Grundrechte? Welche Grundrechte?
Das Institut für Demografie, Allgemeinwohl und Familie IDAF informiert seine Leserschaft über die namentliche Abstimmung zur Entschließung des EU-Parlaments vom 1. März 2018 zur „aktuellen Lage der Grundrechte in der Europäischen Union“ (2017/2125(INI)).
Wie stehen die Europa-Abgeordneten in Brüssel und Straßburg, insbesondere die deutschen zu einigen Kernpunkten der gesellschaftspolitischen Debatte in Europa? Ein gutes Jahr vor den nächsten Wahlen zum EU-Parlament (26. Mai 2019) hilft eine genauere Auswertung der Abstimmungsergebnisse der Europa-Abgeordneten.
Die Änderungsanträge zur Grundrechte-Entschließung können in sechs große Kategorien eingeteilt werden:
1) Respekt der EU-Verträge und des Subsidiaritätsprinzips;
2) Migrationskrise;
3) Meinungs- und Gewissensfreiheit;
4) Gender-Ideologie und Homo-Ehe im Zusammenhang mit den Zuständigkeiten der EU;
5) Abtreibung als Menschenrecht;
6) Schutz christlicher Minderheiten.
Die Ergebnisse sind demaskierend. Sie zeigen, dass die Bekenntnisse unserer Politiker (CDU/CSU und SPD) zu christlichen Grundwerten zu weiten Teilen nur Geplapper sind. – Außerdem verraten sie, dass unseren EU-Abgeordneten die bloße Gegnerschaft zur AfD, für die Herr Meuthen die meisten der o.g. Änderungsanträge eingebracht hatte, Grund genug war, diese abzulehnen. – Drittens wird die „christlichen und sozialen“ Parteien dieses Abstimmungsergebnis noch die restlichen Wählerstimmen kosten. Aber offenbar reicht Parlamentarierverstand nicht weit genug, um die Konsequenzen solchen Handelns abzuwägen.
http://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2018/04/01/artikel/grundrechte-welche-grundrechte-wie-das-eu-parlament-die-grundrechte-einordnet.html