Ein eindrucksvolles Video zu dem Plan der Koalition, Kinderrechte als Zusatz zu Art. 6 GG ins Grundgesetz einzufügen.
Ein eindrucksvolles Video zu dem Plan der Koalition, Kinderrechte als Zusatz zu Art. 6 GG ins Grundgesetz einzufügen.
So harmlos kinderfreundlich das Vorhaben der SPD „Kinderrechte ins Grundgesetz“ auch daherkommt – nach diesem Schritt wird es Kindern nicht besser gehen, aber den Eltern um Vieles schlechter. Denn sie werden sich künftig nicht mehr gegen staatliche Eingriffe ins Elternrecht wehren können. Im folgenden Video erläutert Frau v. Beverförde die konkreten Folgen dieser Grundgesetzänderung:
https://www.youtube.com/watch?v=gUOck2OFgP8
Schmökern Sie auch auf: www.demofueralle.de
***********
Wir hatten im vergangenen Newsletter das Problem bereits an die Wand geworfen: Wenn in Corona-Zeiten Beamte aus dem Gesundheitsamt in Rundschreiben drohen, dass Kinder aus Familien herausgerissen werden können, sollten sich Eltern nicht an die Quarantänevorgaben innerhalb (!) der eigenen Wohnung halten, dann hätten dieselben Beamten mit „Kinderrechten in der Verfassung“ ein machtvolles Instrument gegen die Eltern in der Hand. Gut, dass das – noch – nicht so ist. Gerade verschärft sich aber der Grund zur Sorge, denn nicht nur die SPD, sondern die Regierungskoalition insgesamt nimmt das Thema Kinderrechte erneut auf die Agenda.
Wie wir gerade erfuhren, beschloss der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD vorgestern, am 25. August 2020, erneut eine Arbeitsgruppe einzusetzen, bestehend aus Regierungsmitgliedern sowie Fraktions- und Parteimitgliedern, damit das Vorhaben „Kinderrechte in die Verfassung“ in dieser Legislaturperiode doch noch durchgeboxt werden kann. Haben wir gerade wirklich keine anderen Sorgen, auch in Bezug auf die Kinder? Es drängt sich die Frage auf: Warum ist das mitten in der größten Wirtschaftskrise des Landes, im größten Bildungsausfall seit dem zweiten Weltkrieg und im Angesicht einer erklärten Pandemie gerade so wichtig, um erneut in Angriff genommen zu werden? Einen akuten Grund gibt es gerade nicht. Wem also soll das erneute Vorhaben nutzen? Denn die Frage, wem es schadet, lässt sich einfacher klären: Den Eltern und somit der ganzen Familie.
Kindeswohl in Corona-Zeiten
Es macht mich langsam wütend, wie sehr die echten Probleme von Kindern und Familie missachtet werden, während der Staat zunehmend versucht ist, sich in Bereiche einzumischen, die eine Frage elterlicher Sorge und Erziehung sind. Wie etwa die Frage, wie ich als Mutter mit meinem eigenen kranken Kind in Quarantäne in meinem eigenen Haus umgehe.
Oder um es einmal so zu formulieren: Ich fände es großartig, wenn die Politik sich intensiv damit befassen würde, wie das Recht unserer Kinder auf eine anständige Bildung endlich wieder umgesetzt wird und wie ein Unterricht stattfinden kann, in dem unsere Kinder nicht sechs oder mehr Stunden am Tag gezwungen sind, dauerhaft eine Maske zu tragen, was gelinde gesagt eine Zumutung ist. Jeder möge das für sich einmal ausprobieren dauerhaft zu Hause.
Auch der Ton macht ja bekanntlich die Musik. Der Ton aus den Gesundheitsämtern war scharf. Missachtung der Maßnahmen wurde mit Kindesentzug bedroht. Das war keine gutgemeinte Handlungsempfehlung.
Im Kontext einer hypersensiblen Politik, die jedes Hinterfragen, jeden Widerstand und jeden Protest gegen staatliche angeordnete Corona-Maßnahmen derzeit mit Strafen bedroht oder Bürger, die ihre Verfassungsrechte wahrnehmen, als „Covidioten“ bezeichnet, lassen Drohungen gegenüber renitenten Eltern besonders aufhorchen. Debatte muss erlaubt bleiben, Widerspruch auch. Und deswegen hier noch einmal kompakt und unter den verschärften Bedingungen von Corona-Maßnahmen und Ausnahmesituationen, eine ganze Liste von Gründen, warum Kinderrechte in die Hand von Eltern und nicht dem Ermessensspielraum politischer Ideologen gehören.
*********
Jetzt wird es tatsächlich ernst: Die Regierungs-Koalition nimmt mitten in Corona Pandemie neuen Anlauf zur Verwirklichung des Zieles „Kinderrechte in die Verfassung“ – Hofft man etwa, das Thema unter dem Radar ernsthafter Probleme vorantreiben zu können, ohne dass jemand das groß bemerkt?
Jetzt ist es an der Zeit für Eltern, für ihre Rechte und die ihrer Kinder einzustehen, denn derzeit zeigen viele Maßnahmen unheilvoll, dass die Frage, was für unsere Kinder gut und richtig ist, mit staatlichen Ansichten diametral zusammenprallen kann.
Schreiben Sie an Ihre Abgeordneten, sprechen Sie jeden Politiker an in allen Parteien. In NRW ist gerade Kommunalwahlkampf, es stehen Infostände der Parteien in den Innenstädten. Nehmen Sie die Möglichkeit wahr, Ihre Meinung zu den Kinderrechten kund zu tun. Die Politik soll und muss wissen, dass dies kein Gewinnerthema ist. Die Liste aller Abgeordneten des Bundestages finden Sie hier unter dem Link. Nutzen Sie Ihr Bürgerrecht auf Rede- und Meinungsfreiheit!
Ihre
Birgit Kelle
Vorsitzende von Frau2000plus e.V.
Eigentlich soll die norwegische Kinderschutzbehörde „Barnevernet“ Kinder schützen, aber häufig zerstören ihre Mitarbeiter die Familien, vermeintlich für das Wohl der Kinder. Die dortigen Verhältnisse drohen auch bei uns, wenn „Kinderrechte“ so im Grundgesetz aufgeführt werden, dass der Staat definieren kann, was „Kinderrechte“ sind.
Das wichtigste Recht eines Kindes, nämlich das Recht im Regelfall von seinen Eltern betreut zu werden, wird im Vorschlag der Bundesregierung nicht mehr erwähnt. Der Staat könnte dann, wie bereits heute in Norwegen, unter geringfügigen Anlässen den Eltern ihre Kinder entziehen und so den Kindern großen Schaden zufügen. Welche Gefahren unseren Kindern drohen, wenn diese „Kinderrechte“ im Grundgesetz festgeschrieben werden, werden im verlinkten Video über die Verhältnisse in Norwegen deutlich.
Die Journalistin, Bestsellerautorin und vierfache Mutter Birgit Kelle verdeutlicht auf Ihrer Seite FRAU, FAMILIE, FREIHEIT, weshalb die von der Koalition geplante und der von einem Arbeitskreis erarbeiteten Entwürfe zu einer Grundgesetzänderung abzulehnen sind.
“ Niemand braucht „Kinderrechte in der Verfassung“, sie nutzen Kindern nichts, verletzen Elternrechte und verleihen dem Staat neue Zugriffsrechte auf die Familie. Explizite Kinderrechte in der Verfassung hebeln die Elternrechte aus.“
Gleichzeitig fordert sie Eltern auf zu handeln und liefert dazu schlüssige Argumente:
Schreiben Sie an Ihre Abgeordneten, rufen Sie an, gehen Sie in die Bürgersprechstunde! Ihre Abgeordneten finden Sie auf der Website des Deutschen Bundestags – einfach in der Suchfunktion ihren Ort eingeben und Sie gelangen zu Ihrem Abgeordneten.
Und teilen Sie uns mit, wie die Antwort gelautet hat! Gerne auf diese Mailadresse: newsletter@frau2000plus.net
Hier finden Sie den ganzen Text:
Wie viele Familienverbände und-Initiativen, so drängt auch unsere Elterninitiative darauf, dass bei dem Vorhaben der Koalition, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, die Rechte der Eltern im Dienst an ihren Kindern nicht eingeschränkt werden dürfen.
Die Organisation DEMO für ALLE ruft zum Protest auf:
SPD drängt auf „Kinderrechte“
Jetzt E-Mail-Protest an Familien- und Justizministerium schicken
‘Kinderrechte‘ kommen ins Grundgesetz“, das twitterte anlässlich des Weltkindertages heute die SPD-Fraktion. Unter dem Motto „keine Angst vor starken Kinderrechten“ schaltet die SPD in der Debatte um „Kinderrechte“ nochmals einen Gang nach oben, um ihren Koalitionspartner unter Druck zu setzen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat einen baldigen Gesetzentwurf angekündigt und auch Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) drängt darauf, „Kinderrechte“ endlich ins Grundgesetz aufzunehmen.
Der SPD kann es offensichtlich nicht schnell genug gehen. Dabei dauern die Verhandlungen in der „Kinderrechte“-Kommission nach wie vor an. Einer der Knackpunkte ist die entscheidende Frage, „wie sehr die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz mit den Rechten von Eltern kollidieren könnte“.
Und genau darum geht es: „Kinderrechte“ im Grundgesetz – wie auch immer formuliert – wären ein massiver Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht zugunsten staatlicher Interventionen. Dieser Zusammenhang muss dringend auch im Justiz- und im Familienministerium ankommen!
Schreiben Sie Ihren Protest gegen „Kinderrechte“ im Grundgesetz z.B. mit Hinweis auf unseren kurzen Aufklärungsfilm jetzt auch an Justizministerin Christine Lambrecht christine.lambrecht@bundestag.de und an Familienministerin Franziska Giffey poststelle@bmfsfj-bund.de-mail.de.
„Kinderrechte“ gehören in Elternhände, nicht ins Grundgesetz!
………………………………………………………………………………………………………………………….
PROTESTBRIEF
Sehr geehrte Frau Justizministerin Christine Lambrecht!
Kinderrechte in die Verfassung! Das klingt wunderbar, gerade wo es Kinder in unserem Land besonders schwer haben. Denn sie geraten wegen der hohen Sozialabgaben, die ihre Eltern leisten müssen, zunehmend in Armut. Zudem müssen sie viele Stunden am Tag außerhalb des Elternhauses zubringen, weil ihre Eltern sich tagsüber nicht mehr um sie kümmern können, sondern ausschließlich um ihren Erwerb. Was liegt da näher, als „vorrangige Bedeutung für die Interessen der Kinder“ und die „Unterstützung durch den Staat“ zu fordern?
Leider hat die Forderung „Kinderrechte in die Verfassung“ einen fundamentalen Fehler, denn sie überträgt elterliche Verantwortung auf den Staat, obwohl das Grundgesetz aus bitteren historischen Erfahrungen den Erziehungsauftrag unmissverständlich und eindeutig den Eltern zuweist ( Art. 6 GG ). Dieser Artikel schließt ein, dass Eltern ihre Kinder vor ungewollten Einflüssen schützen müssen.
Sehr geehrte Frau Lambrecht, Kinderrechte ( warum nicht auch Frauenrechte, Behindertenrechte, oder Seniorenrechte?) im Grundgesetz festgeschrieben, öffnen parteipolitischer Beeinflussung der Kinder, durch Regierungen jedweder Couleur, ganz legal Tür und Tor. Für uns Eltern bedeutet diese Festschreibung, jede Regierung bekäme die Macht, ihren schwarz-rot-grün-gelben Zugriff auf Schulen, Kindergärten und Tagesstätten zu legalisieren. Das wäre ein illegaler Eingriff in Elternrechte.
Anstatt manipulierbare „Kinderrechte“ in die Verfassung aufzunehmen, bittet die ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT Sie als Justizministerin, dafür zu sorgen, dass die sozialpolitischen Ursachen von Kinder-und Familienarmut beseitigt werden. Um Kindern zu helfen, muss man nicht das Grundgesetz ändern, sondern die Eltern stärken, und ihnen die nötige Zeit und die nötigen Mittel belassen, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können.
Im Auftrag der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT, die Hunderte von Kindern und ihre Eltern vertritt, fordere ich Sie auf, von Ihrem oben erwähnten Plan abzulassen, damit sich die schrecklichen Fehler vergangener Epochen nicht wiederholen.
ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT
i.A. Bärbel Fischer
„Kinderrechte gehören in die Verfassung!“ – so plädierten heute im Bundestag die Grünen, SPD, Linke und Teile der UNION. Sind Kinder rechtlos? Ja tatsächlich, leider sind viele Kinder rechtlos, weil sie nicht genug geschützt werden vor Gefahren für Seele, Leib und Leben. Ja, der Staat hat die Pflicht, jedem gezeugten Kind die biologischen, ökonomischen und psychischen Bedingungen zu schaffen, die es zu einem sicheren, stabilen und geborgenen Aufwachsen braucht. Diese Rechte und Pflichten legten die Väter des Grundgesetzes, ausdrücklich und aus bitterer Erfahrung, in die Hände der Eltern (Art. 6,1 GG) im Bewusstsein, dass die leiblichen Eltern es sind, die eine natürliche Vertretungsvollmacht für ihre Kinder haben. Unsere Verfassung traut allein den Eltern ein natürliches Interesse am Wohlergehen ihrer Kinder zu. Der Staat hat nach Art. 6,2 GG lediglich das Wächteramt für den Fall elterlichen Versagens zu garantieren.
Wer ist es also, der die Rechte ihrer Kinder bedroht? Sind es die Eltern, oder ist es nicht vor allem der Gesetzgeber selbst?
Warum heucheln die linken Parteien und der Gesetzgeber, Kinderrechte zu stärken, wo sie diese doch selbst gewaltsam in die Tonne treten?
Vermutlich geht es gar nicht um das Kindeswohl, sondern um einen Generalverdacht gegen die Erziehungskompetenz der Eltern. „Kinderrechte in der Verfassung taugen also eher als Keil zwischen Eltern und Kind und als neues staatliches Instrument, um die Vertretung von Kinderrechten aus dem Machtbereich der Familie zu schälen und den Staat als neuen Advokaten der Kinder zu installieren“, schreibt Birgit Kelle lesenswert unter:
Der Verband Familienarbeit e. V. erstellte folgenden Wortlaut für eine Verfassungsänderung:
Unser Alternativvorschlag:
Wir stehen einer direkten Erwähnung der Kinderrechte im GG nicht ablehnend gegenüber, soweit sie der Förderung des Kindeswohls dient. Dazu ist aber eine Formulierung zu finden, die es den Eltern wieder stärker ermöglicht, für das Kindeswohl zu sorgen. Das Wächteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unberührt.
Als Formulierung für die Aufnahme von Kinderrechten ins GG schlagen wir als Verband Familienarbeit e.V. folgende Ergänzung von Art. 6 GG vor (neuer Text fett hervorgehoben):
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über die Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Jedes Kind hat das natürliche Recht auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern. Die staatliche Gemeinschaft schützt dieses Grundrecht des Kindes, indem sie die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder stärkt und fördert. Das Wächteramt des Staates berechtigt den Staat nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art der Erziehung ihrer Kinder zu drängen.
(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Dabei ist das natürliche Recht des Kindes auf die Verfügbarkeit einer Bindungsperson zu berücksichtigen.
(4) (5) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) (6) Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Kurz gefasste Begründung:
Das Recht des Kindes auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern ist das wichtigste Kinderrecht und dient dem Kindeswohl in der Regel am besten. Erst wenn dieses Recht nicht verwirklicht werden kann oder mit dem Kindeswohl nicht vereinbar ist, hat der Staat für einen Ersatz zu sorgen, der diesem Recht in seinen Auswirkungen so weit wie möglich nahe kommt. Der Staat hat aber die Elternrechte zu achten und zu stärken, so dass der Fall des elterlichen Versagens so weit als möglich vermieden wird. Unser Formulierungsvorschlag bewegt sich im Rahmen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts:
(Zitat aus einem Urteil des BVerfG vom 10.11.1998 (2 BvR 1057/91, Rn 64)
„Nach Art.6 Abs.1 GG steht die Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Das Wächteramt des Staates (Art.6 Abs. 2 Satz 2 GG) berechtigt den Staat aber nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder zu drängen. Das Grundgesetz überlässt die Entscheidung über das Leitbild der Erziehung den Eltern, die über die Art und Weise der Betreuung des Kindes, seine Begegnungs- und Erlebnismöglichkeiten sowie den Inhalt seiner Ausbildung bestimmen. Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“
Herr Dr. Heinrich Günther aus Dresden kritisiert die Positionierung der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie eaf auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verankerung von Kinderrechten in die Verfassung und den Anspruch auf Ganztagsbetreuung bis zum Ende der Grundschulzeit.
