Abschaffung des Ehegattensplittings? Eine Rechtfertigung von Kristina Schröder

Die ehemalige CDU-Familienministerin  Kristina Schröder bricht eine Lanze für das Ehegattensplitting ( ES ), das bei den Sondierungsgesprächen von UNION und SPD mit dem Ziel einer neuerlichen Koalition erneut zur Debatte steht. Sie räumt auf mit den gängigen Einwänden:

1. das ES sei ungerecht, weil es Ehen bevorzuge                                                       2. das ES sei ungerecht, weil es unter den Ehen die Alleinverdienerehe bevorzuge

Denn schließlich verbinde der Staat mit dem Ehegattensplitting

1. auch die Last gegenseitiger Unterhaltsverpflichtung  bis zum Tod                      2. auch die Freiheit, ein selbst gewähltes Familienmodell zu leben, ohne bei der Rente benachteiligt zu werden.

https://www.welt.de/debatte/kommentare/article171315882/Abschaffung-des-Ehegattensplittings-waere-perfide.html

 

Antwort aus Stuttgart

Die gesammelten Kommentare unserer Leser an das Stuttgarter Staatsministerium zum Thema“Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partner“ beantwortete das Stuttgarter Staatsministerium wie folgt am 30. 08. 2017:

 

Sehr geehrte Frau Fischer,

haben Sie Dank für Ihr weiteres Schreiben an Herrn Ministerpräsidenten und die beigefügten Stellungnahmen einiger Bürgerinnen und Bürger. Er hat mich gebeten, Ihnen erneut zu antworten.

Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber vor, das Grundgesetz im Lichte der sich wandelnden Wertvorstellungen auszulegen. Der auch von Ihnen angesprochene Wertewandel ist wichtig. Denn viele Wertvorstellungen, die früheren Gesetzen vorlagen, erscheinen uns rückblickend betrachtet sehr befremdlich. So waren Frauen bis 1977 nach dem Gesetz verpflichtet, den „Haushalt in eigener Verantwortung zu führen“ und sie durften nur erwerbstätig sein, „soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.“ Ein gutes Beispiel ist auch die Strafbarkeit von Homosexualität bis Ende der 1960er Jahre. Solche Diskriminierungen sind heutzutage nicht mehr gesellschaftsfähig.

 

Da das Grundgesetz keine Definition von Ehe vorsieht, muss der Gesetzgeber den Begriff der Ehe ausgestalten. In unserer repräsentativen Demokratie erfolgt die Gesetzgebung –  auch wenn gesetzliche Regelungen häufig Wertvorstellungen zugrunde liegen – nicht im Rahmen von Volksabstimmungen, sondern durchras Parlament.

 

Letztendlich folgt der Beschluss zur Öffnung der Ehe einer gesellschaftlichen Entwicklung, in der sie Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger für eine solche eintritt und die sich auch im Parlament wiederspiegelt. In diesem Zusammenhang Mus auch wahrgenommen werden, dass es wohl kaum eine gesellschaftliche Debatte der letzten Jahrzehnte gab, in der die Ehe so viel Anerkennung erfuhr.

 

Die gegenseitige Verantwortungsübernahme einer Ehe kann ein Fundament einer solidarischen Gesellschaft sein und ist daher für einen Staat besonders schützenswert. Gerade aus dieser Hochschätzung für das Institut EHE erfolgt ihre Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare. Aus Sicht des Herrn Ministerpräsidenten schwächt diese Öffnung die Ehe nicht, sondern stärkt sie.

 

Ich richte Ihnen die freundlichen Grüße des Herrn Ministerpräsidenten aus.                      Mit freundlichen Grüßen                                                                                                 Steffen Erb

 

Trotzdem bleibt die Frage nach der staatstragenden Generativität unbeantwortet, ebenso wie die Frage, ob denn die Parlamentarier im Sinne ihrer Wähler abstimmten, oder nur nach eigenem generationenblinden  Mainstream.

 

Sollten Sie, liebe Leser dazu einen Kommentar beisteuern wollen, so werden wir diesen wieder nach Stuttgart schicken. Danke!

Unser Statement:

Sehr geehrter Herr Kretschmann,

von Herrn Erb wurde uns Ihre Antwort auf unsere Anfrage zum Thema „Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare“ übermittelt. Diese lässt sich nachvollziehen, wenn man ausblendet, dass die Väter des Grundgesetzes eine solche Variante überhaupt nicht  vorgesehen hatten, als sie Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates stellten. Warum sollten sie ausgerechnet Familie mit Kindern bevorzugen? Aus Kinderliebe? Aus Nostalgie? Eher doch aus  der Überzeugung, dass Familien in unserem Sozialgesetz immer noch den Kürzeren  ziehen! gegenüber Single! Kein Staat kommt ohne ausreichenden Nachwuchs aus, weil dieser die Altersrenten der Elterngeneration zu finanzieren hat. Das sind heute mindestens 2,3 Kinder pro Frau, um die wachsende Zahl  freiwillig kinderloser Bürger per Umlage mit zu verhalten. Diese stützen sich heute problem- und sorglos, obwohl sie viel zu wenig in die kommenden Generationen investierten, mit ihren Ansprüchen auf jene Elternpaare, die unter großen Entbehrungen zulasten ihrer eigenen Altersvorsorge, noch Kinder groß zogen.
Hier, Herr Kretschmann, liegt der Hund begraben! Ob sich ein gleichgeschlechtliches Paar ohne Kinder einfach das Ehegattensplitting sichern will, oder ob es mit einem, wie und von wem auch immer gezeugten Kind, egoman seine Elternliebe befriedigt – beabsichtigt war solches vom Grundgesetz  niemals. Man muss sich schon fragen dürfen, welche Motive hinter einer solchen Entscheidung liegen. Fakt ist nämlich, dass Familien mit mehreren Kindern finanziell dramatisch ins Hintertreffen geraten, ohne dass sich die Politik überhaupt dafür interessiert. Sehen Sie sich doch mal an, wie Familien mit jedem weiteren Kind unter ihr jährliches Existenzminimum rutscht, weil der Gesetzgeber bei den Sozialabgaben keinen Unterschied macht, ob Single oder Familien mit drei, vier oder fünf Kindern. Für den Gesetzgeber spielt es bis heute keine Rolle, welch veritable generative Leistungen Eltern erbringen, um dem Staat künftige Beitragszahler zu liefern.
Hier der horizontale Vergleich des Deutschen Familienverbands DFV , der unwidersprochen die Fakten verdeutlicht:
Nein, Herr Kretschmann, grüne Politik blendet die Realität aus. Und das ist absolut kein Aushängeschild. Daher werden die Bürger Ihre Partei abwählen, weil sie sich der Realität eben nicht stellt. In Ihren Gründungsjahren hatten Sie noch Sympathien für Familien. Die sind aus feministisch-ideologischen Gründen inzwischen gestorben. Leider hatte ich speziell Ihnen zugetraut, Ihre GRÜNEN auf den Pfad menschlicher Ökologie zu führen, in dem Sinne, dass Menschenkinder ohne Armut aufwachsen dürfen. Nur leider habe ich mich gründlich getäuscht.
Meine Stimme werden die GRÜNEN nicht bekommen.
Bärbel Fischer

DIW rät: Ehegattensplitting abschaffen!

Der Deutsche Familienverband kontert:

 

Abschaffung des Ehegattensplittings kostet Familien 15 Mrd. Euro

(Berlin). Angesichts einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) warnt der Deutsche Familienverband dringend vor politischen Überlegungen, das Ehegattensplitting abzuschaffen:

 

Das DIW rechnet vor, dass eine Abschaffung des Ehegattensplittings dem Staat mehr als 15 Milliarden Euro Steuern in die Kasse spülen würde. Anders ausgedrückt: Mit einem Aus fürs Ehegattensplitting werden Familien auf einen Schlag um 15 Milliarden Euro ärmer. „Die Abschaffung des Ehegattensplittings verstößt nicht nur gegen die Verfassung – sie macht Familien arm“, so der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes Sebastian Heimann.

 

Lesen Sie weiter unter:

http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/729-dfv-pm-dfv-zu-diw-studie-abschaffung-des-ehegattensplittings-kostet-familien-15-mrd-euro

 

„Unsere Gesellschaft“ – wer ist das? Antwort an Herrn Bohsem

Bezugnehmend auf den Kommentar von Herrn Guido Bohsem in der Süddeutschen Zeitung vom 19. Oktober 2015:  „Ehegattensplitting passt nicht in unsere Gesellschaft“ veröffentlichen wir die Antwort der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT:

Sehr geehrter Herr Bohsem!

Bezüglich Ihres Kommentars „Ehegattensplitting passt nicht in unsere Gesellschaft“            ( Süddeutsche Zeitung, 19. 10. 2015 ) darf ich Sie in wesentlichen Punkten korrigieren:

  • Die SPD scheint festzulegen, wer oder was „unsere Gesellschaft“ ist, und wer oder was  dazu passt, und wer oder was nicht. Die Mittelschicht scheint nach SPD-Jargon nicht dazu zu gehören. Die „breite Masse“, das sind die Ehepaare, die sich per Trauschein gegenseitige Fürsorge versprochen haben bis ans Ende, übrigens zur Entlastung der Sozialkassen und damit der Allgemeinheit. Die Altersversorgung von Singles kostet den Steuerzahler viele Milliarden.
  • Nicht belegt ist, dass sich immer mehr Menschen gegen den Trauschein entscheiden, aber dass der Staat das ES vom Trauschein abhängig macht, ist doch klar: er braucht für sein Fortbestehen verlässliche Strukturen und verlässlichen Nachwuchs. Trauung ist nicht umsonst ein Staatsakt und kein beliebiges Ritual.  Am liebsten würde die SPD, wie auch die Grünen, den Trauschein überhaupt abschaffen. Umso merkwürdiger ist daher, warum gleichgeschlechtliche Paare diesen Trauschein so aggressiv fordern.
  • Das Ehegattensplitting ES ist keine Subventionierung und erst recht keine Familienförderung, sondern es stellt lediglich Steuergerechtigkeit für die Wirtschaftsgemeinschaft Ehe dar.
  • Besserverdienende ohne Kinder haben meist zwei ähnlich hohe Einkommen. Hier wirkt sich das ES kaum aus. Die Chefarztgattin ohne eigenes Einkommen ist die absolute Ausnahme.
  • Nach dem Willen der SPD soll sich die Struktur der Arbeitsgesellschaft in Richtung totale Frauenerwerbstätigkeit verändern, das Einverdienermodell soll es in Zukunft nicht mehr geben, vielmehr soll das Zweiverdienermodell, ungeachtet (noch-)geborener Kinder installiert werden. Die steigende Frauenerwerbstätigkeit fördert Niedriglöhne. Das weiß auch die SPD.
  • Was die SPD ärgert ist, dass gut ausgebildete Frauen ( Ärztinnen, Lehrerinnen, Juristinnen etc.) meist auch über Kenntnisse zur „artgerechten“, sprich human-biologisch-personalen Erziehung ihrer Kinder verfügen und deshalb am Lebensanfang ihrer Kinder präsent sein wollen. Aber die SPD will weder Müttern noch Kindern die ersten 3 Bindungsjahre gönnen. Nein, von 45 Berufsjahren sollen sie auch 45 absolvieren. Sie sollen Kinder haben als hätten sie keine.
  • Besonders sarkastisch ist Ihre Einschätzung, Familien ließen sich den Urlaub durch das ES finanzieren, anstatt sich einzuschränken (inwieweit schränken sich Kinderlose ein?). Ohne ES kämen Familien schon heute wegen der verdoppelten Steuerbelastung total unter die Räder. Die Streichung des ES erzwingt folglich die Müttererwerbstätigkeit, was ja wohl der Sinn des SPD-Vorhabens ist. Die grundgesetzliche Wahlfreiheit ( Art. 6 GG ) der Eltern in der Erziehung ihrer Kinder wäre damit erloschen. Margot Honecker lässt grüßen.
  • Dass Sie, Herr Bohsem, den Bestandsschutz für getraute Paare als Bonbon der SPD verkaufen, schlägt dem Fass vollends den Boden aus. Vertragsschutz ist in einem demokratischen Staat ein hohes Gut und kein Good-Will-Zugeständnis.
  • Zuletzt lässt Ihr Rat an die SPD, das ES heimlich, still und leise, ohne Diskurs der Bevölkerung unterzujubeln, den SZ-Leser an Ihrem demokratischen Verständnis vollends zweifeln und verzweifeln. Geht ein solcher Kommentar unzensiert durch die SZ-Redaktion?
  • Zu Recht bezweifeln Sie, dass der SPD die Abschaffung von Ehe und ES gelingt. Viel eher verliert sie Stimmen. Und das ist  SEHR GUT so.

Damit, Herr Bohsem, hoffe ich, Sie vielleicht nachdenklich gemacht zu haben über die „familien-, d. h. arbeitspolitischen“ DDR-Forderungen der SPD, die laut Olaf Scholz „die Lufthoheit über die Kinderbetten“ beansprucht. Nicht die Eltern, sondern der Saat möchte sich den Zugriff auf die nächste Generation sichern. Aber wir Eltern wehren uns dagegen mit unserer Wählerstimme.

Mit besten Grüßen                                                                                                          Bärbel Fischer                                                                                                                       für die  ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT                                         www.forum-familiengerechtigkeit.de

Herr Bohsem antwortete:

Liebe Frau Fischer,

vielen Dank für ihren energischen Beitrag. Sie brauchen mich nicht nachdenklich zu machen. Wie in meinem Kommentar klipp und klar zu lesen ist, halte ich das Modell der SPD für nicht einführbar und für nicht zweckmäßig.

Ein Vorschlag: lesen Sie den Kommentar nochmal mit einer anderen Brille. Dann werden Sie feststellen, dass ich das Ehegattensplitting zwar kritisiere, es aber nach Abwägung als alternativlos verteidige. Wenn Ihnen das nicht energisch Pro-Splitting ist, kommen wir nicht zusammen, fürchte ich.

Mit freundlichem Gruß

Guido Bohsem

Parlamentsbüro Wirtschaft

Guido Bohsem                                         Tel.:    +49 30 2636-660

Französische Straße 48                         Fax.:   +49 30 2636-66222

DE 10117 Berlin

 

guido.bohsem@sueddeutsche.de

https://twitter.com/sideshowbob07

www.sueddeutsche.de

 

 

Ehegattensplitting passt nicht mehr in unsere Gesellschaft …

… meint die SPD in ihrem neuen Familienpapier. Guido Bohsen von der Süddeutschen Zeitung definiert , blank jeder steuerrechtlichen Kenntnis, das Ehegattensplitting als große Subvention für die deutsche Mittelschicht. Er empfiehlt der SPD, das ES heimlich, still und leise, ohne dass man vorher darüber spricht, abzuschaffen!

http://www.freiewelt.net/nachricht/spd-moechte-familien-statt-ehegattenshysplitting-10064039

und

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/steuerpolitik-das-kalkuel-der-ehe-1.2698979

 

AfD: Freiräume für Familien schaffen!

