Familienverbände: Abschaffung des Ehegattensplittings führt zur Steuerbelastung von Familien
Der SPIEGEL brachte einen Artikel, indem sich die Journalistin Anne Seith über die Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung um 0,1 % für Kinderlose empörte.
„…. Stattdessen sollen Kinderlose ran. Ihr Beitrag zur Pflegeversicherung soll von 3,3 auf 3,4 Prozent steigen – und obwohl es für jeden Einzelnen nur um wenige Euro pro Monat geht, ist der Aufschrei enorm. Kein Wunder. Solche Schlagzeilen vermitteln jedem Kinderlosen einfach zwangsläufig das Gefühl, dass er oder sie sich per definitionem durchs Leben schmarotzt. Als ob es sich Menschen ohne Kinder grundsätzlich lieber gut gehen lassen, anstatt im Schweiße ihres Angesichts ihre Bürgerpflicht zu erfüllen und die nächste Generation an Steuer- und Beitragszahlern heranzupäppeln…..“
Der Artikel strotzt nur so von Generationenblindheit, mangelnder Logik und Missgunst. Man fragt sich, ob der SPIEGEL es nötig hat, solch billige Pamphlete zu veröffentlichen.
Dazu ein
Kommentar von Herrn Dr. Johannes Resch zum Beitrag von Anne Seith in Spiegel online vom 02.06.2021
1. Anne Seith will Familienväter mit zwei Kindern zur Kasse bitten, weil die „via Ehegattensplitting“ viel an Steuern sparen würden.
Dass Leute ohne Kinder aufgrund der fehlenden Kinderkosten, weit mehr sparen, sieht sie nicht.
2. Sie meint, der geringfügig höhere Beitrag Kinderloser bei der Pflegeversicherung vermittle „jedem Kinderlosen einfach zwangsläufig das Gefühl, dass er oder sie sich per definitionem durchs Leben schmarotzt“.
Ob dieses Gefühl vielleicht berechtigt ist, fragt sie sich gar nicht. Schließlich müssen die heutigen Kinder später auch die Pflegekosten der heute kinderlosen Erwerbstätigen tragen.
3. Frau Seith schlägt einen „CO2-Soli für Familien mit drei Kindern oder mehr“ vor, weil „jeder neue Erdenbürger ja eine weitere Belastung fürs Klima“ sei.
Sie hat noch gar nicht begriffen, dass es in Deutschland seit 50 Jahren einen Geburtenrückgang gibt und auch die verbleibenden Kinder aus Mehr-Kind-Familien ihre eigene Rente bezahlen müssen.
4. Sie meint, es gebe „natürlich Menschen ohne Kinder, die jahrelang die eigenen Eltern pflegen“.
Sie übersieht, dass das für viele Eltern ebenso gilt.
5. Sie schreibt, dass es viele Kinderlose gebe, „die einem schlecht bezahlten Herzensjob in einer Kita, einem Krankenhaus oder sonstwo nachgehen“ und „sich bewusst gegen Kinder entschieden haben, beispielsweise weil sie alle Kraft und Liebe in eben diesen Job stecken wollen.“
Ob die „Kraft und Liebe“ zum Job noch so groß wäre, wenn sie gar keine Bezahlung erhielten wie die Eltern, fragt sie sich nicht.
6. Seith stellt fest, dass bei dem Lebensmodell der Ehe-Familie „ein Ehepartner irgendwann finanziell komplett abhängig vom anderen“ ist.
Sie erkennt dabei gar nicht die Ungerechtigkeit, mit der Eltern, die Kinder betreuen, vom Gesetzgeber behandelt werden, sondern betrachtet das als deren eigene Schuld. Den „Profit“, den sie als Kinderlose aus dieser Ungerechtigkeit selbst zieht, sieht sie nicht.
7. Sie meint „Niemand mag es, für sein Lebensmodell pauschal verurteilt zu werden.“
Das ist richtig. Aber eigene Privilegien auf Kosten anderer dürfen nicht so umgedeutet werden, dass den Betrogenen die Schuld zugeschoben wird.
