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Gerechtigkeit für Familien

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Die Familie – Leistungsträger der Gesellschaft

Für den Verband Familienarbeit e.V. hat dessen Geschäftsführerin Nicole Kühn eine Pressemeldung als  Nachtrag zum Muttertag verfasst mit dem Titel: „Die Familie – Leistungsträger der Gesellschaft“.

Bitte lesen Sie:

PM Muttertag  

und

Kinderkriegerinnen-Tag und andere seltsame Ideen zu Muttertag und Vatertag

Kitas unter extremem Personalmangel

Schwäbische Zeitung, 24. Mai 2022

Viele Kitas können ihre Aufsichtspflicht nicht mehr erfüllen

Stuttgart (dpa) – An vielen Kitas im Land sind die Personalnöte mittlerweile so gravierend, dass Erzieher die Kinder nicht mehr so beaufsichtigen können wie vorgeschrieben. Das ist das Ergebnis einer Befragung von Kitaleitern, die der Verband Bildung und Erziehung (VBE) bundesweit durchgeführt hat. Der Landesverband will die Ergebnisse für Baden-Württemberg am Montag präsentieren. Demnach ist bei einem Drittel aller Kitas an mindestens vier von zehn Arbeitstagen nicht einmal mehr eine Minimalbesetzung vorhanden, die gemäß den Vorgaben notwendig ist, um der Aufsichtspflicht nachzukommen.

Leserbrief

Krankenhäuser, Pflegeheime, Kindertagesstätten personell nicht einmal mehr minimalbesetzt – und das im besten Deutschland, das es jemals gab (O-Ton Steinmeier)! So, wie sich Senioren gerade unter erschwerten Pandemiebedingungen vereinsamt fühlen, so trifft es Kranke und nun auch Kleinkinder, die unter Verlassenheitsängsten zu leiden haben. Die Nachricht verschweigt die Gründe, wie dieser extreme Personalmangel zustande kam, bzw. wie lange dieser schon zu beklagen ist. Sind es Überarbeitung, Quarantänemaßnahmen, Kündigungen, Entlassungen und/oder Hungerlöhne, die den Instituten die Kräfte rauben? 

Viele Eltern sehen sich heute verschaukelt, weil sie  den hehren Versprechungen linker Politik geglaubt haben, ihre Kinder seien in der Kita besser aufgehoben als bei Papa oder Mama zuhause. Heute müssen beide Eltern erwerbstätig sein, um das knappe Familienbudget zu erwirtschaften, und dem Kind fehlen von früh bis spät seine überlebenswichtigen Bezugspersonen. Es fehlen ihm Aufmerksamkeit, Blickkontakt, Aufmunterung, Liebkosungen und Trost. Wie soll ein Kind unter diesem Mangel Lebensmut, Interesse, Selbstsicherheit entwickeln? Hätte man den Müttern ein dreijähriges Erziehungsgeld in Höhe der staatlichen Kita-Subventionen gegönnt, so wären wenigstens die Kleinsten nun in guter Hut.

Bärbel Fischer

Schrittweise zur Zerstörung der Familie

Dr. Johannes Resch, Vorsitzender des Verbands Familienarbeit e.V. nimmt in folgender Pressmitteilung den 9. Familienbericht der Bundesregierung kritisch in den Blick.

Wir fragen uns, weshalb überhaupt solche Familienberichte erstellt werden, wenn keine Konsequenzen vorgesehen sind, um die festgestellten Mängel zu beheben.

PM 9. Familienbericht

„Eltern sein in Deutschland“ – fragwürdiger 9. Familienbericht

Familienbericht der Bundesregierung: Ein Kommentar des Präsidenten des Deutschen Familienverbands, Dr. Klaus Zeh

8. Juli 2021|Familienbericht

Dr. Klaus Zeh

In diesem so umfangreichen Familienbericht der Bundesregierung finden sich so viele – gute wie problematische – Vorschläge, dass für einen kurzen Kommentar eine thematische Begrenzung erforderlich ist.

Ich möchte in unserer Kommentierung kurz eingehen auf:

  • Den Grundtenor und die Zielsetzung des Berichts
  • Die finanzielle Situation von Familien und die Bedeutung des Ehegattensplittings, vor allem für Familien mit mehreren Kindern
  • Die Beitragsgerechtigkeit für Familien in den Sozialversicherungen
  • Die Wohnsituation von Familien
  • Und die Voraussetzungen für echte Wahlfreiheit bei der Vereinbarung von Familien- und Erwerbsarbeit


1. Zur Zielsetzung und zur Grundausrichtung des Berichts:

Der Neunte Familienbericht trägt den Titel „Eltern sein in Deutschland“ – leider entsteht insgesamt aber der Eindruck, dass bei weitem nicht alle Bedürfnisse von Eltern in den Blick kommen, sondern vor allem ein bestimmtes Leitbild: nämlich das einer doppelten Erwerbstätigkeit beider Eltern mit möglichst kurzen Erziehungsphasen.

Dieser Blick führt zu einer stark arbeitsmarktpolitischen und an der Wirtschaft ausgerichteten Perspektive auf die Familienpolitik – teilweise sehr zum Schaden derjenigen Familien, die einen anderen Weg wählen wollen.


2. Den größten Schaden richtet dabei die Forderung an, das Ehegattensplitting abzuschaffen:

Unter dem Motto „Einstieg in den Ausstieg beim Ehegattensplitting“ (Empfehlung 10.6.2) empfiehlt die Berichtskommission, künftig das Ehegattensplitting abzuschaffen und durch ein Realsplitting zu ersetzen, wie es das bereits für geschiedene Ehen gibt. Der Bericht denkt die Ehe also gleichsam von der Scheidung her und will Mütter zur Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit bringen.

Hinter diesem Vorstoß steckt ein großer und gefährlicher Irrtum: Das Ehegattensplitting ist keine Eheförderung, die zur Erreichung bestimmter arbeitsmarktpolitischer Ziele einfach abgeschafft werden kann. Das Ehegattensplitting ist die verfassungskonforme und sachgerechte Besteuerung der Ehe als Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft.

Die Abschaffung des Ehegattensplittings ist aber nicht nur verfassungsrechtlich eine Illusion. Sie wäre auch finanziell verheerend für Familien. Man liest Zahlen zum Beispiel vom Deutschen Institut für Wirtschaftsförderung, die auf Steuermehreinnahmen von bis zu 26 Milliarden Euro durch die Abschaffung des Splitting hoffen. Inwieweit diese Zahlen so zutreffen, ist sehr fraglich – sicher ist aber: Diese Steuereinnahmen werden den Familien im Portemonnaie fehlen.

Das gilt vor allem für Familien, die nur mit einem oder anderthalb Einkommen auskommen müssen, weil ein Partner zugunsten der Kindererziehung auf Erwerbstätigkeit verzichtet. Das trifft vor allem bei Familien mit mehreren Kindern. Diese Familien liegen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben aber bereits jetzt unter dem steuerrechtlichen Existenzminimum, sogar wenn sie ein Durchschnittseinkommen verdienen. Mit dem Aus für das Ehegattensplitting rutschen sie vollends in die Armut.

Als ersten Schritt fordert die Kommission, bei der Lohnsteuer die Steuerklassen III/V abzuschaffen und die Steuerklassenwahl IV/IV mit Faktorverfahren zum Standard zu machen. Dabei kommen beide Eltern in Steuerklasse IV, der Splittingeffekt wird durch einen Faktor vorweggenommen. Dieses Verfahren kann ohne gute Beratung die Eltern allerdings teuer zu stehen kommen: entweder sie zahlen im Monat zu wenig Lohnsteuer, dann müssen sie am Jahresende nachzahlen, oder sie zahlen zu viel Steuern, dann geben sie dem Staat ein zinsloses Darlehen. Deshalb nutzen auch kaum Familien dieses Verfahren.


3. Hier zeigt sich ein weiteres Manko des Berichts: Der fehlende Blick auf die kinderreichen Familien:

Ich warne davor, sich zu zersplittern und – plakativ ausgedrückt – über der Mehr-Eltern-Familie die Mehr-Kind-Familien zu vergessen. Kinderreiche Familien sind der Dreh- und Angelpunkt für die demografische Entwicklung, sie leisten besonders viel für die Gesellschaft und bezahlen dafür mit besonders hohen Belastungen. Gerade sie würden von vielen Empfehlungen des Berichts aber nicht profitieren, sondern sich sogar schlechter stehen.


4. Familien durch Beitragsgerechtigkeit entlasten:

Damit sich Erwerbsarbeit für Familien lohnt, muss man bei den Sozialabgaben von Familien ansetzen.

Bislang zahlen Familien – bis auf den kleinen Kinderlosenzuschlag in der Pflege – die gleichen Sozialbeiträge wie Versicherte ohne Kinder. Dadurch zahlen sie doppelt ein: Einmal per Geldbeitrag und noch einmal per generativem Beitrag, also durch die Erziehung der künftigen Beitragszahler. Diese doppelte Beitragszahlung kostet Familien jeden Monat pro Kind 230 Euro Strafabgaben. Das ist mehr als das Kindergeld.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2001 eine Beitragsentlastung für Familien in der Pflegeversicherung vorgegeben und den Gesetzgeber zu einer Prüfung der Renten- und Krankenversicherung verpflichtet. Der Deutsche Familienverband kämpft zusammen mit dem Familienbund der Katholiken und Tausenden Familien mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht darum, dass diese Vorgaben endlich ungesetzt werden. Wir fordern dafür einen Kinderfreibetrag in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung (www.elternklagen.de).

Zu dieser zentralen Herausforderung nimmt der Bericht aber überhaupt nicht Stellung. Stattdessen wird gefordert, auch noch die Familienmitversicherung für Ehepartner abzuschaffen, obwohl Versicherte aus ihrem Bruttoeinkommen natürlich Kranken- und Pflegebeiträge auch auf das Existenzminimum bzw. den Unterhaltsanspruch des nicht erwerbstätigen Ehepartners zahlen.


5. Weitere Herausforderung ist es, Kinder steuerlich besser zu berücksichtigen und Familien besser zu fördern:

Für die künftige Förderung von Familien setzt der Bericht auf eine Familienabsicherung in Anlehnung an die Kindergrundsicherung (Empfehlung 10.7.2). Dafür werden bislang nur erste Eckpunkte genannt, so dass wir den Vorschlag noch nicht abschließend beurteilen können. Deshalb nur einige Hinweise: Eine gebündelte Leistung birgt immer die Gefahr, dass durch den Wegfall anderer Leistungen nur geringe Verbesserungen bei Familien ankommen oder dass sie sich sogar schlechter stehen. Und falls es überhaupt zu Verbesserungen kommt, finanzieren Familien sie durch die Abschaffung des Ehegattensplittings selbst.

Sehr bedenklich stimmen uns außerdem die Ausführungen im Bericht zu einem „neuen Verständnis des Subsidiaritätsprinzips im Verhältnis zwischen Kindern, Eltern und Staat“ (S. 477). Hier muss klargestellt werden: Nicht der Staat, sondern die Eltern haben die Erstverantwortung für die Erziehung der Kinder. Dem Staat obliegt ein Wächteramt, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Diese in der Verfassung verankerte Balance muss erhalten bleiben, sonst schaden wir den Kindern.

Als Weg zu einer besseren steuerlichen Berücksichtigung von Kindern und einer transparenten Familienförderung fordert der DFV die Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags auf die Höhe des Grundfreibetrags von Erwachsenen (also von 8.388 Euro auf 9.744 Euro pro Kind und Jahr) und die entsprechende Anhebung des Kindergeldes. Damit jedes Kind dem Staat gleich viel wert ist, muss das Kindergeld auf die Höhe der maximalen steuerlichen Wirkung des Kinderfreibetrags angehoben werden. Das entspricht schon beim allgemeinen Spitzensteuersatz von 42% (also ohne Reichensteuer) einem Betrag von mindestens 340 Euro pro Kind und Monat.


6. Positiv ist, dass der Bericht die Wohnsituation von Familien beleuchtet:

An der Wohnung hängt die Entwicklung der Kinder. Das sehen wir gerade in Corona-Zeiten überdeutlich. Trotzdem kommt das Thema Wohnen in der familienpolitischen Diskussion kaum vor. Deshalb begrüßen wir, dass sich der Bericht ausführlich mit dem bezahlbaren und familiengerechten Wohnen beschäftigt.

