Mutter ist Mutter und Kind ist Kind – bisher leider nicht!

Frau Gertrud Martin vom Verband Familienarbeit e. V.  schrieb Ende April einen Brief an Frau Lisa Paus, die Nachfolgerin der zurück getretenen Familienministerin Anne Spiegel. Bei ihrem Amtsantritt versprach diese: „Das BMFSFJ wird mit mir eine Feministin an der Spitze haben, die einen besonderen Fokus auf die strukturelle Benachteiligung der Frauen legen wird ….“

„Und Sie meinen damit  a l l e  Frauen? Auch die Mütter?“, – fragte Frau Martin nach.

Denn Frau Martin will wissen, ob die neue Ministerin die strukturelle Benachteiligung der erwerbslosen Müttern gegenüber Vollerwerbsmüttern überhaupt schon zur Kenntnis genommen hat, und folglich keinen Reformbedarf an dem rechtswidrigen Elterngeldgesetz sieht. Längst ist eine Reform dieses Gesetzes überfällig, denn Mutter ist Mutter und Kind ist Kind, egal ob und wieviel die Mama vor der Entbindung verdient hat. Es darf rechtmäßig also keinen Lohnausfallersatz mit einer Differenz von monatlich 1500 € geben. In einem Jahr beläuft sich die Minderung auf 18 000 € zulasten von Mütter mit Kleinkindern, Studentinnen, Alleinerziehenden, Arbeitslosen…

Lesen Sie das gesamte Schreiben hier:

Brief an Paus – letzt

 

Sehr geehrtx XXX Musterperson!

Der Beitrag: “ Wetten, Sie wussten nicht, wer oder was eine Frau im Sinne des Gesetzes ist?!“ ( 20. 06. 2016 )  hat auf diesem Forum heftige Reaktionen ausgelöst. Darum wollen wir ihn noch einmal aufgreifen. Es geht darum, dass das BMFSFJ im Entwurf zur  Neufassung des Mutterschutzgesetzes die Bezeichnung FRAU einschränkt:

„Eine Frau im Sinne dieses *) Gesetzes ist jede Person, die schwanger ist oder ein Kind geboren hat oder stillt, unabhängig von dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht.“
*) Muss nun bei jedem Gesetz erst definiert werden, wer mit Frau oder Mann gemeint ist?

 

Mitte der Siebzigerjahre wurde das „Fräulein“ zugunsten der Anrede FRAU aus dem Amtsdeutsch gestrichen, um unverheiratete oder minderjährige weibliche Personen nicht zu diskriminieren. Nach dem Willen der Genderlobby ist aber eine Person im Sinne dieses Gesetzes  erst eine Frau, wenn sie schwanger oder stillende Mutter geworden ist. Überspitzte Frage: Wie lange gilt diese Person als FRAU ? Ist diese Ehrenbezeichnung nach dem Abstillen wieder gestrichen, oder gilt sie bis das Kind volljährig geworden ist? Die Bezeichnung Mutter gilt ja lebenslänglich. Und  was ist mit allen anderen biologisch weiblichen Personen, die nicht schwanger sind und nicht stillen? Sie dürfen weder als Fräulein, noch als Frau angeredet werden. Damit müsste logischerweise auch die Anrede HERR verschwinden.

Dämmert´s?

Künftig sollen wohl alle Personen mit  XXX Maier, Müller, MusterX etc. geführt werden, um sie nicht einem Geschlecht zuzuordnen. Dann sollten wir tunlichst auch auf Vornamen ganz verzichten, weil daran ja das männliche oder weibliche Geschlecht ablesbar ist.        Eintrag im Geburtsregister: XXX Musterperson, * 17. 12. 1990 in Musterstadt.         Grotesk? Absolut!

 

Aber im Ernst: Diese Überlegungen zeigen auch, in welchem Dilemma sich Eltern befinden, dessen Kind mit uneindeutigen Genitalien geboren wird. Eine große Tragik. Diese lässt sich aber nicht auflösen, indem man allen Menschen das hohe Gut ihres Geschlechts wegnimmt. Die richtige Antwort heißt, den betroffenen Menschen alle erbetene Hilfe zuteil werden zu lassen. Fehlbildungen werden nicht dadurch verschwinden, indem man alle Menschen ohne Fehlbildung zu Behinderten erklärt.

 

Fazit: Menschen sind verschieden – Gott sei Dank! Es gilt die Verschiedenheit zu würdigen und zu schätzen. Die Würde eines Menschen hängt nicht von der Beschaffenheit seiner Gliedmaßen, Genitalien oder seinem Intellekt ab, sondern sie wohnt dem Menschen inne, und nicht erst ab Geburt.

 

Bärbel Fischer

„Ältere Menschen sind optimistischer denn je“

Eine nicht näher beschriebene Langzeitstudie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen, Jugend ( BMFSFJ ) zur Zufriedenheit der älteren Generation kommt gerade rechtzeitig zur SPD-Baisse in die Öffentlichkeit. Die Wohltaten, die unsere Regierung speziell für die alten Menschen ausstreut, müssen sich ja schließlich auszahlen! Wen wundert, dass das Papier strotzt von Superlativen? 

Wie erwartet singt diese Hochglanzstudie das Hohelied auf die „effiziente“ Arbeit des BMFSFJ. Leider erfährt der Leser weder, welches Institut das Ministerium mit der Studie beauftragte, noch die Methode (Fragetechnik) zur Erhebung so genannter „Fakten“, noch welche Kosten dem  Steuerzahler dafür berechnet wurden. In der Vergangenheit wurden schon mehrfach derlei dubiose Studien von wissenschaftlicher Seite stark angezweifelt, bzw. wegen mangelnder Seriosität in die Tonne getreten. Wie sonst kämen die Autoren auch zu dem zynischen Schluss, Probleme im Alter hätten nur „sozial abgehängte Frauen und Männer mit geringer Bildung“? Eine dreiste Analyse angesichts der Realität!

Solange die Quellen von Auftragsstudien zur Überprüfung verschwiegen werden, bleibt der Verdacht,  dass es sich nicht um ergebnisoffene Studien handeln kann, sondern um Studien nach Maßgabe des Auftraggebers. Im Angesicht gegenwärtig massiver Zustimmungsverluste für die SPD ein durchsichtiger Versuch von Frau Schwesig, das stark beschädigte SPD- Image aufzupeppen.

Bärbel Fischer

 

Gleichstellungspolitik – Lug und Trug!

In unermüdlichem Fleiß demaskiert Dr. Johannes Resch die staatlich verordnete GLEICHSTELLUNG als Ideologie, die genau das Gegenteil dessen bewirkt, wofür sie sich ausgibt, nämlich Bevormundung und Ungleichbehandlung statt Chancengleichheit und Gleichberechtigung. Sie ignoriert stur, dass die Lebensentwürfe von Frauen und Männern eben vielfältig sind und die „Teilhabe am Erwerb“ keineswegs das CREDO von allen Eltern ist. Sie sehen  ihre Arbeitsleistung für die künftige Generation missachtet und unterbewertet, obwohl sie durch ihre Kindererziehung garantieren, dass unser Sozialsystem per Umlage bis heute noch einigermaßen ( aber wie lange noch ?) funktioniert. 

Außerdem sieht der Autor in der Abwertung der Erziehungsarbeit eine Neuauflage patriarchalischen Denkens, das nur Erwerbsarbeit als ARBEIT anerkennt.

Solange eine so genannte Gleichstellungspolitik die skandalös unentgeltlich erbrachte Erziehungsarbeit von Eltern nicht berücksichtigt, ist und bleibt sie nichts anderes als Lug und Trug!

Zuerst erschienen auf der Seite des Deutschen Arbeitgeberverbands:

http://www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2016/2016_02_15 _dav_aktuelles_gleichstellung.html

Gleichstellungspolitik  v e r h i n d e r t  Gleichberechtigung                                                         von Johannes Resch

Seit dem Vertrag von Amsterdam (1997) gilt das „Gender Mainstreaming (GM)“ als Querschnittsaufgabe für die Politik in der Europäischen Union. In Deutschland wird das GM in der Regel übersetzt als „Gleichstellung der Geschlechter“. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) definiert die „Gleichstellungspolitik“ so: „Dafür müssen Frauen und Männern über ihren gesamten Lebensweg hinweg die gleichen Chancen eröffnet werden – sei es persönlich, im Beruf oder in der Familie.“ (http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Gleichstellung/politik-fuer-frauen-und-maenner.html)

Mit dieser Umschreibung wird unmissverständlich der Anspruch erhoben, die „Gleichstellungspolitik“ diene der Gleichberechtigung der Geschlechter. Dieser Eindruck lässt sich dem unbefangenen Leser auch leicht vermitteln, da beide Begriffe das Wörtchen „gleich“ enthalten. Aber kann „Gleichstellung“ wirklich so einfach mit Gleichberechtigung gleichgesetzt werden? Bei näherer Betrachtung sagen die beiden Begriffe etwas völlig Verschiedenes aus. „Gleichberechtigung“ ist ein Grundrecht der einzelnen Frauen und Männer gegenüber dem Staat.  „Gleichstellung“ ist dagegen ein (vermeintliches) Recht des Staates gegenüber seinen Bürgern. Rechte der Bürger und Rechte des Staates sind aber grundverschiedene Dinge. Eine „Gleichstellungspolitik“ des Staates kann überhaupt nur dann der Gleichberechtigung dienen, wenn dabei die Wünsche seiner Bürger/innen berücksichtigt werden. Eine „Gleichstellung“ gegen die  jeweiligen persönlichen Vorstellungen ist Bevormundung, also das genaue Gegenteil von Gleichberechtigung.

Nun sind die Wünsche bezüglich Beruf und Lebensentwurf überhaupt bereits innerhalb der Gruppe der Frauen und innerhalb der Gruppe der Männer unterschiedlich. Wenn es aber speziell um die Gleichberechtigung der Geschlechter geht, ist zu berücksichtigen, dass sich die durchschnittlichen Lebensvorstellungen und Denkweisen bei Frauen und Männern erheblich unterscheiden. Wer auch nur über Grundkenntnisse in der Biologie, der Medizin oder der Psychologie verfügt, kann das nicht bestreiten. Auch die allgemeine Erfahrung, etwa bei der Berufswahl, zeigt das. So sind z. B. 63% der Kinder- und Jugendpsychiater Frauen, aber nur 6% der Orthopäden (Ärzteblatt Rheinland-Pfalz, 3/2015, S.12). Aber nicht nur bei der Berufswahl verhalten sich Frauen und Männer verschieden, sondern in allen Lebensbereichen. Von gleichen oder annähernd gleichen Vorstellungen von Männern und Frauen kann keine Rede sein.

Wenn „Gleichstellung“ tatsächlich „gleiche Chancen“ bedeuten soll, wie in der Definition des BMFSFJ oben behauptet, dann sind die unterschiedlichen Absichten der Geschlechter tatsächlich als gleichberechtigt anzuerkennen und zu behandeln. Das geschieht aber nicht. So wird etwa die „Gleichstellung im Erwerbsleben“ gefordert, wobei vor allem die „gleiche Teilhabe“ gemeint ist (http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Gleichstellung/frauen-und-arbeitswelt.html). Dabei wird zwar von „Arbeitsmarkt“ gesprochen, aber nur der Erwerbsarbeitsmarkt gemeint. Nur durch eine Teilhabe am Erwerbsleben könne für Lebensunterhalt und soziale Absicherung gesorgt werden.  Das entspricht zwar der heutigen Rechtslage. Aber es wird übersehen, dass diese Verhältnisse auf einer Minderbewertung der elterlichen Erziehungsarbeit beruhen. Schließlich werden nach dem heute geltenden Umlageverfahren die Renten einer Generation allein durch die Kinder dieser Generation bezahlt und damit auch allein durch Kindererziehung erarbeitet. Der ganze Bereich der elterlichen Erziehungsarbeit wird aber einfach unterschlagen, obwohl er Grundlage für unsere soziale Sicherheit ist. Mütter oder Väter, die ihre Hauptaufgabe darin sehen, ihre Kinder zu erziehen und damit eine vergleichbar wertvolle Arbeit leisten wie Erwerbstätige, werden damit von vornherein von der Gleichberechtigung ausgeschlossen. Damit bricht der Anspruch, die „Gleichstellungspolitik“ fördere die Gleichberechtigung, in sich zusammen.

Die im Hintergrund stehende Vorstellung, dass Gleichberechtigung ohne „gleiche Teilhabe am Erwerbsleben“ nicht möglich sei, beruht auf der Überbewertung der Erwerbsarbeit zu Lasten der Erziehungsarbeit, die im Rentenrecht überdeutlich zum Ausdruck kommt. Schließlich führt diese Fehlbewertung beider Arbeitsbereich zu der absurden Folge, dass Eltern gegenüber ihren eigenen Kindern in der Regel weniger Rentenansprüche haben als ihre kinderlosen Nachbarn, weil die Renten von den im Rahmen des Erwerbslebens geleisteten Beiträgen abgeleitet werden, die aber ausschließlich die Renten der vorangegangenen Generation finanziert haben.

