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Gerechtigkeit für Familien

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Fünf Argumente für ein Pubertätsblockerverbot

Durch den Beschluß des „Selbstbestimmungsgesetzes“ wird der Trans-Hype noch einmal richtig an Fahrt aufnehmen: Wer einmal Geschlechtseintrag und Namen geändert hat, geht erfahrungsgemäß die nächsten folgenschweren Schritte: Pubertätsblocker, gegengeschlechtliche Hormone und Trans-OPs.

Die Körper tausender gesunder junger Menschen, vor allem von Mädchen, drohen dadurch verstümmelt zu werden. Dem müssen wir dringend Einhalt gebieten. Der wirksamste Weg, betroffene Jugendliche vor folgenschweren Fehlentscheidungen zu bewahren, ist, trans-medizinische Maßnahmen für Minderjährige zu verbieten.

Während immer mehr Länder Pubertätsblocker verbieten, fehlt In Deutschland bisher ein öffentliches Bewußtsein für die Gefahren von trans-medizinischen Maßnahmen für Minderjährige.

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Fragwürdige Kindergrundsicherung

Leserbrief an die Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT

zu „Politik der verbrannten Erde“ – hier Kindergrundsicherung 16/24

Herrn Ulrich Clauß gebührt hohe Anerkennung dafür, dass er deutlich den kläglichen Zustand unseres Sozialwesens  schildert. Kurz vor dem Kollaps wollen Hubertus Heil und Lisa Paus noch raffen, was längst in alle Welt verteilt wurde. Mit dem Wort “Kindergrundsicherung“ soll trügerisch der Eindruck einer echten Verbesserung der finanziellen Lage von Familien erweckt werden. Dass diese seit Jahrzehnten im Argen liegt, pfeifen die Spatzen längst von den Dächern. Den zahlreichen Familienverbänden geht es nicht um Bringschuld, Holschuld, Garantiebetrag und Zusatzbetrag, sondern darum, dass die jahrelange Erziehungsarbeit der Eltern bei der Rente nicht weiterhin missachtet wird, wie dies seit 1957 mit dem Umlageverfahren der Fall ist. Es besteht noch immer ein Ungleichgewicht zwischen Jugendsicherung und Alterssicherung zum Nachteil von Eltern und Kindern, weil lückenlose Erwerbskarrieren deutlich mehr Rentenpunkte abwerfen, als Familienkarrieren. Die Verbände sprechen von einer verfassungswidrigen Benachteiligung, ja von Enteignung der Eltern.

Dr. Johannes Resch, der Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e. V. folgert: „Der Koalitionsvertrag leistet keinen Beitrag zum Abbau der Familienfeindlichkeit in unserer Gesellschaft. Es bleibt bei der Diskriminierung der elterlichen Erziehungsarbeit gegenüber der Erwerbsarbeit, die für die zunehmende relative Verarmung der Familien verantwortlich ist. Auch ist nicht zu erwarten, dass sich der Geburtenrückgang als Folge der relativen Familienarmut bessert. So werden auch die Grundlagen unseres Alterssicherungssystems auf längere Sicht weiter zerstört“.

Diese Diskrepanz (Diskriminierung) aufzulösen in einem modernen Rentensystem, hätte Frau Paus schallenden Applaus eingebracht, denn alle vorherigen  Regierungen drückten sich ignorant vor einer echten, familiengerechten Reform.

Bärbel Fischer

Erschienen am 18. April 2024

Selbstbestimmungsgesetz – eine Katastrophe für Jugendliche

  • Trotz Protest verabschiedet der Bundestag das „Selbstbestimmungsgesetz“.
  • DemoFürAlle warnt: Die abgeschafften Hürden für die Änderung des Geschlechtseintrags verleiten Jugendliche dazu, den gesundheitsgefährdenden Trans-Weg weiter zu gehen.
  • DemoFürAlle-Sprecherin Hedwig v. Beverfoerde fordert deshalb ein Verbot von trans-medizinischen Maßnahmen für Minderjährige.
Magdeburg – Am heutigen Freitag, den 12. April 2024, hat der Deutsche Bundestag für den Entwurf der Bundesregierung zum „Selbstbestimmungsgesetz“ (SBGG) gestimmt. In der namentlichen Abstimmung erzielte der Entwurf 374 Ja-Stimmen, 251 Nein-Stimmen und elf Enthaltungen.

In den vergangenen Monaten hatte sich die Kritik an dem Entwurf aus verschiedenen Richtungen verschärft. DemoFürAlle warnte bereits von Beginn an vor den schwerwiegenden Folgen dieses Vorhabens: Indem alle Hürden für die Änderung des Geschlechtseintrags beseitigt werden, werden Kinder und Jugendliche, die sich mit ihrem biologischen Geschlecht im Konflikt befinden, dazu verleitet, den Weg der Transition weiter zu beschreiten und dafür auch Pubertätsblocker, gegengeschlechtliche Hormone und operative Eingriffe in Anspruch zu nehmen.

Diese Maßnahmen führen jedoch zu teilweise lebenslangen gesundheitlichen Schäden. Bereits vor dem SBGG sind die Zahlen der Minderjährigen, die eine hormonelle Behandlung und chirurgische Eingriffe bezüglich ihres Geschlechtes suchten, rasant angestiegen. Besonders junge Mädchen sind betroffen.

Hedwig v. Beverfoerde, Sprecherin von DemoFürAlle, erklärt dazu: „Heute ist ein schwarzer Tag für den Kinderschutz. Durch die Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes werden tausende Kinder und Jugendliche mit Identitätskonflikten den Verlockungen der Trans-Lobby ausgeliefert. Auch wenn die Ampel-Regierung behauptet, das SBGG hätte nichts mit trans-medizinischen Maßnahmen zu tun, so räumt dieses Gesetz doch alle schützenden Hürden aus dem Weg.