Für die AfD in Sachsen hat FAMILIE Priorität vor allen anderen gesellschaftlichen Kriterien. Darum beginnt  ihr Wahlprogramm  mit dem Blick auf die Familie als der Keimzelle der Gesellschaft. Während Familienministerin Schwesig das Familienmodell der ehemaligen DDR zugunsten des Arbeitsmarktes beibehalten will, möchte umgekehrt die AfD in Sachsen dieses Modell endgültig überwinden. Hören und urteilen Sie selbst:

http://afdsachsen.de/download/programm/mp3/01%20familie.mp3

 

Paradox: Vielfalt = Einfalt?

Mit der HOMO-EHE oder der EHE-FÜR-ALLE konterkariert die Regenbogenlobby ihr eigenes VIELFALTS-PRINZIP. Denn nur durch Genkombinationen von Männern und Frauen entsteht per Fortpflanzung immer neue, und gesellschaftlich erwünschte Vielfalt innerhalb der nächsten Generationen. Die Ehe zwischen Mann und Frau ist der natürliche VIELFALTS-MOTOR an sich. 

Bleibt also die Frage, was für Vielfaltsfans Vielfalt bedeutet. Geht es ihnen überhaupt um vielfältige künftige Generationen oder kämpfen sie lediglich darum, ihre fehlende Fertilität zu kompensieren? Warum ist eine Heirat vor dem Standesbeamten plötzlich so erstrebenswert für die Regenbogenlobby, wo diese noch vor Kurzem so vehement die bürgerliche Ehe samt Ehegattensplitting  als längst überholt am liebsten abgeschafft hätte. Warum will man unbedingt das Adoptionsrecht zugesprochen bekommen, wo man die klassische Familie doch als ein vorgestriges, lächerlich altbackenes und biederes Phänomen über Bord kippen wollte?

Kann es sein, dass die besagte Lobby es einfach  nicht aushält, unfruchtbar zu sein? Kann es sein, dass die aggressive Performance ihrer Andersartigkeit nur ihre Trauer darüber verdeckt? Kann es sein, dass sie glaubt, ihre Forderungen nur mittels demütigender  Schmähung natürlicher Abläufe durchzusetzen?

Wie dem auch sei – die übergroße Mehrheit herkömmlicher Familien sieht sich befremdet gegenüber einer rabiaten Vielfaltslobby, die paradoxerweise für eine einheitliche EHE-FÜR ALLE alle kämpft.

Kann man denn VIELFALT und GLEICHHEIT zugleich fordern?                                              Bärbel Fischer

 

Offener Brief an den Deutschen Frauenrat

Sehr geehrte Damen im Vorstand des Deutschen Frauenrats,                                wir nehmen Bezug auf eine Stellungnahme, die Ihre Vorstandskollegin, Frau Mechthild v. Luxburg, im Zusammenhang mit der Prognosstudie „Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen“! abgegeben hat. Dabei ging es vorrangig um eine Wiederholung der Forderungen des Deutschen Frauenrats (DF), das Ehegattensplitting („ohne Umwege über ein sog. Familiensplitting“) und die „beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung“ abzuschaffen.“

Nachdem sich der DF vehement und immer wieder neu in diesem Sinne äußert, bitten wir um die Klärung zweier Fragen:

1.   Wie kann es sein, dass ein Verband, der laut Satzung anstrebt,

  • den Belangen der Frauen in der Bundesrepublik Deutschland Gewicht zu geben und sie durchzusetzen (Satzung § 2,1. (I)),
  • die Stellung der Frauen in Familie, Berufs- und Arbeitswelt, Politik und Gesellschaft zu   verbessern (Satzung § 2, 1. (2)),
  • die in Art. 3 des GG verankerten Gleichheits- und Gleichberechtigungsgebote zu verwirklichen (Satzung § 2,2.),                                                                                diese Ziele zwar angeblich im Namen aller Frauen in Deutschland vertritt, dabei aber in Wirklichkeit die große Gruppe der Frauen (und weniger Männer), die in Vollzeit häusliche Erziehungs- und Pflegearbeit leisten, diskriminierend ausschließt?

2.   Wie kann es sein, dass eine Frauenorganisation die Definitionvon Gleichheit und Gleichberechtigung nicht in der gleichen Werthaltung verschiedener Lebensentwürfe von Frauen, sondern lediglich in der Gleichstellung von Männern und Frauen in der Erwerbsarbeitswelt sieht?

Zu beiden Aspekten, die ja ineinandergreifen, stellen sich mehrere ergänzende Fragen:

Ist denn die patriarchale Sichtweise richtig und haltbar, dass allein der traditionell männlich gewesene Arbeitsplatz in der Produktion, dem volkswirtschaftliche Relevanz zugeschrieben wird, Anerkennung und Lohn verdient, und dass Frauen folglich nur durch die gleiche Beteiligung an dieser Arbeitswelt Gleichberechtigung erfahren könnten? Warum soll der traditionell von Frauen besetzte, reproduktive Arbeitsplatz in der Familie, der den Fortbestand und die soziale Sicherheit der Gesellschaft gewährleistet, nicht die entsprechende Anerkennung und finanzielle Absicherung erfahren?

Anerkennt der DF nicht das im GG Art.6 festgeschriebene Recht der Eltern, dass zuvörderst sie frei zu bestimmen haben, wie und durch wen ihre Kinder erzogen werden sollen? Durch die ausschließlich positive Werthaltung gegenüber der Erwerbsarbeit bei gleichzeitiger diffamierender Geringbewertung der elterlichen Erziehungsleistung wird diese Freiheit empfindlich beschnitten, ja in vielen Fällen sogar verweigert. Dem ist nicht mit der Forderung zu begegnen, die Väter sollten sich an den häuslichen Pflichten in gleicher Weise beteiligen, denn auch den Vätern ist nicht zuzumuten, die Benachteiligungen die sich daraus ergeben, widerstandslos hinzunehmen.

Wäre es nicht eine dringende Aufgabe des DF, neben der Forderung, die Führungspositionen in Politik und Wirtschaft zu 50% mit Frauen zu besetzen, auch die finanzielle Sicherung der Frauen, die Kinder gebären und erziehen und alte Eltern pflegen, voranzubringen? Die Klage und der Rat – auch des DF -, Frauen sollten sich durch derlei Lebensentwürfe doch bitte nicht in die Armut und Altersarmut treiben lassen, ist an kurzschlüssigem Zynismus kaum zu überbieten.

Man geniert sich fast, es immer wieder zu zitieren: Kinder sind unsere Zukunft. Um nachhaltig zu agieren, muss nicht nur die Wirtschaft mit Arbeitskräften versorgt, sondern es muss den Menschen, die Elternpfiichten übernehmen, ein hinreichender Entscheidungs- und Gestaltungsfreiraum geboten werden. Eine „Vereinbarkeit von Familie und Beruf‘, die immer offensichtlicher auf die Vollzeit-Erwerbstätigkeit beider Elternteile bei gleichzeitiger Verdrängung der Familie in die Freizeitnischen hinausläuft, erfüllt diesen Anspruch nicht. Alleinerziehende, die auch den zweiten Elternteil ersetzen müssen, gegen ihre Überzeugung aus der verantwortungsbewussten Wahrnehmung ihrer Elternpflichten herauszudrängen, hat mit Menschenwürde nichts zu tun. Modelle für Teilzeitarbeit sind so lange nicht familienfreundlich, als der Lohnausfall wie selbstverständlich von der Familie aufgefangen werden soll.

Abschließend möchten wir die Frage nach dem Ehegattensplitting und der „beitragsfreien“ Mitversicherung in der Krankenversicherung wieder aufgreifen: Warum stellt sich der DF in der Sache gegen die wiederholte Rechtsprechung des BVerfG, wonach die Familie als Erwerbsgemeinschaft zu betrachten ist, in der – wie z. B. auch in einer GmbH – den Einzelmitgliedern das erzielte Einkommen zu gleichen Teilen zugeordnet und dementsprechend mit Abgaben belastet wird? Sollte es sich der DF nicht doch noch einmal überlegen, ob er nur dem Idol der emanzipatorischen Einzelkämpferin dienen möchte und das Wohl all der Frauen, die in der Familie kooperieren wollen, hintanstellt, ja sogar dagegen Stellung bezieht?

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen                                                                                               Gertrud Martin                                                                                                        Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V.

Quellen:

1.    Politischer Bericht zur Gesamtevaluation der ehe- und Familie~bezogenen Leistungen. Berlin, Juni 2013. Herausgegeben vom Bundesministerium für  Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Referat Öffentlichkeitsarbeit. Im Internet zu beziehen unter http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung2/                                                         Pdf-Anlagenlfamilienbezogene-leistungen.pdf

2.   Presserneldung des DF vom 23.01.2014: .Ebegattensplitting. Alte Zöpfe endlich abschneiden“. ImIntemetveröffentlichtunterhttp://WW\v.frauenrat.de/deuts ch/pressel pressemeldungenlpressemeldunglarticlelalte-zoepfe-endlich-abschneiden.html

 

Das Antwortschreiben des Deutschen Frauenrates

Sehr geehrte Frau Martin,

Ihr o. g. Schreiben an den Vorstand des Deutschen Frauenrats ist bei uns eingegangen; ohne dass dies in diesem Schreiben kenntlich gemacht wurde, wurde das Schreiben bereits am 01.03.2014 als Offener Brief auf Ihrer Website veröffentlicht. Dies und der mehr als befremdliche Ton Ihres Schreibens veranlasst uns, auf Ihre Fragen nicht weiter einzugehen. Unser Vorstandsmitglied Mechthild von Luxburg hat sich zu der Prognosstudie auf der Grundlage der Beschlüsse des Deutschen Frauenrates geäußert, die Ihnen, wie wir vermuten, seit langem bekannt sind.

Richtigstellen möchten wir allerdings, dass wir unsere Ziele keineswegs – wie Sie unter den Ausführungen unter 1. behaupten – angeblich im Namen aller Frauen in Deutschland vertreten, sondern im Namen der Mitglieder der im Deutschen Frauenrat zusammengeschlossenen Frauenverbände und -gruppen.

Mit freundlichen Grüßen                                                                                           Hannelore Buls, Vorsitzende                                                                                     Mechthild von Luxburg, Mitglied des Vorstandes

 

Antwortschreiben an den Deutschen Frauenrat

Ihr Schreiben vom 21. März 2014 – Unsere Antwort als OFFENER BRIEF

Sehr geehrte Damen im Vorstand des Deutschen Frauenrats,                                          sehr geehrte Frau Buls,                                                                                                      sehr geehrte Frau von Luxburg,

mit Dank bestätigen wir den Erhalt Ihres Schreibens vom 21. März 2014. Und mit einigem Befremden nehmen wir zur Kenntnis, dass Sie sich einer inhaltlichen Beantwortung unseres Offenen Briefes vom 1. März 2014 entziehen.

Ihre Behauptung, unser Offener Brief sei nicht als solcher kenntlich gemacht gewesen, trifft nicht zu. Diese Kennzeichnung finden Sie in Dickdruck direkt über der Anrede. Einräumen möchten wir, dass der Brief versehentlich auf unserer Website eingestellt wurde, bevor er bei Ihnen eingegangen sein konnte.

Den von uns angeschlagenen, von Ihnen als „befremdlich“ bezeichneten Ton dürfen Sie dem Umstand zurechnen, dass wir unsererseits seit Jahren mit wachsendem Befremden registrieren, wie ein Deutscher Frauenrat (DF) die Interessen einer Mehrheit von Frauen, nämlich der Mütter, nicht nur missachtet, sondern gegen sie arbeitet. Folgerichtig wurden die von unserer Organisation, damals unter dem Namen Deutsche Hausfrauengewerkschaft –dhg – mehrmals beim DF gestellten Aufnahmeanträge ohne Begründung abgelehnt. Allerdings zeigte sich inzwischen klar, dass unser Anliegen, Gleichberechtigung für Familienarbeit zu erstreiten, bei Ihnen nicht gut aufgehoben gewesen wäre. Insofern ist auch Ihre Feststellung, der DF vertrete nur die Ziele der darin zusammengeschlossenen Frauenverbände, logisch. Danke für diese Klärung!

Wir würden es für korrekt ansehen, wenn Sie – der Wahrheit entsprechend – die Satzung des DF in den Passagen richtigstellen würden, wo gesagt wird, der DF setze sich dafür ein, die Stellung der Frauen in der Familie zu verbessern bzw. die in Art. 3 des GG verankerten Gleichberechtigungsgebote zu verwirklichen. Gleichberechtigung ist nicht teilbar, wie Sie es in Ihrer Gruppierung offenbar für möglich halten. Gleichberechtigung mit entsprechender Anerkennung und Honorierung kann sich nicht auf Erwerbstätige beschränken, sondern muss in gleicher Weise für die in der Familie Arbeitenden (Mütter wie Väter) gelten.

Mit freundlichen Grüßen                                                                                                     gez. Gertrud Martin                                                                                    Bundesvorsitzende Verband Familienarbeit e. V.

Villingen, 14. Mai 2014

 

Offener Brief des Verbandes Familienarbeit e.V. an den Deutschen Frauenrat DF

 Pressemeldung 

Sehr geehrte Damen im Vorstand des Deutschen Frauenrats,

wir nehmen Bezug auf eine Stellungnahme, die Ihre Vorstandskollegin, Frau Mechthild v. Luxburg, im Zusammenhang mit der Prognosstudie „Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Maßnahmen“ abgegeben hat. Dabei ging es vorrangig um eine Wiederholung der Forderungen des Deutschen Frauenrats (DF), das Ehegattensplitting („ohne Umwege über ein sog. Familiensplitting“) und die „beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung“ abzuschaffen.

Nachdem sich der DF vehement und immer wieder neu in diesem Sinne äußert, bitten wir um die Klärung zweier Fragen:

1 ) Wie kann es sein, dass ein Verband, der lt. Satzung anstrebt,

  • den Belangen der Frauen in der Bundesrepublik Deutschland Gewicht zu geben und sie durchzusetzen Satzg 1.1)
  • die Stellung der Frauen in Familie, Berufs- und Arbeitswelt, Politik und Gesellschaft zu verbessern (Satzg.1.2)
  • die in Art. 3 des GG verankerten Gleichheits- und Gleichberechtigungsgebote zu verwirklichen (Satzg. 2),

diese Ziele zwar angeblich im Namen aller Frauen in Deutschland vertritt, dabei aber in Wirklichkeit die große Gruppe der Frauen (und weniger Männer), die in Vollzeit häusliche Erziehungs- und Pflegearbeit leisten, diskriminierend ausschließt?

