SPD-Wahlprogramm: Abschaffung des Ehegattensplittings drückt Familien in die Armut

Das Aus des Ehegattensplittings bestraft vor allem kinderreiche Familien. Anstatt für eine gerechte Besteuerung von Familien einzutreten, setzt die SPD auf eine alte und verfassungswackelige Idee, warnt Sebastian Heimann, der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes DFV.

(Berlin). „Die Abschaffung des Ehegattensplittings ist eine familien- und steuerpolitische Bankrotterklärung“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes (DFV). „Das Ziel einer guten Politik muss immer sein, Eltern und Kinder in jeder Familienform zu unterstützen, nicht abzustrafen.“

Falsche Annahmen über die Effekte des Ehegattensplittings können nur zu unklugen Wahlkampfideen heranreifen. Die Abschaffung des Ehegattensplittings wird vor allem Zwei- und Mehrkindfamilien finanziell hart treffen – also gerade diejenigen Familien, die für den Sozialstaat und den Generationenvertrag Sozialversicherung am wichtigsten sind.

„Es ist schlichtweg Humbug zu behaupten, Nutznießer des Ehegattensplittings seien vor allem Alleinverdiener-Ehepaare“, stellt Heimann klar. „Von den Sozialdemokraten hätte ich mir in der ideologisch aufgeheizten Debatte um das Ehegattensplitting klare Fakten gewünscht. Das Ehegattensplitting ist nichts anderes als eine sachgerechte Besteuerung einer Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft, mehrfach vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.“

Der DFV sperrt sich keinesfalls gegen eine Diskussion um die Reform des Ehegattensplittings. Klar muss jedoch sein, dass nach Leistungsfähigkeit besteuert werden muss. Es ist einleuchtend, dass Eltern mit zwei, drei oder vier Kindern weniger finanziell leistungsfähig sind als jemand, der keine Unterhaltspflichten für Kinder zu tragen hat.

Nicht das Ehegattensplitting ist im fiskalischen Bereich das eigentliche Problem und verhindert Erwerbsarbeit. Es ist ein durch und durch unsolidarisches Sozialversicherungssystem, das nicht nur Familien doppelt belastet, sondern dem Leistungsfähigkeitsprinzip völlig zuwiderläuft.

„Schon jetzt lebt eine Familie mit zwei Kindern – sogar bei einem Durchschnittseinkommen – nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben unter dem steuerrechtlichen Existenzminimum, wie der DFV regelmäßig in seinem Horizontalen Einkommensvergleich vorrechnet. Das Aus für das Ehegattensplitting würde Familien endgültig in die Armut drücken“, sagt Heimann.


Weitere Informationen

Horizontaler Vergleich 2021 – Was am Monatsende übrig bleibt (PDF)

Familienförderung 2021 – Nebelkerzen statt realer Entlastung (PDF)

Erklärfilm: Generationenvertrag Sozialversicherung

Hier twittert unser Bundesgeschäftsführer

Besucht uns auf Facebook!

„Nur wer wählt, zählt!“ – Kinderwahlrecht *) weiter unberücksichtigt!

*) von den Eltern für ihre unmündigen Kinder wahrgenommenes Wahlrecht

 

Pressemitteilung des Deutschen familienverbandes e. V.

Abschlussbericht zu Kinderrechten im Grundgesetz: Wahlrecht für Kinder weiterhin unberücksichtigt

Abschlussbericht Kinderrechte im GG(Berlin). Die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz hat vor wenigen Stunden ihren Abschlussbericht vorgelegt. Auffallend ist, dass in dem Dokument über 237 Seiten kein Wort zum Wahlrecht für Kinder zu finden ist. „Tatsächliche Beteiligungsrechte für Kinder – also das aktive Wahlrecht – spielen keine Rolle im Abschlussbericht“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes (DFV).

Kinderrecht ist in erster Linie Wahlrecht. Denn nur wer wählen kann, hat die Möglichkeit in einer Demokratie mitzubestimmen. Wer Kinderrechte ernst nimmt, fasst als erstes das Wahlrecht ins Auge. „Die Bund-Länder-Gruppe zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz klammert das wichtigste demokratische Grundrecht aus. Fast 14 Millionen Kindern und Jugendlichen in Deutschland bleibt das Wahlrecht auf Bundesebene weiterhin verwehrt“, so Heimann.

Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Die Arbeitsgruppe wurde mit dem Auftrag eingesetzt, Empfehlungen für einen Gesetzesentwurf zu entwickeln. „Kinderrechte ohne die ausdrückliche Erwähnung des Wahlrechts sind eine politische Farce“, sagt der DFV-Bundesgeschäftsführer. „Es ist ein trauriges Signal für unsere Demokratie.“

Der Familienverband setzt sich für die Einführung des Wahlrechts ab Geburt ein. Schirmherrin der Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“ ist Renate Schmidt, Bundesministerin für Familie a.D.

……………………………

Lesen Sie dazu auch:

https://www.familiengerechtigkeit-rv.de/wp-admin/post.php?post=9376&action=edit

 

Mütterrente: Ein halber und sehr kleiner Schritt

„Familien sind die eigentlichen Leistungsträger im Rentensystem und werden dafür im Alter arm gemacht. Die Einigung im Mütterrentenstreit ist bestenfalls ein halber und sehr kleiner Schritt auf dem Weg zu dringend notwendigen sechs Jahren Erziehungszeiten pro Kind für alle Eltern“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes.

„Wer Kinder hat, erlebt nicht nur Lebensglück, sondern sichert mit deren Erziehung und Betreuung den Fortbestand des gesamten sozialen Sicherungssystems. Anders gesagt: Wer Kinder erzieht, sichert Zukunft. Das muss sich endlich auch in der Rente von allen Eltern widerspiegeln“, so Heimann.

https://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen

Wahlrecht ab Geburt: Der Zukunft eine Stimme geben!

Wahlrecht ab Geburt: Der Zukunft eine Stimme geben!

(Berlin). Anlässlich der Vorstellung des Kinderreports 2017 fordert der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes Sebastian Heimann das Wahlrecht für Kinder und Jugendliche:

http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/700-dfv-wahlrecht-ab-geburt-der-zukunft-eine-stimme-geben