Es reicht!

Nachstehendes Schreiben vom Bündnis RETTET DIE FAMILIE wurde an alle Bundestagsabgeordneten zur Beantwortung geschickt. Die Antworten veröffentlichen wir ebenfalls auf dieser Seite.

Millionen Kinder  sitzen zu Hause und bekommen nicht einmal einen vernünftigen Unterricht garantiert in diesem Land. Von Millionen Eltern wird verlangt, dass sie die Planlosigkeit ihrer Schulbehörden ausbügeln, die es auch nach 10 Monaten Pandemie nicht einmal geschafft haben, ein verbindliches Konzept für Fernunterricht einzurichten.

Wir verpacken Kinder hinter Gesichtsmasken, lassen sie den ganzen Herbst wochenlang in Schals und Jacken eingewickelt in Klassenzimmern bei offenem Fenster frieren, während uns von der Kanzlerin der gute Ratschlag erreicht, man möge gegen das Frieren ein paar Kniebeugen machen und in die Hände klatschen. Macht man das im Kanzleramt und in den Ministerien, im Bundestag und in den Verwaltungen auch? Sitzen die Abgeordneten auch bei offenem Fenster und machen Kniebeugen, haben sie ihre Kinder mit im Büro, die sie nebenher mit den spärlichen Arbeitsblättern aus den Schulen beschulen müssen?  Oder haben sie vielleicht gar keine Kinder zu betreuen, sichere Jobs und einen warmen Arbeitsplatz? Das wäre schön für sie, Millionen von Bundesbürgern haben aber andere Sorgen. Kinderrechte? Ja gerne, fangen wir mit einem Gesetz an, das in der Schule eine Raumtemperatur von mindestens 22 Grad im Klassenzimmer garantiert, das erhalten Erwachsene am Arbeitsplatz nämlich sicher, und die brauchen dafür auch keine Verfassungsänderung, die haben aber Arbeitsschutz.

Universitäten im Fernunterricht, Millionen Studenten, die nicht wissen, wie sie ihre Zimmer weiterbezahlen sollen, nachdem es keine Studentenjobs mehr gibt und eine ganze Kindergeneration, die gerade ein ganzes Schuljahr bereits hin und her geschoben wird, was nichts mit Infektionszahlen zu tun hat, sondern nur mit der Frage, wo stehen sie am wenigsten im Weg rum, jetzt da ihre Eltern im Homeoffice sitzen.

Und jetzt kommt man uns mit Kinderrechten?

Wir haben erlebt, dass in der Pandemie Gesundheitsämter in mehreren Bundesländern Rundschreiben an Eltern verfasst haben, in denen Eltern damit gedroht wurde, dass man die Kinder aus den Familien nehmen kann, hier unter dem Link gerne einmal nachzulesen, wenn man seine eigenen kranken Kinder in Quarantäne nicht auch innerhalb der eigenen vier Wände in ihren Zimmern isoliert. Das sollte auch schon für Kleinkinder gelten! Diese Amtsanmaßung stand rechtlich auf tönernen Füßen, gleichzeitig war es ein wunderbares Beispiel, wie es aussehen kann, wenn seelenlose Beamte eines Staates glauben, sie könnten Eltern vorschreiben, wie sie zu Hause mit ihrem kranken Kleinkind umgehen dürfen und ihnen bei Missachtung drohen, das Kind wegzunehmen. Nicht auszudenken, auf welche Gedanken dieselben Beamten kommen könnten, wenn man ihnen das Recht in die Hand gibt, Verfassungsrechte der Kinder selbst zu definieren.

                           ES REICHT !!

Lesen Sie auch:

>> Öffentliche Anfrage an die Abgeordneten

>> Pressemitteilung zur Ansteckung an Schulen

>> Pressemitteilung Einschränkung der Leistungsfähigkeit

>> Prof. Dr.Otto Depenheuer vom 18. Januar 2021 – Triumph der Banalität – im Cicero erschienen

 

 

Kinderrechte in staatlicher Hand?

Die Regierungskoalition beabsichtigt wiederholt die Aufnahme von „Kinderrechten in die Verfassung“, obwohl das Parlament im März 2020 bereits dieses Projekt abgelehnt hatte. Kinder sollten u.a. „alters-und reifeangemessen an staatlichen Entscheidungen beteiligt, und ihre Äußerungen berücksichtigt werden“. Was konkret diese Formulierung besagt , ist dem Interview der Schwäbischen Zeitung mit  dem Ehrenvorsitzenden des Deutschen Familiengerichtstags, Siegfried Willutzki, nicht zu entnehmen.

Sehr geehrter Herr Gabel,

am 13. 01. 2021 erschien Ihr Bericht: „Koalition will Kinderrechte stärken“ in der Schwäbischen Zeitung. Wir von der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT haben uns mit dem Thema schon sehr lange befasst. Wie auch anderen Familienverbänden geht es uns darum, dass uns Eltern nicht nur eine „Erstverantwortung“ erlaubt werden soll, sondern die volle Verantwortung, solange dem Kind kein Schaden zugefügt wird. Zudem müsste diese Erstverantwortung juristisch genau definiert werden. 