Dies passiert ausgerechnet in einer Phase, in der immer mehr Staaten die Vergabe von Pubertätsblockern verbieten und die Studienlage immer eindeutiger wird: Ganz aktuell belegt etwa eine umfassende Studie im Auftrag des britischen Gesundheitsdienstes (‚Cass Review‘), dass eine soziale Transition mit Namens- und Pronomenänderungen die medizinische Transition befeuert und dass sich die meisten Jugendlichen wieder mit ihrem biologischen Geschlecht versöhnen, wenn ihnen ausreichend Bedenkzeit

gegeben wird. Das SBGG bewirkt aber genau das Gegenteil!

Der Bundesregierung bleibt nur eine Möglichkeit, unter Beweis zu stellen, dass ihr das Kindeswohl noch irgendetwas bedeutet: Sie muss den internationalen Beispielen folgen und Pubertätsblocker, gegengeschlechtliche Hormone und operative Eingriffe für Minderjährige untersagen. DemoFürAlle wird sich auch weiterhin aktiv für eine entsprechende Regelung in Deutschland einsetzen, um die gefährlichsten Folgen des SBGG abzuwenden.“

 

V.i.S.d.P.:
Hedwig v. Beverfoerde
Sprecherin der Aktion für Ehe und Familie – DemoFürAlle
Münchenhofstr. 33
39124 Magdeburg
Tel.: +49 (0) 172 / 8880198
www.demofueralle.de

 

„Selbstbestimmungsgesetz“ ist Katastrophe für Jugendliche

 

Ist die Krippenbetreuung eine Bildungsbremse?

Forschung tut Not

Gibt es einen Zusammenhang zwischen früher Krippenbetreuung und den mangelhaften PISA-Ergebnissen?

 

Dr. Johannes Resch, Vorsitzender des Verbands Familienarbeit e.V. fordert eine sachliche und unvoreingenommene Untersuchung.

vPM 129 Bildungsbremse

 

Wahlprüfsteine zur Europa-Wahl 2024

Der Verband Familienarbeit e.V. stellt an die  Parteien der BRD drei Fragen als Wahlprüfsteine im Blick auf deren familienpolitische Einstellung zur Generationengerechtigkeit, Geburtendefizit und Rentenanspruch.

Wahlprüfsteine zur Europa-Wahl 2024

Beitragsbild: Symbolbild Wahlen - Wahlzettel

 

Familien- und Sozialpolitik betreffen vor allem den Bund, die Länder und die Kommunen. Da jedoch der Erfolg bei der EU-Wahl auch auf die Bundespolitik ausstrahlt und dort gleichzeitig in 8 Bundesländern Kommunalwahlen stattfinden, bei denen die Familienpolitik auch eine Rolle spielt, stellt der Verband Familienarbeit e.V. zur EU-Wahl die nachstehenden Fragen.

Wegen des in Deutschland seit ca 50 Jahren bestehenden Geburtendefizits belastet heute der Mangel an jungen Arbeitskräften die Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft und die Funktion unseres Rentensystems. Das ist die direkte Folge einer jahrzehntelangen Politik gegen die Familien. Eltern müssen nach wie vor die Hauptlast der Investition in Kinder tragen, obwohl sie im Alter „im Umlageverfahren“ von den Kindern meist weniger Rente erhalten als Rentner ohne Kinder, Ursache ist, dass der Rentenanspruch sachwidrig fast ausschließlich an Erwerbsarbeit gebunden wird, obwohl die Renten ausschließlich von den Kindern der Rentnergeneration bezahlt werden müssen.

Aktuell ist eine Korrektur dieser familienfeindlichen Politik eine zentrale politische Aufgabe. Das ist für Deutschland besonders wichtig, weil hier das Geburtendefizit ausgeprägter ist als in den meisten anderen Ländern Europas.

Wir fragen deshalb:

1. Wie will Ihre Partei in Zukunft das zu Lasten der Familien bestehende Ungleichgewicht im „Generationenvertrag“ korrigieren?

CDU/CSU                                                                                                  Für den Generationenvertrag in der gesetzlichen Rentenversicherung leisten Familien einen wesentlichen Beitrag. Deshalb ist es für CDU und CSU von zentraler Bedeutung, dass dort die Erziehungsleistung angemessen anerkannt und berücksichtigt wird.

CDU und CSU stehen zu den Kindererziehungszeiten in der Rente, der sog. Mütterrente. Die Kindererziehungszeiten in der Rente wurden unter Unionsgeführten Bundesregierungen in den 80iger und 90iger Jahren eingeführt. Für Eltern von vor 1992 geborenen Kindern wurden sie in den vergangenen Jahren – ebenfalls unter Unions-geführten Regierungen – in zwei Schritten nochmals deutlich auf 2,5 Entgeltpunkte pro Kind angehoben. Wir setzen uns weiterhin für eine verbesserte rentenrechtliche Absicherung von pflegenden Angehörigen sowie für die Anhebung des an den Pflegegrad gekoppelten Pflegepauschbetrags ein.

CDU und CSU setzen sich dafür ein, unsere Sozialversicherungssysteme familien- und generationengerecht zu gestalten. Der generative Beitrag von Familien soll in den Sozialversicherungssystemen besser berücksichtigt und Eltern insbesondere in der Renten- und Pflegeversicherung entlastet werden.

Grüne                                                                                                                       lehnen Beantwortung ab mit der Begründung, die Fragen beträfen nur nationale Themen ohne Bezug zu Europa

SPD 

Wir haben in den letzten 20 Jahren viel dafür getan, dass familienbedingte Erwerbsverläufe in der Alterssicherung noch besser als zuvor abgesichert werden. Dazu zählen die Ausweitung der Kindererziehungszeiten auf drei Jahre und die Aufwertung von Rentenansprüchen, die in den ersten 10 Lebensjahren eines Kindes durch Teilzeitarbeit erworben werden (Kinderberücksichtigungszeiten). Die familienbedingten Steuerzuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung sind seit Langem der bei weitem umfangreichste Posten der staatlichen Familienförderung. Das ist eine deutliche Wertentscheidung zugunsten eines gerechten Ausgleichs für Versicherte mit familienbedingten Erwerbseinschränkungen in der gesetzliche Rentenversicherung.

