Ist die Kinderkrippe eine Bildungsbremse?

Der Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V. , Dr. Johannes Resch,  äußert sich anlässlich der schlechten Schulleistungen von  deutschen Viertklässlern zu der Frage: Ist die Kinderkrippe eine Bildungsbremse?

„Es ist naheliegend, dass die „Krippenoffensive“ im vorletzten Jahrzehnt eine Ursache für die seitherige schulische Verschlechterung der Viertklässler ist“, meint der Autor der Pressemitteilung.

Lesen Sie bitte:    PM Bildungsbremse

Woran krankt unsere Familien- und Rentenpolitik?

Die Zeitschrift  UNERZOGEN des Verlages To-lo-go bringt ein ausführliches Interview mit dem Vorsitzenden des Verbands FAMILIENARBEIT e.V., Herrn Dr. Johannes Resch zu Themen der jahrzehntelangen politischen Missachtung von Eltern-, Erziehungs- und Familienarbeit:

https://www.unerzogen-magazin.de/artikel/?articleID=924

Sehr lesenswert  auch der Beitrag von Georg Milzner im gleichen Heft, der sich mit den Rechten der Kleinkinder beschäftigt:

https://www.unerzogen-magazin.de/artikel/?articleID=922

 

Mehrfachbelastung von Eltern – für das BverfG kein Thema !

Der Verband FAMILIENARBEIT  e. V. kritisiert den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 zur Beitragsgerechtigkeit für Eltern in unserem Sozialsystem als widersprüchlich und ausweichend.

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Verband Familienarbeit e.V.  Verband zur Förderung der eigenständigen finanziellen und sozialen Absicherung häuslicher Eltern- und Pflegearbeit

Pressemeldung

Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weicht ernsthafter Diskussion um Beitragsgerechtigkeit für Eltern im Sozialsystem aus

28.05.2022

Teilerfolg und Widersprüche durch Beschluss des BVerfG vom 7.4.2022

Mit großer Spannung und großen Hoffnungen haben die deutschen Familienverbände, einschließ- lich unseres Verbands, die Veröffentlichung eines Beschlusses am 25,05. erwartet, der bereits am 7.04. gefasst wurde. Geklagt hatten Eltern, weil sie gleich hohe Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wie Kinderlose leisten müssen und damit ihr zusätzlicher generativer Beitrag in Form der Kindererziehung unberücksichtigt bleibt. Eine Berücksichtigung erfolgt bisher aufgrund eines Urteils im Jahre 2001 lediglich bei der Gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV), bei der Kinderlose einen geringfügig höheren finanziellen Beitrag leisten müssen als Eltern.

Diese Regelung bei der GPV wurde jetzt als verfassungswidrig beurteilt, weil der höhere Aufwand von Eltern mehrerer Kinder gegenüber den Eltern mit einem Kind nicht berücksichtigt werde. Für die Mehr-Kind-Eltern ergebe sich aufgrund ihres höheren Einsatzes kein wesentlicher Vorteil, weil die Pflegeleistungen für die mitversicherten Kinder zu vernachlässigen seien. Dieser Anteil des Beschlusses ist zu begrüßen. Der Gesetzgeber hat mit Jahresfrist zu reagieren.

Bei der Renten- und Krankenversicherung müssten Eltern dagegen bei den Beiträgen nicht entlastet werden, weil ihrem höheren Aufwand ein anderweitiger Nutzen entspreche. In der GRV seien das die drei Kindererziehungsjahre und in der GKV die „kostenlose“ Mitversicherung der Kinder. ( S. Anhang *)

Unbeachtet blieb, dass ein Elternteil 15 Kinder erziehen müsste, um damit eine „Standardrente“ zu begründen. Schon dieser Vergleich zeigt, dass die Erziehungsjahre, wenn auch nicht wertlos, jedoch kein angemessener Ausgleich für den Erziehungsaufwand sind.

Unbeachtet blieb auch, dass etwa die Hälfte der gesamten Krankheitskosten erst im Rentenalter anfallen, aber vollkommen von den Kindern der Rentnergeneration zu bezahlen sind, während die Kinder selbst nur etwa 15% der gesamten Krankheitskosten verursachen. Auch machen die Krankheitskosten der Kinder nur einen kleinen Teil der gesamten Kinderkosten aus.

Diese Fakten waren sicher auch den Richtern bekannt. Aber offensichtlich wollten sie einer sachlichen Diskussion mit Fachleuten ausweichen. Dafür spricht auch, dass trotz der großen Bedeutung von einer mündlichen Verhandlung abgesehen wurde, bei der auch zuständige Fachleute zu Wort gekommen wären.

Fazit: Das BVerfG scheut eine ernsthafte sachgerechte Auseinandersetzung mit den finanziellen Belastungen der Familien durch unser Sozialsystem und flüchtet in fragwürdige nicht näher geprüfte Behauptungen. – Für die familienpolitisch aktiven Verbände bleibt also noch viel zu tun.

PM Beschluss des BVerfG

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Die Mär von der „beitragsfreien Mitversicherung“ von erwerbslosen Familienmitgliedern in der Krankenversicherung

*)https://www.familiengerechtigkeit-rv.de/die-mar-von-der-„beitragsfreien-mitversicherung“/

 

Schrittweise zur Zerstörung der Familie

Dr. Johannes Resch, Vorsitzender des Verbands Familienarbeit e.V. nimmt in folgender Pressmitteilung den 9. Familienbericht der Bundesregierung kritisch in den Blick.

Wir fragen uns, weshalb überhaupt solche Familienberichte erstellt werden, wenn keine Konsequenzen vorgesehen sind, um die festgestellten Mängel zu beheben.

PM 9. Familienbericht

So funktioniert das Rentensystem in Deutschland. – Wirklich???

Der Experte im Familien-und Rentenrecht,  Dr. Johannes Resch, nimmt zu dem Erklärvideo von t-online Stellung und zeigt in seinem Kommentar auf, woran unser Rentensystem wirklich krankt.  Der entscheidende Konstruktionsfehler unseres Rentenrechts wird nämlich ignoriert, was zu einigen geradezu skurrilen Aussagen führt:

Film GRV in D. mit Kom

 

 

Offener Brief an den Deutschen Frauenrat

Der Vorstand des Verbands Familienarbeit e.V. wendet sich mit diesem offenen Brief an den Deutschen Frauenrat ( DF ). Dieser hatte sich im November 2020  in einer Erklärung gegen „rechtspopulistische“ und „rechtsextremistische Kräfte“ gewandt, die „unsere Demokratie unterwandern“. Solche Tendenzen unterstellt der DF allen Bündnissen, die sich für eine  intakte Familie aus Vater, Mutter und Kindern und einen adäquaten finanziellen Ausgleich für Erziehungsarbeit der Eltern einsetzen ( z. B. Bündnis RETTET DIE FAMILIE )

Offener Brief an den Deutschen Frauenrat

Familienreport der BRD 2020 mit erheblichen Defiziten!

Herr Dr. Johannes Resch vom Verband Familienarbeit e.V. äußert sich zum „Familienreport 2020 der BRD“ und kritisiert, dass die dort angeführten Zahlen die Lebenswirklichkeit der Familien in Deutschland massiv beschönigen und somit für sie ein weit höheres Armutsrisiko bedeuten.

PM Familienreport 2020

Nutzt unseren Kindern die Erwähnung im GG ?

Der Verband Familienarbeit e. V. fragt, ob, wieweit und vor allem wem die Fixierung von Kinderrechten im Grundgesetz nützt, welche von Frau Justizministerin Christiane Lambrecht SPD noch in dieser Legislatur durchzusetzen gedenkt. Sie erhofft sich von einer revidierten Formulierung des Antragstextes vom März 2020 eine 2/3 Mehrheit bei der Abstimmung im Parlament. Doch auch die Zusage, dass den Eltern eine „Erstverantwortung“ zugesichert wird, kann Familien nicht beruhigen. Denn wer garantiert, wie beschränkt oder weit „Erstverantwortung“ in Abgrenzung staatlicher Ermächtigung gilt?

PM KInderrechte Jan 2021

 

Wahlfreiheit für Eltern statt fremdbestimmte Kinder

Der Experte in familienpolitischen Fragen, Dr. Johannes Resch, äußert sich auf Rubikon wie folgt:

„Die Politik der „Vereinbarung von Familie und Beruf“ widerspricht der Realität, wie die Betreuung der unter Dreijährigen zeigt.“

Die gegenwärtige Familienpolitik betrachtet die Betreuung von Kleinkindern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres nahezu ausschließlich unter Profitgesichtspunkten von Konzernen und Finanzwirtschaft. Ziel ist, möglichst alle Eltern ab dem zweiten Lebensjahr eines Kindes in eine Vollerwerbsarbeit zu bringen. So kann das Arbeitskräfteangebot wesentlich erhöht und dadurch das Lohnniveau niedrig und die Profite hochgehalten werden. Dazu ist eine Fremdbetreuung der Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr zu organisieren. Um die wahren Zielvorstellungen zu verschleiern, wird diese Politik als „Vereinbarung von Familie und Beruf“ schöngeredet und als „frühkindliche Bildung“ verklärt. …….

https://www.rubikon.news/artikel/die-fremdbestimmte-betreuung

Beachten Sie auch die Quellenangaben unter dem Artikel!

Quellen und Anmerkungen:

(1) https://www.kindergartenpaedagogik.de/fachartikel/qualitaet-und-qualitaetssicherung/qualitaet-standards-forderungen-studien/1602
(2) https://gute-erste-kinderjahre.de/ubersicht-studien/
(3) https://www.fachportal-bildung-und-seelische-gesundheit.de/index.php/faz-artikel-4-april-2012
(4) https://familienarbeit-heute.de/psychotherapeuten-gegen-staatliche-foerderung-der-fremdbetreuung-von-u3-kindern-kinder-sind-die-zukunft-unserer-gesellschaft
(5) https://www.rubikon.news/artikel/artgerechte-kindheit
(6) www.rettet-die-familie.de

Petition: Wahlfreiheit für Eltern- bitte mitzeichnen!

Das Bündnis „Rettet die Familie“ hat eine Petition zur finanziellen Gleichbehandlung aller U3-Kinder beim Bundestag eingebracht. Der Sprecher des Bündnisses, Johannes Resch, zu den Gründen der Petition

VON JÜRGEN LIMINSKI

Herr Resch, was ist mit der Petition beabsichtigt?

Heute gibt die öffentliche Hand für ein Krippenkind mindestens 1 000 € im Monat aus, während Eltern, die ihr Kind selbst be- treuen, völlig leer ausgehen. Selbst das vo- rübergehende geringe Betreuungsgeld (150 €/Monat) wurde auf Betreiben des damali- gen Ersten Bürgermeisters von Hamburg, Olaf Scholz, wieder gestrichen, weil es an- geblich in die Gesetzeshoheit der Länder falle. Die gegenwärtige Familienpolitik fördert ganz gezielt die Trennung der Kinder von den Eltern ab Beginn des 2. Lebensjahres. Hier geht es auch um die Einhaltung des Grundgesetzes. Nach unserer Überzeugung verstößt diese Praxis sowohl gegen Art. 3, Abs.1 GG, der auch eine Gleichbehandlung aller Eltern fordert, sowie gegen Art.6, Abs. 2 GG, der den Eltern das Recht zuordnet, über die Kindererziehung zu entscheiden. Hinter der heutigen Politik steht vor allem eine Wirtschaftslobby, die möglichst alle Eltern in Vollzeitstellen wünscht, um die Löhne niedrig zu halten und damit die Profite erhöhen zu können. Unterstützt wird diese Haltung weiterhin zusätzlich vom im Marxismus wurzelnden Denken, das ebenfalls die Erwerbsarbeit weit stärker gewichtet als die ebenso wichtige elterliche Erziehungsarbeit.

Glauben Sie, für diese Position im Bundestag Befürworter zu finden?

Uns ist klar, dass diese Zusammenhänge heute im Bundestag verdrängt werden. Den Abgeordneten ist meist gar nicht bewusst, dass die Bindung der Renten an Erwerbs- arbeit, obwohl sie von den Kindern der Rentner bezahlt werden müssen, einer ent- schädigungslosen Enteignung der Eltern gleichkommt mit allen Folgen für die fami- lienbezogenen Wertvorstellungen. Wir wollen aber ein Nachdenken zumindest bei einigen Abgeordneten bewirken und die Diskussion vor allem in die Öffentlichkeit tragen, die heute sowohl von öffentlich-rechtlichen wie den meisten anderen Leitmedien grob vernachlässigt wird. Neben den rechtlichen Defiziten wird völlig ignoriert, dass nach Ansicht nahezu aller Fachleute, die sich mit Kindern befassen, in den ersten Lebensjahren die Entwicklung einer festen Bindung zu Erwachsenen, in der Regel den Eltern, Voraussetzung für späteres Selbstbewusstsein, Leistungswillen und Leistungsfähigkeit ist.

Solche Petitionen brauchen eine Mindestanzahl von Unterschriften. Wie wollen Sie die erreichen?

Wesentlich für einen Erfolg ist, ob wir das Quorum von 50 000 Mitzeichnern erreichen. Wenn das innerhalb der Mitzeichnungsfrist bis zum 5.11.2020 gelingt, muss sich der Petitionsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Diskussion damit befassen. Das erleichtert dann auch die Thematisierung in der Öffentlichkeit. Immerhin steht diese Forderung nach Gleichberechtigung und Wahlfreiheit auch im Betreuungsurteil des Bundesverfassungsgerichts.

Ist die Petition mit Kosten verbunden?

Direkte Kosten fallen bei einer solchen Petition nicht an. Die Bekundung des Anliegens der unterzeichnenden Bürger/innen ist kostenfrei. Allerdings ist ein erheblicher ehrenamtlicher Einsatz erforderlich, nicht nur für die Petition selbst, sondern auch für das Werben zur Unterzeichnung.

Die Petition ist einzusehen und zu zeichnen unter dem Link:

https://epe- titionen.bundestag.de/content/peti- tionen/ò2020/ò09/ò23/Peti- tionò116328.html

Johannes Resch ist Vorsitzender des Verbands Familienarbeit e.V. und stellvertretender Vorsitzender des Bündnisses „Rettet die Familie“.

Dieses Interview veröffentlichte die TAGESPOST am 22. 10. 2010, Ausgabe 43