8. „Deshalb ärgern sich Menschen ohne Kinder gerade zu Recht“
Den Eltern spricht sie aber nicht das Recht zu, sich darüber zu ärgern, dass ihre Kinder später kinderlosen Rentnern in der Regel höhere Renten- und Pflegekosten bezahlen müssen, als den eigenen Eltern.
Richtig ist dagegen die Feststellung von Frau Seth, dass Ein-Eltern-Familien zusätzlich benachteiligt sind.
Aber das hat mit der bestehenden Privilegierung von „Nur-Erwerbstätigen“ nur insofern etwas zu tun, als sie auch davon profitieren.
Das Aus des Ehegattensplittings bestraft vor allem kinderreiche Familien. Anstatt für eine gerechte Besteuerung von Familien einzutreten, setzt die SPD auf eine alte und verfassungswackelige Idee, warnt Sebastian Heimann, der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes DFV.
(Berlin). „Die Abschaffung des Ehegattensplittings ist eine familien- und steuerpolitische Bankrotterklärung“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes (DFV). „Das Ziel einer guten Politik muss immer sein, Eltern und Kinder in jeder Familienform zu unterstützen, nicht abzustrafen.“
Falsche Annahmen über die Effekte des Ehegattensplittings können nur zu unklugen Wahlkampfideen heranreifen. Die Abschaffung des Ehegattensplittings wird vor allem Zwei- und Mehrkindfamilien finanziell hart treffen – also gerade diejenigen Familien, die für den Sozialstaat und den Generationenvertrag Sozialversicherung am wichtigsten sind.
„Es ist schlichtweg Humbug zu behaupten, Nutznießer des Ehegattensplittings seien vor allem Alleinverdiener-Ehepaare“, stellt Heimann klar. „Von den Sozialdemokraten hätte ich mir in der ideologisch aufgeheizten Debatte um das Ehegattensplitting klare Fakten gewünscht. Das Ehegattensplitting ist nichts anderes als eine sachgerechte Besteuerung einer Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft, mehrfach vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.“
Der DFV sperrt sich keinesfalls gegen eine Diskussion um die Reform des Ehegattensplittings. Klar muss jedoch sein, dass nach Leistungsfähigkeit besteuert werden muss. Es ist einleuchtend, dass Eltern mit zwei, drei oder vier Kindern weniger finanziell leistungsfähig sind als jemand, der keine Unterhaltspflichten für Kinder zu tragen hat.
Nicht das Ehegattensplitting ist im fiskalischen Bereich das eigentliche Problem und verhindert Erwerbsarbeit. Es ist ein durch und durch unsolidarisches Sozialversicherungssystem, das nicht nur Familien doppelt belastet, sondern dem Leistungsfähigkeitsprinzip völlig zuwiderläuft.
„Schon jetzt lebt eine Familie mit zwei Kindern – sogar bei einem Durchschnittseinkommen – nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben unter dem steuerrechtlichen Existenzminimum, wie der DFV regelmäßig in seinem Horizontalen Einkommensvergleich vorrechnet. Das Aus für das Ehegattensplitting würde Familien endgültig in die Armut drücken“, sagt Heimann.