Die Schwäbische Zeitung fügt Ihrem Artikel ein Foto von Schlitten fahrenden Kindern an, deren Eltern ihnen von oben zusehen. Sie freuen sich, dass ihre Kinder sich alleine und ohne elterlichen Beistand auf die Piste wagen. Dies ist „Persönlichkeitsentfaltung“ pur. Und dies geschieht x-mal jeden Tag. Der Staat kann das nicht leisten. Im Gegenteil! Heutzutage verbietet der Staat den Kindern das Rodeln, lässt Schneemänner von Polizisten zerstören, zwingt Schüler in eiskalte Klassenräume und schädigt Kinder durch stundenlanges Tragen von Masken, auch gegen den erklärten Willen der Eltern. Wie enorm sich die Bildungsschäden durch die staatlich angeordnete Heimbeschulung noch auswirken wird, ist nicht abzusehen. Hier werden Persönlichkeiten nicht entfaltet, sondern schwer beschädigt.

Sowohl Herr Willutzki als auch die Professorin Rechtsphilosophie Frau Wapler meinen; Die Sicht auf Kinder habe sich in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend verändert. Kinder würden heute von Geburt an als Persönlichkeiten gesehen, die ernst zu nehmen sind. Ich frage: Welches Elternpaar hat jemals seine Kinder nicht ernstgenommen, ihre Wünsche, ihre Ziele, ihre Gefühle, ihre Stärken und Schwächen ignoriert?  Seit es unser Grundgesetz gibt, gilt jedes Neugeborene als Persönlichkeit mit unantastbarer Würde. Daran hat sich auch in den letzten Jahrzehnten rein gar nichts geändert!

Am Ende beschäftigt uns auch die Frage, warum es gerade den linken und grünen Parteien so wichtig ist, „Kinderrechte“ grundgesetzlich zu fixieren. Sind nicht sie es, die den § 218 gänzlich streichen wollen? Sind nicht sie es, die die Coronamaßnahmen bis zum St. Nimmerleinstag verlängern wollen, ohne an die Kinder zu denken? Für mich ist es paradox, wenn ausgerechnet jene, die sich rücksichtslos gegenüber dem Nachwuchs aufführen, partout mit Kinderrechten punkten wollen, zumal linke Politiker und Abgeordnete im Durchschnitt selbst kaum Kinder haben.

Ich fasse zusammen:

  • Eltern brauchen keine Erstverantwortung, ihnen steht nach Art. 6 GG die volle Verantwortung zu.
  • Unantastbare Würde gebührt allen Menschen, also auch unseren Kindern.            Art. 1 Grundgesetz
  • Für die Persönlichkeitsentwicklung ihrer Kinder sind und waren schon immer die Eltern die Experten und nicht staatliche Behörden oder Einrichtungen.
  • Staatliche Kindesbeschädigung zu dulden, aber Kinderrechte zu fordern ist an Heuchelei nicht zu überbieten.

Bleibt zu hoffen, dass das Parlament, wie bereits im März 2020 geschehen, im Sinne der Kinder und ihrer Eltern den Gesetzentwurf anlehnt.

Mit freundlichem Gruß – Bärbel Fischer                                                     ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

„Kinderrechte“ unter Ausschluss der Eltern setzen Kinder der staatlichen Willkür aus.

Stellungnahme des Verband Familienarbeit e.V.

Kinderrechte und Grundgesetz

 

Unser Verband hat sich schon mehrfach kritisch zur besonderen Erwähnung von „Kinderrechten“ im Grundgesetz (GG) geäußert, weil wir befürchten, dass das primäre Erziehungsrecht der Eltern ausgehebelt und damit dem Kindeswohl eher geschadet würde. (z.B.: http://familienarbeit-heute.de/?p=5527 )

Jetzt liegt ein konkreter Formulierungsvorschlag des Bundes-Justizministeriums vor:

 

„Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“

 

Der Vorstand des Verband Familienarbeit e.V. sieht seine Befürchtungen bestätigt und nimmt wie folgt Stellung:

 

Zunächst erscheint dieser Text harmlos, weil er nur Selbstverständliches anführt. Schon Art. 1 GG garantiert die Grundrechte für alle Menschen, also auch für die Kinder. Alarmierend ist es jedoch, wenn die umfangreiche Beschreibung von Kindergrundrechten im Gesetzesvorschlag ohne Bezugnahme auf die Eltern auskommt. So erscheinen der „besondere Schutz der Familie“ nach Abs.1 und „das natürliche Recht der Eltern“ nach Abs. 2 GG nur als Randerscheinung. Fände dieser Absatz Eingang ins GG würde es der Rechtsprechung noch einfacher gemacht, über eine Bevormundung der Eltern zum Nachteil des Kindeswohls hinwegzusehen, als das ohnehin schon der Fall ist.

 

Nach Überzeugung der meisten mit der Kindheitsentwicklung befassten Fachleute widerspricht z.B. schon heute die einseitige Förderung der Krippenbetreuung bei Ausschluss der selbst betreuenden Eltern von einer entsprechenden Gegenleistung und die gezielte Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder beim Elterngeldgesetz eindeutig dem Kindeswohl. Solche Rücksichtslosigkeiten gegenüber Eltern und Kindern würden beim vorgeschlagenen Wortlaut noch weiter erleichtert. Dann könnte die staatliche Bürokratie noch hemmungsloser bestimmen, was sie unter dem „Wohl des Kindes“ versteht als heute. „Kinderrechte“ unter Ausschluss der Eltern setzen Kinder der staatlichen Willkür aus. Demgegenüber sind Schutz der Familie und des Elternrechts in der Regel auch der zuverlässigere Schutz der Kinderrechte.

 

Sachgerechter kann das Kindeswohl so geschützt werden, wie es z.B. die mit Kinderpsychologie befasste Hans-Joachim-Maaz-Stiftung in der aktuellen Halle’schen Erklärung fordert:

https://hans-joachim-maaz-stiftung.de/hallesche-erklaerung/

Schriftverkehr zu „Kinderrechten ins GG“

Wir stellen folgende Schreiben als Vorlagen für weitere persönliche  Schreiben an Ihre BTAbgeordneten auf unseren Blog. Machen Sie bitte Gebrauch davon! Es könnte sehr knapp werden. Gerne auch mit Rückmeldung an uns. DANKE!

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Sehr geehrter, lieber Herr Rief, MdB,

mit Interesse und erfreut habe ich die ablehnende Stellungnahme der Werteunion zur Aufnahme sogenannter Kinderrechte ins Grundgesetz zur Kenntnis genommen.

Die Vorstellung, dass Linkspolitiker die erstrebte Oberhoheit über die Kinderbetten erhalten und das noch mit Unterstützung der christlich demokratischen Union ist nicht nur mir, sondern allen jenen, denen das Wohl der Familien am Herzen liegt, ein Gräuel.

Ich hoffe gar sehr, dass Sie sich der Haltung der Werteunion anschließen.

Wäre das nicht die Chance zu zeigen,  dass dort, wo CDU draufsteht noch ein bisschen CDU drin ist? Und Sie würden so auch jenen, die die Regierungsarbeit der letzten Jahre als „grottenschlecht“ beurteilen, keine weiteren Argumente liefern.

Mit freundlichen Grüßen – Eduard Grabherr

Antwort:

Sehr geehrter Herr Grabherr,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19. November!

Ich stimme Ihnen weitestgehend zu. Kinder dürfen nicht gegen die Eltern aufgehetzt werden. Das zusätzliche Problem, ab wann die Kinderrechte gelten sollen – auch für ungeborene Kinder? -, haben die Befürworter nicht gelöst. Ich bin daher gegen die Einführung der Kinderrechte ins GG in Gestalt der jetzigen Vorschläge.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Rief – Büro MdB Josef Rief – Platz der Republik 1 – 11011 Berlin –                          Tel. 030 22 77 19 05 – Fax 030 22 77 60 60

www.josef-rief.de

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Sehr geehrte Frau MdB ………………., sehr geehrter Herr MdB ………….

mit Bestürzung habe ich den vorgeschlagenen Text für die Aufnahme von Kinderrechten ins GG gelesen,  wie er von der Bundesjustizministerin vorgetragen wurde. Da werden Familie oder Eltern nicht einmal erwähnt! Was hätten die Väter des Grundgesetzes dazu gesagt? Wenn man bedenkt, wieviel in diesem Lande nur deshalb noch funktioniert, weil diese sozialen Mikroosysteme trotz viel Gegenwindes größtenteils noch funktionieren, sind die Folgen solcher Kursänderung zugunsten einer imaginären „sozialen Gemeinschaft“ völlig unkalkulierbar – selbst dann, wenn der endgültig ins GG aufgenommene Alternativ-Text etwas moderater formuliert sein sollte.

Ich war vor kurzem in einer Veranstaltung der Ev. Akademie Meißen, die – wie zu befürchten war – an Einseitigkeit nicht zu überbieten war. Ich füge Ihnen eine kurze Zusammenfassung aus meiner Sicht an und mein Feed-back an den Studienleiter.

Ich bin fassungslos, dass die CDU in der GroKo diesem Weg einer Grundgesetzänderung nicht konsequent widerspricht. Letzten Ende ist dieser Aktionismus  ja nur eine Ablenkung von den eigentlichen Skandalen: Art 6 GG wird seit Jahren nicht eingehalten ( Kinder sind Armutsrisiko, Eltern auf dem Wohnungsmarkt und in der Rente benachteiligt etc. ). Ich verstehe nicht, weshalb sich die CDU – als ehemaliger Anwalt für die Mitte der Gesellschaft – die elementar wichtige Familienpolitik aus Gründen des Machterhaltes derart aus der Hand nehmen läßt.  Da die AfD seriöse verfassungsrechtliche Argumente  kompetent vertritt (Kühnel-Harder MdB), kommt man infolge einer unsachlichen Diskussionskultur im Lande als familienpolitisch Engagierter vielleicht noch in Verruf, wenn man in der Sache verantwortlich denkt. Was sind das für Verhältnisse!

Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich diese Email an Sie  bewußt nicht zurückhaltend formuliere – mit der Bitte, diese meine Haltung, aber auch das Unverständnis verantwortungsvoller Familienvertreter an der Basis in geeigneter Weise den Wankelmütigen in der ehemaligen Partei der Mitte kundzutun. Reichen die zahlreichen bisherigen Gutachten, Appelle, Aufrufe immer noch nicht? (s. auch Halle´sche Erklärung im Anhang) > s. neuer Eintrag, die Redaktion.

Gern höre ich von Ihnen eventuell weitere sinnvolle Möglichkeiten, noch etwas gegen die Zerstörung  der Familie zu tun, die die Basis unserer subsidiär funktionierenden Sozialordnung darstellt.

Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich diese Nachricht auch an ehrenamtliche familienpolitische Akteure weiterleite, um sie vielleicht auch zu Stimmungsberichten von der Basis an Abgeordnete des Bundestages zu motivieren. Ohnehin ist ja unermeßlich, was Ehrenamtliche an Zeit und Energie aufwenden, damit Art. 6 nicht verwässert und vom Nötigen abgelenkt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Heinrich Günther – Kontakt: Dr. Heinrich Günther Lönsstr. 12  01259 Dresden

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Sehr geehrter Herr BT-Abgeordneter Müller,

sehr geehrter Herr BT-Abgeordneter Strasser,
Die Schwäbische Zeitung hat erst gestern in einer Mini-Notitz über das Vorhaben der Regierung berichtet, das Grundgesetz zugunsten von Kinderrechten zu ändern, obwohl die Diskussion im Internet längst auf Hochtouren läuft. Will man uns Eltern vor vollendete Tatsachen stellen?
  • Der Entwurf (Lambrecht)verzichtet auf den Begriff FAMILIE. Familie soll offensichtlich nicht mehr stattfinden.
  • Er sieht unmündige Kinder als autonome Personen losgelöst von ihrem Elternhaus.
  • Kinder sollen in einer „sozialen Gemeinschaft“ zu eigenständigen Persönlichkeiten reifen. Diese wird aber nicht definiert. Geht es in Abkehr von der Familie um die Kommune, den Staat, die Schule, die Gruppe?
  • Die Gefahr besteht, dass der Staat anstelle der Eltern künftig definiert, was dem Kindeswohl dient (Kitapflicht beschönigt als „frühkindliche Bildung“, Ganztagsbetreuung, Frühsexualisierung etc.) Der Widerstand der Eltern wird somit zum Straftatbestand.
  • Der Absatz 1a soll dem Elternrecht vorangestellt werden. Damit tritt das Elternrecht an 2. Stelle.
  • Kinder sind bereits Träger aller Grundrechte. Es gibt keine Schutzlücke. Und: Bereits heute muss dem Kindeswohl in allen Gesetzgebungsverfahren Vorrang gewährt werden.
  • Nach den bitteren Erfahrungen des Dritten Reichs mit der staatlichen Indoktrination der Jugend sprachen die Verfasser des Grundgesetzes bewusst den Eltern das alleinige Recht und die Pflicht zu, ihre Kinder zu erziehen. Den staatlichen Behörden erteilten sie lediglich ein Wächteramt bei Totalversagen der Eltern. Und so soll es auch bleiben.
  • Viele Familienverbände fordern, dass Kinder zuallererst ein „Recht auf Leben“ ab der Zeugung zusteht. Es sind die selben Politiker, die heute heuchlerisch Kinderrechte fordern, Kindern vor der Geburt aber ihr Recht auf ein eigenes Leben absprechen.
  • Unsere deutschlandweite ELTERNINITIATIVE fordert von unseren Abgeordneten, dass sie die bisherige Freiheit der Familien vor staatlichen Eingriffen schützen und den Koalitionsentwurf entschieden ablehnen.
  • Wir können uns nicht vorstellen, weiterhin UNION oder FDP zu wählen, sollte der Bundestag diesen Angriff auf die Autonomie unserer Familien nicht verhindern.
  • Ein Hauruckverfahren wie bei der EHE FÜR ALLE wäre für Union und FDP ein weiteres Desaster.
 
Gerade wir Oberschwaben setzen auf SIE, werte Abgeordnete! Nur mit intakten Familien unter Art. 6 GG werden wir unser Gemeinwesen voranbringen. Setzen Sie auf FAMILIE!
Mit Zuversicht grüßt Sie für die ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT
Bärbel Fischer
Antwort von Herrn Strasser, MdB

Sehr geehrte Frau Fischer,

 

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie sich auf die Diskussion um die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz beziehen.

Hierzu nehme ich gerne wie folgt Stellung.

Die Situation für Kinder wird in erster Linie durch eine vernünftige Familienpolitik verbessert, nicht durch reine Symbolpolitik oder einen starken Staat als Wächter über die elterliche Erziehung.

Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen und Kindern mehr Rechte, mehr Chancen und mehr Beachtung zu schenken, klingt intuitiv sinnvoll und richtig. Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land müssen aber darauf vertrauen können, dass sie ihr Privat- und Familienleben selbst gestalten dürfen, ohne dass der Staat jederzeit hineinblickt, wie Sie es in Ihrem Schreiben ansprechen. Der Staat sollte sich niemals als stiller Miterzieher in die Familie einmischen indem er die „richtige“ Erziehung durchsetzt, sondern nur dann eingreifen, wenn das Kindeswohl objektiv in Gefahr ist. Eine Stärkung der Rolle des Staates würde dieses Beziehungsgeflecht aus Kindern, Eltern und Staat aber zerrütten.

