Wahlprüfsteine für die Landtagswahl 2022 in Nordrhein-Westfalen

Das Bündnis RETTET  DIE  FAMILIE hat zusammen mit dem Verband FAMILIENARBEIT   den Parteien CDU, SPD, AfD, FDP, Grüne, Linke, Piraten, Tierschutzpartei und ÖDP zur Landtagswahl 2022 in NRW fünf gesellschaftlich relevante Fragen als Wahlprüfsteine für die Wählerschaft gestellt:

1. Betreuungsgeld 

Wird sich Ihre Partei im Landtag dafür einsetzen, dass in Nordrhein-Westfalen ein Landesbetreuungsgeld eingeführt wird, mit dem Eltern sowohl die Eigenbetreuung als auch eine Fremdbetreuung ihrer Wahl finanzieren können? 

2. „Gleichstellungspolitik“ 

Inwiefern wird sich Ihre Partei im Bundesrat für eine Beseitigung der Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder und von jungen Eltern im Elterngeldgesetz einsetzen, die sich aufgrund der „Lohnersatzfunktion“ ergibt? 

3. Wahlfreiheit für Eltern 

Inwiefern wird Ihre Partei die vom Grundgesetz her gebotene Wahlfreiheit aller Eltern bei der finanziellen Behandlung der Kinderbetreuung anstreben, unabhängig davon, ob die Betreuung durch die Eltern selbst oder in Betreuungseinrichtungen erfolgt? 

4. Rentenrecht 

Inwieweit wird sich Ihre Partei, sollte sie Regierungsverantwortung erhalten, (z.B. über den Bundesrat) dafür einsetzen, dass die Gerechtigkeit gegenüber den Eltern in Gestalt eines Gleichgewichtes zwischen gesetzlicher Jugend- und Alterssicherung wiederhergestellt wird? 

5. Ganztagsschulen 

Befürwortet Ihre Partei die Ausweitung von verpflichtenden Ganztagsschulen?
Wenn ja, wie halten sie das vereinbar mit dem Recht der Eltern, ihre Kinder neben der Schule gemäß deren speziellen Neigungen und Bedürfnissen individuell zu fördern (auf sportlichem, künstlerischem Gebiet u.a.)? 

Unter folgendem Link können Sie die Antworten der einzelnen Parteien einsehen;

http://www.rettet-die-familie.de/wahlpruefsteine-2022-Landtagswahl-in-NRW

Die FDP hat bis zum 6. April 2022 nicht geantwortet.

Einstellungskriterium Abtreibung?

Gibt es ausreichend Ärzte im Land, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten? Daran hegt das Stuttgarter Staatsministerium zunehmend Zweifel. Staatssekretärin im Sozialministerium Bärbl Mielich (Grüne) liebäugelt daher mit einer konkreten Maßnahme: Die Bereitschaft dazu, Abtreibungen vorzunehmen, könnte ein Einstellungskriterium für Ärzte an  den Universitätskliniken im Südwesten werden – so berichtete die Schwäbische Zeitung am 10. Juli 2020

 

Leserbrief:  

„Einstellungskriterium Abtreibung“, 10. Juli 2020

 

Eine grüne Regierungspartei, die sich angeblich  f ü r  das Leben einsetzt, sich gegen Tierquälerei, Massentierhaltung und Pflanzensterben engagiert, scheut sich nicht, von Ärzten zu fordern, Menschenleben vorzeitig zu beenden. 

Genauso, wie sich nach § 240 Strafgesetzbuch der Nötigung strafbar macht, wer Schwangere zur Abtreibung zwingt, macht sich strafbar, wer Ärzte zu Abtreibungen verpflichtet. Es drohen mehrjährige Haftstrafen. Das sollten sich die Grünen mal vor Augen halten. 
Zum Glück widersetzen sich noch biogrüne CDU-Leute in der Landesregierung, welche diese menschenverachtende Schizophrenie nicht mittragen. Lebensschutz muss auch für Menschenkinder gelten. Ärzte sind ihrem Gewissen verpflichtet und müssen dies ohne berufliche Nachteile bleiben dürfen.
Sollten die Unikliniken die widerrechtlichen Forderungen der Grün*innen dennoch umsetzen, so mutiert unsere vielbeschworene  „Europäische Wertegemeinschaft“ zu einer  abscheulichen Farce.
 
Bärbel Fischer

 

Nachtrag:

Am 11. Juli 2020 lesen wir: Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) distanziert sich von Abtreibungsvorstoß. „Mit  großem Ärger“ habe sie gelesen, dass Frau Mielich erkläre, die Landesregierung prüfe diesen Schritt. …“ Ich distanziere mich davon in aller Form“, so Bauer.

Nachtrag 2:

Mich irritiert, warum sich zu diesem Vorfall die Diözese nicht zu Wort meldet. Darum habe ich Herrn Bischof Dr. Gebhard Fürst um eine Erklärung gebeten, denn es erstaunt schon, dass die kath. Kirche einen solchen Affront ignoriert.

ELTERNINITIATIVE. FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Den 15. Juli 2020

Sehr geehrter Herr Bischof Gebhard Fürst,

den Print-oder TV-Medien konnten Sie den Vorstoß von Frau Mielich ( die Grünen) aus der  Landesregierung entnehmen, dass die Dame forderte, die Bereitschaft, Abtreibungen zum Einstellungskriterium für Ärzte an den Uni-Kliniken zu machen. Ihr war ein Dorn im Auge, dass es im Land BW mehrere Landkreise gibt, in denen sich kein Arzt dazu bereit erklärt.

Dem Pressedienst der ev. Kirche erklärte MP Kretschmann seine Absage für einen solchen Vorschlag. Was mich sehr verwundert ist, dass ich keinerlei Kommentar dazu aus Ihrem Haus vernahm. Vielleicht hat die Schwäbische Zeitung nicht darüber berichtet, vielleicht aber haben Sie sich gar nicht damit befasst, bzw. vorgezogen, sich nicht zu äußern, was ich allerdings sehr bedauern würde. „DU SOLLST NICHT TÖTEN“- ist das nicht ein biblisches Menschheitsgebot? 

  • Wäre das nicht d i e  Gelegenheit gewesen, Freude darüber auszudrücken, dass sich noch die Mehrheit der Ärzte dem Leben und nicht dem Tod verschreiben?
  • Wäre das nicht d i e  Gelegenheit, gewesen zu unterstreichen, dass unsere Gesellschaft ihr Fortbestehen von Lebenden und nicht von Toten erhofft? 
  • Wäre das nicht d i e  Gelegenheit gewesen, die Grünen daran zu erinnern, dass sie nur vorgeben, Leben zu schützen, wenn sie Abtreibungen befürworten.
  • Wäre das nicht d i e  Gelegenheit gewesen, den Staat an seine Pflicht zu erinnern, für ein   generatives Gleichgewicht zu sorgen und die notwendigen Mittel dafür bereitzustellen.

Sehr geehrter Herr Bischof, all das unterblieb, zumindest konnten wir in der Presse von keiner diözesanen Intervention lesen.

Dass Frau WissenschaftsministerinTheresia Bauer und Herr MP Winfried Kretschmann dem Ansinnen von Frau Mielich eine eindeutige Absage erteilten, ehrt sie. Überlassen wir es inzwischen den Politikern, wie sie Gottes Gebot einerseits und die Gewissensfreiheit der Ärzte andererseits  interpretieren?

Jedenfalls halten wir Eltern von der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT das kirchliche Schweigen in dieser Angelegenheit für beschämend. Es ist für uns so, als hätte die Kirche uns im Stich gelassen. Denn für uns ist es von eminenter Bedeutung, wie die Kirche zu Familie, Nachwuchs und LEBEN steht. Noch weigere ich mich anzunehmen, dass die Kirche ihr Fähnlein in den politischen Wind hängt. Für eine Erklärung wären wir Ihnen dankbar.

Mit nachdenklichen Grüßen

Bärbel Fischer                                                                                                                     i. A. der  ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

LINKSGRÜNES  PARADOXON

  • Wir begehen feierlich das Gedenken an die Reichskristallnacht 1938.      Gleichzeitig holen wir uns begeistert Antisemiten ins Land.
  • Wir feiern die Gleichberechtigung von Mann und Frau.                              Gleichzeitig holen wir uns begeistert Frauenpeiniger ins Land. ( Die Frauenhäuser sind zu mehr als 60 % mit Migrantinnen besetzt. Aufnahmestop für deutsche Frauen) 
  • Unsere Feministinnen bei Linken, Grünen, SPD und Union kümmern sich engagiert um Frauenrechte in Deutschland.                                                Gleichzeitig plädieren sie begeistert für den Zuzug jener, die Frauenrechte mit Füßen treten.
  • Wir sind stolz auf unseren Rechtsstaat.                                                       Gleichzeitig überfordern wir die Exekutive mit der Verfolgung der Delikte von Migranten personell und finanziell.
  • Unser Parlament hat die Homoehe gebilligt.                                        Gleichzeitig holen wir uns begeistert Schwulenhasser ins Land. 
  • Wir sind stolz auf demokratische Meinungsfreiheit.                                   Gleichzeitig zensieren und blockieren wir Kritik, die sich gegen offene Grenzen stellt, mit Löschung, Ausgrenzung und Karriereblockaden.
  • Das Recht auf FAMILIE wird von links-rot-schwarzer Seite seit Jahren hintertrieben ( Streichung des Betreuungsgeldes, geplante Streichung des Ehegattensplittings, der Wahlfreiheit zwischen Selbst- und Fremdbetreuung, Verweigerung des Rentenanspruchs aus Familienarbeit etc.).                  Gleichzeitig plädiert man für den Familiennachzug für Migranten aus humanitären Gründen.
  • Deutschen Eltern wird eine Familie mit mehr als zwei Kindern durch ein erhebliches Armutsrisiko erschwert. Sie leben meist unter ihrem Existenzminimum. Kein Links-Grüner nahm bisher daran Anstoß.           Gleichzeitig bezahlt unser Sozialstaat Kindergeld für Kinder von Migranten im Ausland nach deutschem Standart, was dort die x-fache Wirkung erzielt. Davon können deutsche Eltern nur träumen. 
  • Das Leben eines jeden bedrohten Tierleins oder Pflänzchens rechtfertigt die Verweigerung von Baugenehmigungen.                                                       Gleichzeitig scheint bedrohtes Menschenleben im embryonalen Stadium keines Schutzes zu bedürfen. Linksgrüne Abgeordnete setzen sich für die Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen ein, Jusos gar für eine fristenlose Abtreibung.
  • Der agressive linksgrüne Kampf gegen maskuline Pluralformen in unserer Sprache (Studenten, Lehrer, Ärzte, Professoren) schreitet voran.             Gleichzeitig signalisieren die Linksgrünen, dass unser biologisches Geschlecht absolut variabel sei, also gar keine Rolle spiele. Warum dann aber der verbiesterte akademische Kampf um feminisierte  Begriffe? Als ob sich Frauen jemals unter maskulinen Berufsbezeichnungen diskriminiert gefühlt hätten! Sie haben wirklich andere Sorgen!

Fazit:

Auch wenn es sicher seine Berechtigung hat, unserer Gesellschaft die Augen zu öffnen für das Lebensrecht benachteiligter und schwächerer Geschöpfe, so darf die Spezies Mensch nicht übergangen werden, wie es die Linksgrünen seit Jahrzehnten zu tun pflegen. 

Wir Frauen wollen geschätzt sein für das, was wir als generativen Beitrag für den Bestand unserer Gesellschaft leisten. Wir brauchen kein Sternchen und kein Binnen-I, kein Ampelweibchen und kein Unisex-Klo.  Hinter dem grotesken Genderwahn verbirgt sich m. E. nichts anderes als ein durch nichts gerechtfertigten Minderwertigkeitskomplex, der mühsam als Opfermythos gepflegt wird. Keine noch so gelungene Gleichberechtigung wird diesen ideologischen Gleichheitswahn je befriedigen. Daher wird uns Gender erhalten bleiben, schon allein wegen der üppigen staatlichen Alimentierung, die allein der Steuerzahler zu stemmen hat.

ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT                                                               i.A. Bärbel Fischer

Schon wieder in Frage gestellt: Ehegattensplitting !

An die MiMa-Redaktion!

Sehr geehrte Damen und Herren,

dass das Thema Ehegattensplitting (ES) nun schon wieder ( MiMa 18.07. 2018 )zur Debatte steht, nachdem ausreichende juristische Gründe zu dessen Rechtmäßigkeit beigebracht worden waren, lässt mich vermuten, dass es sich hierbei erneut um einen ideologischen Vorstoß handelt, die Ehe als Versorgungsgemeinschaft zu diskreditieren. 

Diese Vermutung wird erhärtet dadurch, dass Sie im Kommentar nur eine Gegnerin des ES zu Wort kommen ließen, nicht aber eine Verteidigerin. Dies bestärkt mich in der Wahrnehmung, dass die öffentlich rechtlichen Anstalten ihre Zuschauer bewusst einseitig informieren.

Ich will Ihnen erklären warum:

  1. Es wird vonseiten SPD, Grünen und Linken behauptet, die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren sei schädlich, veraltet, ungerecht, patriarchalisch und eine „Falle“ für Frauen. Eine Abschaffung geraten, weil das ES Ehen, besonders Alleinverdienerehen  bevorzuge. Genau dieses von 50% aller Familien bevorzugte ( zumindest für die frühen Kinderjahre ) Modell stellt nämlich das linksideologische Hassobjekt per se dar.
  1. Eine Abschaffung des ES würde nämlich bedeuten dass ein Ehepaar wie zwei Singles besteuert würde. Wird jetzt ein Single arbeitslos, muss der Staat (=Steuerzahler) einspringen, während bisher der Gatte / die Gattin zuständig ist. Eine Abschaffung des ES widerspricht komplett dem Gleichbehandlungsgebot.
  1. Verdienen zwei Familen A  ( nur ein Ehepartner erwerbstätig ) und B ( beide Ehepartner je zur Hälfte erwerbstätig, Kinder in öffentlicher Betreuung ) jährlich 60 000 € müsste bei Abschaffung des ES Familie A 550.- monatlich mehr Steuern abliefern wie Familie B. Der Vorschlag zur Abschaffung des ES zielt offenbar darauf, Unrecht zu schaffen auf Kosten der Kinder. Das ES ist eben keine Subvention, sondern ein notwendiger Korrekturfaktor für Steuergerechtigkeit, nämlich bei gleichem Familieneinkommen eine gleiche Steuerlast zu erreichen.
  1. Was die Linken fordern, ist Kinder mit verheirateten Eltern zu Kindern zweiter Klasse abzuwerten, ganz im Sinne ihrer Ideologie.
  1. Aber dieser Vorschlag ist ja noch skandalöser. Denn das Geld, das Familie A aus ideologischen Gründen gestohlen wird, soll Familie B zugute kommen, damit diese ihre Kinder kostenlos betreuen lassen können. Die Betreuung der Kinder in der eigenen Familie durch die leibliche Mutter selbst ist den Ideologen schon deshalb ein Dorn im Auge, weil die gebildeten Mütter mehr zur Bildung ihrer Kinder beitragen als eine Ganztagsbetreuung 1:8 jemals leisten kann. Geht es darum, alle Kinder auf ein gleiches Mittelmaß zu reduzieren?
  1. Fazit: Es geht der Linken ( SPD, Grüne, Linke ) weder um das Kindeswohl, noch um bestmögliche Bildung, sondern darum, den Zusammenbruch der Sozialsysteme noch etwas hinauszuzögern.
  1. Vielleicht ist der Grund, das ES erneut infrage zu stellen, der, dass den Migrantenfamilien, die sich per Zuzug nun integrieren, das ES ebenfalls zusteht. Dazu ist zu sagen, dass sich die Lösung des demographischen Problems über verstärkte Einwanderung nicht lösen lässt, wie das Statistische  Bundesamt eindeutig prognostiziert. Dazu müssten wir eine Zuwanderung von 80% bewältigen.
  1. Oder will man jene bestrafen, die über die Erziehung mehrerer Kinder für das Gemeinwohl schon weit mehr beitragen als Paare ohne Kinder oder mit nur einem Kind? Wie passt die zur ständig proklamierten linken Maxime VIELFALT? 
  1. Mehrkinderfamilien mit einer präsenten Bindungsperson könnten das demografische Problem zumindest abmildern. Ihnen Steuergerechtigkeit abzusprechen ist völlig inakzeptabel und total kontraproduktiv.
  1. Die Abschaffung des ES würde bedeuten, dass junge Paare sich noch weit mehr als bisher  den Nachwuchs abschminken, damit  aber auch die Hoffnung auf eine auskömmliche Rente.

Sehr geehrte Damen und Herren von der ARD-Mima-Redaktion, wir empfehlen Ihnen, die Folgen Ihrer flotten Thesen – vor der Veröffentlichung – zuerst gründlich durchzurechnen. Der Zuschauer weiß inzwischen, woher der Wind in den öffentlich-rechtlichen Redaktionen weht und zieht seine Schlüsse daraus. Es gibt zum Glück noch Medien außerhalb des Staatsfernsehens, wo recherchiert und  Klartext geredet wird. Sollten Sie sich Ihr Publikum erhalten wollen, so wäre ein unideologischer und realistischer Journalismus dringend angesagt.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Fischer                                                                                                                  für die ELTERNINITIATIVE. FAMILIENGERECHTIGKEIT

SPD und Grüne wollen Werbung für Abtreibung erlauben

Mit zwei Initiativen erhöhen SPD und Grüne den Druck für eine Änderung der Abtreibungsgesetze. Im Zentrum steht der § 219 a StGB. Dieser verbietet das Werben für Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Umständen. SPD-Justizminister Maas stellte sich am vergangenen Freitag hinter den Vorstoß. Die Debatte war durch Verurteilung einer Ärztin angestoßen worden, weil sie für Schwangerschaftsabbrüche geworben hatte.

 

Leserbrief:

 

Aus gutem Grund hat der Gesetzgeber  g e s c h ä f t s m ä ß i g e  Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ( § 219 a StGB ) unter Strafe gestellt, so wie er erst 2015 erneut unter § 217 festlegte:  „Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu   g e s c h ä f t s m ä ß i g  die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ In beiden Fällen geht es darum zu verhindern, dass mit dem Beenden menschlichen Lebens Geld gemacht wird. Wer diese Hürde einreißt, darf sich m. E. nicht mehr auf die unantastbare Menschenwürde ( Art. 1 GG ) berufen. Justizminister Heiko Maas SPD und die Grünen scheinen damit allerdings kein Problem zu haben: Trommeln für den Tod. Welcher Arzt tötet an günstigsten? Abtreibung jetzt 30 % billiger! Der Markt scheint eröffnet!

Bärbel Fischer

Grüne Schizophrenie!

Im Brustton der Überzeugung fordern die Grünen ( Sprachrohr Claudia Roth ) bei den Sondierungsgesprächen  das „Menschenrecht auf Familie“ für Flüchtlinge ein. Hört, hört! Flüchtlingsfamilien soll gegönnt sein, was die Grünen den einheimischen  Familien aus feministischer Ideologie seit Jahren verwehren, nämlich, dass Vater, Mutter und Kinder das Recht haben auf Gemeinsamkeit statt täglicher Trennung aus ökonomischen Gründen.

Gibt es einen Unterschied zwischen geographischer und materialistisch-kapitalistischer Familientrennung?

Was passiert, wenn der syrisch-afghanisch-irakische Familiennachzug in Deutschland angekommen ist?  Müssen dann deren Kinder wenige Wochen nach der Geburt ebenso wie deutsche Babys von den Eltern getrennt,  in die staatliche Krippe befördert werden, damit deren Mütter das Wirtschaftswachstum maximieren, oder gönnt man den Migrantenmüttern, anders als den deutschen, mindestens drei wertvolle Jahre biologischer Bindungszeit zur psychischen Stabilisierung ihrer Kinder?  Möglich wäre es.

„Famiiennachzug“ – das klingt christlich-human. Alle sind uns willkommen! Entweder wird hinter dieser menschenfreundlichen Maske der Plan versteckt, auch Migrantenkinder zugunsten des ökonomischen Wachstums von den Eltern zu trennen. Oder sollten ausgerechnet den Migranten grundgesetzliche Rechte eingeräumt werden, die Eltern hierzulande verfassungswidrig verwehrt bleiben?

Irgendwann werden auch die Migranten merken, woher der neoliberale Wind in Deutschland weht. Irgendwann werden sie erkennen, dass Biologie und Humanität den Kürzeren ziehen im Rennen um ökonomische Gewinnmaximierung. Irgendwann werden sie schmerzhaft den Verlust an Freiheit und Selbstbestimmung erkennen, wenn sie sich dem kapitalistischen System ergeben. Irgendwann  werden sie merken, ideologisch bevormundet zu werden,  irgendwann werden sie es bereuen, ihre humanen Werte dem westlichen Mammon widerstandslos geopfert zu haben.

 

Bärbel Fischer                                                                                          ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

 

 

 

 

Artgerechtes Aufwachsen für ALLE Kinder!

Unter dem Titel „Steinzeitbabys im Internetzeitalter“ veröffentlichte <Publik Forum, kritisch – christlich – unabhängig >, einen Artikel von Barbara Brüning. Am Beispiel einer jungen Portfoliomanagerin zeigt sie: Immer mehr Eltern wollen ihre Kinder „artgerecht“ aufziehen. „Artgerecht“ – das bedeutet für Frau L., 24 Stunden am Tag selbst die Bedürfnisse ihres Babys wahrnehmen zu wollen, von seinem Wunsch nach Kuscheln, nach Nahrung bis zur Pflege. Das bedeutet eben, auf den Erwerb solange zu verzichten, wie das Kind seine eigene Mama braucht. Dazu gehört Intuition und Sensibilität und sehr viel Zeit. Und dazu gehört heute ein große Portion Widerstand gegen alle Bevormundung aus Politik, Wirtschaft und feministischer Ideologie. Für Frau L. gehört ihr Bauch nicht ihr selbst, sondern ihren Kindern.

 

Ja doch, mit dem Gehalt ihres Ehemanns kommt die Familie L. über die Runden. Aber leider haben nicht alle Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder „artgerecht“ aufzuziehen, so sehr sie sich das auch wünschten, weil  Kindererziehung in unserem Land eben keine Kohle abwirft und keine Rentenpunkte. Staatlich finanziert wird ausschließlich Kollektivbetreuung. Darüber hinaus zeigen die Horizontalen Vergleiche zum frei verfügbaren Einkommen, dass  jedes weitere Kind eine Familie zunehmend in  Existenznot bringt.

http://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen/send/2-publikationen/211-horizontaler-vergleich-2017

und

http://www.familienbund-freiburg.de/html/media/was_am_monatsende_uebrig_bleibt_horizontaler_vergleich.html

 

Während unser Familienministerium seit Jahren unter Renate Schmidt, Ursula v.d. Leyen und Manuela Schwesig unter dem Vorwand EMANZIPATION die möglichst frühe, möglichst ganztägige Erwerbsarbeit von Müttern nach der Entbindung forciert, und damit eine Entfremdung von Mutter und Kind, regt sich zumindest in abgesicherten Familien wieder ein Trend, der nicht nach den Bedürfnissen der Betriebe und des Finanzministers fragt, sondern nach den Bedürfnissen des Babys, das seit der Steinzeit auf die Mama angewiesen ist.

