CDU-Vorstand: FAMILIE – kein Thema?

Im Vorfeld der Wahl eines neuen Vorsitzenden der CDU hat der Verband Familienarbeit.e.V. alle drei Kandidaten ( Braun, Merz, Röttgen) einzeln angeschrieben und sie auf die Defizite in der Familienpolitik hingewiesen in der Hoffnung, dass sich in Zukunft zumindest in der CDU während ihrer Opposition etwas bewegt.

CDU-Vorsitz

 

 

 

Familien mit mehreren Kindern weiterhin benachteiligt!

Elterngeld-Reform: Familien mit mehreren Kindern weiter benachteiligt

Heute berät der Bundestag über Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Der Deutsche Familienverband bemängelt, dass wesentliche Verbesserungen für viele Familien ausbleiben.

 

Elterngeld-Reform: Familien mit mehreren Kindern weiter benachteiligt

Geplante Petition: Gleiches Recht für ALLE Kinder

Im November möchte das „Bündnis Rettet die Familie“ www.rettet-die-familie.de,   zu dem auch diese Initiative gehört, die unten stehende Petition „Gleiches Recht für alle Kinder“ auf die Plattform des Bundestages stellen. Mit genügend Unterschriften wollen wir erreichen, dass sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit diesem Thema beschäftigen muss. Im Vorfeld möchten wir eine möglichst breite Öffentlichkeit herstellen um ggf den Text zu verbessern und genügend Mitzeichner (50.000) für das Quorum zu interessieren. Bitte helfen Sie mit, unser Anliegen in Medien und Verbände zu tragen und damit zu ermöglichen, dass das Recht der Kinder auf Eltern, die die Zeit haben sich ihnen nachhaltig zuzuwenden, endlich in der Politik Gehör findet! 

>>hier geht’s zum Petitionstext

CORONA offenbart den Konstruktionsfehler des Elterngeldes

Das Elterngeld (EG) ist eine Lohnersatzleistung, die nach dem Vorbild der Arbeitslosenversicherung konstruiert wurde. Es richtet sich nach dem Einkommen der Mutter vor der Niederkunft. Wer wegen vorhandener Kleinkinder oder aus anderen Gründen kein Erwerbseinkommen nachweisen kann, darf nur mit dem Sockelbetrag von 300 € rechnen. Je höher das letzte Gehalt, umso höher das EG, bis zu 1800 € monatlich.  Die monatliche Differenz von Mutter zu Mutter beträgt also 1500 €, jährlich somit             18 000 € ! Nicht die Erziehungsleistung soll mit dem EG honoriert werden. Diese Leistung dient einzig der Steigerung der Müttererwerbstätigkeit. Dass sich eine solche Konstruktion negativ auf die Geburtenraten auswirkt, ist offensichtlich. Andere europäische Länder gehen einen anderen Weg, um ihre Geburtenraten zu stabilisieren oder zu erhöhen, wie der Blick nach Schweden, Finnland, Tschechien, Frankreich u.a. zeigt.

Durch die Coronakrise werden die Einkommen drastisch gekürzt werden, folglich auch das EG. Frau Giffey weiß Rat, wenigstens für „systemrelevant Beschäftigte“.                         Wir behaupten jedoch:

Mütter und Väter sind und waren immer  s y s t e m r e l e v a n t.

Lesen Sie bei IDAF:

https://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2020/04/11/artikel/elterngeld-und-corona-vor-und-nachteile-einer-honorierung-der-erziehungsleistung.html

CSU auf grüner Brautschau!

Vom 6. bis 8. Januar 2020 hielt die CSU im Kloster Seeon ihre Klausurtagung ab mit dem Ziel, die finanzielle Situation  a l l e r (?)  Familien zu stärken, egal welchen Lebensentwurf sie für sich wählen. So betont sie:

  • Wir wollen Eltern bei den Kinderbetreuungskosten entlasten.
  • Wir wollen mehr Betreuungsplätze schaffen.
  • Wir wollen eine Kita-Pauschale einführen.
  •  Wir wollen Alleinerziehende stärker unterstützen.
  • Wir wollen einen Elterngeld-Bonus schaffen.
  • Wir wollen für jedes Kind ein Starterkitfür die Altersvorsorge.
  • Wir wollen die Anerkennung von Erziehungsleistung in der Rente.

https://www.csu-landesgruppe.de/sites/default/files/2020-01/BESCHLUSS_%23seeon20_Familie_Arbeit_Rente.pdf

Das hört sich erst mal gut an. Im Einzelnen aber werden  fast ausschließlich Maßnahmen zugunsten jener Eltern angeführt, die ihre Kinder in eine Kita geben, z. B mit der Erweiterung des verfassungswidrigen Elterngeldes u. a.m. An die weiterhin stark benachteiligten selbstbetreuenden Eltern wird weder gedacht noch werden Hilfen vorgesehen. Auch die Frage nach dem Kindeswohl wird nicht mehr gestellt. Das ist eine klare Angleichung der CSU an die rot-grüne merkel- und von der leyen-hafte Politik der Bundesregierung. Die CSU kommt als Korrektur-Faktor auf Bundesebene also auch nicht mehr in Frage. Wir Eltern und Großeltern können uns also unser Unionskreuz vor der CSU demnach abschminken.

WerteUnion – Glück auf!

Sehr geehrter Herr Mitsch,

über das Portal  RETTET DIE FAMILIE, zu dessen Bündnis auch unser  FORUM FAMILIENGERECHTIGKEIT zählt, bin ich auf die WerteUnion (WU) gestoßen. Soeben habe ich mir Ihr VIDEO https://www.youtube.com/watch?v=awtyobFInhQ vor einem Berliner Publikum angesehen und war sprachlos, dass sich innerhalb der CDU erfolgreicher Widerstand formiert. Die Tatsache, dass die AfD mit ähnlichen Forderungen auftritt wie Sie, zeigt doch, wie sehr die Merkel-CDU ihre angestammte Wählerschaft vernachlässigt hat. Dass Frau M. die WU ganz und gar  nicht schätzt, zeichnet Ihr Bündnis aus. Die AfD scheut sich nicht, Klartext zu reden in ihren Statements im Bundestag. Und die linken Reaktionen sind entsprechend mehr als primitiv. Aus Ihrem Bündnis  habe ich bisher leider kein Beitragsvideo. Können Sie mir Links von Beiträgen Ihres Bündnisses in Bundestagsdebatten schicken?

Ich selbst als geschäftsführendes Mitglied der  ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT gehöre politisch aktiv zur erfolglosen ÖDP, die sich  im Grunde stets als die wertorientierte  CDU und die konservativere Grünen verstand. CDU-Mitglied zu werden, kam für mich angesichts der Generationenvergessenheit der CDU nie in Frage. Ohne die ÖDP wäre ich zum Nichtwähler geworden. Statt dessen stand ich vor jeder Wahl auf der Straße, um für das optimale ÖDP-Programm zu werben.

Unser Anliegen in der Rentenpolitik ist eine gerechte finanzielle Anerkennung von Familien-und Erziehungsarbeit bei der Berechnung der Rente. Für uns ist Familien- und Erziehungsarbeit gleichwertig mit Erwerbsarbeit und entsprechend zu honorieren. Schließlich schaffen Familien den Fortbestand unseres Sozialsystems. Daher gehört endlich  das generations- und demografieblinde Adenauer´sche Rentensystem von 1957 familiengerecht  reformiert im Sinne unseres Grundgesetzes nach Art. 3 GG und Art. 6 GG. Aber die Kanzlerin sieht – wahltaktisch – kein Problem darin, dass Kinderlose den Reibach machen, während  Familien mit jedem weiteren Kind weiter unter ihr Existenzminimum getrieben werden. Umverteilung wäre endlich angesagt. Aber Angela Merkel befördert alle einschlägigen Vorschläge von Familienverbänden in den regierungsamtlichen Papierkorb. Sie können sich selbst davon überzeugen:

https://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen/send/2-publikationen/222-horizontaler-vergleich-2018

Dass wir dafür kämpfen, dass Eltern in Eigenregie nachteilslos ihre Kinder selbst betreuen und erziehen dürfen, versteht sich. Gegenwärtig aber subventioniert der Staat, seit U.v. d. Leyen die außerhäusliche  Kinderbetreuung mit mindestens 1200.- € pro Kind und Monat, die eigenen Eltern aber bestraft er mit dem selben Verlust, wenn sie das staatliche Krippenangebot ( 1. bis 3. Lebensjahr ) nicht nutzen, weil sie ihren Kindern das minderwertige Ghetto ersparen wollen. Dabei bleibt Niedriglöhnern gar keine andere Wahl. Der koalitionären Familienpolitik geht es weder um Kinder noch um Familien, sondern allein um Schaffung von Arbeitsplätzen und eine externe Kinderbetreuung möglichst wenige Monate nach der Geburt und möglichst ganztags, egal wie sehr Neurobiologen vor der  Schädlichkeit zu früher und zu langer Fremdbetreuung warnen.

Ebenso sehen wir das staatliche Elterngeld als ein gesetzliches FEHL-Konstrukt der CDU. Es honoriert die Karriere einer Mutter mit 1800.- € monatlich, während erwerbslose Mütter mit 300.- € abgespeist werden, weil sie zuhause bereits vorhandene Kleinkinder zu versorgen hatten. Ein Geschwisterkind ist der Regierung monatlich 1500.- € , jährlich also 18 000.- € weniger wert als das einzige Kind von Karriereeltern. Wundert es die CDU noch, dass ihre Mitglieder, speziell Eltern mehrerer Kinder, Reißaus nehmen? Wundert es die CDU noch, dass diese zur AfD wechseln, weil in deren Programm Familiengerechtigkeit noch eine Rolle spielt?

Wussten Sie, dass  sich die Differenz staatlicher Zuwendungen von Familie A  ( 3 Kinder, selbsterziehend ) und Familie B ( 3 Kinder, ab dem 13. Monat in der Krippe ) bei einem Jahreseinkommen von je 34 000.- € innerhalb von 7 Jahren  auf ca. 100 000 € beläuft? Die Erwerbsfamilie bekommt 100 000 € mehr als die Familienfamilie ( 41 400.- €  vs. 141 120.- € )

Quelle: www.johannes-resch.de/Elterngeld-und-Krippen

All dies, werter Herr Mitsch, macht uns Eltern wütend, besonders gerade  deshalb, weil solche fatalen Gesetze von einer familien- und generationsvergessenen CDU kommen ( Ursula von der Leyen ). Meine persönliche Ansicht: Wo diese Frau Zugriff hat, ob als Familienministerin oder als Verteidigungsministerin im symbiotischen Einvernehmen mit Angela Merkel, da hinterlässt sie nichts als verbrannte Erde! Oder wie hat man einzuordnen, dass die Lüftung in Panzern so zu regeln sei, dass sie schwangeren Soldatinnen  Erleichterung verschafft? Meine Frage: Was haben schwangere Soldatinnen überhaupt in Panzern zu suchen?

Daher stimmt es mich zuversichtlich, werter Herr Mitsch, dass sich die CDU endlich intern zur Wehr setzt. Dass Sie sich gegen den linken Block in der CDU werden durchsetzen können, bleibt zu hoffen. Jedenfalls finde ich Ihr Engagement wunderbar und hoffe, dass Sie niemals aufgeben, bevor wir eine Regierung haben, die auch uns Eltern mitnimmt.

Voller Zuversicht grüßt Sie geschwisterlich

i. A. für die  ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT

Bärbel Fischer

www.forum-familiengerechtigkeit.de

Wer liebt seine Kinder, der Staat oder die Eltern?

Heribert Prantl, der bekannte Journalist plädiert als Mitglied der Chefredaktion der linksorientierten Süddeutschen Zeitung für eine Verankerung von „Kinderrechten“ in die deutsche Verfassung. Er beruft sich dabei paradoxerweise auf den polnischen Kinderarzt Janusz Korczak, was dieser sich heute vermutlich strikt  verbeten hätte.

Der Familienexperte Dr. Johannes Resch widerlegt Prantls Thesen und weist nach, dass der Staat selbst bereits seit Jahren Kinderrechte verletzt, indem er

1. Eltern bei der Rente gegenüber Kinderlosen benachteiligt ( s. Beweis 1 ), und

2. durch Elterngeld und einseitige Förderung von Ganztagsbetreuung jene Eltern abstraft, die bei ihren Kindern präsent sein wollen und daher auf Erwerb verzichten ( s.Beweis 2 ).

http://www.sueddeutsche.de/politik/prantls-blick-wie-man-ein-kind-lieben-soll-1.3755974

Anmerkung zum Beitrag von Heribert Prantl „Wie man ein Kind lieben soll“ in der SZ vom 19. Nov. 2017  von Dr. Johannes Resch

Janusz Korczak und die „Kinderrechte“ im Grundgesetz    

 

„Wie man ein Kind lieben soll“ ist der Titel einer Schrift des polnischen Kinderarztes Janusz Korczak, der 1942 zusammen mit den ihm anvertrauten Waisenkindern in Treblinka ermordet wurde. Unter diesem Titel wirbt Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung in einem Beitrag vom 19. Nov. 2017 für die Aufnahme von „Kinderrechten“ins Grundgesetz (GG) und beruft sich dabei auf Korczak und auf die UN-Kinderrechtskonvention.

 

Prantl behauptet rundheraus:“Das Grundgesetz kennt keine Kinder, … Das Grundgesetz schützt zwar mittlerweile auch die Tiere und die Umwelt, aber die Kinder nicht.“ Diese Behauptung ist falsch. Der Schutz der Kinderrechte im deutschen GG ist sogar weitergehend als in der UN-Kinderrechtskonvention. Zur Begründung:

 

1. Nach Art, 1 GG sind die Menschenrechte geschützt. Damit sind Kinder selbstverständlich mitgemeint. Eine andere Auffassung wäre absurd. Allerdings werden die Kinder im Wahlrecht (noch) nicht berücksichtigt. Aber das ist ein besonderes Problem. Und das meint Prantl auch nicht.

 

2. Mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 werden die Eltern mit dem Schutz der Kinderrechte beauftragt. Die Väter und Mütter unseres GG wussten bereits genau, dass die Kinderrechte bei den Eltern besser aufgehoben sind als beim Staat. Das wurde auch in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt (Zitat aus BVerfGE 99, 216, Rn 64 vom 10.11.1998):

 

„Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“

 

3. Für den Fall, dass die Eltern ihren Auftrag nicht erfüllen oder nicht erfüllen können, ist im GG durch die „Wächterfunktion“ des Staates nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 gesorgt. Dies ist aber nur eine Ersatzfunktion, da der Schutz der Kinder durch die Eltern im Regelfall den Kindern eine größere Sicherheit bietet, als es der Staat zu gewährleisten vermag, da das zentrale Recht der Kinder auf Elternliebe vom Staat nur unzureichend ersetzt werden kann.

 

4. Nach Art. 6 Abs. 1 steht die Familie als Gemeinschaft von Eltern und Kindern „unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“. Das ist der größtmögliche Schutz der Kinder, weil er nicht nur die Rechte der Kinder und die Rechte der Eltern schützt, sondern darüber hinaus auch die Beziehung zwischen Eltern und Kindern und damit das wichtigste Recht der Kinder überhaupt, nämlich ihr Recht auf möglichst enge Bindung zu ihren Eltern.

 

Wenn sich Prantl auf Janusz Korczak beruft („Wie man ein Kind lieben soll“), ist auch das nicht gerechtfertigt. Vorbild für Korczak war die Elternliebe, die er so gut wie irgend möglich gegenüber den ihm anvertrauten Waisenkindern ersetzen wollte. Er wäre sicher nicht dafür eingetreten, diese Elternliebe generell der Aufsicht des Staates zu unterstellen.   Seine Vorstellung war ja gerade das Gegenteil, dass nämlich der Staat die Elternliebe zum Vorbild nehmen sollte, wenn er die Verantwortung für Waisenkinder übernehmen muss. Der Bezug Prantls auf Korczak ist demnach völlig unpassend.

 

Würde der Staat neben den Eltern als gleichberechtigt beauftragt, die Kinderrechte zu vertreten, wäre den Kindern ein Bärendienst erwiesen, da er die Liebe der Eltern zu ihren Kindern niemals ersetzen kann. Vielmehr bestünde dann die Gefahr, dass er seine größere Machtstellung dazu missbraucht, alle Eltern noch stärker zu bevormunden.

 

Diese Gefahr ist nicht ein bloßer Verdacht. Der bisherige Umgang unseres Staates mit Art. 6 GG (Schutz der Familie und der Elternrechte) zeigt eindeutig, dass diese Vorgaben dann konsequent missachtet werden, wenn ihnen einflussreiche Interessengruppen oder politisch herrschende Ideologien entgegenstehen. Wieso sollte das anders sein, wenn die „Kinderrechte“ im GG stehen?

 

Beispiele für die Missachtung des GG durch den Staat gibt es genug.

 

Beispiel 1:

Da gibt es die Enteignung der Eltern durch unser Rentenrecht. Dazu ein Zitat aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (VerfG sieht das so (BVerfGE 87, 1 vom 7. Juli 1992):

„Die bisherige Ausgestaltung der Rentenversicherung führt im Ergebnis zu einer Benachteiligung der Familie, namentlich der Familie mit mehreren Kindern (Rn 127).“

Bis heute hat sich an dieser Benachteiligung nichts geändert und damit auch nicht an der dadurch bedingten mittelbaren Einschränkung der Kinderrechte.

 

Beispiel 2:

Beim seit 2007 geltenden Elterngeld werden gezielt die Eltern benachteiligt, die ein älteres Kind länger als ein Jahr selbst betreut haben, statt es in eine Krippe zu geben, um wieder voll erwerbstätig zu werden. Hier wird Elternliebe regelrecht bestraft. Das ist eine besonders schlimme Verletzung des Kinderrechts auf Betreuung durch die eigenen Eltern. Entsprechendes gilt für die einseitige staatliche Finanzierung der Kinderbetreuung in Krippen mit etwa 1000 €/Monat, während Eltern, die zugunsten ihrer Kinder auf Erwerbsarbeit verzichten, völlig leer ausgehen. Auch daraus ergibt sich zumindest häufig eine Gefährdung des Kindeswohls und eine Verletzung des Kindeswillens. Beides wird zugunsten des Profitstrebens der Wirtschaftslobby trickreich verschleiert.

 

Fazit: 

Die Kinderrechte sind in unserem GG optimal geschützt. Dass die Kinderrechte in der tatsächlichen Politik oft nicht beachtet werden, liegt nicht am GG, sondern an dessen Nichtbeachtung. Daran würde aber auch eine Ergänzung des GG nichts ändern. Vielmehr birgt ein direkter Auftrag an den Staat, gegenüber den Eltern konkurrierender und gleichberechtigter Wahrer der Kinderrechte zu werden, die Gefahr einer noch stärkeren Bevormundung der Eltern. Das würde eine noch stärkere Einschränkung des Kinderrechts auf Bindung zu den Eltern bedeuten. Hier würde der Bock zum Gärtner gemacht.

 

Waschen, pflegen, trösten – Wer kümmert sich um uns, wenn wir noch sehr klein sind?

Am 12. Juni strahlte die ARD eine Hart aber Fair-Sendung aus zum Thema: „Waschen, pflegen, trösten – Wer kümmert sich um uns, wenn wir alt sind?“   Eine fast deckungsgleiche Problemlage erleben Kinder am Anfang ihres Lebens. Tröstet die Mama, oder tröstet Frau N.N., die gerade Dienst hat?

Unser Anschreiben an Herrn Plasberg:

 

Sehr geehrter Herr Plasberg,

 

Ihre gestrige Sendung zur Pflege war sehr aufschlussreich. Wir Zuschauer waren erschüttert über den Bericht von Frau Hallermann. Sie forderte für die Pflege zuhause

  • eine Anerkennung in Form von gleichwertigen Rentenpunkten, um die Pflegenden nicht in Hartz IV zu schicken und Altersarmut zu verhindern. 
  • Schließlich ersparen sie der Pflegekasse und anderen Trägern enorme Summen.
  • Herr Lauterbach versprach, sich für ein Rückkehrrecht der Pflegenden in ihren Beruf einzusetzen.
  • 73% der Altenpflege wird von Angehörigen geschultert. 60 Stunden pro Woche leisten sie neben ihrem Beruf her Schwerstarbeit.
  • Bei Überlastung und schlechter Bezahlung kann es zu Resignation, sogar zu grober Vernachlässigung bis zu Gewalt kommen.
  • Die Pflegesätze sind zwar erhöht worden, aber immer noch viel zu gering.

Ich wiederhole diese Aussagen, weil sie haargenau der Debatte gleichen, die wir Eltern seit vielen Jahren führen.

  • Mehr als 60% der Kleinstkinder werden zuhause, also nicht in Kitas, betreut.
  • Mütter müssen oft gegen ihren Willen, teils aus purer aus Finanznot  ihre Kleinsten ins Heim, genannt Kita, geben, wo häufig überlastete Betreuerinnen sich um doppelt so viele Kinder kümmern müssen wie es der Schlüssel zulässt.
  • Erziehen Mütter unter Verzicht auf Erwerbsarbeit ihre drei oder mehr Kinder selbst, weil sie ihren Kindern das laute Heim ersparen wollen, oder weil sie die Elterngebühr nicht aufbringen können, so verlieren sie Rentenpunkte, was ebenfalls auf Altersarmut hinausläuft.
  • Dabei ersparen sie dem Steuerzahler monatlich pro Kind 1200.- . Nicht einmal läppische 150.- Betreuungsgeld wollen die Länder ( außer Bayern ) ihren Müttern zahlen, mit denen diese wenigstens ihre Altersversorgung über zwei Jahre hätten bescheiden aufstocken können.
  • Ein Rückkehrrecht in den erlernten Beruf gibt es nur für Beamtinnen.
  • Da das Kindergeld zur Hälfte die Rückerstattung jener Steuern sind, die der Staat verfassungswidrig auf die Existenzminima der Kinder erhebt, haben sich die Eltern den staatlichen „Segen“ zur Hälfte bereits selbst bezahlt.

http://www.deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/DFV_Familienfoerderung_Online.pdf       und

http://www.familienbund.org/public/files/PDFDateien/fdk_200_mrd_flyer.web.pdf

Eine Mutter von mehreren Kindern hätte mit den gleichen Argumenten ihre Situation schildern können wie Frau Hallermann die ihre. Sie hätte vielleicht noch hinzugefügt, dass sie , wie alle  Nichterwerbstätigen trotz harter Arbeit nur den geringsten Betrag des einjährigen Elterngeldes von Ursula v.d. Leyen zugestanden bekam ( 300.-), während ihre gut verdienende Nachbarin, die bis zur Geburt berufstätig war, den Höchstbetrag (1800.-) erhielt.  Differenz 18 000.- !

  • So sind unsere Gesetze.
  • So viel sind uns unsere Mütter wert.
  • Soviel sind uns unsere Kinder wert.

Nahezu alle alten Menschen möchten zuhause gepflegt werden, wie alle Kinder ihre Mama um sich haben wollen und nicht eine Frau, die gerade Dienst hat, und sei diese noch so kompetent. Jeden Morgen dasselbe Abschiedsdrama für Mutter und Kind.

Sie sehen, Herr Plasberg, wie sich die  Debatten gleichen. Doch leider kennt die Politik diese Missstände, ohne sich zu bewegen. Ich möchte Sie daher bitten, bei Hart aber Fair eine Runde zum Thema Familiengerechtigkeit einzuladen mit Experten wie

Herrn Dr. Klaus Zeh – www.deutscher-familienverband.de

Herrn Dr. Jürgen Borchert – www.elternklagen.de

Herrn Dr. Johannes Resch – www.familienarbeit-heute.de

und als Gäste Eltern mehrerer Kinder.

 

Für das Forum Familiengerechtigkeit

www.forum-familiengerechtigkeit.de  ( info@familiengerechtigkeit-rv.de )

grüßt Sie zuversichtlich

Bärbel Fischer

 

 

Füllhorn oder Mogelpackung?

Immer wieder verwechseln Mitbürger und selbst Journalisten Kindergeld, Erziehungsgeld, Elterngeld, Betreuungsgeld!  Wer kennt sich da noch aus? Was daherkommt wie ein Füllhorn, das ohne Unterlass über Familien ausgeschüttet wird, erweist sich meist als Mogelpackung. Es ist an der Zeit, hier in Kürze Klarheit zu schaffen.

Ein Klärungsversuch 

  • Das staatliche Kindergeld ist zur Hälfte die Rückerstattung jener Steuern, die der Fiskus zu Unrecht auf die Existenzminima der Kinder erhebt. Von 39 Mrd. sind nur 19,5 Mrd. echte Leistung, decken also nur den halben Bedarf. (Quelle: Deutscher Familienverband:

http://www.deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/DFV_Familienfoerderung_Online.pdf)

und

http://www.t-online.de/eltern/familie/id_78863064/ex-sozialrichter-borchert-kindergeld-ist-rueckgabe-von-diebesgut-.html

 

  • Das zweijährige Erziehungsgeld wurde 2006 zugunsten des Elterngeldes abgeschafft. Die Höhe des Erziehungsgelds bemaß sich an der Bedürftigkeit der Eltern, half also Eltern mehrerer Kinder und Alleinerziehenden.

 

  • Ganz anders das einkommensabhängige, einjährige Elterngeld,  das 2007 von Frau v.d. Leyen eingeführt wurde. Seither bekommen bedürftige Mütter den Mindestsatz (300.-), weil ihr Einkommen vor der Geburt logischerweise minimal war. Wer seither die höchsten Einkommen vor der Niederkunft hat, bezieht den Höchstbetrag (1800.-) Jahresdifferenz:  18 000.- Das Ziel, mehr Akademikerkinder zu bekommen, wurde jedoch weit verfehlt.

 

  • Das  kurzlebige Betreuungsgeld BT von 150.- sollte jenen Müttern Anerkennung verschaffen, die ihre Kinder alternativ zur Krippe erziehen (lassen). Immerhin ersparten sie dadurch dem Steuerzahler 1000.- Kosten pro Krippenplatz. Auf Betreiben der linken Parteien wurde das BT vom Bundesverfassungsgericht zwar nicht abgeschafft, sondern vom Bund an die Länder verwiesen. Nur Bayern und Thüringen zahlen das BT weiterhin.

 

  • Und nun zaubert Frau Schwesig das Familiengeld FG ( bis zu 300.-) aus dem Hut. Es soll bezahlt werden, wenn beide Eltern je 32-36 Wochenstunden erwerbstätig sind. Die Absicht: Das FG soll erstens Väter zur hälftigen Familienarbeit, zweitens die Arbeitgeber zu mehr Flexibilität zwingen und drittens mütterliche Teilzeitarbeit beenden. Eine Mutter, die  z. B. trotz Säugling bisher 10 Std.Teilzeit  arbeitete, müsste genau wie ihr Partner  künftig 32/36 Std. Erwerbsarbeit leisten. Dies entspricht einem wöchentlichen Plus von 22/26 Std. mütterlicher Abwesenheit vom Kind. Die überwiegende Zeit gehört dem Betrieb, der Familie nur der Rest – und das für mtl. 300.-! Die semantische Umschreibung für das Vorhaben aus dem BMFSFJ lautet : Familienarbeitszeit als Entlastung von Eltern und pflegenden Angehörigen.

Dazu demnächst weitere Einzelheiten zu Nutzen und Risiken des Familiengeldes.

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

 

Gerechtigkeit- oder was die SPD dafür hält

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

 

Anfang April 2016 bat ich Sie um die Beantwortung meiner an Sie gerichteten Fragen. Leider bekam ich seither keine Antwort. Es ging uns um familienblinde  Abgaben zu den Sozialversicherungen einerseits, und andererseits um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG, das Diskriminierung ahndet lediglich  wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, nicht aber wegen der Diskriminierung von Eltern aufgrund eigener Kinder.  Dass Eltern wegen ihrer Kinder straffrei eine Wohnung verweigert werden darf, daran stößt sich die Politik offenbar nicht. Daraus schließe ich als geschäftsführende Mitarbeiterin der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT, dass die SPD um Antworten verlegen ist.

 

Könnte es  sein, dass der dramatische Verlust an Wählerstimmen für die SPD damit zu tun hat, dass sich die Partei von den Anliegen der Basis meilenweit entfernt hat? Könnte es sein, dass die Bevölkerung inzwischen dazu neigt, das Familienkonzept der AfD zu bevorzugen? Könnte es sein, dass die AfD das familienpolitische Versagen der Regierung zu ihrem Vorteil nutzt? Immerhin berücksichtigt die AfD den Anspruch der Eltern, von der Regierung ernstgenommen zu werden, wenn sie nachteilslos auf ihrem verfassungsgemäßen Recht zur Erziehung ihrer eigenen Kinder beharren. Wenn schon nicht von CDU/CSU ein faires Konzept zu erwarten ist, warum nicht von der SPD? Es gilt einfach nur, den Art. 6 GG zu beachten, der aus pluralistischen Gründen bewusst den      E l t e r n , und  n i c h t   d e m   S t a a t  die Erziehungsbefugnis überträgt.

 

GERECHTIGKEIT hat sich die SPD als Slogan für die BT-Wahl 2017 auf ihre Fahnen geschrieben. Solange aber Eltern, die ihre Kinder wenigstens in den ersten drei Jahren selbst betreuen und daher dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen wollen, mit immensen Verlusten gegenüber „arbeitsmarkt-ent-kinderten“ Eltern  zu rechnen haben      ( Differenz beim Elterngeld monatlich 1500 €! ), solange wird das hehre „SPD-Gerechtigkeitsmuster“ nicht greifen. Familien nur dann zu fördern, wenn sie den Schwesig – v.d.Leyenschen Arbeitsmarktskonzepten entsprechen, hat weder mit Demokratie noch mit Gerechtigkeit zu tun.

 

Und außerdem: Elternpaare, die pro Kind monatlich über staatliche Transferleistungen hinaus mindestens 25 Jahre lang ca. 600,- investieren, ohne dafür eine auskömmliche Rente erwarten zu können, werden sich schwertun, künftig SPD zu wählen. Wenn der SPD die Gerechtigkeitsfrage so wichtig ist, warum schafft sie nicht  i d e o l o g i e f r e i   faire Bedingungen für  a l l e   Eltern, anstatt nur erwerbstätige Eltern zu belohnen?

 

Soviel, werte Frau Dr. Reimann in Kürze. Dieser Brief geht mit gleicher Post an den Vizekanzler Sigmar Gabriel, an den Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann und an Frau Ministerin Manuela Schwesig.

 

Damit grüße ich Sie im Auftrag der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT in der Hoffnung, dass unser Plädoyer nicht auf taube Ohren stößt

 

Bärbel Fischer, geschäftsführendes Mitglied der ELTERNINITIATIVE  FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT