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Gerechtigkeit für Familien

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„Splitting ist nicht heilig“ Leserbrief

„Splitting ist nicht heilig“, Schwäbische Zeitung 11. Juli 2023
Doch! Das Ehegattensplitting  i s t  heilig, denn es abzuschaffen hieße, die Ehe als Versorgungsgemeinschaft zu diskreditieren. Die Ehepartner würden dann steuerlich wie Singles behandelt und den Familien würden 15 Milliarden  Euro entzogen, was Eltern von Kindern in absolute Armut triebe.  In der Regel haben Mütter ein weitaus geringeres Einkommen als die Väter, weil sie sich der Erziehung und Pflege der Kinder widmen wollen. Das Splitting ist daher eine mehr als gerechte Anerkennung der Erziehungsleistung und gesellschaftlich gut angelegtes Geld.
Die Ehe als Erwerbs-und Verantwortungsgemeinschaft ist ein unverzichtbarer Grundbaustein der Gesellschaft. Ehepaare haben per Heirat gelobt, sich in Notlagen gegenseitig zu stützen und zu versorgen, damit nicht der Steuerzahler für die Kosten aufkommen muss, wie das bei Singles der Fall ist. Will die SPD, dass künftig auch alle Ehepartner als Singles auf staatliche Unterstützung angewiesen sind? In Kürze wäre die Einsparung durch staatliche Versorgungsleistungen aufgezehrt. Also „Linke Tasche – rechte Tasche“
Der Vorschlag von Herrn Klingbeil SPD, das Splitting nur für neue Ehen abzuschaffen, ist wenig hilfreich. Denn neue Ehen ungerecht zu behandeln, macht die Sache nicht besser. Mit Sicherheit aber erschwert der Wegfall des Ehegattensplittings neue Eheschließungen und den Kinderwunsch. Könnte dies etwa das verschleierte Ziel der SPD sein?
Bärbel Fischer
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Abschaffung Ehegattensplitting: Trauriger Höhepunkt in Debatte um Kindergrundsicherung und Elterngel

Lars Klingbeil, Bundesvorsitzender der SPD, will die fehlenden Mittel zur Finanzierung der Kindergrundsicherung durch eine Streichung des Ehegattensplittings für neue Ehen besorgen. Ein unseriöser Vorstoß, findet der Deutsche Familienverband (DFV)
(Berlin). Es ist nicht das erste Mal, dass das Ehegattensplitting abgeschafft werden soll. Diesmal soll die Kindergrundsicherung damit finanziert und die Kürzung des Elterngeldes für hohe Einkommen verhindert werden.
„Angesichts so eines unseriösen Vorschlags können wir nur den Kopf schütteln“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes. „Das Ehegattensplitting, also die gemeinsame steuerliche Veranlagung von verheirateten Paaren, ist verfassungsrechtlich gestützt und verhindert, dass diese bei der Besteuerung schlechter gestellt werden als nicht verheiratete Steuerzahler.“
Eine Abschaffung des Ehegattensplittings wäre nicht nur verfassungswidrig, sondern würde auch zu einer milliardenhohen Mehrbelastung für Familien führen. Das Ehegattensplitting steht zur Sanierung einer desaströsen Fiskalpolitik der Bundesregierung nicht zur Debatte.
„Lars Klingbeil argumentiert, dass ohne das Ehegattensplitting eine partnerschaftliche Aufteilung der Erziehungs- und Sorgearbeit möglich wäre. Die Diagnose ist grundlegend falsch, denn das Ehegattensplitting schreibt keine Aufgabenverteilung vor. Im Gegenteil, die Ehepartner entscheiden selbst“, so Heimann. „Eine Abschaffung des Ehegattensplittings würde Frauen und Männer in den Arbeitsmarkt zwingen, anstatt Zeit für ihre Kinder haben zu können.“
Mit dem Vorschlag, das Ehegattensplitting zu streichen, haben die Diskussionen um die Finanzierung der Kindergrundsicherung einen traurigen Höhepunkt erreicht.
„Eine Kürzung der Kinderfreibeträge, die Abschmelzung des Elterngeldes für höhere Einkommen und nun die geforderte Abschaffung des Ehegattensplittings – die Bundesregierung will scheinbar Armut in Familien bekämpfen, indem sie sie massiv zur Kasse bittet. Das zeugt von wenig Anerkennung für die Leistungen von Familien und ist eine familienpolitische Bankrotterklärung“, sagt Heimann.
Weitere Informationen
Interview mit DFV-Präsident Klaus Zeh:
Kindergrundsicherung: „Es muss ein gemeinsamer Weg gefunden werden“

„Eltern sein in Deutschland“ – fragwürdiger 9. Familienbericht

Familienbericht der Bundesregierung: Ein Kommentar des Präsidenten des Deutschen Familienverbands, Dr. Klaus Zeh

8. Juli 2021|Familienbericht

Dr. Klaus Zeh

In diesem so umfangreichen Familienbericht der Bundesregierung finden sich so viele – gute wie problematische – Vorschläge, dass für einen kurzen Kommentar eine thematische Begrenzung erforderlich ist.

