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Gerechtigkeit für Familien

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Wahlprüfsteine zur Europa-Wahl 2024

Der Verband Familienarbeit e.V. stellt an die  Parteien der BRD drei Fragen als Wahlprüfsteine im Blick auf deren familienpolitische Einstellung zur Generationengerechtigkeit, Geburtendefizit und Rentenanspruch.

Wahlprüfsteine zur Europa-Wahl 2024

Beitragsbild: Symbolbild Wahlen - Wahlzettel

 

Familien- und Sozialpolitik betreffen vor allem den Bund, die Länder und die Kommunen. Da jedoch der Erfolg bei der EU-Wahl auch auf die Bundespolitik ausstrahlt und dort gleichzeitig in 8 Bundesländern Kommunalwahlen stattfinden, bei denen die Familienpolitik auch eine Rolle spielt, stellt der Verband Familienarbeit e.V. zur EU-Wahl die nachstehenden Fragen.

Wegen des in Deutschland seit ca 50 Jahren bestehenden Geburtendefizits belastet heute der Mangel an jungen Arbeitskräften die Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft und die Funktion unseres Rentensystems. Das ist die direkte Folge einer jahrzehntelangen Politik gegen die Familien. Eltern müssen nach wie vor die Hauptlast der Investition in Kinder tragen, obwohl sie im Alter „im Umlageverfahren“ von den Kindern meist weniger Rente erhalten als Rentner ohne Kinder, Ursache ist, dass der Rentenanspruch sachwidrig fast ausschließlich an Erwerbsarbeit gebunden wird, obwohl die Renten ausschließlich von den Kindern der Rentnergeneration bezahlt werden müssen.

Aktuell ist eine Korrektur dieser familienfeindlichen Politik eine zentrale politische Aufgabe. Das ist für Deutschland besonders wichtig, weil hier das Geburtendefizit ausgeprägter ist als in den meisten anderen Ländern Europas.

Wir fragen deshalb:

1. Wie will Ihre Partei in Zukunft das zu Lasten der Familien bestehende Ungleichgewicht im „Generationenvertrag“ korrigieren?

CDU/CSU                                                                                                  Für den Generationenvertrag in der gesetzlichen Rentenversicherung leisten Familien einen wesentlichen Beitrag. Deshalb ist es für CDU und CSU von zentraler Bedeutung, dass dort die Erziehungsleistung angemessen anerkannt und berücksichtigt wird.

CDU und CSU stehen zu den Kindererziehungszeiten in der Rente, der sog. Mütterrente. Die Kindererziehungszeiten in der Rente wurden unter Unionsgeführten Bundesregierungen in den 80iger und 90iger Jahren eingeführt. Für Eltern von vor 1992 geborenen Kindern wurden sie in den vergangenen Jahren – ebenfalls unter Unions-geführten Regierungen – in zwei Schritten nochmals deutlich auf 2,5 Entgeltpunkte pro Kind angehoben. Wir setzen uns weiterhin für eine verbesserte rentenrechtliche Absicherung von pflegenden Angehörigen sowie für die Anhebung des an den Pflegegrad gekoppelten Pflegepauschbetrags ein.

CDU und CSU setzen sich dafür ein, unsere Sozialversicherungssysteme familien- und generationengerecht zu gestalten. Der generative Beitrag von Familien soll in den Sozialversicherungssystemen besser berücksichtigt und Eltern insbesondere in der Renten- und Pflegeversicherung entlastet werden.

Grüne                                                                                                                       lehnen Beantwortung ab mit der Begründung, die Fragen beträfen nur nationale Themen ohne Bezug zu Europa

SPD 

Wir haben in den letzten 20 Jahren viel dafür getan, dass familienbedingte Erwerbsverläufe in der Alterssicherung noch besser als zuvor abgesichert werden. Dazu zählen die Ausweitung der Kindererziehungszeiten auf drei Jahre und die Aufwertung von Rentenansprüchen, die in den ersten 10 Lebensjahren eines Kindes durch Teilzeitarbeit erworben werden (Kinderberücksichtigungszeiten). Die familienbedingten Steuerzuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung sind seit Langem der bei weitem umfangreichste Posten der staatlichen Familienförderung. Das ist eine deutliche Wertentscheidung zugunsten eines gerechten Ausgleichs für Versicherte mit familienbedingten Erwerbseinschränkungen in der gesetzliche Rentenversicherung.

AfD                                                                                                                      Die AfD plant eine ganze Reihe von Maßnahmen, um Familien zu entlasten und damit deren herausragende gesellschaftliche Leistung zu würdigen, wie unter anderem:

  • Erstattung oder Erlass von 20.000 € Sozialversicherungsabgaben für jedes geboren Kind.
  • Familiensplitting analog dem Ehegattensplitting für die Eltern und alle Kinder.
  • Ehe-Start-Kredit mit Teilerlass für jedes geborene Kind.

Linke                                                                                                                        Die Rentenversicherung hat kein Generationenproblem, sondern ein Gerechtigkeitsproblem: Wenn alle einzahlen, ist die Rente für alle sicher. Wir wollen die GRV zu einer Erwerbstätigenversicherung weiter entwickeln. Das bedeutet, dass alle Erwerbstätigen (also z.B. auch Beamt*innen, Selbständige und Politiker*innen) in die GRV einbezogen werden und entsprechend für alle Erwerbseinkommen Beiträge in die GRV abgeführt werden müssen. Untersuchungen zur Erwerbstätigenversicherung zeigen, dass mit einer solchen Ausweitung die GRV auch auf mittlere Sicht deutlich stabilisiert würde.

Die Linke streitet seit langem für die Einführung einer eigenständigen Kindergrundsicherung, die nachhaltig vor Kinderarmut schützt und die Familien stärkt. Unsere Kindergrundsicherung besteht aus vier Komponenten. Als Sofortmaßnahme erhöhen wir das Kindergeld auf 328 Euro monatlich. Es erhalten alle Kinder. Kinder aus armen Familien erhalten zusätzlich einen nach Alter gestaffelten Zuschlag bis zu 302 Euro. Außerdem sollen die tatsächlichen Unterkunftskosten sowie einmaliger und besonderer Bedarf (Klassenfahrten, IT-Ausstattung u. ä.) berücksichtigt werden.

Nicht zuletzt bekennt sich die Linke klar zur Stärkung der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und damit zum „Generationenvertrag“. Wir fordern das Rentenniveau von derzeit 48 auf 53 Prozent anzuheben, damit die gesetzliche Rente den erarbeiteten Lebensstandard wieder sichern möge.

Freie Wähler                                                                                                       Wir wollen jungen Menschen ermöglichen, sich auch in der heutigen Zeit bewusst für Kinder, Familie, Lebensgemeinschaft und Ehe zu entscheiden. Deswegen stehen wir für eine kostenfreie Kinderbetreuung und die Privilegierung von Ehe, Lebensgemeinschaft und Familie. Wir lehnen eine unangemessene staatliche Einflussnahme auf Erziehungsentscheidungen der Eltern und Sorgeberechtigten ab. Kinder dürfen kein Armutsrisiko sein. Der aktuell erhobene so genannte Beitragszuschlag für Kinderlose kann nur eine Übergangslösung sein. Nur durch eine zielgerichtete (steuerliche) Entlastung von Familien kann sich die Allgemeinheit an der wirtschaftlichen Bürde beteiligen, die Eltern zu tragen haben.

ÖDP                                                                                                                       Ein echter Generationenvertrag besteht aus zwei Teilen, nämlich der Versorgung der Kinder durch die Eltern (bzw. die Elterngeneration) einerseits und die Versorgung der alten Eltern (bzw. der Generation der alten Eltern) durch die erwachsen gewordenen Kinder andererseits. Die heutige Interpretation dieses Begriffs bezieht sich aber nur auf eine gemeinschaftliche Versorgung der Rentner, während die Versorgung der Kinder ganz überwiegend bei den Eltern verblieb.

Dieses Ungleichgewicht ist auszugleichen. Wenn die erwachsen gewordenen Kinder durch die gesetzliche Rentenversicherung verpflichtet werden, für alle Alten, also nicht nur für die Eltern, sondern auch für deren kinderlose Altersgenossen zu sorgen, dann müssen zuvor auch alle Erwerbstätigen finanziell für die Kinder sorgen und zwar unabhängig davon, ob sie eigene Kinder haben oder nicht.

Familienpartei                                                                                          

Die zentrale Grundidee des Generationenvertrages besteht darin, dass jüngere berufstätige Generationen Beiträge in die laufende Rentenkasse einzahlen.

Die EU ist bis heute in ihrem Kern eine Agrar-, Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft, aber noch keine Sozialgemeinschaft. Die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt dazu: „Im Vertrag über die Arbeitsweise der EU ist eindeutig festgelegt, dass Maßnahmen der EU in die sozialen Sicherungssysteme der Mitgliedsstaaten allenfalls nachrangig eingreifen dürfen. Es gilt der Grundsatz der Subsidiarität. Der Grundsatz, dass die Sozialpolitik, auch und gerade in der Alterssicherung, in die ausschließliche Zuständigkeit der EU-Mitgliedsstaaten fällt, weicht seit einigen Jahren allerdings auf.“ Unsere Familien-Partei ist im Europaparlament und in unserer EVP Fraktion der „soziale Motor“. Erst im Dezember 2023 hat unser Europaabgeordneter Geuking mit 384 Ja-Stimmen ein sozialversicherungspflichtiges Erziehungsgehalt und ein Kinderkostengeld auf den Weg gebracht. Auch wenn die Medien dieses verschweigen, bleibt es doch eine der größten sozialpolitischen Errungenschaften in Europa für junge Familien. Unsere Partei sieht für Deutschland ein sozialversicherungspflichtiges Erziehungsgehalt von 1800,- Euro. Dadurch werden erhebliche zusätzliche Zahlungen in die Rentenkasse erfolgen um den Generationsvertrag zu stützen. Uns ist jedoch klar, dass die Rentenkasse zusätzliche Einnahmequellen benötigt, wie z.B. aus zweckgebundenen Verbrauchssteuern und Kapitalerträgen. Unser Ziel ist es, ein selbstbestimmtes Renteneintrittsalter das an den Lebensleistungen gekoppelt ist und ein Altern in Würde ermöglicht einzuführen. Der erste Schritt ist mit unserem Erziehungsgehalt bereits eingeleitet. Es liegt nun an die Wähler ob wir unsere europäische Sozialpolitik fortsetzen können um diese Familiengerecht auszugestalten. Der Anfang wurde gemacht.

Piraten                                                                                              Unser Rentensystem ist in Sachen Finanzierung schon lange auf dem absteigenden Ast. Wie der ehemalige Bundesarbeitsminister Blüm einmal sagte, die seien sicher, sagte er nichts darüber, von welcher Höhe und ab welchem Alter er spricht. Insofern setzten wir uns seit über 10 Jahren für eine Reform der Rentenversicherung ein:

– Alle bestehenden Rentensysteme, berufsständischen Versorgungssysteme und Pensionen im öffentlichen Dienst werden zu einer Rentenkasse zusammengeführt.

– Alle steuerpflichtigen Einkommen und Kapitalerträge werden zur Zahlung von Rentenbeiträgen verpflichtet. Keine Berufsgruppe wird ausgenommen, die Bemessungsgrenze soll entfallen.

– In die Rentenkasse zahlen alle in Deutschland lebenden Menschen einkommensabhängig ein.

– Die Beiträge von Selbstständigen werden sich an ihren jeweiligen Unternehmenszahlen orientieren, sodass diese in ihrer Existenz nicht gefährdet werden.

– Die Rentenbezüge bewegen sich in einem Korridor von Mindest- bis Maximalrente. Die Renten werden jährlich um einen Faktor, der die Inflationsrate berücksichtigt, angepasst. Dieser Faktor berücksichtigt außerdem die Änderung weiterer Kosten, wie zum Beispiel Gesundheitskosten.

– Die staatliche Rentenkasse verwaltet sich eigenverantwortlich, ohne direkten Zugriff durch den Staat. Der Staat schafft den gesetzlichen Rahmen. Die Rentenkasse ist für die Rente zweckgebunden!

BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht)

Vielen Dank für die Zusendung Ihrer Wahlprüfsteine. Leider ist es unserer jungen Partei noch nicht möglich, auf die vielen eingehenden Wahlprüfsteine zu antworten, wie wir es gerne täten. Das heißt nicht, dass wir Ihre berechtigten Anliegen nicht wahrnehmen, sondern dass wir es personell noch nicht schaffen, differenziert zu antworten. Zudem behandelt unser Wahlprogramm die verschiedenen Themen noch nicht in aller Tiefe. Bis zur Bundestagswahl 2025 wollen wir deshalb mit sogenannten Expertenräten unser Profil schärfen. Wenn Sie Interesse an der Teilnahme an einem Expertenrat Ihrer Thematik haben, schicken Sie uns bitte eine Anfrage über kontakt@bsw-vg.de mit Angabe des Themenfelds und warum Sie dafür als Experte in Frage kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis und gutes Gelingen Ihrem Verband.

2. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Eltern künftig wieder frei entscheiden können, ob sie ihre U3-Kinder selbst betreuen oder in einer Krippe betreuen lassen, statt sie durch einseitige Finanzierung der Krippenbetreuung auf diesen Weg zu drängen?

CDU/CSU                                                                                                 

CDU und CSU setzen sich für Wahlfreiheit ein. Familien können und sollen selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder eigenständig oder in einer Krippe betreuen lassen wollen. Wir wissen um die unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebenssituationen der Menschen. Selbstverständlich unterstützen wir auch Eltern, die sich dafür entscheiden, ihre Kinder in den ersten Lebensjahren selbst zu betreuen, wie z.B. mit dem bayerischen Familiengeld. Darüber hinaus profitiert, wenn ein Elternteil zuhause bleibt, um sich ganz der Kindererziehung zu widmen, die Familie von zahlreichen steuerlichen Vorteilen, wie etwa dem Ehegattensplitting. Wir setzen uns dafür ein, Familien finanziell zu entlasten und ihnen zu geben, was für alle Familien wichtig ist: Zeit füreinander, Sicherheit, mehr finanzielle Spielräume sowie gute Schulen und Kitas. Die meisten Familien wünschen sich mehr Zeit. Für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf wollen wir flexiblere Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle für verschiedene Lebensphasen ermöglichen.

Wir wollen es Eltern ermöglichen, selbstbestimmt und eigenverantwortlich über die Gestaltung ihres Lebens mit Kindern zu bestimmen und sie durch unsere familienpolitischen Leistungen bestmöglich dabei unterstützen.

Grüne                                                                                                                         Siehe unter Frage 1

SPD                                                                                                                         Für die SPD ist klar: Wir unterstützen Familien so, wie sie heute in vielfältigen Formen leben und leben wollen. Wir wollen echte Wahlfreiheit schaffen, ohne ein Lebensmodell vorzugeben. Anders als in vielen anderen europäischen Ländern scheiterte dies jedoch in Deutschland lange an einem bedarfsgerechten Angebot an Kitas und Ganztagsschulen als Voraussetzung für die sowohl von Männern als auch von Frauen weit überwiegend gewünschte Verbindung von Familie und Beruf.