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Vater dreier Töchter, evangelischer Christ und familienpolitisch interessierter Bürger möchte ich Ihnen zwei Kommentare zukommen lassen zu Ihrer
Positionierung der eaf zum Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vom 5.3.2018
Zu 1.
Zitat Koalitionsvertrag: „Die Koalitionsparteien haben sich für die deutliche Verankerung der Rechte von Kindern im Grundgesetz ausgesprochen. Bis 2019 soll eine Bund-Länder-AG dazu einen Vorschlag erarbeiten (S. 21*).“
Bewertung eaf: „ Die eaf begrüßt dieses Vorhaben sehr. Das wird die Rechtsposition und die Berücksichtigung der Interessen von Kindern und Jugendlichen stärken.“
Kommentar HG: So gut das auch klingt, wird dies die Elternrechte lt. Art.6 GG und damit die Familie als wichtigstes soziales Mikrosystem der Gesellschaft weiter schwächen. Zudem zeigt die fortschreitende Entwertung der Familie gegenüber Job bzw. Erwerbsarbeit, dass ein Grundgesetz-Artikel allein das wirkliche Leben nicht nachhaltig schützt, wenn er in der Realpolitik immer weniger beachtet wird (Kinder sind Armutsrisiko in Deutschland, insb. Alleinerziehende oft in prekärer Lage usw.; Kinder im öffentlich-politischen und medialen Kontext als Kostenfaktor von Kommunen oder bestenfalls als „Privatvergnügen“ ihrer Eltern wahrzunehmen – aber nicht als existentielle Voraussetzung für die Zukunft der Gesellschaft). Anstatt neue Rechte im GG zu verankern, wäre erstmal GG Art 6 einzuhalten.
Zu: 2.
Zitat Koalitionsvertrag: „……Allerdings soll flächendeckend Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ausgebaut werden. 2025 soll dies in einen Rechtsanspruch aller Grundschulkinder auf Ganztagsbetreuung münden. Weiterhin soll sowohl der Ausbau der Betreuung für Kinder im Vorschulalter als auch die Steigerung der Qualität des Betreuungsangebots gefördert werden (S. 20).“
Bewertung eaf: ……So ist für 2025 der Anspruch auf Ganztagsbetreuung von Geburt an bis zum Ende der Grundschulzeit in Sichtweite und damit wäre dann auch die seit Jahrzehnten beschworene – aber bislang nicht eingelöste – Wahlfreiheit von Familien gewährleistet.
Besonders begrüßt die eaf die Bemühungen zur Steigerung der Qualität von Betreuung, um auch tatsächlich von Förderleistungen – wie wir sie verstehen und für notwendig erachten – sprechen zu können.“
Kommentar HG: wie kommen Sie zu der Feststellung, dass mit dem Anspruch auf Ganztagsbetreuung „Wahlfreiheit für Familien“ gewährleistet wird? Eine Wahlfreiheit setzt zumindest annähernde Chancengleichheit voraus – in Wirklichkeit liegt bereits jetzt eine extreme Benachteiligung häuslicher Sorge und Erziehung vor, denn steuerfinanziert hoch subventioniert wird ausschließlich die Fremdbetreuung in KITAs und zunehmend in Ganztagsschulen. Angesichts der real existierenden, sozialpädiatrisch unverantwortlichen Betreuungsschlüssel in KITAs – wie etwa in Sachsen – und der enormen Folgen ungenügender Zuwendung für Kleinstkinder für deren späteres Leben sollte eine familienorientierte Organisation klare Forderungen zur Betreuungsqualität definieren, anstatt bloße Versprechungen von „Bemühungen der Politik um bessere Qualität“ schon zu begrüßen.
Ich verstehe nicht, was solche Positionen der EAF mit einem christlichen Menschenbild zu tun haben. Der Wert häuslicher Erziehung – egal ob Kinder tagsüber in KITAs sind oder nicht – entscheidet über ihr weiteres Leben. Es wäre folgerichtig, die skandalösen Rahmenbedingungen für Familienarbeit in Deutschland anzuprangern (s. Pro-Kopf-Einkommen, Rentenrecht, Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt durch geringere Flexibilität etc.) und dringend Gerechtigkeit für die Kinderfamilien einzufordern – anstatt eine zunehmende Fremdbetreuung zu propagieren, die unter dem Diktat der Wirtschaftlichkeit steht und es daher völlig ungewiss ist, ob eine flächendeckende erwerbstätig organisierte Tagesbetreuung von Kindern in verantwortlicher Qualität überhaupt realisierbar ist (s. Veröffentlichung der BERTELSMANN-Stiftung zu Defiziten an Finanzierung und qualifiziertem Personal).
Die EAF trägt die Mitverantwortung an den immensen Folgen einer verfehlten Familienpolitik, in der sich familiäre Bedürfnisse immer mehr den beruflichen bzw. wirtschaftlichen Anforderungen zu beugen haben und somit die soziale Stabilität in der Zukunft nachhaltig bedroht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heinrich Günther
Die Initiative DEMO FÜR ALLE https://demofueralle.blog/ mahnt eindringlich:
NEIN zu „Kinderrechten“ in die hessische Verfassung!
Die Volksabstimmung in Hessen über Verfassungsänderungen im Zuge der Landtagswahl am 28. Oktober rückt näher. Und die „Kinderrechte“-Befürworter sind hochaktiv: An hessischen Schulen werden Flugblätter verteilt, die dazu auffordern, am kommenden Sonntag für die Aufnahme von „Kinderrechten“ in die hessische Verfassung zu stimmen. Diese Flugblätter verletzen das Neutralitätsgebot der Schule und instrumentalisieren die Schüler für politische Zwecke!
Mehr noch: Die „Kinderrechte“ sind eine Falle. Sie stärken nicht die Elternrechte, sondern untergraben sie. Tatsächlich sind „Kinderrechte“ Staatsrechte, denn der Staat kann den Begriff „Kindeswohl“ weit interpretieren und auch gegen anderslautende Entscheidungen der Eltern anwenden, z.B. in Erziehungs-, Betreuungs- und Gesundheitsfragen. Bitte stimmen Sie daher am 28.10. mit NEIN zur Aufnahme von „Kinderrechten“ in die hessische Verfassung! Sprechen Sie auch mit Ihren Freunden und Bekannten darüber und verbreiten Sie diesen Artikel über die sozialen Netzwerke! Weitere Hintergrundinformationen dazu finden Sie hier.
Vor der Landtagswahl in Hessen haben wir den Spitzenkandidaten der aussichtsreichsten Parteien sieben zentrale familien- und bildungspolitische Aussagen geschickt und sie gebeten, dazu Stellung zu nehmen.
Acht Parteien haben uns geantwortet. Die Parteien CDU, AfD, Bündnis C und die Liberal-Konservativen Reformer stimmen fast all unseren Aussagen/Positionen zu. Keine Übereinstimmungen gibt es hingegen mit den familienpolitischen Positionen der SPD, Grünen, Linken und der Freien Wähler. Sie alle haben unsere Aussagen entweder abgelehnt oder sich dazu nicht positioniert.
Die FDP wollte zu den einzelnen Aussagen nicht Stellung beziehen, da die Unterschiede zwischen unseren und ihren familien- und bildungspolitischen Ansichten zu groß seien. Immerhin eine unmissverständliche Antwort.
Eine Übersicht aller ausführlichen Antworten finden Sie hier.
Die Einführung von Kinderrechten in die Verfassung wäre ein Paradigmenwechsel zulasten der Eltern, sagt Arnd Uhle, Richter am Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen und Professor für Öffentliches Recht, Staatsrecht und Verfassungstheorie an der Universität Leipzig. Im Interview mit Jürgen Liminski erklärt er warum.
Zu finden auf der HP des Instituts für Demografie, Allgemeinwohl und Familie IDAF: