Marsch für das Leben – boykottiert vom katholischen BdkJ

Seit 2002 demonstrieren Tausende jeden September in Berlin für den Schutz des Lebens ab Zeugung bis zum begleiteten Lebensende. Es trägt sie die Überzeugung, dass der Mensch nicht das Recht hat, destruktiv in die Natur einzugreifen und den Generationenvertrag zu zerstören. Jedes abgetriebene Kind fehlt  uns schmerzlich und ist ein unwiederbringlicher Schaden für unsere Gesellschaft. Außerdem sind Kinder die Schwächsten in unserer Gesellschaft und können sich nicht wehren gegen ihren gewaltsamen Tod. Art. 2, 2 Grundgesetz verbietet den Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person. Für Christen ist jeder gezeugte Mensch PERSON.

Erstmals soll der Marsch für das LEBEN zusätzlich am 17. September 2023 in Köln stattfinden.

Katholischer Jugendverband boykottiert Lebensschutz-Demo

15. September 2023

Frauenfeindlich, antidemokratisch, unchristlich – diese Vorwürfe gegen den Marsch für das Leben kommen ausgerechnet von einem katholischen Jugendverband im Erzbistum Köln. Die Teilnahme sei nicht hinnehmbar für Christen.

KÖLN. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in der Erzdiözese Köln hat dazu aufgerufen, den Marsch für das Leben zu boykottieren. Der Verband warf den Veranstaltern mangelnde Abgrenzung zum rechten Milieu. „Rechtsextreme Aktivisten und politische Parteien haben in der Vergangenheit mehrfach am Marsch für das Leben teilgenommen und rufen auch dieses Jahr dazu auf“, hieß es in einem Statement auf Facebook. Die BDKJ hält es für „nicht hinnehmbar, daß Christen Seite an Seite mit Rechtsextremisten auf die Straße gehen“.

Ebenfalls warf die Vereinigung der Lebensschutz-Bewegung „frauenfeindliche Rhetorik“ vor. Frauen, die eine Abtreibung vorgenommen haben, als Mörderinnen zu bezeichnen, habe nichts mit christlicher Nächstenliebe zu tun. Zudem beobachte die BDKJ „antidemokratische und menschenfeindliche Einstellungen“ unter den „sogenannten christlichen Fundamentalisten“. Der Verband rief darüber hinaus zum Eintreten „gegen antidemokratische und menschenfeindliche Einstellungen“ auf.

Der „Marsch für das Leben“ findet seit 2002 in Berlin statt und wird vom Bundesverband Lebensrecht e.V. veranstaltet. Am 16. September 2023 soll die Lebensschutz-Demonstration zum ersten Mal auch in Köln stattfinden. Insgesamt werden 7.000 Teilnehmer erwartet. Mehrere linke Gruppierungen haben Störaktionen und Gegenproteste angekündigt. Der BDKJ war in der Vergangenheit mit linken Positionen aufgefallen und hatte unter anderem die Abschaffung des Paragraphen 219a des Strafgesetzbuchs, welcher Werbung für Abtreibungen unter Strafe gestellt hatte, befürwortet. (kuk)

Aufhebung des Werbeverbots nach §219 a ?

Abgelehnter LESERBRIEF an die Schwäbische Zeitung

„Ärzte sollen bald über Abtreibung informieren dürfen“ – BJM Buschmann legt Entwurf zur Aufhebung des Werbeverbots vor“ – so der Titel des Beitrags vom 18. 01. 22 in der Schwäbischen Zeitung.

Nie war es Ärzten verboten, Mütter und Väter über verschiedene Optionen eines Schwangerschaftsabbruchs zu  i n f o r m i e r e n, inclusive einer Aufklärung über mögliche psychische und physische Folgen für die Eltern. 

Wenn nun unser Justizminister Buschmann das Werbeverbot nach §219 a StGB aufheben will, so können abtreibungswillige Ärzte künftig straflos für diesen Tötungsdienst               w e r b e n – in der Zeitung, im Internet, im Radio, im Fernsehen. Wer bietet Abtreibungen am günstigsten an? Halali – auf zum Wettkampf um die Kundinnen!

Dass Schwangerschaftsabbrüche nun Teil der ärztlichen Aus-und Weiterbildung werden sollen, hat mit dem Hypokratischen Eid, Leben zu retten und zu erhalten, nichts mehr zu tun. Da kann Herr Scholz noch so sehr von einer überfälligen „Modernisierung“ schwadronieren.

Information und Werbung – das  sind zwei paar Stiefel. Man sollte sie journalistisch nicht manipulativ verwechseln!

Bärbel Fischer

Kinder und Frauen – die großen Verlierer der Ampelpolitik

Frau Cornelia Kaminski antwortet auf den Leitartikel „Wider das Leben“ vom 3. Januar 2022 in der FAZ. Sie beleuchtet die Beschlüsse  der Ampelkoalition zu Familie, Abtreibung, Abstammungsrecht und Embryonenforschung und erkennt darin nicht nur lebensfeindliche, sondern auch frauenfeindliche Ziele.
„Kinder und Frauen werden die großen Verlierer dieser Politik sein“.
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Vom unteilbaren Recht zu leben

Thomas Schührer vom „Verein Durchblick“ (www.verein-durchblick.de) erläutert in der Sendung IN DUBIO im Interview mit Burkhard Müller-Ullrich die Position der „Lebensrechtler“ zu Abtreibung, Sterbehilfe und Organspende. Ist die entsetzliche Tatsache, dass in Deutschland an jedem Werktag 1.000 Embryos getötet werden, der Preis, den unsere moderne Gesellschaft für die Idee vom selbstbestimmten Leben zahlt?

https://www.achgut.com/artikel/indubio_folge_164_das_unteilbare_recht_zu_leben

Einstellungskriterium Abtreibung?

Gibt es ausreichend Ärzte im Land, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten? Daran hegt das Stuttgarter Staatsministerium zunehmend Zweifel. Staatssekretärin im Sozialministerium Bärbl Mielich (Grüne) liebäugelt daher mit einer konkreten Maßnahme: Die Bereitschaft dazu, Abtreibungen vorzunehmen, könnte ein Einstellungskriterium für Ärzte an  den Universitätskliniken im Südwesten werden – so berichtete die Schwäbische Zeitung am 10. Juli 2020

 

Leserbrief:  

„Einstellungskriterium Abtreibung“, 10. Juli 2020

 

Eine grüne Regierungspartei, die sich angeblich  f ü r  das Leben einsetzt, sich gegen Tierquälerei, Massentierhaltung und Pflanzensterben engagiert, scheut sich nicht, von Ärzten zu fordern, Menschenleben vorzeitig zu beenden. 

Genauso, wie sich nach § 240 Strafgesetzbuch der Nötigung strafbar macht, wer Schwangere zur Abtreibung zwingt, macht sich strafbar, wer Ärzte zu Abtreibungen verpflichtet. Es drohen mehrjährige Haftstrafen. Das sollten sich die Grünen mal vor Augen halten. 
Zum Glück widersetzen sich noch biogrüne CDU-Leute in der Landesregierung, welche diese menschenverachtende Schizophrenie nicht mittragen. Lebensschutz muss auch für Menschenkinder gelten. Ärzte sind ihrem Gewissen verpflichtet und müssen dies ohne berufliche Nachteile bleiben dürfen.
Sollten die Unikliniken die widerrechtlichen Forderungen der Grün*innen dennoch umsetzen, so mutiert unsere vielbeschworene  „Europäische Wertegemeinschaft“ zu einer  abscheulichen Farce.
 
Bärbel Fischer

 

Nachtrag:

Am 11. Juli 2020 lesen wir: Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) distanziert sich von Abtreibungsvorstoß. „Mit  großem Ärger“ habe sie gelesen, dass Frau Mielich erkläre, die Landesregierung prüfe diesen Schritt. …“ Ich distanziere mich davon in aller Form“, so Bauer.

Nachtrag 2:

Mich irritiert, warum sich zu diesem Vorfall die Diözese nicht zu Wort meldet. Darum habe ich Herrn Bischof Dr. Gebhard Fürst um eine Erklärung gebeten, denn es erstaunt schon, dass die kath. Kirche einen solchen Affront ignoriert.

ELTERNINITIATIVE. FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Den 15. Juli 2020

Sehr geehrter Herr Bischof Gebhard Fürst,

den Print-oder TV-Medien konnten Sie den Vorstoß von Frau Mielich ( die Grünen) aus der  Landesregierung entnehmen, dass die Dame forderte, die Bereitschaft, Abtreibungen zum Einstellungskriterium für Ärzte an den Uni-Kliniken zu machen. Ihr war ein Dorn im Auge, dass es im Land BW mehrere Landkreise gibt, in denen sich kein Arzt dazu bereit erklärt.

Dem Pressedienst der ev. Kirche erklärte MP Kretschmann seine Absage für einen solchen Vorschlag. Was mich sehr verwundert ist, dass ich keinerlei Kommentar dazu aus Ihrem Haus vernahm. Vielleicht hat die Schwäbische Zeitung nicht darüber berichtet, vielleicht aber haben Sie sich gar nicht damit befasst, bzw. vorgezogen, sich nicht zu äußern, was ich allerdings sehr bedauern würde. „DU SOLLST NICHT TÖTEN“- ist das nicht ein biblisches Menschheitsgebot? 

  • Wäre das nicht d i e  Gelegenheit gewesen, Freude darüber auszudrücken, dass sich noch die Mehrheit der Ärzte dem Leben und nicht dem Tod verschreiben?
  • Wäre das nicht d i e  Gelegenheit, gewesen zu unterstreichen, dass unsere Gesellschaft ihr Fortbestehen von Lebenden und nicht von Toten erhofft? 
  • Wäre das nicht d i e  Gelegenheit gewesen, die Grünen daran zu erinnern, dass sie nur vorgeben, Leben zu schützen, wenn sie Abtreibungen befürworten.
  • Wäre das nicht d i e  Gelegenheit gewesen, den Staat an seine Pflicht zu erinnern, für ein   generatives Gleichgewicht zu sorgen und die notwendigen Mittel dafür bereitzustellen.

Sehr geehrter Herr Bischof, all das unterblieb, zumindest konnten wir in der Presse von keiner diözesanen Intervention lesen.

Dass Frau WissenschaftsministerinTheresia Bauer und Herr MP Winfried Kretschmann dem Ansinnen von Frau Mielich eine eindeutige Absage erteilten, ehrt sie. Überlassen wir es inzwischen den Politikern, wie sie Gottes Gebot einerseits und die Gewissensfreiheit der Ärzte andererseits  interpretieren?

Jedenfalls halten wir Eltern von der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT das kirchliche Schweigen in dieser Angelegenheit für beschämend. Es ist für uns so, als hätte die Kirche uns im Stich gelassen. Denn für uns ist es von eminenter Bedeutung, wie die Kirche zu Familie, Nachwuchs und LEBEN steht. Noch weigere ich mich anzunehmen, dass die Kirche ihr Fähnlein in den politischen Wind hängt. Für eine Erklärung wären wir Ihnen dankbar.

Mit nachdenklichen Grüßen

Bärbel Fischer                                                                                                                     i. A. der  ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

Geheuchelter Lebensschutz

Die Absicht der Regierung, anlässlich er ausgerufenen Corona-Pandemie das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ( Art. 2,2 )  v o r  das Grundrecht auf die unantastbare Würde  j e d e s  Menschen zu stellen, kann nur Heuchelei sein, solange sie achselzuckend zusieht, wie jährlich in Deutschland mehr als 100 000 gezeugte Kinder aus dem Mutterleib abgetrieben werden. Die „christlichen Grundwerte“ pausenlos auf den Lippen verstößt sie nicht nur gegen diese, sondern auch gegen ihre staatstragende Pflicht, für ausreichenden Nachwuchs zu sorgen, damit zukünftig der Generationenvertrag zwischen JUNG und ALT funktioniert. Schon weiß man nicht, wie die Renten der Babyboomer in 5 Jahren finanziert werden sollen, weil  sich seit 1965 die Geburtenzahl halbiert hat.

Herr Eugen Abler greift auf „Klartext Abler“ dieses Thema auf und mahnt wie ein Prophet, das gottlose Treiben zu beenden.

Schutz des Lebens? – Welch eine Heuchelei!

Seit fast dreißig Jahren ermöglicht unser liberales Abtreibungsgesetz die Tötung von  ungeborenen Kindern, ohne dass unsere politisch Verantwortlichen auch nur je den geringsten Anstoß daran genommen hätten, dass allein in Deutschland jährlich mehr als 100 000 künftige Fachkräfte in Wissenschaft, Kultur, Handwerk, Medizin, Lehre gar nicht mehr geboren werden. Im Gegenteil, unsere JUSOS wollen ebenso wie die grünsozialliberalen Parteien im EU-Parlament Abtreibung künftig zum „Menschenrecht“ erklären! Jetzt mit CORONA heißt es plötzlich: Leben schützen! – Welch eine Heuchelei! 

