzuschaffen:

Unter dem Motto „Einstieg in den Ausstieg beim Ehegattensplitting“ (Empfehlung 10.6.2) empfiehlt die Berichtskommission, künftig das Ehegattensplitting abzuschaffen und durch ein Realsplitting zu ersetzen, wie es das bereits für geschiedene Ehen gibt. Der Bericht denkt die Ehe also gleichsam von der Scheidung her und will Mütter zur Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit bringen.

Hinter diesem Vorstoß steckt ein großer und gefährlicher Irrtum: Das Ehegattensplitting ist keine Eheförderung, die zur Erreichung bestimmter arbeitsmarktpolitischer Ziele einfach abgeschafft werden kann. Das Ehegattensplitting ist die verfassungskonforme und sachgerechte Besteuerung der Ehe als Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft.

Die Abschaffung des Ehegattensplittings ist aber nicht nur verfassungsrechtlich eine Illusion. Sie wäre auch finanziell verheerend für Familien. Man liest Zahlen zum Beispiel vom Deutschen Institut für Wirtschaftsförderung, die auf Steuermehreinnahmen von bis zu 26 Milliarden Euro durch die Abschaffung des Splitting hoffen. Inwieweit diese Zahlen so zutreffen, ist sehr fraglich – sicher ist aber: Diese Steuereinnahmen werden den Familien im Portemonnaie fehlen.

Das gilt vor allem für Familien, die nur mit einem oder anderthalb Einkommen auskommen müssen, weil ein Partner zugunsten der Kindererziehung auf Erwerbstätigkeit verzichtet. Das trifft vor allem bei Familien mit mehreren Kindern. Diese Familien liegen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben aber bereits jetzt unter dem steuerrechtlichen Existenzminimum, sogar wenn sie ein Durchschnittseinkommen verdienen. Mit dem Aus für das Ehegattensplitting rutschen sie vollends in die Armut.

Als ersten Schritt fordert die Kommission, bei der Lohnsteuer die Steuerklassen III/V abzuschaffen und die Steuerklassenwahl IV/IV mit Faktorverfahren zum Standard zu machen. Dabei kommen beide Eltern in Steuerklasse IV, der Splittingeffekt wird durch einen Faktor vorweggenommen. Dieses Verfahren kann ohne gute Beratung die Eltern allerdings teuer zu stehen kommen: entweder sie zahlen im Monat zu wenig Lohnsteuer, dann müssen sie am Jahresende nachzahlen, oder sie zahlen zu viel Steuern, dann geben sie dem Staat ein zinsloses Darlehen. Deshalb nutzen auch kaum Familien dieses Verfahren.


3. Hier zeigt sich ein weiteres Manko des Berichts: Der fehlende Blick auf die kinderreichen Familien:

Ich warne davor, sich zu zersplittern und – plakativ ausgedrückt – über der Mehr-Eltern-Familie die Mehr-Kind-Familien zu vergessen. Kinderreiche Familien sind der Dreh- und Angelpunkt für die demografische Entwicklung, sie leisten besonders viel für die Gesellschaft und bezahlen dafür mit besonders hohen Belastungen. Gerade sie würden von vielen Empfehlungen des Berichts aber nicht profitieren, sondern sich sogar schlechter stehen.


4. Familien durch Beitragsgerechtigkeit entlasten:

Damit sich Erwerbsarbeit für Familien lohnt, muss man bei den Sozialabgaben von Familien ansetzen.

Bislang zahlen Familien – bis auf den kleinen Kinderlosenzuschlag in der Pflege – die gleichen Sozialbeiträge wie Versicherte ohne Kinder. Dadurch zahlen sie doppelt ein: Einmal per Geldbeitrag und noch einmal per generativem Beitrag, also durch die Erziehung der künftigen Beitragszahler. Diese doppelte Beitragszahlung kostet Familien jeden Monat pro Kind 230 Euro Strafabgaben. Das ist mehr als das Kindergeld.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2001 eine Beitragsentlastung für Familien in der Pflegeversicherung vorgegeben und den Gesetzgeber zu einer Prüfung der Renten- und Krankenversicherung verpflichtet. Der Deutsche Familienverband kämpft zusammen mit dem Familienbund der Katholiken und Tausenden Familien mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht darum, dass diese Vorgaben endlich ungesetzt werden. Wir fordern dafür einen Kinderfreibetrag in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung (www.elternklagen.de).

Zu dieser zentralen Herausforderung nimmt der Bericht aber überhaupt nicht Stellung. Stattdessen wird gefordert, auch noch die Familienmitversicherung für Ehepartner abzuschaffen, obwohl Versicherte aus ihrem Bruttoeinkommen natürlich Kranken- und Pflegebeiträge auch auf das Existenzminimum bzw. den Unterhaltsanspruch des nicht erwerbstätigen Ehepartners zahlen.


5. Weitere Herausforderung ist es, Kinder steuerlich besser zu berücksichtigen und Familien besser zu fördern:

Für die künftige Förderung von Familien setzt der Bericht auf eine Familienabsicherung in Anlehnung an die Kindergrundsicherung (Empfehlung 10.7.2). Dafür werden bislang nur erste Eckpunkte genannt, so dass wir den Vorschlag noch nicht abschließend beurteilen können. Deshalb nur einige Hinweise: Eine gebündelte Leistung birgt immer die Gefahr, dass durch den Wegfall anderer Leistungen nur geringe Verbesserungen bei Familien ankommen oder dass sie sich sogar schlechter stehen. Und falls es überhaupt zu Verbesserungen kommt, finanzieren Familien sie durch die Abschaffung des Ehegattensplittings selbst.

Sehr bedenklich stimmen uns außerdem die Ausführungen im Bericht zu einem „neuen Verständnis des Subsidiaritätsprinzips im Verhältnis zwischen Kindern, Eltern und Staat“ (S. 477). Hier muss klargestellt werden: Nicht der Staat, sondern die Eltern haben die Erstverantwortung für die Erziehung der Kinder. Dem Staat obliegt ein Wächteramt, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Diese in der Verfassung verankerte Balance muss erhalten bleiben, sonst schaden wir den Kindern.

Als Weg zu einer besseren steuerlichen Berücksichtigung von Kindern und einer transparenten Familienförderung fordert der DFV die Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags auf die Höhe des Grundfreibetrags von Erwachsenen (also von 8.388 Euro auf 9.744 Euro pro Kind und Jahr) und die entsprechende Anhebung des Kindergeldes. Damit jedes Kind dem Staat gleich viel wert ist, muss das Kindergeld auf die Höhe der maximalen steuerlichen Wirkung des Kinderfreibetrags angehoben werden. Das entspricht schon beim allgemeinen Spitzensteuersatz von 42% (also ohne Reichensteuer) einem Betrag von mindestens 340 Euro pro Kind und Monat.


6. Positiv ist, dass der Bericht die Wohnsituation von Familien beleuchtet:

An der Wohnung hängt die Entwicklung der Kinder. Das sehen wir gerade in Corona-Zeiten überdeutlich. Trotzdem kommt das Thema Wohnen in der familienpolitischen Diskussion kaum vor. Deshalb begrüßen wir, dass sich der Bericht ausführlich mit dem bezahlbaren und familiengerechten Wohnen beschäftigt.

Allerdings müssen hier einige Empfehlungen noch einmal überdacht und vertieft werden:

Erstens: Das Baukindergeld: Die Berichtskommission ührt die wichtige Bedeutung von Wohneigentum für Familien aus, kritisiert aber das wichtigste Instrument der Wohneigentumsförderung für Familien. Das Baukindergeld ist keine Leistung, die Wohlhabende einfach mal so mitgenommen haben. Es hat vor allem junge Familien mit kleinen Kindern und Familien mit geringerem Einkommen erreicht. Es muss fortgeführt und entfristet werden, damit Familien auch weiterhin eine Perspektive haben, Wohneigentum zu erwerben.

Zweitens: Die explodierte Grunderwerbsteuer. Der Bericht fordert hier zwar Entlastungen für Familien, wird aber nicht konkret. Gefordert ist eine Wiedereinführung von Familien-Freibeträgen, und zwar nicht anstatt, sondern zusätzlich zum Baukindergeld. Diese Freibeträge waren schon Teil des Koalitionsvertrages, aber die Bundesregierung ist hier vor den Ländern eingeknickt.

Drittens: Die familienorientierte Bauleitplanung. Der Bericht empfiehlt zu Recht, bei der Bauleitplanung die Bedürfnisse von Familien stärker zu berücksichtigen. Wir haben dafür eine konkrete Forderung, nämlich eine Quote von mindestens 20% für bezahlbare Familienwohnungen im Baugesetzbuch.


7. Zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der fehlenden Wahlfreiheit für Eltern:

Wie schon dargestellt, zieht sich durch den ganzen Bericht die viel zu einseitige Zielsetzung einer erwerbsorientierten Familienpolitik.

Dieses Ziel nimmt aber bei weitem nicht alle Familien mit. Viele Familien wünschen sich keine doppelte Vollzeiterwerbstätigkeit beider Eltern. Das belegen auch die hoch interessanten Erkenntnisse der im Zusammenhang mit dem 9. Familienbericht durchgeführten Allensbach-Studie „Elternschaft heute“ (Kapitel 5).

Tatsächlich fühlen sich viele Eltern durch dieses Leitbild sogar unter Druck gesetzt. Befragt danach, was es Eltern heute schwerer macht, Kinder zu erziehen, antworten 78% – also über drei Viertel! – aller Eltern, dass sie darunter leiden, dass sie immer mehr organisieren, aushandeln und abstimmen müssen, wenn beide Partner erwerbstätig sind. (Tab. 5-1, S. 166).

Das sind keine Argumente gegen die Erwerbstätigkeit von Frauen. Mütter sind heute gut ausgebildet und wollen sich beruflich gut entwickeln können, und Väter wollen nicht rund um die Uhr schuften, sondern sich mehr und besser um ihre Kinder kümmern können. Aber Eltern brauchen mehr Zeit für ihre Kinder, nicht weniger. Bindung braucht Zeit, um zu wachsen. Mütter und Väter müssen sich frei entscheiden können, wie sie als Familie leben wollen. Das Grundgesetz gibt ihnen diese Wahlfreiheit und verpflichtet den Staat, die Entscheidungen der Eltern anzuerkennen und dafür die Voraussetzungen zu schaffen.

Dazu gehören gute Kinderbetreuungsangebote. Dazu gehört aber zum Beispiel auch eine Leistung, die die dreijährige gesetzliche Elternzeit für Eltern absichert, die ihre Kinder selber betreuen wollen und für die der DFV ein Betreuungsbudget bis zum 3. Geburtstag des Kindes vorschlägt.


Zum Schluss noch einmal die wichtigsten Herausforderungen in fünf Punkten:

  1. Familienpolitik muss Familien in den Mittelpunkt stellen, nicht Arbeitsmarkt oder Wirtschaft. Wie wichtig das ist, sehen wir gerade jetzt in der Pandemie, wo die Bedürfnisse von Eltern und Kindern kaum eine Rolle in der Politik spielen.
  2. Die Abschaffung des Ehegattensplittings ist ein verfassungsrechtlicher Irrweg und macht Familien mit mehreren Kindern und nur einem Einkommen noch ärmer.
  3. Um Erwerbsarbeit von Familien zu fördern und die Vorgaben der Verfassung umzusetzen, müssen Familien von den Beiträgen zur Renten-, Pflege- und Krankenversicherung entlastet werden.
  4. Die Entwicklung der Kinder steht und fällt mit familiengerechtem und bezahlbarem Wohnraum. Dafür braucht es eine familienorientierte Wohneigentumsförderung, auf die sich Familien auch dauerhaft verlassen können.
  5. Eltern brauchen Wahlfreiheit, wie sie Kinderbetreuung und Beruf vereinbaren wollen, und sie müssen sich diese Wahlfreiheit auch leisten können. Dafür steht der Staat in der Pflicht.

Dr. Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes, Minister a.D.

Bundessozialgericht: Keine Entlastung von Familien in der Rentenversicherung 

 „Das Bundessozialgericht hat heute nicht den Mut gefunden, Eltern Gerechtigkeit zu verschaffen. Doch die betroffenen Familien geben nicht auf, für eine verfassungsgemäße Beitragsgestaltung in den Sozialversicherungen zu streiten!“, so die Meldung des Deutschen Familienverbandes:

http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/769-bundessozialgericht-keine-entlastung-von-familien-in-der-rentenversicherung

 

 

 

 

Gelungenes Unionsprogramm? Mitnichten!

