Und wer ist bei den Kindern?

Die Schwäbische Zeitung berichtet über ein Treffen von Herrn Staatssekretär Volker Schebesta (CDU) vom Kultusministerium, Frau MdL Petra Krebs (Grüne) und Herrn MdL Raimund Haser (CDU) in Kißlegg. Gründe dafür sind der Personalmangel und immer mehr Kinder in Betreuung  in den großen und kleinen Ortschaften des württembergischen Allgäus.
Unter den „professionellen“ Vorschlägen fehlt der praktikabelste, nämlich die staatliche Betreuungssubvention von mtl. 1200 € bis 1300 € den Müttern selbst umzuwidmen, wenn diese bereit sind, ihren Arbeitsplatz über zwei Jahre zu verlassen, um ihr Kind selbst zu betreuen. Das würde die Einrichtung entlasten und wäre auch ein Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit gegenüber Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, bisher aber grundgesetzwidrig leer ausgehen.

 

LESERBRIEF

Schwäbische Zeitung, 10. März 2023
 
Und wer ist bei den Kindern?
 
„Viel zu wenige Betreuerinnen für viel zu viele Kinder“ so klagen Eltern und Kommunen. Wie lässt sich dieses Problem lösen ohne Kürzungen oder Schließungen? Jedes Kind von 1 bis 3 Jahren hat seit 2005 einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, damit die Mütter einen Arbeitsplatz besetzen und Steuern und Sozialabgaben abführen. Im Gegenzug subventionieren wir Steuerzahler jeden Kitaplatz mit 1200 bis 1300 Euro. Von dieser Subvention sind Eltern leider ausgeschlossen, wenn sie ihre Kinder selber betreuen. Diese Regelung verstößt eindeutig gegen das Gleichheitsgebot nach Art. 3 Grundgesetz, nach welchem  jedem betreuten Kind diese staatliche Unterstützung zusteht. Dem Staat ist es also gar nicht erlaubt, verschiedene Arten der Kinderbetreuung ungleich zu finanzieren, da dies einer Bevormundung der Eltern gleichkommt und deren freie Entscheidung unmöglich macht.
 
Herr Staatssekretär Volker Schebesta verspricht: „Die Freude, Kinder ins Leben zu begleiten, wollen wir in den Vordergrund rücken.“ Kinder ins Leben zu begleiten ist nicht auf eine staatliche Einrichtung beschränkt. Es gibt keinen Grund, die U3-Betreuung außerhalb der Familie besser zu honorieren als die innerhalb der Familie. So manche Mutter würde ihr Kind 1:1 selbst in Armen behalten, bekäme sie den Obolus aus der Staatskasse ausbezahlt. Unser Vorschlag: Familienbetreuung genauso bezuschussen wie Kitabetreuung und nach Möglichkeit die Kleinsten sich zuhause liebevoll umsorgt und gebunden entwickeln lassen. Das kostet den Staat keinen einzigen Cent mehr als bislang, außer einer Arbeitsplatzgarantie für die Mütter/Väter nach der Betreuungszeit.

 

Elterninitiative für Familiengerechtigkeit im Bündnis  RETTET  DIE  FAMILIE
Bärbel Fischer
 