Die Gleichsetzung von „gleicher Teilhabe am Erwerbsleben“ und „Gleichberechtigung“ lässt sich also nur nachvollziehen, wenn die in unserem Sozialsystem fíxierte Fehlbewertung von Arbeit als gegeben hingenommen wird. Die Abwertung der Erziehungsarbeit zugunsten der Erwerbsarbeit beruht aber eindeutig auf dem im Patriarchat wurzelnden überheblichen Denken der Männer. Die als „typisch weiblich“ geltenden Arbeiten wie die Kindererziehung wurden als minderwertiger empfunden als die überwiegend von den Männern ausgeübte Erwerbsarbeit. So ist auch unser im Wesentlichen 1957 geschaffenes Rentenrecht ein Ergebnis männlichen Denkens. Frauen spielten damals in der Politik noch kaum eine Rolle. Vor diesem Hintergrund ist die „Gleichstellungspolitik“  eher als Neuauflage patriarchalen Denkens anzusehen. Die frühere Rolle der Männer wird allerdings heute von Männern und Frauen eingenommen, die vorwiegend kein oder vielleicht ein Kind haben und daher eher dazu neigen, den Umfang und Wert der Erziehungsarbeit zu unterschätzen. Gleichzeitig wird die frühere Rolle der Frauen marginalisiert und schlechtgeredet. Das ist nichts anderes als eine Wiederauflage alten Denkens. Objektiv besteht jedoch kein Anlass, die Erziehungsarbeit der Eltern geringer zu schätzen als Erwerbsarbeit, denn es gibt keinen sachlichen Grund für die oben beschriebene Fehlbewertung von Erziehungs- und Erwerbsarbeit.  Deren Langzeitfolgen für unsere Gesellschaft zeigen sich nicht nur in einer verringerten Kinderzahl, sondern auch darin, dass der Erziehung der verbleibenden Kinder immer weniger Bedeutung beigemessen wird mit allen Sekundärfolgen, die sich daraus ergeben.

Diese Überlegungen sollten ausreichen, um zu zeigen, dass Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern niemals durch eine „Gleichstellung im Erwerbsleben“ erreicht werden kann. Vielmehr ist dazu eine Gleichstellung von Erziehungsarbeit mit herkömmlicher Erwerbsarbeit erforderlich. Gleichstellung ist also nicht generell falsch. Es kommt aber darauf an, was gleichgestellt werden soll. „Gleichstellung“ ist nur dann ein Recht, ja sogar eine Pflicht des Gesetzgebers, wenn sie der Gleichberechtigung dient.

Aber zurück zur „Gleichstellungspolitik“ von heute: Ginge es wirklich um gleiche Chancen für alle, wie die Definition des BMFSFJ behauptet, wäre dagegen nichts zu sagen. Aber durch die regierungsamtliche Vorgabe einer „gleichen Teilhabe am Erwerbsleben“ werden die Weichen ganz anders gestellt. Wer nicht bereit ist, sich an diese Vorgabe zu halten, sieht seine Chancen rigoros eingeschränkt. Von Gleichberechtigung ist da keine Spur. Das soll nur an zwei Beispielen verdeutlicht werden.

Zum Ersten das Elterngeldgesetz: Eine Lehrerin, die ihr erstes Kind zwei Jahre lang selbst betreut und deshalb auf Erwerbsarbeit verzichtet, erhält bei einem weiteren Kind mit zwei Jahren Abstand ein Elterngeld vom 375 €/Monat. Ihre Kollegin, die in vergleichbarer Situation ihr Kind ab dem 2. Lebensjahr in eine Krippe gibt, um wieder voll erwerbstätig zu sein, erhält dagegen bei einem Folgekind ein Elterngeld von 1800 €. Bei einem Unterschied des Elterngeldes von etwa 1 : 5 kann sicher von „gleichen Chancen“ keine Rede sein. Eine Nichtbefolgung der staatlichen Vorgaben wird mit einer Minderleistung von 17 100 € (12 x 1425 €) bestraft.

Zum Zweiten die einseitige Krippenförderung: Eltern, die ihr Kind ab dem 2. Lebensjahr in eine Krippe geben, werden auch unter Berücksichtigung ihres Eigenbeitrags über die öffentliche Krippenfinanzierung mit ca 1000 €/Monat subventioniert. Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, wird nicht einmal 150 € Betreuungsgeld gegönnt. Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wäre eine Weitergewährung des ohnehin geringen Betrages auf Länderebene möglich gewesen. Das erfolgt aber, außer in Bayern, in keinem anderen Bundesland. Auch hier kann von „gleichen Chancen“ keine Rede sein. – Diese Beispiele könnten durch viele weitere ergänzt werden.

Bei sachlicher Beurteilung ist die Behauptung, diese Art von „Gleichstellungspolitik“ fördere die Gleichberechtigung, abwegig. Diese Politik ist überhaupt nur unter der Annahme nachzuvollziehen, alle Menschen und insbesondere Frauen und Männer hätten die gleichen Vorstellungen von ihrem Lebensentwurf. Das widerspricht jedoch allen wissenschaftlichen Erkenntnissen und auch der Lebenserfahrung. Eine Politik, die wesentliche Aspekte der Wirklichkeit ausblendet, kann nur als ideologisch begründet betrachtet werden. Die gegenwärtige „Gleichstellungspolitik“ beruht auf einer Ideologie, der mittels der „Gender-Forschung“ ein pseudowissenschaftliches Mäntelchen umgehängt wird.

Nun wäre das alles nicht so beachtenswert, wenn diese Ideologie nur von einer Partei getragen würde. Aber nein: Sie wird von allen heute im deutschen Bundestag vertretenen Parteien bedient, sei es nun von Koalition oder Opposition. Als ehemaliger DDR-Bürger kann ich mich gar nicht dagegen wehren, an das Blockparteien-System in der Volkskammer erinnert zu werden. Auch dort beruhte eine ganz ähnliche Familien-Politik auf einer pseudowissenschaftlichen Ideologie. Auch dort wurden alle Bürger/innen, die dieser Ideologie nicht folgen wollten, als „extremistisch“ oder gar „faschistisch“ diffamiert oder  im harmloseren Fall als „altmodisch“ oder „unbelehrbar“ bezeichnet. Auch dort wurde die Ideologie den Menschen von außen übergestülpt, ohne dass es eine innerstaatliche Diskussion darüber gegeben hätte. – Aber einen Unterschied gibt es eben doch: Bei uns braucht (noch) niemand zu befürchten, wegen einer anderen Meinung hinter Gittern zu landen. Deshalb sollten wir auch den Mut haben, diese verbliebene Freiheit zu nutzen. Wir sollten nicht aufhören, auch eine Gleichberechtigung der Eltern, also von Müttern und Vätern zu fordern, die heute durch „Gleichstellungspolitik“, Rentenrecht und anderes massiv und zunehmend diskriminiert werden.

Zuerst erschienen auf den Internetseiten des Deutschen Arbeitgeberverbandes am        15. Feb. 2016

Literaturtipp: Qualifikation statt Quote, Beiträge zur Gleichstellungspolitik                   Verlag: Books on Demand, Norderstedt 2012                                                                  ISBN 978-3-8448-1743-0 

 

 

 

 

…, was zu beweisen war!

ifo Institut: Konträre Wirkungen familienpolitischer Maßnahmen

29.04.2013

Kindergeld und die öffentliche Förderung der Kinderbetreuung stellen wichtige Säulen der Familienpolitik in Deutschland dar. Im Rahmen der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) in Auftrag gegebenen Gesamtevaluation von zentralen ehe- und familienbezogenen Leistungen untersuchte das ifo Institut die Auswirkungen beider familienpolitischer Maßnahmen auf Familien.

Das Ergebnis: Im Gegensatz zur öffentlich geförderten Kinderbetreuung, die die Arbeitsmarktbeteiligung von Müttern erhöht und sich größtenteils selbst finanziert, können monetäre Leistungen wie das Kindergeld zu negativen Beschäftigungseffekten bei Müttern führen. Die tatsächlichen Kosten einer Kindergelderhöhung liegen dabei deutlich über den nominalen Kosten.

Der Familienökonom Prof. Helmut Rainer, Leiter des ifo-Forschungsbereichs Sozialpolitik und Arbeitsmärkte, und seine Mitarbeiter gingen bei der heute veröffentlichten Kindergeld-Studie methodisch wie schon bei der am 15. April vorgestellten Untersuchung über die Auswirkungen der öffentlich geförderten Kinderbetreuung vor: Sie analysierten die Effekte von Kindergeld und Kinderfreibeträgen im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die wirtschaftliche Stabilität und die soziale Teilhabe von Familien sowie auf die Geburtenrate bzw. die Erfüllung von Kinderwünschen. Um die Auswirkungen der Geldleistungen methodisch sauber identifizieren zu können, konzentrierten sich die Forscher auf die Erhöhung des Kindergeldes im Jahr 1996. Auch wenn die Ergebnisse dadurch nicht eins zu eins auf heute übertragbar sind, lassen sich doch klare Tendenzen darüber aufzeigen, wie sich Kindergeldzahlungen auf die Situation von Familien auswirken.

Die Ergebnisse der Kindergeld-Studie legen nahe, dass durch eine Kindergelderhöhung negative Beschäftigungseffekte bei Müttern auftreten können. Mütter mit Partnern – vor allem in Haushalten mit niedrigem Einkommen – reduzieren ihren Arbeitsumfang. Die wirtschaftliche Situation von Familien verändert sich trotz einer Erhöhung des Kindergelds insgesamt nicht signifikant, da die Kindergelderhöhung durch das nun niedrigere Arbeitseinkommen der Mütter wieder ausgeglichen wird.

Im Gegensatz dazu zeigte die Kinderbetreuungs-Studie, dass sich öffentlich geförderte Kinderbetreuung positiv auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die wirtschaftliche Stabilität von Familien auswirkt. Zum Beispiel haben Mütter, die ihr jüngstes unter 3-jähriges Kind betreuen lassen, eine um ca. 35 Prozentpunkte höhere Wahrscheinlichkeit, erwerbstätig zu sein, und verdienen dadurch ca. 570 Euro brutto mehr im Monat. „Ohne ausreichende Kinderbetreuungsmöglichkeiten hingegen haben viele Mütter große Probleme, auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren – viele wollen, können aber nicht“, erklärt Prof. Rainer.

Die ifo-Wissenschaftler konnten auch nachweisen, dass der Ausbau der Krippenplätze die Geburtenrate in den Folgejahren um circa 3 Prozent ansteigen ließ. Bei der Erhöhung des Kindergeldes sind dagegen keine eindeutigen Effekte auf die Geburtenrate zu beobachten. „Bei der Entscheidung, Kinder zu bekommen, spielen für junge Paare rein monetäre familienbezogene Leistungen keine nennenswerte Rolle“, kommentiert Prof. Rainer, „Vielmehr legen sie bei der Familiengründung größeren Wert auf das Angebot an Betreuungsplätzen und damit auf die Aussicht, Familie und Beruf vereinbaren zu können.“

Die Ergebnisse zu den Auswirkungen der öffentlich geförderten Kinderbetreuung zeigten auch, dass sich diese größtenteils von selbst finanziert. Der Staat nimmt durch die erhöhte Erwerbstätigkeit der Mütter mehr Geld in Form von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ein und kann damit die direkten Kosten der Kinderbetreuungssubventionen zu einem beträchtlichen Teil decken. Durch die Erhöhung von reinen Geldleistungen wie dem Kindergeld entstehen dagegen zusätzliche indirekte Kosten auf Seiten des Staates: Die verringerte Arbeitszeit von Müttern führt zu niedrigeren staatlichen Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträgen. Im Mittel der Schätzungen liegt die Höhe dieser zusätzlichen indirekten Kosten in etwa auf dem gleichen Niveau wie die direkten Kosten einer Kindergelderhöhung.

Die Studien kommen insgesamt zu dem Resultat, dass der Ausbau der Kindertagesbetreuung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert, die Geburtenrate erhöht und sich dabei zu einem beträchtlichen Teil selbst finanziert. Letzteres ist bei reinen Geldleistungen nicht der Fall; zusätzlich zu den direkten Kosten entgehen dem Staat hier auch Einnahmen.

Prof. Rainer stellt aber auch abschließend fest: „Eine Gesamtbeurteilung der familienpolitischen Leistungen Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge und Kinderbetreuung muss unbedingt auch weitere Aspekte wie deren Auswirkungen auf das Wohlergehen der Kinder mit einbeziehen.“

Publikationen

  1. Rainer, Helmut, Stefan Bauernschuster, Natalia Danzer, Timo Hener, Christian Holzner und Janina Reinkowski, Kindergeld, ifo Forschungsberichte 60, ifo Institut, 2013 | Details | Download
  2. Rainer, Helmut, Stefan Bauernschuster, Natalia Danzer, Anita Fichtl, Timo Hener, Christian Holzner und Janina Reinkowski, „Kindergeld und Kinderfreibeträge in Deutschland: Evaluierung der Auswirkungen auf familienpolitische Ziele“, ifo Schnelldienst 66 (09), 2013 | Details | Download

Kontakt

Helmut Rainer

ifo Institut
Sozialpolitik und Arbeitsmärkte
Telefon: +49(0)89/9224-1607
Fax: +49(0)89/985369
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