Wie die Sozialversicherung Kinderarmut produziert

Die grassierende Kinderarmut ist einer der größten Schandflecken Deutschlands. Viele machen die Hartz-Reformen dafür verantwortlich, nicht ganz zu Unrecht. Aber der Hauptverantwortliche wird selten genannt: das System der Sozialversicherungen, das entscheidend zur Verarmung von Familien mit Kindern beiträgt. Sozialrichter a.D. Jürgen Borchert erklärt beim Deutschen Familienverband, worin der eklatante Konstruktionsfehler besteht.

https://www.deutscher-familienverband.de/19-familie/familienpolitik/833-wie-die-sozialversicherung-kinderarmut-produziert

 

Kinderarmut – hausgemacht!

Das Thema Kinderarmut beschäftigt seit Jahrzehnten alle Familienverbände und -initiativen, nur leider kleckern unsere Regierungen wider besseres Wissen mit ineffektiven Almosen. Der Deutsche Familienverband e. V. weist unablässig auf die hausgemachten Ursachen der Kinder-und Familienarmut hin:

Wie die Sozialversicherung Kinderarmut produziert

Die grassierende Kinderarmut ist einer der größten Schandflecken Deutschlands. Viele machen die Hartz-Reformen dafür verantwortlich, nicht ganz zu Unrecht. Aber der Hauptverantwortliche wird selten genannt: das System der Sozialversicherungen, das entscheidend zur Verarmung von Familien mit Kindern beiträgt.

Sozialrichter a.D. Jürgen Borchert erklärt, worin der eklatante Konstruktionsfehler besteht.

https://www.deutscher-familienverband.de/19-familie/familienpolitik/833-wie-die-sozialversicherung-kinderarmut-produziert

Ist das gerecht?

 Die folgende PANORAMA-Sendung stammt zwar vom 6. März 2014, ist aber leider nach wie vor aktuell, und das seit Jahrzehnten. Es hat sich also seit Adenauer für Familien nichts geändert, außer dass die Umverteilung von Familien hin zum Fiskus von Jahr zu Jahr dramatischer wird.

Fehlten bei einem Jahreseinkommen von 30 000.- der Familie mit  z w e i  Kindern Ende 2016  am frei verfügbaren Einkommen  4 562.- , so sind es Ende 2017 bereits 5 006.-( Differenz: 444.- ) Hatte die vergleichbare Familie mit  d r e i  Kindern Ende 2016 ein Minus von 9 458.- zu verkraften, so wird dieses sich Ende 2017 auf          9 986.- belaufen ( Differenz: 528.-)  <Quelle: Horizontaler Vergleich 2016 / 2017 Deutscher Familienverband>.

Zweierlei lässt sich ablesen:

1. Je mehr Kinder, umso höher die Abgaben.

2. Die fiskalische Schraube wird von Jahr zu Jahr weiter angezogen.

http://www.ardmediathek.de/tv/Panorama/Systemfehler-Familien-bei-Rente-benacht/Das-Erste/Video?documentId=20034990&bcastId=310918

 

Wo die Angst vor Armut wächst, haben Extremisten leichtes Spiel

Gastbeitrag von Jürgen Borchert: Stranguliert die Familien nicht

Wo die Angst vor Armut wächst, haben Extremisten leichtes Spiel. Die Politik scheint diese Lektion vergessen zu haben. Sie leistet sich ein Abgaben- und Steuerwesen, das gegenüber Familien zutiefst unsozial ist. Plädoyer für eine faire Lastenverteilung – und den Mut, das System ganz neu zu denken.

Jahrzehntelang hat Kinderarmut die sozialpolitische Debatte beherrscht. Nun kommt die wachsende Angst vor Altersarmut hinzu. Der Demokratie stehen damit harte Zeiten bevor, denn die Existenzangst breiter Massen öffnet Extremismus Tür und Tor. Das war die Ursprungslektion, die Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg begriffen hat. Hieran muss man sich erinnern, statt selbstgerecht die Wähler der AfD zu beschimpfen.