AfD                                                                                                                      Die AfD plant eine ganze Reihe von Maßnahmen, um Familien zu entlasten und damit deren herausragende gesellschaftliche Leistung zu würdigen, wie unter anderem:

  • Erstattung oder Erlass von 20.000 € Sozialversicherungsabgaben für jedes geboren Kind.
  • Familiensplitting analog dem Ehegattensplitting für die Eltern und alle Kinder.
  • Ehe-Start-Kredit mit Teilerlass für jedes geborene Kind.

Linke                                                                                                                        Die Rentenversicherung hat kein Generationenproblem, sondern ein Gerechtigkeitsproblem: Wenn alle einzahlen, ist die Rente für alle sicher. Wir wollen die GRV zu einer Erwerbstätigenversicherung weiter entwickeln. Das bedeutet, dass alle Erwerbstätigen (also z.B. auch Beamt*innen, Selbständige und Politiker*innen) in die GRV einbezogen werden und entsprechend für alle Erwerbseinkommen Beiträge in die GRV abgeführt werden müssen. Untersuchungen zur Erwerbstätigenversicherung zeigen, dass mit einer solchen Ausweitung die GRV auch auf mittlere Sicht deutlich stabilisiert würde.

Die Linke streitet seit langem für die Einführung einer eigenständigen Kindergrundsicherung, die nachhaltig vor Kinderarmut schützt und die Familien stärkt. Unsere Kindergrundsicherung besteht aus vier Komponenten. Als Sofortmaßnahme erhöhen wir das Kindergeld auf 328 Euro monatlich. Es erhalten alle Kinder. Kinder aus armen Familien erhalten zusätzlich einen nach Alter gestaffelten Zuschlag bis zu 302 Euro. Außerdem sollen die tatsächlichen Unterkunftskosten sowie einmaliger und besonderer Bedarf (Klassenfahrten, IT-Ausstattung u. ä.) berücksichtigt werden.

Nicht zuletzt bekennt sich die Linke klar zur Stärkung der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und damit zum „Generationenvertrag“. Wir fordern das Rentenniveau von derzeit 48 auf 53 Prozent anzuheben, damit die gesetzliche Rente den erarbeiteten Lebensstandard wieder sichern möge.

Freie Wähler                                                                                                       Wir wollen jungen Menschen ermöglichen, sich auch in der heutigen Zeit bewusst für Kinder, Familie, Lebensgemeinschaft und Ehe zu entscheiden. Deswegen stehen wir für eine kostenfreie Kinderbetreuung und die Privilegierung von Ehe, Lebensgemeinschaft und Familie. Wir lehnen eine unangemessene staatliche Einflussnahme auf Erziehungsentscheidungen der Eltern und Sorgeberechtigten ab. Kinder dürfen kein Armutsrisiko sein. Der aktuell erhobene so genannte Beitragszuschlag für Kinderlose kann nur eine Übergangslösung sein. Nur durch eine zielgerichtete (steuerliche) Entlastung von Familien kann sich die Allgemeinheit an der wirtschaftlichen Bürde beteiligen, die Eltern zu tragen haben.

ÖDP                                                                                                                       Ein echter Generationenvertrag besteht aus zwei Teilen, nämlich der Versorgung der Kinder durch die Eltern (bzw. die Elterngeneration) einerseits und die Versorgung der alten Eltern (bzw. der Generation der alten Eltern) durch die erwachsen gewordenen Kinder andererseits. Die heutige Interpretation dieses Begriffs bezieht sich aber nur auf eine gemeinschaftliche Versorgung der Rentner, während die Versorgung der Kinder ganz überwiegend bei den Eltern verblieb.

Dieses Ungleichgewicht ist auszugleichen. Wenn die erwachsen gewordenen Kinder durch die gesetzliche Rentenversicherung verpflichtet werden, für alle Alten, also nicht nur für die Eltern, sondern auch für deren kinderlose Altersgenossen zu sorgen, dann müssen zuvor auch alle Erwerbstätigen finanziell für die Kinder sorgen und zwar unabhängig davon, ob sie eigene Kinder haben oder nicht.

Familienpartei                                                                                          

Die zentrale Grundidee des Generationenvertrages besteht darin, dass jüngere berufstätige Generationen Beiträge in die laufende Rentenkasse einzahlen.

Die EU ist bis heute in ihrem Kern eine Agrar-, Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft, aber noch keine Sozialgemeinschaft. Die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt dazu: „Im Vertrag über die Arbeitsweise der EU ist eindeutig festgelegt, dass Maßnahmen der EU in die sozialen Sicherungssysteme der Mitgliedsstaaten allenfalls nachrangig eingreifen dürfen. Es gilt der Grundsatz der Subsidiarität. Der Grundsatz, dass die Sozialpolitik, auch und gerade in der Alterssicherung, in die ausschließliche Zuständigkeit der EU-Mitgliedsstaaten fällt, weicht seit einigen Jahren allerdings auf.“ Unsere Familien-Partei ist im Europaparlament und in unserer EVP Fraktion der „soziale Motor“. Erst im Dezember 2023 hat unser Europaabgeordneter Geuking mit 384 Ja-Stimmen ein sozialversicherungspflichtiges Erziehungsgehalt und ein Kinderkostengeld auf den Weg gebracht. Auch wenn die Medien dieses verschweigen, bleibt es doch eine der größten sozialpolitischen Errungenschaften in Europa für junge Familien. Unsere Partei sieht für Deutschland ein sozialversicherungspflichtiges Erziehungsgehalt von 1800,- Euro. Dadurch werden erhebliche zusätzliche Zahlungen in die Rentenkasse erfolgen um den Generationsvertrag zu stützen. Uns ist jedoch klar, dass die Rentenkasse zusätzliche Einnahmequellen benötigt, wie z.B. aus zweckgebundenen Verbrauchssteuern und Kapitalerträgen. Unser Ziel ist es, ein selbstbestimmtes Renteneintrittsalter das an den Lebensleistungen gekoppelt ist und ein Altern in Würde ermöglicht einzuführen. Der erste Schritt ist mit unserem Erziehungsgehalt bereits eingeleitet. Es liegt nun an die Wähler ob wir unsere europäische Sozialpolitik fortsetzen können um diese Familiengerecht auszugestalten. Der Anfang wurde gemacht.

