„Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie“ – stromlinienförmig!

Herr Dr. Heinrich Günther aus Dresden kritisiert die Positionierung der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie eaf auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verankerung von Kinderrechten in die Verfassung und den Anspruch auf Ganztagsbetreuung bis zum Ende der Grundschulzeit.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Vater dreier Töchter, evangelischer Christ und familienpolitisch interessierter Bürger möchte ich Ihnen zwei Kommentare zukommen lassen zu Ihrer 

Positionierung der eaf zum Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vom 5.3.2018

Zu 1. 

Zitat Koalitionsvertrag: „Die Koalitionsparteien haben sich für die deutliche Verankerung der Rechte von Kindern im Grundgesetz ausgesprochen. Bis 2019 soll eine Bund-Länder-AG dazu einen Vorschlag erarbeiten (S. 21*).“                                                                        

Bewertung eaf:  Die eaf begrüßt dieses Vorhaben sehr. Das wird die Rechtsposition und die Berücksichtigung der Interessen von Kindern und Jugendlichen stärken.“

Kommentar HG: So gut das auch klingt, wird dies die Elternrechte lt. Art.6 GG und damit die Familie als wichtigstes soziales Mikrosystem der Gesellschaft weiter schwächen. Zudem zeigt die fortschreitende Entwertung der Familie gegenüber Job bzw. Erwerbsarbeit, dass ein Grundgesetz-Artikel allein das wirkliche Leben nicht nachhaltig schützt, wenn er in der Realpolitik immer weniger beachtet wird (Kinder sind Armutsrisiko in Deutschland, insb. Alleinerziehende oft in prekärer Lage usw.; Kinder im öffentlich-politischen und medialen Kontext als Kostenfaktor von Kommunen oder bestenfalls als „Privatvergnügen“ ihrer Eltern wahrzunehmen – aber nicht als existentielle Voraussetzung für die Zukunft der Gesellschaft). Anstatt neue Rechte im GG zu verankern, wäre erstmal GG Art 6 einzuhalten.                                                                                                                           

Zu: 2.

Zitat Koalitionsvertrag: „……Allerdings soll flächendeckend Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ausgebaut werden. 2025 soll dies in einen Rechtsanspruch aller Grundschulkinder auf Ganztagsbetreuung münden. Weiterhin soll sowohl der Ausbau der Betreuung für Kinder im Vorschulalter als auch die Steigerung der Qualität des Betreuungsangebots gefördert werden (S. 20).“

Bewertung eaf: ……So ist für 2025 der Anspruch auf Ganztagsbetreuung von Geburt an bis zum Ende der Grundschulzeit in Sichtweite und damit wäre dann auch die seit Jahrzehnten beschworene – aber bislang nicht eingelöste – Wahlfreiheit von Familien gewährleistet. 

Besonders begrüßt die eaf die Bemühungen zur Steigerung der Qualität von Betreuung, um auch tatsächlich von Förderleistungen – wie wir sie verstehen und für notwendig erachten – sprechen zu können.“

Kommentar HG: wie kommen Sie zu der Feststellung, dass mit dem Anspruch auf      Ganztagsbetreuung „Wahlfreiheit für Familien“ gewährleistet wird? Eine Wahlfreiheit  setzt zumindest annähernde Chancengleichheit voraus – in Wirklichkeit liegt bereits  jetzt eine extreme Benachteiligung häuslicher Sorge und Erziehung vor, denn steuerfinanziert hoch subventioniert wird ausschließlich die Fremdbetreuung in  KITAs und zunehmend in Ganztagsschulen. Angesichts der real existierenden, sozialpädiatrisch unverantwortlichen Betreuungsschlüssel in KITAs  – wie etwa in Sachsen – und der enormen Folgen ungenügender Zuwendung für Kleinstkinder für deren späteres Leben sollte eine familienorientierte Organisation klare Forderungen zur Betreuungsqualität definieren, anstatt bloße Versprechungen von „Bemühungen der Politik um bessere Qualität“ schon zu begrüßen.

Ich verstehe nicht, was solche Positionen der EAF mit einem christlichen Menschenbild zu tun haben. Der Wert häuslicher Erziehung – egal ob Kinder tagsüber in KITAs sind oder nicht – entscheidet über ihr weiteres Leben. Es wäre folgerichtig, die skandalösen Rahmenbedingungen für Familienarbeit in Deutschland anzuprangern (s. Pro-Kopf-Einkommen, Rentenrecht, Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt durch geringere Flexibilität etc.) und dringend Gerechtigkeit für die Kinderfamilien einzufordern – anstatt eine zunehmende Fremdbetreuung zu propagieren, die unter dem Diktat der Wirtschaftlichkeit steht und es daher völlig ungewiss ist, ob eine flächendeckende erwerbstätig organisierte Tagesbetreuung von Kindern in verantwortlicher Qualität  überhaupt realisierbar ist (s. Veröffentlichung der BERTELSMANN-Stiftung zu Defiziten an Finanzierung und qualifiziertem Personal).

 

Die EAF trägt die Mitverantwortung an den immensen Folgen einer verfehlten Familienpolitik, in der sich familiäre Bedürfnisse immer mehr den beruflichen bzw. wirtschaftlichen Anforderungen zu beugen haben und somit die soziale Stabilität in der Zukunft nachhaltig bedroht wird. 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Heinrich Günther