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Gerechtigkeit für Familien

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Woran krankt unsere Familien- und Rentenpolitik?

Die Zeitschrift  UNERZOGEN des Verlages To-lo-go bringt ein ausführliches Interview mit dem Vorsitzenden des Verbands FAMILIENARBEIT e.V., Herrn Dr. Johannes Resch zu Themen der jahrzehntelangen politischen Missachtung von Eltern-, Erziehungs- und Familienarbeit:

https://www.unerzogen-magazin.de/artikel/?articleID=924

Sehr lesenswert  auch der Beitrag von Georg Milzner im gleichen Heft, der sich mit den Rechten der Kleinkinder beschäftigt:

https://www.unerzogen-magazin.de/artikel/?articleID=922

 

Mehrkindfamilien in Existenznot

PRESSEMITTEILUNG

Mehrkindfamilien mit mittlerem Einkommen zunehmend in Existenznot

Mönchengladbach, den 11.07.2022.  In allen Familienhaushalten steigt die Armutsbetroffenheit mit der Zahl der im Haushalt lebenden Kinder – und sie sind häufiger betroffen als vergleichbare Haushalte ohne Kinder. „Die steigenden Kosten in fast allen Bereichen sind ein großer Alptraum für Mehrkindfamilien“, so Dr. Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbands kinderreicher Familien Deutschland e.V. Die Inflation und geopolitischen Auswirkungen beeinflussen nicht mehr nur Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen, sondern auch zunehmend mittelständische Mehrkindfamilien. „Familien, die bisher keine (ergänzenden) Sozialleistungen erhielten und damit nicht vom Bildungs- und Teilhabepaket profitieren konnten, sind in ihrer Existenz bedroht“, beobachtet Müller mit Sorge.

Familien, deren Einkommen die Berechnungsgrenzen für ergänzende Sozialleistungen übersteigt, haben oft nur wenig mehr, zahlen aber alles selbst (ÖPNV, Gemeinschaftsessen, Klassenfahrten usw.). Eltern schauen von Woche zu Woche; blicken von Monatsanfang zur Monatsende, wie sie über die Runden kommen. „Es geht mittlerweile ans Eingemachte“, sagt Müller, „insbesondere durch gestiegene Lebensmittel- und Hygieneproduktpreise, extrem hohe Kraftstoffpreise und zu erwartende Energienachzahlungen im drei- bis vierstelligen Bereich. Dazu kommen massive Preiserhöhungen bei Schulessen sowie Ausgaben für durch Corona nachgeholte Klassenfahrten und verschobene Wandertage, die die Familien in besonders herausfordernde Lebenssituationen katapultieren. Deshalb müssen kinderreiche Familien in existenziellen Notlagen zeitnah und merklich entlastet werden“, fordert die Bundesvorsitzende.

Fünf Handlungsempfehlungen zur kurzfristigen Entlastung von Mehrkindfamilien

  • Ein erster Schritt, der besonders jenen helfen würde, die viele Lebensmittel kaufen müssen, wäre eine zeitliche begrenzte Senkung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel von sieben auf zwei Prozent.
  • Der Energiegeldbonus sollte 2023 wiederholt werden und evtl. auch eine Erhöhung ins Spiel gebracht werden.
  • Wir regen eine bundesweite Weiterführung des 9-Euro-Tickets für alle schulpflichtigen Kinder an, denn die Ausgaben für ÖPNV können die Geldbeutel von Familien monatlich überproportional belasten. Gleichzeitig würde die nächste Generation für ökologisch nachhaltige Mobilitätswege sensibilisiert, Kraftstoffe gespart und das Zeitbudget der Eltern aufgrund wegfallender Fahrtwege („Eltern-Taxi“) entlastet.
  • Bei hohen Energienachzahlungen muss es möglich sein, Anträge entweder bei der Bundesstiftung Familie in Not bzw. deren Landesstiftungen oder über das Sozialamt pragmatisch und nicht nur als Einzelfallentscheidungen einzureichen.
  • Mittels geförderter Familienbildungsfahrten und Austauschmöglichkeiten (z. B. auf Familienkongressen) sowie einer bundesweit einheitlichen Mehrkindfamilienkarte, wie sie unser Verband bereits in Thüringen etabliert hat, werden kinderreichen Familien gleiche Chancen und Zugänge zum Bildungs-, Kultur- und Freizeitsektor gewährt.

„Familien brauchen Zuspruch und Gewissheit. Es muss Aufgabe der Politik sein, Zukunftsängsten zu begegnen und das „Fundament“ Familie in Krisenzeiten zu schützen und zu stützen“, fordert Müller.

Fakten über Armutsgefährdung bei Kinderreichen

Etwa jedes fünfte Kind in Deutschland erlebt Armut. Es ist zu wenig Geld für gesundes Essen, Bildung, Hobbys und Urlaub zur Verfügung. Kinderarmut bedeutet auch beengtes Wohnen und häufig Stigmatisierung. Kinderreichtum wird häufig mit Armutsgefährdung assoziiert. Es gibt ca. 1,4 Millionen Familien mit drei und mehr Kindern. Mehr als jedes dritte Kind wächst in einer Mehrkindfamilie auf. Mehr als 700.000 Kinder aus kinderreichen Familien gelten als arm (vgl. Bertelsmann-Stiftung). Gemessen am Nettoäquivalenzeinkommen sind kinderreiche Familien doppelt so häufig armutsgefährdet wie Familien mit weniger als drei Kindern (vgl. BiB 2019). Bei kinderreichen Paarfamilien beträgt die Armutsgefährdungsquote nach Sozialleistungen knapp 31 Prozent (vgl. Statistisches Bundesamt 2019). Besonders von Armut bedroht sind kinderreiche Familien aus niedrigen Bildungsschichten. In allen Bildungsschichten nimmt das Nettoäquivalenzeinkommen mit zunehmender Kinderzahl ab. In hohen Bildungsschichten ist dieser Unterschied dabei besonders groß.

Über den Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V.

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) ist im Jahr 2011 aus der Initiative engagierter kinderreicher Familien entstanden; vertritt 1,4 Millionen Mehrkindfamilien in Deutschland und setzt sich in Politik, Wirtschaft und Medien für ihre Interessen ein. Der Verband versteht sich als Netzwerk von und für Familien mit drei Kindern und mehr, die sich untereinander unterstützen und die Öffentlichkeit für ihre Anliegen erreichen wollen. Der Verband ist konfessionell ungebunden und überparteilich.

Mitherausgeber

Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V.
Dr. Elisabeth Müller
Korschenbroicher Str. 83
41065 Mönchengladbach
Tel. 02161-3030953
info@kinderreiche-familien.de
https://www.kinderreichefamilien.de

 

Das BverfG missachtet die eigene Rechtsprechung

Institut für Demokratie, Gemeinwohl und Familie e.V.

Aufsatz des Monats, 2022 / 5, 21.06.2022

Das Bundesverfassungsgericht missachtet die eigene Rechtsprechung

von Prof. emer. Dr. Herwig Birg, Bevölkerungsforscher, Soziologe

Die drei Zweige unseres Sozialen Sicherungssystems, die Renten,- Kranken- und Pflegeversicherung, bilden das Rückgrat unseres sozialen Rechtsstaats. Ernsthafte Zweifel an deren Verfassungsmäßigkeit waren selten – bis das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 2001 die Gesetzliche Pflegeversicherung als verfassungswidrig erklärte. In den folgenden zwanzig Jahren blieb zwar das Echo dieser Aufsehen erregenden Entscheidung stets unüberhörbar, aber das Urteil wurde von der Politik nie angemessen umgesetzt.

In einem mit Spannung erwarteten Prozess wurde das Thema jetzt neu verhandelt. Am 25.5.22 verkündete das Gericht seine Entscheidung. Das Urteil über die Gesetzliche Pflegeversicherung von 2001 wurde bestätigt: Die Gesetzliche Pflegeversicherung ist verfassungswidrig. Neue Reformen sind erforderlich.

In diesem Prozess wurden erstmals auch die Gesetzliche Renten- und Krankenversicherung auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft. Auch diese beiden Versicherungen beruhen ebenso wie die Gesetzliche Pflegeversicherung auf dem Umlageverfahren, das durch die zunehmende Zahl älterer Menschen und die schrumpfende Zahl der nachwachsenden Beitragszahler zu wachsenden Defiziten führt. Hinzu kommt, dass kinderlos bleibende Menschen in allen drei Versicherungen in verfassungswidriger Weise „privilegiert“ werden, weil diese nur die monetären, aber nicht die in dem Urteil von 2001 so genannten „generativen“ Beiträge in der Form der Erziehung von Kindern als den künftigen Beitragszahlern leisten.

Die Feststellung einer grundgesetzwidrigen „Privilegierung“ der kinderlosen Menschen wurde seinerzeit als ein Meilenstein in der höchstrichterlichen Rechtsprechung betrachtet. Umso erstaunlicher ist, dass dieses richtungweisende Urteil in der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keinen Niederschlag fand. Das Gericht stellte zwar auch bei der Renten- und Krankenversicherung eine Benachteiligung der Familien infolge ihrer höheren finanziellen Belastung durch Kinder fest, glaubte aber, dass dieser Nachteil durch bestimmte Leistungen zugunsten der Familien mit Kindern ausreichend kompensiert werde. Deshalb wurden die Gesetzliche Renten- und Krankenversicherung als verfassungskonform bestätigt und kein Reformbedarf festgestellt; nur bei der gesetzlichen Pflegeversicherung wurde eine Reform verlangt, weil es dort keine ausreichende Kompensation gibt.  

Bei der Begründung der Verfassungsmäßigkeit der Gesetzlichen Rentenversicherung stützt sich das Urteil auf die falsche Behauptung, dass Familien mit Kindern beispielsweise durch die Anerkennung von Erziehungszeiten bei der Rentenberechnung in ausreichendem Maße begünstigt werden, so dass die Benachteiligung gegenüber kinderlosen Menschen kompensiert und eine Privilegierung vermieden wird. Der Verband Familienarbeit e.V. widerlegt in seiner Presseerklärung vom 28.5.22 die Behauptung einer ausreichenden Entlastung, indem er feststellt, dass „…ein Elternteil 15 Kinder erziehen müsste, um damit eine „Standardrente“ zu begründen.“

Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung stützt sich das Gericht auf die falsche Behauptung, dass Eltern gegenüber Kinderlosen angeblich einen Vorteil daraus ziehen, dass ihre Kinder beitragsfrei mitversichert sind. Aber die beitragsfreie Mitversicherung kommt den Kindern zugute, deshalb kann sie nicht den Eltern als Vorteil angerechnet werden.  Da ausnahmslos alle Menschen als Kinder eine beitragsfreie Krankenversorgung erhalten, kann den Menschen mit Kindern daraus kein Vorteil und den kinderlosen Menschen kein Nachteil erwachsen. Damit entbehrt die Behauptung eines Vorteils für die Familien mit Kindern jeder Grundlage. Diese ebenso einfache wie zwingende Überlegung habe ich in der für das Gericht verfassten Stellungnahme, die ich im Auftrag des Verbands kinderreicher Familien erstellte, deutlich hervorgehoben. Das Gericht hat diesen Punkt gleichwohl übergangen und sich einer fachlichen Auseinandersetzung entzogen, indem es bei diesem Prozess die gebotene mündliche Verhandlung erst gar nicht zuließ (s. H. Birg, Demographische und familienspezifische Funktionsbedingungen des Sozialen Sicherungssystems in Deutschland, Stellungnahme für das BVG im Auftrag des Verbands kinderreicher Familien, Berlin, 24.4.2020, S. 21).

Das Bundesverfassungsgericht hat ein skandalöses Fehlurteil gefällt und sein früheres, wegweisendes Urteil aus dem Jahr 2001, in dem der „generative Beitrag“ in Form der Erziehung von Kindern als den künftigen Beitragszahlern gewürdigt wurde, übergangen und missachtet. Wenn die Renten- Kranken- und Pflegeversicherung verfassungsfest reformiert würde, wäre auch die entscheidende Ursache der demographischen Abwärtsbewegung behoben und die Geburtenrate würde wieder ansteigen, mit allen positiven wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Auswirkungen. Deutschland wäre dann auch nicht mehr auf Dauer darauf angewiesen, in anderen Ländern geborene Arbeitskräfte zu Lasten von deren Wirtschaft ins Land zu holen, was ja auf einen ausbeuterischen, demographisch bedingten Kolonialismus hinausläuft.

Damit dieses Land von seinen Richtern nicht zugrunde gerichtet wird, bleibt jetzt nur der Weg der Aufklärung in Gesellschaft und Politik. Dafür ist es erforderlich, die vielen Familienvereine und –verbände in einem schlagkräftigen Dachverband zusammenzufassen, so wie es beispielsweise in der Versicherungswirtschaft geschah, die einen „Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft“ als Instrument der Interessenvertretung mit Sitz in Berlin gründete.

Jämmerliches Urteil nach 16 Jahren Einsatz für Familiengerechtigkeit

Weiterleitung > deutscher Familienverband und Familienbund der Katholiken

Bundesverfassungsgericht: Erfolg in Pflegeversicherung, Abweisung in Renten- und Krankenversicherung
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Verfassungsbeschwerden des Deutschen Familienverbandes (DFV) und des Familienbundes der Katholiken (FDK) haben die Familien einen Erfolg bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung erzielt. In der Renten- und Krankenversicherung ist der Einsatz für eine familiengerechte Sozialversicherung trotz der abweisenden Entscheidung politisch umso mehr geboten.
(Berlin.) 16 Jahre lang haben sich Familien durch die Instanzen geklagt und gegen eine ungerechte Ausgestaltung der Sozialversicherungsbeiträge in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung argumentiert. Nach Auffassung der Familienverbände verstößt die doppelte Beitragsbelastung aus Geldbeiträgen und dem generativen Beitrag – also der Kindererziehung – gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute dem Klagebegehren dreier Freiburger Familien nur in der Pflegeversicherung stattgegeben. Es sieht eine spezifische Benachteiligung von Familien mit mehreren Kindern, die bei den Pflegeversicherungsbeiträgen gestaffelt nach der Kinderzahl entlastet werden müssten. In der Renten- und Krankenversicherung sieht es das Bundesverfassungsgericht anders. Familien erbrächten zwar einen generativen Beitrag für die Sozialversicherung, die derzeitige Ausgestaltung der Beitragserhebung sei allerdings noch im Rahmen des gesetzgeberischen Spielraums und nicht verfassungswidrig. Die Karlsruher Richter bestätigten hier die Entscheidungen der Vorinstanzen.
„Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht unserer Argumentation in der Pflegeversicherung größtenteils gefolgt ist. In der Renten- und Krankenversicherung bringt die Abweisung der Verfassungsbeschwerden Klarheit, dass familiengerechte Sozialversicherungsbeiträge nur auf dem politischen Wege zu erreichen sind“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.
Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken, betont: „Familien sorgen durch die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder überhaupt erst für die Zukunftsfähigkeit unseres solidarischen Generationenvertrages. Die Einführung eines Kinderfreibetrages in allen Zweigen der Sozialversicherung ist weiterhin ein wichtiges Ziel der Familienverbände.“
2001 hatte das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil entschieden, dass es mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist, wenn Eltern in der gesetzlichen Sozialversicherung genau so stark belastet werden wie Menschen ohne Kindesunterhaltspflichten. Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung dieses Grundsatzes auf die Pflegeversicherung beschränkt. Hier verpflichtet das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber, bis zum 31. Juli 2023 eine Beitragsentlastung gestaffelt nach der Kinderzahl einzuführen.
„So erfreulich die heutige Entscheidung zur sozialen Pflegeversicherung auch für Familien ist, sie betrifft leider nur den ökonomisch unbedeutendsten der drei Sozialversicherungszweige“, betont Ulrich Hoffmann. „So kann es nicht gelingen, Familien aus der strukturellen Benachteiligung und der Armut zu holen. In den für Familien finanziell entscheidenderen Zweigen der Renten- und Krankenversicherung bedeutet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Verlagerung von der juristischen auf die politische Ebene. Die Hoffnung der Klagefamilien lag beim Bundesverfassungsgericht, das sich bereits in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder als Garant eines familiengerechten Steuer- und Sozialsystems hervorgetan hat. Die Karlsruher Richter weisen uns nun einen neuen Weg: Nicht über Klagen, sondern über den politischen Diskurs ist Beitragsgerechtigkeit zu erreichen. Nicht nur im Interesse der Familien, sondern in erster Linie der Gesellschaft, brauchen wir eine strukturelle Reform der gesetzlichen Sozialversicherung, die die Erziehung von Kindern gerecht bewertet.“
Das politische Anliegen der Familien habe Bedeutung für die gesamte Sozialversicherung, wie Klaus Zeh erläutert: „Die auf die sozialen Sicherungssysteme zukommenden Herausforderungen lassen sich nur bewältigen, wenn die Sozialversicherung bei der Beitragserhebung auf die Leistungsfähigkeit Rücksicht nimmt. Daher ist der heutige Tag auch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Sozialversicherung, die ihren Auftrag eines gerechten sozialen Ausgleichs erfüllt, anstatt durch übermäßige Beitragsbelastungen selbst Armut zu erzeugen.“
Die Familienverbände sind der Auffassung, die Sozialversicherung dürfe aus Gründen der Generationengerechtigkeit keine ökonomischen Anreize gegen Kinder setzen und gleichzeitig den Familien in der Erziehungsphase dringend benötigte Mittel entziehen. Die gegenwärtige und die nächste Generation würden dadurch übermäßig belastet. Durch die doppelte Belastung von Familien in der Sozialversicherung – durch Geldbeiträge und den generativen Beitrag der Kindererziehung – rutschen Familien mit zwei Kindern mit knapp 2.500 Euro unter das Existenzminimum. Das zeigten Berechnungen im Horizontalen Vergleich 2022. Durch die Einführung eines Kinderfreibetrages bei der Beitragserhebung zur Sozialversicherung könnten Familien während der aktiven Familienphase deutlich entlastet werden. Dadurch könnten Armutsrisiken und eine Verstetigung von Armut bis in Folgegenerationen hinein verhindert werden.
Politisch geht es auch um eine Berücksichtigung des Klima-Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Dazu führt Ulrich Hoffmann aus: „Lasten müssen innerhalb und zwischen den Generationen fair verteilt werden. Eine Sozialversicherung, die die in die Zukunft gerichteten generativen Beiträge vernachlässigt, verteilt die Freiheitschancen zu Lasten der nächsten Generation, der im demografischen Wandel immer weniger Spielräume bleiben. Eine strukturelle Benachteiligung von Familien ist weder generationengerecht noch nachhaltig.“
Weitere Informationen
Kampagnen-Webseite „Wir jammern nicht, wir klagen“
Horizontaler Vergleich 2022 (PDF)
FAQs der Familienverbände zu den Elternklagen:
Der Deutsche Familienverband ist die größte parteiunabhängige, überkonfessionelle und mitgliedergetragene Interessenvertretung der Familien in Deutschland.
Deutscher Familienverband e.V.
Herausgeber: Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann
Seelingstraße 58
14059 Berlin
Tel.: 030 / 30 88 29 60
Fax: 030 / 30 88 29 61
E-Mail: redaktion@deutscher-familienverband.de
Web: www.deutscher-familienverband.de

Mit sehenden Augen blind an die Wand 

In seinem Aufsatz des Monats beleuchtet das Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie e.V., die Situation von kinderreichen Familien in Zeiten von Teuerung und wirtschaftlichen Engpässen.