Piraten                                                                                              Unser Rentensystem ist in Sachen Finanzierung schon lange auf dem absteigenden Ast. Wie der ehemalige Bundesarbeitsminister Blüm einmal sagte, die seien sicher, sagte er nichts darüber, von welcher Höhe und ab welchem Alter er spricht. Insofern setzten wir uns seit über 10 Jahren für eine Reform der Rentenversicherung ein:

– Alle bestehenden Rentensysteme, berufsständischen Versorgungssysteme und Pensionen im öffentlichen Dienst werden zu einer Rentenkasse zusammengeführt.

– Alle steuerpflichtigen Einkommen und Kapitalerträge werden zur Zahlung von Rentenbeiträgen verpflichtet. Keine Berufsgruppe wird ausgenommen, die Bemessungsgrenze soll entfallen.

– In die Rentenkasse zahlen alle in Deutschland lebenden Menschen einkommensabhängig ein.

– Die Beiträge von Selbstständigen werden sich an ihren jeweiligen Unternehmenszahlen orientieren, sodass diese in ihrer Existenz nicht gefährdet werden.

– Die Rentenbezüge bewegen sich in einem Korridor von Mindest- bis Maximalrente. Die Renten werden jährlich um einen Faktor, der die Inflationsrate berücksichtigt, angepasst. Dieser Faktor berücksichtigt außerdem die Änderung weiterer Kosten, wie zum Beispiel Gesundheitskosten.

– Die staatliche Rentenkasse verwaltet sich eigenverantwortlich, ohne direkten Zugriff durch den Staat. Der Staat schafft den gesetzlichen Rahmen. Die Rentenkasse ist für die Rente zweckgebunden!

BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht)

Vielen Dank für die Zusendung Ihrer Wahlprüfsteine. Leider ist es unserer jungen Partei noch nicht möglich, auf die vielen eingehenden Wahlprüfsteine zu antworten, wie wir es gerne täten. Das heißt nicht, dass wir Ihre berechtigten Anliegen nicht wahrnehmen, sondern dass wir es personell noch nicht schaffen, differenziert zu antworten. Zudem behandelt unser Wahlprogramm die verschiedenen Themen noch nicht in aller Tiefe. Bis zur Bundestagswahl 2025 wollen wir deshalb mit sogenannten Expertenräten unser Profil schärfen. Wenn Sie Interesse an der Teilnahme an einem Expertenrat Ihrer Thematik haben, schicken Sie uns bitte eine Anfrage über kontakt@bsw-vg.de mit Angabe des Themenfelds und warum Sie dafür als Experte in Frage kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis und gutes Gelingen Ihrem Verband.

2. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Eltern künftig wieder frei entscheiden können, ob sie ihre U3-Kinder selbst betreuen oder in einer Krippe betreuen lassen, statt sie durch einseitige Finanzierung der Krippenbetreuung auf diesen Weg zu drängen?

CDU/CSU                                                                                                 

CDU und CSU setzen sich für Wahlfreiheit ein. Familien können und sollen selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder eigenständig oder in einer Krippe betreuen lassen wollen. Wir wissen um die unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebenssituationen der Menschen. Selbstverständlich unterstützen wir auch Eltern, die sich dafür entscheiden, ihre Kinder in den ersten Lebensjahren selbst zu betreuen, wie z.B. mit dem bayerischen Familiengeld. Darüber hinaus profitiert, wenn ein Elternteil zuhause bleibt, um sich ganz der Kindererziehung zu widmen, die Familie von zahlreichen steuerlichen Vorteilen, wie etwa dem Ehegattensplitting. Wir setzen uns dafür ein, Familien finanziell zu entlasten und ihnen zu geben, was für alle Familien wichtig ist: Zeit füreinander, Sicherheit, mehr finanzielle Spielräume sowie gute Schulen und Kitas. Die meisten Familien wünschen sich mehr Zeit. Für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf wollen wir flexiblere Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle für verschiedene Lebensphasen ermöglichen.

Wir wollen es Eltern ermöglichen, selbstbestimmt und eigenverantwortlich über die Gestaltung ihres Lebens mit Kindern zu bestimmen und sie durch unsere familienpolitischen Leistungen bestmöglich dabei unterstützen.

Grüne                                                                                                                         Siehe unter Frage 1

SPD                                                                                                                         Für die SPD ist klar: Wir unterstützen Familien so, wie sie heute in vielfältigen Formen leben und leben wollen. Wir wollen echte Wahlfreiheit schaffen, ohne ein Lebensmodell vorzugeben. Anders als in vielen anderen europäischen Ländern scheiterte dies jedoch in Deutschland lange an einem bedarfsgerechten Angebot an Kitas und Ganztagsschulen als Voraussetzung für die sowohl von Männern als auch von Frauen weit überwiegend gewünschte Verbindung von Familie und Beruf.

Wir haben daher seit 2006 das öffentliche Bildungs- und Betreuungsangebot mit einer erheblichen finanziellen Kraftanstrengung massiv ausgebaut und sind inzwischen mit rund 500 000 neuen Kitaplätzen weit vorangekommen. Die Inanspruchnahme dieser Angebote bleibt freiwillig, dennoch steigt der Bedarf von Jahr zu Jahr. Deswegen klafft die Lücke zwischen Bedarf und Angebot weiter auseinander, besonders in den westlichen Bundesländern. Wir wollen daher die Zahl der Kita-Plätze weiter ausbauen.

