INSA-Studie deckt auf

Die „Mainstream-Medien“ versuchen beharrlich den Eindruck zu erwecken, als stünde die Mehrheit der Bevölkerung hinter der Politik der einseitigen Förderung von Kinderkrippen. Eine aktuelle Studie des Meinungsforschungsinstituts INSA zeigt deutlich, dass das falsch ist.

2022 (Juni) INSA-Studie der Stiftung

Der Verband Familienarbeit eV kämpft seit 40 Jahren für die finanzielle Anerkennunq der elterlichen Kindererziehung und -betreuung und setzt sich für die Reform des Elterngeldgesetzes ein (s. Faltblatt )

2022 Faltblatt Elterngeld

Mutter ist Mutter und Kind ist Kind – bisher leider nicht!

Frau Gertrud Martin vom Verband Familienarbeit e. V.  schrieb Ende April einen Brief an Frau Lisa Paus, die Nachfolgerin der zurück getretenen Familienministerin Anne Spiegel. Bei ihrem Amtsantritt versprach diese: „Das BMFSFJ wird mit mir eine Feministin an der Spitze haben, die einen besonderen Fokus auf die strukturelle Benachteiligung der Frauen legen wird ….“

„Und Sie meinen damit  a l l e  Frauen? Auch die Mütter?“, – fragte Frau Martin nach.

Denn Frau Martin will wissen, ob die neue Ministerin die strukturelle Benachteiligung der erwerbslosen Müttern gegenüber Vollerwerbsmüttern überhaupt schon zur Kenntnis genommen hat, und folglich keinen Reformbedarf an dem rechtswidrigen Elterngeldgesetz sieht. Längst ist eine Reform dieses Gesetzes überfällig, denn Mutter ist Mutter und Kind ist Kind, egal ob und wieviel die Mama vor der Entbindung verdient hat. Es darf rechtmäßig also keinen Lohnausfallersatz mit einer Differenz von monatlich 1500 € geben. In einem Jahr beläuft sich die Minderung auf 18 000 € zulasten von Mütter mit Kleinkindern, Studentinnen, Alleinerziehenden, Arbeitslosen…

Lesen Sie das gesamte Schreiben hier:

Brief an Paus – letzt

 

Rentensystem auf dem Holzweg, denn …

… es werden immer weniger Kinder geboren.

Herr Dr. Johannes Resch hat sich eingehend mit dem fahrlässigen bundesdeutschen Rentensystem befasst. Er legt den Finger in die Wunde unseres Generationenvertrages.

Lesen Sie selbst, woran unser Rentensystem seit seiner Entstehung 1957 krankt. Die Vernachlässigung elterlicher Erziehungsarbeit in deren Altersversorgung war schon damals absehbar. Trotzdem hat sich, trotz zahlreicher Eingaben von Familienverbänden, seither keine Regierung angeschickt, den Fehler im System zu beseitigen. De facto stemmen Eltern bis heute auf eigene Kosten den Nachwuchs, der künftig alle Rentner alimentieren soll, egal ob sie Kindern ein Leben ermöglichten oder nicht.

Ein überaus wichtiges Dokument:

https://www.johannes-resch.de/.cm4all/uproc.php/0/factum%20-%20Holzweg.pdf?cdp=a&_=17be0ac0408

 

 

Wahl O-Mat ignoriert Eltern

Der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung berücksichtigt in seinen Fragen kaum die Interessen von Eltern und Kindern. Um so wichtiger ist eine Ergänzung um Fragen, die gezielt die Interessen von Familien betreffen.

PM neu

Fragen und Antworten der Parteien sind nachzulesen auf der Webseite unter dem Link:

https://familienarbeit-heute.de/verband-familienarbeit-e-v-beitraege

 oder auch auf der Webseite des Bündnisses „Rettet die Familie“ :        www.rettet-die-familie.de

 

 

 

Familien mit mehreren Kindern weiterhin benachteiligt!

Elterngeld-Reform: Familien mit mehreren Kindern weiter benachteiligt

Heute berät der Bundestag über Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Der Deutsche Familienverband bemängelt, dass wesentliche Verbesserungen für viele Familien ausbleiben.