Wir haben daher seit 2006 das öffentliche Bildungs- und Betreuungsangebot mit einer erheblichen finanziellen Kraftanstrengung massiv ausgebaut und sind inzwischen mit rund 500 000 neuen Kitaplätzen weit vorangekommen. Die Inanspruchnahme dieser Angebote bleibt freiwillig, dennoch steigt der Bedarf von Jahr zu Jahr. Deswegen klafft die Lücke zwischen Bedarf und Angebot weiter auseinander, besonders in den westlichen Bundesländern. Wir wollen daher die Zahl der Kita-Plätze weiter ausbauen.

AfD                                                                                                                            Die AfD setzt sich für eine echte Wahlfreiheit ein, ob Eltern ihr Kind selbst erziehen oder in eine Einrichtung geben. Dazu wird die AfD ein Erziehungsgehalt einführen, das in den ersten drei Jahren den Verlust des Netto-Einkommens ausgleicht, wenn ein Elternteil zu Hause bleibt, um die Erziehung zu übernehmen.                                                                                                                    Die Linke                                                                                                                    Die Eltern können bereits frei entscheiden. Eine einseitige Finanzierung der Krippenbetreuung sehen wir aufgrund der von uns nicht geteilten Möglichkeit des steuerlichen Ehegattensplittings nicht. Gleich gute Bildung für alle Kinder, deren Eltern aufgrund zu geringer Einkommen diese Möglichkeit nicht nutzen können, braucht daher eine Förderung der Krippen. Es sollte selbstverständlich sein, dass es nicht durchs Schuldach regnet, die Toiletten sauber sind und jedes Schulkind ein mobiles Endgerät sowie Zugang zu Datenvolumen hat. Die fehlenden Pädagog*innen und die kaputtgesparte Infrastruktur sind das Problem, nicht die Wahlfreiheit der Eltern. Nötig ist ein Aufbauprogramm für mehr Erzieher*innen, Lehrer*innen und Sozialpädagog*innen. Ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz bedeutet Anspruch auf gute Betreuung, kleine Gruppen, gut bezahlte und ausgebildete Erzieher*innen und keine Gebühren. Allen Kindern muss von Anfang an ganztags das gemeinsame Leben und Lernen mit anderen Kindern in Kindertageseinrichtungen ermöglicht werden. Ob die Kinder das machen, entscheiden die Eltern.

Freie Wähler                                                                                                      

Die Familie ist die Keimzelle unserer Gesellschaft. Bereiche, die die Familie selbst regeln kann, darf der Staat nicht antasten. Dabei sind die Erziehung und Sorge für die heranwachsende Generation das natürliche Recht und die Pflicht der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten. Der Staat soll sie bei der Kindererziehung unterstützen. Sie müssen im Rahmen der Gesetze frei über die Gestaltung ihres Familienlebens entscheiden können.

Gleichzeitig ist die Sicherung der kostenfreien Kinderbetreuung und Bildung eine unserer zentralen Forderungen. Frühkindliche Bildung wirkt sich positiv auf die zukünftigen Bildungs- und Lernprozesse unserer Kinder aus und trägt maßgeblich dazu bei, Chancengleichheit zu schaffen. In den ersten Lebensjahren bis zum Grundschuleintritt wird die Basis für die Entwicklungs- und Bildungschancen unserer Kinder gelegt. Wir wollen eine bundesweite Bildungspolitik, bei der alle Kinder unabhängig vom Geldbeutel der Eltern ihre Lebenstüchtigkeit und ihre Fertigkeiten ausbilden können.

ÖDP                                                                                                                                Die schon aufgrund der gesetzlichen Rentenversicherung erforderliche gemeinsame Finanzierung der Kinderkosten darf nicht an eine vorgegebene Betreuungsart gebunden werden. Wenn der Staat den garantierten Krippenplatz für U3-Kinder mit 1.200 € pro Monat finanziert, dann hat er den selbst betreuenden Eltern den gleichen Betrag zu gewähren. Es ist sachlich nicht zu rechtfertigen, die elterliche Betreuung geringer zu bewerten als die Betreuung in einer Krippe. Auch das Grundgesetz fordert die Entscheidungsfreiheit der Eltern über die Art der Kinderbetreuung. Eine einseitige Förderung der Fremdbetreuung ist daher nicht verfassungskonform.

Familienpartei                                                                                           Siehe hierzu auch Antwort zu 1.

Mit der Einführung des Erziehungsgehaltes, das wir bereits Europaweit auf den Weg brachten, wird unsere Partei sich dafür einsetzen, jegliche Kinderbetreuung Angebots- und Finanzfrei einzuführen. Nur so ist es gewährleistet, dass alle Eltern ein selbstbestimmtes Leben führen können um Familie und Beruf bei Bedarf im Einklang zu bringen.

Piraten                                                                                                                         Zuerst einmal ist zu sagen, dass alle Bundesländer einzeln entscheiden, ob/in welchem Rahmen/wie lange/ab welchem Alter Kinder kostenfrei betreut werden. Damit beginnt schon hier die Entscheidung bzw. der Unterschied, welche Kinder organisierte Bildung erhalten und welche nicht. Im Optimalfall (Einhaltung Personalschlüssel, Einsatz von Fachkräften) ist auch eine Krippe eine Bildungseinrichtung und kein Aufbewahrungsort. Hierfür wurden sogenannte Orientierungspläne aller Bundesländer erarbeitet, die sich mit den verschiedenen Bildungsbereichen der kindlichen und frühkindlichen Bildung auseinandersetzen und verbindliche Richtlinien darstellen. Wer also kann es sich leisten, oder eben nicht.

Da wir als Partei für die weitgehende Entscheidungsfreiheit der Menschen eintreten, sollte auch die Betreuung des U3-Kindes daheim eine bewusste Entscheidung sein können, ohne dass die finanzielle Situation eine Rolle spielt und entsprechend finanziell ermöglicht werden. Es kann nicht im Sinne der Familie sein, dass man rein durch finanzielle Aspekte „gezwungen“ ist, sein Kind in die U3-Betreuung zu geben, weil andernfalls die Familie finanziell überfordert wird und nicht bestehen kann.

BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht)

siehe unter Frage 1

3. Was halten Sie von der gegenwärtigen „Lohnersatzfunktion“ des Elterngeldes, die die Betreuung eines Kleinkindes wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit behandelt, statt als Arbeit zu betrachten? Nach unserer Überzeugung ist die elterliche Kinderbetreuung als eine Arbeit anzusehen, die heute aufgrund unserer Rentengesetzgebung allen ehemals Erwerbstätigen zugutekommt und deshalb mit einem für alle gleichen Lohn abzugelten ist statt durch einen vom vorangegangenen Erwerbslohn abhängigen „Lohnersatz“.

CDU/CSU                                                                                                  CDU und CSU nehmen bei den familienpolitischen Maßnahmen die unterschiedlichen Lebensmodelle der Familien in den Blick. Mit dem Elterngeld als zeitlich befristete Leistung haben wir einen Raum für Familien geschaffen, um sich in den ersten Lebensmonaten des Kindes finanziell abgesichert ganz der Kindererziehung widmen zu können. Wir messen der elterlichen Arbeit bei der Kindererziehung und Kinderbetreuung einen hohen Stellenwert bei, sie leisten tagtäglich einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Wir bekennen uns zum Elterngeld als familienpolitische Leistung. Wir wollen finanzielle Spielräume für Familien sichern und gerade auch alleinerziehende Mütter und Väter sowie kinderreiche Familien stärker unterstützen.