Wer will, dass Deutschland wieder zusammenwächst, statt weiter auseinanderzudriften, muss die Sozialpolitik in den Fokus des Wahljahres 2017 stellen, die Armutsursachen präzise diagnostizieren, überzeugende Therapiekonzepte durchsetzen. An die Spitze der Agenda gehört die doppelte Kinderarmut. Aus ihr resultiert die wachsende Altersarmut.

Denn erstens beruht die „kollektive Alterung“ zu mehr als zwei Dritteln auf dem Geburtenmangel, nicht auf der wachsenden Lebenserwartung; seit 1964 wurde die Zahl der jährlichen Geburten von 1,4 Millionen auf 700 000 glatt halbiert. Nicht Überalterung, sondern fehlende Unterjüngung ist das Problem. Und zweitens beschädigt nichts die Bildungsfähigkeit des Nachwuchses so nachhaltig wie Armut im Kindesalter; das schlägt auf die Produktivitätsentwicklung durch, die für die Bewältigung der wachsenden Altenlasten entscheidend ist.

Altersarmut folgt auf Kinderarmut

Stand 1964 nur jedes 75. Kind unter sieben zeitweise oder auf Dauer im Sozialhilfebezug (bei damals relativ deutlich höheren Regelleistungen), war es 2015 mehr als jedes fünfte insgesamt – eine Steigerung auf das 16-Fache! Für die Renten von morgen sind nicht die Beiträge von gestern, sondern die Lebensumstände der Kinder von heute entscheidend. Das im Wahljahr 1957 mit der damals in Kraft gesetzten „Produktivitätsrente“ gegebene Rentenversprechen garantiert nur, dass die Versorgung der Alten im Einklang mit der Lebenshaltung der Jungen steht; folgerichtig müssen die Alten die Armut der Jungen teilen.

Die Kinderarmut ist, entgegen dem Mantra der Politik, weder das Ergebnis von Massenarbeitslosigkeit noch der Faulheit deutscher Mütter; denn sie nahm trotz Rückgangs der Arbeitslosigkeit und Steigerung der Müttererwerbstätigkeit in den vergangenen zehn Jahren weiter zu. Auf die Sprünge bei der Lösung dieses Rätsels hilft die Beobachtung, dass selbst die vierköpfige Durchschnittsfamilie mit dem sozialversicherten Durchschnittseinkommen von 35 000 Euro brutto (2016) trotz der Gewährung von 4560 Euro Kindergeld am Jahresende das steuerrechtliche Existenzminimum netto um rund 1600 Euro unterschreitet.

Beim Single hingegen verbleibt ein Plus von 13 421 Euro. Der Vergleich mit ihm fördert dabei den alarmierenden Befund zutage, dass die Sozialbeiträge der Eltern mit 7148,75 Euro fast genauso hoch sind wie die des Singles mit 7236,25 Euro; beim sogenannten Arbeitgeberbeitrag, der tatsächlich jedoch zu 100 Prozent vorenthaltener Lohn ist, sind die Beträge mit jeweils 6763,75 Euro sogar identisch.

Familien am stärksten belastet

Der winzige Unterschied beruht allein auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 3. April 2001 zur sozialen Pflegeversicherung; die Richter machten in der Nichtberücksichtigung des systemerhaltenden Beitrags „Kindererziehung“ einen Gleichheitsverstoß zulasten von Eltern dingfest und forderten eine Korrektur. Obwohl die Grundsätze dieses Urteils auf die Renten- und Krankenversicherung zu übertragen sind, hat der Gesetzgeber diese Konsequenzen nicht gezogen.

Sozialbeiträge belasten Familien, gemessen am einzig validen Maßstab des Existenzminimums, damit je nach Kinderzahl n-mal so hart wie Personen ohne Kinder, deren Versorgung mit Renten-, Gesundheits- und Pflegeleistungen im Alter aber zu 100 Prozent von den Kindern anderer Leute zu bewerkstelligen ist. Die Familien werden stranguliert: Die Sozialbeträge haben sich seit den frühen Fünfzigerjahren auf rund 40 Prozent mehr als verdoppelt.

Die Rentendebatte offenbart nun das Schachmatt der Politik: Erhöht sie nämlich die Beiträge, um das Rentenniveau zu stabilisieren, produziert sie unweigerlich einen Tsunami der Kinderarmut. Pumpt sie statt Beitragserhöhungen weitere Steuern in das System, werden Familien erneut relativ härter getroffen, weil der Löwenanteil der Einnahmen des Fiskus aus Verbrauchssteuern (vor allem der Mehrwertsteuer) stammt, welche ebenfalls Familien relativ härter treffen.

Auf starke Schultern verteilen

Die Schlacht um die Zukunft (auch der für die Kalamitäten verantwortlichen „Altparteien“) wird deshalb auf dem Feld der Sozialversicherung entschieden. Dass der Staat die Bezieher hoher wie niedriger Einkommen mit demselben Beitragstarif zur Kasse bittet, ist himmelschreiend ungerecht; die Erste Hilfe muss deshalb darin bestehen, in der Sozialversicherung Freibeträge für das Existenzminimum der Kinder einzuführen – ähnlich wie bei der Einkommenssteuer.

Die Beitragsbemessungsgrenzen sind abzuschaffen, denn die Freistellung ausgerechnet der leistungsfähigsten Lohnbestandteile von sozialer Verantwortung bewirkt zwangsläufig eine massive Umverteilung von unten nach oben. Dass Abgeordnete, Beamte und Richter sowie große Teile der Selbstständigen, also die wirklich starken Schultern, von der sozialen Verantwortung befreit sind (denn sie zahlen weit weniger Abgaben), verhöhnt das Sozialstaatsprinzip, das wirtschaftliche Leistungsfähigkeit an soziale Verantwortung binden will.

Eine Verteilungsordnung, die soziale Lasten auf die Schultern der Schwächeren abwälzt, produziert bei jeder Flüchtlings-, Euro- oder sonstigen Krise exponentiell wachsende Existenzängste und wird zum Brandbeschleuniger, mit dem Demokratiefeinde ihre Suppen kochen. Der Publizist Heribert Prantl hat es schön auf den Punkt gebracht: Der Sozialstaat und die Demokratie sind „siamesische Zwillinge: Stirbt der eine, brauchen wir ein Doppelgrab“.

Dieser Beitrag erschien auf. http://www.haz.de/Sonntag/Gastkommentar/Stranguliert-die-Familien-nicht-Gastbeitrag-von-Juergen-Borchert

Leider funktioniert die Übertragung nicht. Daher erlauben wir uns, den Wortlaut wiederzugeben.

Bärbel Fischer für Forum Familiengerechtigkeit

 

 

 

Sehr geehrte Frau Maischberger!

Sehr geehrte Frau Maischberger,

sehr interessiert verfolgte ich Ihre Publikumsdebatte zum Thema: „Wie gerecht/ungerecht ist Deutschland?“ Zunächst möchte ich meine allergrößte Hochachtung
den Eltern der vier Kinder aussprechen, denn diese sind die eigentlichen Urheber unserer Renten, auch wenn Ignoranten wie der ältere Herr (Name ?) glauben, man könne sich in unserem Umlagesystem auch nur einen einzigen Cent ansparen. Alles, was wir Alten in die Rentenkasse zahlten, wurde von unseren Eltern verbraucht. Nichts bleibt für uns. Wir sind auf Gedeih und Verderb darauf angewiesen, was unsere Kinder uns zu geben bereit sind. Je weniger junge Leute im System, umso dürftiger die Renten. Nur –  das ist der Mehrzahl der Bürger nicht bewusst. Immer noch meinen viele, sie müssten ausbezahlt bekommen, was sie selbst einbezahlten. Denn die Bezeichnung Rentenversicherung ist trügerisch, weil sie nichts anspart.

