Laut schreien!

Siegfried Stresing, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbands, schreibt in seinem neuesten Newsletter:

Lieber Familienfreund! 

stresing„Eltern wehrt euch! Eltern werdet aktiv!“, muss man ganz laut schreien!

Als das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld anstand, haben wir bereits gewarnt, dass es auch Auswirkungen auf das Elterngeld haben könnte. Nun ist es soweit!

Es gibt interne Pläne des Bundesfinanzministeriums, den Sockelbetrag des Elterngeldes zu streichen! Das sind 300 Euro, den Familien weggenommen werden würde! Das wäre ein Frontalangriff auf den Mindestbetrag des Elterngeldes, den beispielsweise Eltern mit mehreren Kindern bekommen, die vor der Geburt wegen der Kindererziehung weiterer Kinder keinen gut bezahlten Arbeitsplatz hatten.

Der Deutsche Familienverband nimmt ganz klar Stellung: FINGER WEG VOM ELTERNGELD!

Auf die Pläne, das Elterngeld zu kürzen, haben wir im Deutschen Familienverband e.V. mit scharfer Kritik reagiert, denn das Elterngeld soll Familien ermöglichen, sich in der ersten Lebensphase Zeit für ihre Kinder zu nehmen. Wenn nach dem Aus für das Bundes-Betreuungsgeld für 1- und 2-jährige Kinder jetzt auch noch Hand ans Elterngeld gelegt wird, nimmt der Staat Eltern mit geringerem Einkommen vollends die Entscheidungsfreiheit und drängt sie kurz nach der Geburt des Kindes in die Erwerbstätigkeit.


Es gibt 10 gute Gründe, um Fördermitglied im Deutschen Familienverband e.V. zu werden.


Die Devise muss lauten: Familiengerechte Arbeit, statt arbeitsmarktgerechter Familie!

Die finanzielle Absicherung der Elternzeit darf nicht den Anforderungen der Wirtschaft und einer rein arbeitsmarktorientierten Politik geopfert werden, die Mütter und Väter nur noch als Arbeitskräfte sehen und das Wohl der Kinder in einer möglichst frühzeitigen staatlichen Betreuung. Erziehungsleistung wird dann nur noch bei möglichst nahtloser, umfangreicher und gut bezahlter Erwerbstätigkeit anerkannt. Klarere Signale gegen Kinder kann man nicht setzen!

 

Mogelpackung Elterngeld PLUS

Unter TOP 19 wurde heute der von der Bundesregierung ( Manuela Schwesig SPD ) eingebrachte Entwurf eines Gesetzes  zur Einführung des Elterngeld-PLUS mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz im Parlament beraten.

Aus diesem Grund erinnern wir an unseren Beitrag vom 13. Juni 2014, das dieses Vorhaben als billige Mogelpackung entlarvt. Denn Eltern bekommen nicht mehr Zeit für ihre Familie, sondern weniger.

………………………………………………………………………………………………………………………………..

Ganz ohne Frage ist das von Ursula v.d. Leyen 2007 eingeführte Elterngeld verfassungswidrig,

  1. weil es erwerbstätige Mütter begünstigt, Vollzeitmütter aber benachteiligt,
  2. weil es nicht die Erziehungsleistung der Eltern honoriert, sondern deren  vorangegangene Erwerbsarbeit,
  3. weil es gegen das Menschenrecht des Kindes auf Betreuung durch seine Eltern verstößt ( Art. 6,2 GG und Art. 9 UN-Kinderrechtskonvention ).

Das BEEG  http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/beeg/gesamt.pdf              sieht vor, dass die Mutter 12 Monate, der Vater 2 Monate lang zugunsten ihres Babys ihre Erwerbstätigkeit (40 Stunden) ruhen lassen und dafür ein einkommenabhängiges  Elterngeld beziehen. Im zweiten Jahr soll das Baby dann in  einer Krippe untergebracht werden, damit beide Eltern wieder  in Voll- oder Teilzeit  ihrem Betrieb zur Verfügung stehen.

Die geplante Elterngeld-PLUS-Reform dieses Gesetzes durch Manuela Schwesig verspricht „mehr Zeit für Familie und Beruf“, indem sie beide Eltern im ersten wie im zweiten Jahr je 32 Stunden beschäftigt wissen will. Dabei soll der Erhalt des EG auf zwei Jahre, aber in halber Höhe erweitert werden. Die das reguläre Elterngeld ergänzende Regelung soll ab Juli 2015 gelten und etwa 100 Millionen Euro zusätzlich kosten.

http://www.sueddeutsche.de/politik/elterngeld-plus-mama-kann-bald-frueher-arbeiten-1.1985624

Das Bundeskabinett hat im Juni 2014 diese Reform gebilligt.                                 Hat denn kein Minister widersprochen?                                                                      Hat denn kein Minister nachgerechnet?

Wer nämlich nachrechnet, merkt schnell: Es handelt sich hier um eine klassische Mogelpackung! Denn nun arbeiten auf zwei Jahre gerechnet die Eltern wöchentlich 8 Stunden mehr für den Betrieb. Das macht bei 2×45 Arbeitswochen eine Mehrleistung von 720 Stunden, also 90 volle Achtstundentage oder 18 Wochen PLUS für den Betrieb, aber 90 volle Achtstundentage MINUS an Präsenz für ihr „Wunschkind“.

Frau Schwesigs Maxime lautete bereits im Wahlkampf 2013, die Elternzeit zu verkürzen und die Eltern „vollzeitnah“ zu beschäftigen. Oder hätte sie jemals  eine Reform in Angriff genommen, um Eltern ein ebenso kräftiges PLUS an Zeit für ihr Kind zu verschaffen? Niemals!  Kinder in Deutschland stören einfach die Karriere. Weg mit ihnen!

Die oben erwähnten Zahlen belegen jedenfalls, wie sehr die Regierung bemüht ist zu verbergen, was sie wirklich vorhat, nämlich unseren Kindern künftig noch weniger Anspruch auf elterliche  Umsorgung zuzugestehen ( jedes Affenkind im Zoo findet bessere Bedingungen vor). Tatsächlich „fördert“ dieses Programm den frühest möglichen Wiedereinstig der Mütter in ihren Beruf. Die Große Koalition hat uns also gleich zwei „tüchtige“ Arbeitsministerinnen aus der SPD beschert, doch eine politische Fürsprecherin für Kinder und ihre rechtmäßigen biologischen Bedürfnisse – Fehlanzeige!

Der Schwesig´sche Slogan „Mehr Zeit für  Familie und Beruf“ – ist ein einziges, aber bewusstes  Täuschungsmanöver. Möglicherweise wird dieser Schuss nach hinten losgehen, wenn sich nämlich die Zahl der Geburten noch weiter verringert.

Wozu denn Kinder haben als hätte man keine?

Bärbel Fischer

Dazu auch:

http://www.publik-forum.de/Politik-Gesellschaft/das-falsche-versprechen?idw=20149908

Was steckt hinter den Steuermilliarden für Familien?

Dankenswerterweise hat Frau Iris Emmelmann für den Deutschen Familienverband die Lügen entlarvt, mit denen Politik und Medien die Wahrheit über die bundesdeutsche Familienförderung verschleiern. Denn drei Viertel, also rund 150 Milliarden, zählen zu ehe-, bildungs- oder versorgungsbezogenen Leistungen, und dienen nicht per se der Familienförderung. 

www.deutscher-familienverband.de > Publikationen > Fachinformationen

Durchsichtiges Intrigenspiel der Wirtschaftslobby

Der Verband Famiienarbeit  äußert sich zu dem SPIEGEL-Artikel mit einer Pressemitteilung:

In einem Bericht des „Spiegel“ vom 4. 2. 2013 wurden „Ergebnisse“ aus einem internen Zwischenbericht bekannt, zu einem von Justiz- und Familienministerium bei der Prognos-AG in Auftrag gegebenen Gutachten über die staatlichen familienpolitischen Finanzleistungen. Darin werden fast alle Zahlungen, die den Eltern direkt zufließen, um ihnen die Erziehung der Kinder zu erleichtern, in Frage gestellt. Das Kindergeld wird als „wenig effektiv“ und die Mitversicherung von Eltern, die Kinder erziehen, in der Krankenversicherung als „besonders unwirksam“ bezeichnet. Nur der Krippenausbau gilt als „effektiv“.

Unter anderem übergehen die Gutachter die Tatsache, dass das Kindergeld zu etwa zwei Dritteln gar keine Leistung des Staates ist, sondern sich aus der vom Bundesverfassungsgericht festgeschriebenen steuerlichen Freistellung des Existenzminimums der Kinder ergibt. Nach der Logik dieser Gutachter wäre dann auch der Grundfreibetrag für Erwachsene eine „Leistung des Staates“ von mindestens 120 Mrd. € /Jahr.

Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e. V., äußert sich dazu: „Die Gutachter der Prognos-AG lassen deutlich erkennen, dass es ihnen nicht um die berechtigten Anliegen der Eltern und Kinder geht, sondern nur um die Profitmaximierung für die Wirtschaft. Möglichst viele Leistungen, die direkt in die Familien fließen, sollen entzogen werden, um beide Eltern auf den Arbeitsmarkt zu treiben. Je mehr Arbeitslose, desto niedriger können die Löhne und desto höher die Profite sein. Kinder werden nicht mehr als lohnende und notwendige Zukunftsinvestition betrachtet. Deren ‚Gewinn‘ fiele erst in 20 Jahren an. Heute hat sich eine Investition aber in wenigen Jahren auszuzahlen.“

Die Familienministerin sei gut beraten gewesen, sich von dieser Sichtweise zu distanzieren und eine gleichberechtigte Behandlung aller Familienentwürfe zu befürworten. Martin findet es abwegig, die Definition von „Effizienz“ in die Hände wirtschaftsorientierter Gutachter zu geben:. „Grundsätzlich stellt sich die Frage, wieviel Lobbyismus hat auf der Regierungsbank in Berlin Platz?“ Und „Warum gibt die Bundesregierung überhaupt Steuergelder aus, zu denen die Familien selbst erheblich beitragen, um solche Gutachten zu finanzieren?“ Immer wieder neu sei es empörend zu sehen, wie fast die ganze Presse auf diese durchsichtige und gewissenlose Stimmungsmache zu Lasten der Eltern hereinfalle: „Wo bleibt ein investigativer Journalismus, der die Zusammenhänge aufdeckt?

Pressestelle Verband Familienarbeit e. V.

 

Robin Alexander: Elterngeld abschaffen,

denn das milliardenschwere Gesetz bringt Familien zu Unrecht als Kostgänger der Nation in Verruf.

Als vollen Erfolg allerdings feiert das Elterngeld, wer sich als Wirtschaftsvertreter um den Fachkräftemangel sorgt oder als Feministin etwas gegen Frauen hat, die zu Hause bleiben – nur mit Kindern hat das alles nichts zu tun.

 

http://www.welt.de/print/die_welt/debatte/article108256836/Sollte-das-Elterngeld-abgeschafft-werden-Ja-meint-Robin-Alexander.html

Elterngeldgesetz verachtet Erziehungsarbeit

Der renommierte Arzt und Sozialexperte Dr. Johannes Resch weist nach, dass die Umdeutung des Begriffs „Generationenvertrag“ ein Meisterstück der Irreführung einer ganzen Gesellschaft ist. Die Folge: Die Alterslast wurde kollektiviert, die Kinderlast blieb Privatsache. Das Elterngeldgesetz zementiert seit 2007 die Abwertung elterlicher Erziehungsarbeit und krönt die von Adenauer eingeleitete familienfeindliche Sozialpolitik.

Dieser Beitrag erschien erstmals im Magazin ÖkologiePolitk 153 – 2/2012 der Ökologisch Demokratischen Partei ÖDP. Unter Nennung des Autors, Dr. Johannes Resch, kann dieser Aufsatz ungekürzt und unverändert weiter verbreitet werden.

Der Begriff „Generationenvertrag“ geht auf den Sozialrechtler Wilfrid Schreiber zurück. Seine Vision war es, den seit Menschen Gedenken bestehenden familiären Vertrag der gegenseitigen Unterhaltsverpflichtung zwischen Eltern und Kindern auf eine gesellschaftliche Ebene zu heben.
Der familiäre Generationenvertrag: Eltern versorgen ihre Kinder und erwerben damit das Recht im Alter wieder von ihnen versorgt zu werden.
Gesellschaftlicher Generationenvertrag (sog. „Schreiber-Plan“): Alle arbeitsfähigen Erwachsenen sorgen für den Unterhalt der Kinder und erwerben damit ein Anrecht, in ihrem Alter von den erwachsen gewordenen Kindern eine Rente zu erhalten.

Die Zielvorstellung Schreibers war es, die individuellen wirtschaftlichen Risiken des Kindes- und Rentenalters, wie z. B. bei vorzeitigem Tod oder Krankheit von Eltern oder Kindern durch ein solidarisches System abzufangen. Außerdem sollten Kinderlose, die bisher ihr Alter mit vergleichbar hohen Risiken durch Ansparen von Kapital sichern mussten, in die gesellschaftliche Solidarität der Generationen einbezogen werden.

Nach den Vorstellungen Schreibers sollte seine Vision die Blaupause für ein Sozialsystem mit dynamischer Kindheits- und Jugendrente einerseits und dynamischer Altersrente andererseits sein.

Adenauers Rentenreform negiert Schreibers Idee

Bei der Rentenreform 1957 wurde von der damaligen Adenauer-Regierung ein System geschaffen, das ziemlich genau das Gegenteil von dem war, was Schreiber vorgeschlagen hatte: Die Arbeitsfähigen wurden lediglich gesetzlich verpflichtet, den Unterhalt der Alten durch eine Rente zu sichern, während eine entsprechende Gegenleistung für Kinder unterblieb. Die Kinderkosten blieben also nahezu allein bei den Eltern.

Mehr noch: Die Rentenansprüche wurden sogar fast ausschließlich an Erwerbsarbeit gebunden, obwohl die Renten der Erwerbstätigen allein durch deren Kinder bezahlt werden müssen. So ergab sich die geradezu absurde bis heute bestehende Situation, dass z. B. kinderreiche Eltern, die am meisten für die Kinder getan haben, gegenüber den gleichen Kindern die geringsten Ansprüche haben. Wer dagegen, keine Kinderkosten getragen hat, dem werden die größten Ansprüche gegenüber der Kindergeneration zugestanden.

Der Gegensatz zwischen „Schreiber-Plan“ und Rentenreform 1957 wird in den unterschiedlichen Definitionen deutlich:

Der Generationenvertrag nach Wilfrid Schreiber:
„Aus der Gesamtheit der Arbeitseinkommen wird sowohl dem Kinde und Jugendlichen (vor Erreichung des 20. Lebensjahrs) wie dem Alten (nach Vollendung des 65. Lebensjahrs) ein maßgerechter Anteil zugesichert.“ (S. 24)
„In der vorindustriellen Gesellschaft ließ sich ein solcher ‚Solidarvertrag‘ ohne Mühe im kleinsten Sozialgebilde , in der Familie. verwirklichen. Die Eltern zogen die Kinder groß und erwarben dadurch den selbstverständlichen Anspruch, in ihrem Alter von den Kindern unterhalten zu werden.“ (S. 33)
Aus dem Nachdruck des „Schreiber-Plans“ durch den Bund Katholischer Unternehmer 2004

Die verfälschende Definition der Bundesregierung: „Mit Generationenvertrag wird der unausgesprochene ´Vertrag´ zwischen der beitragszahlenden und der rentenbeziehenden Generation bezeichnet. Die monatlich von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vorgenommenen Einzahlungen in die staatliche Rentenkasse sollen zur Finanzierung der laufenden Rentenzahlungen dienen. Die arbeitende und somit zahlende Generation erwartet ihrerseits, dass auch ihre Rente durch die Beitragszahlungen der nachfolgenden Generation gedeckt ist. Tatsächlich ist der Generationenvertrag als Grundlage des deutschen Rentensystems eine staatlich organisierte Unterhaltspflicht gegenüber den älteren der Gesellschaft.“ Von der Internetseite des Bundesfinanzministeriums.

Generationenvertrag ist ins Gegenteil verkehrt

Bis heute ist es kaum ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gedrungen, dass spätestens durch die Rentenreform 1957 der familiäre Generationenvertrag, in dem die Altersversorgung der natürliche Lohn der Kindererziehung war, ins Gegenteil verkehrt wurde. Trotzdem wurde der Begriff „Generationenvertrag“ in euphemistischer Weise bis heute für dieses familienfeindliche System verwendet. Die Umdeutung des Begriffs von einem soliden Konzept sozialer Sicherung zu einer Frondienstverpflichtung der Eltern mit Kettenbriefcharakter zu Lasten der jeweils jungen Generation ist ein Meisterstück der Irreführung einer ganzen Gesellschaft.

Es ist heute müßig darüber zu streiten, ob Adenauer, der seine Rentenreform gegen erhebliche sachliche Bedenken, nicht zuletzt von Wilfrid Schreiber, durchsetzte, die Aushöhlung der Familie bewusst in Kauf nahm, um seine damals von ihm als höherwertig erscheinenden außenpolitischen Ziele verfolgen zu können oder ob er einfach das Wesen des Generationenvertrags nicht begriffen hatte.

Es wäre zu erwarten gewesen, dass spätestens mit dem Einsetzen des Geburtenrückgangs in den 70-er Jahren ein Prozess des Umdenkens einsetzt, um Konsequenzen aus den Fehlern von 1957 zu ziehen. Hier hat nicht nur die CDU/CSU versagt, sondern alle Parteien, die seitdem Regierungsverantwortung getragen haben.

Aber auch die Medien haben versagt, weil sie sich mit einer Art Hofberichterstattung zufrieden gegeben haben, wenn es um die sozialen Rechte der Eltern und der nachfolgenden Generation ging. – Die politisch Verantwortlichen wie auch die Medien haben sich bis heute gegenüber den vielen kritischen Stimmen von Juristen, Soziologen und anderen meist taub gestellt.

Aus Platzgründen werden nur zwei Zitate angeführt: „Die Alterslast wurde kollektiviert, die Kinderlast blieb Privatsache. Mit dieser Konstruktion bestraft das geltende Rentenrecht die Familie und innerhalb der Familie ganz besonders die nicht oder nicht voll berufstätige Mutter.“ Eva Marie von Münch, Handbuch des Verfassungsrechts 1994, S. 321)

„Indem Eltern die zukünftigen Arbeitskräfte aufziehen, welche die Renten auch der Kinderlosen durch ihre Beiträge werden finanzieren müssen, finanzieren sie über ihren Beitrag zur Humankapitalbildung indirekt die Renten der Kinderlosen mit, die zudem im Durchschnitt vergleichsweise höhere Rentenanwartschaften erwerben können. Die so genannte „Transferausbeutung der Familien“ lässt sich in weniger krasser Form auch in den übrigen Transfersystemen nachweisen.“ Franz-Xaver Kaufmann, Stellv. Vorsitzender der Sachverständigenkommission für den 5. Familienbericht, in „Herauforderungen des Sozialstaats, Suhrkamp 1997, S.170

Es ist auch zu fragen, welchen Wert ein Grundgesetz hat, das die Familie „unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“ stellt, aber gleichzeitig nicht verhindern konnte, dass eben diese staatliche Ordnung per Gesetzgebung den Familien die wirtschaftliche und damit letztlich auch die ideelle Grundlage entzogen hat.

Inzwischen ist in Politik und Medien zumindest deutlich geworden, dass unser Sozialsystem in der vorliegenden Form keinen Bestand haben kann. Aber statt über die Zerstörung der Grundlagen nachzudenken und daran etwas zu korrigieren, werden Scheinauswege verfolgt, die nur noch weiter in die Sackgasse führen.

Scheinausweg Nr. 1: Der Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel

Um die Überforderung der nachfolgenden Generation aufgrund der Versorgung eines wachsenden Heeres kinderloser Rentner zu mindern, wurde die Rentenformel so verändert, dass die Renten seit 2005 immer weiter zurückbleiben. Damit wurde zwar die Grundlage für künftige Altersarmut gelegt. Aber die Ursache für die Fehlentwicklung, die schließlich in der Abwertung der Erziehungsleistung liegt, blieb unberührt. Selbst die Renten der Eltern, die z. B. durch Erziehung von vier Kindern einen weit überdurchschnittlichen Beitrag im Generationenvertrag geleistet haben und trotzdem die geringsten Renten erhalten, werden ebenfalls gekürzt.

Scheinausweg Nr. 2: Die „Krippenoffensive“

Da nach dem bestehenden System die gesamte Altersvorsorge für die eigene Generation allein den Eltern aufgebürdet wurde, während sich Kinderlose nur an der Versorgung ihrer Eltern beteiligen brauchen, musste es zwangsläufig zu zunehmender Verarmung von Eltern und Kindern kommen. Das soll nun durch volle Erwerbstätigkeit beider Eltern ausgeglichen werden, wozu Kinder möglichst schon ab dem 2. Lebensjahr in Krippen untergebracht werden sollen. – Unterm Strich ist damit aber nichts gewonnen. Selbst wenn das Manöver gelingen sollte, wäre nur der Geldmangel der Eltern durch Zeitmangel ersetzt. Schon das Schlagwort von der „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ zeigt, dass eine Gleichberechtigung der Eltern auf diesem Wege gar nicht erreichbar ist. Das Sonderopfer der „Vereinbarkeit“ wird ja ausschließlich den Eltern abverlangt, deren Diskriminierung damit unverändert bleibt. Das Geld, was die „Krippenoffensive“ kostet, wäre als Lohn für die Erziehungsarbeit der Eltern wirkungsvoller angelegt, um deren Geld- und Zeitmangel zu mindern. Stattdessen werden die Eltern bevormundet und in eine ideologisch vorgegebene Richtung gedrängt. Nach den Wünschen der Eltern oder gar dem Wohl der Kinder wird nicht mehr gefragt. – Zur Vertuschung werden sogar Scheinstudien erstellt, die eine generelle Überlegenheit der Krippenbetreuung suggerieren sollen (vergl. z. B. Pressemeldung der ÖDP vom 13.3.2008 zur „Bertelsmann-Studie“).

Scheinausweg Nr. 3: Das Elterngeldgesetz

Oben wurde beschrieben, dass die Rentenreform 1957 den „Gewinn“ durch Kinder vergesellschaftet, aber die Kosten der Kinder bei den Eltern belassen hat. Das wird durch die Behauptung vertuscht, es gebe durch Kindergeld, Elterngeld und andere Leistungen einen angemessenen Familienlastenausgleich. Tatsächlich beträgt dieser „Ausgleich“ aber nur etwa ein Viertel des Betrages, der den Eltern durch das Umlageverfahren bei Rentenrecht, Krankenversicherung der Rentner und Pflegeversicherung entzogen wird. – Immerhin konnte das bis Ende 2006 gewährte Erziehungsgeld als geringe Gegenleistung für die Erziehungsarbeit angesehen werden, wenn es auch bei höheren Einkommen gemindert wurde oder entfiel.

Das seit 2007 geltende Elterngeldgesetz hat dagegen eine neue Runde in der Abwertung der Erziehungsleistung eingeleitet und steht so ganz in der Tradition der von Adenauer eingeleiteten familienfeindlichen Sozialpolitik. Eine gut verdienende Mutter erhält bei einem ersten Kind 1800 € Elterngeld monatlich. Eine Mutter, die vier kleine Kinder betreut, erhält nach Geburt eines fünften Kindes nur 300 €. Obwohl die Letztere vor der Geburt fast die doppelte Anzahl von Arbeitsstunden geleistet haben mag als die Erstere und ihre ganze Arbeitskraft in die Funktionsfähigkeit unseres Sozialsystems investiert hat, wird sie mit einem Sechstel des Elterngeldes abgespeist. Mit dem Schlagwort „Einkommensersatzfunktion des Elterngeldes“ wird zu vertuschen versucht, dass die aufgrund unseres Sozialsystems erzwungene Verarmung der Eltern zur Rechtfertigung einer neuen Benachteiligung missbraucht wird.

Sozialpolitik wertet Erziehungsarbeit immer mehr ab

Damit besteht ein roter Faden von der Sozialpolitik Adenauers bis heute, der in einer zunehmenden Missachtung der Erziehungsarbeit besteht. Die Auswirkungen in Form verminderter Erziehungsqualität, verstärkter Neigung der Kinder und Jugendlichen zu Leistungsverweigerung und Suchtverhalten, der zunehmende Zerfall von Familien und der langsame Verfall unseres Sozialsystems werden zwar als Fakten weitgehend erkannt, aber nicht in Zusammenhang mit den sozialhistorischen Hintergründen gebracht.

Namentlich das Elterngeldgesetz hat gezeigt, dass hier eine gut organisierte Lobby als Teil der gesellschaftlichen Oberschicht am Werk ist, deren Vorstellungshorizont meist nur bis zur Ein-Kind-Familie reicht, aber den Anspruch erhebt, im Alter von den Kindern des Rests der Bevölkerung versorgt zu werden. Dieser Teil der Gesellschaft hat heute die meisten Schlüsselpositionen in Politik, Verwaltung, Medien, Wirtschaft und auch der Justiz besetzt. – Schon die Politik Adenauers verschaffte „Kein-Kind- und Ein-Kind-Familien“ gewaltige Vorteile. Das Elterngeldgesetz zeigt nun sogar, dass unser Sozialsystem auf dem Weg zu einem Selbstbedienungsladen für eine ohnehin schon privilegierte Gruppierung ist.

Eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts ( BverfG) verkündete in einer Mitteilung vom 24. 11. 2011 zur Klage gegen das Bundeselterngeldgesetz, es habe die Verfassungsbeschwerde „nicht zur Entscheidung angenommen“. Die hierzu angegebenen Begründungen stehen in klarem Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung des BverfG.

von Dr. Johannes Resch

Das BVerfG widersprach sich selbst

Am 6. Juni 2011 lehnte das oberste Karlsruher Gericht die Annahme der Klage einer vierfachen Mutter gegen die Ungleichbehandlung von Müttern beim Elterngeld ab. „Die Begründung dafür ist verfassungswidrig“, macht Dr. Johannes Resch klar. Das Bundesverfassungsgericht widerspreche sich hier selbst.

http://www.freiewelt.net/blog-3394/h%E4lt-sich-das-bundesverfassungsgericht-noch-ans-grundgesetz%3F.html