Jämmerliches Urteil nach 16 Jahren Einsatz für Familiengerechtigkeit

Weiterleitung > deutscher Familienverband und Familienbund der Katholiken

Bundesverfassungsgericht: Erfolg in Pflegeversicherung, Abweisung in Renten- und Krankenversicherung
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Verfassungsbeschwerden des Deutschen Familienverbandes (DFV) und des Familienbundes der Katholiken (FDK) haben die Familien einen Erfolg bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung erzielt. In der Renten- und Krankenversicherung ist der Einsatz für eine familiengerechte Sozialversicherung trotz der abweisenden Entscheidung politisch umso mehr geboten.
(Berlin.) 16 Jahre lang haben sich Familien durch die Instanzen geklagt und gegen eine ungerechte Ausgestaltung der Sozialversicherungsbeiträge in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung argumentiert. Nach Auffassung der Familienverbände verstößt die doppelte Beitragsbelastung aus Geldbeiträgen und dem generativen Beitrag – also der Kindererziehung – gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute dem Klagebegehren dreier Freiburger Familien nur in der Pflegeversicherung stattgegeben. Es sieht eine spezifische Benachteiligung von Familien mit mehreren Kindern, die bei den Pflegeversicherungsbeiträgen gestaffelt nach der Kinderzahl entlastet werden müssten. In der Renten- und Krankenversicherung sieht es das Bundesverfassungsgericht anders. Familien erbrächten zwar einen generativen Beitrag für die Sozialversicherung, die derzeitige Ausgestaltung der Beitragserhebung sei allerdings noch im Rahmen des gesetzgeberischen Spielraums und nicht verfassungswidrig. Die Karlsruher Richter bestätigten hier die Entscheidungen der Vorinstanzen.
„Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht unserer Argumentation in der Pflegeversicherung größtenteils gefolgt ist. In der Renten- und Krankenversicherung bringt die Abweisung der Verfassungsbeschwerden Klarheit, dass familiengerechte Sozialversicherungsbeiträge nur auf dem politischen Wege zu erreichen sind“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.
Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken, betont: „Familien sorgen durch die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder überhaupt erst für die Zukunftsfähigkeit unseres solidarischen Generationenvertrages. Die Einführung eines Kinderfreibetrages in allen Zweigen der Sozialversicherung ist weiterhin ein wichtiges Ziel der Familienverbände.“
2001 hatte das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil entschieden, dass es mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist, wenn Eltern in der gesetzlichen Sozialversicherung genau so stark belastet werden wie Menschen ohne Kindesunterhaltspflichten. Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung dieses Grundsatzes auf die Pflegeversicherung beschränkt. Hier verpflichtet das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber, bis zum 31. Juli 2023 eine Beitragsentlastung gestaffelt nach der Kinderzahl einzuführen.
„So erfreulich die heutige Entscheidung zur sozialen Pflegeversicherung auch für Familien ist, sie betrifft leider nur den ökonomisch unbedeutendsten der drei Sozialversicherungszweige“, betont Ulrich Hoffmann. „So kann es nicht gelingen, Familien aus der strukturellen Benachteiligung und der Armut zu holen. In den für Familien finanziell entscheidenderen Zweigen der Renten- und Krankenversicherung bedeutet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Verlagerung von der juristischen auf die politische Ebene. Die Hoffnung der Klagefamilien lag beim Bundesverfassungsgericht, das sich bereits in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder als Garant eines familiengerechten Steuer- und Sozialsystems hervorgetan hat. Die Karlsruher Richter weisen uns nun einen neuen Weg: Nicht über Klagen, sondern über den politischen Diskurs ist Beitragsgerechtigkeit zu erreichen. Nicht nur im Interesse der Familien, sondern in erster Linie der Gesellschaft, brauchen wir eine strukturelle Reform der gesetzlichen Sozialversicherung, die die Erziehung von Kindern gerecht bewertet.“
Das politische Anliegen der Familien habe Bedeutung für die gesamte Sozialversicherung, wie Klaus Zeh erläutert: „Die auf die sozialen Sicherungssysteme zukommenden Herausforderungen lassen sich nur bewältigen, wenn die Sozialversicherung bei der Beitragserhebung auf die Leistungsfähigkeit Rücksicht nimmt. Daher ist der heutige Tag auch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Sozialversicherung, die ihren Auftrag eines gerechten sozialen Ausgleichs erfüllt, anstatt durch übermäßige Beitragsbelastungen selbst Armut zu erzeugen.“
Die Familienverbände sind der Auffassung, die Sozialversicherung dürfe aus Gründen der Generationengerechtigkeit keine ökonomischen Anreize gegen Kinder setzen und gleichzeitig den Familien in der Erziehungsphase dringend benötigte Mittel entziehen. Die gegenwärtige und die nächste Generation würden dadurch übermäßig belastet. Durch die doppelte Belastung von Familien in der Sozialversicherung – durch Geldbeiträge und den generativen Beitrag der Kindererziehung – rutschen Familien mit zwei Kindern mit knapp 2.500 Euro unter das Existenzminimum. Das zeigten Berechnungen im Horizontalen Vergleich 2022. Durch die Einführung eines Kinderfreibetrages bei der Beitragserhebung zur Sozialversicherung könnten Familien während der aktiven Familienphase deutlich entlastet werden. Dadurch könnten Armutsrisiken und eine Verstetigung von Armut bis in Folgegenerationen hinein verhindert werden.
Politisch geht es auch um eine Berücksichtigung des Klima-Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Dazu führt Ulrich Hoffmann aus: „Lasten müssen innerhalb und zwischen den Generationen fair verteilt werden. Eine Sozialversicherung, die die in die Zukunft gerichteten generativen Beiträge vernachlässigt, verteilt die Freiheitschancen zu Lasten der nächsten Generation, der im demografischen Wandel immer weniger Spielräume bleiben. Eine strukturelle Benachteiligung von Familien ist weder generationengerecht noch nachhaltig.“
Weitere Informationen
Kampagnen-Webseite „Wir jammern nicht, wir klagen“
Horizontaler Vergleich 2022 (PDF)
FAQs der Familienverbände zu den Elternklagen:
Der Deutsche Familienverband ist die größte parteiunabhängige, überkonfessionelle und mitgliedergetragene Interessenvertretung der Familien in Deutschland.
Deutscher Familienverband e.V.
Herausgeber: Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann
Seelingstraße 58
14059 Berlin
Tel.: 030 / 30 88 29 60
Fax: 030 / 30 88 29 61
E-Mail: redaktion@deutscher-familienverband.de
Web: www.deutscher-familienverband.de

