Herr Dr. Johannes Resch vom Verband Familienarbeit e.V. äußert sich zum „Familienreport 2020 der BRD“ und kritisiert, dass die dort angeführten Zahlen die Lebenswirklichkeit der Familien in Deutschland massiv beschönigen und somit für sie ein weit höheres Armutsrisiko bedeuten.
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Nutzt unseren Kindern die Erwähnung im GG ?
Der Verband Familienarbeit e. V. fragt, ob, wieweit und vor allem wem die Fixierung von Kinderrechten im Grundgesetz nützt, welche von Frau Justizministerin Christiane Lambrecht SPD noch in dieser Legislatur durchzusetzen gedenkt. Sie erhofft sich von einer revidierten Formulierung des Antragstextes vom März 2020 eine 2/3 Mehrheit bei der Abstimmung im Parlament. Doch auch die Zusage, dass den Eltern eine „Erstverantwortung“ zugesichert wird, kann Familien nicht beruhigen. Denn wer garantiert, wie beschränkt oder weit „Erstverantwortung“ in Abgrenzung staatlicher Ermächtigung gilt?
Wahlfreiheit für Eltern statt fremdbestimmte Kinder
Der Experte in familienpolitischen Fragen, Dr. Johannes Resch, äußert sich auf Rubikon wie folgt:
„Die Politik der „Vereinbarung von Familie und Beruf“ widerspricht der Realität, wie die Betreuung der unter Dreijährigen zeigt.“
Die gegenwärtige Familienpolitik betrachtet die Betreuung von Kleinkindern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres nahezu ausschließlich unter Profitgesichtspunkten von Konzernen und Finanzwirtschaft. Ziel ist, möglichst alle Eltern ab dem zweiten Lebensjahr eines Kindes in eine Vollerwerbsarbeit zu bringen. So kann das Arbeitskräfteangebot wesentlich erhöht und dadurch das Lohnniveau niedrig und die Profite hochgehalten werden. Dazu ist eine Fremdbetreuung der Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr zu organisieren. Um die wahren Zielvorstellungen zu verschleiern, wird diese Politik als „Vereinbarung von Familie und Beruf“ schöngeredet und als „frühkindliche Bildung“ verklärt. …….
https://www.rubikon.news/artikel/die-fremdbestimmte-betreuung
Beachten Sie auch die Quellenangaben unter dem Artikel!
Quellen und Anmerkungen:
(1) https://www.kindergartenpaedagogik.de/fachartikel/qualitaet-und-qualitaetssicherung/qualitaet-standards-forderungen-studien/1602
(2) https://gute-erste-kinderjahre.de/ubersicht-studien/
(3) https://www.fachportal-bildung-und-seelische-gesundheit.de/index.php/faz-artikel-4-april-2012
(4) https://familienarbeit-heute.de/psychotherapeuten-gegen-staatliche-foerderung-der-fremdbetreuung-von-u3-kindern-kinder-sind-die-zukunft-unserer-gesellschaft
(5) https://www.rubikon.news/artikel/artgerechte-kindheit
(6) www.rettet-die-familie.de
Petition: Wahlfreiheit für Eltern- bitte mitzeichnen!
Das Bündnis „Rettet die Familie“ hat eine Petition zur finanziellen Gleichbehandlung aller U3-Kinder beim Bundestag eingebracht. Der Sprecher des Bündnisses, Johannes Resch, zu den Gründen der Petition
VON JÜRGEN LIMINSKI
Herr Resch, was ist mit der Petition beabsichtigt?
Heute gibt die öffentliche Hand für ein Krippenkind mindestens 1 000 € im Monat aus, während Eltern, die ihr Kind selbst be- treuen, völlig leer ausgehen. Selbst das vo- rübergehende geringe Betreuungsgeld (150 €/Monat) wurde auf Betreiben des damali- gen Ersten Bürgermeisters von Hamburg, Olaf Scholz, wieder gestrichen, weil es an- geblich in die Gesetzeshoheit der Länder falle. Die gegenwärtige Familienpolitik fördert ganz gezielt die Trennung der Kinder von den Eltern ab Beginn des 2. Lebensjahres. Hier geht es auch um die Einhaltung des Grundgesetzes. Nach unserer Überzeugung verstößt diese Praxis sowohl gegen Art. 3, Abs.1 GG, der auch eine Gleichbehandlung aller Eltern fordert, sowie gegen Art.6, Abs. 2 GG, der den Eltern das Recht zuordnet, über die Kindererziehung zu entscheiden. Hinter der heutigen Politik steht vor allem eine Wirtschaftslobby, die möglichst alle Eltern in Vollzeitstellen wünscht, um die Löhne niedrig zu halten und damit die Profite erhöhen zu können. Unterstützt wird diese Haltung weiterhin zusätzlich vom im Marxismus wurzelnden Denken, das ebenfalls die Erwerbsarbeit weit stärker gewichtet als die ebenso wichtige elterliche Erziehungsarbeit.
