Leserbrief:
Leserbrief:
Das Verband Familienarbeit e. V. äußert sich in folgender Pressemeldung zu dem seit Jahren beklagten Mißstand, dass die Höhe des Elterngelds EG von der Höhe des Erwerbseinkommens der Mutter abhängt. Je weniger Einkommen eine Mutter vor der Niederkunft hatte, umso geringer fällt es aus. Das EG honoriert nicht die mütterliche Erziehungs-und Pflegeleistung, sondern es hat verfassungswidrig die Funktion des Lohnersatzes, was in der Coronakrise überdeutlich sichtbar wird. Nachbesserungen kommen nur wieder jenen Müttern zugute, die Erwerbseinkommen hatten, anstatt dass alle Mütter für ihren generativen Einsatz mit dem gleichen Betrag bedacht werden.
Siehe: PM Corona
Der Deutsche Familienverband DFV kritisiert die Pläne der SPD als teilweise verfassungswidrig.
Die SPD fordert einerseits die Einführung von Kinderrechten ins Grundgesetz. Gleichzeitig aber plant sie mit der Kindergrundsicherung einen Eingriff in die Grundrechte von Familien.
Die künftige, zur Präsidentin der Europäischen Zentralbank undemokratisch eingesetzte Christine Lagarde beklagt, dass alte Menschen in Europa wegen hoher Gesundheitskosten und Renten ein Risiko für die Weltwirtschaft bedeuten. „Es muss etwas unternommen werden!“ Sie schlägt neben drastischen Steuererhöhungen vor, den Alten auch die Renten und Pensionen zu kürzen und die Beiträge zu den Sozialversicherungen so zu erhöhen, ( vermutlich, damit sich die Greise in Scharen freiwillig entschließen, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden ). Was unsere Regierungen an jungen Familien und deren Nachwuchs über Jahrzehnte sträflich einsparten, müssen sie, mangels Jugend, jetzt an Kosten für die Alten berappen. Auf die Idee, Nachwuchs zu fördern, der imstande ist, Renten zu erwirtschaften, kommt Frau Lagarde nicht – so wie es z.B. Ungarn vormacht.
Nicht nur, dass die EZB unsere Ersparnisse frisst, nun „befreit“ sie die Weltwirtschaft auch von den alten Menschen, welche durch die Steuern und Abgaben aus ihrer Lebensarbeit den wirtschaftlichen Aufschwung erst ermöglicht haben:
Sehen Sie dazu auch:
Die Schwäbische Zeitung berichtet heute vom Vorschlag der GRÜNEN, eine Kindergrundsicherung von 280 Euro monatlich zum Schutz vor Kinderarmut zu installieren. Zur Finanzierung schlagen sie vor, Subventionen auf Dieselindustrie, Flugkonzerne, Plastiktüten, Agrarindustrie und die Mehrwertsteuerprivilegien für Gastronomie und Beherbergung zu streíchen. Gar keine schlechte Idee – auf den ersten Blick….
Leserbrief
Der Verband Familienarbeit e. V. äußert sich mit großem Bedenken zu dem Vorhaben der Koalition samt SPD, GRÜNEN und LINKEN, Kinderrechte in der Verfassung festzuschreiben. Es besteht die Gefahr, die grundgesetzlichen Elternrechte nach Art. 6 GG zugunsten staatlicher Autorität auszuhebeln. In Sachen BILDUNG z. B. hätten dann die Eltern das Nachsehen, weil damit linksideologische Doktrin gegenüber elterlichen Wertvorstellungen Vorrang bekommt. Eltern würden sich auch nur schwer gegen verpflichtende Ganztagsbetreuung wehren können etc. …. . Es gilt auch zu bedenken, dass eine solche Verfassungsänderung einen gefährlichen Keil zwischen Eltern und Kinder treibt.
Bitte lesen Sie:
„Kinderrechte gehören in die Verfassung!“ – so plädierten heute im Bundestag die Grünen, SPD, Linke und Teile der UNION. Sind Kinder rechtlos? Ja tatsächlich, leider sind viele Kinder rechtlos, weil sie nicht genug geschützt werden vor Gefahren für Seele, Leib und Leben. Ja, der Staat hat die Pflicht, jedem gezeugten Kind die biologischen, ökonomischen und psychischen Bedingungen zu schaffen, die es zu einem sicheren, stabilen und geborgenen Aufwachsen braucht. Diese Rechte und Pflichten legten die Väter des Grundgesetzes, ausdrücklich und aus bitterer Erfahrung, in die Hände der Eltern (Art. 6,1 GG) im Bewusstsein, dass die leiblichen Eltern es sind, die eine natürliche Vertretungsvollmacht für ihre Kinder haben. Unsere Verfassung traut allein den Eltern ein natürliches Interesse am Wohlergehen ihrer Kinder zu. Der Staat hat nach Art. 6,2 GG lediglich das Wächteramt für den Fall elterlichen Versagens zu garantieren.
Wer ist es also, der die Rechte ihrer Kinder bedroht? Sind es die Eltern, oder ist es nicht vor allem der Gesetzgeber selbst?
Warum heucheln die linken Parteien und der Gesetzgeber, Kinderrechte zu stärken, wo sie diese doch selbst gewaltsam in die Tonne treten?
Vermutlich geht es gar nicht um das Kindeswohl, sondern um einen Generalverdacht gegen die Erziehungskompetenz der Eltern. „Kinderrechte in der Verfassung taugen also eher als Keil zwischen Eltern und Kind und als neues staatliches Instrument, um die Vertretung von Kinderrechten aus dem Machtbereich der Familie zu schälen und den Staat als neuen Advokaten der Kinder zu installieren“, schreibt Birgit Kelle lesenswert unter:
Der Verband Familienarbeit e. V. erstellte folgenden Wortlaut für eine Verfassungsänderung:
Unser Alternativvorschlag:
Wir stehen einer direkten Erwähnung der Kinderrechte im GG nicht ablehnend gegenüber, soweit sie der Förderung des Kindeswohls dient. Dazu ist aber eine Formulierung zu finden, die es den Eltern wieder stärker ermöglicht, für das Kindeswohl zu sorgen. Das Wächteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unberührt.
Als Formulierung für die Aufnahme von Kinderrechten ins GG schlagen wir als Verband Familienarbeit e.V. folgende Ergänzung von Art. 6 GG vor (neuer Text fett hervorgehoben):
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über die Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Jedes Kind hat das natürliche Recht auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern. Die staatliche Gemeinschaft schützt dieses Grundrecht des Kindes, indem sie die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder stärkt und fördert. Das Wächteramt des Staates berechtigt den Staat nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art der Erziehung ihrer Kinder zu drängen.
(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Dabei ist das natürliche Recht des Kindes auf die Verfügbarkeit einer Bindungsperson zu berücksichtigen.
(4) (5) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) (6) Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Kurz gefasste Begründung:
Das Recht des Kindes auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern ist das wichtigste Kinderrecht und dient dem Kindeswohl in der Regel am besten. Erst wenn dieses Recht nicht verwirklicht werden kann oder mit dem Kindeswohl nicht vereinbar ist, hat der Staat für einen Ersatz zu sorgen, der diesem Recht in seinen Auswirkungen so weit wie möglich nahe kommt. Der Staat hat aber die Elternrechte zu achten und zu stärken, so dass der Fall des elterlichen Versagens so weit als möglich vermieden wird. Unser Formulierungsvorschlag bewegt sich im Rahmen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts:
(Zitat aus einem Urteil des BVerfG vom 10.11.1998 (2 BvR 1057/91, Rn 64)
„Nach Art.6 Abs.1 GG steht die Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Das Wächteramt des Staates (Art.6 Abs. 2 Satz 2 GG) berechtigt den Staat aber nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder zu drängen. Das Grundgesetz überlässt die Entscheidung über das Leitbild der Erziehung den Eltern, die über die Art und Weise der Betreuung des Kindes, seine Begegnungs- und Erlebnismöglichkeiten sowie den Inhalt seiner Ausbildung bestimmen. Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“
Der Bundesverfassungsrichter a. D., Paul Kirchhof, spricht sich für eine Wahlrecht ab Geburt aus, das die Eltern stellvertretend wahrnehmen, bis das Kind volljährig ist. Er erteilt dem Ansinnen der Familienministerin, Franziska Giffey, Jugendlichen das Wahlrecht zu erteilen, eine Absage.
Video zum Interview:
am Sonntag ist Muttertag. Es werden wieder Schokoladenherzen verteilt, Blumensträuße verschickt und überreicht, Frühstücksarrangements mit kaltem Kaffee, hartem Toast, aber mit viel Liebe und Bastelarbeiten flankiert von kleinen Kinderhänden an Muttis Bett gebracht. Ich habe selbst eine ganze Kiste voller wunderbarer Relikte aus dieser Zeit, und ja, es ist gut und schön so.
Regelmäßig, auch am Muttertag, kommt die Forderung, man möge nicht nur an diesem Tag würdigen, was Mütter tun, sondern das ganze Jahr. Schließlich sind wir 365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tag Mütter und verdienen die Wertschätzung nicht nur für einen Sonntag, sondern täglich. Gemeinsam haben diese öffentlichen Forderungen, dass sie in der Regel ohne Konsequenzen bleiben. Lippenbekenntnisse auch von Politikern sind, die sich medial einmal kurz aufspielen und zu Anwälten der Mütter machen, um uns dann in der nächsten Woche zu erklären, warum es dennoch nicht möglich ist, dass wir eine Rente bekommen, von der wir leben können und unsere Kinder für uns nur Bastelarbeiten machen dürfen, mit ihren Zahlungen an die Rentenkasse später aber erst einmal fremde Menschen finanzieren müssen, statt ihre eigenen Eltern.
Solange dies System so bleibt, haben wir bei Frau 2000plus e.V. (leider) immer noch genug zu tun, um in den Medien und der Politik Aufmerksamkeit und Druck zu erzeugen dafür, dass Lippenbekenntnisse für Mütter nur Zynismus bleiben, wenn man ihnen nicht auch Taten folgen lässt.
In diesem Sinne wünsche ich allen Müttern einen schönen Muttertag, genießen Sie ihre Kinder. Ich kenne keine Mutter, die Kinder bekommen hat, um sich dafür öffentlich beweihräuchern zu lassen, wir haben in der Regel Kinder bekommen, weil wir sie gerne haben wollten und weil wir sie lieben.
Weil wir gerne Mütter sind.
In diesem Sinne grüßt Sie herzlich
Ihre
Birgit Kelle
Vorsitzende von Frau2000plus e.V.
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Ihnen allen ein herzliches Dankeschön!
Ich bitte Sie aber alle um Ihre Mithilfe:
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