 

Warum vermeiden es die Medien ängstlich, die Bevölkerung über die Funktionsweise des Umlagesystems aufzuklären? In keiner Rentendebatte wird auch nur erwähnt, dass allein die nächste Generation dafür bürgt, ob und wieviel Geld in der Rentenkasse ankommt. Je weniger Kinder wir uns gönnen, umso geringer der Ertrag. Und die wenigen Kinder müssen per Umlage künftig zusätzlich auch jene alimentieren, die sich lebenslang Kinderkosten sparten. Das ist nicht gerecht!

Gerecht ist auch nicht, dass eine Familie mit jedem weiteren Kind weiter unter das gesetzliche Existenzminimum rutscht.

 

So bleiben dem Single von einem Jahresbrutto über 30 000 € am Endes Jahres 2017 € sagenhafte 10 777.- zur freien Verfügung. Den Eltern von 2 Kindern fehlen aber bereits     5 006 € ( Differenz 15 783.-), und den Eltern von fünf Kindern sogar 19 346 € am Existenzminimum ( Differenz 30123.-), ungeachtet des mehrfach erhöhten Verbrauchs,  für den Familien mit Verbrauchssteuern noch zusätzlich belastet werden. Das bedeutet entweder, die siebenköpfige Familie muss Schulden machen, oder die Eltern brauchen trotz ihrer fünf Kinder zusätzliche Jobs. Ist das gerecht?

In Anbetracht der Tatsache, dass es genau die Eltern sind, die noch nachwuchsbereit unser System stützen, sehen unsere Parteien, einschließlich der Kanzlerin, ziemlich alt aus. In nicht überbietbarer Gleichgültigkeit und Ignoranz lassen sie es achselzuckend zu, dass auf den Familien die ganze Bürde des Generationenvertrags lastet.

Auch die Schulz´schen Vorschläge, Gerechtigkeit zwischen den Generationen zu schaffen, gehen an der Realität vorbei. Für die SPD bedeutet Familiengerechtigkeit ignorant-stupide, mit weiteren Milliarden mehr Ganztagsbetreuung zu ermöglichen. Aber genau das ist keine Gerechtigkeit. Denn vielen Eltern gelten ihre Kinder mehr als Möbelstücke, die man morgens zur Kita, und abends zurück transportiert.

Sehr geehrte Frau Maischberger, eine Unzahl von Eltern wartet darauf, dass endlich die Abzocke aufhört, unter der Familien zu leiden haben. Man müsste staatlicherseits Familien gar nicht fördern, wenn man sie nicht seit Jahrzehnten, vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, über Gebühr belasten würde. Wird die Belastung abgebaut, kann man sich alle Fördermaßnahmen sparen.

Daher würde sich die deutsche Elternschaft freuen, wenn Sie, werte Frau Maischberger, deren Problemen  eine eigene Sendung widmeten. Experten, voran Herr Dr. Jürgen Borchert, Sozialrichter i. R., Darmstadt und  Herr Dr. Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbands, sowie Herr Dr. Resch, stellv. Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e. V.  wären mit Sicherheit zu Auskünften gerne bereit. Die ARD wäre damit die erste und mutigste Sendeanstalt, die sich mit dem Thema Familiengerechtigkeit  grundlegend profiliert.

 

Dieses Schreiben, sowie Ihre erwünschte Antwort  werden im Internet verbreitet.

Dankbar für Ihre Sendung grüße ich Sie freundlich für die
ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Bärbel Fischer

 

An die Bundeszentrale für Politische Bildung

An die                                                                                                          

Bundeszentrale für Politische Bildung bpb

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte die Gelegenheit, mich auf Ihrer Internetseite zur FAMILIENPOLITIK umzusehen. Ich gestehe: Ich war perplex. Denn entgegen Ihrer Darstellung erfahren wir Eltern den staatlichen „Segen“, mit dem die Bundesrepublik Familien überschüttet (!) , als eindeutig verfassungswidrig.

 

1.  KINDERGELD ( 40 Mrd.)

Sie schreiben:

„Das Kindergeld ist wohl die bekannteste familienpolitische Leistung. Sie wird seit 1954 gezahlt und soll Familien mit Kindern finanziell unterstützen“.