Ich möchte in unserer Kommentierung kurz eingehen auf:

  • Den Grundtenor und die Zielsetzung des Berichts
  • Die finanzielle Situation von Familien und die Bedeutung des Ehegattensplittings, vor allem für Familien mit mehreren Kindern
  • Die Beitragsgerechtigkeit für Familien in den Sozialversicherungen
  • Die Wohnsituation von Familien
  • Und die Voraussetzungen für echte Wahlfreiheit bei der Vereinbarung von Familien- und Erwerbsarbeit


1. Zur Zielsetzung und zur Grundausrichtung des Berichts:

Der Neunte Familienbericht trägt den Titel „Eltern sein in Deutschland“ – leider entsteht insgesamt aber der Eindruck, dass bei weitem nicht alle Bedürfnisse von Eltern in den Blick kommen, sondern vor allem ein bestimmtes Leitbild: nämlich das einer doppelten Erwerbstätigkeit beider Eltern mit möglichst kurzen Erziehungsphasen.

Dieser Blick führt zu einer stark arbeitsmarktpolitischen und an der Wirtschaft ausgerichteten Perspektive auf die Familienpolitik – teilweise sehr zum Schaden derjenigen Familien, die einen anderen Weg wählen wollen.


2. Den größten Schaden richtet dabei die Forderung an, das Ehegattensplitting abzuschaffen:

Unter dem Motto „Einstieg in den Ausstieg beim Ehegattensplitting“ (Empfehlung 10.6.2) empfiehlt die Berichtskommission, künftig das Ehegattensplitting abzuschaffen und durch ein Realsplitting zu ersetzen, wie es das bereits für geschiedene Ehen gibt. Der Bericht denkt die Ehe also gleichsam von der Scheidung her und will Mütter zur Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit bringen.

Hinter diesem Vorstoß steckt ein großer und gefährlicher Irrtum: Das Ehegattensplitting ist keine Eheförderung, die zur Erreichung bestimmter arbeitsmarktpolitischer Ziele einfach abgeschafft werden kann. Das Ehegattensplitting ist die verfassungskonforme und sachgerechte Besteuerung der Ehe als Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft.

Die Abschaffung des Ehegattensplittings ist aber nicht nur verfassungsrechtlich eine Illusion. Sie wäre auch finanziell verheerend für Familien. Man liest Zahlen zum Beispiel vom Deutschen Institut für Wirtschaftsförderung, die auf Steuermehreinnahmen von bis zu 26 Milliarden Euro durch die Abschaffung des Splitting hoffen. Inwieweit diese Zahlen so zutreffen, ist sehr fraglich – sicher ist aber: Diese Steuereinnahmen werden den Familien im Portemonnaie fehlen.

Das gilt vor allem für Familien, die nur mit einem oder anderthalb Einkommen auskommen müssen, weil ein Partner zugunsten der Kindererziehung auf Erwerbstätigkeit verzichtet. Das trifft vor allem bei Familien mit mehreren Kindern. Diese Familien liegen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben aber bereits jetzt unter dem steuerrechtlichen Existenzminimum, sogar wenn sie ein Durchschnittseinkommen verdienen. Mit dem Aus für das Ehegattensplitting rutschen sie vollends in die Armut.

Als ersten Schritt fordert die Kommission, bei der Lohnsteuer die Steuerklassen III/V abzuschaffen und die Steuerklassenwahl IV/IV mit Faktorverfahren zum Standard zu machen. Dabei kommen beide Eltern in Steuerklasse IV, der Splittingeffekt wird durch einen Faktor vorweggenommen. Dieses Verfahren kann ohne gute Beratung die Eltern allerdings teuer zu stehen kommen: entweder sie zahlen im Monat zu wenig Lohnsteuer, dann müssen sie am Jahresende nachzahlen, oder sie zahlen zu viel Steuern, dann geben sie dem Staat ein zinsloses Darlehen. Deshalb nutzen auch kaum Familien dieses Verfahren.


3. Hier zeigt sich ein weiteres Manko des Berichts: Der fehlende Blick auf die kinderreichen Familien:

Ich warne davor, sich zu zersplittern und – plakativ ausgedrückt – über der Mehr-Eltern-Familie die Mehr-Kind-Familien zu vergessen. Kinderreiche Familien sind der Dreh- und Angelpunkt für die demografische Entwicklung, sie leisten besonders viel für die Gesellschaft und bezahlen dafür mit besonders hohen Belastungen. Gerade sie würden von vielen Empfehlungen des Berichts aber nicht profitieren, sondern sich sogar schlechter stehen.


4. Familien durch Beitragsgerechtigkeit entlasten:

Damit sich Erwerbsarbeit für Familien lohnt, muss man bei den Sozialabgaben von Familien ansetzen.

Bislang zahlen Familien – bis auf den kleinen Kinderlosenzuschlag in der Pflege – die gleichen Sozialbeiträge wie Versicherte ohne Kinder. Dadurch zahlen sie doppelt ein: Einmal per Geldbeitrag und noch einmal per generativem Beitrag, also durch die Erziehung der künftigen Beitragszahler. Diese doppelte Beitragszahlung kostet Familien jeden Monat pro Kind 230 Euro Strafabgaben. Das ist mehr als das Kindergeld.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2001 eine Beitragsentlastung für Familien in der Pflegeversicherung vorgegeben und den Gesetzgeber zu einer Prüfung der Renten- und Krankenversicherung verpflichtet. Der Deutsche Familienverband kämpft zusammen mit dem Familienbund der Katholiken und Tausenden Familien mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht darum, dass diese Vorgaben endlich ungesetzt werden. Wir fordern dafür einen Kinderfreibetrag in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung (www.elternklagen.de).

Zu dieser zentralen Herausforderung nimmt der Bericht aber überhaupt nicht Stellung. Stattdessen wird gefordert, auch noch die Familienmitversicherung für Ehepartner abzuschaffen, obwohl Versicherte aus ihrem Bruttoeinkommen natürlich Kranken- und Pflegebeiträge auch auf das Existenzminimum bzw. den Unterhaltsanspruch des nicht erwerbstätigen Ehepartners zahlen.


5. Weitere Herausforderung ist es, Kinder steuerlich besser zu berücksichtigen und Familien besser zu fördern:

Für die künftige Förderung von Familien setzt der Bericht auf eine Familienabsicherung in Anlehnung an die Kindergrundsicherung (Empfehlung 10.7.2). Dafür werden bislang nur erste Eckpunkte genannt, so dass wir den Vorschlag noch nicht abschließend beurteilen können. Deshalb nur einige Hinweise: Eine gebündelte Leistung birgt immer die Gefahr, dass durch den Wegfall anderer Leistungen nur geringe Verbesserungen bei Familien ankommen oder dass sie sich sogar schlechter stehen. Und falls es überhaupt zu Verbesserungen kommt, finanzieren Familien sie durch die Abschaffung des Ehegattensplittings selbst.

Sehr bedenklich stimmen uns außerdem die Ausführungen im Bericht zu einem „neuen Verständnis des Subsidiaritätsprinzips im Verhältnis zwischen Kindern, Eltern und Staat“ (S. 477). Hier muss klargestellt werden: Nicht der Staat, sondern die Eltern haben die Erstverantwortung für die Erziehung der Kinder. Dem Staat obliegt ein Wächteramt, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Diese in der Verfassung verankerte Balance muss erhalten bleiben, sonst schaden wir den Kindern.

Als Weg zu einer besseren steuerlichen Berücksichtigung von Kindern und einer transparenten Familienförderung fordert der DFV die Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags auf die Höhe des Grundfreibetrags von Erwachsenen (also von 8.388 Euro auf 9.744 Euro pro Kind und Jahr) und die entsprechende Anhebung des Kindergeldes. Damit jedes Kind dem Staat gleich viel wert ist, muss das Kindergeld auf die Höhe der maximalen steuerlichen Wirkung des Kinderfreibetrags angehoben werden. Das entspricht schon beim allgemeinen Spitzensteuersatz von 42% (also ohne Reichensteuer) einem Betrag von mindestens 340 Euro pro Kind und Monat.


6. Positiv ist, dass der Bericht die Wohnsituation von Familien beleuchtet:

An der Wohnung hängt die Entwicklung der Kinder. Das sehen wir gerade in Corona-Zeiten überdeutlich. Trotzdem kommt das Thema Wohnen in der familienpolitischen Diskussion kaum vor. Deshalb begrüßen wir, dass sich der Bericht ausführlich mit dem bezahlbaren und familiengerechten Wohnen beschäftigt.

Allerdings müssen hier einige Empfehlungen noch einmal überdacht und vertieft werden:

Erstens: Das Baukindergeld: Die Berichtskommission ührt die wichtige Bedeutung von Wohneigentum für Familien aus, kritisiert aber das wichtigste Instrument der Wohneigentumsförderung für Familien. Das Baukindergeld ist keine Leistung, die Wohlhabende einfach mal so mitgenommen haben. Es hat vor allem junge Familien mit kleinen Kindern und Familien mit geringerem Einkommen erreicht. Es muss fortgeführt und entfristet werden, damit Familien auch weiterhin eine Perspektive haben, Wohneigentum zu erwerben.

Zweitens: Die explodierte Grunderwerbsteuer. Der Bericht fordert hier zwar Entlastungen für Familien, wird aber nicht konkret. Gefordert ist eine Wiedereinführung von Familien-Freibeträgen, und zwar nicht anstatt, sondern zusätzlich zum Baukindergeld. Diese Freibeträge waren schon Teil des Koalitionsvertrages, aber die Bundesregierung ist hier vor den Ländern eingeknickt.

Drittens: Die familienorientierte Bauleitplanung. Der Bericht empfiehlt zu Recht, bei der Bauleitplanung die Bedürfnisse von Familien stärker zu berücksichtigen. Wir haben dafür eine konkrete Forderung, nämlich eine Quote von mindestens 20% für bezahlbare Familienwohnungen im Baugesetzbuch.


7. Zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der fehlenden Wahlfreiheit für Eltern:

Wie schon dargestellt, zieht sich durch den ganzen Bericht die viel zu einseitige Zielsetzung einer erwerbsorientierten Familienpolitik.

Dieses Ziel nimmt aber bei weitem nicht alle Familien mit. Viele Familien wünschen sich keine doppelte Vollzeiterwerbstätigkeit beider Eltern. Das belegen auch die hoch interessanten Erkenntnisse der im Zusammenhang mit dem 9. Familienbericht durchgeführten Allensbach-Studie „Elternschaft heute“ (Kapitel 5).

Tatsächlich fühlen sich viele Eltern durch dieses Leitbild sogar unter Druck gesetzt. Befragt danach, was es Eltern heute schwerer macht, Kinder zu erziehen, antworten 78% – also über drei Viertel! – aller Eltern, dass sie darunter leiden, dass sie immer mehr organisieren, aushandeln und abstimmen müssen, wenn beide Partner erwerbstätig sind. (Tab. 5-1, S. 166).

Das sind keine Argumente gegen die Erwerbstätigkeit von Frauen. Mütter sind heute gut ausgebildet und wollen sich beruflich gut entwickeln können, und Väter wollen nicht rund um die Uhr schuften, sondern sich mehr und besser um ihre Kinder kümmern können. Aber Eltern brauchen mehr Zeit für ihre Kinder, nicht weniger. Bindung braucht Zeit, um zu wachsen. Mütter und Väter müssen sich frei entscheiden können, wie sie als Familie leben wollen. Das Grundgesetz gibt ihnen diese Wahlfreiheit und verpflichtet den Staat, die Entscheidungen der Eltern anzuerkennen und dafür die Voraussetzungen zu schaffen.

Dazu gehören gute Kinderbetreuungsangebote. Dazu gehört aber zum Beispiel auch eine Leistung, die die dreijährige gesetzliche Elternzeit für Eltern absichert, die ihre Kinder selber betreuen wollen und für die der DFV ein Betreuungsbudget bis zum 3. Geburtstag des Kindes vorschlägt.