 

Elterngeld-Reform: Familien mit mehreren Kindern weiter benachteiligt

Elterngeld unter der Lupe

Das Verband Familienarbeit e. V. äußert sich in folgender Pressemeldung zu dem seit Jahren beklagten Mißstand, dass die Höhe des Elterngelds EG von der Höhe des  Erwerbseinkommens der Mutter abhängt. Je weniger Einkommen eine Mutter vor der Niederkunft hatte, umso geringer fällt es aus. Das EG honoriert nicht die mütterliche Erziehungs-und Pflegeleistung, sondern es hat verfassungswidrig  die Funktion des Lohnersatzes, was in der Coronakrise überdeutlich sichtbar wird. Nachbesserungen kommen nur wieder jenen Müttern zugute, die Erwerbseinkommen hatten, anstatt dass  alle Mütter für ihren generativen Einsatz mit dem gleichen Betrag bedacht werden.

Siehe:  PM Corona

Wahlprüfsteine Thüringen

In Thüringen wird  Ende Oktober ein neuer Landtage gewählt.  Das Bündnis  RETTET  DIE  FAMILIE  stellte einzelnen Parteien seine Fragen zur Familienpolitik:

1. Wie wollen Sie das Missverhältnis beenden, dass die Investitionen in Kinder (Erziehungsarbeit und Sachkosten) den Eltern abverlangt werden, aber deren Ertrag (Altersversorgung) fast ausschließlich an Erwerbsarbeit gebunden wird?

2.   Die gegenwärtige einseitige Finanzierung der Krippenbetreuung von Kleinkindern hat zu einer zusätzlichen Diskriminierung von Eltern geführt, die ihre Kinder selbst betreuen oder dies bei finanzieller Gleichstellung gerne tun würden. Was will Ihre Partei unternehmen, um dem vom Grundgesetz geforderten primären Erziehungsrecht der Eltern wieder Geltung zu verschaffen?

3.  Besonders deutlich werden die Strukturmängel unseres Sozialsystems beim Elterngeldgesetz, das das Elterngeld als „Lohnersatz“ definiert und damit die Betreuung von Kleinkindern nicht als anzuerkennende Leistung bewertet, sondern auf eine Stufe mit Krankheit und Arbeitslosigkeit stellt. Durch diese Konstruktion werden ausgerechnet diejenigen Eltern benachteiligt, die das Geld besonders nötig brauchen, Junge, noch in Ausbildung oder im Berufseinstieg befindliche Eltern und Mehr-Kind- Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht oder weniger erwerbstätig waren, sind bis heute von dieser Fehlbewertung betroffen. Was will Ihre Partei für die grundsätzliche Anerkennung der Erziehungsarbeit in der Elternzeit tun?

4. Was wollen Sie tun, damit sich die Sozialpädagogik an den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Entwicklungspsychologie orientiert?

Die Stellungnahmen der einzelnen Parteien können Sie unter folgendem Link abrufen:

http://www.rettet-die-familie.de/Wahlpruefsteine-Landtagswahl-Thueringen-2019

Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Sachsen und Brandenburg

In Sachsen und in Brandenburg werden am 1. September neue Landtage gewählt.  Das Bündnis  RETTET  DIE  FAMILIE  stellte einzelnen Parteien seine Fragen zur Familienpolitik:

1. Wie wollen Sie das Missverhältnis beenden, dass die Investitionen in Kinder (Erziehungsarbeit und Sachkosten) den Eltern abverlangt werden, aber deren Ertrag (Altersversorgung) fast ausschließlich an Erwerbsarbeit gebunden wird?

2.   Die gegenwärtige einseitige Finanzierung der Krippenbetreuung von Kleinkindern hat zu einer zusätzlichen Diskriminierung von Eltern geführt, die ihre Kinder selbst betreuen oder dies bei finanzieller Gleichstellung gerne tun würden. Was will Ihre Partei unternehmen, um dem vom Grundgesetz geforderten primären Erziehungsrecht der Eltern wieder Geltung zu verschaffen?

3.  Besonders deutlich werden die Strukturmängel unseres Sozialsystems beim Elterngeldgesetz, das das Elterngeld als „Lohnersatz“ definiert und damit die Betreuung von Kleinkindern nicht als anzuerkennende Leistung bewertet, sondern auf eine Stufe mit Krankheit und Arbeitslosigkeit stellt. Durch diese Konstruktion werden ausgerechnet diejenigen Eltern benachteiligt, die das Geld besonders nötig brauchen, Junge, noch in Ausbildung oder im Berufseinstieg befindliche Eltern und Mehr-Kind- Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht oder weniger erwerbstätig waren, sind bis heute von dieser Fehlbewertung betroffen. Was will Ihre Partei für die grundsätzliche Anerkennung der Erziehungsarbeit in der Elternzeit tun?

4. Was wollen Sie tun, damit sich die Sozialpädagogik an den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Entwicklungspsychologie orientiert?

Die Antworten von CDU, Die Linke, SPD, AfD, Grüne und ÖDP lesen Sie im Einzelnen     für Sachsen unter:

Antworten Sachsen 2019

Die Antworten von SPD, CDU, Die Linke, Grüne, FDP lesen Sie im Einzelnen                   für Brandenburg:

Antworten Brandenburg 2019

Mütter erster und zweiter Klasse

Sehr geehrte Damen und Herren der MiMa-Redaktion!

Heute am 31. Mai 2019 stellten Sie erfreulicherweise die Pflegeeltern Westermann vor, die liebevoll fünf Pflegekinder umsorgen. Besonders lobten Sie, dass Frau Sabine auf ihre berufliche Erwerbstätigkeit verzichtet, um ganz für die ihr anvertrauten Kinder da zu sein. Selbstverständlich bekommt Frau Westermann für ihre Pflegearbeit ein Gehalt, das ihr ohne Frage zusteht. Denn Pflegearbeit in der Familie ist ARBEIT.

 

Leider ist unsere Gesetzeslage so, dass die Arbeit mit fremden Kindern als Erwerbsarbeit (steuer-und abgabenpflichtig ) gewertet wird, die Arbeit bei eigenen Kindern in der eigenen Familie jedoch lediglich als Hobby betrachtet wird. Das bedeutet, dass Frau Westermann gerechterweise für ihre Arbeit entlohnt wird, Frau X. dagegen, die ebenfalls auf Berufstätigkeit verzichtet und denselben Arbeitsaufwand für ihre 5 Kinder leistet, 0,00 € verdient. Auch beim einjährigen Elterngeld nach der Geburt, sowie beim verweigerten Ausgleich zu den staatlichen Kita-Subventionen von monatlich ca. 1300.- sehen sich Familienmütter extrem benachteiligt, von der linksgrünen Streichung des ehem. Betreuungsgeldes ganz zu schweigen. Überdies müssen erwerbslose Mütter Tag um Tag um den Verlust von Rentenpunkten bangen, obwohl auch sie mit der Erziehung ihrer Kinder  für den Erhalt unseres Rentensystems sorgen.

Pflegt eine Tochter ihre alten Eltern, so kann auch sie mit einer staatlichen Vergütung rechnen. Nicht so eine junge Mutter, die ihre eigenen Kinder bei einem 18-Stundentag zuhause umsorgt.

Meines Wissens haben die öffentlich rechtlichen Sender ARD und ZDF diese krasse Benachteiligung noch nie in den Blick genommen. Vielmehr stellten sich diese bisher ganz in den Dienst des Anspruchs von Wirtschaft und Politik, dass junge Mütter sich gefälligst im Betrieb, aber keinesfalls im Kinderzimmer zu verwirklichen haben. Anders als die Westermann´schen Pflegekinder müssen leibliche Kinder auf die Präsenz ihrer Mama schmerzlich verzichten, um sich mit Ersatzpersonal außer Haus zu begnügen. Und dies nur deshalb, weil der Lohn eines einzelnen Ernährers heute nicht mehr ausreicht, um eine Familie zu unterhalten.

Die Familie Westermann verfügt zum Glück über zwei Gehälter, weil die Familienarbeit zuhause von Frau Westermann entlohnt wird. Genau dies wünschen sich abertausende von Müttern, denen ein Familiengehalt aus rein ideologischen Gründen versagt bleibt.

Daher bitte ich ARD und ZDF, sich einmal dieses Dilemmas anzunehmen, und ohne ideologische Scheuklappen die staatlich forcierte Spaltung der Elternschaft  in geförderte  und in vernachlässigte Eltern zu thematisieren.

In dieser Hoffnung grüße ich Sie freundlich

Bärbel Fischer

Klage: „Berechnung des Elterngeldes ist grundgesetzwidrig“

Eine vierfache Mutter aus Schwerin ist mit ihrer Klage gegen die Höhe des Elterngeldes bis vor das Landessozialgericht in Neustrelitz gelangt, weil ihre erbrachte und vom Grundgesetz geschützte Erziehungsarbeit nicht erwerbsarbeitsgleich angerechnet wird.

Die Klage  entspricht voll und ganz dem Ziel der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT, des Bündnisses „Rettet die Familie“ und des „Verbands Familienarbeit“.

Elterngeldklage