Abschaffung Ehegattensplitting: Trauriger Höhepunkt in Debatte um Kindergrundsicherung und Elterngel

Lars Klingbeil, Bundesvorsitzender der SPD, will die fehlenden Mittel zur Finanzierung der Kindergrundsicherung durch eine Streichung des Ehegattensplittings für neue Ehen besorgen. Ein unseriöser Vorstoß, findet der Deutsche Familienverband (DFV)
(Berlin). Es ist nicht das erste Mal, dass das Ehegattensplitting abgeschafft werden soll. Diesmal soll die Kindergrundsicherung damit finanziert und die Kürzung des Elterngeldes für hohe Einkommen verhindert werden.
„Angesichts so eines unseriösen Vorschlags können wir nur den Kopf schütteln“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes. „Das Ehegattensplitting, also die gemeinsame steuerliche Veranlagung von verheirateten Paaren, ist verfassungsrechtlich gestützt und verhindert, dass diese bei der Besteuerung schlechter gestellt werden als nicht verheiratete Steuerzahler.“
Eine Abschaffung des Ehegattensplittings wäre nicht nur verfassungswidrig, sondern würde auch zu einer milliardenhohen Mehrbelastung für Familien führen. Das Ehegattensplitting steht zur Sanierung einer desaströsen Fiskalpolitik der Bundesregierung nicht zur Debatte.
„Lars Klingbeil argumentiert, dass ohne das Ehegattensplitting eine partnerschaftliche Aufteilung der Erziehungs- und Sorgearbeit möglich wäre. Die Diagnose ist grundlegend falsch, denn das Ehegattensplitting schreibt keine Aufgabenverteilung vor. Im Gegenteil, die Ehepartner entscheiden selbst“, so Heimann. „Eine Abschaffung des Ehegattensplittings würde Frauen und Männer in den Arbeitsmarkt zwingen, anstatt Zeit für ihre Kinder haben zu können.“
Mit dem Vorschlag, das Ehegattensplitting zu streichen, haben die Diskussionen um die Finanzierung der Kindergrundsicherung einen traurigen Höhepunkt erreicht.
„Eine Kürzung der Kinderfreibeträge, die Abschmelzung des Elterngeldes für höhere Einkommen und nun die geforderte Abschaffung des Ehegattensplittings – die Bundesregierung will scheinbar Armut in Familien bekämpfen, indem sie sie massiv zur Kasse bittet. Das zeugt von wenig Anerkennung für die Leistungen von Familien und ist eine familienpolitische Bankrotterklärung“, sagt Heimann.
Weitere Informationen
Interview mit DFV-Präsident Klaus Zeh:
Kindergrundsicherung: „Es muss ein gemeinsamer Weg gefunden werden“

Hände weg vom Kinderfreibetrag!

Eine Kürzung der Kinderfreibeträge zur Refinanzierung der Kindergrundsicherung bedeutet Steuererhöhungen für alle Familien. Eltern in einer der schwersten finanzpolitischen Krisen der Bundesrepublik zusätzlich zu belasten, ist verantwortungslos. Der Deutsche Familienverband (DFV), der Familienbund der Katholiken (FDK) und der Verband kinderreicher Familien Deutschland (KRFD) sprechen sich entschieden gegen eine Kürzung der Kinderfreibeträge zur Finanzierung der Kindergrundsicherung aus. Die Kürzung der Kinderfreibeträge wird dazu führen, dass Familien, ob Kinderreiche oder getrennt Erziehende, mit höheren Steuern belastet werden.

https://www.familienbund.org/presse/pressemitteilungen/familienverbände-zur-kindergrundsicherung-hände-weg-vom-kinderfreibetrag

Siehe auch:

Deutscher Familienverband
www.deutscher-familienverband.de
Familienbund der Katholiken
www.familienbund.org
Verband kinderreicher Familien Deutschland
www.kinderreichefamilien.de

 

 

DFV: Familienentlastungsgesetz – ein Etikettenschwindel!

Am 27. Juni hat das Bundeskabinett einen Entwurf zum „Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Reglungen“ gebilligt. Danach soll das Kindergeld ab Juli 2019 um 10.- pro Kind und Monat, 2020 um weitere 15.- auf dann 219.- angehoben werden.

Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt bis 2020 von 7428.- auf 7812.-  und erreicht damit längst nicht die vor der BT-Wahl von Kanzlerin Merkel zugesagte Gleichstellung mit dem Grundfreibetrag ( steuerfreies Existenzminimum von jährlich 9408.-) Bei der gebotenen Korrelation von Kinderfreibetrag und Kindergeld müsste das Kindergeld, bezogen auf 2020, monatlich nämlich 330.- statt 219.- betragen. Damit fehlen den Eltern pro Kind noch immer monatlich 111.- ! 

„Das Familienentlastungsgesetz wird Familien als großes Koalitionsgeschenk verkauft. Doch die geplanten Maßnahmen sind verfassungsrechtlich vorgeschrieben. Es geht nicht um ein Wollen, sondern um ein Müssen“, sagt der Präsident des Deutschen Familienverbands Klaus Zeh.

https://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen

Steuerkonzept der SPD für Familien ist völlig unzureichend

Unter dem Slogan GERECHTIGKEIT will die SPD nach der BTWahl Familien entlasten. Doch ihr Konzept ist völlig unzureichend, weil  es eine verfassungskonforme Berücksichtigung der Kosten für Kinder nicht erkennen lässt – so der Deutsche Familienverband.

http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/760-spd-steuerkonzept-fuer-familien-unzureichend

 

Familien brauchen Gerechtigkeit!

Pressemitteilung des Deutschen Familienverbands

Familien brauchen Gerechtigkeit!

(Berlin). Dass Menschen füreinander einstehen, macht unsere Gesellschaft sozial. „Doch obwohl Familien dabei eine wichtige Rolle spielen und Leistungsträger unserer Gemeinschaft sind, werden sie durch eine familienblinde Steuer- und Abgabenpolitik arm gemacht“, kritisiert der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes, Sebastian Heimann.

Weiterlesen unter:

http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/704-dfv-pm-familien-brauchen-gerechtigkeit

 

Betrifft: Kindergelderhöhung

An das                                                                                               Bundesfinanzministerium                                                                                                 Berlin

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Vater zweier Töchter, die 16/11 Jahre alt sind. Die Nachricht über die Kindergelderhöhung im Wahljahr 2017 hat mich schlichtweg umgehauen. Dieser Versuch der Wahlbestechung unserer Regierung wird mich auch nicht darüber hinweg sehen lassen, dass nur kurz vor den Wahlen wieder an die Familien gedacht wird. Eine Erhöhung von 2,- € im Monat nach vier Jahren nichts, muss für jede Familie ein Schlag in das Gesicht sein!
Eltern wissen was Kinder kosten. Selbst die Busfahrkarte zur Schule hat in den letzten vier Jahre um ein Vielfaches der 2,- € aufgeschlagen.

Alleine in diesem Jahr hat der Bundeshaushalt 10 Milliarden Euro (10.000.000.000€) Überschuss nach der ‚Schwarzen Null‘. Diese Steuermehreinnahmen sind auch Steuern, die von Kindern eingenommen worden sind, die nicht einmal ansatzweise wieder zurückgegeben werden.

Kleines Rechenbeispiel: 10 Milliarden Euro bei 80 Millionen Bundesbürgern ergeben 125 € pro Bürger. Der Staat hat an einer Familie mit zwei Kindern 500 € mehr Steuern eingenommen. Dem gegenüber stehen 48 € Kindergelderhöhung im Jahr!

Die immer wieder gepredigten Sparzwänge unserer Regierung auf Kosten der Bürger haben sich auch bei 2 Millionen Kindern niedergeschlagen, die 2016 von ‚Hartz IV‘ leben müssen und die dadurch ihrer Zukunft beraubt werden, wie viele Studien belegen.

Dieses Wahlgeschenk von Herrn Schäuble hat mich mehr schockiert, als wenn alles beim Alten belassen worden wäre. Denn an der Erhöhung des Kindergeldes kann man sehen, welchen Stellenwert die Familie in unserem Staat hat!

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bock, 88697 Bermatingen-Ahausen

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Sehr geehrter Herr Bock,

 

vielen Dank für Ihre Email. Ihre Ausführungen nehmen wir zur Kenntnis, sie basieren aber auf einem grundlegenden Missverständnis, das ich gerne ausräumen möchte.

 

Das Kindergeld wird nicht nur im Wahljahr angehoben, sondern im jährlichen Rhythmus im Gleichklang mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag. Es war früher gängige Praxis, das Kindergeld publikumswirksam im größeren Abstand um höhere Beträge anzuheben. Dies wirkte damals beeindruckender als die aktuellen 2 Euro, aber führte dazu, dass mehrere Jahre keine Erhöhung stattgefunden hat. Wir bevorzugen stattdessen wie bei anderen Sozialleistungen auch eine jährliche automatische Anpassung im Ausmaß der Inflationsentwicklung – auch wenn dies aktuell keine spektakulären Beträge sind.