Zum Schluss noch einmal die wichtigsten Herausforderungen in fünf Punkten:

  1. Familienpolitik muss Familien in den Mittelpunkt stellen, nicht Arbeitsmarkt oder Wirtschaft. Wie wichtig das ist, sehen wir gerade jetzt in der Pandemie, wo die Bedürfnisse von Eltern und Kindern kaum eine Rolle in der Politik spielen.
  2. Die Abschaffung des Ehegattensplittings ist ein verfassungsrechtlicher Irrweg und macht Familien mit mehreren Kindern und nur einem Einkommen noch ärmer.
  3. Um Erwerbsarbeit von Familien zu fördern und die Vorgaben der Verfassung umzusetzen, müssen Familien von den Beiträgen zur Renten-, Pflege- und Krankenversicherung entlastet werden.
  4. Die Entwicklung der Kinder steht und fällt mit familiengerechtem und bezahlbarem Wohnraum. Dafür braucht es eine familienorientierte Wohneigentumsförderung, auf die sich Familien auch dauerhaft verlassen können.
  5. Eltern brauchen Wahlfreiheit, wie sie Kinderbetreuung und Beruf vereinbaren wollen, und sie müssen sich diese Wahlfreiheit auch leisten können. Dafür steht der Staat in der Pflicht.

Dr. Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes, Minister a.D.

Pflegereform: Eltern zur Kasse!

Der SPIEGEL brachte einen Artikel, indem sich die Journalistin Anne Seith über die Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung um 0,1 % für Kinderlose empörte.

„…. Stattdessen sollen Kinderlose ran. Ihr Beitrag zur Pflegeversicherung soll von 3,3 auf 3,4 Prozent steigen – und obwohl es für jeden Einzelnen nur um wenige Euro pro Monat geht, ist der Aufschrei enorm. Kein Wunder. Solche Schlagzeilen vermitteln jedem Kinderlosen einfach zwangsläufig das Gefühl, dass er oder sie sich per definitionem durchs Leben schmarotzt. Als ob es sich Menschen ohne Kinder grundsätzlich lieber gut gehen lassen, anstatt im Schweiße ihres Angesichts ihre Bürgerpflicht zu erfüllen und die nächste Generation an Steuer- und Beitragszahlern heranzupäppeln…..“

Der Artikel strotzt nur so von Generationenblindheit, mangelnder Logik und Missgunst. Man fragt sich, ob der SPIEGEL es nötig hat, solch billige Pamphlete zu veröffentlichen.

https://www.spiegel.de/wirtschaft/vaeter-mit-zwei-maedchen-zur-kasse-a-4fca7801-cffb-4a33-8a4a-fbfd501a89a0

Dazu ein

Kommentar von Herrn Dr. Johannes Resch zum Beitrag von Anne Seith in Spiegel online vom 02.06.2021 

1. Anne Seith will Familienväter mit zwei Kindern zur Kasse bitten, weil die „via Ehegattensplitting“ viel an Steuern sparen würden.

Dass Leute ohne Kinder aufgrund der fehlenden Kinderkosten, weit mehr sparen, sieht sie nicht.

2. Sie meint, der geringfügig höhere Beitrag Kinderloser bei der Pflegeversicherung vermittle jedem Kinderlosen einfach zwangsläufig das Gefühl, dass er oder sie sich per definitionem durchs Leben schmarotzt“.

Ob dieses Gefühl vielleicht berechtigt ist, fragt sie sich gar nicht. Schließlich müssen die heutigen Kinder später auch die Pflegekosten der heute kinderlosen Erwerbstätigen tragen.

3. Frau Seith schlägt einen „CO2-Soli für Familien mit drei Kindern oder mehr“ vor, weil „jeder neue Erdenbürger ja eine weitere Belastung fürs Klima“ sei.

Sie hat noch gar nicht begriffen, dass es in Deutschland seit 50 Jahren einen Geburtenrückgang gibt und auch die verbleibenden Kinder aus Mehr-Kind-Familien ihre eigene Rente bezahlen müssen. 

4. Sie meint, es gebe „natürlich Menschen ohne Kinder, die jahrelang die eigenen Eltern pflegen“.

Sie übersieht, dass das für viele Eltern ebenso gilt.

5. Sie schreibt, dass es viele Kinderlose gebe, „die einem schlecht bezahlten Herzensjob in einer Kita, einem Krankenhaus oder sonstwo nachgehen“ und „sich bewusst gegen Kinder entschieden haben, beispielsweise weil sie alle Kraft und Liebe in eben diesen Job stecken wollen.“

Ob die „Kraft und Liebe“ zum Job noch so groß wäre, wenn sie gar keine Bezahlung erhielten wie die Eltern, fragt sie sich nicht.

6. Seith stellt fest, dass bei dem Lebensmodell der Ehe-Familie „ein Ehepartner irgendwann finanziell komplett abhängig vom anderen“ ist.

Sie erkennt dabei gar nicht die Ungerechtigkeit, mit der Eltern, die Kinder betreuen, vom Gesetzgeber behandelt werden, sondern betrachtet das als deren eigene Schuld. Den „Profit“, den sie als Kinderlose aus dieser Ungerechtigkeit selbst zieht, sieht sie nicht.  

7. Sie meint „Niemand mag es, für sein Lebensmodell pauschal verurteilt zu werden.“

Das ist richtig. Aber eigene Privilegien auf Kosten anderer dürfen nicht so umgedeutet werden, dass den Betrogenen die Schuld zugeschoben wird. 

8. „Deshalb ärgern sich Menschen ohne Kinder gerade zu Recht“

Den Eltern spricht sie aber nicht das Recht zu, sich darüber zu ärgern, dass ihre Kinder später kinderlosen Rentnern in der Regel höhere Renten- und Pflegekosten bezahlen müssen, als den eigenen Eltern.

Richtig ist dagegen die Feststellung von Frau Seth, dass Ein-Eltern-Familien zusätzlich benachteiligt sind.

Aber das hat mit der bestehenden Privilegierung von „Nur-Erwerbstätigen“ nur insofern etwas zu tun, als sie auch davon profitieren. 

SPD-Wahlprogramm: Abschaffung des Ehegattensplittings drückt Familien in die Armut

Das Aus des Ehegattensplittings bestraft vor allem kinderreiche Familien. Anstatt für eine gerechte Besteuerung von Familien einzutreten, setzt die SPD auf eine alte und verfassungswackelige Idee, warnt Sebastian Heimann, der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes DFV.

(Berlin). „Die Abschaffung des Ehegattensplittings ist eine familien- und steuerpolitische Bankrotterklärung“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes (DFV). „Das Ziel einer guten Politik muss immer sein, Eltern und Kinder in jeder Familienform zu unterstützen, nicht abzustrafen.“

Falsche Annahmen über die Effekte des Ehegattensplittings können nur zu unklugen Wahlkampfideen heranreifen. Die Abschaffung des Ehegattensplittings wird vor allem Zwei- und Mehrkindfamilien finanziell hart treffen – also gerade diejenigen Familien, die für den Sozialstaat und den Generationenvertrag Sozialversicherung am wichtigsten sind.

„Es ist schlichtweg Humbug zu behaupten, Nutznießer des Ehegattensplittings seien vor allem Alleinverdiener-Ehepaare“, stellt Heimann klar. „Von den Sozialdemokraten hätte ich mir in der ideologisch aufgeheizten Debatte um das Ehegattensplitting klare Fakten gewünscht. Das Ehegattensplitting ist nichts anderes als eine sachgerechte Besteuerung einer Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft, mehrfach vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.“

Der DFV sperrt sich keinesfalls gegen eine Diskussion um die Reform des Ehegattensplittings. Klar muss jedoch sein, dass nach Leistungsfähigkeit besteuert werden muss. Es ist einleuchtend, dass Eltern mit zwei, drei oder vier Kindern weniger finanziell leistungsfähig sind als jemand, der keine Unterhaltspflichten für Kinder zu tragen hat.

Nicht das Ehegattensplitting ist im fiskalischen Bereich das eigentliche Problem und verhindert Erwerbsarbeit. Es ist ein durch und durch unsolidarisches Sozialversicherungssystem, das nicht nur Familien doppelt belastet, sondern dem Leistungsfähigkeitsprinzip völlig zuwiderläuft.

„Schon jetzt lebt eine Familie mit zwei Kindern – sogar bei einem Durchschnittseinkommen – nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben unter dem steuerrechtlichen Existenzminimum, wie der DFV regelmäßig in seinem Horizontalen Einkommensvergleich vorrechnet. Das Aus für das Ehegattensplitting würde Familien endgültig in die Armut drücken“, sagt Heimann.


Weitere Informationen

Horizontaler Vergleich 2021 – Was am Monatsende übrig bleibt (PDF)

Familienförderung 2021 – Nebelkerzen statt realer Entlastung (PDF)

Erklärfilm: Generationenvertrag Sozialversicherung

Hier twittert unser Bundesgeschäftsführer

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Wollen wir eine Gesellschaft mit menschenwürdigem Gesicht, oder eben nicht?

Mit freundlicher Genehmigung der Autorin lesen Sie hier den Leserbrief von Frau Gertrud Martin, den sie zum Weltfrauentag an ihre Regionalzeitung geschickt hat.

Leserbrief zu „Männer scheuen Teilzeitarbeit, „Männer an den Herd“ und „Gleiche Arbeit muss gleich bezahlt werden“, Schwarzwälder Bote vom 7. März 2020

Aus Anlass des Frauentags gibt es jedes Jahr dasselbe Gejammer: Die Männer sollen die un- bezahlte Familienarbeit zur Hälfte übernehmen, „partnerschaftlich“, worunter eben nicht die freie, sachorientierte Entscheidung der beiden Beteiligten sondern eine fifty:fity Gleichstellungsgängelung zu verstehen ist. Das Ehegattensplitting wird verteufelt, obwohl die Steuerschuld am Jahresende für Steuerklasse IV + IV unterm Strich dieselbe ist wie bei V + III. Wo Tarife gelten, erhalten Frauen die gleichen Löhne wie die männlichen Kollegen. Kritikwürdig ist der 7%-Unterschied, der durch die Teilzeitarbeit der Mütter entsteht, weil sie sich für Kinder und zu pflegende Angehörige verantwortlich sehen. Ja zum Kuckuck, dann setzen wir doch endlich hier den Hebel an und bezahlen dieses unentbehrliche Engagement seinem Wert entsprechend! Oder wollen wir überhaupt keine Kinder mehr? Und die Alten der neuen Suizidfreigabe ausliefern?

Das rituelle Ausspielen der Väter gegen die Mütter lenkt völlig sachfremd davon ab, dass in Wirklichkeit die Eltern und die Nichteltern in ungleicher Konkurrenz stehen, solange qua Rentenunrecht die erwachsen gewordenen Kinder die Renten der Kinderlosen (ungewollt, aber stark zunehmend gewollt) zu bestreiten haben. Auch das Sozialsystem, das allen Bürger*innen existenzielle Sicherheit bietet, ist von der nachwachsenden Generation zu finanzieren. „Gleiche Arbeit muss gleich bezahlt werden!“ Frau Hoffmeister-Kraut sollte sich für solche Abgedroschenheiten zu schade sein! Nein! Arbeit muss überhaupt bezahlt werden! Nämlich die häusliche Erziehungs- und Pflegearbeit. Sie ist die Grundlage für eine gedeihliche Gesellschaft mit menschenwürdigem Gesicht.

Gertrud Martin,                                                                                                             Seb.-Kneipp-Str. 110
78048 VS-Villingen
Tel. 07721 56124

Weltfrauentag und Ehegattensplitting

Zum Weltfrauentag werden die grün-rot-linken Feminstinnen wieder munter und greifen uns Frauen „mütterlich“ unter die Arme. Sie sagen uns wo´s lang geht, weil wir ja selber zu blöd sind, uns vor Altersarmut zu schützen.

Leserbrief

Schwäbische Zeitung: „Aufstieg bis zur gläsernen Decke“ und Leitartikel 07.03.2020

Die regelmäßige Forderung der SPD, das Ehegattensplitting (ES) abzuschaffen, wird auch weiterhin eine Luftnummer bleiben, weil das Grundgesetz die Ehe, auch die kinderlose, als Erwerbs-, Verbrauchs- und Verantwortungsgemeinschaft, und daher als einen unverzichtbaren Grundbaustein der Gesellschaft, unter seinen Schutz stellt. Ohne ES würden Ehepaare wie Singles behandelt und müssten weit höhere Steuern bezahlen. Nicht umsonst haben gleichgeschlechtliche Paare gekämpft, um den Status EHE zu erreichen. Das ES ist eben keine Subvention, sondern ein notwendiger Korrekturfaktor für Steuergerechtigkeit. Der Staat bevorzugt Ehen, weil er ihnen gegenseitige Versorgungspflichten auferlegt, für die sonst der Steuerzahler aufzukommen hätte. 

Die Frauenkümmerer aus der SPD wollen uns naive Frauen und Mütter an die Hand nehmen, weil wir ja  sonst in die „Teilzeitfalle“ tappen und als dümmliche „Heimchen am Herd“ unsere Karriere verpassen. Sie befehlen uns, wie wir die Haus-, Erziehungs- und Pflegearbeit mit dem Gatten aufzuteilen haben. Sie halten uns für so einfältig, als könnten wir nicht selbstbestimmt darüber entscheiden, wie wir unsere Familie organisieren. Sie warnen uns vor Altersarmut, wenn wir zugunsten unserer Kinder Rentenpunkte einfach blind verschleudern. Welch eine Bevormundung! – Aber noch an keinem einzigen Weltfrauentag kamen die ach so besorgten Ministerinnen auf die Idee, Erziehungsarbeit mit Erwerbsarbeit gleichzustellen, wie es Art. 3, 2 GG im Namen der Gleichberechtigung verlangt.

Andererseits bedarf das ES tatsächlich einer Reform, indem es in einem auszuhandelnden Familiensplitting zwischen Ehepaaren mit Kindern und Ehepaaren ohne Nachwuchs unterscheidet.

Bärbel Fischer                                                                                          ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

Stimmen die Vorwürfe gegen das Ehegattensplitting wirklich?

Der Deutsche Familienverband DFV verteidigt das Ehegattensplitting gegen sechs ungerechtfertigte Vorwürfe:

Sechs Vorwürfe gegen das Ehegattensplitting –  Stimmen sie wirklich?

Wieder einmal steht das Ehegattensplitting in der Diskussion. Das Bundesfinanzministerium hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Abschaffung dieser Steuerregel für verheiratete Paare empfiehlt. Der Deutsche Familienverband setzt sich für die Beibehaltung der Steuerregel ein. Das sind die wichtigsten Argumente:

Vorwurf 1: Das Ehegattensplitting benachteiligt Frauen?

Welches antiquierte Frauenbild haben eigentlich Menschen, die so etwas behaupten? Zum Glück kann heute jede Frau selbst entscheiden, ob und wann sie wieder in ihren Beruf einsteigt. Keine Frau lässt sich für ein paar Steuer-Euro von der Arbeit abbringen.

Vorwurf 2: Das Ehegattensplitting benachteiligt Singles?

Nachrechnen hilft. Bereits 1958 (!) stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass Paare mit differierendem Einkommen gegenüber Singles steuerlich benachteiligt werden. Zuletzt wurde das Ehegattensplitting 2013 von den Karlsruher Richtern sogar bestätigt.

Vorwurf 3: Das Ehegattensplitting fördert Kinderlose?

Bleibt heute ein Partner zu Hause, dann in der Regel wegen der Kinderbetreuung, nicht um Golf zu spielen. Das Splitting ist damit eine mehr als gerechte Anerkennung der Erziehungsleistung und gesellschaftlich gut angelegtes Geld.

Vorwurf 4: Eine Abschaffung des Ehegattensplittings fördert eine gerechte Familienpolitik?

Mitnichten! Familien würden auf einen Schlag 15 Milliarden Euro im Portemonnaie fehlen. Keine der bisher von der Politik vorgestellten Maßnahmen würden dieses Minus überhaupt kompensieren können (im Ansatz nicht einmal eine wie auch immer geartete Kindergrundsicherung). Am Ende würden Familien als große steuerpolitische Verlierer dastehen.

Vorwurf 5: Eine Abschaffung ist doch grundsätzlich gerecht?

Das Ehegattensplitting ist keine Förderung der Familie. Es ist eine vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Besteuerung einer Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Oder anders gesagt: Wo sind diejenigen, die gleichzeitig auch die Abschaffung von Personengesellschaften im Wirtschaftsleben fordern?

Vorwurf 6: Das Ehegattensplitting fördert die Einverdiener-Ehe?

Ganz ehrlich … niemand hat sich einzumischen, wie Familien ihr privates Leben gestalten wollen. Wer wann und wie viel arbeitet und wie Paare im gegenseitigen Einvernehmen die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder organisieren, ist eine höchstpersönliche Sache.

Statt mit Märchen gegen das Ehegattensplitting zu Felde zu ziehen, sollte man sich auf wirkliche Probleme konzentrieren: Nämlich die dringend überfällige Entlastung von Familien bei den völlig familienblinden Sozialabgaben (www.elternklagen.de).

Siehe auch:

https://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/729-dfv-pm-dfv-zu-diw-studie-abschaffung-des-ehegattensplittings-kostet-familien-15-mrd-euro

 

Ehegattensplitting – gerecht oder überflüssig?

Von linken Parteien wird politisch immer heftiger eine Änderung oder sogar die  Streichung des Ehegattensplittings  ( ES ) gefordert. Familienverbände aber verteidigen das ES  vehement, denn in vielen Umfragen wird es von Eltern als eine der wichtigsten Leistungen für ihre Familie genannt.

Der Familienbund der Katholiken klärt unter dem Slogan „Ehegattensplitting – das unbekannte Wesen“ auf über die so genannte

  • beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse, das
  • Existenzminimum von Erwachsenen und Kindern, das  
                                         
  • frei verfügbare Einkommen im Horizontalen Vergleich und das