AfD                                                                                                                            Die AfD setzt sich für eine echte Wahlfreiheit ein, ob Eltern ihr Kind selbst erziehen oder in eine Einrichtung geben. Dazu wird die AfD ein Erziehungsgehalt einführen, das in den ersten drei Jahren den Verlust des Netto-Einkommens ausgleicht, wenn ein Elternteil zu Hause bleibt, um die Erziehung zu übernehmen.                                                                                                                    Die Linke                                                                                                                    Die Eltern können bereits frei entscheiden. Eine einseitige Finanzierung der Krippenbetreuung sehen wir aufgrund der von uns nicht geteilten Möglichkeit des steuerlichen Ehegattensplittings nicht. Gleich gute Bildung für alle Kinder, deren Eltern aufgrund zu geringer Einkommen diese Möglichkeit nicht nutzen können, braucht daher eine Förderung der Krippen. Es sollte selbstverständlich sein, dass es nicht durchs Schuldach regnet, die Toiletten sauber sind und jedes Schulkind ein mobiles Endgerät sowie Zugang zu Datenvolumen hat. Die fehlenden Pädagog*innen und die kaputtgesparte Infrastruktur sind das Problem, nicht die Wahlfreiheit der Eltern. Nötig ist ein Aufbauprogramm für mehr Erzieher*innen, Lehrer*innen und Sozialpädagog*innen. Ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz bedeutet Anspruch auf gute Betreuung, kleine Gruppen, gut bezahlte und ausgebildete Erzieher*innen und keine Gebühren. Allen Kindern muss von Anfang an ganztags das gemeinsame Leben und Lernen mit anderen Kindern in Kindertageseinrichtungen ermöglicht werden. Ob die Kinder das machen, entscheiden die Eltern.

Freie Wähler                                                                                                      

Die Familie ist die Keimzelle unserer Gesellschaft. Bereiche, die die Familie selbst regeln kann, darf der Staat nicht antasten. Dabei sind die Erziehung und Sorge für die heranwachsende Generation das natürliche Recht und die Pflicht der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten. Der Staat soll sie bei der Kindererziehung unterstützen. Sie müssen im Rahmen der Gesetze frei über die Gestaltung ihres Familienlebens entscheiden können.

Gleichzeitig ist die Sicherung der kostenfreien Kinderbetreuung und Bildung eine unserer zentralen Forderungen. Frühkindliche Bildung wirkt sich positiv auf die zukünftigen Bildungs- und Lernprozesse unserer Kinder aus und trägt maßgeblich dazu bei, Chancengleichheit zu schaffen. In den ersten Lebensjahren bis zum Grundschuleintritt wird die Basis für die Entwicklungs- und Bildungschancen unserer Kinder gelegt. Wir wollen eine bundesweite Bildungspolitik, bei der alle Kinder unabhängig vom Geldbeutel der Eltern ihre Lebenstüchtigkeit und ihre Fertigkeiten ausbilden können.

ÖDP                                                                                                                                Die schon aufgrund der gesetzlichen Rentenversicherung erforderliche gemeinsame Finanzierung der Kinderkosten darf nicht an eine vorgegebene Betreuungsart gebunden werden. Wenn der Staat den garantierten Krippenplatz für U3-Kinder mit 1.200 € pro Monat finanziert, dann hat er den selbst betreuenden Eltern den gleichen Betrag zu gewähren. Es ist sachlich nicht zu rechtfertigen, die elterliche Betreuung geringer zu bewerten als die Betreuung in einer Krippe. Auch das Grundgesetz fordert die Entscheidungsfreiheit der Eltern über die Art der Kinderbetreuung. Eine einseitige Förderung der Fremdbetreuung ist daher nicht verfassungskonform.

Familienpartei                                                                                           Siehe hierzu auch Antwort zu 1.

Mit der Einführung des Erziehungsgehaltes, das wir bereits Europaweit auf den Weg brachten, wird unsere Partei sich dafür einsetzen, jegliche Kinderbetreuung Angebots- und Finanzfrei einzuführen. Nur so ist es gewährleistet, dass alle Eltern ein selbstbestimmtes Leben führen können um Familie und Beruf bei Bedarf im Einklang zu bringen.

Piraten                                                                                                                         Zuerst einmal ist zu sagen, dass alle Bundesländer einzeln entscheiden, ob/in welchem Rahmen/wie lange/ab welchem Alter Kinder kostenfrei betreut werden. Damit beginnt schon hier die Entscheidung bzw. der Unterschied, welche Kinder organisierte Bildung erhalten und welche nicht. Im Optimalfall (Einhaltung Personalschlüssel, Einsatz von Fachkräften) ist auch eine Krippe eine Bildungseinrichtung und kein Aufbewahrungsort. Hierfür wurden sogenannte Orientierungspläne aller Bundesländer erarbeitet, die sich mit den verschiedenen Bildungsbereichen der kindlichen und frühkindlichen Bildung auseinandersetzen und verbindliche Richtlinien darstellen. Wer also kann es sich leisten, oder eben nicht.

Da wir als Partei für die weitgehende Entscheidungsfreiheit der Menschen eintreten, sollte auch die Betreuung des U3-Kindes daheim eine bewusste Entscheidung sein können, ohne dass die finanzielle Situation eine Rolle spielt und entsprechend finanziell ermöglicht werden. Es kann nicht im Sinne der Familie sein, dass man rein durch finanzielle Aspekte „gezwungen“ ist, sein Kind in die U3-Betreuung zu geben, weil andernfalls die Familie finanziell überfordert wird und nicht bestehen kann.

BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht)

siehe unter Frage 1

3. Was halten Sie von der gegenwärtigen „Lohnersatzfunktion“ des Elterngeldes, die die Betreuung eines Kleinkindes wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit behandelt, statt als Arbeit zu betrachten? Nach unserer Überzeugung ist die elterliche Kinderbetreuung als eine Arbeit anzusehen, die heute aufgrund unserer Rentengesetzgebung allen ehemals Erwerbstätigen zugutekommt und deshalb mit einem für alle gleichen Lohn abzugelten ist statt durch einen vom vorangegangenen Erwerbslohn abhängigen „Lohnersatz“.

CDU/CSU                                                                                                  CDU und CSU nehmen bei den familienpolitischen Maßnahmen die unterschiedlichen Lebensmodelle der Familien in den Blick. Mit dem Elterngeld als zeitlich befristete Leistung haben wir einen Raum für Familien geschaffen, um sich in den ersten Lebensmonaten des Kindes finanziell abgesichert ganz der Kindererziehung widmen zu können. Wir messen der elterlichen Arbeit bei der Kindererziehung und Kinderbetreuung einen hohen Stellenwert bei, sie leisten tagtäglich einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Wir bekennen uns zum Elterngeld als familienpolitische Leistung. Wir wollen finanzielle Spielräume für Familien sichern und gerade auch alleinerziehende Mütter und Väter sowie kinderreiche Familien stärker unterstützen.

Darüber hinaus gibt es auch viele familienpolitische Leistungen, die unabhängig von der Berufstätigkeit eines oder beider Elternteile sind. Eine solche bewährte familienpolitische Leistung ist das Kindergeld, für dessen Erhöhung sich CDU und CSU verlässlich eingesetzt haben und weiter einsetzen werden. Entsprechend wurde auch der steuerliche Freibetrag und der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder mehrfach erhöht.

Grüne                                                                                                                         Siehe unter Frage 1

SPD                                                                                                                         Kinder und Jugendliche brauchen Liebe und Zuwendung. Ältere Angehörige benötigen Alltagshilfe oder Pflege. Die Haushaltsführung erfordert Aufmerksamkeit und kostet Zeit. All dies ist Arbeit – unbezahlte Sorgearbeit. Von zeitlich befristeten Freistellungen abgesehen, die wir kontinuierlich ausgebaut haben, kann diese Sorgearbeit auf Dauer nicht die wirtschaftliche Absicherung einer bezahlten Erwerbsarbeit erfahren. Deshalb müssen wir dafür Sorge tragen, dass beides fairer verteilt wird. Denn derzeit wird sie weiterhin überwiegend von Frauen geleistet, die zugleich die finanziellen Risiken dieser ungleichen Verteilung tragen.  – in der Erwerbsphase, nach Trennung und im Alter.

Daher wollen wir unter anderem auch das Elterngeld so weiter entwickeln, dass die Anreize für Väter und deren Verhandlungsposition am Arbeitsplatz gestärkt wird, ohne Familien ihre Wahlmöglichkeiten zu nehmen: mit einem „6:6:6-Modell“. Jeder Elternteil hat Anspruch auf sechs Monate Elterngeld, ein Drittel ist frei verfügbar.

AfD                                                                                                                       Die AfD möchte das Elterngeld durch das deutlich höhere Erziehungsgehalt ersetzen. Der Name „Erziehungsgehalt“ sagt bereits aus, dass auch die AfD die Erziehungsarbeit im Vergleich zu einer Erwerbstätigkeit als absolut gleichwertig ansieht. Allerdings ist auch das Erziehungsgehalt als Lohnersatzleistung konzipiert, um den enormen Migrationsanreiz zu verhindern, den eine bedingungslose Auszahlung entfalten würde

Die Linke                                                                                                          Sorgearbeit muss besser anerkannt werden, daher setzt sich Die Linke grundsätzlich dafür ein, dass familiäre Sorgearbeit rentenrechtlich besser anerkannt wird. So fordern wir, dass auch für vor 1992 geborene Kinder drei volle Entgeltpunkte bei der sogenannten „Mütterrente“ anerkannt werden. Wir fordern Arbeitszeitmodelle, die es Müttern und Vätern ermöglichen, ihren Beruf mit Familie und Privatleben unter einen Hut zu bringen. Um die partnerschaftliche Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit in den Familien zu fördern, wollen wir in Deutschland den Elterngeldanspruch auf zwölf Monate pro Elternteil verlängern. Der Elterngeldanspruch gilt individuell und ist nicht auf den anderen Elternteil übertragbar. Zudem braucht es einen zusätzlichen Elternschutz von zehn Tagen bezahlter Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt des Kindes. Eine Anrechnung des Elterngeldes auf Transferleistungen lehnen wir generell ab.

Freie Wähler                                                                                                       Wir wollen, dass Familien angemessen bei der Erziehung von Kindern unterstützt werden. Ihnen dürfen keine Nachteile bei der Rentenberechnung erwachsen. Darüber hinaus gilt es Familien besonders in der Besteuerung zu berücksichtigen. Wir treten für eine steuerliche Entlastung von Familien ein. Familien mit Kindern müssen begünstigt werden. Dies kann durch eine Aufstockung der steuerlichen Freibeträge erreicht werden. Uns ist wichtig, dass Eltern Zeit für ihre Kinder haben. Wir wollen deshalb gemeinsam mit der Wirtschaft dafür sorgen, dass attraktive Arbeitszeitmodelle, Telearbeit und Möglichkeiten für Homeoffice geschaffen werden und zusätzliche Betriebskindergärten flächendeckend eingerichtet werden.

ÖDP                                                                                                                                Die Betreuung und Erziehung von U3-Kindern ist weder wie eine Krankheit noch wie eine Arbeitslosigkeit zu behandeln, sondern als Arbeit, unabhängig davon, ob das in einer Betreuungseinrichtung, durch eine Tagesmutter oder durch die Eltern des Kindes erfolgt. Daher hat sich der Lohn für diese Arbeit nicht am vorangegangenen Lohn oder Gehalt zu orientieren, sondern eher am Durchschnittseinkommen der Erwerbstätigen.

Familienpartei                                                                                           Siehe hierzu auch unsere Antworten zu 1. und 2.

Nach unserer Überzeugung ist die elterliche Kinderbetreuung als eine Arbeit anzusehen, die heute aufgrund unserer Rentengesetzgebung allen ehemals Erwerbstätigen zugutekommt und deshalb mit einem für alle gleichen Lohn abzugelten ist statt durch einen vom vorangegangenen Erwerbslohn abhängigen „Lohnersatz“.

Genau dazu dient das Erziehungsgehalt und das Zusätzliche europäische Kinderkostengeld, dass wir, ich betone es nochmals, bereits im Dezember 2023 mit 384 Ja Stimmen im Europaparlament nach harten jahrelangen Verhandlungen auf den Weg brachten. Nun gilt es uns bei dieser Europawahl zu bestätigen, nur so können wir zukünftig unser bereits erreichtes Familienfreundlich ausgestalten und unsere erfolgreiche Politik fortsetzen!

Piraten                                                                                                                          Prinzipiell setzen wir uns für die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) ein. Mit dessen Einführung könnten alle Menschen unabhängig von ökonomischen Zwängen entscheiden, ob sie ihre Zeit für eine bezahlte oder eine ehrenamtliche Arbeit aufwenden möchten. Da das BGE auch im Alter in gleicher Höhe gezahlt würde, käme es auch wenn nur ehrenamtlich gearbeitet worden wäre, zu keinerlei Wohlstandsverlust.

BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht)

Siehe unter Frage 1.

Die Parteien „FDP“, „Die Partei“ und „Tierschutz“ haben bis zum 18.03.2024 auf unsere Fragen nicht geantwortet.

 

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„Für das Leben: immer! – Für das Töten: nimmer!“

„Für das Leben: immer! – Für das Töten: nimmer!“

Bei der Kundgebung anläßlich des Marsches für das Leben, der am 16. September 2023 zum ersten Mal nicht nur in Berlin, sondern auch in KÖLN stattfand, hielt der Medizin-Professor und Vorsitzende der Ärzte für das Leben, Dr. Paul Cullen (siehe Foto) aus Münster, folgende eindrucksvolle Ansprache auf dem Kölner Heumarkt, die wir hier nun im vollen Wortlaut dokumentieren:

Hallo Köln!
Dies ist der erste Marsch für das Leben in Köln und ich freue mich wahnsinnig, heute hier bei Euch zu sein.

Auch überbringe ich die besten Grüße und Glückwünsche des gesamten Vorstands des Bundesverbands Lebensrecht, der sich genau wie ich freut über diese neue Initiative für das Menschenrecht auf Leben in Deutschland.

Wir bedanken uns sehr bei den Organisatoren und rufen dem Kölner Marsch zu: Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag, mögest Du groß und stark werden wie deine große Schwester in Berlin!

Nach Berlin und München ist Köln nun die dritte Stadt in Deutschland, in der große Märsche für das Leben stattfinden.

Möge das Gewissen der Nation wach werden

Möge auch diese Bewegung weiter wachsen, bis endlich das Gewissen der Nation erwacht, und das Recht auf Leben wieder so selbstverständlich wird, dass wir nicht dafür auf die Straße gehen müssen!

Denn Lebensrecht ist Menschenrecht und steht allen Menschen auf Gottes schöner Erde gleichermaßen zu, ob jung oder alt, ob gesund oder krank, ob mit oder ohne Behinderung, ob bereits geboren oder in der ganzen Zeit davor.

Auch steht es denjenigen zu, die am Ende ihres Lebens erkrankt, vereinsamt, verzweifelt oder verloren sind.

Alle gehören dazu, jeder ist einer von uns, niemand ist umsonst hier.

Gerade auf die Ärzte kommt hier eine besondere Verantwortung zu. Denn wir sind es, die über Leben und Tod entscheiden sollen, ob ganz am Anfang des Lebens bei der Abtreibung oder an seinem Ende beim ärztlich assistierten Suizid oder gar bei der Tötung auf Verlangen, die nur ein Herzschlag davon entfernt ist. Doch uns steht diese Entscheidung gar nicht zu.

Der Arzt muss auf der Seite des Lebens stehen

Denn stets muss der Arzt auf der Seite des Lebens sein. Das Prinzip ist ziemlich einfach: Nie darf es eine Interaktion zwischen einem Arzt und seinem Patienten geben mit dem Ziel, dass hinterher der Patient tot ist. 

Doch heute wird das Menschenrecht auf Leben stärker denn je bedroht.

Wir sehen das in der Freigabe des assistierten Suizids durch das Bundesverfassungsgericht sowie in der derzeitigen politischen und medialen Kampagne zur Freigabe der Abtreibung – auf Verlangen und bis zur Geburt.

Und die, die für das Menschenrecht auf Leben öffentlich eintreten, werden aufs übelste diffamiert und von Gruppen angegriffen, die sich brüsten, tolerant und weltoffen zu sein, hier aber eine Intoleranz und Engstirnigkeit gegenüber den Schwächsten unter uns zeigen, für die man sich schämen müsste.

Auch wir Ärzte und die Einrichtungen, in denen wir arbeiten, geraten immer mehr unter Druck, uns dieser „Kultur des Todes“ zu beugen und lebensbeendende Maßnahmen durchzuführen.

Die Freiheit des ärztlichen Gewissens verteidigen

Diesem Druck müssen wir mit aller Kraft widerstehen und die Freiheit des ärztlichen Gewissens verteidigen. Keine Ärztin und kein Arzt darf gezwungen werden, eine medizinische Maßnahme gegen das eigene Gewissen durchzuführen.

Auch darf dieser Druck nicht indirekt erfolgen, sei es durch den Einbau von lebensverneinenden Maßnahmen in die Ausbildung oder Weiterbildung des Arztes, sei es durch subtile Manipulation der Akkreditierung oder Finanzierung von Krankenhäusern.

Die Gewissensfreiheit der Ärzte muss immer gewahrt bleiben und darf nicht zur Disposition gestellt werden.

Wie gerade in Greifswald passiert, wo eine Kampagne in Presse und Politik gegen die Uni-Klinik gefahren wird, weil die Ärzte dort sich weigern, Abtreibungen auch dann durchzuführen, wenn keine medizinische Notwendigkeit vorliegt.

Viele werden sich auch an den Fall unseres Kollegen und Mitglied der Ärzte für das Leben, Thomas Börner, erinnern, der 2017 seine Stelle als Chefarzt in der Elbe-Jeetzel Klinik in Dannenberg aufgeben musste, weil er nicht bereit war, Abtreibungen durchzuführen.

Wir bei den Ärzten für das Leben und im Bundesverband Lebensrecht werden nicht aufgeben, für das Menschenrecht auf Leben und für die Gewissenfreiheit der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland einzutreten.

Denn unser Slogan ist: Für das Leben, immer! Für das Töten, nimmer!

Vielen Dank!

„Vielfalt“ im Sinne der LSBTIQ-Lobby

Weiterleitung

 

Liebe Verbandsmitglieder,

der folgende Link führt zu einer Initiative der bayrischen Landesregierung, mit der für die „Vielfalt“ im Sinne der LSBTIQ-Lobby geworben wird. Der Anteil dieser Minderheiten soll nach der Angabe der Landesregierung 7,4% der Bevölkerung betragen.

https://www.stmas.bayern.de/aktionsplan-queer/index.php

Wir wären sehr froh, wenn die Landesregierung eine ähnliche Initiative zugunsten der noch „intakten“ Familien starten würde, die sicher noch mehr als 7,4% sein dürften, wenn auch deren Anteil aufgrund der familienfeindlichen Politik immer geringer wird.

Immerhin wird auf der Seite eine Kontaktadresse aufgeführt, unter der Reaktionen und Kritik geäußert werden können. Davon sollte auch reichlich Gebrauch gemacht werden. Wir sollten allerdings nicht nur die Verfechter der LSBTIQ-Lobby kritisieren, sondern vor allem fordern, dass auch die Interessen der (noch) „normalen“ Familien geachtet werden, statt deren Möglichkeiten immer weiter einzuschränken, wie das z. B. durch die einseitige Förderung der Fremdbetreuung von U3-Kindern zu Lasten der elterlichen Betreuung erfolgt.

Beste Grüße Johannes Resch, Verband Familienarbeit e.V.

 

Gesammelte Leserbriefe an die Bayrische Staatsregierung

Miteinander stärken. Diskriminierung überwinden.
Wer Diskriminierung überwinden will, sollte zuerst einmal die Diskriminierung jener Eltern beenden, die ihre Kleinkinder nicht in hoch subventionierte öffentliche Betreuung geben. Nach Art. 6 GG müssen Eltern nachteilslos freie Wahl in der Kindererziehung haben. Die ist aber bis heute nicht gewährleistet, weil selbstbetreuende Eltern vom Staat keinen einzigen Cent für ihre Leistung bekommen – eine glatte Benachteiligung! Erst wenn diese aufgehoben ist, kann man von einem „Miteinander“ sprechen.
Was LSBTIQ = QUEER mit Familie zu tun hat, erklärt sich mir nicht.
B.F.

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An das Bayrische Familienministerium

Möglicherweise befinden Sie sich auf einem bedauernswerten Irrweg, wenn Sie unter dem Dach des bayrischen Familienministeriums ein familienzerstörerisches Konzept implantieren wollen. Haben Sie mal Eltern befragt, was diese von LSBTIQ halten? Vermutlich nicht. Wir Eltern wollen unsere Kinder von Ideologien unbeeinflusst aufwachsen sehen, wir wollen ihnen helfen, sich in ihrem Geschlecht zuhause zu fühlen und lehnen jede Irritation strikt ab. Vielmehr greift der Staat mit solchen Vorhaben unberechtigt und verfassungsfeindlich in die Autonomie der Familie ein. Die Zeit wird kommen, wo Sie sich Ihrer heutigen irren Pläne nicht nur schämen, sondern auch dafür verantworten müssen.
M.M.

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Glaube, dem die Tür versagt, kommt als Aberglaub durch´s Fenster. Wenn die Götter Ihr verjagt, kommen die Gespenster“.
Emanuel Geibel 1815 – 1884
Aberglaub = grün-rote Ideologie
Gespenster = Gender, Queer, Geschlechtstransformation, Selbstbestimmungsgesetz, Demokratiefördergesetz, Netzdurchsetzungsgesetz etc. ……..
Schon lange schalte ich die bayrischen Sender ab, weil mir deren QUEERE Ausrichtung auf den Geist geht – wirklich auf den GEIST. Denn Vernunft, Biologie, Logik oder Humanismus sind dessen schwarze Löcher. Was bleibt ist Irrationalität, Sektiererei, Fanatismus, Zerstörungswut und Menschenverachtung. Dazu brauchen wir kein Familienministerium. Jeder Cent Steuergeld, der in solche Pläne fließt, ist verloren. Anstatt das Geld in Maßnahmen zur Familienförderung zu stecken, versenken Sie es in ein Projekt aus dem „(Un-)Geist, der stets verneint“ (Mephisto/Faust)
F.H.
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Was hat QUEER mit Familie zu tun? Das frage ich Sie ernsthaft. Nach meinen Informationen beabsichtigt QUEER, die gewachsene Familie aus Vater, Mutter und Kindern zu hinterfragen mit dem Ziel, sie zu transformieren. Was sich seit Jahrtausenden bewährt hat, soll heute durch fragile Strukturen ersetzt werden. Warum sich ausgerechnet das bayrische Familienministerium für diese Destruktion hergibt, erschließt sich mir nicht, war doch Bayern bisher immer der Hort der Vernunft und Rechtsstaatlichkeit, wenigstens in den Augen der restlichen BRD. Warum, um Gottes Willen, wollen Sie nun den Pfad der Verlässlichkeit verlassen? Was tun Sie den bayrischen Familien an? Diese hätten doch verdient, für ihre generative Arbeit belohnt zu werden, weil ihr Nachwuchs unseren Generationenvertrag noch zu stemmen versucht. Ohne Nachwuchs keine Rente!!!
Daher bitte ich Sie dringend, Ihr zweifelhaftes QUEER-Projekt zu stoppen und statt dessen die prekäre Lage von Familien mit mehreren Kindern zu beenden.
K. L.

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Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist ja schön, dass Sie sich so besorgt um Minderheiten kümmern.
Schön wäre es aber auch, wenn Sie eine andere Gesellschaftsgruppe nicht ganz aus den Augen verlieren würden, welche ohne Ihre geschätzte Aufmerksamkeit auch bald zu einer Minderheit werden könnte: Die noch intakten Familien.
Schöne Grüße
F.W.