 

Zur Erinnerung: In den letzten Jahren hat sich das Kindergeld für das erste und zweite Kind wie folgt entwickelt (angegeben ist das Jahr der Anhebung):

 

2000: 138 Euro

2005: 154 Euro

2009: 164 Euro

2010: 184 Euro

2015: 188 Euro

2016: 190 Euro

2017: 192 Euro

2018: 194 Euro

 

Die Anhebung des Kindergeldes erfolgt nicht willkürlich und schon gar nicht mit Blick auf anstehende Bundestagswahlen (dann wäre sie nämlich mit Sicherheit höher ausgefallen), sondern nach einem fest vorgegebenen Verfahren. Haupteinflussfaktor ist die Inflationsrate. Bei einer niedrigen Inflationsrate von nahe null Prozent kann die Anhebung des Kindergeldes nicht übermäßig hoch sein. Diesen Zusammenhang bitte ich Sie anzuerkennen.

 

Es gibt auch keine Anhebung des Kindergeldes nach Kassenlage. Ihre Forderung, bei hohen Überschüssen auch mehr Kindergeld auszuzahlen, wäre vollkommen regelwidrig. Die Folge wäre, bei schlechter Haushaltslage das Kindergeld entsprechend zu kürzen, was sicherlich nicht in Ihrem Interesse wäre.

 

Im Übrigen stelle ich fest, dass es noch zu früh ist, um den Überschuss im Bundeshaushalt für 2016 abzuschätzen. Die von Ihnen genannten 10 Mrd. Euro sind jedenfalls ohne Grundlage.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jürg Weißgerber

Bundesministerium der Finanzen

 

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Dr. Johannes Resch, stellvertretender Vorsitzender des Verbands Familienarbeit e. V.,  kommentiert:

 

Diese Antwort spiegelt mal wieder die Ignoranz gegenüber den Konstruktionsfehlern unseres Sozialsystems wieder. Das Kindergeld orientiert sich lediglich am steuerrechtlichen Freibetrag, der dadurch gegeben ist, dass das Existenzminimum steuerfrei bleiben muss. – Andererseits werden die Renten weit stärker erhöht, als es verfassungsrechtlich erforderlich ist. Zu nennen ist auch die Rentenerhöhung für 63-jährige Arbeitnehmer, die vor allem den Rentnern zugute kommt, die ohnehin die höchsten Renten erhalten, weil sie vorher lange erwerbstätig sein konnten. Eltern, die wegen Kinderbetreuung geringere Erwerbszeiten haben und damit ohnehin schon benachteiligt sind, profitieren davon nicht.

 

 

Es zeigen sich immer wieder die Auswirkungen der Denkfehler, die für die Missstände in unserem Sozialsystem verantwortlich sind: Die Renten der Arbeitnehmer werden als “selbst erarbeitet” betrachtet, obwohl sie ausschließlich von den Kindern der nächsten Generation bezahlt und somit allein von den Eltern erarbeitet worden sind. Leistungen für Eltern, die eigentlich eine Gegenleistung dafür sein müssten, dass sie die Grundlagen der Alterssicherung für alle erarbeiten, werden als Almosen betrachtet, die in der dürftigsten Form ausgestattet werden. So wird Erwerbsarbeit heute doppelt bezahlt (durch Lohn und Rente), während den Eltern die Gegenleistung für ihre Arbeit entzogen wurde, die seit Menschen Gedenken in der Alterssicherung der Eltern durch die eigenen Kinder bestand. Dass ein solches System nicht auf Dauer funktionieren kann, sollte sich eigentlich von selbst verstehen. Aber die politisch Verantwortlichen denken eben immer nur maximal 4 Jahre im Voraus bis zur nächsten Wahl. Längerfristige Zusammenhänge werden so systematisch verdrängt bzw. durch interessengeleitete Ideologien verschleiert, seien sie nun neoliberaler, marxistischer oder feministischer Ausprägung. Allen diesen Ideologien ist gemeinsam, dass sie die rücksichtslose Ausbeutung der Eltern zu rechtfertigen versuchen, indem sie die elterliche Erziehungsleistung ignorieren.

 

 

Dr. Johannes Resch

 

 

 

Mehr Anerkennung und finanzielle Sicherheit für große Familien!

(Berlin). Wer sich für ein Leben mit Kindern entscheidet, braucht Anerkennung und finanzielle Sicherheit. „Besonders für Familien mit vielen Kindern muss eine zukunftsweisende Familienpolitik Anreize und Spielräume schaffen, damit sich wieder mehr Menschen ihren Wunsch nach einer großen Familie erfüllen“, mahnt der Präsident des Deutschen Familienverbandes, Dr. Klaus Zeh. Die größte parteiunabhängige und mitgliedergetragene Interessenvertretung von Familien in Deutschland stellt zehn Punkte in den Fokus einer guten finanziellen Mehr-Kind-Politik. 

Der Spagat zwischen Familienleben und Beruf, geforderter Flexibilität und Verlässlichkeit oder Wohnraumbedarf und Mietpreis stellt derzeit fast alle Familien vor große Herausforderungen. Was finanziell und organisatorisch für Eltern mit einem Kind noch zu schaffen ist, können viele Familien mit drei, vier oder mehr Kindern nicht mehr stemmen. „Eltern dürfen deshalb nicht länger verfassungswidrig erhobene Strafsteuern und -abgaben zahlen“, kritisiert Zeh. „Der steuerliche Kinderfreibetrag muss auf Höhe des Grundfreibetrags für Erwachsene angehoben werden und in den Sozialversicherungen muss es endlich Kinderfreibeträge geben!“ Der DFV verlangt außerdem die Rückerstattung von Verbrauchssteuern, die auf den Kindesunterhalt entfallen. Als ersten Schritt fordert der Verband eine ermäßigte Mehrwertsteuer von sieben Prozent für Kinderprodukte.

Auch in der dreijährigen Elternzeit sind große Familien meist auf sich allein gestellt. Viel zu kleine Sockelbeträge beim Elterngeld bringen sie schnell an ihre finanziellen Grenzen. Das vom Deutschen Familienverband geforderte Betreuungsbudget dagegen schafft echte Wahlfreiheit. Es fördert jedes Kind direkt und erlaubt jeder Familie, die passende Betreuungsform zu finden – sei es ein guter Krippenplatz, eine Tagesmutter, die häusliche Betreuung oder ein Mix aus allem. Zu den wesentlichen Themen einer zukunftsweisenden Mehr-Kind-Politik gehören außerdem bezahlbarer Wohnraum, neue Optionen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine gerechte Elternrente für Erziehungsleistung. „Jedes Gesetz und jede Verordnung gehört auf den Familien-TÜV, damit Fehlentscheidungen von vornherein ausgeschlossen werden“, fordert DFV Präsident Zeh.

„Unsere Gesellschaft baut auf nachwachsende Generationen und Menschen, die füreinander lebenslang Verantwortung übernehmen. Gleichzeitig herrscht eine absurde, ablehnende Stimmung im Land, wenn es um Großfamilien geht“, so Zeh. „Anders als in Nachbarländern, wo man sich zu vielen Kindern beglückwünscht, gelten vielfache Eltern hierzulande als asozial und fragwürdig. Diese fehlende Anerkennung schmerzt Eltern und Kinder und sie erschwert den Alltag der Familien unnötig! Hier ein Umdenken zu schaffen, geht uns alle an: Denn eine Gesellschaft ohne Kinder hat keine Zukunft!“

18.04..2016

Bund der Steuerzahler: Eltern dürfen nicht länger benachteiligt werden!

Kinder sind dem Fiskus im vergangenen Jahr 72 Euro zu wenig wert gewesen. Statt 4.440 Euro gewährte der Gesetzgeber Eltern nur einen Kinderfreibetrag in Höhe von 4.368 Euro. Das macht sich bei den Steuerbescheiden, die viele Eltern jetzt erhalten, bemerkbar. Denn diese Eltern zahlen wegen des zu niedrigen Kinderfreibetrags mehr Steuern als sie müssten. Je nach Steuersatz können über 30 Euro je Kind zusammenkommen, die den Familien nicht zur Verfügung stehen, obwohl das Existenzminimum von Kindern steuerlich freigestellt werden muss. Der Bund der Steuerzahler hält dies für verfassungswidrig und wird deshalb ein Klageverfahren unterstützen.

http://www.steuerzahler.de/Eltern-duerfen-nicht-laenger-benachteiligt-werden/66246c76941i1p1520/index.html

Zur Ihrer Info die Staatsschuldenuhr – nichts für schwache Nerven! Frage: Wie können hoch verschuldete Staaten anderen hoch verschuldeten Staaten Sicherheiten geben?

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