 

Leserbrief:

Schäuble zweifelt an Corona-Maßnahmen – Schwäbische Zeitung 27. 04. 2020 
 
Alle Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise wurden unter der Maxime „Schutz des Lebens“ getroffen. Es geht vor allem um den  Schutz der alten und vorerkrankten Menschen, denn die jüngeren sind durch ihr stabiles Immunsystem fast vollständig geschützt. Der alternativlos proklamierte „Schutz des Lebens“ klingt in meinen Ohren so lange extrem unglaubwürdig, wie der Regierung der Schutz vor Abtreibung von mehr als jährlich 100 000 Kindern völlig egal ist, wogegen es weder den leisesten Aufschrei noch geeignete Maßnahmen gibt. Es sterben also in diesem Jahr 25 mal mehr gesunde Kinder als alte Coronakranke. Daher scheint mir, dass andere Interessen hinter dem vorgeblichen Schutz des Lebens stehen. Herrn Schäuble gebührt Dank für seine Mahnung. Er ahnt vielleicht, dass nach einer an die Wand gemalten zweiten Welle eine dritte und weitere Wellen die Wiederherstellung unserer Grundrechte auf den St. Nimmerleinstag hinausgezögert werden könnte.
 
Bärbel Fischer
ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

„Wir haben die Werte unserer Vorfahren verspottet … „

Rev. Joe Wright wurde gebeten, die neue Sitzung des Senats von Kansas zu eröffnen. Dann passierte es…..

“Himmlische Vater, wir treten heute vor Dich, um Dich um Vergebung anzuflehen und um Deine Weisung und Führung zu bitten Wir wissen, dass Dein Wort sagt: “Wehe denen, die das Böse als gut bezeichnen”, aber genau das haben wir getan. * Wir haben unser geistiges Gleichgewicht verloren und unsere Werte umgekehrt. * Wir haben die absolute Wahrheit Deines Wortes verspottet und nannten es Pluralismus. * Wir haben andere Götter verehrt und es Multikulturalismus genannt. * Wir haben Perversion befürwortet und es alternative Lebensweise genannt. * Wir haben die Armen ausgenutzt und es Lotterie genannt. * Wir haben Faulheit belohnt und es Wohlfahrt genannt. * Wir haben unsere ungeborenen Kinder getötet und nannte es Entscheidungsfreiheit der Frau. * Wir haben Abtreiber unterstützt und es als gerechtfertigt bezeichnet. * Wir haben es versäumt, unsere Kinder zu disziplinieren und nannten es Aufbauen von Selbstwertgefühl. * Wir haben Macht missbraucht und es Politik genannt. * Wir haben öffentliche Mittel unterschlagen und nannten es wesentliche Ausgaben. * Wir haben Bestechung institutionalisiert und es Süßigkeiten des Amtes genannt. * Wir haben den Besitz unseres Nachbarn begehrt und es Ehrgeiz genannt. * Wir haben die Luft mit Obszönitäten und Pornografie verschmutzt und dies als Meinungsfreiheit bezeichnet. * Wir haben die alten Werte unserer Vorfahren verspottet und es Erleuchtung genannt. Erforsche uns, oh Gott, und erkenne heute unsere Herzen. reinige uns von jeder Sünde und befreie uns. Amen! “

Eine Reihe von Abgeordneten verließ während des Gebets aus Protest den Saal. In 6 kurzen Wochen protokollierte die Christliche Zentralkirche, in der Rev. Wright Pastor ist, mehr als 5.000 Telefonanrufe, von denen nur 47 negativ reagierten. Es wäre an der Zeit, dass auch bei uns in den Parlamenten gebetet wird.

Saturday for Future – Marsch für das LEBEN in Berlin

Deutsche Politiker schweigen dazu, dass in unserem Land an jedem Tag des Jahres 10 Schulklassen mit  ca.30 Schülern abgetrieben werden. Das sind mehr als 100 000 potentielle Fachkräfte, die uns jährlich fehlen. Und es fehlen die Nachkommen der Getöteten, die nötig gewesen wären, um den Generationenvertrag zu stabilisieren.

Am Samstag, 21. September 2019 wiederholte sich der „Marsch für das Leben“ in Berlin zum 15. Mal. Erleben Sie die Kundgebung vor dem Reichstag mit:

 

Wer bedroht Kinderrechte wirklich?

„Kinderrechte gehören in die Verfassung!“ – so  plädierten heute im Bundestag die Grünen, SPD, Linke  und Teile der UNION. Sind Kinder rechtlos? Ja tatsächlich, leider sind viele Kinder rechtlos, weil sie nicht genug geschützt werden vor Gefahren für Seele, Leib und Leben. Ja, der Staat hat die Pflicht, jedem gezeugten Kind die biologischen, ökonomischen und psychischen Bedingungen zu schaffen, die es zu einem sicheren, stabilen und geborgenen Aufwachsen braucht. Diese Rechte und Pflichten legten die Väter des Grundgesetzes, ausdrücklich und aus bitterer Erfahrung, in die Hände der Eltern (Art. 6,1 GG) im Bewusstsein, dass die leiblichen Eltern es sind, die eine natürliche Vertretungsvollmacht für ihre Kinder haben. Unsere Verfassung traut allein den Eltern ein natürliches Interesse am Wohlergehen ihrer Kinder zu. Der Staat hat nach Art. 6,2 GG lediglich das Wächteramt für den Fall elterlichen Versagens zu garantieren.

  • Das Recht auf ein eigenes Leben wird aber genau von jenen bedroht, die auf Biegen und Brechen den § 218 legalisieren wollen.
  • Wer ganztägige Fremdbetreuung für Kinder zur Pflicht macht, beraubt sie elterlicher Achtsamkeit, Liebe und Wertschätzung.
  • Das Recht auf psychisches Reifen wird von jenen bedroht, die Scham verletzende und übergriffige „Aufklärung“ als verpflichtende Unterrichtsmodelle fordern.
  • Die ökonomischen Bedingungen versagt der Staat den Eltern, indem er speziell von diesen enorme Abgaben einfordert, die er Kinderlosen erspart. Arme Eltern – arme Kinder!

Wer ist es also, der die Rechte ihrer Kinder bedroht? Sind es die Eltern, oder ist es nicht vor allem der Gesetzgeber selbst?

Warum heucheln die linken Parteien und der Gesetzgeber, Kinderrechte zu stärken, wo sie diese doch selbst gewaltsam in die Tonne treten?

Vermutlich geht es gar nicht um das Kindeswohl, sondern um einen Generalverdacht gegen die Erziehungskompetenz der Eltern. „Kinderrechte in der Verfassung taugen also eher als Keil zwischen Eltern und Kind und als neues staatliches Instrument, um die Vertretung von Kinderrechten aus dem Machtbereich der Familie zu schälen und den Staat als neuen Advokaten der Kinder zu installieren“, schreibt Birgit Kelle lesenswert unter:

https://www.focus.de/politik/deutschland/gastbeitrag-von-birgit-kelle-kinderrechte-in-verfassung-mit-vorstoss-stellen-gruene-eltern-unter-generalverdacht_id_10796246.html

Der Verband Familienarbeit e. V. erstellte folgenden Wortlaut für eine Verfassungsänderung:

Unser Alternativvorschlag:

Wir stehen einer direkten Erwähnung der Kinderrechte im GG nicht ablehnend gegenüber, soweit sie der Förderung des Kindeswohls dient. Dazu ist aber eine Formulierung zu finden, die es den Eltern wieder stärker ermöglicht, für das Kindeswohl zu sorgen. Das Wächteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unberührt.

Als Formulierung für die Aufnahme von Kinderrechten ins GG schlagen wir als Verband Familienarbeit e.V. folgende Ergänzung von Art. 6 GG vor (neuer Text fett hervorgehoben):

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über die Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jedes Kind hat das natürliche Recht auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern. Die staatliche Gemeinschaft schützt dieses Grundrecht des Kindes, indem sie die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder stärkt und fördert. Das Wächteramt des Staates berechtigt den Staat nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art der Erziehung ihrer Kinder zu drängen.

(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Dabei ist das natürliche Recht des Kindes auf die Verfügbarkeit einer Bindungsperson zu berücksichtigen.

(4) (5) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) (6) Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Kurz gefasste Begründung:

Das Recht des Kindes auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern ist das wichtigste Kinderrecht und dient dem Kindeswohl in der Regel am besten. Erst wenn dieses Recht nicht verwirklicht werden kann oder mit dem Kindeswohl nicht vereinbar ist, hat der Staat für einen Ersatz zu sorgen, der diesem Recht in seinen Auswirkungen so weit wie möglich nahe kommt. Der Staat hat aber die Elternrechte zu achten und zu stärken, so dass der Fall des elterlichen Versagens so weit als möglich vermieden wird. Unser Formulierungsvorschlag bewegt sich im Rahmen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts:

(Zitat aus einem Urteil des BVerfG vom 10.11.1998 (2 BvR 1057/91, Rn 64)

„Nach Art.6 Abs.1 GG steht die Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Das Wächteramt des Staates (Art.6 Abs. 2 Satz 2 GG) berechtigt den Staat aber nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder zu drängen. Das Grundgesetz überlässt die Entscheidung über das Leitbild der Erziehung den Eltern, die über die Art und Weise der Betreuung des Kindes, seine Begegnungs- und Erlebnismöglichkeiten sowie den Inhalt seiner Ausbildung bestimmen. Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“