Anders als es SPD, Linke und Grüne teilweise proklamieren ist es völlig unzutreffend, dass Kinder im Grundgesetz nicht schon jetzt vorkämen. Denn Grundrechte, die Menschen und Bürger betreffen, entfalten ihre Wirkung für alle Gruppen von Menschen, auch ohne dass sie noch einmal einzeln aufgezählt werden. Zusätzlich ist die Gestaltung des Familienlebens, wie Sie ebenfalls festgestellt haben, durch Art. 6 im GG bereits verankert.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat am 25. Oktober 2019 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Darin schlägt sie unter anderem verschiedene Modelle zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz vor. Die Bundesjustizministerin hat angekündigt, bis zum Jahresende einen Gesetzentwurf vorzulegen. Dieser Entwurf liegt nun vor und stellt eine gute Grundlage für anstehende Verhandlungen über eine Grundgesetzänderung dar. Schon jetzt zeichnet sich aber Verhandlungsbedarf ab und die Bedenken bleiben, dass der Staat sich in den Familienbund einmischen könnte. Nach Art. 79 Abs. 2 GG bedarf eine Änderung des Grundgesetzes einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag.

Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag wird sich konstruktiven Gesprächen über eine Grundgesetzänderung nicht verwehren. Für uns ist dabei wichtig, dass der Staat nicht als Aufpasser und stiller Miterzieher in den Familienverbund eindringt. Der Staat sollte nur dann eingreifen, wenn das Kindeswohl objektiv gefährdet ist.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weiter zu helfen.                                               Mit freundlichen Grüßen

Benjamin Strasser MdB

Abgeordnetenbüro Benjamin Strasser MdB | Deutscher Bundestag | Platz der Republik 1 | 11011 Berlin    Tel: (030) 227-78419 | Fax: (030) 227-70422                                         Mail: benjamin.strasser@bundestag.de | Web: www.benjamin-strasser.de

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Presse verharmlost die Tragweite der Grundgesetzänderung

Zunächst verwundert, warum erst wenige Tage vor der Abstimmung in Berlin das Thema nur so beiläufig in TV und Presse gelangt, während bereits seit vielen Monaten darüber im Netz diskutiert wird. Auch die demokratisch vorgeschriebenen Anhörungen von Experten war der Presse kein Wort wert. Soll die Bevölkerung etwa vor vollendete Tatsachen gestellt werden? – Ohne die enorme Tragweite des koalitionären Vorhabens auch nur im Ansatz zu erkennen, tut man medial so, als ginge es bei diesem Plan lediglich um Spielplatzplanung, Verkehrsführung o.ä.

Leserbrief

Während grüne Minister wie M. Lucha u. a. das Vorhaben der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes zugunsten von Kinderrechten als „völlig unzureichend“ kritisieren, wenden sich Verfassungsrichter wie Kirchhof, Papier, Uhle, Schlink u.v.a. strikt gegen diesen Plan. Denn Kinder, Senioren, Behinderte, Flüchtlinge u.a. sind bereits alle durch Art. 1 GG in ihrer Menschenwürde unverhandelbar geschützt. 

Ähnlich argumentiert der Verband der Juristen in der CDU (BACDJ) und erteilt dem Plan der Bundesregierung, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, eine klare Absage. Die Einführung von Kinderrechten würde ein Einfallstor für zukünftige verfassungspolitische Forderungen nach weiteren Sondergrundrechten darstellen.

Die WerteUnion sieht, wie viele Elternverbände auch, in der Grundgesetzänderung die Gefahr, dass die Aufnahme von „Kinderrechten“ zu einer Grundrechtskollision mit dem in Artikel 6 Absatz 2 GG niedergelegten Erziehungsrecht der Eltern führt. Dies könne dazu führen, dass das Erziehungsrecht der Eltern aufgeweicht wird und Kinder unter staatliche Kontrolle geraten, indem sie dann auf Grundlage des „Kinderrechts“ aus dem Erziehungsbereich der Eltern quasi „heraus geklagt“ werden.

Familienverbände fordern, dass Kinder zuallererst ein „Recht auf Leben“ ab der Zeugung zusteht. Es sind die selben Politiker, die heute heuchlerisch Kinderrechte fordern, Kindern vor der Geburt aber ihr Recht auf ein eigenes Leben absprechen.

Nach den bitteren Erfahrungen des Dritten Reichs mit der staatlichen Indoktrination der Jugend sprachen die Verfasser des Grundgesetzes bewusst den Eltern das alleinige Recht und die Pflicht zu, ihre Kinder zu erziehen. Den staatlichen Behörden erteilten sie lediglich ein Wächteramt bei Totalversagen der Eltern. Und so soll es auch bleiben

Sollte der Bundestag dem Gesetzentwurf mit 2/3-Mehrheit zustimmen, so hätte sich das sozialistische Konzept von Olaf Scholz durchgesetzt, der Staat müsse die „Lufthoheit über den Kinderbetten“ erringen.

Bärbel Fischer                                                                                          ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

WerteUnion: Geplantes „Kindergrundrecht“ gefährdet das Erziehungsrecht der Eltern

Per Pressemitteilung warnt nun auch die „Werte-Union“ vor der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz:

Die WerteUnion kritisiert als konservative Basisbewegung innerhalb der CDU/CSU die Aufnahme eines eigenen Kindergrundrechts ins Grundgesetz. Kanzlerin Merkel und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion müssen dieses Vorhaben laut WerteUnion unbedingt ablehnen, auch wenn es darüber zu einem Bruch der Großen Koalition käme. Derzeit berät sich die eigens zum Thema gebildete Bund-Länder-Arbeitsgruppe über die Verfassungsänderung und will bis Ende 2019 einen Vorschlag zur Umsetzung vorstellen.

Keine Verbesserung des Kindeswohls durch „Kindergrundrecht“
Da die bereits geltenden Grundrechte aus den Artikeln 1 bis 19 GG – insbesondere der Schutz der Menschenwürde aus Artikel 1 Absatz 1 GG – ohnehin auch für Kinder gelten, sieht die WerteUnion in der zusätzlichen Verankerung eines „Kinderrechts“ im Grundgesetz keinen Vorteil für das Kindeswohl.

Vielmehr bestehe die Gefahr, dass die Aufnahme des „Kinderrechts“ zu einer Grundrechtskollision mit dem in Artikel 6 Absatz 2 GG niedergelegten Erziehungsrecht der Eltern führt. Dies könne dazu führen, dass das Erziehungsrecht der Eltern aufgeweicht wird und Kinder unter staatliche Kontrolle geraten, indem sie auf Grundlage des „Kinderrechts“ aus dem Erziehungsbereich der Eltern quasi „herausgeklagt“ werden.
„Die SPD will die ‚Lufthoheit über den Kinderbetten‘ im Grundgesetz verankern.“
Alexander Mitsch, Bundesvorsitzender der WerteUnion, stellt dazu fest: „Als SPD-Generalsekretär forderte der amtierende Finanzminister Olaf Scholz im Jahr 2002, der Staat müsse die ‚Lufthoheit über den Kinderbetten‘ erlangen. Nun erfolgt durch die SPD der Versuch, diese auch im Grundgesetz zu verankern. Die Unionsparteien müssen hier eine klare Grenze ziehen. In der bisherigen Legislaturperiode ist die Union dem Koalitionspartner SPD bei so gut wie allen Themen und ohne Not mehr als entgegengekommen, vom Klimapaket bis zur Grundrente. Mit der Einführung der Kinderrechte läuft die Union nun erneut Gefahr, eines ihrer Kernklientele zu verprellen, nämlich die Eltern und Familien in Deutschland. Und das Kinderrecht im Grundgesetz wird entgegen der Intention seiner Befürworter nicht zu einer Verbesserung, sondern eher zu einer Verschlechterung des Kindeswohls führen.“
Quellen:
Debatte um die Verankerung eines „Kinderrechts“ im Grundgesetz: https://www.rnd.de/politik/kinderrechte-sollen-bald-ins-grundgesetz-6N7KQJZPUJDDTAT2Z54EBWBWYY.html
Online-Petition gegen die Aufnahme des „Kinderrechts“ ins Grundgesetz: https://www.citizengo.org/de/fm/174970-haende-weg-vom-grundgesetz-kinderrechte-sind-gefaehrlich
Pressekontakt:
Ralf Höcker – Pressesprecher WerteUnion e.V. – Bundesverband
+49 221 933 191 0, presse@werteunion.info
Über die WerteUnion:
Die WerteUnion ist die konservative Basisbewegung und am schnellsten wachsende Gruppierung innerhalb der CDU/CSU. Sie wurde im Jahr 2017 gegründet und hat bereits fast 3.500 Mitglieder. Zu den prominenten Mitgliedern zählen u.a. der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Dr. Hans-Georg Maaßen sowie der Dresdner Politikwissenschaftler Prof. Dr. Werner J. Patzelt. Die inhaltliche Ausrichtung der WerteUnion ist in dem 2018 verabschiedeten „Konservativen Manifest“ niedergelegt und fokussiert sich auf fünf Thesen für ein starkes Deutschland: 1. Leistung belohnen und fördern. 2. Europa mit Freiraum gestalten. 3. Einwanderung begrenzen und steuern. 4. Innere und äußere Sicherheit stärken. 5. Rentenreform angehen.
www.werteunion.info

Hände weg vom Grundgesetz!

Hedwig Freifrau von Beverfoerde, Organisatorin der DEMO FÜR ALLE, bittet um Ihre Unterschrift unter die dringliche Petition: „Hände weg vom Grundgesetz“. Ihre Begründung:

Jetzt gibt es keine Ausreden mehr. Gestern veröffentlichte „Die Tagespost“ ein brandaktuelles parteiinternes „Kinderrechte“-Gutachten des Bundesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ). Und – hier wird es spannend – auch das BACDJ-Gutachten erteilt dem Plan der Bundesregierung, „Kinderrechte“ ins Grundgesetz aufzunehmen, eine klare Absage! Damit ist klar: Die Union darf angesichts dieser erdrückenden Faktenlage die im Koalitionsvertrag geplante Grundgesetzänderung auf keinen Fall mehr unterstützen.

Seit Monaten warnt DemoFürAlle vor dem, was jetzt auch das unionsinterne BACDJ-Gutachten bestätigt: „Kinderrechte“ im Grundgesetz sind unnötig und gefährlich. Die Autoren des Gutachtens führen zwölf schlagende Argumente auf und stellen fest:

„Die Grundrechte des Grundgesetzes stehen bereits heute auch Kindern zu. Daher besteht im Bereich der Kinderrechte keine verfassungsrechtliche Schutzlücke.“ Unmissverständlich benennen sie die Gefahr: „Neu positivierte Kinderrechte haben daher das Potential, unter Berufung auf ihren Schutz Entscheidungsbefugnisse, die bisher den Eltern vorbehalten sind, auf den Staat zu verlagern.“

Der knapp und übersichtlich formulierte Gutachtentext ergibt eine klare Botschaft: Hände weg vom Grundgesetz – „Kinderrechte“ sind gefährlich! Damit diese Botschaft aber auch bei den Bundestagsabgeordneten der CDU und CSU ankommt, starten wir unter diesem Titel heute eine Petition an den Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus. Wir fordern ihn und die CDU/CSU-Fraktion auf, „Kinderrechte“ im Grundgesetz zu verhindern.

Bitte unterzeichnen Sie unsere Petition „Hände weg vom Grundgesetz – „Kinderrechte“ sind gefährlich!“ auf CitizenGO. Mit jeder Unterzeichnung erhält der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Ralph Brinkhaus direkt eine E-Mail.

Für die Familien geht es jetzt um alles oder nichts. Diese Petition muß daher ganz groß werden. Verbreiten Sie die Petition unbedingt via E-Mail, Facebook, Twitter, WhatsApp etc. an alle Ihre Verteiler.                                                                      Keine staatliche Lufthoheit über den Kinderbetten!

Auf geht’s, mit herzlichen Grüßen, Ihre

Hedwig von Beverfoerde

 

 

 

 

 

Kinderrechte im Grundgesetz ohne Elternbezug gefährden das Kindeswohl

Das Bündnis „Rettet die Familie“schlägt vor, folgende Pressemeldung als Vorlage für Protestbriefe an  unsere BT-Abgeordneten zu nutzen.

„Am 14. Oktober veröffentlichte die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“ ihren Abschlussbericht. Darin werden drei alternative Formulierungen vorgeschlagen, die sich aber nur unwesentlich unterscheiden. Das führt die Diskussion weg von der wesentlichen Frage: Wer bestimmt, was das Recht eines Kindes ist?  ….“ Lesen Sie weiter

PM Abschlussbericht

Bitte senden Sie Ihr Schreiben an möglichst viele BT-Abgeordnete, die Sie so erreichen können:

https://docs.google.com/spreadsheets/d/1BRU38CHObA50Ra0NW-L6oEKZykN9_ovJj9za3UixUOk/edit#gid=0

Was sagen die Juristen über die Textvarianten, die ins GG sollen? Werden Sie aktiv!

Angeregt durch den Kommentar von Herrn Dr. Gerd Brosowski haben wir von der ELTERNINITIATIVE ein eigenes Schreiben formuliert, um unsere Abgeordneten davon zu überzeugen, gegen eine Grundgesetzänderung zu stimmen. Es geht darum, dass die drei Varianten zu wenig konkret und daher juristisch unklar formulieren, wer das Kindeswohl definiert, der Staat oder die Eltern.

Bitte bedienen Sie sich unseres Vorschlags, um die BT-Abgeordneten mit Elternmeinungen zu konfrontieren.

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Sehr geehrte Frau BT-Abgeordnete,                                                                                    sehr geehrter Herr BT-Abgeordneter!

Die Arbeitsgruppe „Kinderrechte in die Verfassung“ hat ihre Arbeit wohl ohne Juristen gemacht, denn sonst dürfte in den drei Textvarianten nicht folgende Kernaussage stehen:

…. einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. ….

Jeder Jurist weiß, dass ein Gesetz konkrete und unmissverständliche Begriffe braucht. Aber „Entwicklung“, „Persönlichkeit“ und „soziale Gemeinschaft“ sind keine juristischen Begriffe, sondern schwammig, dehnbar und unverbindlich. Sie lassen jede ideologische Deutung zu.

  • Wer soll denn die „soziale Gemeinschaft“ sein? Der Clan? Der Freundeskreis? Die Gemeinde? Der Staat? Oder gar die EU?
  • Und was bedeutet Persönlichkeit? Wir brauchen keine Persönlichkeiten, die eine Rolle spielen, sondern konkrete „Menschen“!
  • Wer soll denn übrigens die Kinder in die o.g. Lage versetzen? Staatliche  Behörden? Ämter? Kitas und Ganztagsschulen? Eltern sind wohl nicht vorgesehen!
  • Von Vätern und Müttern, von Eltern und von Familie ist jedenfalls kein Wort in den Varianten zu finden. 

Dagegen formuliert der Art. 6 GG messerscharf:

„ Die Pflege und die Erziehung der Kinder ist das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht“.

Fazit: Alle drei Varianten sind untauglich, weil sie dem jeweiligen Zeitgeist Tür und Tor öffnen, sei er sozialistisch, liberalistisch, nationalistisch, grün, rot, schwarz, blau oder gelb. Nicht umsonst  wurde das Grundgesetz neutral formuliert, um eben uns und den uns nachfolgenden Generationen eine Wertevielfalt zu ermöglichen. Damit wird verhindert, dass eine einseitige Staatsideologie (z.B. Nationalsozialismus oder heute GENDER ) die Macht über die Jugend gewinnt. Kindern losgelöst aus ihrem natürlichen Aufwachsen innerhalb der Familie heute „eigene Rechte im Grundgesetz“ zu verschaffen, scheint eher darauf abzuzielen, dass sich der Staat die „Hoheit über den Kinderbetten“ (Olaf Scholz) sichern will. Denn über den Nachwuchs lässt sich eine jeweilig geplante Gesellschaftsveränderung am schnellsten bewerkstelligen.

Wollen wir also verhindern, dass der Staat, wie vor 80 Jahren die Jugend in irgendeiner Richtung verblendet, so müssen wir uns gegen den koalitionären Plan „Kinderrechte ins Grundgesetz“ wenden und den Eltern nach Art. 6 GG weiterhin ihr Recht und ihre Pflicht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder explizit belassen. Der Staat soll sich mit seinem grundgesetzlichen Wächteramt bei Versagen der Eltern begnügen.

Wir bitten Sie, werte Abgeordnete, in diesem Sinne abzustimmen, weil die Bevölkerung selbst sowohl von der Politik als auch den Medien noch immer von deren scheinheiligem  Vorhaben nicht aufgeklärt wurde.

Ihre Unterschrift + Absender-Adresse

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Bitte senden Sie Ihr Schreiben an möglichst viele BT-Abgeordnete, die Sie so erreichen können:

https://docs.google.com/spreadsheets/d/1BRU38CHObA50Ra0NW-L6oEKZykN9_ovJj9za3UixUOk/edit#gid=0

Elternrechte ab 2020 obsolet?

Der Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“ vom 14. 10. 2019 hat drei Alternativvorschläge erstellt, welche sie dem Bundestag zur Abstimmung vorlegen wird. Alle drei Texte verzichten auf die Erwähnung, dass das Grundgesetz die Eltern als einzige Verwalter der Kindergrundrechte bestimmt hat.

Alternative 1

„Jedes Kind hat das Recht auf Achtung und Schutz seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen.

Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör nach Maßgabe von Artikel 103 Absatz 1 sowie Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3.“

Alternative 2

„Jedes Kind hat ein Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das Kinder betrifft, wesentlich zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“

Alternative 3

„Jedes Kind hat ein Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das Kinder betrifft, vorrangig [alternativ: wesentlich] zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf Gehör und auf Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“

Deshalb schreiben wir unsere BT-Abgeordneten mit folgender Aufforderung an:

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Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete,                                                                  sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter,

der Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“ vom 14. 10. 2019 hat drei Alternativvorschläge erstellt, welche sie dem Bundestag zur Abstimmung vorlegen wird. 

„Jedes Kind hat das Recht auf Achtung und Schutz seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen ( wesentlich/ vorrangig) zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“ 

Nach Art. 6 GG ist es das Grundrecht der Eltern, über das Kindeswohl zu wachen, und nicht das des Staates. Dieser hat nur ein Wächteramt bei Versagen der Eltern zu erfüllen. Aus gutem Grund:
Sollte eine der Formulierungen den Bundestag passieren, so wird entsprechend der gerade herrschenden parteipolitischen Ideologie, Tür und Tor geöffnet, um auf Kinder, auch gegen den Willen ihrer Eltern, Einfluss auszuüben  ( Pflicht zu Kita und Ganztagesschule, sexuelle Indoktrination, Selbstbestimmung des eigenen Geschlechts oder ideologische Jugendverführungen wie im 3. Reich oder der DDR ).
Genau dies wollten die Verfasser des Grundgesetzes aus den katastrophalen Erfahrungen der Nazi-Diktatur verhindern. Aber sind heutige Verirrungen ausgeschlossen? Darum haben sie im GG die ELTERN als Verwalter der Grundrechte explizit eingesetzt.
Wir plädieren dafür, den Gesetzestext wie folgt zu erweitern:
Unter Wahrung des Elternrechtes gemäß Art. 6,1 und 2 GG hat jedes Kind das Recht auf Achtung und Schutz seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen ( wesentlich/ vorrangig) zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“ 
Wir bitten Sie, werte Bundestagsabgeordnete, ausdrücklich darum, den vorliegenden Text der Kommission abzulehnen oder ihn mit dem Elternrecht zu verknüpfen.
Mit besten Grüßen
Diese Vorlage können Sie benutzen, um Ihrerseits Ihre BT-Abgeordneten anzuschreiben (je mehr, desto besser !) Hier finden Sie E-Mailadressen und Telefonnummern: