Kinder als Gefährder gebrandmarkt!

Angesichts des Vorhabens der Bundesregierung, ab 7. Juni auch Kinder ab 12 Jahren gegen Corona zu impfen, schlägt der Deutsche Familienverband DFV vor, lieber die Eltern zu impfen. Die Begründung: gesunde Eltern – gesunde Kinder.

Aus unserer Sicht ein bedenklicher Rat. Denn noch immer ist der neue Impfstoff nur vorerst als „Notzulassung“ viel zu wenig auf Neben-und Folgewirkungen geprüft, als dass man von seiner „Schutzwirkung“ ausgehen könnte. Dass Kinder durch ihre natürliche Immunität geschützt sind, ist eine eindeutig erwiesene Tatsache.

Die Hektik, mit welcher eiligst nach den Kindern gegriffen wird, erscheint uns höchst bedenklich.

Der rechtliche Schutz der Kinder ist zu einem widerrechtlichen Schutz vor Kindern verkommen!

Tipp: Unter  https://www.youtube.com/watch?v=V03GVFFDb-8 finden Sie eine Diskussion zu  SCHULE – BILDUNG – MENSCHENRECHTE, welche  die juristische Perspektive zur Krise hervorragend darstellt.

 

Eltern impfen, Kinder schützen: Familienverband kritisiert Schwerpunkt-Setzung in der Corona-Impfstrategie

 

Stimmen die Vorwürfe gegen das Ehegattensplitting wirklich?

Der Deutsche Familienverband DFV verteidigt das Ehegattensplitting gegen sechs ungerechtfertigte Vorwürfe:

Sechs Vorwürfe gegen das Ehegattensplitting –  Stimmen sie wirklich?

Wieder einmal steht das Ehegattensplitting in der Diskussion. Das Bundesfinanzministerium hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Abschaffung dieser Steuerregel für verheiratete Paare empfiehlt. Der Deutsche Familienverband setzt sich für die Beibehaltung der Steuerregel ein. Das sind die wichtigsten Argumente:

Vorwurf 1: Das Ehegattensplitting benachteiligt Frauen?

Welches antiquierte Frauenbild haben eigentlich Menschen, die so etwas behaupten? Zum Glück kann heute jede Frau selbst entscheiden, ob und wann sie wieder in ihren Beruf einsteigt. Keine Frau lässt sich für ein paar Steuer-Euro von der Arbeit abbringen.

Vorwurf 2: Das Ehegattensplitting benachteiligt Singles?

Nachrechnen hilft. Bereits 1958 (!) stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass Paare mit differierendem Einkommen gegenüber Singles steuerlich benachteiligt werden. Zuletzt wurde das Ehegattensplitting 2013 von den Karlsruher Richtern sogar bestätigt.

Vorwurf 3: Das Ehegattensplitting fördert Kinderlose?

Bleibt heute ein Partner zu Hause, dann in der Regel wegen der Kinderbetreuung, nicht um Golf zu spielen. Das Splitting ist damit eine mehr als gerechte Anerkennung der Erziehungsleistung und gesellschaftlich gut angelegtes Geld.

Vorwurf 4: Eine Abschaffung des Ehegattensplittings fördert eine gerechte Familienpolitik?

Mitnichten! Familien würden auf einen Schlag 15 Milliarden Euro im Portemonnaie fehlen. Keine der bisher von der Politik vorgestellten Maßnahmen würden dieses Minus überhaupt kompensieren können (im Ansatz nicht einmal eine wie auch immer geartete Kindergrundsicherung). Am Ende würden Familien als große steuerpolitische Verlierer dastehen.

Vorwurf 5: Eine Abschaffung ist doch grundsätzlich gerecht?

Das Ehegattensplitting ist keine Förderung der Familie. Es ist eine vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Besteuerung einer Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Oder anders gesagt: Wo sind diejenigen, die gleichzeitig auch die Abschaffung von Personengesellschaften im Wirtschaftsleben fordern?

Vorwurf 6: Das Ehegattensplitting fördert die Einverdiener-Ehe?

