Wirtschaftsinstitute beurteilen Effektivität von Familientransfers

Hat der Bundesverkehrsminister je schon mal evaluieren lassen, ob die staatlichen Leistungen für sein Ressort ökonomisch sinnvoll, bzw. effektiv sind? Oder hat sich die Bundesjustizministerin etwa je darum bemüht, Einsparungspotentiale in ihrem Verantwortungsbereich  ermitteln zu lassen? Nein? – Ach!

Ganz anders Frau von der Leyen!  Als ehemalige Familienministerin war es ihr und Herrn Schäuble ein Herzensanliegen, gleich vier Wirtschaftsinstitute ( Prognos, DIW, ifo, ZEW ) damit zu beauftragen, staatliche Zuwendungen an Familien  auf ihre Effektivität / Rendite zu untersuchen. Seit wenigen Tagen liegen die Ergebnisse nun auf dem Tisch.

Nun müssen die Institute von ihrem Zahlmeister und Auftraggeber natürlich Vorgaben bekommen, auf welche Kriterien sich die zu ermittelnde Effektivität zu beziehen hat. Diese lauteten:

  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • Wahlfreiheit,
  • Gute Entwicklung von Kindern,
  • Wirtschaftliche Stabilität von Familien und Nachteilsausgleich,
  • Erfüllung von Kinderwünschen.

Wirtschaftinstituten geht es um Investition und Rendite, um Wettbewerb und Bilanzen,  humane Faktoren jedoch bleiben in deren Recherchen naturgemäß außen vor. Wer also wissen will, was dem  W o h l  von Kindern und Eltern dient, was Familien stabilisiert, wie sie autonom bleiben, darf für eine Evaluation keine Wirtschaftsinstitute  beauftragen, sondern der muss Mediziner, Juristen, Psychologen, Pädagogen und Sozialarbeiter befragen.

Dies aber war offensichtlich nicht die Absicht einer Frau Ursula v.d. Leyen. Sie wollte keine Erhebung über das  W o h l b e f i n d e n  von Familien in diesem Land, sondern sie wollte einzig Antworten auf die Frage bekommen: Welche Leistungen steigern, bzw. mindern die Erwerbstätigkeit von Müttern, wenn schon nicht mehr Geburten zu erwarten sind? Wie vom Auftraggeber erwünscht ( und bezahlt ) ermittelten die Institute, dass Kindergeld, Betreuungsgeld und Ehegattensplitting für die Steigerung mütterlichen Erwerbs schädlich seien ( Kindergeld am besten einfrieren! ), Elterngeld demgegenüber aber zu befürworten sei, da es die Mütter bereits 12 Monate nach der Geburt wieder in die Betriebe zurückführe. Ein Ergebnis, das, mit Verlaub, auch jeder  Sechstklässler hätte ermitteln können! Wer einen Musiker nach der Effektivität verkehrsbedingter Transfers befragt, bekommt eine ähnlich unqualifizierte Antwort wie sie ein Metzger abliefert, der die Transfers für die Universitäten beurteilen soll.

Worum ging es Frau von der Leyen? Nicht weniger als der Einsatz von sage und schreibe 13 Millionen unseres Steueraufkommens war es ihr wert, beweisen zu lassen, dass Transfers in Familien sich erst dann lohnen, wenn eine höhere Müttererwerbsquote und damit mehr Steuern für die Staatskasse herausspringen. Alle anderen unterstützenden Maßnahmen für Familien „lohnen“ sich demnach nicht. Dies allein war zu beweisen, und dies konnten auch nur Wirtschaftsinstitute ermitteln, weil ihnen humane Kriterien gar nicht zur Verfügung stehen.

Zudem haben die „Wissenschaftler“ schlicht  v e r g e s s e n,  den Kosten familienbezogener Transfers deren langfristigen Nutzen (ifo errechnete 2006 den Nutzen auf das Fünffache der staatlichen Transferbeträge)  gegenüber zu stellen.              V e r g e s s e n  haben Experten leider  auch, dass das Kindergeld gar keine Transferleistung ist, sondern Rückerstattung illegaler Besteuerung des Kinderexistenzminimums. Eine „wissenschaftliche“  Glanzleistung!

Die gegenwärtig prall gefüllte Steuerkasse ist  zu einem nicht unerheblichen Teil jenen Müttern zu verdanken, die auf Kosten der sicheren Geborgenheit ihrer Babys  und Kleinkinder ihrem Betrieb dauerhaft zur Verfügung stehen ( Tränengeld ) Aber wie gesagt, auf humane Kriterien kommt es heute gar nicht mehr an. Es zählt nur der Profit.

Wird nun die künftige Familienministerin die „untauglichen Transfers“ kassieren, falls Kindergeld und Ehegattensplitting als solche überhaupt durchgehen? Oder dämmert es unserer Regierungsmann/frauschaft doch allmählich, dass bei der gegenwärtigen Gesetzeslage viele Familien bereits unter der Armutsgrenze dümpeln? Dann müsste man ihnen zumindest das lassen, was ihnen von Rechts wegen zusteht ( Kindergeld, Ehegattensplitting, Betreuungsgeld ). Ergo waren die Studien völlig überflüssig, und die  13 Millionen Euro  wurden zum Fenster hinaus geworfen. Die Institute mögen sich freuen. Wie wär´s denn, wenn der Steuerzahler  Frau von der Leyen zur Kasse bäte?

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT                                                         Dieser Beitrag ging am 6. Oktober 2013 an das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen ( – Männer?) und Jugend, Berlin                                                                         Siehe auch:

http://www.onprnews.com/die-gesamtevaluation-wissenschaftlich-inkompetent-und-teuer/

 

 

 

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