In der UNION herrscht eitel Freude über das „gelungene“ Regierungsprogramm. Was daraus in den Medien bekannt wird, sind finanzielle Verbesserungen für Familien: Kindergelderhöhung, Baukindergeld, Erhöhung des Kinderfreibetrags.

 

Kurz vor der Wahl wird bekannt, was die  Koalition in vier Jahren Regierungszeit den Familien konstant verweigerte. Die Familienarmut aber ist nicht mit ein paar Pflästerchen zu beheben, solange die doppelte Abgabenlast ( Kinderkosten plus familienblinde Sozialabgaben ) Familien unter ihr Existenzminimum drückt: Bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von 35.000 EUR unterschreitet eine vierköpfige Familie ihr steuerliches Existenzminimum um 1.603 EUR. Während ein Alleinstehender mit dem gleichen Einkommen nach Deckung seines Bedarfes in Höhe des Existenzminimums noch ein frei verfügbares Einkommen in Höhe von 13.421 EUR hat. Differenz: 15 024.- EUR. Die relative Einkommensposition von Familien im Vergleich zu Alleinstehenden hat sich im Zeitraum von 2006 bis 2015 kontinuierlich verschlechtert. Eine verfassungsgemäße Entlastung bei den Abgaben brächte Familien pro Kind  monatlich 238.-Euro, also 2 856.- und nicht nur lächerliche 300.- CDU-Almosen pro Jahr.

 

 

Was aber im aktuellen CDU-Programm Familien weit mehr abstößt, ist das Unions-Vorhaben, „Kinderrechte in der Verfassung zu verankern“ – von Angela Merkel nur so nebenbei erwähnt, ohne dass die Medien die verheerenden Folgen  in Betracht ziehen. Diese Absicht deckt sich zu 100 % mit grün-roter Ideologie. Elternrechte sollen zugunsten von so genannten Kinderrechten geschmälert werden. Dabei sind Kinderrechte bereits in unserer Verfassung abgedeckt.

 

Künftig bestimmt also der Staat, bzw. die jeweilige Regierung, und nicht mehr die Eltern, was unter Kinderrechten, bzw. Kindeswohl zu verstehen ist. Wollen Eltern z. B. die Kindererziehung in eigener Regie behalten, könnten sie künftig unter Strafe dazu gezwungen werden, ihre Kinder unter staatlicher Obhut in Kitas und Horten ganztags  betreuen zu lassen. Denn Kita und Hort werden heute als Bildungseinrichtungen verkauft. Wer „Bildung“ verweigert muss bestraft werden! Wie der Teufel das Weihwasser fürchtet man, dass Eltern ihre Kinder zu kreativen, kritischen und freien Charakteren erziehen, was sie ja seit Jahrhunderten in einem Land der Dichter und Denker erfolgreich leisteten. Nichts fürchten Sozialisten mehr, als elterlichen Einfluss. Staatlich betreute Kinder, erfolgreich von Eltern getrennt, sind manipulier – verfüg- und für staatliche Zwecke verwendbar.

 

Hat die UNION vor, Sozialisten zu generieren? Der geplante Rechtsanspruch auf ganztägige Grundschulbetreuung legt dies nahe. Möglichst wenig Eltern-Kind-Kontakt, möglichst viele vollerwerbstätige Eltern, möglichst viele mütterliche Steuerzahler!

 

Daher wird diese Merkel´sche Randbemerkung mehr Unheil anrichten als der Wähler heute vermutet. Kinderrechte in die Verfassung? Na klar, wer könnte etwas dagegen haben? Doch auf der Kehrseite der Medaille steht die gnadenlose Entfremdung der Kinder von ihren Eltern und die  perfide Entrechtung der Eltern.

 

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Unhaltbares Urteil

Der Deutsche Familienverband klärt auf:

Die Kampagne „Wir jammern nicht – wir klagen!“ hat Beeindruckendes geschafft: Bis heute wehren sich tausende Familien gegen zu viel erhobene Beiträge in den Sozialversicherungen. 

Die Initiatoren – der Deutsche Familienverband und der Familienbund der Katholiken – unterstützen und begleiten die engagierten Familien auf dem Weg durch die Instanzen.  376 Familien stehen mit einer Verfassungsbeschwerde gegen den Pflegevorsorgefonds vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Gegen das unhaltbare Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.9.2015 mit der Frage der Beitragsentlastung von Eltern in der Sozialversicherung laufen  Prof. Dr. Christian Seiler, ausgewiesener Staatsrechtler an der Universität Tübingen, und die Staatsrechtslehrerin Prof. Dr. Anne Lenze,  Sturm.

http://www.deutscher-familienverband.de/19-familie/familienpolitik/740-die-bundesbank-muss-farbe-bekennen

 

 

 

 

DFV: Parteien ducken sich bei Beitragsgerechtigkeit für Familien weg!

(Berlin). Im beginnenden Wahlkampf fordert der Deutsche Familienverband die Parteien dringend auf, endlich Farbe beim Thema Beitragsgerechtigkeit für Familien zu bekennen:

„Mehrere Millionen Eltern mit minderjährigen Kindern zahlen Monat für Monat Strafabgaben in die Sozialversicherungen, weil ihre Erziehungsleistung nicht berücksichtigt wird, obwohl sie damit die Zukunft des Sozialsystems sichern. 

Und was ist mit den Versprechen der CDU?

Weiter lesen:

http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/672-dfv-parteien-ducken-sich-bei-beitragsgerechtigkeit-fuer-familien-weg

 

 

 

TROTZ ALLEM!

Familiengerechte Sozialversicherung – Klagen gehen in die nächste Runde

Trotz aller Abzocke des  Staates von jungen Familien entscheiden sich noch immer Paare für Kinder, allerdings in der Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht endlich diesen hanebüchenen Zustand beendet und die generativen Leistungen von Familien als solche auf der Beitragsseite bei den Sozialversicherungen anerkennt.                                                                                 Die doppelte Belastung von Familien muss ein Ende haben!

http://www.familienbund-freiburg.de/html/aktuell/aktuell_aktuell_u.html?t=f82d7d83a83e1747d7e69a92ae053f2d&tto=01fe39ee&&&&m=    17908&cataktuell=&m=17908&artikel=59095&stichwort_aktuell=&default=true

 

14 Millionen Eltern wollen Beitragsgerechtigkeit

Die deutsche Sozialversicherung muss dringend reformiert werden. Denn Familien werden in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung systematisch benachteiligt, indem sie trotz der hohen Kosten der Kindererziehung mit gleich hohen Beiträgen belastet werden wie Kinderlose. Das ist nicht nur ein Gerechtigkeits-, sondern auch ein verfassungsrechtliches Problem.

http://elternklagen.de/gerechtigkeit-fuer-familien/

Ein Beitrag von Matthias Dantlgraber, Bundesgeschäftsführer des Familienbundes der Katholiken (FDK)

Eltern klagen über www.elternklagen.de

Auf der Homepage der Erzdiözese Freiburg finden Sie ein Audio-Kurzinterview    ( 4:09 min ) mit Georg Zimmermann, dem Geschäftsführer des Familienbundes der Katholiken im Landesverband Baden-Württemberg, zur bundesweiten Aktion ELTERNKLAGEN,  www.elternklagen.de gemeinsam mit dem Deutschen Familienverband DFV. Zimmermann erläutert die Gründe und die überfällige Notwendigkeit der Aktion.

http://www.ebfr.de/html/audio_und_video.html?t=524003df8758d93972936ad02aaae667&tto=5f3f920c&

Machen Sie mit!                                                                                                          Verhelfen Sie der Aktion zum  Erfolg!                                                                      Informieren Sie andere Familien!

Aus der  SWR-Mediathek:

http://swrmediathek.de/player.htm?show=a1253f00-b2f2-11e4-983e-0026b975f2e6

Dazu auch im FOCUS:

http://www.focus.de/magazin/archiv/sozialbeitraege-familien-sollen-nicht-doppelt-zahlen_id_4456582.html