Rentensystem auf dem Holzweg, denn …

… es werden immer weniger Kinder geboren.

Herr Dr. Johannes Resch hat sich eingehend mit dem fahrlässigen bundesdeutschen Rentensystem befasst. Er legt den Finger in die Wunde unseres Generationenvertrages.

Lesen Sie selbst, woran unser Rentensystem seit seiner Entstehung 1957 krankt. Die Vernachlässigung elterlicher Erziehungsarbeit in deren Altersversorgung war schon damals absehbar. Trotzdem hat sich, trotz zahlreicher Eingaben von Familienverbänden, seither keine Regierung angeschickt, den Fehler im System zu beseitigen. De facto stemmen Eltern bis heute auf eigene Kosten den Nachwuchs, der künftig alle Rentner alimentieren soll, egal ob sie Kindern ein Leben ermöglichten oder nicht.

Ein überaus wichtiges Dokument:

https://www.johannes-resch.de/.cm4all/uproc.php/0/factum%20-%20Holzweg.pdf?cdp=a&_=17be0ac0408

 

 

Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl im September 2021

Das Bündnis  RETTET  DIE  FAMILIE, bestehend aus 17  Initiativen, die diverse Benachteiligungen von Familien in unserer Gesellschaft aufzeigen, hat zur Bundestagswahl im September 2021 den im Bundestag vertretenen Parteien fünf Wahlprüfsteine zur Beantwortung vorgelegt. Leider haben die FDP, die Grünen, die Linken, die Partei, die Piraten und Tierschutz auf unsere Fragen nicht geantwortet (Stand 27.07.2021). Das heißt, für diese Parteien spielt weder das Elternrecht gem. Art 6 GG, noch die familiengerecht ökonomische Ausstattung von Familien mit Kindern  gem Art. 3 GG ( Gleichheitsgrundsatz ) eine Rolle.

Lesen Sie hier, was CDU/CSU, SPD, AfD, Freie Wähler und ÖDP (Öklologisch Demokratische Partei ) auf unsere Fragen antworten, und treffen Sie Ihre Wahl entsprechend.