Allerdings müssen hier einige Empfehlungen noch einmal überdacht und vertieft werden:

Erstens: Das Baukindergeld: Die Berichtskommission ührt die wichtige Bedeutung von Wohneigentum für Familien aus, kritisiert aber das wichtigste Instrument der Wohneigentumsförderung für Familien. Das Baukindergeld ist keine Leistung, die Wohlhabende einfach mal so mitgenommen haben. Es hat vor allem junge Familien mit kleinen Kindern und Familien mit geringerem Einkommen erreicht. Es muss fortgeführt und entfristet werden, damit Familien auch weiterhin eine Perspektive haben, Wohneigentum zu erwerben.

Zweitens: Die explodierte Grunderwerbsteuer. Der Bericht fordert hier zwar Entlastungen für Familien, wird aber nicht konkret. Gefordert ist eine Wiedereinführung von Familien-Freibeträgen, und zwar nicht anstatt, sondern zusätzlich zum Baukindergeld. Diese Freibeträge waren schon Teil des Koalitionsvertrages, aber die Bundesregierung ist hier vor den Ländern eingeknickt.

Drittens: Die familienorientierte Bauleitplanung. Der Bericht empfiehlt zu Recht, bei der Bauleitplanung die Bedürfnisse von Familien stärker zu berücksichtigen. Wir haben dafür eine konkrete Forderung, nämlich eine Quote von mindestens 20% für bezahlbare Familienwohnungen im Baugesetzbuch.


7. Zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der fehlenden Wahlfreiheit für Eltern:

Wie schon dargestellt, zieht sich durch den ganzen Bericht die viel zu einseitige Zielsetzung einer erwerbsorientierten Familienpolitik.

Dieses Ziel nimmt aber bei weitem nicht alle Familien mit. Viele Familien wünschen sich keine doppelte Vollzeiterwerbstätigkeit beider Eltern. Das belegen auch die hoch interessanten Erkenntnisse der im Zusammenhang mit dem 9. Familienbericht durchgeführten Allensbach-Studie „Elternschaft heute“ (Kapitel 5).

Tatsächlich fühlen sich viele Eltern durch dieses Leitbild sogar unter Druck gesetzt. Befragt danach, was es Eltern heute schwerer macht, Kinder zu erziehen, antworten 78% – also über drei Viertel! – aller Eltern, dass sie darunter leiden, dass sie immer mehr organisieren, aushandeln und abstimmen müssen, wenn beide Partner erwerbstätig sind. (Tab. 5-1, S. 166).

Das sind keine Argumente gegen die Erwerbstätigkeit von Frauen. Mütter sind heute gut ausgebildet und wollen sich beruflich gut entwickeln können, und Väter wollen nicht rund um die Uhr schuften, sondern sich mehr und besser um ihre Kinder kümmern können. Aber Eltern brauchen mehr Zeit für ihre Kinder, nicht weniger. Bindung braucht Zeit, um zu wachsen. Mütter und Väter müssen sich frei entscheiden können, wie sie als Familie leben wollen. Das Grundgesetz gibt ihnen diese Wahlfreiheit und verpflichtet den Staat, die Entscheidungen der Eltern anzuerkennen und dafür die Voraussetzungen zu schaffen.

Dazu gehören gute Kinderbetreuungsangebote. Dazu gehört aber zum Beispiel auch eine Leistung, die die dreijährige gesetzliche Elternzeit für Eltern absichert, die ihre Kinder selber betreuen wollen und für die der DFV ein Betreuungsbudget bis zum 3. Geburtstag des Kindes vorschlägt.


Zum Schluss noch einmal die wichtigsten Herausforderungen in fünf Punkten:

  1. Familienpolitik muss Familien in den Mittelpunkt stellen, nicht Arbeitsmarkt oder Wirtschaft. Wie wichtig das ist, sehen wir gerade jetzt in der Pandemie, wo die Bedürfnisse von Eltern und Kindern kaum eine Rolle in der Politik spielen.
  2. Die Abschaffung des Ehegattensplittings ist ein verfassungsrechtlicher Irrweg und macht Familien mit mehreren Kindern und nur einem Einkommen noch ärmer.
  3. Um Erwerbsarbeit von Familien zu fördern und die Vorgaben der Verfassung umzusetzen, müssen Familien von den Beiträgen zur Renten-, Pflege- und Krankenversicherung entlastet werden.
  4. Die Entwicklung der Kinder steht und fällt mit familiengerechtem und bezahlbarem Wohnraum. Dafür braucht es eine familienorientierte Wohneigentumsförderung, auf die sich Familien auch dauerhaft verlassen können.
  5. Eltern brauchen Wahlfreiheit, wie sie Kinderbetreuung und Beruf vereinbaren wollen, und sie müssen sich diese Wahlfreiheit auch leisten können. Dafür steht der Staat in der Pflicht.

Dr. Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes, Minister a.D.

Selbstbetreuung – Rückfall in alte Rollen?

Die Schwäbische Zeitung brachte am 24. April 2019 auf ihrer Sonderseite FAMILIE unter dem Titel: „Rückfall in alte Rollen – Die Geburt des ersten Kindes setzt der Gleichberechtigung oft ein Ende“ einen Überblick des Evangelischen Pressedienstes epd über die Veränderungen der finanziellen und beruflichen Situation des Paares nach der Geburt des ersten Kindes. Eine beklagenswerte „Re-traditionalisierung“ sieht der Kindheits-und Familienforscher Dominik Krinninger vom Institut für Erziehungswissenschaft der Uni Osnabrück nach der Erfüllung des Kinderwunsches. Kein Gedanke dazu, dass Mütter ihrem Kind meist das schenken  w o l l e n , wonach ihr Kind biologisch verlangt, nämlich nach dauerhaft sicherer Präsenz. Ideologische Hirngespinste spielen für Mütter nach der Geburt plötzlich keine Rolle mehr, wenn sie ihr Kind in Armen halten. Ein Neugeborenes gilt anthropologisch bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres als Nesthocker, ist also total auf elterliche Zuwendung angewiesen. Es verträgt eine Abschiebung in Fremdbetreuung nur unter neurologischen Einbußen an emotionalem und intellektuellem Potential.

 

Abgelehnter Leserbrief

 

Für ein starkes Stück Dreistigkeit halte ich, wenn der Ev. Pressedienst die Entscheidung von Müttern, die ersten drei Jahre bei ihrem Kind zu bleiben als „Rückfall in alte Rollen“ bezeichnet. Der Titel suggeriert, solch einen Rückfall tunlichst zu vermeiden, will man nicht als total zurückgeblieben gelten. „Mütter in die Betriebe!“ so hieß schon die sozialistische DDR-Parole. Die Kinder, denen ihre Mama schmerzlich fehlt, werden ja nicht gefragt. Sie finden es nämlich gar nicht so prickelnd, sich jeden Morgen von der Mama trennen zu müssen, und die Mütter an der Ladenkasse oder am Schreibtisch vermutlich auch nicht.

 

Tatsächlich: Die Geburt eines Kindes bedeutet hierzulande das Ende der Gleichberechtigung und der Anfang der Einkommensverluste. Dafür tragen aber nicht die Mütter die Verantwortung, sondern unsere Politik. Denn sie ist es, die Beziehungs-und Pflegearbeit gegenüber Erwerbsarbeit total missachtet. Für Fremdbetreuung in der Kita macht der Staat  monatlich 1300 Euro locker, für die mütterliche Betreuung aber null Cent. Für Mütter ist es nicht erstrebenswert, nur als männliche Kopie gleichberechtigt zu gelten. Nein, sie wollen in ihrer ureigenen weiblichen Kompetenz als Garanten für den Fortbestand unseres Gemeinwesens  g l e i c h  wertgeschätzt und honoriert werden.

Für mich ist die Entscheidung, sein ersehntes Kind selbst zu betreuen, kein Rückfall in alte Rollen, sondern höchst human, mutig und modern.

 
Bärbel Fischer                                                                                          ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

Wenn Eltern Fremde sind

Die Frontal 21 -Sendung vom 12. Februar 2019 brachte ab Minute 27 einen Beitrag zu den Wochenkrippen der DDR.

https://www.zdf.de/politik/frontal-21/frontal-21-vom-12-februar-2019-100.html

Im Hinblick darauf, dass bereits ein Trend auf immer längere Fremdbetreuung an Fahrt aufnimmt, sollte dieser Beitrag zu denken geben.

Pervertierte Wahlfreiheit

Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Familienfragen EAF preist ausdrücklich die im Koalitionsvertrag vom März 2018 zwischen UNION und SPD vereinbarten Vorhaben zur Kinderganztagsbetreuung als Einlösung des Versprechens: „Wahlfreiheit für Familien“.

Dem widerspricht in aller Deutlichkeit der Dresdener Familienvater Dr. Heinrich Günther:

 

                                                                                       Dresden, d. 19.5.2018 

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Vater dreier Töchter, evangelischer Christ und familienpolitisch interessierter Bürger möchte ich Ihnen zwei Kommentare zukommen lassen zu Ihrer 

Positionierung der eaf zum Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vom 5.3.2018

 Zu 1. 

Zitat: „Die Koalitionsparteien haben sich für die deutliche Verankerung der Rechte von Kindern im Grundgesetz ausgesprochen. Bis 2019 soll eine Bund-Länder-AG dazu einen Vorschlag erarbeiten (S. 21*).“                                                                                                              Die eaf begrüßt dieses Vorhaben sehr. Das wird die Rechtsposition und die Berücksichtigung der Interessen von Kindern und Jugendlichen stärken.“

Kommentar: So gut das auch klingt, wird dies die Elternrechte lt. Art.6 GG und damit die Familie als wichtigstes soziales Mikrosystem der Gesellschaft weiter schwächen. 

Zudem zeigt die fortschreitende Entwertung der Familie gegenüber Job bzw. Erwerbsarbeit, dass ein Grundgesetz-Artikel allein das wirkliche Leben nicht nachhaltig schützt, wenn er in der Realpolitik immer weniger beachtet wird (Kinder sind Armutsrisiko in Deutschland, insb. Alleinerziehende oft in prekärer Lage usw.; Kinder im öffentlich-politischen und medialen Kontext als Kostenfaktor von Kommunen oder bestenfalls als „Privatvergnügen“ ihrer Eltern wahrzunehmen – aber nicht als existentielle Voraussetzung für die Zukunft der Gesellschaft). Anstatt neue Rechte im GG zu verankern, wäre erstmal GG Art 6 einzuhalten.                                                                                                                           

Zu: 2.

Zitat: „……Allerdings soll flächendeckend Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ausgebaut werden. 2025 soll dies in einen Rechtsanspruch aller Grundschulkinder auf Ganztagsbetreuung münden. Weiterhin soll sowohl der Ausbau der Betreuung für Kinder im Vorschulalter als auch die Steigerung der Qualität des Betreuungsangebots gefördert werden (S. 20).“

„Bewertung: ……So ist für 2025 der Anspruch auf Ganztagsbetreuung von Geburt an bis zum Ende der Grundschulzeit in Sichtweite und damit wäre dann auch die seit Jahrzehnten beschworene – aber bislang nicht eingelöste – Wahlfreiheit von Familien gewährleistet. 

Besonders begrüßt die eaf die Bemühungen zur Steigerung der Qualität von Betreuung, um auch tatsächlich von Förderleistungen – wie wir sie verstehen und für notwendig erachten – sprechen zu können.“

Kommentar: Wie kommen Sie zu der Feststellung, dass mit dem Anspruch auf     Ganztagsbetreuung „Wahlfreiheit für Familien“ gewährleistet wird? Eine Wahlfreiheit setzt zumindest annähernde Chancengleichheit voraus – in Wirklichkeit liegt bereits jetzt eine extreme Benachteiligung häuslicher Sorge und Erziehung vor, denn  steuerfinanziert hoch subventioniert wird ausschließlich die Fremdbetreuung in KITAs und zunehmend in Ganztagsschulen. Angesichts der real existierenden, sozialpädiatrisch unverantwortlichen Betreuungsschlüssel in KITAs  – wie etwa  Sachsen – und der enormen Folgen ungenügender Zuwendung für Kleinstkinder für deren späteres Leben sollte eine familienorientierte Organisation klare Forderungen zur Betreuungsqualität definieren, anstatt bloße Versprechungen von „Bemühungen“ der Politik um bessere Qualität schon zu begrüßen.

Ich verstehe nicht, was solche Positionen der EAF mit einem christlichen Menschenbild zu tun haben. Der Wert häuslicher Erziehung – egal ob Kinder tagsüber in KITAs sind oder nicht – entscheidet über ihr weiteres Leben. Es wäre folgerichtig, die skandalösen Rahmenbedingungen für Familienarbeit in Deutschland anzuprangern (s. Pro-Kopf-Einkommen, Rentenrecht, Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt durch geringere Flexibilität etc.) und dringend Gerechtigkeit für die Kinderfamilien einzufordern – anstatt eine zunehmende Fremdbetreuung zu propagieren, die unter dem Diktat der Wirtschaftlichkeit steht und es daher völlig ungewiss ist, ob eine flächendeckende erwerbstätig organisierte Tagesbetreuung von Kindern in verantwortlicher Qualität  überhaupt realisierbar ist (s. Veröffentlichung der BERTELSMANN-Stiftung zu Defiziten an Finanzierung und qualifiziertem Personal).

Die EAF trägt die Mitverantwortung an den immensen Folgen einer verfehlten Familienpolitik, in der sich familiäre Bedürfnisse immer mehr den beruflichen bzw. wirtschaftlichen Anforderungen zu beugen haben und somit die soziale Stabilität in der Zukunft nachhaltig bedroht wird. 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Heinrich GüntherpastedGraphic.png

Kontakt:
Dr.Heinrich Günther
Lönsstr. 12
01259 Dresden
0351-2023970
hgsmd.guenther@arcor.de

Kopie:

  • Dt. Familienverband LV Sachsen
  • Verband für Familienarbeit e.V.
  • CDU Sachsen, LFA Familie

„Auferstanden aus Ruinen…“

Bertha Stein, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Formats achgut.com, beschreibt mit Esprit und Wortwitz den Zustand bundesdeutscher Gesellschaftspolitik als „Realsozialistischen Einheitsbrei Deutschlands“. Akademisierungswahn, Fachkräftemangel, Bildungsinflation, Vereinbarkeitslüge, Ganztagsbetreuung, Gleichstellungsfanatismus und D-emanzipation von Frauen und Männern sind die Früchte einer Politik, die Gemeinsinn, Emotionalität, Verantwortung und Fürsorge durch einen allgemeinen Narzissmus ersetzt hat.

http://www.achgut.com/artikel/narzisten_fuer_deutschland

 

50 Jahre 68-er-Rebellion > Segen oder Fluch ?

„Wo Licht ist, ist auch Schatten“, meint Gertrud Martin vom Verband Familienarbeit. Detailliert zeigt sie auf, dass die unbestrittenen Fortschritte durch die gesellschaftliche Revolution von 1968  eben auch gravierend schädliche Folgen nach sich zogen, die unser Gemeinwesen heute ernsthaft bedrohen.

http://familienarbeit-heute.de/?p=4956

 

Buchempfehlung zur aktuellen gesellschaftlichen Situation

Der Psychoanalytiker Dr. Hans-Joachim Maaz veröffentlichte 2017 das lesenswerte Buch:

Das falsche Leben: Ursachen und Folgen unserer normopathischen Gesellschaft

Ein Normopath ist stets normal und angepasst, sein Verhalten überkorrekt und überkonform. Die Zwanghaftigkeit, mit der er den Erwartungen entspricht, verrät indes, dass er ein falsches, ein unechtes Leben führt. Krank ist nicht nur er, sondern vor allem die Gesellschaft, in der er lebt und deren Anpassungsdruck er sich unterwirft – bis er die Gelegenheit gekommen sieht, seine aufgestaute Wut an noch Schwächeren oder am „System“ abzureagieren.
Der Hallener Psychoanalytiker und Psychiater Hans-Joachim Maaz ist bekannt für seine brillanten, zukunftsweisenden Analysen kollektiver Befindlichkeiten und gesellschaftlicher Zustände – vom Gefühlsstau, einem Psychogramm der DDR, bis zur narzisstischen Gesellschaft, einer Psycho-Analyse unserer Promi- und Leistungsgesellschaft. In seinem neuen Buch nimmt er Phänomene wie Pegida und AfD, den zunehmenden Hass auf Ausländer, aber auch die Selbstgerechtigkeit der politischen Elite zum Anlass, ein konturenscharfes Bild unseres falschen Lebens zu zeichnen, in dem wir uns lange eingerichtet haben und aus dem uns nun die zunehmende Polarisierung und Barbarisierung unserer sozialen und politischen Verhältnisse herausreißt. „Das falsche Leben“  ist das Buch zur Stunde – Augen öffnend und alles andere als Mainstream.

Zur Vorstellung dieses Buches gibt es ein Video:

https://www.youtube.com/watch?v=tJlZNmqMcD4

 

Sehr aufschlussreich auch das Video zur vierten Kanzlerschaft von Angela Merkel: „Deutschland auf der Couch“

https://www.youtube.com/watch?v=Us8n0RBRsKw