Schützt das Elternrecht!

 

„Kinderrechte“ ins Grundgesetz? Lambrecht und Giffey halten am falschen Kurs fest

PROTEST!  –  Werden Sie aktiv!

Kein „Kinderrechte“-Kurswechsel bei Lambrecht und Giffey / Landtagswahl in Thüringen
Sehr geehrte Mitstreiter,

die Zeit wird knapp. Eine Unions-Bundestagsabgeordnete, die unsere Position teilt, befürchtet, dass die „Kinderrechte“-Befürworter bald ihren großen Coup landen könnten: Die Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey drängen darauf. Sie ignorieren verfassungsrechtliche Fakten und auch der große Protest zahlreicher Bürger, die unserem Aufruf gefolgt sind, hat an ihrem falschen Kurs nichts geändert.

Mit scheinheiligen Argumenten versuchen die beiden SPD-Ministerinnen stattdessen, die zahlreichen Bürger zu beruhigen. Hier haben wir ihre Antworten an die Bürger ausführlich analysiert.

Für Eltern und Kinder geht es bei diesem Thema um die Wurst! „Kinderrechte“ im Grundgesetz würden das Elternrecht aushebeln. Sie sind unnötig und brandgefährlich. Davon müssen wir unbedingt alle noch unentschlossenen Abgeordneten überzeugen. Denn am Ende entscheiden nicht Minister, sondern die Abgeordneten.

Bitte werden Sie (nochmals) aktiv. Wenn Sie Ihren Bundestagsabgeordneten noch nicht kontaktiert haben, tun Sie es jetzt. Und haken Sie nach, bei denen, die unentschlossen geantwortet haben. Dafür haben wir die Kontaktdaten der Abgeordneten sowie die bisherigen Antworten gesammelt. Druck allein hilft. Jeder Besuch, jeder Anruf und jede E-Mail trägt dazu bei, die Abgeordneten zu überzeugen, daß „Kinderrechte“ ein ganz heißes Thema sind, an dem sie sich verbrennen können.

Am Sonntag sind Landtagswahlen in Thüringen. Auch diesmal haben wir an die Spitzenkandidaten der acht größten Parteien wieder Wahlprüfsteine mit familien- und bildungspolitischen Fragen geschickt. Auch das Thema „Kinderrechte“ hat uns interessiert.

Leider haben nur CDU, AfD und Bündnis 90/Die Grünen geantwortet, deren Aussagen wir Ihnen hier zur Verfügung stellen. Es ist sehr enttäuschend, dass die restlichen befragten Parteien es versäumt haben, unsere Fragen zu beantworten, die für Familien von großer Bedeutung sind. Die Wähler werden aus all dem ihre eigenen Schlüsse ziehen.

Herzliche Grüße, Ihre

Hedwig von Beverfoerde

P.S.: Bitte kontaktieren Sie Ihren Abgeordneten. Wenn Sie unseren Einsatz für Ehe und Familie darüber hinaus unterstützen möchten, sind wir für jede Spende dankbar – per Überweisung oder per PayPal:

Vielen Dank!

Seit dem 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die neue Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) der Europäischen Union (EU). Da uns der Schutz Ihrer Daten sehr wichtig ist, haben wir unsere Datenschutzrichtlinie daraufhin angepaßt und erweitert. Sie finden Sie hier.

„Nur wer wählt, zählt!“ – Kinderwahlrecht *) weiter unberücksichtigt!

*) von den Eltern für ihre unmündigen Kinder wahrgenommenes Wahlrecht

 

Pressemitteilung des Deutschen familienverbandes e. V.

Abschlussbericht zu Kinderrechten im Grundgesetz: Wahlrecht für Kinder weiterhin unberücksichtigt

Abschlussbericht Kinderrechte im GG(Berlin). Die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz hat vor wenigen Stunden ihren Abschlussbericht vorgelegt. Auffallend ist, dass in dem Dokument über 237 Seiten kein Wort zum Wahlrecht für Kinder zu finden ist. „Tatsächliche Beteiligungsrechte für Kinder – also das aktive Wahlrecht – spielen keine Rolle im Abschlussbericht“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes (DFV).

Kinderrecht ist in erster Linie Wahlrecht. Denn nur wer wählen kann, hat die Möglichkeit in einer Demokratie mitzubestimmen. Wer Kinderrechte ernst nimmt, fasst als erstes das Wahlrecht ins Auge. „Die Bund-Länder-Gruppe zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz klammert das wichtigste demokratische Grundrecht aus. Fast 14 Millionen Kindern und Jugendlichen in Deutschland bleibt das Wahlrecht auf Bundesebene weiterhin verwehrt“, so Heimann.

Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Die Arbeitsgruppe wurde mit dem Auftrag eingesetzt, Empfehlungen für einen Gesetzesentwurf zu entwickeln. „Kinderrechte ohne die ausdrückliche Erwähnung des Wahlrechts sind eine politische Farce“, sagt der DFV-Bundesgeschäftsführer. „Es ist ein trauriges Signal für unsere Demokratie.“

Der Familienverband setzt sich für die Einführung des Wahlrechts ab Geburt ein. Schirmherrin der Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“ ist Renate Schmidt, Bundesministerin für Familie a.D.

……………………………

Lesen Sie dazu auch:

https://www.familiengerechtigkeit-rv.de/wp-admin/post.php?post=9376&action=edit

 

Wer vertritt die Rechte der Kinder?

Auch gegen den Rat von Verfassungsrechtlern ( Kirchhof, Papier, Uhle, Schlink u.v.a.) will die Große Koalition noch in diesem Jahr den Weg frei machen, „Kinderrechte“ im Grundgesetz explizit aufzuführen.

Dazu äußert sich der Verband Familienarbeit e.V. :

„Mit Hochdruck arbeitet die Bundesregierung an der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz (GG). Dr. Johannes Resch, Vorsitzender des Verband Familienarbeit meint: „Die wichtigste Frage, wer die Rechte der Kinder eigentlich vertreten soll, bleibt bei der Diskussion im Dunkeln. …“

PM Kinderrechte im GG

Ergebnis der Wahlprüfsteine

Die Initiative DEMO für ALLE hatte die Parteien vor den Landtagswahlen in Sachsen und Brandenburg nach ihrer Einstellung zu folgenden Forderungen befragt:

  • Überarbeitung von Familienpolitik und Sexualerziehung
  • Keine LSBT-Gruppen o.ä. an Schulen
  • Schamverletzende Sexualpädagogik stoppen
  • Gender-Mainstreaming-Maßnahmen beenden
  • Jedes Kind hat ein Recht auf Vater und Mutter
  • Keine Legalisierung der Leihmutterschaft
  • Keine „Kinderrechte“ ins Grundgesetz

Die Auswertung sehen Sie unter folgendem Link:

https://i2.wp.com/demofueralle.blog/wp-content/uploads/2019/08/WPS2019_BrandenburgSachsen.png?ssl=1

Die heutige Situation der Familie aus drei Perspektiven

Pressemeldung des Verbandes FAMILIENARBEIT e. V.

 

Drei Stellungnahmen zum „Tag der Familie“

 

Zum „Internationalen Tag der Familie“ am 15. Mai stellen wir drei Stellungnahmen gegenüber, die die Situation der Familie in unserer Gesellschaft charakterisieren:

 

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages findet viele Worte für Allgemeinplätze. Weder wird Neues mitgeteilt noch werden konkrete Mängel benannt, geschweige denn notwendige Schritte zu einer Besserung für die Familien angeführt. Belastungen würden „ständig größer“, ohne dass nach den Ursachen oder Konsequenzen gefragt wird (1).

 

Der Deutsche Familienverband, der immer wieder auf die familienpolitischen Defizite hinweist, deutet eine Lösungsstrategie an, die darin besteht, dass auch den Kindern bei demokratischen Wahlen das Gewicht zugestanden werden sollte, das ihrem Bevölkerungsanteil entspricht. Für Kinder, die altersbedingt noch nicht wählen können, sollen die Eltern deren Interessen auch bei Wahlen wahrnehmen, zumal sie auch alle anderen Rechte der Kinder zu vertreten haben (2).

 

Der Familienbund der deutschen Katholiken zitiert den ehemaligen Richter des Bundesverfassungsgericht, Paul Kirchhof, der seine Skepsis gegenüber der geplanten Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz zum Ausdruck bringt. Die Rechte der Kinder seien am wirksamsten von ihren Eltern zu schützen. Um diese Aufgabe optimal erfüllen zu können, fordert Kirchhoff eine finanzielle und zeitliche Entlastung der heute finanziell und/oder zeitlich überlasteten Eltern. Das seien die erforderlichen „großen Maßnahmen“ (3).

 

Der stellvertretende Vorsitzende des Verband Familienarbeit, Johannes Resch, meint dazu: „Während die wenigen und wenig einflussreichen Interessenvertreter der Familien auf Defizite und Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf Kinderrechte hinweisen, erschöpft sich die Kinderkommission als angebliche Fürsprecherin der Kinder im Bundestag in nichtssagenden Ausführungen. Wenn nicht einmal die parteiübergreifende Kinderkommission zu den kindbezogenen Mängeln Stellung bezieht, ist das auch ein Armutszeugnis für die Gesamtheit des Bundestages.

 

Quellen:

(1) https://www.jugendhilfeportal.de/politik/kinder-und-jugendpolitik/artikel/kinderkommission-zum-internationalen-tag-der-familie/

(2) https://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/852-deutscher-familienverband-begr%C3%BC%C3%9Ft-aussagen-des-verfassungsjuristen-kirchhof-zum-wahlrecht-ab-geburt

(3) https://www.familienbund.org/presse/pressemitteilungen/paul-kirchhof-%E2%80%9Ewir-m%C3%BCssen-nicht-neue-grundrechte-ausdenken-sondern-wir

 

 

Gehören Kinderrechte ins Grundgesetz?

Der folgende Leserbrief  zeigt in aller Deutlichkeit auf, welche Faktoren schon heute die Rechte der Kinder schwächen, weil sie die Familien als Ganzes schwächen. Um jedem Kind zu seinem Recht auf Leben, Gesundheit, Wohnraum, Bildung, Zuwendung und Akzeptanz zu verhelfen, müssen erst einmal die ideologisch verursachten Defizite heutiger Gesellschafts-und Bevölkerungspolitik behoben werden. 

Als Reaktion auf den Artikel in den Dresdener Neuesten Nachrichten „Sachsens Ministerpräsident Kretschmer will keine Kinderrechte im Grundgesetz“ (dnn-online) erschien folgender Leserbrief in den DNN 20./21.1.2018   S. 27

Für die Zukunft der Gesellschaft ist die heutige Situation entscheidend

Der öffentliche Disput zwischen Ministerpräsident Michael Kretschmer und seinem Stellvertreter M.Dulig über das zentrale Thema Kinderrechte offenbart, was den Bürgern von der Politik zugemutet wird: Es sind reine Ablenkungsmanöver anstatt langfristig tragfähigen politischen Handelns. Selbstverständlich ist für die Zukunft Sachsens und Deutschlands (wie für jedes Land) die heutige Situation der Kinder entscheidend, denn sie sind die einzigen Zukunftsträger der gesamten Gesellschaft. Jedoch ist selbst diese grundlegende Lebenswahrheit nicht mehr allgemein bewusst.

Was würde sich durch eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz zum Wohle von Kindern ändern? Ein Vergleich zwischen dem Artikel 6 des Grundgesetzes und der aktuellen Realität in Deutschland macht deutlich, dass es vor allem darauf ankommt, ob und inwieweit der Gesetzestext mit den Rahmenbedingungen übereinstimmt, unter denen Eltern ihr Recht und ihre Pflicht gemäß Absatz 2 ausüben. Wie aber sind diese?

  • Das Pro-Kopf-Einkommen von Familien sinkt mit steigender Kinderzahl drastisch, dadurch sind Familien in allen Lebensbereichen strukturell benachteiligt (Wohnungsmarkt, Ernährung, Bildung und Kultur).
  • Ein perverser Arbeitsbegriff ist üblich: eine nicht erwerbstätige Alleinerziehende mit zwei Kindern „arbeitet nicht“, aber ein Finanzspekulant oder ein Waffenproduzent haben hohe Profite.
  • Zehntausende Schwangere pro Jahr sehen sich im kinderarmen Deutschland aus wirtschaftlichen Gründen und/oder dem geringen Ansehen von Müttern in der Gesellschaft zu einem Schwangerschaftsabbruch gedrängt.
  • Die scheinheilig propagierte Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschieht meist zu Lasten der Zeit für Familie, überwiegend zu Lasten einer Doppelbelastung der Mütter – das komplette Gegenteil von Gleichstellung!
  • Die unentgeltlich im Privathaushalt meist von Frauen erbrachten Lebensleistungen (Essen zubereiten, kommunizieren, Kinder großziehen, Alte pflegen und so weiter bleiben unberücksichtigt, werden zu wenig geachtet oder gar diffamiert („Herdprämie“), obwohl sie die Grundlage für die Gesellschaft, ihre Kultur und ihren sozialen Frieden darstellen (siehe Statistisches Bundesamt zum Umfang bezahlter und unbezahlter Arbeit).
  • Vertreter eines traditionellen Familienbildes laufen Gefahr, als konservativ, als rechtskonservativ oder noch schlimmer diffamiert zu werden.
  • Hochbetagte Bürger dürfen (selbst wenn sie dement sind) über die Zukunft der Gesellschaft bei Wahlen mitentscheiden. Minderjährige sind vom allgemeinen Stimmrecht ausgeschlossen.
  • Elterliche Sorge für die eigenen Kinder wird durch die einseitige hohe Subventionierung von Fremdbetreuung, besonders von Kindern unter drei Jahren, massiv benachteiligt, obwohl der Betreuungsschlüssel besonders in Sachsen weit unter den Anforderungen liegt und  nachhaltige Spätfolgen infolge großer Zuwendungsdefizite sozialpädiatrisch erwiesen sind.
  • Verfassungsgerichtsurteile zum Rentenrecht werden seit Jahren nicht oder ungenügend umgesetzt, so dass die Rentenversicherung längst nicht mehr zukunftssicher ist. Der ihr zugrundeliegende Generationenvertrag ist praktisch aufgekündigt.

Soweit einige „Ergebnisse“ des jahrzehntelangen Verdrängens und Beschönigens zentraler sozialer Probleme durch ein einseitig wirtschaftsdominiertes, nicht langfristig tragfähiges politisches Denken und Handeln (aller Regierungsparteien der letzten Jahrzehnte).

Der Leser möge selbst entscheiden, was für unsere Zukunft wichtiger ist: konsequentes Handeln entsprechend dem Grundgesetz oder weiteres Ablenken durch einen weiteren verfassungsrechtlichen Disput über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz, was zudem die Elternrechte gegenüber dem Einfluss wirtschaftlicher oder staatlicher Interessen weiter schwächen würde.

Dr. Heinrich Günther    01259 Dresden

Anm: Die Absicht, Kinderrechte im GG zu verankern, wurde trotz maßgeblichen verfassungs- rechtlichen Gutachtens und entgegen der Statements von Familienverbänden sowie aus CDU-Kreisen in den Koalitionsvertrag 2/2018 aufgenommen.

ANHANG                                                                                                           

Dazu der alternative Gesetzestext, wie ihn der Verband Familienarbeit e. V. vorschlägt:

http://familiengerechtigkeit-rv.info/?p=8325

Erklär-Video:

https://youtu.be/w2Ja_zoVw44