Anmerkung:

Bitte achten Sie auch darauf, inwieweit auf die Fragen tatsächlich eingegangen und inwieweit nur ausgewichen wurde.

Antworten aller Parteien

Schutz des Lebens? – Welch eine Heuchelei!

Seit fast dreißig Jahren ermöglicht unser liberales Abtreibungsgesetz die Tötung von  ungeborenen Kindern, ohne dass unsere politisch Verantwortlichen auch nur je den geringsten Anstoß daran genommen hätten, dass allein in Deutschland jährlich mehr als 100 000 künftige Fachkräfte in Wissenschaft, Kultur, Handwerk, Medizin, Lehre gar nicht mehr geboren werden. Im Gegenteil, unsere JUSOS wollen ebenso wie die grünsozialliberalen Parteien im EU-Parlament Abtreibung künftig zum „Menschenrecht“ erklären! Jetzt mit CORONA heißt es plötzlich: Leben schützen! – Welch eine Heuchelei! 

 

Leserbrief:

Schäuble zweifelt an Corona-Maßnahmen – Schwäbische Zeitung 27. 04. 2020 
 
Alle Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise wurden unter der Maxime „Schutz des Lebens“ getroffen. Es geht vor allem um den  Schutz der alten und vorerkrankten Menschen, denn die jüngeren sind durch ihr stabiles Immunsystem fast vollständig geschützt. Der alternativlos proklamierte „Schutz des Lebens“ klingt in meinen Ohren so lange extrem unglaubwürdig, wie der Regierung der Schutz vor Abtreibung von mehr als jährlich 100 000 Kindern völlig egal ist, wogegen es weder den leisesten Aufschrei noch geeignete Maßnahmen gibt. Es sterben also in diesem Jahr 25 mal mehr gesunde Kinder als alte Coronakranke. Daher scheint mir, dass andere Interessen hinter dem vorgeblichen Schutz des Lebens stehen. Herrn Schäuble gebührt Dank für seine Mahnung. Er ahnt vielleicht, dass nach einer an die Wand gemalten zweiten Welle eine dritte und weitere Wellen die Wiederherstellung unserer Grundrechte auf den St. Nimmerleinstag hinausgezögert werden könnte.
 
Bärbel Fischer
ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

Elterngeld unter der Lupe

Das Verband Familienarbeit e. V. äußert sich in folgender Pressemeldung zu dem seit Jahren beklagten Mißstand, dass die Höhe des Elterngelds EG von der Höhe des  Erwerbseinkommens der Mutter abhängt. Je weniger Einkommen eine Mutter vor der Niederkunft hatte, umso geringer fällt es aus. Das EG honoriert nicht die mütterliche Erziehungs-und Pflegeleistung, sondern es hat verfassungswidrig  die Funktion des Lohnersatzes, was in der Coronakrise überdeutlich sichtbar wird. Nachbesserungen kommen nur wieder jenen Müttern zugute, die Erwerbseinkommen hatten, anstatt dass  alle Mütter für ihren generativen Einsatz mit dem gleichen Betrag bedacht werden.

Siehe:  PM Corona

Großer Erfolg: Grundgesetzänderung abgelehnt

Das Vorhaben von SPD und Grünen ist krachend gescheitert. Die erforderliche Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag hat den Gesetzesentwurf aus dem Justizministerium abgelehnt.  Siehe:  https://www.bundestag.de/presse/hib/672720-672720
Unter folgendem Link kann man Debattenbeiträge aus den versch. Parteien anhören. Besonders einleuchtend fand ich die Rede von Thorsten Frei CDU. https://www.bundestag.de/mediathek
Verwundert war ich, wie wenig Abgeordnete im Plenarsaal waren, besonders spärlich die CDU. Die FDP hat sich feige enthalten. Der AfD war das Thema wohl am wichtigsten.
Wir danken allen unseren Nutzern für ihren engagierten Einsatz in Wort und Schrift.

Kindergrundsicherung der SPD: Ende der Steuergerechtigkeit?