 

Leserbrief

Bravo! Da hat sich Publik Forum aber was getraut, was bei anderen Blättern ein absolutes NO GO ist. PF stellt eine emanzipierte Managerin vor, die sich weder von Frauenverbänden, noch von der so genannten Familienpolitik die nötige Zeit stehlen lässt, um dem Bedürfnis ihres Kindes nach Bindung und Nähe gerecht zu werden. Sie folgt keinen verlockenden Angeboten, sondern vertraut ihrer Intuition, um ihr Kind „artgerecht“ aufwachsen zu lassen.

O, o, was mögen da bloß die Grünen sagen? Artgerechte Haltung ja, aber doch nicht für Menschenkinder! Emanzipierte Mütter lassen sich an den Betrieb fesseln, aber doch nicht ans Haus! Wozu gibt es schließlich Ställe, Pardon Krippen mit Rechtsanspruch!

Und erst die FDP? Freiheit in der Wahl seines Lebensentwurfs gilt für alle, nur nicht für Mütter, die in der Nähe ihrer Kinder bleiben wollen. Wer nicht erwerbstätig sein will,  n u  r  weil er die künftigen Garanten der Solidargemeinschaft großzieht, hat eben die Risiken Abstieg und Altersarmut selbst zu tragen – sorry! In diesem Zynismus sind sich fast alle Parteien einig.

Preisfrage: Was kann die Politik tun, um  a l l e n  Kindern ein „artgerechtes“ Aufwachsen zu ermöglichen?

Bärbel Fischer

 

An Heuchelei nicht zu übertreffen!

Die von CDU / CSU am 8. Oktober 2017  verhandelten Einschränkungen beim Familiennachzug für Flüchtlinge mag man befürworten oder skeptisch betrachten – der Linksgrüne Jürgen Trittin jedenfalls versteigt sich in eine Argumentation, die in meinen Augen an Heuchelei nicht zu übertreffen ist.

In Anspielung auf das C in den Parteinamen verweist er auf die „urchristliche“ Tugend der Gastfreundschaft. Urchristlich beschwört er den Wert der Familie, die niemals getrennt werden darf. Und da hat er sogar absolut Recht.

Die Zusammenführung von Familien fordern die Grünen allerdings ausschließlich für Migranten. Für deutsche Familien haben sie jedoch ein völlig C-frei konträres Konzept.

Hier ist

  • die ganztägige Trennung von Eltern und Kindern,
  • die Abschaffung der traditionellen Familie zugunsten von bunten Varianten,
  • die „Ehe für alle“
  • oder eine künftige Leihmutterschaft                                                                              bereits P a r t e i p r o g r a m m !

Ob sich Migranten in einem Land wohlfühlen werden, in dem FAMILIE ihren gesellschaftlichen Wert durch linksgrüne Propaganda bereits eingebüßt hat ?

Herr Trittin, wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen!

 

Bärbel Fischer                                                                                          ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann,

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann,                              sehr geehrter Herr Erb,                                                                               

haben Sie Dank für Ihre freundliche Antwort. Wir erlauben uns, Ihr Antwortschreiben mit unseren Bemerkungen zu ergänzen, wohl wissend, dass Sie diese möglicherweise ignorieren. Im Interesse der GRÜNEN würden wir Ihnen unsere Sichtweise trotzdem wärmstens ans Herz legen, denn aus Sicht vieler Familien in Deutschland liegen sowohl GRÜNE wie auch SPD, FDP und LINKE im Clinch mit Familien, weil diese endlich, endlich verfassungsgemäß behandelt, und nicht nur mit lächerlichen Almosen abgespeist werden wollen.                  

Was die SPD als Gerechtigkeit verkauft, ist genau das Gegenteil dessen, was Familien selber wollen. Sie wollen ihre Kleinkinder nämlich nicht auswärts deponieren, sondern solange in ihren eigenen Armen halten, bis ihre Knirpse in stabiler Bindung an die Eltern mit drei Jahren selbst die Welt erobern wollen. Das bedeutet, dass die Politik  für jedes geborene Kind mindestens drei Jahre Familienzeit  gewähren muss, ohne Mütter mit drohender Altersarmut zu ängstigen. Als eines der reichsten Länder muss es möglich sein, Familie und Beruf  n a c h e i n a n d e r  zu befrieden. Nützt uns ein stabil gebundenes, kreativ – resilientes Kind, oder nehmen wir vorlieb mit einem defizitär sozialistisch angepassten  jungen Menschen?

Kleinkinder wie Greise in Ghettos zu halten, macht keine menschenwürdige Gesellschaft. Gilt jedoch ( paradoxerweise) auch für die Grünen die neoliberale Profitmaxime, so werden wir in wenigen Jahren eine narzisstische Gesellschaft geschaffen haben, der das Wohl der Mitbürger mehr als schnuppe ist.

Die BTWahl 2017 wird entscheiden, ob wir so blind und taub weitermachen wie bisher, oder ob wir aufwachen und die Reißleine in Richtung Humanität ziehen.

Entscheiden Sie selbst, Herr Kretschmann, was GRÜNE Politik ist, ob der Mensch mindestens so viel zählt wie der Juchtenkäfer im Schlossgarten.  Meine zehn Enkel wollen  nicht zusammenbrechen unter der generationen-vergessenen Politik von 2017.

In diesem Sinne grüße ich Sie zuversichtlich

i. A. des FORUMS FAMILIENGERECHTIGKEIT

Bärbel Fischer

…………………………………………………………….

Bitte beachten Sie:

Die jeweilen Bemerkungen unsererseits sind fettgedruckt und in Klammern gesetzt. Bärbel Fischer

 

Sehr geehrte Frau Fischer,

haben Sie Dank für Ihr weiteres Schreiben an Herrn Ministerpräsidenten und die beigefügten Stellungnahmen einiger Bürgerinnen und Bürger. Er hat mich gebeten, Ihnen erneut zu antworten.

Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber vor, das Grundgesetz im Lichte der sich wandelnden Wertvorstellungen auszulegen. Der auch von Ihnen angesprochene Wertewandel ist wichtig. Denn viele Wertvorstellungen, die früheren Gesetzen vorlagen, erscheinen uns rückblickend betrachtet sehr befremdlich. So waren Frauen bis 1977 nach dem Gesetz verpflichtet, den „Haushalt in eigener Verantwortung zu führen“ (also waren sie damals noch autonom ! ) und sie durften nur erwerbstätig sein, „soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist“ ( Ist das heute anders? Darf eine Frau wegen ihrer Berufstätigkeit ihre Pflichten in Ehe und Familie vernachlässigen? Nein, sonst ist die Ehe kaputt und die Kinder  müssen vom Jugendamt betreut werden ). Ein gutes Beispiel ist auch die Strafbarkeit von Homosexualität bis Ende der 1960er Jahre. ( Das AGG stellt Diskriminierung von Minderheiten unter Strafe. Homosexuellen Paaren darf wegen ihrer sexuellen Orientierung eine Wohnung nicht verweigert werden. Wenn jedoch ein Paar mit 2 oder drei Kindern eine Wohnung sucht, darf sie straflos abgewiesen werden, weil Kinder als wertmindernd gelten. Eine brutale, aber akzeptierte Diskriminierung !) .Solche Diskriminierungen sind heutzutage nicht mehr ( nein,  immer noch ) gesellschaftsfähig.

 

Da das Grundgesetz keine Definition von Ehe vorsieht, muss der Gesetzgeber den Begriff der Ehe ausgestalten. ( Hat das BverfG die Definition EHE je in Zweifel gezogen? Oder waren es doch eher die Ideologen?) In unserer repräsentativen Demokratie erfolgt die Gesetzgebung –  auch wenn gesetzlichen Regelungen häufig Wertvorstellungen zugrunde liegen – nicht im Rahmen von Volksabstimmungen, sondern durch das Parlament. ( Kaum jemand fühlt sich in unserem Land noch durch das Parlament vertreten – leider! )

 

Letztendlich folgt der Beschluss zur Öffnung der Ehe einer gesellschaftlichen Entwicklung, in der die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger für eine solche eintritt ( Die  gesellschaftliche Entwicklung könnte z. B. auch den Sonntag als Ruhetag abschaffen wollen oder das Kindergeld oder die Strafbarkeit von Drogenhandel ) und die sich auch im Parlament wiederspiegelt. ( Im Parlament spiegelt sich schon längst keine Mehrheitsmeinung wieder, sondern eine medial linksgrünfeministische Ideologie ) In diesem Zusammenhang muss auch wahrgenommen werden, dass es wohl kaum eine gesellschaftliche Debatte der letzten Jahrzehnte gab, in der die Ehe so viel Anerkennung erfuhr. ( Warum wollen die einstigen EHE-Schmäher plötzlich vor  das Standesamt? Anerkennung wofür? Für Treueschwüre? Nun also steht der Trauschein, losgelöst von der staatstragenden  Generativität unter staatlichem Schutz ).

Die gegenseitige Verantwortungsübernahme einer Ehe kann ein Fundament einer solidarischen Gesellschaft sein und ist daher für einen Staat besonders schützenswert.      ( Ich würde Ihnen zustimmen, wenn diese Paare ihre Altersbezüge allein erwirtschafteten, anstatt sie von den Kindern jener Eltern zu erwarten, die noch die Mühe und den Verlust, nicht nur an Einkommen, sondern auch an Wertschätzung auszuhalten hatten.) 

Gerade aus dieser Hochschätzung für das Institut EHE erfolgt ihre Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare. Aus Sicht des Herrn Ministerpräsidenten schwächt diese Öffnung die Ehe nicht, sondern stärkt sie. ( Genau dies können Eltern nicht nachvollziehen, weil sie von der Gesellschaft seit Jahrzehnten als die Deppen der Nation behandelt werden, wie Sie leicht dem horizontalen Vergleich des Deutschen Familienverbandes DFV entnehmen können:

http://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen/send/2-publikationen/211-horizontaler-vergleich-2017

Hier wird ersichtlich, wie Familien durch unser Sozialgesetz systematisch ins Prekariat getrieben werden. Mit jedem weiteren Kind gerät die Familie tiefer ins Minus beim frei verfügbaren Einkommen. Keine Regierungsinstitution konnte diesem Vergleich widersprechen, weil er FAKT ist. Doch das linksgrüne Geschrei beim Betreuungsgeld von lächerlichen 150.- war hämisch, entwürdigend, diffamierend und einer demokratischen Gesellschaft höchst unwürdig.)

Ich richte Ihnen die freundlichen Grüße des Herrn Ministerpräsidenten aus.                      Mit freundlichen Grüßen                                                                                                 Steffen Erb

P. S. Obiges  Schreiben inkl. zweier Kommentare ging heute per Post ans  Staatsministerium Stuttgart.

Normen und Werte nicht mehr aktuell? Wer bestimmt das?

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,

Sie rechtfertigen Ihre Zustimmung zur Ehe für alle damit, dass der Gesetzgeber „die Aufgabe habe, bei der Ausgestaltung der Gesetze die   a k t u e l l e n   Normen und Werte zu berücksichtigen“, wie aus Ihrer Antwort (31. 07, 2017) auf unser Schreiben vom 28. 06. 2017  hervorgeht.

http://familiengerechtigkeit-rv.info/wp-content/uploads/2017/08/Forum-Familiengerechtigkeit.pdf   

                                                                                                                                            Wer bestimmt eigentlich, welche Normen und Werte “aktuell” sind und welche nicht? Gab es dazu eine Volksabstimmung? – Nein!                                                                                                                                                                                                                Wenn Normen und Werte überhaupt einem Wandel unterworfen werden, so muss dies das Parlament entscheiden und nicht eine linke Lobby.  Solange Art. 6 Grundgesetz  nicht mit 2/3 -Mehrheit vom Parlament außer Kraft gesetzt wird, hat er zu gelten, und zwar so, wie er ursprünglich gemeint war.

Der Gesetzgeber (Parlament) überging am 30. Juni 2017  kaltschnäuzig die allzeit  a k t u e l l e n  Normen und Werte eines Großteils der Bevölkerung. Mit  welcher Dreistigkeit erlauben sich SPD, LINKE und Grüne, die gesamte Bevölkerung über ihren grün-roten Kamm zu scheren, ohne die geringsten demokratischen Bedenken? Ist das grüne Politik? Sind Sie nicht angetreten mit dem Versprechen, den Willen  a l l e r  Bürger ernst zu nehmen?

  • Grundgesetz bedeutet bislang, dass Werte und Normen als solche zu gelten haben.
  • Wozu brauchen wir noch ein Grundgesetz, wenn wir es alle paar Jahre einem ideologischen Wandel opfern, der gerade “en vogue” ist?
  • Wer wandelt eigentlich Werte und Normen? Mit welcher Berechtigung?
  • Haben wir nicht grauenvoll erleben müssen, wie die Nazis die Gesetze “aktualisiert” haben, nach ihren eigenen Normen und Werten?
  • Seit wann gilt in Deutschland die Regel, dass Ungleichheit automatisch Diskriminierung bedeutet? Das ist pure Ideologie und hat mit Vielfalt nichts mehr zu tun.

Dies, Herr Kretschmann, fragt sich der besonnene Teil unserer Bevölkerung, und der ist wahrlich keine Minderheit, wie von linker Propaganda behauptet wird. Deshalb werden wir  Eltern unser Wahlkreuz bei einer Partei machen, der demokratisches Recht noch heilig ist.

Beiliegend finden Sie einige Stellungnahmen aus der am 30. 06. 2017 im Reichstag  undemokratisch und perfide niedergebügelten Bevölkerung.

Mit besten Grüßen im Auftrag der

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT  am 5. August 2017

Bärbel Fischer