Weitere Informationen
Horizontaler Vergleich 2021 – Was am Monatsende übrig bleibt (PDF)
Familienförderung 2021 – Nebelkerzen statt realer Entlastung (PDF)
Leserbrief zu „Männer scheuen Teilzeitarbeit, „Männer an den Herd“ und „Gleiche Arbeit muss gleich bezahlt werden“, Schwarzwälder Bote vom 7. März 2020
Aus Anlass des Frauentags gibt es jedes Jahr dasselbe Gejammer: Die Männer sollen die un- bezahlte Familienarbeit zur Hälfte übernehmen, „partnerschaftlich“, worunter eben nicht die freie, sachorientierte Entscheidung der beiden Beteiligten sondern eine fifty:fity Gleichstellungsgängelung zu verstehen ist. Das Ehegattensplitting wird verteufelt, obwohl die Steuerschuld am Jahresende für Steuerklasse IV + IV unterm Strich dieselbe ist wie bei V + III. Wo Tarife gelten, erhalten Frauen die gleichen Löhne wie die männlichen Kollegen. Kritikwürdig ist der 7%-Unterschied, der durch die Teilzeitarbeit der Mütter entsteht, weil sie sich für Kinder und zu pflegende Angehörige verantwortlich sehen. Ja zum Kuckuck, dann setzen wir doch endlich hier den Hebel an und bezahlen dieses unentbehrliche Engagement seinem Wert entsprechend! Oder wollen wir überhaupt keine Kinder mehr? Und die Alten der neuen Suizidfreigabe ausliefern?
Das rituelle Ausspielen der Väter gegen die Mütter lenkt völlig sachfremd davon ab, dass in Wirklichkeit die Eltern und die Nichteltern in ungleicher Konkurrenz stehen, solange qua Rentenunrecht die erwachsen gewordenen Kinder die Renten der Kinderlosen (ungewollt, aber stark zunehmend gewollt) zu bestreiten haben. Auch das Sozialsystem, das allen Bürger*innen existenzielle Sicherheit bietet, ist von der nachwachsenden Generation zu finanzieren. „Gleiche Arbeit muss gleich bezahlt werden!“ Frau Hoffmeister-Kraut sollte sich für solche Abgedroschenheiten zu schade sein! Nein! Arbeit muss überhaupt bezahlt werden! Nämlich die häusliche Erziehungs- und Pflegearbeit. Sie ist die Grundlage für eine gedeihliche Gesellschaft mit menschenwürdigem Gesicht.
Gertrud Martin, Seb.-Kneipp-Str. 110
78048 VS-Villingen
Tel. 07721 56124
Zum Weltfrauentag werden die grün-rot-linken Feminstinnen wieder munter und greifen uns Frauen „mütterlich“ unter die Arme. Sie sagen uns wo´s lang geht, weil wir ja selber zu blöd sind, uns vor Altersarmut zu schützen.
Leserbrief
Schwäbische Zeitung: „Aufstieg bis zur gläsernen Decke“ und Leitartikel 07.03.2020
Die regelmäßige Forderung der SPD, das Ehegattensplitting (ES) abzuschaffen, wird auch weiterhin eine Luftnummer bleiben, weil das Grundgesetz die Ehe, auch die kinderlose, als Erwerbs-, Verbrauchs- und Verantwortungsgemeinschaft, und daher als einen unverzichtbaren Grundbaustein der Gesellschaft, unter seinen Schutz stellt. Ohne ES würden Ehepaare wie Singles behandelt und müssten weit höhere Steuern bezahlen. Nicht umsonst haben gleichgeschlechtliche Paare gekämpft, um den Status EHE zu erreichen. Das ES ist eben keine Subvention, sondern ein notwendiger Korrekturfaktor für Steuergerechtigkeit. Der Staat bevorzugt Ehen, weil er ihnen gegenseitige Versorgungspflichten auferlegt, für die sonst der Steuerzahler aufzukommen hätte.
Die Frauenkümmerer aus der SPD wollen uns naive Frauen und Mütter an die Hand nehmen, weil wir ja sonst in die „Teilzeitfalle“ tappen und als dümmliche „Heimchen am Herd“ unsere Karriere verpassen. Sie befehlen uns, wie wir die Haus-, Erziehungs- und Pflegearbeit mit dem Gatten aufzuteilen haben. Sie halten uns für so einfältig, als könnten wir nicht selbstbestimmt darüber entscheiden, wie wir unsere Familie organisieren. Sie warnen uns vor Altersarmut, wenn wir zugunsten unserer Kinder Rentenpunkte einfach blind verschleudern. Welch eine Bevormundung! – Aber noch an keinem einzigen Weltfrauentag kamen die ach so besorgten Ministerinnen auf die Idee, Erziehungsarbeit mit Erwerbsarbeit gleichzustellen, wie es Art. 3, 2 GG im Namen der Gleichberechtigung verlangt.
Andererseits bedarf das ES tatsächlich einer Reform, indem es in einem auszuhandelnden Familiensplitting zwischen Ehepaaren mit Kindern und Ehepaaren ohne Nachwuchs unterscheidet.
Bärbel Fischer ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT
Der Deutsche Familienverband DFV verteidigt das Ehegattensplitting gegen sechs ungerechtfertigte Vorwürfe:
Wieder einmal steht das Ehegattensplitting in der Diskussion. Das Bundesfinanzministerium hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Abschaffung dieser Steuerregel für verheiratete Paare empfiehlt. Der Deutsche Familienverband setzt sich für die Beibehaltung der Steuerregel ein. Das sind die wichtigsten Argumente:
Vorwurf 1: Das Ehegattensplitting benachteiligt Frauen?
Welches antiquierte Frauenbild haben eigentlich Menschen, die so etwas behaupten? Zum Glück kann heute jede Frau selbst entscheiden, ob und wann sie wieder in ihren Beruf einsteigt. Keine Frau lässt sich für ein paar Steuer-Euro von der Arbeit abbringen.
Vorwurf 2: Das Ehegattensplitting benachteiligt Singles?
Nachrechnen hilft. Bereits 1958 (!) stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass Paare mit differierendem Einkommen gegenüber Singles steuerlich benachteiligt werden. Zuletzt wurde das Ehegattensplitting 2013 von den Karlsruher Richtern sogar bestätigt.
Vorwurf 3: Das Ehegattensplitting fördert Kinderlose?
Bleibt heute ein Partner zu Hause, dann in der Regel wegen der Kinderbetreuung, nicht um Golf zu spielen. Das Splitting ist damit eine mehr als gerechte Anerkennung der Erziehungsleistung und gesellschaftlich gut angelegtes Geld.
Vorwurf 4: Eine Abschaffung des Ehegattensplittings fördert eine gerechte Familienpolitik?
Mitnichten! Familien würden auf einen Schlag 15 Milliarden Euro im Portemonnaie fehlen. Keine der bisher von der Politik vorgestellten Maßnahmen würden dieses Minus überhaupt kompensieren können (im Ansatz nicht einmal eine wie auch immer geartete Kindergrundsicherung). Am Ende würden Familien als große steuerpolitische Verlierer dastehen.
Vorwurf 5: Eine Abschaffung ist doch grundsätzlich gerecht?
Das Ehegattensplitting ist keine Förderung der Familie. Es ist eine vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Besteuerung einer Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Oder anders gesagt: Wo sind diejenigen, die gleichzeitig auch die Abschaffung von Personengesellschaften im Wirtschaftsleben fordern?
Vorwurf 6: Das Ehegattensplitting fördert die Einverdiener-Ehe?
Ganz ehrlich … niemand hat sich einzumischen, wie Familien ihr privates Leben gestalten wollen. Wer wann und wie viel arbeitet und wie Paare im gegenseitigen Einvernehmen die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder organisieren, ist eine höchstpersönliche Sache.
Statt mit Märchen gegen das Ehegattensplitting zu Felde zu ziehen, sollte man sich auf wirkliche Probleme konzentrieren: Nämlich die dringend überfällige Entlastung von Familien bei den völlig familienblinden Sozialabgaben (www.elternklagen.de).
Siehe auch:
Von linken Parteien wird politisch immer heftiger eine Änderung oder sogar die Streichung des Ehegattensplittings ( ES ) gefordert. Familienverbände aber verteidigen das ES vehement, denn in vielen Umfragen wird es von Eltern als eine der wichtigsten Leistungen für ihre Familie genannt.
Der Familienbund der Katholiken klärt unter dem Slogan „Ehegattensplitting – das unbekannte Wesen“ auf über die so genannte
Die ehemalige CDU-Familienministerin Kristina Schröder bricht eine Lanze für das Ehegattensplitting ( ES ), das bei den Sondierungsgesprächen von UNION und SPD mit dem Ziel einer neuerlichen Koalition erneut zur Debatte steht. Sie räumt auf mit den gängigen Einwänden:
1. das ES sei ungerecht, weil es Ehen bevorzuge 2. das ES sei ungerecht, weil es unter den Ehen die Alleinverdienerehe bevorzuge
Denn schließlich verbinde der Staat mit dem Ehegattensplitting
1. auch die Last gegenseitiger Unterhaltsverpflichtung bis zum Tod 2. auch die Freiheit, ein selbst gewähltes Familienmodell zu leben, ohne bei der Rente benachteiligt zu werden.
Die gesammelten Kommentare unserer Leser an das Stuttgarter Staatsministerium zum Thema“Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partner“ beantwortete das Stuttgarter Staatsministerium wie folgt am 30. 08. 2017:
Sehr geehrte Frau Fischer,
haben Sie Dank für Ihr weiteres Schreiben an Herrn Ministerpräsidenten und die beigefügten Stellungnahmen einiger Bürgerinnen und Bürger. Er hat mich gebeten, Ihnen erneut zu antworten.
Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber vor, das Grundgesetz im Lichte der sich wandelnden Wertvorstellungen auszulegen. Der auch von Ihnen angesprochene Wertewandel ist wichtig. Denn viele Wertvorstellungen, die früheren Gesetzen vorlagen, erscheinen uns rückblickend betrachtet sehr befremdlich. So waren Frauen bis 1977 nach dem Gesetz verpflichtet, den „Haushalt in eigener Verantwortung zu führen“ und sie durften nur erwerbstätig sein, „soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.“ Ein gutes Beispiel ist auch die Strafbarkeit von Homosexualität bis Ende der 1960er Jahre. Solche Diskriminierungen sind heutzutage nicht mehr gesellschaftsfähig.
Da das Grundgesetz keine Definition von Ehe vorsieht, muss der Gesetzgeber den Begriff der Ehe ausgestalten. In unserer repräsentativen Demokratie erfolgt die Gesetzgebung – auch wenn gesetzliche Regelungen häufig Wertvorstellungen zugrunde liegen – nicht im Rahmen von Volksabstimmungen, sondern durchras Parlament.
Letztendlich folgt der Beschluss zur Öffnung der Ehe einer gesellschaftlichen Entwicklung, in der sie Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger für eine solche eintritt und die sich auch im Parlament wiederspiegelt. In diesem Zusammenhang Mus auch wahrgenommen werden, dass es wohl kaum eine gesellschaftliche Debatte der letzten Jahrzehnte gab, in der die Ehe so viel Anerkennung erfuhr.
Die gegenseitige Verantwortungsübernahme einer Ehe kann ein Fundament einer solidarischen Gesellschaft sein und ist daher für einen Staat besonders schützenswert. Gerade aus dieser Hochschätzung für das Institut EHE erfolgt ihre Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare. Aus Sicht des Herrn Ministerpräsidenten schwächt diese Öffnung die Ehe nicht, sondern stärkt sie.
Ich richte Ihnen die freundlichen Grüße des Herrn Ministerpräsidenten aus. Mit freundlichen Grüßen Steffen Erb
Trotzdem bleibt die Frage nach der staatstragenden Generativität unbeantwortet, ebenso wie die Frage, ob denn die Parlamentarier im Sinne ihrer Wähler abstimmten, oder nur nach eigenem generationenblinden Mainstream.
Sollten Sie, liebe Leser dazu einen Kommentar beisteuern wollen, so werden wir diesen wieder nach Stuttgart schicken. Danke!
Unser Statement:
Sehr geehrter Herr Kretschmann,