Glauben Sie, für diese Position im Bundestag Befürworter zu finden?
Uns ist klar, dass diese Zusammenhänge heute im Bundestag verdrängt werden. Den Abgeordneten ist meist gar nicht bewusst, dass die Bindung der Renten an Erwerbs- arbeit, obwohl sie von den Kindern der Rentner bezahlt werden müssen, einer ent- schädigungslosen Enteignung der Eltern gleichkommt mit allen Folgen für die fami- lienbezogenen Wertvorstellungen. Wir wollen aber ein Nachdenken zumindest bei einigen Abgeordneten bewirken und die Diskussion vor allem in die Öffentlichkeit tragen, die heute sowohl von öffentlich-rechtlichen wie den meisten anderen Leitmedien grob vernachlässigt wird. Neben den rechtlichen Defiziten wird völlig ignoriert, dass nach Ansicht nahezu aller Fachleute, die sich mit Kindern befassen, in den ersten Lebensjahren die Entwicklung einer festen Bindung zu Erwachsenen, in der Regel den Eltern, Voraussetzung für späteres Selbstbewusstsein, Leistungswillen und Leistungsfähigkeit ist.
Solche Petitionen brauchen eine Mindestanzahl von Unterschriften. Wie wollen Sie die erreichen?
Wesentlich für einen Erfolg ist, ob wir das Quorum von 50 000 Mitzeichnern erreichen. Wenn das innerhalb der Mitzeichnungsfrist bis zum 5.11.2020 gelingt, muss sich der Petitionsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Diskussion damit befassen. Das erleichtert dann auch die Thematisierung in der Öffentlichkeit. Immerhin steht diese Forderung nach Gleichberechtigung und Wahlfreiheit auch im Betreuungsurteil des Bundesverfassungsgerichts.
Ist die Petition mit Kosten verbunden?
Direkte Kosten fallen bei einer solchen Petition nicht an. Die Bekundung des Anliegens der unterzeichnenden Bürger/innen ist kostenfrei. Allerdings ist ein erheblicher ehrenamtlicher Einsatz erforderlich, nicht nur für die Petition selbst, sondern auch für das Werben zur Unterzeichnung.
Die Petition ist einzusehen und zu zeichnen unter dem Link:
https://epe- titionen.bundestag.de/content/peti- tionen/ò2020/ò09/ò23/Peti- tionò116328.html
Johannes Resch ist Vorsitzender des Verbands Familienarbeit e.V. und stellvertretender Vorsitzender des Bündnisses „Rettet die Familie“.
Dieses Interview veröffentlichte die TAGESPOST am 22. 10. 2010, Ausgabe 43
Zum heutigen Tag der Familie
Hat Familie eine Zukunft?
Bei einem „Weiter so“ hat sie das nicht
Der Verband Familienarbeit e.V. mahnt in seiner Pressemeldung: Ein „Weiter so“ in der Familien-und Rentenpolitik raubt Familien und Gesellschaft die Zukunft.
Wer vertritt die Rechte der Kinder?
Auch gegen den Rat von Verfassungsrechtlern ( Kirchhof, Papier, Uhle, Schlink u.v.a.) will die Große Koalition noch in diesem Jahr den Weg frei machen, „Kinderrechte“ im Grundgesetz explizit aufzuführen.
Dazu äußert sich der Verband Familienarbeit e.V. :
„Mit Hochdruck arbeitet die Bundesregierung an der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz (GG). Dr. Johannes Resch, Vorsitzender des Verband Familienarbeit meint: „Die wichtigste Frage, wer die Rechte der Kinder eigentlich vertreten soll, bleibt bei der Diskussion im Dunkeln. …“
Gewollte Armut
Auf der Plattform RUBIKON klagt der Arzt und Familienexperte Dr. Johannes Resch den deutschen Gesetzgeber an, die Gesellschaft mutwillig zu zerstören, indem er unser Grundgesetz zulasten der Familien seit 60 Jahren missachtet:
„Artikel 6 GG stellt die Familie „unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“. Tatsächlich hat aber die staatliche Gesetzgebung den Familien die wirtschaftliche Anerkennung ihrer Leistung entzogen und sie dadurch destabilisiert. Ihre abnehmende Funktionsfähigkeit wird inzwischen zum Vorwand für zunehmende Bevormundung genommen, wobei familienfremde Interessen bestimmend sind. Das schadet nicht nur den einzelnen Familien, sondern zerstört die Grundlagen unserer Gesellschaft überhaupt“.
Sollen Elternrechte abgeschafft werden?
Der Verband Familienarbeit e. V. äußert sich mit großem Bedenken zu dem Vorhaben der Koalition samt SPD, GRÜNEN und LINKEN, Kinderrechte in der Verfassung festzuschreiben. Es besteht die Gefahr, die grundgesetzlichen Elternrechte nach Art. 6 GG zugunsten staatlicher Autorität auszuhebeln. In Sachen BILDUNG z. B. hätten dann die Eltern das Nachsehen, weil damit linksideologische Doktrin gegenüber elterlichen Wertvorstellungen Vorrang bekommt. Eltern würden sich auch nur schwer gegen verpflichtende Ganztagsbetreuung wehren können etc. …. . Es gilt auch zu bedenken, dass eine solche Verfassungsänderung einen gefährlichen Keil zwischen Eltern und Kinder treibt.
Bitte lesen Sie:
Ausplünderung statt Rechtsstaatlichkeit?
Pressemeldung 30.04.2019
Relative Verarmung von Familien statistisch bestätigt
Der Verband Familienarbeit e.V. weist seit Jahrzehnten darauf hin, dass unser Sozialsystem zu einer fortschreitenden Verarmung von Familien in einer reicher werden Gesellschaft geführt hat und weiterhin führt.
Die Mitteilung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg vom 23.4.2019 bestätigt das.* Das durchschnittliche Geldvermögen von Paaren mit Kindern beträgt nur 73 % des Geldvermögens kinderloser Paare. Das Geldvermögen alleinerziehender Eltern beträgt sogar nur 38 % im Vergleich zu alleinstehenden Personen.
Der stellvertretende Vorsitzende des Verbandes Familienarbeit, Dr. Johannes Resch, kommentiert:
„Das geringere Geldvermögen von Eltern ist vor allem eine Folge unseres Sozialrechts, da die Investitionskosten in Kinder per Gesetz überwiegend von den Eltern zu tragen sind, während sich Nicht-Eltern nur in geringem Umfang daran beteiligen. Wer keine Kinder hat, spart dadurch viel Geld für die Vermögensbildung, obwohl er später von den heutigen Kindern meist höhere Renten erhält als deren Eltern selbst, da der Rentenanspruch anstatt an die Erziehung von Kindern sachwidrig fast ausschließlich an Erwerbstätigkeit gebunden wurde. – In den Zahlen des Statistischen Landesamtes kommt die Benachteiligung von Familien allerdings nur unvollkommen zum Ausdruck, weil davon auszugehen ist, dass Eltern sich überwiegend sparsamer verhalten (müssen) als kinderlose Erwerbstätige, was den Unterschied im Geldvermögen mindert. Außerdemwächst das Defizit mit jedem weiteren Kind.“
Resch betont, dass vor allem unsere gesetzliche Rentenversicherung eine Verarmung der Familien geradezu erzwinge, weil die Kosten und der „Gewinn“ der Investition in Kinder zum Nachteil der Eltern verteilt sind, wobei dieser Nachteil mit jedem Kind wachse. Eine Vergesellschaftung der Alterskosten wie in unserem Rentenrecht könne nur funktionieren und sei auch nur dann gerecht, wenn auch die Investitionskosten in vergleichbarem Umfang vergesellschaftet würden. Deshalb fordere der Verband Familienarbeit ein Erziehungsgehalt, das zunächst vor allem bei den U3-Kindern zu zahlen sei, ohne dass dabei den Eltern vorgegeben werden dürfe, ob sie ihre Kinder selbst betreuen oder das Geld zur Finanzierung einer Fremdbetreuung ihrer Wahl verwenden wollen.
Die Zahlen gelten zwar nur für Baden-Württemberg, sind aber aufgrund der Gesetzeslage auch bundesweit zu erwarten. Dr. Resch abschließend: „Eine Gesellschaft, die die Familie im Grundgesetz unter ´den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung´ stellt, in Wirklichkeit aber deren Ausplünderung betreibt, muss sich fragen lassen, ob hier noch von Rechtsstaatlichkeit die Rede sein kann.“
* https://www.statistik-bw.de/Presse/Pressemitteilungen/2019090
Betreuungsbudget gefordert
Herr Dr. Johannes Resch war eingeladen worden, sich an der Anhörung zum zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung am 5. Nov. 2018 im Bundestag zu beteiligen.
Hier seine schriftliche Stellungnahme, nicht nur Krippen, sondern die Betreuung durch die Eltern selbst in das Förderprogramm mit einzubeziehen.
Frau Sabine Zimmermann Deutscher Bundestag Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Platz der Republik 1 11011 Berlin
30.10.2018
Schriftliche Stellungnahme zur Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung am 5. Nov. 2018
Dr. Johannes Resch Verband Familienarbeit e.V., Stellvertretender Vorsitzender Bündnis „Rettet die Familie“, Stellvertretender Vorsitzender
Zu meiner Person:
Als Arzt für Neurologie und Psychiatrie und ehemaliger Leitender Arzt eines Versorgungsamtes bin ich mit sozialen Themen gut vertraut. Zuvor habe ich mich am Institut für Sozial- und Arbeitsmedizin der Uni Heidelberg als wissenschaftlicher Assistent mit den sozialen Bedingungen der Kindheitsentwicklung auseinandergesetzt. Dabei wurde ich zur familienpolitischen Aktivität motiviert. Seit 2011 bin ich im Vorstand des Verband Familienarbeit e.V. und des Bündnisses „Rettet die Familie“
Zum Gesetzentwurf:
Der Gesetzentwurf unterscheidet mit dem Begriff „Kita“ nicht zwischen Kinderkrippe und Kindergarten. Das erschwert die Stellungnahme, da oft schwer zu deuten ist, was eigentlich gemeint wird. Die Zeiten U3 und das Kindergartenalter (3 bis 6) sind entwicklungspsychologisch ganz unterschiedlich zu beurteilen. Im Kindergarten sollen auf spielerische Weise Fertigkeiten und soziales Verhalten gegenüber Gleichaltrigen erlernt werden. Das kann dann durchaus als „Bildung“ bezeichnet werden. Bei U3-Kindern spielt Bildung und Sozialkompetenz aber eine untergeordnete Rolle. Wichtiger ist in dieser Zeit, dass das Kind sich geborgen fühlt, Sicherheit erwirbt und Vertrauen gewinnt. All das wird als „Bindung“ umschrieben. Bindung ist weder Bildung noch Kompetenz, aber Voraussetzung dafür, dass später ein Verlangen nach Bildung entsteht und sich soziale Kompetenz entwickeln kann.
„Bindung“ kann auch in einer Kinderkrippe entstehen. Jedoch sind die Voraussetzungen hierfür ungleich schwieriger als in einer Familie (wechselndes Personal, ungenügender Personalschlüssel, fehlende biologische Beziehung). Werden die grundsätzlichen Unterschiede dieser Altersphasen nicht beachtet, besteht die Gefahr gewaltiger Fehlinvestitionen. Das Kita-Gesetz scheint viel stärker von arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten geprägt zu sein als vom Bemühen um das Kindeswohl. Viele Behauptungen im Gesetzentwurf, Kinderkrippen würden den Kindern nutzen, lassen sich anhand der Fachliteratur nicht belegen.
Eine große Gefahr im U3-Alter ist, dass das Kind in einer Krippe einem Dauerstress ausgesetzt wird (Trennung von den Eltern, Lärmpegel u.a.), dem es nur mit einer seelischen Abstumpfung begegnen kann. Daraus folgen dann später oft psychische Störungen, mangelnder Lernwille und soziales Risikoverhalten. Wir behaupten nicht, dass jedes Krippenkind in dieser Hinsicht gefährdet ist. Für die Mehrheit dürfte es aber gelten. Jedenfalls ist das Risiko für Dauerstress bei Krippenbetreuung höher als bei elterlicher Betreuung. Das zeigen Reihenuntersuchungen mit Bestimmungen von Cortisol sehr eindeutig.
Wenn Krippenbetreuung einseitig gefördert wird und das dann auf Kosten der elterlichen Betreuung geht, ist das epidemiologisch gesehen als eine Begünstigung späterer psychischer und sozialer Störungen anzusehen. Diesen Zusammenhang haben entsprechende prospektive Langzeitstudien in den USA und Kanada auch gezeigt. Vergleichbare Untersuchungen mit anderen Ergebnissen gibt es nicht. Die Behauptung, in Deutschland sei das alles anders, ist spekulativ.
Eine Verbesserung der Bedingungen in Kinderkrippen ist sicher nicht falsch. Aber es ist zu fragen, ob die erforderlichen Finanzmittel nicht besser angelegt wären, wenn nicht die Krippen sondern die Betreuung verbessert würde. Was aber eine gute Betreuung für ein Kind ist, können die Eltern in der Regel am besten beurteilen. Auch unser Grundgesetz ist dieser Auffassung. Die Milliarden für die Kinderkrippen wären also in den Händen der Eltern besser angelegt. Sie sollten beurteilen, ob ihr Kind reif genug ist, um in eine Krippe zu gehen, um den Aufenthalt dort stressfrei zu erleben oder ob es eben besser ist, das Kind selbst zu betreuen.
Wir treten daher dafür ein, den Eltern das Geld zu geben. Erst dann haben Eltern Wahlfreiheit. – Das stimmt auch mit dem Konzept des Deutschen Familienverbandes (DFV), einem anderen Eltern-Verbandes, überein. Er fordert ein Betreuungsbudget von mindestens 700 € pro Monat, über das die Eltern frei verfügen können. Das entspräche dann auch der Praxis, dass Pflegebedürftige ihre Pflegeperson selbst wählen können.
Einleitende Stellungnahme zur Anhörung am 5.11.2018
Johannes Resch
Unser Verband Familienarbeit tritt seit 40 Jahren für die Gleichberechtigung der Eltern in der Gesellschaft ein, die es bei uns seit Langem nicht mehr gibt. Weiterhin fordern wir eine Gleichberechtigung verschiedener Elterngruppen untereinander, lehnen also eine Privilegierung oder Benachteiligung einzelner Elterngruppen ab. Der Staat hat schon vom GG her kein Recht, die Eltern in irgendeiner Richtung zu bevormunden, wenn es keinen rechtfertigenden Grund dafür gibt.
Aber zum Gesetzentwurf: Ein Mangel des Gesetzes ist, dass mit dem Begriff „Kita“ nicht zwischen U3-Alter und Kindergartenalter unterschieden wird. Beides ist aber aus entwicklungspsychologischer Sicht auseinanderzuhalten. Wenn die Bundesregierung von einem Urteil des BVerfG zum Kindergarten einfach auf U3-Kinder schließt (wie auf S. 13 des Entwurfs) , zeigt sie, dass der gravierende Unterschied noch gar nicht begriffen worden ist.
Im Gesetzentwurf geht es im Wesentlichen darum, durch zusätzliche Finanzmittel die Qualität der Kitas zu verbessern. Soweit U3-Kinder betroffen sind, halten wir den immer weiter gehenden Ausbau der Kitas für einen Holzweg, weil er nur durch Arbeitsmarktpolitik und Profitdenken in der Wirtschaft zu begründen ist. Der Maßstab sollte aber das Kindeswohl sein. Über das Kindeswohl haben aber schon laut GG in erster Linie die Eltern zu entscheiden. Die Eltern müssen also zunächst Wahlfreiheit erhalten. Der gegenwärtige und nach dem Gesetz geplante einseitige Krippenausbau diskriminiert alle Eltern, die ihre Kleinkinder selbst betreuen wollen.
Es gibt eine ganze Reihe wissenschaftlicher Untersuchungen, die ein höheres Risiko für die soziale Entwicklung durch Fremdbetreuung von U3-Kindern zeigen. Die stammen zwar vor allem aus dem Ausland. Deutschland wäre aber hervorragend geeignet gewesen, entsprechende prospektive Langzeitstudien ebenfalls durchzuführen. Dass das bisher nicht geschehen ist, spricht dafür, dass sie politisch nicht gewünscht sind, vermutlich, weil man sich vor den Ergebnissen fürchtet.
Unsere Forderung: Richtig ist, dass der Staat eine finanzielle Verantwortung für die Kindererziehung trägt, weil sie heute der ganzen Gesellschaft zugute kommt und nicht nur den Eltern, wie das früher der Fall war. Aber diese finanzielle Verpflichtung darf er nicht mit einer Bevormundung der Eltern verbinden, wie sie ihre Kinder erziehen sollen. Das ist weder sachlich gerechtfertigt, noch mit unserem Grundgesetz vereinbar. Wir fordern also ein Betreuungsbudget, über das die Eltern selbst verfügen können, das sie wahlweise zur Finanzierung der Eigenbetreuung oder einer Fremdbetreuung ihrer Wahl verwenden können.
Siehe auch:
https://www.bundestag.de/hib#url=L3ByZXNzZS9oaWIvLS81NzcxMTg=&mod=mod454590
und
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw45-pa-familie-kindertagesbetreuung/570840.