SPD und Grüne wollen Werbung für Abtreibung erlauben

Mit zwei Initiativen erhöhen SPD und Grüne den Druck für eine Änderung der Abtreibungsgesetze. Im Zentrum steht der § 219 a StGB. Dieser verbietet das Werben für Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Umständen. SPD-Justizminister Maas stellte sich am vergangenen Freitag hinter den Vorstoß. Die Debatte war durch Verurteilung einer Ärztin angestoßen worden, weil sie für Schwangerschaftsabbrüche geworben hatte.

 

Leserbrief:

 

Aus gutem Grund hat der Gesetzgeber  g e s c h ä f t s m ä ß i g e  Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ( § 219 a StGB ) unter Strafe gestellt, so wie er erst 2015 erneut unter § 217 festlegte:  „Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu   g e s c h ä f t s m ä ß i g  die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ In beiden Fällen geht es darum zu verhindern, dass mit dem Beenden menschlichen Lebens Geld gemacht wird. Wer diese Hürde einreißt, darf sich m. E. nicht mehr auf die unantastbare Menschenwürde ( Art. 1 GG ) berufen. Justizminister Heiko Maas SPD und die Grünen scheinen damit allerdings kein Problem zu haben: Trommeln für den Tod. Welcher Arzt tötet an günstigsten? Abtreibung jetzt 30 % billiger! Der Markt scheint eröffnet!

Bärbel Fischer