Antrag auf Beitragskürzung

FAMILIE  IST ZUKUNFT  ermutigt Eltern, sich gegen ungerechtfertigte Abgaben zu wehren.

Vor mehr als 10 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber aufgefordert, Eltern bei den Beiträgen zu den Sozialversicherungen nicht zu benachteiligen: nichts geschieht! Es wird Zeit, öffentlich Druck zu machen, um Gerechtigkeit für Familien zu erreichen.
Wir Familien müssen endlich unser Recht einfordern. Bitte machen Sie mit. Der Aufwand für jeden Einzelnen hält sich in geringen Grenzen, der Nutzen für alle könnte riesig sein!
Alle Eltern, die Rentenbeiträge zahlen müssen, können bei ihrer Einzugsstelle einen Antrag auf familienbezogene Beitragskürzung stellen (auch wenn die Kinder schon erwachsen sind). Außer dem Porto kommen keine Kosten oder Nachteile auf Sie zu! Selbstverständlich bleibt Ihnen der volle Kranken- und Rentenversicherungsschutz erhalten. Rentner und Rentnerinnen bekommen weiterhin die volle Rente.

Wie?

  1. Sie versehen den hier angehängten, vorformulierten  Brief mit Ihren persönlichen Adressdaten und schicken  ihn an Ihre Krankenversicherung. Die Kopie geht an die Deutsche Rentenversicherung.
  2. Warten Sie auf Antwort – maximal 6 Wochen. Wenn Sie bis dahin nichts gehört haben, fragen Sie nach, warum die Bescheiderteilung so lange dauert.
  3. Wenn Sie eine Bescheiderteilung erhalten haben, bleiben Ihnen maximal 4 Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen.
  4. Schicken Sie Ihren Widerspruch an die Krankenkasse. (Muster von uns).
  5. Nach dem Erhalt des Widerspruchsbescheides  haben Sie wiederum 4 Wochen Zeit, um Klage einzureichen. (Muster von uns).
  6. Schicken Sie bitte unbedingt eine kurze E-Mail an m.steuer@familie-ist-zukunft.de, wenn Sie Widerspruch bzw. Klage   eingereicht haben! Sie bleiben vollständig anonym, wir wollen aber gerne konkrete Zahlen in die Medien bringen.

Zum Hintergrund:
Seit 1997 versuchen Familien, sich Recht zu verschaffen und gegen die verfassungswidrige Besteuerung von Familien vorzugehen. Zuerst mit einer Klage gegen die Rentenversicherung, und nach dem überraschenden Urteil 2003 (nicht die Rentenversicherung, sondern die Krankenkassen seien zuständig) nun mit einer Klage gegen die Krankenkassen. Eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe wurde 2006 eingereicht. Sie wird seitdem nicht bearbeitet!!! (http://www.rentenklage.de/Verfassungsbeschwerde_2006.pdf).

Musterbrief:

Absender
Datum

An die Einzugsstelle unserer gesetzlichen
Ø Krankenversicherung

Ø Pflegeversicherung

Ø Rentenversicherung

Antrag auf verfassungskonforme Beitragsreduzierung in meinen/unseren o.g. Sozial-versicherungen

Versichertennr.
Versichertennr.

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Verfassungsgericht hat am 3. April 2001 (Az 1BvR1629/94 u.a.) entschieden, daß es nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass „Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung die Kinder betreuen und erziehen mit einem gleich hohen Pflegeversicherungsbeitrag wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden“.
Gleichzeitig wurde der Gesetzgeber beauftragt, diese Frage für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung zu prüfen.

Bisher ist allerdings das Verfassungsgerichtsurteil für die Pflegeversicherung nach unserer Auffassung nicht ausreichend/nicht verfassungsgemäß umgesetzt worden.

So wie die alte Bundesregierung ist offenbar auch die neue Bundesregierung nicht gewillt aus dem weitergehenden Prüfauftrag des Bundesverfassungsgerichtes Konsequenzen zu ziehen geschweige denn gemäß dem Geist des Urteils die Beiträge für Kinderhabende in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung angemessen zu reduzieren.

Deshalb beantragen wir bei der Beitragserhebung zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung den Unterhalt für unsere Kinder ….. und die Erziehungs- und Betreuungsleistungen für sie zu berücksichtigen. Die Erfüllung dieser Aufgaben mindert unsere Leistungsfähigkeit und ist als Beitragsäquivalent zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen,

P.S. Vorsorglich schicken wir auch eine Kopie unseres Antrages an die Deutsche Rentenversicherung (ehemals BfA)

2 Gedanken zu „Antrag auf Beitragskürzung

  1. Pingback: Keine Kinder – keine Kinderarmut! | FreieWelt.net

  2. Verfassungskonforme Beitragsreduzierung in unserem bundesdeutschen Sozialversicherungssystem

    Sehr verehrte Damen,
    sehr geehrte Herren,

    beim „googeln“ im Netz sind wir auf Ihre Homepage gestoßen. Klasse, dass Sie sich ebenfalls an der o. g. „Aktion Widerspruch für mehr Familiengerechtigkeit im bundesdeutschen Sozialversicherungssystem“ beteiligen!!!!!

    Wir kannten diese Aktion bis dato nur durch die beiden Familienverbände, „Deutscher Familienverband e. V., Berlin und Familienbund der Katholiken in Deutschland e. V. ebenfalls aus Berlin.

    Wir hoffen, dass die derzeit in diesem Zusammenhang beim BSG Bundessozialgericht in Kassel anhängigen drei Musterklagen im Herbst diesen Jahres zu Gunsten von uns Familien entschieden werden!!!!!!!!!!

    In diesem Sinne, seien Sie ganz herzlich gegrüßt von Ihrer Mitstreiterfamilie Maike und Thorsten Wetzlar aus Rheinböllen im Hunsrück!!!!

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