Ganz ehrlich … niemand hat sich einzumischen, wie Familien ihr privates Leben gestalten wollen. Wer wann und wie viel arbeitet und wie Paare im gegenseitigen Einvernehmen die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder organisieren, ist eine höchstpersönliche Sache.

Statt mit Märchen gegen das Ehegattensplitting zu Felde zu ziehen, sollte man sich auf wirkliche Probleme konzentrieren: Nämlich die dringend überfällige Entlastung von Familien bei den völlig familienblinden Sozialabgaben (www.elternklagen.de).

Siehe auch:

https://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/729-dfv-pm-dfv-zu-diw-studie-abschaffung-des-ehegattensplittings-kostet-familien-15-mrd-euro

 

Mütterrente: Ein halber und sehr kleiner Schritt

„Familien sind die eigentlichen Leistungsträger im Rentensystem und werden dafür im Alter arm gemacht. Die Einigung im Mütterrentenstreit ist bestenfalls ein halber und sehr kleiner Schritt auf dem Weg zu dringend notwendigen sechs Jahren Erziehungszeiten pro Kind für alle Eltern“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes.

„Wer Kinder hat, erlebt nicht nur Lebensglück, sondern sichert mit deren Erziehung und Betreuung den Fortbestand des gesamten sozialen Sicherungssystems. Anders gesagt: Wer Kinder erzieht, sichert Zukunft. Das muss sich endlich auch in der Rente von allen Eltern widerspiegeln“, so Heimann.

https://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen

DFV: Familienentlastungsgesetz – ein Etikettenschwindel!

Am 27. Juni hat das Bundeskabinett einen Entwurf zum „Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Reglungen“ gebilligt. Danach soll das Kindergeld ab Juli 2019 um 10.- pro Kind und Monat, 2020 um weitere 15.- auf dann 219.- angehoben werden.

Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt bis 2020 von 7428.- auf 7812.-  und erreicht damit längst nicht die vor der BT-Wahl von Kanzlerin Merkel zugesagte Gleichstellung mit dem Grundfreibetrag ( steuerfreies Existenzminimum von jährlich 9408.-) Bei der gebotenen Korrelation von Kinderfreibetrag und Kindergeld müsste das Kindergeld, bezogen auf 2020, monatlich nämlich 330.- statt 219.- betragen. Damit fehlen den Eltern pro Kind noch immer monatlich 111.- ! 

„Das Familienentlastungsgesetz wird Familien als großes Koalitionsgeschenk verkauft. Doch die geplanten Maßnahmen sind verfassungsrechtlich vorgeschrieben. Es geht nicht um ein Wollen, sondern um ein Müssen“, sagt der Präsident des Deutschen Familienverbands Klaus Zeh.

https://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen

Fragen an Herrn Thomas Bareiß MdB zur CDU-Wahlschlappe

Die Schwäbische Zeitung veröffentlicht heute ein Interview mit dem bisherigen und künftigen MdB der CDU zur Abkehr vieler Wähler von der CDU bei der Bundestagswahl 2017. Die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT stellt Fragen.

 

Sehr geehrter Herr Bareiß,

die Gründe, warum im Süden so viele Stammwähler der CDU ( und der SPD ) den Rücken kehrten, liegen auf der Hand. Der Chefredakteur von CHRIST IN DER GEGENWART, Johannes Röser, sieht darin ein Mündigwerden der Bürger, die eines überbordenden Liberalismus überdrüssig sind:

…. „Gerade Kritiker eines überbordenden Liberalismus, der sich zusehends der politischen Bühne bemächtigt und sich faktisch alle Parteien unterworfen hat, treten für klassische bürgerliche Tugenden ein, für ein Bürgertum, das die modernen Gesellschaften und Staatswesen überhaupt erst aufklärerisch konstituiert hat und das als Gesellschaftsvertrag bewahrt werden sollte. Derart Nachdenkliche und Unzufriedene finden sich wiederum in allen Parteien. Es wäre ein schwerer Fehler, den akuten Protest per Stimmabgabe mit seinen Verschiebungen  n i c h t  als wahrhaft bürgerlichen Protest zu begreifen, sondern ihn als Aufbegehren bloß von Außenseitern und Unterprivilegierten abzutun. Es sind Teile gerade des staatstragenden Bürgertums, der Mittelschicht, sogar Intellektuelle, die CDU/CSU und SPD das Vertrauen entzogen und anderswohin geleitet haben. Möglicherweise zeigt sich auf der Kehrseite des diffusen Wahlausgangs mit vielen Verlierern sogar ein neues bürgerliches Selbstbewusstsein gerade bei Wechselwählern. Ich bin Bürger – und nicht bloß „Follower“ einer Partei. Auch die AfD sollte nicht allzu selbstsicher in die parlamentarische Arena stolzieren. Der Verfall könnte schon programmiert sein.

Es ist der Wille zur eigenen kulturellen Identität, der sich jetzt an den Wahlurnen Ausdruck verschafft hat. Nicht wenige Menschen fühlen sich politisch gerade von den Parteigranden missachtet, gegängelt, bevormundet, ebenso von den prominenten Meinungsmachern auf allen Kanälen.“….

 

Dem stimmen wir voll und ganz zu, wie Sie aus meinem Schreiben an Herrn Röser entnehmen können. Uns als ELTERNINITIATIVE FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT geht es darum aufzuzeigen, welchen Kahlschlag die CDU seit den Neunzigern zu verantworten hat (s. http://familiengerechtigkeit-rv.info/?p=7918 ). Die Union wollte jung und „modern“ sein, hat aber modern mit linksliberal verwechselt. Dabei gab es  in der CDU genügend mahnende Stimmen, seit der Liberalisierung des § 218 bis hin zur „Ehe für alle“. Nach meiner Einschätzung konnte Frau Merkel, sozialisiert in der DDR, unser tradiertes Wertesystem gar nicht kennen ( blinder Fleck). Zahllose Forderungen der Familienverbände ( z. B. Deutscher Familienverband und v.a. ) zur Familiengerechtigkeit lehnt sie rundweg ab, wie z. B.  vor Jahren die Forderung der JU zur Demografie-Rücklage. Mit den wahren Problemen von Familien (Kinder-, Familien- und Altersarmut aufgrund eines verfassungswidrigen Rentengesetzes, demografisches Defizit, schleichende Entrechtung von Eltern, …) befasst sich Frau Merkel nicht, weil sie einfach keine Sensoren dafür hat. Aber wozu haben wir das Parlament? Zum Abnicken? Die Hörigkeit der CDU gegenüber der Kanzlerin war sträflich verantwortungslos.

Sehr geehrter Herr Bareiß, die (linksliberalen) MEDIEN umgehen bewusst dieses heiße Thema. Sie geben allein dem Flüchtlingsdrama und dem abgehängten Osten die Schuld am Erstarken der AfD. Dabei wissen sie genau, dass es die Liberalisierung der Gesellschaftspolitik ist, die im Süden den Ausschlag für einen Wechsel gab, natürlich auch in der bw. Landespolitik. Wie wollen Sie die „Abtrünnigen“ wieder zurück holen?

  • Wird es in Zukunft eine n e u e Familienpolitik geben, die sich nicht mehr als Handlangerin des Arbeitsministeriums versteht?
  • Eine  n e u e Familienpolitik, die  sich für Eltern und Kinder stark macht und nicht für ganztägigen Trennung von Eltern und Kindern zugunsten von Vollerwerb und Steuereinnahmen?
  • Wird es eine n e u e Familienpolitik geben, die Familienarbeit als wertvollen Einsatz für die künftige Generation schätzt und entsprechend honoriert, statt die Mütter wie Sklaven mehrfach zu belasten und die Kinder ganztags ins HEIM ( heute euphemistisch KITA genannt ) zu stecken?http://www.ardmediathek.de/tv/Panorama/Systemfehler-Familien-bei-Rente-benacht/Das-Erste/Video?documentId=20034990&bcastId=310918
  • Wird es eine  n e u e  Familienpolitik geben, die Eltern  n a c h t e i l s l o s  in FREIHEIT selbst entscheiden lässt, wie sie ihre Familie organisieren wollen, ohne staatliche Gängelung und Bevormundung durch einseitige Subventionierung von kollektiver Tagesbetreuung?
  • Wird es eine  n e u e  Familienpolitik geben, die künftig nicht länger Kinderlosigkeit belohnt, während sie Eltern mit jedem weiteren Kind weiter in die Armut treibt?
  • Wird es eine  n e u e  Familienpolitik geben, die Mütter / Väter  befähigt, ohne Angst vor Altersarmut und vor Verlusten von Rentenpunkten die frühen prägenden  Bindungsjahre erwerbslos, weil eben generativ, ihre Kinder zu begleiten?
Meinen Sie, Herr Bareiß, ein Umdenken wäre noch möglich? Mit dieser Kanzlerin und mit FDP und Grünen ganz sicher nicht! Daher scheint mir Ihre Hoffnung auf ziemlich dünnen Beinen zu stehen. Dass natürlich auch die verantwortungslose Euro-Rettungspolitik und die defizitäre Sicherheitspolitik ihren Zoll forderten, ist uns auch klar. Falls Sie gefragt werden, Herr Bareiß, was die Kanzlerin hätte anders machen können, bzw. künftig anders machen soll, dann können Sie auf die Forderungen tausender von Familien ( s.o. ) in Deutschland verweisen.
Mit besten Grüßen und der Bitte um Ihre geschätzte Antwort
i. A. Bärbel Fischer
ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIIT
P.S. Dieser Brief, zuzüglich Ihrer Antwort, wird auf unserer Homepage www.forum-familiengerechtigkeit.de veröffentlicht werden.

„elternklagen“ erneut vor dem Bundessozialgericht

Seit 16 Jahren kämpft der Deutsche Familienverband DFV für Beitragsgerechtigkeit in den Sozialversicherungen. Immer wieder hat das Bundessozialgericht (BSG) die Klage von Eltern abgewiesen. Am 20. Juli 2017 klagen erneut zwei Elternpaare vor dem BSG wegen der doppelten Belastung von Familien im sog. Generationenvertrag:

Bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von 35.000 EUR unterschreitet eine vierköpfige Familie ihr steuerliches Existenzminimum um 1.603 EUR. Während ein Alleinstehender mit dem gleichen Einkommen nach Deckung seines Bedarfes in Höhe des Existenzminimums noch ein frei verfügbares Einkommen in Höhe von 13.421 EUR hat. „Die relative Einkommensposition von Familien im Vergleich zu Alleinstehenden hat sich im Zeitraum von 2006 bis 2015 kontinuierlich verschlechtert.

http://www.deutscher-familienverband.de/11-aktuelles/763-elternklagen-erneut-vor-dem-bundessozialgericht

 

Steuerkonzept der SPD für Familien ist völlig unzureichend

Unter dem Slogan GERECHTIGKEIT will die SPD nach der BTWahl Familien entlasten. Doch ihr Konzept ist völlig unzureichend, weil  es eine verfassungskonforme Berücksichtigung der Kosten für Kinder nicht erkennen lässt – so der Deutsche Familienverband.

http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/760-spd-steuerkonzept-fuer-familien-unzureichend

 

Kindergeld: GESCHENK oder DIEBESGUT?

Der Deutsche Familienverband e. V. gab eine Pressemitteilung zum Kindergeld heraus, die nachweist, wie Familien getäuscht werden. Denn nur knapp die Hälfte davon ist Zuwendung, der Rest ist Rückerstattung zuviel bezahlter Steuern. Beachten Sie auch den Link zum Erklärfilm!

PRESSEDIENST: 19. Juni 2017

 

[DFV-PM]: Kindergeld: Geschenk oder Diebesgut? Neuer Erklärfilm schafft Klarheit

(Berlin/Freiburg). Das Gerücht hält sich hartnäckig in der Öffentlichkeit: 200 Milliarden Euro werden angeblich jährlich vom Staat für die Familienförderung ausgegeben. „Dabei gibt selbst das Bundesfamilienministerium zu, dass nur 55 Milliarden Euro eine ‚Familienförderung im engeren Sinne‘ sind“, kritisieren der Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes, Siegfried Stresing, und Stephan Schwär, Landesvorsitzender des Familienbundes der Katholiken Baden-Württemberg. „Um Märchen, wie diesen, Fakten entgegen zu setzen, veröffentlichen wir gemeinsam mit dem Familienbund der Katholiken heute einen neuen Erklärfilm. Am Beispiel des Kindergeldes zeigen wir, wie Familienförderung und verfassungsgemäße Steuergerechtigkeit in einen Topf geworfen werden. So wird den Menschen suggeriert, dass Familien bestens vom Staat bedacht werden. Doch das Gegenteil ist der Fall!“

Das Kindergeld ist kein Geschenk vom Staat, sondern eine Erstattung zu viel gezahlter Steuern. Denn laut Verfassung muss das Existenzminimum eines Kindes – genau wie das eines Erwachsenen – steuerfrei gestellt werden. Der Gesetzgeber darf nur dann darauf zugreifen, wenn dieser Eingriff durch ein ausreichend hohes Kindergeld kompensiert wird. Das ist bisher nicht der Fall.

Weniger als die Hälfte des gezahlten Kindergeldes dient heute tatsächlich der Familienförderung. Der Rest ist schlichtweg die „Rückgabe von Diebesgut“ – also zu viel bezahlter Steuern –,  wie es der Hessische Landesrichter Dr. Jürgen Borchert einmal nannte. Verkauft wird das Kindergeld allerdings, als würden Familien vom Staat reich beschenkt.

„Wirkliche Steuergerechtigkeit kann nur entstehen, wenn das Kindergeld mindestens die steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrags beim Spitzensteuersatz erreicht, das heißt, auf mehr als 300  Euro angehoben wird“, so Stresing und Schwär. Dieser Betrag würde allen Familien monatliche Steuergerechtigkeit garantieren und Kinder aus einkommensschwächeren Familien vor Armut schützen.

Mit dem neuen Erklärfilm bietet der Deutsche Familienverband Wählern die Möglichkeit, vor den anstehenden Bundestagswahlen Zusammenhänge und Fakten zu verstehen, statt gern erzählten Märchen aufzusitzen.

Weitere Erklärfilme des DFV unter elternklagen.de oder auf Youtube: „beitragsfreie“ Krankenversicherung und Kampagne für familiengerechte Sozialversicherungsbeiträge

 

Der Deutsche Familienverband ist die größte parteiunabhängige, überkonfessionelle und mitgliedergetragene Interessenvertretung der Familien in Deutschland. 

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„Wahlrecht ab Geburt. Der Zukunft eine Stimme geben?!“

Im März startete der Deutsche Familienverband die Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“ für ein Wahlrecht ab Geburt. Nun lädt der Verband zu einer Fachveranstaltung nach Berlin. Unter der Überschrift „Wahlrecht ab Geburt. Der Zukunft eine Stimme geben?!“ diskutieren am 19. Mai 2017 hochkarätige Gäste das Für und Wider eines Wahlrechts, das 13 Millionen Minderjährigen endlich Gehör verschaffen will. Die Einladung zur Veranstaltung finden Sie hier. 

 

http://www.deutscher-familienverband.de/19-familie/familienpolitik/747-wahlrecht-ab-geburt-der-zukunft-eine-stimme-geben-die-referenten

 

 

 

„Nur wer wählt, zählt!“

Pressemeldung des Deutschen Familienverbandes zum Wahlrecht ab Geburt:      Deutscher Familienverband startet bundesweite Kampagne

 

(Berlin). Die neue Kampagne des Deutschen Familienverbandes ist gestartet: „Nur wer wählt, zählt!“ macht sich für ein Wahlrecht ab Geburt stark. „Bisher bleiben 13 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Gehör, wenn es um Mitbestimmung in unserem Land geht“, kritisiert die Schirmherrin der Kampagne, Renate Schmidt, anlässlich des bundesweiten Kampagnenstarts.

 

http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/716-wahlrecht-ab-geburt-deutscher-familienverband-startet-bundesweite-kampagne