Auch wenn schon hundertfach wiederholt, hat Prof. Martin Werding seine Studie zur Kinder-bzw. Familienarmut in die Medien gebracht. Jörg Dräger von der Bertelsmann-Stiftung verkündet, was die Spatzen seit Jahrzehnten von den Dächern pfeifen:„Mit jedem weiteren Kind wird die finanzielle Lage von Familie schwieriger.“ Dies ist seit vielen Jahren bekannt, wie der Horizontale Vergleich zeigt, den der Deutsche Familienverband jährlich errechnet:
und
http://elternklagen.de/wp-content/uploads/2017/02/Schaubild_Horizontaler_Vergleich_Text.pdf
Ob dies der künftigen Koalition zu Herzen geht? In Gönnerpose will sie die Familien durch ein gesplittetes „Kindergeld“ stärken. Große Zweifel sind angebracht.
„Kinderreiche sind oft arm“, Schwäbische Zeitung, 8. Februar 2018
Leserbrief
Es hätte der neuen Studie gar nicht bedurft, um festzustellen dass Familien mit drei und mehr Kindern, sowie Alleinerziehende wesentlich ärmer sind als angenommen. Hatte die Facharbeiterfamilie ( Jahreseinkommen 30 000 / 2017 ) nur ein Kind, blieb ihr am Ende des Jahres 2017 ein kleines Plus von 46 Euro. Hatte sie aber vier Kinder, so verlor sie 14 666.-, also die Hälfte ihres Bruttoeinkommens ( Quelle: Deutscher Familienverband-Horizontaler Vergleich 2017). Die Familien- und Sozialverbände und selbst das Bundesverfassungsgericht beklagen diesen Zustand seit Jahrzehnten. Jedes Jahr stellt der Armutsbericht den Anstieg der Verarmung von Kindern/Familien fest. Trotzdem geschieht nichts oder eben das Falsche.
Die von der künftigen Koalition in Aussicht gestellte Kindergelderhöhung von 10.- ab 2019 und weiteren 15.- für das nächste Wahljahr 2021 kann niemals die Erhöhung der Kinderkosten der nächsten Jahre auffangen, zumal sich die Eltern das Kindergeld durch ihre Steuern bereits zur Hälfte selbst zahlen. Von knapp 39 Mrd. ausgeschüttetem Kindergeld sind 19,5 Mrd. reine Rückerstattung jener Steuern, die Eltern auf den Mindestbedarf an Kindesunterhalt einbehalten wurden ( Quelle: Familienverband der Katholiken Freiburg ).
Anders als beim Existenzminimum für Erwachsene erlaubt der Gesetzgeber dem Fiskus nämlich pfiffigerweise die Besteuerung des Existenzminimums von Kindern, um diese dann wohlklingend unter der Bezeichnung „Kindergeld“ wieder zu erstatten. Mithin entsprechen 184.- Kindergeld einer realen Förderung von lediglich 92.-. Solange es dem Fiskus erlaubt wird, das Kinderexistenzminimum zu besteuern, bleiben von 25.- Kindergelderhöhung nur klägliche 12,50 übrig.
An Kindern sparen – wie schäbig ist das denn!
Bärbel Fischer
ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT