Die Entwurzelung der Kinder

Der Verband Familienarbeit e. V. veröffentlicht auf der Plattform MANOVA  NEWS einen Aufsatz zu den fatalen Folgen außerfamiliärer Betreuung von Kindern unter drei Jahren.

Die Entwurzelung der Kinder

Durch zu frühe Fremdbetreuung in Kitas kann die emotionale und sprachliche Entwicklung von Heranwachsenden schwer beeinträchtigt werden.

Die Pädagogik der gemeinsamen Betreuung von Vorschulkindern geht auf Friedrich Fröbel zurück und verbreitete sich wie auch die Bezeichnung „Kindergarten“ weltweit. Dieser Begriff brachte zum Ausdruck, dass kleine Kinder weder nur verwahrt noch im schulischen Sinne belehrt werden sollten, sondern in natürlicher Umgebung zu „hegen“ seien wie Blumen in einem Garten. Dabei sollte das von Erwachsenen angeregte Spiel als altersgemäße Beschäftigung im Vordergrund stehen. Dieses Konzept hat sich für Kinder ab 3 Jahren bewährt. Für Fröbel war aber klar, dass im U3-Alter die Beziehung zur Hauptbezugsperson, meist der Mutter, im Vordergrund stehen muss, um das für die persönliche Sicherheit erforderliche Urvertrauen zu erwerben. ……..

von Verband Familienarbeit e.V.

Den ganzen Artikel finden Sie auf :

https://www.manova.news/artikel/die-entwurzelung-der-kinder

 

 

Ist die Kinderkrippe eine Bildungsbremse?

Der Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V. , Dr. Johannes Resch,  äußert sich anlässlich der schlechten Schulleistungen von  deutschen Viertklässlern zu der Frage: Ist die Kinderkrippe eine Bildungsbremse?

„Es ist naheliegend, dass die „Krippenoffensive“ im vorletzten Jahrzehnt eine Ursache für die seitherige schulische Verschlechterung der Viertklässler ist“, meint der Autor der Pressemitteilung.

Lesen Sie bitte:    PM Bildungsbremse

Woran krankt unsere Familien- und Rentenpolitik?

Die Zeitschrift  UNERZOGEN des Verlages To-lo-go bringt ein ausführliches Interview mit dem Vorsitzenden des Verbands FAMILIENARBEIT e.V., Herrn Dr. Johannes Resch zu Themen der jahrzehntelangen politischen Missachtung von Eltern-, Erziehungs- und Familienarbeit:

https://www.unerzogen-magazin.de/artikel/?articleID=924

Sehr lesenswert  auch der Beitrag von Georg Milzner im gleichen Heft, der sich mit den Rechten der Kleinkinder beschäftigt:

https://www.unerzogen-magazin.de/artikel/?articleID=922

 

Gender – Eine Theorie verändert die Gesellschaft

Der Verband Familienarbeit e.V. veröffentlicht einen interessanten Artikel von Franz Josef Stuhrmann zur Gendertheorie. Er beleuchtet folgende Themen:

  • Bedeuten Gleichberechtigung und Gleichstellung in der Gendertheorie dasselbe?
  • Gleichstellungsdilemma in der Arbeits- und Familienwelt
  • Gleichstellung der Geschlechter

Gender – Eine Theorie verändert die Gesellschaft

 

Mehrfachbelastung von Eltern – für das BverfG kein Thema !

Der Verband FAMILIENARBEIT  e. V. kritisiert den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 zur Beitragsgerechtigkeit für Eltern in unserem Sozialsystem als widersprüchlich und ausweichend.

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Verband Familienarbeit e.V.  Verband zur Förderung der eigenständigen finanziellen und sozialen Absicherung häuslicher Eltern- und Pflegearbeit

Pressemeldung

Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weicht ernsthafter Diskussion um Beitragsgerechtigkeit für Eltern im Sozialsystem aus

28.05.2022

Teilerfolg und Widersprüche durch Beschluss des BVerfG vom 7.4.2022

Mit großer Spannung und großen Hoffnungen haben die deutschen Familienverbände, einschließ- lich unseres Verbands, die Veröffentlichung eines Beschlusses am 25,05. erwartet, der bereits am 7.04. gefasst wurde. Geklagt hatten Eltern, weil sie gleich hohe Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wie Kinderlose leisten müssen und damit ihr zusätzlicher generativer Beitrag in Form der Kindererziehung unberücksichtigt bleibt. Eine Berücksichtigung erfolgt bisher aufgrund eines Urteils im Jahre 2001 lediglich bei der Gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV), bei der Kinderlose einen geringfügig höheren finanziellen Beitrag leisten müssen als Eltern.

Diese Regelung bei der GPV wurde jetzt als verfassungswidrig beurteilt, weil der höhere Aufwand von Eltern mehrerer Kinder gegenüber den Eltern mit einem Kind nicht berücksichtigt werde. Für die Mehr-Kind-Eltern ergebe sich aufgrund ihres höheren Einsatzes kein wesentlicher Vorteil, weil die Pflegeleistungen für die mitversicherten Kinder zu vernachlässigen seien. Dieser Anteil des Beschlusses ist zu begrüßen. Der Gesetzgeber hat mit Jahresfrist zu reagieren.

Bei der Renten- und Krankenversicherung müssten Eltern dagegen bei den Beiträgen nicht entlastet werden, weil ihrem höheren Aufwand ein anderweitiger Nutzen entspreche. In der GRV seien das die drei Kindererziehungsjahre und in der GKV die „kostenlose“ Mitversicherung der Kinder. ( S. Anhang *)

Unbeachtet blieb, dass ein Elternteil 15 Kinder erziehen müsste, um damit eine „Standardrente“ zu begründen. Schon dieser Vergleich zeigt, dass die Erziehungsjahre, wenn auch nicht wertlos, jedoch kein angemessener Ausgleich für den Erziehungsaufwand sind.

Unbeachtet blieb auch, dass etwa die Hälfte der gesamten Krankheitskosten erst im Rentenalter anfallen, aber vollkommen von den Kindern der Rentnergeneration zu bezahlen sind, während die Kinder selbst nur etwa 15% der gesamten Krankheitskosten verursachen. Auch machen die Krankheitskosten der Kinder nur einen kleinen Teil der gesamten Kinderkosten aus.

Diese Fakten waren sicher auch den Richtern bekannt. Aber offensichtlich wollten sie einer sachlichen Diskussion mit Fachleuten ausweichen. Dafür spricht auch, dass trotz der großen Bedeutung von einer mündlichen Verhandlung abgesehen wurde, bei der auch zuständige Fachleute zu Wort gekommen wären.

Fazit: Das BVerfG scheut eine ernsthafte sachgerechte Auseinandersetzung mit den finanziellen Belastungen der Familien durch unser Sozialsystem und flüchtet in fragwürdige nicht näher geprüfte Behauptungen. – Für die familienpolitisch aktiven Verbände bleibt also noch viel zu tun.

PM Beschluss des BVerfG

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Die Mär von der „beitragsfreien Mitversicherung“ von erwerbslosen Familienmitgliedern in der Krankenversicherung

*)https://www.familiengerechtigkeit-rv.de/die-mar-von-der-„beitragsfreien-mitversicherung“/

 

Offener Brief an den Deutschen Frauenrat

Der Vorstand des Verbands Familienarbeit e.V. wendet sich mit diesem offenen Brief an den Deutschen Frauenrat ( DF ). Dieser hatte sich im November 2020  in einer Erklärung gegen „rechtspopulistische“ und „rechtsextremistische Kräfte“ gewandt, die „unsere Demokratie unterwandern“. Solche Tendenzen unterstellt der DF allen Bündnissen, die sich für eine  intakte Familie aus Vater, Mutter und Kindern und einen adäquaten finanziellen Ausgleich für Erziehungsarbeit der Eltern einsetzen ( z. B. Bündnis RETTET DIE FAMILIE )

Offener Brief an den Deutschen Frauenrat

Elterngeld unter der Lupe

Das Verband Familienarbeit e. V. äußert sich in folgender Pressemeldung zu dem seit Jahren beklagten Mißstand, dass die Höhe des Elterngelds EG von der Höhe des  Erwerbseinkommens der Mutter abhängt. Je weniger Einkommen eine Mutter vor der Niederkunft hatte, umso geringer fällt es aus. Das EG honoriert nicht die mütterliche Erziehungs-und Pflegeleistung, sondern es hat verfassungswidrig  die Funktion des Lohnersatzes, was in der Coronakrise überdeutlich sichtbar wird. Nachbesserungen kommen nur wieder jenen Müttern zugute, die Erwerbseinkommen hatten, anstatt dass  alle Mütter für ihren generativen Einsatz mit dem gleichen Betrag bedacht werden.

Siehe:  PM Corona

Wer vertritt die Rechte der Kinder?

Auch gegen den Rat von Verfassungsrechtlern ( Kirchhof, Papier, Uhle, Schlink u.v.a.) will die Große Koalition noch in diesem Jahr den Weg frei machen, „Kinderrechte“ im Grundgesetz explizit aufzuführen.

Dazu äußert sich der Verband Familienarbeit e.V. :

„Mit Hochdruck arbeitet die Bundesregierung an der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz (GG). Dr. Johannes Resch, Vorsitzender des Verband Familienarbeit meint: „Die wichtigste Frage, wer die Rechte der Kinder eigentlich vertreten soll, bleibt bei der Diskussion im Dunkeln. …“

PM Kinderrechte im GG

Frauentag? Auch Mütter sind Frauen!

Der Verband Familienarbeit e. V. veröffentlicht eine

Pressemeldung  zum Internationalen Frauentag am 8. März

 

Auch Mütter sind Frauen!

 

In jedem Jahrgang werden fast gleich viele Mädchen wie Jungen geboren. Allerdings sind es unterm Strich ein Drittel Kinder zu wenig, um den Bestand und auf lange Dauer auch den Wohlstand in einer Gesellschaft zu erhalten. So fehlt in jeder Generation auch ein Drittel gebärfähiger Frauen. Die Mütter werden immer rarer.

 

Gertrud Martin, die Vorsitzende des Verband Familienarbeit e.V. nimmt den Internationalen Frauentag zum Anlass, darüber nachzudenken, ob unsere Gesellschaft wirklich gut beraten ist, wenn die Frauen ganz gezielt und einseitig auf die Erwerbstätigkeit gepolt werden, während die „Mutterrolle“ als Lebensmodell „von gestern“ gilt und in vielfacher Hinsicht diskriminiert wird:

 

„Die elterliche Reproduktions- und Erziehungsarbeit schlägt im Bruttoinlandsprodukt mit null zu Buche. Neben ehrenamtlicher Tätigkeit, die freiwillig im Dienst des täglichen Füreinander-Da-Seins geleistet wird, ist sie die einzige Arbeit, die der Staat als Nutznießer unentgeltlich abfordert. In sich verstärkender Eigendynamik hat das zur Folge, dass diese Arbeit zunehmend gemieden wird: Immer mehr junge Frauen entschließen sich, kinderlos zu bleiben. Eltern geben die Verantwortung für ihre Kinder immer früher in die Hände Dritter, auch wenn sie diese lieber selbst wahrnehmen wollten, falls die finanziellen Voraussetzungen dafür gegeben wären. Aber auch bei optimal strukturierten Betreuungsangeboten bleiben die Eltern über ca. 16 Stunden täglich für ihre Kinder zuständig, nächtliche Rufbereitschaft und eingeschränkte Urlaubsgestaltung inclusive. Das Allheilmittel der modernen Gleichstellungspolitik, nämlich die Forderung, die Väter sollten sich gleichberechtigt an der Familienarbeit beteiligen, ist reiner Zynismus, solange die Familienarbeit unbezahlt bleibt, während z.B. die Rente der Kinderfreien von anderer Leute Kindern zu finanzieren ist.

 

Die einfache Wahrheit ist doch, dass die Mütter in jeder Gesellschaft die Basis stellen für jegliche Zukunftsfähigkeit, egal ob dabei von unseren umlagefinanzierten Sozialsystemen die Rede ist oder von der Innovationskraft unserer Wirtschaft, vom Konsumvolumen im Binnenmarkt oder vom Nachwuchsmangel in allen Berufssparten. Wer soll in einer Gesellschaft ohne Nachwuchs am Ende das Licht ausmachen?

 

Das Schlagwort ‚Kinder sind Zukunft‘ bedeutet in die tiefere Wirklichkeit übersetzt: ‚Mütter sind Zukunft‘.

 

Eine ehrliche und ganzheitliche feministische Politik kann den Anspruch der Gleichberechtigung der Frauen nicht auf die Gleichstellung mit den Männern beschränken, sondern muss alle Optionen weiblicher Lebensgestaltung einbeziehen, fraglos also auch das Mutter-Sein.“

Zur Original Pressemitteilung: PM Frauentag

 

Gilt der Internationale Frauentag auch für Mütter?

Verband Familienarbeit e.V.

Pressemeldung

05.03.2018

8. März: Internationaler Frauentag ! – Gilt der auch für Mütter?

Am 8. März wird wieder der Internationale Frauentag begangen. Es finden Feiern, Vorträge und Demonstrationen zur Einforderung von Frauenrechten statt.

Silke Bürger-Kühn, Vorstandsmitglied im Verband Familienarbeit e.V., fragt: “Von welchen Rechten ist hier die Rede? Und von welchen Frauen? Wer die Themen verfolgt, bekommt einen Überblick: Equal Pay Day für erwerbstätige Frauen, Rechte von Migrantinnen, Toleranz und Akzeptanz gegenüber nicht-heterosexuellen Lebensweisen. Es gibt völlig berechtigte Proteste gegen Genitalverstümmelungen, Ehrenmorde, Zwangsheirat, Zwangsprostitution und Frauenhandel. Forderungen nach Änderung des Wahlrechts ertönen: Frauen in die Politik, in die Parlamente!“

Bürger-Kühn weiter:“Vergeblich suchen wir hier die Mütter, obwohl sie rund drei Viertel der Frauen ausmachen. Sie finden lediglich am Rande und im Zusammenhang mit Erwerbsarbeit eine Erwähnung: mehr Kita-Plätze, Recht auf Rückkehr zu Vollzeiterwerbstätigkeit, flexible Arbeitszeiten. – Von Stärkung der Mütter bei der Ausübung ihrer Erziehungsarbeit zuhause ist nicht die Rede. Überfällige Korrekturen wie ein Erziehungsgehalt oder Betreuungsgeld – abgeschmettert. Verhinderung von Altersarmut durch höhere Mütterrenten – angeblich unbezahlbar, obwohl diese Renten ausschließlich von den Kindern, die die Mütter erzogen haben, bezahlt werden. Von aufrichtiger Wertschätzung der für unsere Gesellschaft unersetzbaren Leistung der Kindererziehung ist in der öffentlichen Wahrnehmung kaum etwas zu spüren. Warum ist Muttersein in Deutschland zunehmend verbunden mit Alleinerziehenden, Kinderarmut, Altersarmut? Warum finden nur bestimmte Familienformen mediale Beachtung, wie z.B Patchworkfamilien oder Regenbogenfamilien? Warum werden erwerbstätige Eltern idealisiert? Die berufstätige Mutter gilt inzwischen als Norm, ohne dass dabei die besondere Belastung durch Familienarbeit berücksichtigt wird? Das ist eine neue Form der Diskriminierung von Frauen. – Sollte nicht viel mehr vom Wohl des Kindes aus gedacht werden? Aber soweit denken die Vertreter der Wirtschaft und die von ihnen gesteuerte Politik nicht. Und das sollte Müttern zu denken geben. Hier zeigt sich, dass die Wirtschaftslobby nur an kurzfristigen Profit denkt. Denn langfristig ist eine gute Erziehung auch Grundlage für fähige und leistungsbereite Arbeirskräfte.“

Der diesjährige internationale Frauentag steht unter dem Motto „Wir verändern“. Wir hoffen, dass diese Veränderung auch den Müttern und zwar allen Müttern und ihren Kindern zugute kommen soll.

www.familienarbeit-heute.de

Tipp: Folgender Link führt Sie zu dem Video: Kinderrechte ins Grundgesetz? Bitte verbreiten Sie das Video möglichst zahlreich. Danke!

https://youtu.be/w2Ja_zoVw44