Steigende Inflation und Energiepreise und die Bundesregierung packt die Gießkanne aus.  Die Leidtragenden sind wie so oft kinderreiche Familienhaushalte.

Von Miodrag Soric

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Neue Regierung? Was nun passieren muss !

Im Rückblick auf 16 traurige Jahre unter der Kanzlerschaft von Frau Merkel haben sich die ökonomischen und gesellschaftlichen Verhältnisse für Familien, besonders der kinderreichen, stetig verschlechtert. Der Horizontale Vergleich, den  der Deutsche Familienverband jährlich errechnet, zeigt den zunehmenden Schwund des frei verfügbaren Einkommens mit jedem weiteren Kind. Gerade jene Familien, die am meisten für unseren Generationenvertrag leisten, wurden am brutalsten ausgeraubt.

Klicke, um auf 210219_HV_2021.pdf zuzugreifen

 

Eine völlig verfehlte Familienpolitik!

Pressemitteilung

Die Stimmen sind zwar ausgezählt und die Wahl ist vorbei; das Ergebnis ist jedoch immer noch völlig offen

Eine Einschätzung von Dr. Elisabeth Müller, Vorsitzende des Verbands kinderreicher Familien e. V., zur Bundestagswahl und was nun passieren muss

Mönchengladbach, 28.09.2021. Als Verband, der sich für die Interessen von Familien mit drei und mehr Kindern einsetzt, erwarten wir eine zügige Durchführung von Sondierungsgesprächen ohne taktisches Kalkül und ohne Offenlassen von möglichen Hintertüren, die das politische Berlin und damit auch uns in ihrem Alltagsgeschäft lähmen könnten. „Wir wissen sehr wohl, dass sich keine einfachen Koalitionsgespräche abzeichnen werden, aber es gibt insbesondere im sozialpolitischen Bereich so viele dringende Fragestellungen, die gelöst werden müssen und die keinesfalls eines weiteren zeitlichen Aufschubs bedürfen“, gibt Müller zu bedenken. Die nächste Bundesregierung muss Familien stärker in den Blick nehmen und konsequent die Interessen von Mehrkindfamilien, insbesondere bei Wohnen, Mobilität, Renten und Besteuerung berücksichtigen, denn Deutschland braucht endlich eine attraktive Familienpolitik, in der das Lebensmodell „familie3plus“ weiterhin gelebt werden kann und ohne Einbußen wertgeschätzt wird. „Es braucht eine Regierung, die aktiv in eine familiengerechte Politik investiert“, so die Vorsitzende.

Ende der Pressemitteilung
https://www.kinderreichefamilien.de/pressemitteilungen.html

Über den Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V.
Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) ist im Jahr 2011 aus der Initiative engagierter kinderreicher Familien entstanden; vertritt 1,4 Millionen Mehrkindfamilien in Deutschland und setzt sich in Politik, Wirtschaft und Medien für ihre Interessen ein. Der Verband versteht sich als Netzwerk von und für Mehrkindfamilien, die sich untereinander unterstützen und die Öffentlichkeit für ihre Anliegen erreichen wollen. Der Verband ist konfessionell ungebunden und überparteilich. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.kinderreichefamilien.de

 

Rentensystem auf dem Holzweg, denn …

… es werden immer weniger Kinder geboren.

Herr Dr. Johannes Resch hat sich eingehend mit dem fahrlässigen bundesdeutschen Rentensystem befasst. Er legt den Finger in die Wunde unseres Generationenvertrages.

Lesen Sie selbst, woran unser Rentensystem seit seiner Entstehung 1957 krankt. Die Vernachlässigung elterlicher Erziehungsarbeit in deren Altersversorgung war schon damals absehbar. Trotzdem hat sich, trotz zahlreicher Eingaben von Familienverbänden, seither keine Regierung angeschickt, den Fehler im System zu beseitigen. De facto stemmen Eltern bis heute auf eigene Kosten den Nachwuchs, der künftig alle Rentner alimentieren soll, egal ob sie Kindern ein Leben ermöglichten oder nicht.

Ein überaus wichtiges Dokument:

https://www.johannes-resch.de/.cm4all/uproc.php/0/factum%20-%20Holzweg.pdf?cdp=a&_=17be0ac0408

 

 

Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl im September 2021

Das Bündnis  RETTET  DIE  FAMILIE, bestehend aus 17  Initiativen, die diverse Benachteiligungen von Familien in unserer Gesellschaft aufzeigen, hat zur Bundestagswahl im September 2021 den im Bundestag vertretenen Parteien fünf Wahlprüfsteine zur Beantwortung vorgelegt. Leider haben die FDP, die Grünen, die Linken, die Partei, die Piraten und Tierschutz auf unsere Fragen nicht geantwortet (Stand 27.07.2021). Das heißt, für diese Parteien spielt weder das Elternrecht gem. Art 6 GG, noch die familiengerecht ökonomische Ausstattung von Familien mit Kindern  gem Art. 3 GG ( Gleichheitsgrundsatz ) eine Rolle.

Lesen Sie hier, was CDU/CSU, SPD, AfD, Freie Wähler und ÖDP (Öklologisch Demokratische Partei ) auf unsere Fragen antworten, und treffen Sie Ihre Wahl entsprechend.

Anmerkung:

Bitte achten Sie auch darauf, inwieweit auf die Fragen tatsächlich eingegangen und inwieweit nur ausgewichen wurde.

Antworten aller Parteien

„Eltern sein in Deutschland“ – fragwürdiger 9. Familienbericht

Familienbericht der Bundesregierung: Ein Kommentar des Präsidenten des Deutschen Familienverbands, Dr. Klaus Zeh

8. Juli 2021|Familienbericht

Dr. Klaus Zeh

In diesem so umfangreichen Familienbericht der Bundesregierung finden sich so viele – gute wie problematische – Vorschläge, dass für einen kurzen Kommentar eine thematische Begrenzung erforderlich ist.

Ich möchte in unserer Kommentierung kurz eingehen auf:

  • Den Grundtenor und die Zielsetzung des Berichts
  • Die finanzielle Situation von Familien und die Bedeutung des Ehegattensplittings, vor allem für Familien mit mehreren Kindern
  • Die Beitragsgerechtigkeit für Familien in den Sozialversicherungen
  • Die Wohnsituation von Familien
  • Und die Voraussetzungen für echte Wahlfreiheit bei der Vereinbarung von Familien- und Erwerbsarbeit


1. Zur Zielsetzung und zur Grundausrichtung des Berichts:

Der Neunte Familienbericht trägt den Titel „Eltern sein in Deutschland“ – leider entsteht insgesamt aber der Eindruck, dass bei weitem nicht alle Bedürfnisse von Eltern in den Blick kommen, sondern vor allem ein bestimmtes Leitbild: nämlich das einer doppelten Erwerbstätigkeit beider Eltern mit möglichst kurzen Erziehungsphasen.

Dieser Blick führt zu einer stark arbeitsmarktpolitischen und an der Wirtschaft ausgerichteten Perspektive auf die Familienpolitik – teilweise sehr zum Schaden derjenigen Familien, die einen anderen Weg wählen wollen.


2. Den größten Schaden richtet dabei die Forderung an, das Ehegattensplitting abzuschaffen:

Unter dem Motto „Einstieg in den Ausstieg beim Ehegattensplitting“ (Empfehlung 10.6.2) empfiehlt die Berichtskommission, künftig das Ehegattensplitting abzuschaffen und durch ein Realsplitting zu ersetzen, wie es das bereits für geschiedene Ehen gibt. Der Bericht denkt die Ehe also gleichsam von der Scheidung her und will Mütter zur Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit bringen.

Hinter diesem Vorstoß steckt ein großer und gefährlicher Irrtum: Das Ehegattensplitting ist keine Eheförderung, die zur Erreichung bestimmter arbeitsmarktpolitischer Ziele einfach abgeschafft werden kann. Das Ehegattensplitting ist die verfassungskonforme und sachgerechte Besteuerung der Ehe als Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft.

Die Abschaffung des Ehegattensplittings ist aber nicht nur verfassungsrechtlich eine Illusion. Sie wäre auch finanziell verheerend für Familien. Man liest Zahlen zum Beispiel vom Deutschen Institut für Wirtschaftsförderung, die auf Steuermehreinnahmen von bis zu 26 Milliarden Euro durch die Abschaffung des Splitting hoffen. Inwieweit diese Zahlen so zutreffen, ist sehr fraglich – sicher ist aber: Diese Steuereinnahmen werden den Familien im Portemonnaie fehlen.

Das gilt vor allem für Familien, die nur mit einem oder anderthalb Einkommen auskommen müssen, weil ein Partner zugunsten der Kindererziehung auf Erwerbstätigkeit verzichtet. Das trifft vor allem bei Familien mit mehreren Kindern. Diese Familien liegen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben aber bereits jetzt unter dem steuerrechtlichen Existenzminimum, sogar wenn sie ein Durchschnittseinkommen verdienen. Mit dem Aus für das Ehegattensplitting rutschen sie vollends in die Armut.

Als ersten Schritt fordert die Kommission, bei der Lohnsteuer die Steuerklassen III/V abzuschaffen und die Steuerklassenwahl IV/IV mit Faktorverfahren zum Standard zu machen. Dabei kommen beide Eltern in Steuerklasse IV, der Splittingeffekt wird durch einen Faktor vorweggenommen. Dieses Verfahren kann ohne gute Beratung die Eltern allerdings teuer zu stehen kommen: entweder sie zahlen im Monat zu wenig Lohnsteuer, dann müssen sie am Jahresende nachzahlen, oder sie zahlen zu viel Steuern, dann geben sie dem Staat ein zinsloses Darlehen. Deshalb nutzen auch kaum Familien dieses Verfahren.


3. Hier zeigt sich ein weiteres Manko des Berichts: Der fehlende Blick auf die kinderreichen Familien:

Ich warne davor, sich zu zersplittern und – plakativ ausgedrückt – über der Mehr-Eltern-Familie die Mehr-Kind-Familien zu vergessen. Kinderreiche Familien sind der Dreh- und Angelpunkt für die demografische Entwicklung, sie leisten besonders viel für die Gesellschaft und bezahlen dafür mit besonders hohen Belastungen. Gerade sie würden von vielen Empfehlungen des Berichts aber nicht profitieren, sondern sich sogar schlechter stehen.


4. Familien durch Beitragsgerechtigkeit entlasten:

Damit sich Erwerbsarbeit für Familien lohnt, muss man bei den Sozialabgaben von Familien ansetzen.

Bislang zahlen Familien – bis auf den kleinen Kinderlosenzuschlag in der Pflege – die gleichen Sozialbeiträge wie Versicherte ohne Kinder. Dadurch zahlen sie doppelt ein: Einmal per Geldbeitrag und noch einmal per generativem Beitrag, also durch die Erziehung der künftigen Beitragszahler. Diese doppelte Beitragszahlung kostet Familien jeden Monat pro Kind 230 Euro Strafabgaben. Das ist mehr als das Kindergeld.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2001 eine Beitragsentlastung für Familien in der Pflegeversicherung vorgegeben und den Gesetzgeber zu einer Prüfung der Renten- und Krankenversicherung verpflichtet. Der Deutsche Familienverband kämpft zusammen mit dem Familienbund der Katholiken und Tausenden Familien mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht darum, dass diese Vorgaben endlich ungesetzt werden. Wir fordern dafür einen Kinderfreibetrag in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung (www.elternklagen.de).

Zu dieser zentralen Herausforderung nimmt der Bericht aber überhaupt nicht Stellung. Stattdessen wird gefordert, auch noch die Familienmitversicherung für Ehepartner abzuschaffen, obwohl Versicherte aus ihrem Bruttoeinkommen natürlich Kranken- und Pflegebeiträge auch auf das Existenzminimum bzw. den Unterhaltsanspruch des nicht erwerbstätigen Ehepartners zahlen.


5. Weitere Herausforderung ist es, Kinder steuerlich besser zu berücksichtigen und Familien besser zu fördern:

Für die künftige Förderung von Familien setzt der Bericht auf eine Familienabsicherung in Anlehnung an die Kindergrundsicherung (Empfehlung 10.7.2). Dafür werden bislang nur erste Eckpunkte genannt, so dass wir den Vorschlag noch nicht abschließend beurteilen können. Deshalb nur einige Hinweise: Eine gebündelte Leistung birgt immer die Gefahr, dass durch den Wegfall anderer Leistungen nur geringe Verbesserungen bei Familien ankommen oder dass sie sich sogar schlechter stehen. Und falls es überhaupt zu Verbesserungen kommt, finanzieren Familien sie durch die Abschaffung des Ehegattensplittings selbst.

Sehr bedenklich stimmen uns außerdem die Ausführungen im Bericht zu einem „neuen Verständnis des Subsidiaritätsprinzips im Verhältnis zwischen Kindern, Eltern und Staat“ (S. 477). Hier muss klargestellt werden: Nicht der Staat, sondern die Eltern haben die Erstverantwortung für die Erziehung der Kinder. Dem Staat obliegt ein Wächteramt, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Diese in der Verfassung verankerte Balance muss erhalten bleiben, sonst schaden wir den Kindern.

Als Weg zu einer besseren steuerlichen Berücksichtigung von Kindern und einer transparenten Familienförderung fordert der DFV die Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags auf die Höhe des Grundfreibetrags von Erwachsenen (also von 8.388 Euro auf 9.744 Euro pro Kind und Jahr) und die entsprechende Anhebung des Kindergeldes. Damit jedes Kind dem Staat gleich viel wert ist, muss das Kindergeld auf die Höhe der maximalen steuerlichen Wirkung des Kinderfreibetrags angehoben werden. Das entspricht schon beim allgemeinen Spitzensteuersatz von 42% (also ohne Reichensteuer) einem Betrag von mindestens 340 Euro pro Kind und Monat.


6. Positiv ist, dass der Bericht die Wohnsituation von Familien beleuchtet:

An der Wohnung hängt die Entwicklung der Kinder. Das sehen wir gerade in Corona-Zeiten überdeutlich. Trotzdem kommt das Thema Wohnen in der familienpolitischen Diskussion kaum vor. Deshalb begrüßen wir, dass sich der Bericht ausführlich mit dem bezahlbaren und familiengerechten Wohnen beschäftigt.

Allerdings müssen hier einige Empfehlungen noch einmal überdacht und vertieft werden:

Erstens: Das Baukindergeld: Die Berichtskommission ührt die wichtige Bedeutung von Wohneigentum für Familien aus, kritisiert aber das wichtigste Instrument der Wohneigentumsförderung für Familien. Das Baukindergeld ist keine Leistung, die Wohlhabende einfach mal so mitgenommen haben. Es hat vor allem junge Familien mit kleinen Kindern und Familien mit geringerem Einkommen erreicht. Es muss fortgeführt und entfristet werden, damit Familien auch weiterhin eine Perspektive haben, Wohneigentum zu erwerben.