Der Deutsche Familienverband DFV kritisiert die Pläne der SPD als teilweise verfassungswidrig.

Die SPD fordert einerseits die Einführung von Kinderrechten ins Grundgesetz. Gleichzeitig aber plant sie mit der Kindergrundsicherung einen Eingriff in die Grundrechte von Familien.

Kindergrundsicherung der SPD: Ende der Steuergerechtigkeit?

Alte Menschen – ein Risiko für die Weltwirtschaft (Christine Lagarde)

Die künftige, zur Präsidentin der Europäischen Zentralbank undemokratisch eingesetzte Christine Lagarde beklagt, dass alte Menschen in Europa wegen hoher Gesundheitskosten und Renten ein Risiko für die Weltwirtschaft bedeuten.  „Es muss etwas unternommen werden!“ Sie schlägt neben drastischen Steuererhöhungen vor, den Alten auch die Renten und Pensionen zu kürzen und die Beiträge zu den Sozialversicherungen so zu erhöhen,     ( vermutlich, damit sich die Greise in Scharen  freiwillig entschließen, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden ). Was unsere Regierungen an jungen Familien und deren Nachwuchs über Jahrzehnte sträflich einsparten, müssen sie, mangels Jugend, jetzt an Kosten für die Alten berappen. Auf die Idee, Nachwuchs zu fördern, der imstande ist, Renten zu erwirtschaften, kommt Frau Lagarde nicht – so wie es z.B. Ungarn vormacht.

Nicht nur, dass die EZB unsere Ersparnisse frisst, nun „befreit“ sie die Weltwirtschaft auch von den alten Menschen, welche durch die Steuern und Abgaben aus ihrer Lebensarbeit den wirtschaftlichen Aufschwung erst ermöglicht haben:

Christine Lagarde: „Alte Menschen leben zu lange und es ist ein Risiko für die Weltwirtschaft, etwas muss getan werden“

Sehen Sie dazu auch:

Kindergrundsicherung?

Die Schwäbische Zeitung berichtet heute vom Vorschlag der GRÜNEN, eine Kindergrundsicherung von 280 Euro monatlich zum Schutz vor Kinderarmut zu installieren. Zur Finanzierung schlagen sie vor, Subventionen auf Dieselindustrie, Flugkonzerne, Plastiktüten, Agrarindustrie und die Mehrwertsteuerprivilegien für Gastronomie und Beherbergung  zu streíchen. Gar keine schlechte Idee – auf den ersten Blick….

Leserbrief

Ganz richtig haben die Grünen erkannt, dass den Eltern im Lande pro Kind und Monat seit Jahrzehnten mehr als 250 Euro im Monat fehlen. Schuld daran ist ein untaugliches Sozialgesetz, das bei den Sozialabgaben keinerlei Unterschied macht, ob der Arbeitnehmer zwei, vier, sechs oder gar keine Kinder zu versorgen hat. Wachsende Kinderarmut ist somit vorprogrammiert. Weil dem so ist, erfand die Familienpolitik Almosen um Almosen vom Kindergeld bis zum Bildungs-und Teilhabepaket mit bürokratischen Höchstanforderungen für die Berechtigten. Infolge dessen müssen sich Familien als Bittsteller fühlen, obwohl gerade sie es sind, die unseren Generationenvertrag ( zur Alimentierung der Rentnergeneration) noch immer erfüllen, was heute leider nicht mehr die Regel ist. 
Anstatt grüne Steuern ( z.B. CO2-Steuer) neu zu erfinden, wäre eine Reduzierung der Sozialabgaben je nach Kinderzahl nach Art. 3 GG einer Kindergrundsicherung vorzuziehen, denn die von den Grünen vorgesehenen Streichungen von Subventionen z. B. im Agrarbereich, treffen natürlich über Preiserhöhungen wiederum Eltern, die aufgrund der Familiengröße sowieso die Hauptlast an Verbrauchssteuern ( 60% des Steueraufkommens)  zu entrichten haben. 
Bärbel Fischer
Elterninitiative Familiengerechtigkeit