2 ) Wie kann es sein, dass eine Frauenorganisation die Definition von Gleichheit und Gleichberechtigung nicht in der gleichen Werthaltung verschiedener Lebensentwürfe von Frauen, sondern lediglich in der Gleichstellung von Männern und Frauen in der Erwerbsarbeitswelt sieht?

Zu beiden Aspekten, die ja ineinandergreifen, stellen sich mehrere ergänzende Fragen:

Ist denn die patriarchale Sichtweise richtig und haltbar, dass allein der traditionell männlich gewesene Arbeitsplatz in der Produktion, dem volkswirtschaftliche Relevanz zugeschrieben wird, Anerkennung und Lohn verdient, und dass Frauen folglich nur durch die gleiche Beteiligung an dieser Arbeitswelt Gleichberechtigung erfahren könnten? Warum soll der traditionell von Frauen besetzte, reproduktive Arbeitsplatz in der Familie, der den Fortbestand und die soziale Sicherheit der Gesellschaft gewährleistet , nicht die entsprechende Anerkennung und finanzielle Absicherung erfahren?

Anerkennt der DF nicht das im GG Art.6 festgeschriebene Recht der Eltern, dass zuvörderst sie frei zu bestimmen haben, wie und durch wen ihre Kinder erzogen werden sollen? Durch die ausschließlich positive Werthaltung gegenüber der Erwerbsarbeit bei gleichzeitiger diffamierender Geringbewertung der elterlichen Erziehungsleistung wird diese Freiheit empfindlich beschnitten, ja in vielen Fällen sogar verweigert. Dem ist nicht mit der Forderung zu begegnen, die Väter sollten sich an den häuslichen Pflichten in gleicher Weise beteiligen, denn auch den Vätern ist nicht zuzumuten, die Benachteiligungen, die sich daraus ergeben, widerstandslos hinzunehmen.

Wäre es nicht eine dringende Aufgabe des DF, neben der Forderung, die Führungspositionen in Politik und Wirtschaft zu 50% mit Frauen zu besetzen, auch die finanzielle Sicherung der Frauen, die Kinder gebären und erziehen und alte Eltern pflegen, voranzubringen? Die Klage und der Rat – auch des DF – , Frauen sollten sich durch derlei Lebensentwürfe doch bitte nicht in die Armut und Altersarmut treiben lassen, ist an kurzschlüssigem Zynismus kaum zu überbieten.

Man geniert sich fast, es immer wieder zu zitieren: Kinder sind unsere Zukunft. Um nachhaltig zu agieren, muss nicht nur die Wirtschaft mit Arbeitskräften versorgt, sondern es muss den Menschen, die Elternpflichten übernehmen, ein hinreichender Entscheidungs- und Gestaltungsfreiraum geboten werden. Eine „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, die immer offensichtlicher auf die Vollzeit-Erwerbstätigkeit beider Elternteile bei gleichzeitiger Verdrängung der Familie in die Freizeitnischen hinausläuft, erfüllt diesen Anspruch nicht.

Alleinerziehende, die auch den zweiten Elternteil ersetzen müssen, gegen ihre Überzeugung aus der verantwortungsbewussten Wahrnehmung ihrer Elternpflichten herauszudrängen, hat mit Menschenwürde nichts zu tun. Modelle für Teilzeitarbeit sind solange nicht familienfreundlich, als der Lohnausfall wie selbstverständlich von der Familie aufgefangen werden soll.

Abschließend möchten wir die Frage nach dem Ehegattensplitting und der „beitragsfreien“ Mitversicherung in der Krankenversicherung wieder aufgreifen: Warum stellt sich der DF in der Sache gegen die wiederholte Rechtsprechung des BVerfG, wonach die Familie als Erwerbsgemeinschaft zu betrachten ist, in der – wie z. B. auch in einer GmbH – den Einzelmitgliedern das erzielte Einkommen zu gleichen Teilen zugeordnet und dementsprechend mit Abgaben belastet wird? Sollte es sich der DF nicht doch noch einmal überlegen, ob er nur dem Idol der emanzipatorischen Einzelkämpferin dienen möchte und das Wohl all der Frauen, die in der Familie
kooperieren wollen, hintan stellt, ja sogar dagegen Stellung bezieht.?

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbandes Familienarbeit e. V.

Wirtschaftsinstitute beurteilen Effektivität von Familientransfers

Hat der Bundesverkehrsminister je schon mal evaluieren lassen, ob die staatlichen Leistungen für sein Ressort ökonomisch sinnvoll, bzw. effektiv sind? Oder hat sich die Bundesjustizministerin etwa je darum bemüht, Einsparungspotentiale in ihrem Verantwortungsbereich  ermitteln zu lassen? Nein? – Ach!

Ganz anders Frau von der Leyen!  Als ehemalige Familienministerin war es ihr und Herrn Schäuble ein Herzensanliegen, gleich vier Wirtschaftsinstitute ( Prognos, DIW, ifo, ZEW ) damit zu beauftragen, staatliche Zuwendungen an Familien  auf ihre Effektivität / Rendite zu untersuchen. Seit wenigen Tagen liegen die Ergebnisse nun auf dem Tisch.

Nun müssen die Institute von ihrem Zahlmeister und Auftraggeber natürlich Vorgaben bekommen, auf welche Kriterien sich die zu ermittelnde Effektivität zu beziehen hat. Diese lauteten:

  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • Wahlfreiheit,
  • Gute Entwicklung von Kindern,
  • Wirtschaftliche Stabilität von Familien und Nachteilsausgleich,
  • Erfüllung von Kinderwünschen.

Wirtschaftinstituten geht es um Investition und Rendite, um Wettbewerb und Bilanzen,  humane Faktoren jedoch bleiben in deren Recherchen naturgemäß außen vor. Wer also wissen will, was dem  W o h l  von Kindern und Eltern dient, was Familien stabilisiert, wie sie autonom bleiben, darf für eine Evaluation keine Wirtschaftsinstitute  beauftragen, sondern der muss Mediziner, Juristen, Psychologen, Pädagogen und Sozialarbeiter befragen.

Dies aber war offensichtlich nicht die Absicht einer Frau Ursula v.d. Leyen. Sie wollte keine Erhebung über das  W o h l b e f i n d e n  von Familien in diesem Land, sondern sie wollte einzig Antworten auf die Frage bekommen: Welche Leistungen steigern, bzw. mindern die Erwerbstätigkeit von Müttern, wenn schon nicht mehr Geburten zu erwarten sind? Wie vom Auftraggeber erwünscht ( und bezahlt ) ermittelten die Institute, dass Kindergeld, Betreuungsgeld und Ehegattensplitting für die Steigerung mütterlichen Erwerbs schädlich seien ( Kindergeld am besten einfrieren! ), Elterngeld demgegenüber aber zu befürworten sei, da es die Mütter bereits 12 Monate nach der Geburt wieder in die Betriebe zurückführe. Ein Ergebnis, das, mit Verlaub, auch jeder  Sechstklässler hätte ermitteln können! Wer einen Musiker nach der Effektivität verkehrsbedingter Transfers befragt, bekommt eine ähnlich unqualifizierte Antwort wie sie ein Metzger abliefert, der die Transfers für die Universitäten beurteilen soll.

Worum ging es Frau von der Leyen? Nicht weniger als der Einsatz von sage und schreibe 13 Millionen unseres Steueraufkommens war es ihr wert, beweisen zu lassen, dass Transfers in Familien sich erst dann lohnen, wenn eine höhere Müttererwerbsquote und damit mehr Steuern für die Staatskasse herausspringen. Alle anderen unterstützenden Maßnahmen für Familien „lohnen“ sich demnach nicht. Dies allein war zu beweisen, und dies konnten auch nur Wirtschaftsinstitute ermitteln, weil ihnen humane Kriterien gar nicht zur Verfügung stehen.

Zudem haben die „Wissenschaftler“ schlicht  v e r g e s s e n,  den Kosten familienbezogener Transfers deren langfristigen Nutzen (ifo errechnete 2006 den Nutzen auf das Fünffache der staatlichen Transferbeträge)  gegenüber zu stellen.              V e r g e s s e n  haben Experten leider  auch, dass das Kindergeld gar keine Transferleistung ist, sondern Rückerstattung illegaler Besteuerung des Kinderexistenzminimums. Eine „wissenschaftliche“  Glanzleistung!

Die gegenwärtig prall gefüllte Steuerkasse ist  zu einem nicht unerheblichen Teil jenen Müttern zu verdanken, die auf Kosten der sicheren Geborgenheit ihrer Babys  und Kleinkinder ihrem Betrieb dauerhaft zur Verfügung stehen ( Tränengeld ) Aber wie gesagt, auf humane Kriterien kommt es heute gar nicht mehr an. Es zählt nur der Profit.

Wird nun die künftige Familienministerin die „untauglichen Transfers“ kassieren, falls Kindergeld und Ehegattensplitting als solche überhaupt durchgehen? Oder dämmert es unserer Regierungsmann/frauschaft doch allmählich, dass bei der gegenwärtigen Gesetzeslage viele Familien bereits unter der Armutsgrenze dümpeln? Dann müsste man ihnen zumindest das lassen, was ihnen von Rechts wegen zusteht ( Kindergeld, Ehegattensplitting, Betreuungsgeld ). Ergo waren die Studien völlig überflüssig, und die  13 Millionen Euro  wurden zum Fenster hinaus geworfen. Die Institute mögen sich freuen. Wie wär´s denn, wenn der Steuerzahler  Frau von der Leyen zur Kasse bäte?

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT                                                         Dieser Beitrag ging am 6. Oktober 2013 an das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen ( – Männer?) und Jugend, Berlin                                                                         Siehe auch:

http://www.onprnews.com/die-gesamtevaluation-wissenschaftlich-inkompetent-und-teuer/