Zweitens: Die explodierte Grunderwerbsteuer. Der Bericht fordert hier zwar Entlastungen für Familien, wird aber nicht konkret. Gefordert ist eine Wiedereinführung von Familien-Freibeträgen, und zwar nicht anstatt, sondern zusätzlich zum Baukindergeld. Diese Freibeträge waren schon Teil des Koalitionsvertrages, aber die Bundesregierung ist hier vor den Ländern eingeknickt.

Drittens: Die familienorientierte Bauleitplanung. Der Bericht empfiehlt zu Recht, bei der Bauleitplanung die Bedürfnisse von Familien stärker zu berücksichtigen. Wir haben dafür eine konkrete Forderung, nämlich eine Quote von mindestens 20% für bezahlbare Familienwohnungen im Baugesetzbuch.


7. Zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der fehlenden Wahlfreiheit für Eltern:

Wie schon dargestellt, zieht sich durch den ganzen Bericht die viel zu einseitige Zielsetzung einer erwerbsorientierten Familienpolitik.

Dieses Ziel nimmt aber bei weitem nicht alle Familien mit. Viele Familien wünschen sich keine doppelte Vollzeiterwerbstätigkeit beider Eltern. Das belegen auch die hoch interessanten Erkenntnisse der im Zusammenhang mit dem 9. Familienbericht durchgeführten Allensbach-Studie „Elternschaft heute“ (Kapitel 5).

Tatsächlich fühlen sich viele Eltern durch dieses Leitbild sogar unter Druck gesetzt. Befragt danach, was es Eltern heute schwerer macht, Kinder zu erziehen, antworten 78% – also über drei Viertel! – aller Eltern, dass sie darunter leiden, dass sie immer mehr organisieren, aushandeln und abstimmen müssen, wenn beide Partner erwerbstätig sind. (Tab. 5-1, S. 166).

Das sind keine Argumente gegen die Erwerbstätigkeit von Frauen. Mütter sind heute gut ausgebildet und wollen sich beruflich gut entwickeln können, und Väter wollen nicht rund um die Uhr schuften, sondern sich mehr und besser um ihre Kinder kümmern können. Aber Eltern brauchen mehr Zeit für ihre Kinder, nicht weniger. Bindung braucht Zeit, um zu wachsen. Mütter und Väter müssen sich frei entscheiden können, wie sie als Familie leben wollen. Das Grundgesetz gibt ihnen diese Wahlfreiheit und verpflichtet den Staat, die Entscheidungen der Eltern anzuerkennen und dafür die Voraussetzungen zu schaffen.

Dazu gehören gute Kinderbetreuungsangebote. Dazu gehört aber zum Beispiel auch eine Leistung, die die dreijährige gesetzliche Elternzeit für Eltern absichert, die ihre Kinder selber betreuen wollen und für die der DFV ein Betreuungsbudget bis zum 3. Geburtstag des Kindes vorschlägt.


Zum Schluss noch einmal die wichtigsten Herausforderungen in fünf Punkten:

  1. Familienpolitik muss Familien in den Mittelpunkt stellen, nicht Arbeitsmarkt oder Wirtschaft. Wie wichtig das ist, sehen wir gerade jetzt in der Pandemie, wo die Bedürfnisse von Eltern und Kindern kaum eine Rolle in der Politik spielen.
  2. Die Abschaffung des Ehegattensplittings ist ein verfassungsrechtlicher Irrweg und macht Familien mit mehreren Kindern und nur einem Einkommen noch ärmer.
  3. Um Erwerbsarbeit von Familien zu fördern und die Vorgaben der Verfassung umzusetzen, müssen Familien von den Beiträgen zur Renten-, Pflege- und Krankenversicherung entlastet werden.
  4. Die Entwicklung der Kinder steht und fällt mit familiengerechtem und bezahlbarem Wohnraum. Dafür braucht es eine familienorientierte Wohneigentumsförderung, auf die sich Familien auch dauerhaft verlassen können.
  5. Eltern brauchen Wahlfreiheit, wie sie Kinderbetreuung und Beruf vereinbaren wollen, und sie müssen sich diese Wahlfreiheit auch leisten können. Dafür steht der Staat in der Pflicht.

Dr. Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes, Minister a.D.

Offener Brief an den Deutschen Frauenrat

Der Vorstand des Verbands Familienarbeit e.V. wendet sich mit diesem offenen Brief an den Deutschen Frauenrat ( DF ). Dieser hatte sich im November 2020  in einer Erklärung gegen „rechtspopulistische“ und „rechtsextremistische Kräfte“ gewandt, die „unsere Demokratie unterwandern“. Solche Tendenzen unterstellt der DF allen Bündnissen, die sich für eine  intakte Familie aus Vater, Mutter und Kindern und einen adäquaten finanziellen Ausgleich für Erziehungsarbeit der Eltern einsetzen ( z. B. Bündnis RETTET DIE FAMILIE )

Offener Brief an den Deutschen Frauenrat