Wie der Deutsche Familienverband DFV und der Familienbund der Katholiken aber vorrechnen, besteht das Kindergeld zu großen Teilen aus der Rückerstattung jener Steuern, die der Fiskus verfassungswidrig auf die Existenzminima der Kinder einbehalten hat.

http://www.deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/DFV_Familienfoerderung_Online.pdf

Beispiel:

Eine Familie mit einem Kind und 3.000 Euro monatlichem Bruttoeinkommen zahlt zunächst 233 Euro Lohnsteuer. Das sind 124 Euro zu viel, weil auf das steuerfreie Existenzminimum des Kindes ebenfalls Lohnsteuer erhoben wird. Von dem gezahlten Kindergeld in Höhe von 184 Euro entfallen also 124 Euro auf die Rückzahlung zu viel erhobener Steuern, lediglich 60 Euro von der Gesamtsumme des Kindergeldes dienen der Förderung.

Dazu äußert sich auch der Sozialrichter Dr. Jürgen Borchert:

http://www.t-online.de/eltern/familie/id_78863064/ex-sozialrichter-borchert-kindergeld-ist-rueckgabe-von-diebesgut-.html

Dass Familien trotz (halbiertem) Kindergeld mit jedem weiteren Kind ärmer werden, bzw. weit unter ihr Existenzminimum abdriften, zeigen folgende Statistiken des DFV:

http://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen/send/2-publikationen/211-horizontaler-vergleich-2017

und

http://elternklagen.de/wp-content/uploads/2017/02/Schaubild_Horizontaler_Vergleich_Text.pdf

Dies liegt an der verfassungswidrigen Beitragsbelastung, die an Familienblindheit kaum zu überbieten ist.

2.  ELTERNGELD  ( 4,6 Mrd. ) 

  • Das Elterngeld ist die einzige steuerfinanzierte Sozialleistung, die Besserverdiener stärker begünstigt als Geringverdiener und damit die Familienarmut verschärft.
  • Das Elterngeldgesetz benachteiligt junge noch in Ausbildung befindliche Eltern, weil sie noch kein Erwerbseinkommen haben.
  • Das Elterngeldgesetz benachteiligt Eltern mit zweitem und einem weiteren Kind, weil es die Betreuung bereits vorhandener Kinder nicht als „Leistung“ berücksichtigt.
  • Das Elterngeldgesetz benachteiligt Eltern, die ihr Kind länger als ein Jahr selbst betreuen, bei einem nachfolgenden Kind.
  • Das Elterngeldgesetz begünstigt demnach gutverdienende Eltern bei einem ersten Kind auf Kosten aller anderen Eltern. Damit wird die Elternschaft gespalten, was das von der Regierung beabsichtigte Ziel einer Bevormundung der Eltern erleichtert.
  • Das Elterngeldgesetz bestraft Eltern, die sich nicht in die auf Druck der Wirtschaft gestrickte Zwangsjacke pressen lassen und ihre Kinder länger als ein Jahr selbst betreuen wollen. Damit wird massiv in die Grundrechte der Eltern eingegriffen.

siehe: http://www.johannes-resch.de/Elterngeldgesetz-ein-Angriff

  • Der Staat hat die Autonomie der Eltern zu achten und zu sichern.
  • Das Elterngeld hat die Erziehungsleistung zu honorieren und nicht die vorangegangene Erwerbsarbeit.  
  • Alle Eltern sind gleich zu behandeln.

 

3.  KRIPPENFÖRDERUNG ( 20 Mrd. )

Beispiel:

Eltern (A), die ihre drei Kinder  in eigener  Verantwortung erziehen, erleiden bei einem Jahreseinkommen ab 34 000 Euro im Lauf der ersten sieben Kinderjahre einen Verlust von nahezu 100 000 Euro gegenüber jenen Eltern (B), die bei gleichem Einkommen ihre drei Kinder durch Dritte in einer Krippe betreuen lassen. Dieser Verlust ergibt sich durch das einkommensabhängige Elterngeld und das Krippengeld. Nach Wegfall des Betreuungsgeldes 2015 hat sich der Verlust sogar noch um 10 800.- vergrößert.

siehe: www.johannes-resch.de/Elterngeld-und-Krippen

  • Wir Eltern fordern die gleiche finanzielle Wertschätzung  der Erziehungsarbeit  von Eltern, verglichen mit den Kosten   für  Betreuung in öffentlichen  Krippen ( ca. 1000 bis 1200 Euro)
  • Wir Eltern fordern die Berechnung der Sozialabgaben nach Abzug des Existenzminimums der Kinder vom Brutto-Einkommen. Ebenso muss eine Rückerstattung der Verbrauchssteuern für den Kinderbedarf Eltern entlasten.

…………………………………………….

FAZIT: Die staatlichen „Leistungen“ für Familien bedürfen einer gründlichen Korrektur im Sinne der Gleichbehandlung von 

  • öffentlich und privat betreuten Kindern ( Kinderbetreuungskosten )
  • von erwerbslosen Müttern und Müttern mit Erwerbseinkommen ( Elterngeld)                
  • von Arbeitnehmern mit Kindern und solchen ohne Kinder ( Sozialbeiträge )

Ohne diese Korrektur macht sich unser Gesetzgeber wie bisher auch weiterhin des Verfassungsbruchs schuldig gegenüber 

Art. 1 GG –  Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.                                                                                Art. 3 GG –  Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.                                                   Art. 6 GG – (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen    Ordnung.                                                                                                                               (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern   und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht   die  staatliche Gemeinschaft.

Ich hoffe, das CONTRA unserer ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT zeigt Ihnen, wie verfassungswidrig die gegenwärtige Gesetzeslage ist. Aber unsere Regierungen ignorieren beharrlich mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts mit dem Auftrag, die bestehenden Ungleichheiten zu beseitigen. Diese sind u. E. die Ursache für den Kindermangel in Deutschland, der künftig unseren Generationenvertrag in gewaltige Turbulenzen bringen wird. Das Hohelied der Familienförderung durch die bpb tönt in Elternohren jedenfalls wie schriller Hohn.

Ich grüße Sie in der unverschämten Hoffnung, dass von der Bundeszentrale bpb künftig ein Impuls zu mehr Gerechtigkeit für die künftigen Generationen ausgeht.

Bärbel Fischer im Auftrag der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

PS: Da dieses Schreiben im Internet veröffentlicht wird, freuen wir uns auf ein Statement von bpb, das wir selbstverständlich ebenfalls dort veröffentlichen werden.

 

 

Familiengerechtigkeit im Wahljahr 2017 ?

Den aktualisierten Flyer unserer Elterninitiative mit den Daten von 2017 finden Sie unter:

Flyer Forum Familiengerechtigkeit Seite 1

Flyer Forum Familiengerechtigkeit Seite 2

Seit 2012 hat die Benachteiligung von Familien gegenüber Nichtfamilien spürbar zugenommen. So betrug 2012 die Diskrepanz des frei verfügbaren Einkommens zwischen dem gesetzlich versicherten Single und dem Vater dreier Kinder           19 186.-€  bei einem Bruttoeinkommen von 30 000.- €. Im Jahr 2017 ist diese Diskrepanz bereits auf   20 783.- € angewachsen. Familienarmut ist also vorprogrammiert oder wird achselzuckend in Kauf genommen!

Wer regt sich darüber auf, ein Herr Schulz, eine Frau Schwesig, eine Bundeskanzlerin? Niemand! Schweigen im Walde! Aber alle Parteien haben das Thema GERECHTIGKEIT vor den Wahlen wieder einmal auf der Endlosplatte.

Darum ist es umso wichtiger, dass sich Familien der Aktion www.elternklagen.de anschließen, um Druck zu machen bei der Verfassungsklage gegen familienblinde Sozialabgaben. Es geht schließlich um monatlich 238.-€ pro Kind und Monat, über die das Familienbudget künftig verfügen könnte – nicht als mildtätige staatliche Unterstützung, sondern als jahrzehntelang verweigerten Rechtsanspruch!

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

DFV-Das Rentensystem muss nachhaltig und familiengerecht umgebaut werden

Das derzeitige Rentensystem steuert auf eine Katastrophe zu. „Wir brauchen dringend eine Rentenreform, die das System auf stabile Beine stellt“, fordert der Präsident des Deutschen Familienverbandes, Dr. Klaus Zeh, aus Anlass des 60. Jahrestages der Einführung der dynamischen Rente. „Das bisherige System belohnt Erwerbstätigkeit mit durchgehender Erwerbsbiografie und bestraft Kindererziehung. 

Weiter unter:

http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/695-dfv-das-rentensystem-muss-nachhaltig-und-familiengerecht-umgebaut-werden

Dr. Jürgen Borchert: „Stranguliert nicht die Familien!“

Ein Gastbeitrag von Dr. Jürgen Borchert, Landessozialrichter a.D. / Rechtsanwalt der elternklagen-Kampagne

Borchert DFVehrung skalWo die Angst vor Armut wächst, haben Extremisten leichtes Spiel. Die Politik scheint diese Lektion vergessen zu haben. Sie leistet sich ein Abgaben- und Steuerwesen, das gegenüber Familien zutiefst unsozial ist. Plädoyer für eine faire Lastenverteilung – und den Mut, das System ganz neu zu denken.

Bitte lesen Sie weiter unter:

http://www.deutscher-familienverband.de/11-aktuelles/667-stranguliert-nicht-die-familien

Jetzt Steuern runter ?

Der grandiose Überschuss von 18,5 Milliarden in der Steuerkasse von Herrn Schäuble wecke Begehrlichkeiten, so die Äußerung der Leitartiklerin der Schwäbischen Zeitung.            

Dazu unser Einwand:

 

Sehr geehrte Frau Stoss,

als Beispiel für Begehrlichkeiten erwähnen Sie in Ihrem heutigen Leitartikel die Rente mit 63 und die Familienpolitik: „Hier gibt der Staat nach dem Gießkannenprinzip viel Geld aus, statt Prioritäten zu setzen. Die Folge: Mit den Staatseinnahmen wächst der Sozialstaat kontinuierlich“. Mit Sozialstaat verbinden Sie vermutlich den Versorgungsstaat, der Pflästerchen für alle möglichen Misslagen bereit hält.

Im Falle der Familienpolitik hinkt Ihre Annahme. Zwar rühmt sich die Politik, jährlich 200 Milliarden für Familien auszugeben, obwohl nur rund 50 Mrd. bei Familien mit unselbständigen Kindern direkt ankommen. Der Rest sind Ausgaben, die allen Staatsbürgern zugute kommen und mit dem Unterhalt von Kindern nichts zu tun haben. Aber 200 Mrd. klingt besser als 50 Mrd.! Beim Kindergeld ( 38 800 000 000 ) z. B. zahlen sich die Eltern die Hälfte 19,5 Mrd. selbst, weil das Existenzminimum der Kinder zuvor besteuert wurde. Der Familienbund Freiburg hat einen überschaubaren Überblick über das 200-Milliarden-Märchen aufgelistet:

http://www.familienbund.org/public/files/PDFDateien/fdk_200_mrd_flyer.web.pdf

Die sog. beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenkasse ist ein ähnlicher Bluff.  Denn das Einkommen eines Vaters von 3 Kindern und Gatte einer erwerbslosen Mutter teilt sich im Moment der Auszahlung in 5 Teile. Er, wie alle anderen Familienmitglieder verfügen also nur über 20% seines Lohns.  Wem nur 20% seines Lohnes zustehen, der muss auch nur 20% des Beitrags abführen. Der Vater bezahlt aber 5 mal 20% des geforderten Beitrags an die Krankenkasse und versichert somit seine ganze Familie. Mithin zahlen Eltern wie Kinder je ihren Beitrag und sind keineswegs beitragsfrei mitversichert.

 

Weil aber die Eltern neben den Beiträgen zusätzlich die Erziehungsarbeit leisten und die Unterhaltskosten stemmen, werden sie faktisch doppelt zur Kasse gebeten. Sie erziehen auf eigene Kosten die Kinder, die später mit ihren Beiträgen die Altersrente nicht nur ihrer eigenen Eltern, sondern auch die der bereits 25% nachwuchsloser Zeitgenossen erwirtschaften sollen. Kinderkosten werden in unserem Sozialsystem privatisiert, deren Nutzen aber sozialisiert.

 

Trotz dieser formidablen „Förderung“ verarmen immer mehr Eltern und Kinder. Familien leisten den Löwenanteil an Verbrauchssteuern, brauchen größere Wohnungen, mehr Energie, Nahrung, Kleidung etc. An eine zusätzlich private Altersvorsorge können Eltern gar nicht denken. Ihre Altersarmut ist vorprogrammiert. Das ist im Übrigen auch meine Kritik an der heutigen Rentenpolitik: Wer die größten Anstrengungen zugunsten der Gesellschaft erbringt wird, nicht nur im Alter, am härtesten bestraft.

 

Ich gebe Ihnen vollkommen recht, wenn Sie dafür plädieren, den Bürgern mehr Geld in der Tasche zu belassen. Nur müsste es gerecht zugehen. Denn von einer Steuerentlastung hätten die Spitzenverdiener den allergrößten, die Familien mit geringerem Einkommen und den höchsten Ausgaben nur einen minimalen Nutzen. Das heißt umgekehrt: Von den heutigen Überschüssen müssten jene am meisten profitieren, die die nachhaltigste Leistung erbringen, nämlich die Familien.

 

Sollten Sie, werte Frau Stoss, an dieser Thematik interessiert sein, so empfehle ich Ihnen, sich über www.eltern-klagen.de zu informieren. Eine Klage zur doppelten Abgabenbelastung von Familien liegt bereits beim Bundesverfassungsgericht.

 

Sehr geehrte Frau Stoss, weil unser Sozialgesetz von 1957 ( Ära Adenauer ) Familien mit Kindern massiv benachteiligt, hat sich unser Nachwuchs seit 1965 von 1,3 Millionen auf jährlich 660 000 halbiert. Das bedeutet, dass immer weniger Kinder immer mehr Alte alimentieren müssen. Würde also unser Sozialgesetz  Familienleistungen so honorieren, dass Nachwuchs kein Armutsrisiko mehr bedeutet, dann könnten sich Paare auch mehr Kinder leisten und somit auch nachwuchslose Bürger problemlos mitversorgen. Aber alle Vorstöße von Familienverbänden in diese Richtung werden von unseren Regierungen standhaft ignoriert.

 

Es wäre an der Zeit, dass sich unser CDU-Finanzminister mit der Realität der deutschen Familien befasst. Solange in Deutschland Politik für erfolgreiche Singles zulasten von Eltern gemacht wird, solange sieht es rabenschwarz mit den Renten aus.*) Aber so weit reicht der politische Weitblick von Herrn Schäuble bislang nicht.

 

Ihr heutiger Leitartikel, Frau Stoss, geht zwar in die richtige Richtung, ohne allerdings die langfristigen Konsequenzen zu berücksichtigen. Der Sozialrichter Dr. Jürgen Borchert prägte einmal den Satz: „Der Staat klaut den Familien die Sau vom Hof und gibt ihnen in Gönnerpose zwei Schnitzel zurück!“

 

Damit grüße ich Sie in der Hoffnung, dass Sie sich vertieft mit der aktuellen Gesellschafts- und Sozialpolitik auseinander setzen, im Auftrag der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

Bärbel Fischer

 

*) Der erhoffte Zugewinn durch die Sozialabgaben der Migranten, wird mangels deutschem Nachwuchs durch die immensen Integrationskosten bereits relativiert.

Umgehende Antwort von Frau Stoss:

Liebe Frau Fischer,

vielen Dank für Ihre Zuschrift und die Anregungen. Ich werde diese gerne bei Gelegenheit aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid Stoss                                                                                                                   Ressort Wirtschaft