Darüber hinaus gibt es auch viele familienpolitische Leistungen, die unabhängig von der Berufstätigkeit eines oder beider Elternteile sind. Eine solche bewährte familienpolitische Leistung ist das Kindergeld, für dessen Erhöhung sich CDU und CSU verlässlich eingesetzt haben und weiter einsetzen werden. Entsprechend wurde auch der steuerliche Freibetrag und der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder mehrfach erhöht.

Grüne                                                                                                                         Siehe unter Frage 1

SPD                                                                                                                         Kinder und Jugendliche brauchen Liebe und Zuwendung. Ältere Angehörige benötigen Alltagshilfe oder Pflege. Die Haushaltsführung erfordert Aufmerksamkeit und kostet Zeit. All dies ist Arbeit – unbezahlte Sorgearbeit. Von zeitlich befristeten Freistellungen abgesehen, die wir kontinuierlich ausgebaut haben, kann diese Sorgearbeit auf Dauer nicht die wirtschaftliche Absicherung einer bezahlten Erwerbsarbeit erfahren. Deshalb müssen wir dafür Sorge tragen, dass beides fairer verteilt wird. Denn derzeit wird sie weiterhin überwiegend von Frauen geleistet, die zugleich die finanziellen Risiken dieser ungleichen Verteilung tragen.  – in der Erwerbsphase, nach Trennung und im Alter.

Daher wollen wir unter anderem auch das Elterngeld so weiter entwickeln, dass die Anreize für Väter und deren Verhandlungsposition am Arbeitsplatz gestärkt wird, ohne Familien ihre Wahlmöglichkeiten zu nehmen: mit einem „6:6:6-Modell“. Jeder Elternteil hat Anspruch auf sechs Monate Elterngeld, ein Drittel ist frei verfügbar.

AfD                                                                                                                       Die AfD möchte das Elterngeld durch das deutlich höhere Erziehungsgehalt ersetzen. Der Name „Erziehungsgehalt“ sagt bereits aus, dass auch die AfD die Erziehungsarbeit im Vergleich zu einer Erwerbstätigkeit als absolut gleichwertig ansieht. Allerdings ist auch das Erziehungsgehalt als Lohnersatzleistung konzipiert, um den enormen Migrationsanreiz zu verhindern, den eine bedingungslose Auszahlung entfalten würde

Die Linke                                                                                                          Sorgearbeit muss besser anerkannt werden, daher setzt sich Die Linke grundsätzlich dafür ein, dass familiäre Sorgearbeit rentenrechtlich besser anerkannt wird. So fordern wir, dass auch für vor 1992 geborene Kinder drei volle Entgeltpunkte bei der sogenannten „Mütterrente“ anerkannt werden. Wir fordern Arbeitszeitmodelle, die es Müttern und Vätern ermöglichen, ihren Beruf mit Familie und Privatleben unter einen Hut zu bringen. Um die partnerschaftliche Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit in den Familien zu fördern, wollen wir in Deutschland den Elterngeldanspruch auf zwölf Monate pro Elternteil verlängern. Der Elterngeldanspruch gilt individuell und ist nicht auf den anderen Elternteil übertragbar. Zudem braucht es einen zusätzlichen Elternschutz von zehn Tagen bezahlter Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt des Kindes. Eine Anrechnung des Elterngeldes auf Transferleistungen lehnen wir generell ab.

Freie Wähler                                                                                                       Wir wollen, dass Familien angemessen bei der Erziehung von Kindern unterstützt werden. Ihnen dürfen keine Nachteile bei der Rentenberechnung erwachsen. Darüber hinaus gilt es Familien besonders in der Besteuerung zu berücksichtigen. Wir treten für eine steuerliche Entlastung von Familien ein. Familien mit Kindern müssen begünstigt werden. Dies kann durch eine Aufstockung der steuerlichen Freibeträge erreicht werden. Uns ist wichtig, dass Eltern Zeit für ihre Kinder haben. Wir wollen deshalb gemeinsam mit der Wirtschaft dafür sorgen, dass attraktive Arbeitszeitmodelle, Telearbeit und Möglichkeiten für Homeoffice geschaffen werden und zusätzliche Betriebskindergärten flächendeckend eingerichtet werden.

ÖDP                                                                                                                                Die Betreuung und Erziehung von U3-Kindern ist weder wie eine Krankheit noch wie eine Arbeitslosigkeit zu behandeln, sondern als Arbeit, unabhängig davon, ob das in einer Betreuungseinrichtung, durch eine Tagesmutter oder durch die Eltern des Kindes erfolgt. Daher hat sich der Lohn für diese Arbeit nicht am vorangegangenen Lohn oder Gehalt zu orientieren, sondern eher am Durchschnittseinkommen der Erwerbstätigen.

Familienpartei                                                                                           Siehe hierzu auch unsere Antworten zu 1. und 2.

Nach unserer Überzeugung ist die elterliche Kinderbetreuung als eine Arbeit anzusehen, die heute aufgrund unserer Rentengesetzgebung allen ehemals Erwerbstätigen zugutekommt und deshalb mit einem für alle gleichen Lohn abzugelten ist statt durch einen vom vorangegangenen Erwerbslohn abhängigen „Lohnersatz“.

Genau dazu dient das Erziehungsgehalt und das Zusätzliche europäische Kinderkostengeld, dass wir, ich betone es nochmals, bereits im Dezember 2023 mit 384 Ja Stimmen im Europaparlament nach harten jahrelangen Verhandlungen auf den Weg brachten. Nun gilt es uns bei dieser Europawahl zu bestätigen, nur so können wir zukünftig unser bereits erreichtes Familienfreundlich ausgestalten und unsere erfolgreiche Politik fortsetzen!

Piraten                                                                                                                          Prinzipiell setzen wir uns für die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) ein. Mit dessen Einführung könnten alle Menschen unabhängig von ökonomischen Zwängen entscheiden, ob sie ihre Zeit für eine bezahlte oder eine ehrenamtliche Arbeit aufwenden möchten. Da das BGE auch im Alter in gleicher Höhe gezahlt würde, käme es auch wenn nur ehrenamtlich gearbeitet worden wäre, zu keinerlei Wohlstandsverlust.

BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht)

Siehe unter Frage 1.

Die Parteien „FDP“, „Die Partei“ und „Tierschutz“ haben bis zum 18.03.2024 auf unsere Fragen nicht geantwortet.

 

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Schildbürgergesetz

 

Liebe Leser dieser Seite,

ich leite eine Information von Frau v. Beverförde ( DEMO für ALLE) zum sog. Selbstbestimmungsgesetz der Ampelregierung weiter, das es Kindern und Jugendlichen erleichtern soll, ihr Geschlecht zu ändern, auch ohne Einwilligung der Eltern.

Hier finden Sie auch die Links zu einem Aktionsvideo und einem Erklärvideo zum Thema mit dem Wunsch, dies weit zu verbreiten.

Bundesregierung einigt sich auf Entwurf zum „Selbstbestimmungsgesetz“

Unsere Ampelregierung ist inzwischen einen Schritt weiter. Ihr lang ersehntes Schildbürgergesetz zur „Selbstbestimmung des Geschlechts ist auf dem Weg in den Bundestag.

Nach x-fachem Scheitern einigte sich das Bundeskabinett gestern auf einen Entwurf für das „Selbstbestimmungsgesetz“, der, so Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), „allen Bedenken – und seien sie noch so fernliegend – Rechnung“ trage.

Folgendermaßen versucht die Ampel-Regierung den zahlreichen Kritikern, auch aus den eigenen Reihen, den Wind aus den Segeln zu nehmen: Für den Zugang zu Schutzräumen sollen weiterhin Vertragsfreiheit und Hausrecht gelten, das Offenbarungsverbot soll Ausnahmen für Ehepartner und direkte Verwandte bieten, und der Tatbestand des Verstoßes soll eine tatsächliche Schädigung des Betroffenen voraussetzen. Zwecks Rückverfolgung von Straftätern soll zudem die Änderung des Geschlechtseintrags Behörden wie dem BKA mitgeteilt werden, und so weiter und so fort.

Wer ein Naturgesetz per Mehrheitsbeschluss außer Kraft setzen will, hat es eben nicht ganz leicht…

Der gefährlichste Kern des Gesetzes bleibt jedenfalls unangetastet: Einmal jährlich soll der Geschlechtseintrag ohne jegliche Hürden geändert, die elterliche Zustimmung bei 14–18jährigen durch das Familiengericht ersetzt und „Elternteil“ statt „Vater“ oder „Mutter“ in die Geburtsurkunde eingetragen werden können.

Das Geschlecht soll beliebig werden und das Kinder schützende Elternrecht mißachtet. Vor allem werden verunsicherte Minderjährige dazu verführt, den gesundheitsschädlichen Weg der „Geschlechtsumwandlung“ weiter zu gehen – inklusive Pubertätsblockern, gegengeschlechtlichen Hormonen und operativen Eingriffen.

Das werden wir nicht kampflos zulassen. Sobald der Gesetzentwurf im September in den Bundestag kommt, werden wir eine große Aktion starten, um die Abgeordneten für ein NEIN zu gewinnen.

Bis dahin müssen wir die entscheidenden Kritikpunkte stärker als bisher in die Debatte einbringen. Klar ist: Die Entscheidung der Abgeordneten wird auch von der öffentlichen Meinung abhängen, die wir durch unsere gemeinsame Aufklärungsarbeit prägen können!

Teilen Sie deshalb jetzt unser kurzes Aktionsvideo und unser animiertes Erklärvideo zum „Selbstbestimmungsgesetz“ auf Facebook, Telegram, WhatsApp, Twitter & Co. und versenden Sie sie via E-Mail an Ihre Freunde und Bekannten. Wenn Sie mehr tun möchten, finden Sie auf unserer Webseite weitere Aktionen, Ideen und Informationen.

Herzliche Grüße, Ihre Hedwig v. Beverfoerde

P.S.: Das „Selbstbestimmungsgesetz“ muss gestoppt werden! Helfen Sie uns dabei bitte mit Ihrer Spende – entweder per Überweisung oder per Paypal.

Wahlprüfsteine für Bayern und Hessen, 8. Oktober 2023

Der Verband Familienabeit e. V. hat den Parteien der bayrischen und hessischen Landespolitik folgende  sechs Fragen zur Beantwortung vorgelegt, damit die Wählerschaft sich informieren kann, wo sie am 8. Oktober ihr Kreuzchen macht.

Befragt wurden in Bayern: CSU, Grüne, Freie Wähler, AfD, SPD, FDP, Linke, ÖDP

in Hessen: CDU, Grüne, SPD, AfD, FDP, Linke, Freie Wähler, Die Partei, Piraten,        ÖDP

1. Betreuungsgeld

Wird sich Ihre Partei im Landtag dafür einsetzen, dass in Bayern ein Landesbetreuungsgeld für U3-Kinder eingeführt wird, das in der Höhe etwa der staatlichen Finanzierung eines Krippenplatzes entspricht, um eine Gleichberechtigung selbst betreuender Eltern zu erreichen?

2. „Gleichstellungspolitik“

Wird sich Ihre Partei im Bundesrat für eine Beseitigung der Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder und von jungen Eltern im Elterngeldgesetz einsetzen, die heute regelhaft ein niedrigeres Elterngeld erhalten? Unser GG verlangt eine Gleichbehandlung aller Eltern.

3. Rentenrecht

Wird sich Ihre Partei, sollte sie Regierungsverantwortung erhalten, (z.B. über den Bundesrat) dafür einsetzen, dass Kinder beim Rentenanspruch ein stärkeres Gewicht erhalten, da beim bestehenden Umlageverfahren ausschließlich die Kinder einer Generation deren Renten finanzieren.

4. Ganztagsschulen

Befürwortet Ihre Partei die Ausweitung von verpflichtenden Ganztagsschulen? Wenn ja, wie halten sie das für vereinbar mit dem Recht der Eltern, ihre Kinder neben der Schule gemäß deren speziellen Neigungen und Bedürfnissen individuell zu fördern (auf sportlichem, künstlerischem Gebiet u.a.)?

5. Missverhältnis zwischen Alterssicherung und Jugendsicherung

Halten Sie das heute bestehende Missverhältnis zwischen der Finanzierung von Alters- und Jugendsicherung nach dem Prinzip: „Eltern investieren; andere profitieren“ für sachgerecht und verfassungsgemäß?

6. Tendenz zur Zerstörung der traditionellen Familie

Wie beurteilt Ihre Partei die These, dass der traditionellen Familie durch das unter 5. angeführte Missverhältnis, die wirtschaftliche Grundlage entzogen wird?

 

Die Antworten für Bayern finden Sie hier:

Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2023 in Bayern

Die Antworten für Hessen finden Sie hier:

Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2023 in Hessen

Positionspapier zum „Selbstbestimmungsgesetz“

Die Initiative DEMO für ALLE hat ein wissenschaftlich fundiertes Positionspapier veröffentlicht, mit dem sie, aus Sorge um die lebenslangen Schäden der Jugendlichen, im Bundestag die Debatten prägen und die Mehrheitsverhältnisse kippen will.

https://demofueralle.de/wp-content/uploads/2022/12/Positionspapier_DemoFuerAlle_SBG.pdf

Darum geht es:

  • Das Selbstbestimmungsgesetz gefährdet Mädchen
  • Frauenräume ohne Schutz vor Übergriffen
  • Bisherige Rechtslage – Das Transsexuellengesetz
  • Das neue Selbstbestimmungsgesetz – Kritische Punkte
  • Gefahren für Kinder – Das Selbstbestimmungsgesetz initiiert
    medizinische Fehlentscheidungen
  • Transgender als Massenphänomen unter Jugendlichen
  • Vor allem Mädchen – Soziographie des Transgender-Trends                                   Ursachen für den Transgender-Trend
  • Zahlreich bereute Geschlechtsumwandlungen – Detransitioner
  • Abkehr vom trans-affirmativen Ansatz in anderen Ländern vs. Deutschland
  • Politischer Beistand für die Fehldiagnose Trans
  • Pubertätsblocker – Gefahr für Gesundheit und Ende der Selbstbestimmung
  • Gefahren für Frauen – Das Selbstbestimmungsgesetz verletzt Schutzräume
  • Nein zum Selbstbestimmungsgesetz

Und wer ist bei den Kindern?

Die Schwäbische Zeitung berichtet über ein Treffen von Herrn Staatssekretär Volker Schebesta (CDU) vom Kultusministerium, Frau MdL Petra Krebs (Grüne) und Herrn MdL Raimund Haser (CDU) in Kißlegg. Gründe dafür sind der Personalmangel und immer mehr Kinder in Betreuung  in den großen und kleinen Ortschaften des württembergischen Allgäus.
Unter den „professionellen“ Vorschlägen fehlt der praktikabelste, nämlich die staatliche Betreuungssubvention von mtl. 1200 € bis 1300 € den Müttern selbst umzuwidmen, wenn diese bereit sind, ihren Arbeitsplatz über zwei Jahre zu verlassen, um ihr Kind selbst zu betreuen. Das würde die Einrichtung entlasten und wäre auch ein Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit gegenüber Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, bisher aber grundgesetzwidrig leer ausgehen.

 

LESERBRIEF

Schwäbische Zeitung, 10. März 2023
 
Und wer ist bei den Kindern?
 
„Viel zu wenige Betreuerinnen für viel zu viele Kinder“ so klagen Eltern und Kommunen. Wie lässt sich dieses Problem lösen ohne Kürzungen oder Schließungen? Jedes Kind von 1 bis 3 Jahren hat seit 2005 einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, damit die Mütter einen Arbeitsplatz besetzen und Steuern und Sozialabgaben abführen. Im Gegenzug subventionieren wir Steuerzahler jeden Kitaplatz mit 1200 bis 1300 Euro. Von dieser Subvention sind Eltern leider ausgeschlossen, wenn sie ihre Kinder selber betreuen. Diese Regelung verstößt eindeutig gegen das Gleichheitsgebot nach Art. 3 Grundgesetz, nach welchem  jedem betreuten Kind diese staatliche Unterstützung zusteht. Dem Staat ist es also gar nicht erlaubt, verschiedene Arten der Kinderbetreuung ungleich zu finanzieren, da dies einer Bevormundung der Eltern gleichkommt und deren freie Entscheidung unmöglich macht.
 
Herr Staatssekretär Volker Schebesta verspricht: „Die Freude, Kinder ins Leben zu begleiten, wollen wir in den Vordergrund rücken.“ Kinder ins Leben zu begleiten ist nicht auf eine staatliche Einrichtung beschränkt. Es gibt keinen Grund, die U3-Betreuung außerhalb der Familie besser zu honorieren als die innerhalb der Familie. So manche Mutter würde ihr Kind 1:1 selbst in Armen behalten, bekäme sie den Obolus aus der Staatskasse ausbezahlt. Unser Vorschlag: Familienbetreuung genauso bezuschussen wie Kitabetreuung und nach Möglichkeit die Kleinsten sich zuhause liebevoll umsorgt und gebunden entwickeln lassen. Das kostet den Staat keinen einzigen Cent mehr als bislang, außer einer Arbeitsplatzgarantie für die Mütter/Väter nach der Betreuungszeit.

 

Elterninitiative für Familiengerechtigkeit im Bündnis  RETTET  DIE  FAMILIE
Bärbel Fischer
 

Familie im Fadenkreuz

Warum Kinder echte Eltern brauchen:

Video-Interview mit Raphael M. Bonelli

der Neurowissenschaftler und Psychiater Univ.-Doz. DDr. Raphael M. Bonelli ist für seine originellen und tiefgründigen Vorträge weithin bekannt. Deshalb hat es mich besonders gefreut, daß er mir im Rahmen unserer Video-Reihe „Mitmütter und Mehreltern: Familie im Fadenkreuz“ ein ganz besonderes Interview gegeben hat. Hier ein paar Zitate vorab:

  • „Das Potential der Familie ist einfach, dass Vater und Mutter, wenn sie beide auf das Kind schauen, einen faszinierend verschiedenen Blick haben, aber diese zwei Sichtweisen auf das Kind sind komplementär, die passen irrsinnig gut zusammen.“
  • „So wie es ist, dass ein Kind natürlicherweise einen Vater und eine Mutter hat, das ist gut so wie es ist. (…) Prinzipiell ist das gut konzipiert, weil sich eben Kinder in verschiedenen Phasen mehr dem einen [weiblichen] oder dem anderen [männlichen] Prinzip verschreiben.“
  • „Je männlicher der Mann und je weiblicher die Frau, umso besser ist es für das Kind. Wenn der Mann bei seinen Schwerpunkten bleibt und die Frau bei den ihren, dann ist es für die kindliche Entwicklung am besten, – wenn [vorausgesetzt daß] sie aufeinander hören. (…) Die Kinder können aufblühen in dieser Dualität des Seins.

In nur 35 Minuten erläutert der Österreicher, was Familie überhaupt ist, wie sie funktioniert und wie wichtig es wirklich ist, in welcher Beziehung die Eltern zueinander stehen.

Sehen Sie sich das Video-Interview hier an.

Diese Interview-Reihe wird am Sonntag, 19. Juni fortgesetzt.

Weiterhin empfehle ich Ihnen das grundlegende Video-Interview mit dem Philosophen Dr. Sebastian Ostritsch, mit dem wir u.a. über die Frage sprechen, ob es ein Recht auf ein Kind gibt.

Ebenfalls sehr sehenswert: Unser Gespräch mit der Lebensschützerin Miriam Becker, die u.a. über die pränatale Bindung zwischen Mutter und Kind sowie über die Folgen von Leihmutterschaft spricht.

Eilt! Schreiben Sie an Ihre BT-Abgeordneten! Impfpflicht verfassungswidrig!

Eine COVID-19-Impfpflicht ist verfassungswidrig

9. März 2022

Verehrte Bundestagsabgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren,

Sie werden bald über ein Gesetz zu einer Impfpflicht zu entscheiden haben. Durch eine Impfpflicht werden Grundrechte eingeschränkt, u.a. das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit mit der Gefahr einer Verletzung der Menschenwürde und der Selbstbestimmung. Wir, die 81 unterzeichnenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, übergeben Ihnen mit diesem Schreiben Argumente für eine verfassungskonforme Entscheidung in dieser Sache.

Eine verfassungsrechtliche Prüfung umfasst vier Fragen:
1.) Welches Ziel dieses Gesetzes ist verfassungskonform?
2.) Ist diese Maßnahme, d.h. eine Impfpflicht, mit Blick auf dieses Ziel geeignet?
3.) Ist diese Maßnahme erforderlich?
4.) Ist diese Maßnahme angemessen?

Grundsätzlich gilt dabei aus juristischer Sicht erstens, dass die Beweislast auf Seiten des Gesetzgebers, also bei Ihnen, liegt. Es gilt zweitens, dass nicht ausgeräumte triftige Bedenken in einem einzigen der vier Punkte genügen, um eine Impfpflicht als verfassungswidrig auszuweisen.

Wir zeigen im Folgenden, dass bei allen o.g. Kriterien durchgreifende Bedenken bestehen und die gesetzliche Anordnung einer Impfpflicht demnach verfassungswidrig wäre. Umfassende Nachweise zu unseren einzelnen Argumenten finden Sie in den Anlagen, auf die wir jeweils verweisen.

Ad 1.) Das grundrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht verbietet es, den Einzelnen zu seinem eigenen Schutz zur Impfung zu verpflichten. Verfassungsrechtlich kommt nur das Ziel des Fremdschutzes infrage, wobei es nicht um den absoluten Ausschluss jeglicher Gefährdung der Gesundheit Dritter gehen darf, den der Staat auch sonst nicht garantieren kann. Zulässig erscheinen hier allein zwei Ziele:
a.) die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf (Intensivpatienten und Todesfälle) auf ein Niveau zu senken, das dem anderer Infektionskrankheiten entspricht;
b.) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.

Ad 2.) Die Geeignetheit einer Impfpflicht ist zweifelhaft, weil die verfügbaren COVID-19-Impfstoffe keine ausreichende Immunität und damit keinen ausreichenden Fremdschutz erzeugen:
a) Nach wenigen Wochen hat die Impfung nicht nur keinen positiven Effekt mehr auf die Wahrscheinlichkeit einer Infektion, sondern kann diese Wahrscheinlichkeit sogar erhöhen – wie aktuell Omikron zeigt [Anlage 1: Abschnitt 4.];
b) Die Impfung hat nur einen geringen Effekt auf die Schwere der Erkrankung, der in kurzer Zeit abnimmt [Anlage 1: Abschnitte 2. und 3.];
c) Menschen mit Impfung* sind bei einer Infektion nicht weniger ansteckend als Personen ohne Impfung. Also kann die Impfung keine Infektionsketten unterbrechen [Anlage 1: Abschnitt 7.].

(*Die Bezeichnung „ungeimpft/geimpft“ ist mehrdeutig. Wir sprechen daher von Menschen mit bzw. ohne COVID-19-Impfung; wenn sachlich nötig, wird die Anzahl der Impfungen angegeben.)

Ad 3.) Die Erforderlichkeit einer allgemeinen Impfpflicht ist zu verneinen, weil
a) die besondere Gefährlichkeit von COVID-19 nicht mehr gegeben ist. Mit dem Auftreten der Omikron-Variante gilt, dass die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf das Niveau einer normalen saisonalen Grippe erreicht hat [Anlage 1: Abschnitt 1.];
b) die Impfung nicht alternativlos ist, denn es stehen hochwirksame Therapien sowie präventive Maßnahmen zur Verfügung [Anlage 2];
c) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens nicht stattgefunden hat [Anlage 3].

Ad 4.) Eine Impfpflicht ist nicht angemessen, denn die verfügbaren Impfstoffe sind nicht nur nicht sicher, sondern haben ein bisher nie dagewesenes Risikopotential:
a) gemessen daran, dass es sich bei den COVID-19-Impfstoffen um unter besonderen Bedingungen bedingt zugelassene neuartige Medikamente handelt, deren mittel- oder langfristiges Risikopotential nicht hinreichend untersucht wurde;
b) gemessen an der Gefährlichkeit und Häufigkeit der vom Paul-Ehrlich-Institut dokumentierten Nebenwirkungen der Impfung;
c) gemessen an einer begründeten Abschätzung nicht erfasster Nebenwirkungen von mindestens 80% [Anlage 4];
d) gemessen an einer unerklärt hohen Anzahl von Todesfällen insbesondere in den mittleren Altersgruppen bis ins Jugendalter hinein, die im zeitlichen Zusammenhang mit den Impfungen steht [Anlage 5];
e) gemessen an dem sich abzeichnenden breiten Spektrum der Nebenwirkungen, deren Ausmaß an Gefährdung sich erst langfristig abschätzen lässt [Anlage 6].

Ein Gesetz für eine COVID-19-Impfpflicht – auch auf Vorrat –, so das Ergebnis, darf nicht verabschiedet werden, da es zur Erreichung des verfolgten Ziels nicht geeignet, nicht erforderlich, nicht angemessen und damit verfassungswidrig ist.

In dem Wissen, wie sehr die Diskussion unsere Gesellschaft in den vergangenen Monaten erschüttert und gespalten hat, bitten wir Sie, die Debatte um die Impfpflicht als Möglichkeit zu nutzen, andere, für unsere Demokratie heilende und versöhnende Wege einzuschlagen.

Unterzeichnet von 81 Wissenschaftlern mehrerer Fakultäten.

Download Gesamttext COVID-19-Impfpflicht ist verfassungswidrig

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PDF -Download Gesamtes Dokument mit 6 Anlagen

Keine Abtreibung bis zur Geburt!

Unter https://www.1000plus.net finden Sie eine Petition an den Bundestag:   

KEINE ABTREIBUNG BIS ZUR GEBURT !

Weitgehend unbemerkt von den meisten Menschen in unserem Land bahnt sich mitten unter uns ein rechtlicher Dammbruch von unvorstellbarer Tragweite an. Ein Dammbruch, der abertausenden Menschen das Leben kosten könnte und die Integrität unserer Gesellschaft in ihrem Kern erschüttern würde.

Schwangere in Not sollen dem Druck ihrer äußeren Umstände bis zum Ende ihrer Schwangerschaft wehrlos ausgeliefert werden – und ungeborene Kinder sollen ohne Einschränkungen bis zum Tag ihrer Geburt abgetrieben werden dürfen.

Wir stehen vor der historischen Verantwortung, uns einer menschenverachtenden, totalitären und zynischen Abtreibungsideologie in den Weg zu stellen, schwangere Frauen zu schützen und so das Leben ihrer ungeborenen Kinder zu bewahren.

KEINE ABTREIBUNG BIS ZUR GEBURT!

Im Namen angeblicher Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit kämpft ein Netzwerk linker und linksextremer Aktivisten, Organisationen, Medienschaffender und Politiker seit Jahren für die Streichung der §§ 218 und 219 StGB. Mit Blick auf die kommende Bundestagswahl im Herbst 2021 wird dieser Kampf seit einigen Monaten erbitterter und härter geführt als je zuvor.

Im Namen angeblicher Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit kämpft ein Netzwerk linker und linksextremer Aktivisten, Organisationen, Medienschaffender und Politiker seit Jahren für die Streichung der §§ 218 und 219 StGB. Mit Blick auf die kommende Bundestagswahl im Herbst 2021 wird dieser Kampf seit einigen Monaten erbitterter und härter geführt als je zuvor.

Einer der wesentlichen Akteure in diesem Kampf ist das „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“, das nach eigenen Angaben aus „Beratungsstellen, […] feministischen und allgemeinpolitischen Gruppen, Verbänden, Netzwerken, Gewerkschaften und Parteien“ besteht.

Unter den „Trägern und Partnerorganisationen“ finden sich

  • der „pro familia Bundesverband“,
  • der „Humanistische Verband Deutschlands“
  • einzelne AWO-Verbände.
  • „Bündnis 90/DIE GRÜNEN“,
  • die Frauenorganisation der SPD (ASF)
  • die Berliner „Jusos“
  • die Partei „DIE LINKE“

Sie haben es sich nicht nehmen lassen, sich diesem „Bündnis“ für (angebliche) sexuelle Selbstbestimmung anzuschließen.

Obwohl das Bündnis schon eine ganze Weile besteht, glauben ihre Akteure mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl offenbar, dass ihre große Stunde gekommen ist. Man hat beschlossen, aufs Ganze zu gehen:

Am 8. März dieses Jahres ging eine breit angelegte Kampagne unter dem Titel „Weg mit § 218 an den Start. Die Kampagne besteht aus „Aktionstagen“, „Frauen*kampf-Tagen“, „Maiprotesten“ und vielem mehr.  ………..

https://www.1000plus.net

 

Es reicht!

Nachstehendes Schreiben vom Bündnis RETTET DIE FAMILIE wurde an alle Bundestagsabgeordneten zur Beantwortung geschickt. Die Antworten veröffentlichen wir ebenfalls auf dieser Seite.

Millionen Kinder  sitzen zu Hause und bekommen nicht einmal einen vernünftigen Unterricht garantiert in diesem Land. Von Millionen Eltern wird verlangt, dass sie die Planlosigkeit ihrer Schulbehörden ausbügeln, die es auch nach 10 Monaten Pandemie nicht einmal geschafft haben, ein verbindliches Konzept für Fernunterricht einzurichten.

Wir verpacken Kinder hinter Gesichtsmasken, lassen sie den ganzen Herbst wochenlang in Schals und Jacken eingewickelt in Klassenzimmern bei offenem Fenster frieren, während uns von der Kanzlerin der gute Ratschlag erreicht, man möge gegen das Frieren ein paar Kniebeugen machen und in die Hände klatschen. Macht man das im Kanzleramt und in den Ministerien, im Bundestag und in den Verwaltungen auch? Sitzen die Abgeordneten auch bei offenem Fenster und machen Kniebeugen, haben sie ihre Kinder mit im Büro, die sie nebenher mit den spärlichen Arbeitsblättern aus den Schulen beschulen müssen?  Oder haben sie vielleicht gar keine Kinder zu betreuen, sichere Jobs und einen warmen Arbeitsplatz? Das wäre schön für sie, Millionen von Bundesbürgern haben aber andere Sorgen. Kinderrechte? Ja gerne, fangen wir mit einem Gesetz an, das in der Schule eine Raumtemperatur von mindestens 22 Grad im Klassenzimmer garantiert, das erhalten Erwachsene am Arbeitsplatz nämlich sicher, und die brauchen dafür auch keine Verfassungsänderung, die haben aber Arbeitsschutz.

Universitäten im Fernunterricht, Millionen Studenten, die nicht wissen, wie sie ihre Zimmer weiterbezahlen sollen, nachdem es keine Studentenjobs mehr gibt und eine ganze Kindergeneration, die gerade ein ganzes Schuljahr bereits hin und her geschoben wird, was nichts mit Infektionszahlen zu tun hat, sondern nur mit der Frage, wo stehen sie am wenigsten im Weg rum, jetzt da ihre Eltern im Homeoffice sitzen.

Und jetzt kommt man uns mit Kinderrechten?

Wir haben erlebt, dass in der Pandemie Gesundheitsämter in mehreren Bundesländern Rundschreiben an Eltern verfasst haben, in denen Eltern damit gedroht wurde, dass man die Kinder aus den Familien nehmen kann, hier unter dem Link gerne einmal nachzulesen, wenn man seine eigenen kranken Kinder in Quarantäne nicht auch innerhalb der eigenen vier Wände in ihren Zimmern isoliert. Das sollte auch schon für Kleinkinder gelten! Diese Amtsanmaßung stand rechtlich auf tönernen Füßen, gleichzeitig war es ein wunderbares Beispiel, wie es aussehen kann, wenn seelenlose Beamte eines Staates glauben, sie könnten Eltern vorschreiben, wie sie zu Hause mit ihrem kranken Kleinkind umgehen dürfen und ihnen bei Missachtung drohen, das Kind wegzunehmen. Nicht auszudenken, auf welche Gedanken dieselben Beamten kommen könnten, wenn man ihnen das Recht in die Hand gibt, Verfassungsrechte der Kinder selbst zu definieren.

                           ES REICHT !!

Lesen Sie auch:

>> Öffentliche Anfrage an die Abgeordneten

>> Pressemitteilung zur Ansteckung an Schulen

>> Pressemitteilung Einschränkung der Leistungsfähigkeit

>> Prof. Dr.Otto Depenheuer vom 18. Januar 2021 – Triumph der Banalität – im Cicero erschienen

 

 

Petition: Wahlfreiheit für Eltern- bitte mitzeichnen!

Das Bündnis „Rettet die Familie“ hat eine Petition zur finanziellen Gleichbehandlung aller U3-Kinder beim Bundestag eingebracht. Der Sprecher des Bündnisses, Johannes Resch, zu den Gründen der Petition

VON JÜRGEN LIMINSKI

Herr Resch, was ist mit der Petition beabsichtigt?

Heute gibt die öffentliche Hand für ein Krippenkind mindestens 1 000 € im Monat aus, während Eltern, die ihr Kind selbst be- treuen, völlig leer ausgehen. Selbst das vo- rübergehende geringe Betreuungsgeld (150 €/Monat) wurde auf Betreiben des damali- gen Ersten Bürgermeisters von Hamburg, Olaf Scholz, wieder gestrichen, weil es an- geblich in die Gesetzeshoheit der Länder falle. Die gegenwärtige Familienpolitik fördert ganz gezielt die Trennung der Kinder von den Eltern ab Beginn des 2. Lebensjahres. Hier geht es auch um die Einhaltung des Grundgesetzes. Nach unserer Überzeugung verstößt diese Praxis sowohl gegen Art. 3, Abs.1 GG, der auch eine Gleichbehandlung aller Eltern fordert, sowie gegen Art.6, Abs. 2 GG, der den Eltern das Recht zuordnet, über die Kindererziehung zu entscheiden. Hinter der heutigen Politik steht vor allem eine Wirtschaftslobby, die möglichst alle Eltern in Vollzeitstellen wünscht, um die Löhne niedrig zu halten und damit die Profite erhöhen zu können. Unterstützt wird diese Haltung weiterhin zusätzlich vom im Marxismus wurzelnden Denken, das ebenfalls die Erwerbsarbeit weit stärker gewichtet als die ebenso wichtige elterliche Erziehungsarbeit.

Glauben Sie, für diese Position im Bundestag Befürworter zu finden?

Uns ist klar, dass diese Zusammenhänge heute im Bundestag verdrängt werden. Den Abgeordneten ist meist gar nicht bewusst, dass die Bindung der Renten an Erwerbs- arbeit, obwohl sie von den Kindern der Rentner bezahlt werden müssen, einer ent- schädigungslosen Enteignung der Eltern gleichkommt mit allen Folgen für die fami- lienbezogenen Wertvorstellungen. Wir wollen aber ein Nachdenken zumindest bei einigen Abgeordneten bewirken und die Diskussion vor allem in die Öffentlichkeit tragen, die heute sowohl von öffentlich-rechtlichen wie den meisten anderen Leitmedien grob vernachlässigt wird. Neben den rechtlichen Defiziten wird völlig ignoriert, dass nach Ansicht nahezu aller Fachleute, die sich mit Kindern befassen, in den ersten Lebensjahren die Entwicklung einer festen Bindung zu Erwachsenen, in der Regel den Eltern, Voraussetzung für späteres Selbstbewusstsein, Leistungswillen und Leistungsfähigkeit ist.

Solche Petitionen brauchen eine Mindestanzahl von Unterschriften. Wie wollen Sie die erreichen?

Wesentlich für einen Erfolg ist, ob wir das Quorum von 50 000 Mitzeichnern erreichen. Wenn das innerhalb der Mitzeichnungsfrist bis zum 5.11.2020 gelingt, muss sich der Petitionsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Diskussion damit befassen. Das erleichtert dann auch die Thematisierung in der Öffentlichkeit. Immerhin steht diese Forderung nach Gleichberechtigung und Wahlfreiheit auch im Betreuungsurteil des Bundesverfassungsgerichts.

Ist die Petition mit Kosten verbunden?

Direkte Kosten fallen bei einer solchen Petition nicht an. Die Bekundung des Anliegens der unterzeichnenden Bürger/innen ist kostenfrei. Allerdings ist ein erheblicher ehrenamtlicher Einsatz erforderlich, nicht nur für die Petition selbst, sondern auch für das Werben zur Unterzeichnung.

Die Petition ist einzusehen und zu zeichnen unter dem Link:

https://epe- titionen.bundestag.de/content/peti- tionen/ò2020/ò09/ò23/Peti- tionò116328.html

Johannes Resch ist Vorsitzender des Verbands Familienarbeit e.V. und stellvertretender Vorsitzender des Bündnisses „Rettet die Familie“.

Dieses Interview veröffentlichte die TAGESPOST am 22. 10. 2010, Ausgabe 43