Artgerechtes Aufwachsen für ALLE Kinder!

Unter dem Titel „Steinzeitbabys im Internetzeitalter“ veröffentlichte <Publik Forum, kritisch – christlich – unabhängig >, einen Artikel von Barbara Brüning. Am Beispiel einer jungen Portfoliomanagerin zeigt sie: Immer mehr Eltern wollen ihre Kinder „artgerecht“ aufziehen. „Artgerecht“ – das bedeutet für Frau L., 24 Stunden am Tag selbst die Bedürfnisse ihres Babys wahrnehmen zu wollen, von seinem Wunsch nach Kuscheln, nach Nahrung bis zur Pflege. Das bedeutet eben, auf den Erwerb solange zu verzichten, wie das Kind seine eigene Mama braucht. Dazu gehört Intuition und Sensibilität und sehr viel Zeit. Und dazu gehört heute ein große Portion Widerstand gegen alle Bevormundung aus Politik, Wirtschaft und feministischer Ideologie. Für Frau L. gehört ihr Bauch nicht ihr selbst, sondern ihren Kindern.

 

Ja doch, mit dem Gehalt ihres Ehemanns kommt die Familie L. über die Runden. Aber leider haben nicht alle Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder „artgerecht“ aufzuziehen, so sehr sie sich das auch wünschten, weil  Kindererziehung in unserem Land eben keine Kohle abwirft und keine Rentenpunkte. Staatlich finanziert wird ausschließlich Kollektivbetreuung. Darüber hinaus zeigen die Horizontalen Vergleiche zum frei verfügbaren Einkommen, dass  jedes weitere Kind eine Familie zunehmend in  Existenznot bringt.

http://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen/send/2-publikationen/211-horizontaler-vergleich-2017

und

http://www.familienbund-freiburg.de/html/media/was_am_monatsende_uebrig_bleibt_horizontaler_vergleich.html

 

Während unser Familienministerium seit Jahren unter Renate Schmidt, Ursula v.d. Leyen und Manuela Schwesig unter dem Vorwand EMANZIPATION die möglichst frühe, möglichst ganztägige Erwerbsarbeit von Müttern nach der Entbindung forciert, und damit eine Entfremdung von Mutter und Kind, regt sich zumindest in abgesicherten Familien wieder ein Trend, der nicht nach den Bedürfnissen der Betriebe und des Finanzministers fragt, sondern nach den Bedürfnissen des Babys, das seit der Steinzeit auf die Mama angewiesen ist.

 

Leserbrief

Bravo! Da hat sich Publik Forum aber was getraut, was bei anderen Blättern ein absolutes NO GO ist. PF stellt eine emanzipierte Managerin vor, die sich weder von Frauenverbänden, noch von der so genannten Familienpolitik die nötige Zeit stehlen lässt, um dem Bedürfnis ihres Kindes nach Bindung und Nähe gerecht zu werden. Sie folgt keinen verlockenden Angeboten, sondern vertraut ihrer Intuition, um ihr Kind „artgerecht“ aufwachsen zu lassen.

O, o, was mögen da bloß die Grünen sagen? Artgerechte Haltung ja, aber doch nicht für Menschenkinder! Emanzipierte Mütter lassen sich an den Betrieb fesseln, aber doch nicht ans Haus! Wozu gibt es schließlich Ställe, Pardon Krippen mit Rechtsanspruch!

Und erst die FDP? Freiheit in der Wahl seines Lebensentwurfs gilt für alle, nur nicht für Mütter, die in der Nähe ihrer Kinder bleiben wollen. Wer nicht erwerbstätig sein will,  n u  r  weil er die künftigen Garanten der Solidargemeinschaft großzieht, hat eben die Risiken Abstieg und Altersarmut selbst zu tragen – sorry! In diesem Zynismus sind sich fast alle Parteien einig.

Preisfrage: Was kann die Politik tun, um  a l l e n  Kindern ein „artgerechtes“ Aufwachsen zu ermöglichen?

Bärbel Fischer

 

Kinderrechte in die Verfassung – gezielte Entmündigung von Eltern!

Schon wieder flammt, SPD gezündet,  die Debatte „Kinderrechte in die Verfassung“ auf. Justizminister Maas und natürlich Frau Schwesig sind dieses Thema ein „Herzensanliegen“. Bereits 2014 gab es in BW die selbe Debatte, angeführt von der SPD-Sozialministerin Katrin Altpeter, die durch Abwahl der SPD ihr Amt abgeben musste.

Was die die SPD mit ihrem Vorhaben klammheimlich im Schilde führt, lesen Sie im folgenden Artikel von Birgit Kelle:

 Manuela Schwesig will uns Eltern an den Kragen

https://www.welt.de/debatte/kommentare/article163402414/Manuela-Schwesig-will-uns-Eltern-an-den-Kragen.html

Wenn der SPD die Rechte der Kinder so sehr am Herzen liegen, um Leib, Leben und Schutz von Kindern zu garantieren, sollte sie die ungeborenen Kinder im Mutterleib unbedingt mit einschließen, mahnt Frau Kelle.

Füllhorn oder Mogelpackung?

Immer wieder verwechseln Mitbürger und selbst Journalisten Kindergeld, Erziehungsgeld, Elterngeld, Betreuungsgeld!  Wer kennt sich da noch aus? Was daherkommt wie ein Füllhorn, das ohne Unterlass über Familien ausgeschüttet wird, erweist sich meist als Mogelpackung. Es ist an der Zeit, hier in Kürze Klarheit zu schaffen.

Ein Klärungsversuch 

  • Das staatliche Kindergeld ist zur Hälfte die Rückerstattung jener Steuern, die der Fiskus zu Unrecht auf die Existenzminima der Kinder erhebt. Von 39 Mrd. sind nur 19,5 Mrd. echte Leistung, decken also nur den halben Bedarf. (Quelle: Deutscher Familienverband:

http://www.deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/DFV_Familienfoerderung_Online.pdf)

und

http://www.t-online.de/eltern/familie/id_78863064/ex-sozialrichter-borchert-kindergeld-ist-rueckgabe-von-diebesgut-.html

 

  • Das zweijährige Erziehungsgeld wurde 2006 zugunsten des Elterngeldes abgeschafft. Die Höhe des Erziehungsgelds bemaß sich an der Bedürftigkeit der Eltern, half also Eltern mehrerer Kinder und Alleinerziehenden.

 

  • Ganz anders das einkommensabhängige, einjährige Elterngeld,  das 2007 von Frau v.d. Leyen eingeführt wurde. Seither bekommen bedürftige Mütter den Mindestsatz (300.-), weil ihr Einkommen vor der Geburt logischerweise minimal war. Wer seither die höchsten Einkommen vor der Niederkunft hat, bezieht den Höchstbetrag (1800.-) Jahresdifferenz:  18 000.- Das Ziel, mehr Akademikerkinder zu bekommen, wurde jedoch weit verfehlt.

 

  • Das  kurzlebige Betreuungsgeld BT von 150.- sollte jenen Müttern Anerkennung verschaffen, die ihre Kinder alternativ zur Krippe erziehen (lassen). Immerhin ersparten sie dadurch dem Steuerzahler 1000.- Kosten pro Krippenplatz. Auf Betreiben der linken Parteien wurde das BT vom Bundesverfassungsgericht zwar nicht abgeschafft, sondern vom Bund an die Länder verwiesen. Nur Bayern und Thüringen zahlen das BT weiterhin.

 

  • Und nun zaubert Frau Schwesig das Familiengeld FG ( bis zu 300.-) aus dem Hut. Es soll bezahlt werden, wenn beide Eltern je 32-36 Wochenstunden erwerbstätig sind. Die Absicht: Das FG soll erstens Väter zur hälftigen Familienarbeit, zweitens die Arbeitgeber zu mehr Flexibilität zwingen und drittens mütterliche Teilzeitarbeit beenden. Eine Mutter, die  z. B. trotz Säugling bisher 10 Std.Teilzeit  arbeitete, müsste genau wie ihr Partner  künftig 32/36 Std. Erwerbsarbeit leisten. Dies entspricht einem wöchentlichen Plus von 22/26 Std. mütterlicher Abwesenheit vom Kind. Die überwiegende Zeit gehört dem Betrieb, der Familie nur der Rest – und das für mtl. 300.-! Die semantische Umschreibung für das Vorhaben aus dem BMFSFJ lautet : Familienarbeitszeit als Entlastung von Eltern und pflegenden Angehörigen.

Dazu demnächst weitere Einzelheiten zu Nutzen und Risiken des Familiengeldes.

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

 

Weltfrauentag: Frauenpolitik für den Papierkorb!

Zum Weltfrauentag 2017

Zum Weltfrauentag möchte ich einmal aufzählen, was  n i c h t  auf der Agenda von Frau Schwesig steht, obwohl sie unablässig das Hohelied von der Gleichstellung singt. Für die „Familien“(!)ministerin und Frau Nahles (Arbeitsministerium) nützt Frauen alles, was ihnen ihre Kinder vom Hals schafft, damit sie sorglos (?) dem Betrieb möglichst ganztags zur Verfügung stehen. Es ist ihr

  • egal, dass Müttern, die ihre Kinder vor 1992 zur Welt brachten, heute noch immer ein Rentenpunkt fehlt, weswegen sie mit jüngeren Müttern eben nicht gleichgestellt sind,
  • egal, dass Familienarbeit (Sorge und Pflege) trotz mehrfacher Aufforderung durch das Bundesverfassungsgericht noch immer nicht der Erwerbsarbeit gleichgestellt ist,
  • egal, dass allein erziehende Mütter und ihre Kinder per Gesetz noch immer höchst armutsgefährdet sind,
  • egal, dass Familien mit einem Facharbeitergehalt ( 35 000 Euro p.a. ) bereits ab dem 2. Kind unter ihr Existenminimum driften, weil sie verfassungswidrige Sozialabgaben zu stemmen haben,
  • egal, dass der Fiskus bei Verbrauchssteuern sich ausgerechnet zu 60% bei Familien bedient; je mehr Kinder, umso mehr Verbrauch!,
  • egal, dass das geplante „Familiengeld“ eine Verschlechterung für das zeitliche, wie finanzielle Familienbudget bedeutet.
  • egal, dass das einkommensabhängige einjährige Elterngeld alle erwerbslosen Frauen wegen vorhandener Kinder mit dem Mindestsatz demütigt, während Frauen mit hohem Einkommen vor der Niederkunft mit dem Höchstsatz belohnt werden. Nicht der mühsame Aufwand für Kindererziehung wird honoriert, sondern die letzte  Gehaltsstufe.
  • egal, dass das einzige, aberwitzig minimale  einjährige Betreuungsgeld ( 150 Euro )  zur Gleichstellung von Familienfrauen und Erwerbsfrauen ausgerechnet dem ideologischen SPD-Betreiben zum Opfer fiel.

Gleichstellung von Frauen? – Eine Farce!

Eine Frauenpolitik, die spaltet, ist keine Politik für Frauen, sondern bestenfalls für den Papierkorb!

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

Diskriminierung der Mütter

Der Rentenexperte und Arzt Dr. Johannes Resch weist auf seiner Homepage auf die Diskriminierung von Frauen hin, die sich für Mutterschaft entschieden haben. Ihre Arbeit in der Familie wird durch unser Sozialgesetz weder anerkannt noch honoriert. Gegenüber kinderlosen erwerbstätigen Frauen werden Mütter seit 1957 durch die Adenauer´sche Rentenreform in extremer Weise um den Lohn ihrer Arbeit gebracht. Denn durch die einseitige Koppelung der Rente an Erwerbsarbeit gilt die aufwändige Erziehung-und Familienarbeit für den Gesetzgeber als Nullwert, quasi als Hobby!

Seither stehen junge Mütter unter immensem Stress, durch ihre Arbeit für die Familie notwendige Rentenpunkte aufs Spiel zu setzen. Wer als Mutter im Alter nicht Not leiden will, muss auch gegen seine Überzeugung seine Kinder frühzeitig in kollektive Ghettos geben, auch wenn das Herz noch so sehr blutet.

Das Familienministerium unter Manuela Schwesig jedoch rühmt sich, durch Vorhaltung von Krippenplätzen den Müttern entgegen zu kommen, damit sie so unbeschwert erwerbstätig sein können, als hätten sie keine Kinder!

http://www.johannes-resch.de/Aktuelles

Viele Familien bleiben außen vor

Familienarbeitszeit und Familiengeld: Viele Familien bleiben außen vor

(Berlin). Viele Fragezeichen und wenig Grund zum Jubeln sieht der Präsident des Deutschen Familienverbandes, Dr. Klaus Zeh, bislang bei den Plänen des Bundesfamilienministeriums zu Familienarbeitszeit und Familiengeld, die das Ministerium auf einem Zukunftskongress am Donnerstag diskutieren will: „Das Familienministerium wirbt mit mehr Zeit für Kinder und verspricht Eltern mit kleineren Kindern Unterstützung, wenn sie ihre Arbeitszeit reduzieren.

Bei Licht betrachtet steckt im Paket aus Familienarbeitszeit und Familiengeld aber nicht mehr, sondern weniger Zeit für Kinder. Denn das neue Familiengeld soll es nur für Mütter und Väter geben, die beide gleichzeitig zu 80 bis 90 Prozent der regulären Arbeitszeit, also fast in Vollzeit erwerbstätig sind. Das heißt in vielen Fällen, dass zwar zum Beispiel der Vater seine Arbeitszeit ein wenig reduzieren kann, dafür aber die Mutter ihre Erwerbstätigkeit – teilweise deutlich – ausweiten müsste, um in den Genuss der Leistung zu kommen. Familien, die sich mehr Zeit für Kinder nehmen wollen und zu denen das Modell nicht passt, bleiben außen vor“, kritisiert Klaus Zeh.

Zeh fordert dringend, die bisherigen Pläne noch einmal zu überdenken und allen Familien ein Angebot zu machen: „Die Bundesfamilienministerin geht selber davon aus, dass das Konzept nur für rund 20 Prozent der Familien attraktiv ist. Es geht also an mindestens 80 Prozent der Familien vorbei. Für die Vielfalt der Zeitbedürfnisse von Kindern und Eltern ist das viel zu eng gedacht. Es kann nicht sein, dass (Fast-)Doppelverdiener unterstützt werden und Familien mit nur einem oder anderthalb Einkommen finanziell im Regen stehen. Vor allem für Eltern, die während der dreijährigen Elternzeit nicht erwerbstätig sind und für Familien mit mehreren Kindern muss es eine bessere finanzielle Unterstützung geben“, fordert Zeh.

Der Deutsche Familienverband ist zudem skeptisch, ob auch nur das vom Familienministerium ins Auge gefasste Fünftel der Familien mit jüngeren Kindern ihre Arbeitszeitwünsche tatsächlich gegenüber den Arbeitgebern durchsetzen können. Vollzeitnahe Stellen mit 80 oder 90 Prozent Arbeitszeit haben vor allem in der Privatwirtschaft noch immer Seltenheitswert – und müssen fürs Familiengeld gleich bei Mutter und Vater gleichzeitig klappen. Unklar ist auch noch, ob das geplante Familiengeld von 150 Euro pro Elternteil wie das Elterngeld dem steuerlichen Progressionsvorbehalt unterworfen wird und dann entsprechend weniger bei den Familien ankommt.

Um allen Familien Wahlfreiheit zu geben, fordert der Deutsche Familienverband die Einführung eines Betreuungsbudgets, das die dreijährige Elternzeit finanziell absichert, einen breiten Korridor für geförderte Familienteilzeitmodelle und die Entlastung der Familieneinkommen durch einen Kinderfreibetrag in der Sozialversicherung. „Wir wollen, dass alle Familien mehr Zeit für Kinder bekommen und von Verbesserungen profitieren können. Ein solches Konzept werden wir gerne unterstützen“, so Verbandspräsident Klaus Zeh.

Pressedienst des Deutschen Familienverbandes, Berlin, 13.  September 2016

 

Familien fördern???

„Ich möchte die Mütter ermutigen, trotz der Zeit für die Kinder weiter berufstätig zu bleiben,  so dass sie ihre eigene Existenz sichern können“, meint Frau Schwesig (SPD) und erfindet das „Familiengeld“ für Eltern, die 28 bis 36 Wochenstunden außer Haus arbeiten. Kann man noch klarer, bzw. schamloser bezeugen, welch geringen Wert man heute Müttern noch beimisst, dass sie zusätzlich zu ihrer generativen Leistung auch noch ihre „eigene Existenz“ sichern müssen, wo doch gerade sie die Existenz der nächsten Generation sichern! Zu früheren Zeiten wäre eine solche Aussage Grund genug für eine Amtsenthebung gewesen. Das geplante „Familiengeld“  sieht die Ministerin als zusätzliche „Familienförderung“, die allerdings wieder einmal nur erwerbstätigen Eltern zukommen soll – verfassungswidrige Lenkung / Bevormundung durch den Staat!

 

An dieser Stelle muss auch einmal gefragt werden, weshalb in Deutschland Familien überhaupt „gefördert“ werden müssen. Fördern muss man doch nur, wenn Defizite dies erfordern. Damit gibt das Familienministerium offen zu, dass in Deutschland die Ausstattung für den Nachwuchs skandalös defizitär ist, und zwar strukturell bedingt. Nicht ohne Grund lachen unsere europäischen Nachbarn über die deutsche Nachwuchs -verhinderungspolitik. Auch die wachsende Kinderarmut hierzulande stört Frau Schwesig wenig. Blind und taub für Korrekturen an unserem Sozialgesetz geht es ihr ausschließlich darum, dass sich Mütter von Babys ihre „eigene Existenz“ außer Haus erarbeiten!

 

Familien brauchen keine „Förderung“.                                                                        Sie  s i n d   s e l b s t  die Förderer unseres Gemeinwesens.                                Man muss ihnen nur belassen, was ihnen verfassungsgemäß zusteht!

 

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

Schwesigs Familiengeld – ein Plan zur weiteren Gängelung der Eltern

Verband Familienarbeit e. V.

Pressemeldung 

Schwesigs Familiengeld – ein Plan zur weiteren Gängelung der Eltern

Familienministerin Manuela Schwesig schlägt ein neues Familiengeld vor, um Eltern mehr Zeit zu geben für die Präsenz bei ihren Kindern.* Sofern beide Eltern gleichzeitig und hinreichend, also mit 28 bis 36 Wochenstunden, teilzeitbeschäftigt sind, sollen sie für maximal 24 Monate je 150 € bekommen, bis das Kind acht Jahre alt ist. Schwesig erwartet, dass 20 Prozent der Eltern das Angebot nützen und dass vor allem mehr Mütter erwerbstätig bleiben werden.

Die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., Gertrud Martin, beurteilt diesen Vorschlag zwiespältig: „Es ist einesteils ein Schritt in die richtige Richtung, denn die Erziehung der eigenen Kinder darf nicht immer weiter beeinträchtigt werden durch die einseitige Ausrichtung beider Elternteile oder gar der Alleinerziehenden möglichst auf eine Vollzeiterwerbstätigkeit. Um Gleichwertigkeit von Erwerbs- und Familienarbeit herzustellen, braucht es den finanziellen Ausgleich.

Andererseits ist dieser Vorschlag mit den überaus eng gefassten Bedingungen, wieder in der sattsam bekannten SPD-Masche gestrickt, nach der Familien staatlich gegängelt werden, sich ideologiekonform zu verhalten. Andernfalls gehen sie leer aus. Das widerspricht den Vorgaben unserer Verfassung und diskriminiert alle Eltern, die auf deren Grundlage ihr Familienleben und die Erziehung ihrer Kinder nach eigenen Vorstellungen gestalten wollen.“

In Zeiten des Vorwahlkampfs scheint der Vorschlag präzise gesetzt, um die CDU in die Enge zu treiben. Deren Widerspruch lässt nicht auf sich warten: Seitens der CDU und der Grünen wird das Konzept als zu unflexibel kritisiert. CDU-Fraktionsvize Michael Fuchs argumentiert dagegen, dieses Familiengeld sei nicht gegenfinanziert.**

Martin dazu: „Mit diesem Argument schneidet sich die CDU ins eigene Fleisch: Bei der Rentenreform 1957 hat Konrad Adenauer den Anspruch auf Alterssicherung von der Bedingung, den sorgenden Nachwuchs großzuziehen, abgekoppelt und an Erwerbsarbeit gebunden. Über Nacht wurden die Eltern ‚enteignet‘, indem ihre Kinder künftig vorrangig für die Altersversorgung der Kinderlosen, und deshalb uneingeschränkt Erwerbstätigen, zuständig waren, aber weniger für die der Eltern. Millionen Arbeitnehmer hatten plötzlich einen ansehnlichen Rentenanspruch gegenüber der nachfolgenden Generation, unabhängig davon, ob und inwieweit sie sich an der Erziehung dieser Generation beteiligt hatten. Die CDU gewann mit den Stimmen dieser Rentner bei der nächsten Bundestagswahl die absolute Mehrheit und fragte keineswegs nach einer ‚Gegenfinanzierung‘ für die Eltern! Bereits eine Generation später hatten wir die Quittung in Form eines dramatischen Geburtendefizits, und heute haben wir den daraus resultierenden Arbeitskräftemangel.

Die sinnvolle Alternative zu diesem Familiengeld wäre aus unserer Sicht die Umwandlung des Elterngelds von einem Lohnersatz in eine für alle Eltern gleichmäßig hohe Zuwendung für die Gesamtdauer von drei Jahren.“

 

Gertrud Martin, Tel.: 07721/56124, E-Post: bundesvorstand@familienarbeit.org

Für 2,50 € die Stunde kauft Frau Schwesig den Neugeborenen ihre Mütter ab

Die Schwäbische Zeitung informiert mittels Bericht und Kommentar ( Birgit Letsche ) über die“ Großtat“ der Familienministerin Manuela Schwesig, ein Drittel der unter Dreijährigen in der Bundesrepublik  in ganztägiger Fremdbetreuung untergebracht zu haben.

Die Grünen ( jedem Tier seine Mutter! ) kritisieren, dass der Betreuungsausbau nicht schnell genug voran schreitet. 

Leserbrief zu: Mehr Kleinkinder kommen in Kitas 

Frau Schwesig erfüllt es mit Stolz, dass inzwischen ein Drittel aller Unterdreijährigen ihre früheste Kindheit im Kita-Kollektiv verbringen, während deren Mütter ihrem Chef zu Diensten sind. Für die Schwäbische Zeitung Grund genug, die Familienministerin überschwänglich zu loben. Die Ministerin kauft sozusagen den Allerkleinsten ihre Mütter ab, sei es mit üppigen Kita-Subventionen, mit dem einkommensabhängigen Elterngeld oder mit dem geplanten Familiengeld von 300.-, das bezahlt werden soll, wenn beide Eltern 28 -36 Wochenstunden ihrem Kind fernbleiben ( 300: ( 4×30 )= 2,50 )

 

Nur – können sich die Winzlinge dafür kaufen, was sie am allermeisten entbehren? Den schützenden Arm, die vertraute Stimme, den Duft, die nährende Brust, die kosende Haut ihrer Mama? Nein, nach dem Willen unser „Familienministerin“ sollen Babys  auf all das verzichten. Schließlich muss die Steuerkasse von Herrn Schäuble überquellen. Woher sollen sonst die Kosten bezahlt werden, die das Land neuerdings zu stemmen hat?

 

Trotzdem sei die Frage erlaubt, wie es den anderen zwei Dritteln der U 3-Eltern ergeht. Außer dass sie die Genugtuung genießen, ihrem Wunschkind zu geben, wonach es zu seiner gesunden Entwicklung verlangt, finanziell schauen sie in die Röhre, was nach Grundgesetz und Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2001) gegen das Gebot elterlicher Wahlfreiheit verstößt ( Art. 6 GG ).

Bärbel Fischer

Leutkirch -Stadt

………………………………………………

Dazu auch folgender Leserbrief, von der Schwäbischen Zeitung leider nicht veröffentlicht!

 

Sehr geehrte Frau Letsche,
Sehr geehrte Redaktion der SZ,
Zu obigem Kommentar mein Leserbrief:
Mir ist keine gesellschaftliche Maßnahme bekannt, in der kapitalistischer Ökonomismus und sozialistische Bevormundungslust in solcher Eintracht (in solcher Einfalt?) daherkommen wie in der Schwesig / van der Leyeschen Familienpolitik.

Zum einen: kapitalistischer Ökonomismus: weil sich hierin der Wert von Lebenssinn und Erfolg primär über die finanzielle Einkommensskala und eine möglichst hohe Stellung in einer Firmen-, Verwaltungs- oder Parteienhierarchie definiert. So werden demzufolge bereits unsere Kleinsten dem technologisch-ökonomischen Maximierungsprinzip angepasst, wenn sie noch in den Windeln liegen. Nicht selten sogar mit mehr oder weniger sanfter Gewalt. Zumal selbst besten pädagogischen Fachkräfte nicht an die emotionale Betreuungskompetenz der eigenen Mutter herankommen können.

Zum anderen kommt die sozialistische Bevormundungslust durch Erlangen der Oberhoheit über die Kinderbetten (Scholz) zum Tragen. Und außerdem gehen die enormen Kosten zu Lasten der Gesellschaft. Noch nie habe ich Arbeitgeber und insbesondere Politiker von Grün bis Links zu einem der wichtigsten gesellschaftlichen Themen in solcher Einigkeit bis in die Wortwahl erlebt: „Total veraltetes Familienmodell (Hund)“.

Ich verstehe und akzeptiere, dass Eltern von dieser wirklich kräftigen finanziellen und erzieherischen Entlastung Gebrauch machen. Aber es wundert, dass dies nur ein Drittel der adressierten Eltern tut.

Wäre es jetzt nicht an der Zeit zu fragen, warum zwei Drittel der entsprechenden Kinder in der Familie und nicht in Kitas betreut werden? Und das, obwohl die Politik sie mit Absicht längst finanziell im Stich lässt. So haben Kretschmann und Strobl die Hoffnung auf ein bescheidenes Betreuungsgeld (wie in Bayern) bei den Koalitionsverhandlungen (!) mit einem gutbürgerlichen Begräbnis erster Klasse enttäuscht.

Warum entscheiden sich Eltern nicht für eine Kita, zumal gerade auch medial auf den Müttern ein massiver Rechtfertigungsdruck lastet (Gluckhennenmutter)? Zwar ist damit zu rechnen, dass manche Eltern auch auf eine fehlende gute Kita hinweisen. Aber es gäbe auch reichlich andere Gründe, das Kind nicht derart früh in die Kita zu geben: z.B. soll es Eltern geben, die noch Lust auf eine Mehrkindfamilie verspüren und deshalb früher oder später einen Ehepartner voll an die Kinder binden.

Auch gibt es in unserem Bekanntenkreis selbstbewusste Frauen – u.a. Kita-Leiterinnen und Grundschullehrerinnen, die nach dem Motto „Mein Kind gehört mir“ diese wichtige Zeit im Leben exklusiv für ihr Kind und ihre Familie einsetzen wollen.

FAZIT: Nicht nur „jeder Kita-Platz tut gut“, auch „jeder Familienplatz“ tut gut! Und es sollten durch eine finanzielle Förderung, die jenen der Kitas entspricht, noch mehr werden. Geht nicht? Die Norweger haben es mit ihrem Elterngeldmodell bereits vorgemacht.

Bei der Gelegenheit sei noch angemerkt: Es stimmt traurig und zornig zugleich, dass zur nahenden demographischen Katastrophe bis heute die etablierten Parteien den Mut zur Wahrheit verdrängen und das entsprechende politische Feld bisher allein der AfD überlassen. Wie sagt doch Seehofer: „wir machen die AfD durch gute Politik überflüssig und nicht durch überhebliche, selbstgefällige Polemik und Erpressung von Gaststättenpächtern.“

Eduard Grabherr
Ziegelstrasse 47
88456 Ingoldingen
Tel. 07355-1531

 

 

Offenbarungseid

Am 19. Juli fasste der zuständige Redakteur der Schwäbischen Zeitung die Nachricht aus dem Berliner Familienministerium zu dem geplanten „Familiengeld“ zusammen, einem neuen Coup der rührigen Ministerin Manuela Schwesig mit der Absicht, Frauen nach der Geburt ihrer Kinder mit einer Entschädigung von 300.- Euro zu mindestens 28 betrieblichen Wochenstunden zu bewegen.

Sei es auch der Schwesig´schen Sorge geschuldet, Müttern zu einer auskömmlichen Rente zu verhelfen, so  ist doch das Ansinnen verwerflich, die Neugeborenen, also die Schwächsten im Staate dafür in Haftung zu nehmen. Denn auf deren Rücken werden Konzepte entworfen, um Müttern ein elendes Alter zu ersparen. Mütterlichkeit haben wir aus unserem Wertekanon gestrichen. Ein beschämender Offenbarungseid!

Würde statt dessen die engagierte Frau Schwesig mütterliches Familienengagement der Erwerbsarbeit gleichstellen, d.h. entsprechend steuerpflichtig entgelten, so müssten die Schwächsten unter uns nicht leiden. Doch so  weit geht der ministerielle Blick leider nicht. Zu sehr fühlt sich die SPD-Ministerin der sozialistischen Arbeiter-Doktrin verpflichtet.

 

Brief an den zuständigen Redakteur:

Sehr geehrter Herr Redakteur,

Ihren Kommentar „Einseitige Förderung“ ( 19. 07. 16 ) kann ich voll unterschreiben, wenn es um die neuerliche einseitige Förderung des Modells „Doppelverdiener“ geht. Das Grundgesetz untersagt Einflussnahme durch den Staat auf die Wahl des Erziehungsmodells. Nach § 6 GG steht ausschließlich den Eltern die freie Wahl ihres Familienmodells zu.

Nur ist Frau Schwesig nicht die erste und einzige Ministerin, die gegen das Grundgesetz verstößt.  Das „Elterngeldgesetz“ von Frau U.v.d.Leyen belohnt seit 2007 berufstätige Eltern zum Einen mit dem einkommensabhängigen Elterngeld, zum Anderen mit üppigen Betreuungs-Subventionen, während Mütter mehrerer Kinder, die zwischen den Entbindungen verständlicherweise nicht erwerbsfähig waren, diskriminierend mit dem Mindestbetrag abgefertigt werden. Die monatliche Differenz von Mutter zu Mutter kann bis zu 1500 €, die jährliche Differenz bis zu 18 000 € betragen. Ist einkommensabhängige Bezuschussung etwa keine „einseitige Förderung“?

Lesenswert dazu:

http://www.johannes-resch.de/Elterngeldgesetz-ein-Angriff

Seit Renate Schmidt kümmern sich die Familienministerinnen vorgeblich um eine auskömmliche Rente für Mütter, indem sie zur Freude der Wirtschaft und des Fiskus die Frauen in den Erwerb zwingen. Das ist verständlich, weil seit 1957 unter Konrad Adenauer die Rentenansprüche  ausschließlich an Erwerbseinkünfte gekoppelt wurden.  Wenig Einkünfte – wenig Rente, gute Einkünfte – gute Rente! Ganz aktuell sollen junge Mütter nun 28 Std. dem Betrieb zur Verfügung stehen, während ihre Babys zum Preis von 10,71 € pro Stunde  nach ihrer Mama weinen ( 300.- für 28 Std.!). Doch die schmerzlichen Entbehrungen der Kleinen spielten in den ministeriellen Planspielen noch nie eine Rolle. Abgesehen von den psychischen Folgen längerer Trennung von der Mutter ( wir kennen das ja aus dem Tierreich )  geht es doch um die Kinder, die von ihren Eltern ausdrücklich gewünscht worden waren, die sich sehnen nach dem Arm ihrer eigenen Mutter, ihrem Duft und ihrer vertrauten Stimme. Die psychische Stabilität oder Instabilität genau dieser Kinder wird  unsere Zukunft bestimmen.

Nur noch eines, sehr geehrter Herr Redakteur, mit den 200 Mrd. Familienförderung liegen Sie total falsch. Denn selbst das Familienministerium hat eingeräumt, dass nur ein Viertel dieser Summe den Familien mit Kindern überhaupt zugute kommt. Der Rest sind Sozialleistungen unabhängig von der Kinderzahl.

Dazu der Deutsche Familienverband DFV Berlin:

http://www.deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/DFV_Familienfoerderung_Online.pdf

und der Familienbund:

http://www.familienbund.org/public/files/PDFDateien/fdk_200_mrd_flyer.web.pdf

Leider werden diese Daten in den Medien nicht transportiert. So geistert das 200 Mrd.-Märchen schmählich un-hinterfragt durch die deutschen Redaktionsstuben mit den entsprechenden Reaktionen.

Wir von der „Elterninitiative für Familiengerechtigkeit“ würden uns sehr freuen, wenn es uns gelänge, Ihren und den Blick der Schwäbischen Zeitung Richtung „Realität  von Familien in Deutschland“ zu lenken. Einen erfreulichen Ansatz sehen wir in Ihrem Kommentar.

Wir erwarten Ihre geschätzte Antwort

mit besten Grüßen

Bärbel Fischer, ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

………………………………………………………………………………………………