Die falsche Weichenstellung im Rentenrecht von 1957 muss korrigiert werden

Am 25.  Nov. 2017 hielt Dr. Johannes Resch auf dem 2. Stiftungstag der Hans-Joachim-Maaz-Stiftung in Halle folgenden Vortrag zum Thema: RETTET  DIE  FAMILIE:

„Aus heutiger Sicht ist deutlich zu machen: Die Familie wird ihre natürliche Vitalität nicht wieder zurückgewinnen können, solange die falsche Weichenstellung von 1957 nicht korrigiert wird. Damit meinen wir nicht, dass wir die Abschaffung unserer Rentenversicherung verlangen. Aber so lange die Alterssicherung, die eigentlich der Lohn der Erziehungsarbeit ist, vergesellschaftet bleibt, ist eine Vergesellschaftung der Kinderkosten zu fordern. Das gilt sowohl für die Sachkosten wie für die Erziehungskosten der Kinder. Die bloße Übernahme der Kindererziehung durch den Staat ist weder menschen- noch verfassungsgerecht.“

 

Lesen Sie den ganzen Vortrag unter:

 

Was wird aus dem Elternrecht?

Der Verband Familienarbeit e. V. hat alternativ zum „Aktionsbündnis Kinderrechte ins Grundgesetz“ ( bestehend aus UNICEF Deutschland, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutsche Liga für das Kind ) ergänzend einen Gesetzestext vorgeschlagen, der es Eltern wieder stärker ermöglicht, für das Kindeswohl selbst zu sorgen. Das Wächteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unberührt.

Insbesondere bemängelt der Verband, dass künftig der Vorrang des natürlichen Elternrechts nach Art 6 GG gegenüber dem Staat verwässert wird, d. h. dass der Staat zu einem gleich – oder sogar bevorrechtigten Akteur aufgewertet werden soll. Wenn z. B. die U3-Krippenbetreuung zum „Kinderrecht“( auf Bildung!!! ) erklärt würde, hätten Eltern keine rechtliche Handhabe mehr, ihre Kinder selbst zu erziehen. Dabei sind es gerade die staatlichen Gesetze ( Rentengesetz und Elterngeldgesetz), die das Kindeswohl gefährden, weil sie Eltern entrechten und enteignen und damit Kinder-und Familienarmut produzieren.

Lesen Sie die ausführliche Begründung zum Alternativvorschlag:

http://familienarbeit-heute.de/?p=4947

Rentenpolitik aus dem Tollhaus

Pressemeldung  des Verbands Familienarbeit                                                      27.04.2016                                                                                      

Rentenpolitik aus dem Tollhaus

Die aufgrund des 2004 eingeführten „Nachhaltigkeitsfaktors“ künftig sinkenden Renten sind wieder aktuelles Thema. Es wird die drohende Altersarmut, die vor allem weiblich sei, beklagt.

Der stellvertretende Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., Dr. Johannes Resch, dazu: “Von allen Bundestagsparteien sind heute Konzepte zu hören, die eigentlich nach Schilda gehören. So sollen Eltern, besonders Mütter, noch mehr voll erwerbstätig werden. Aber je mehr Eltern zu voller Erwerbstätigkeit gedrängt werden, desto weniger Kinder werden sie bekommen und desto brüchiger wird dann unser Rentensystem. Ebenso könnte auch den Bauern empfohlen werden, sie sollten ihre Saatkartoffeln essen, um satt zu werden. Nachhaltigkeit sieht anders aus.“

Resch weiter:“ Die Minderbewertung der elterlichen Erziehungsarbeit bei Überbewertung der Erwerbsarbeit ist eine Erfindung des Marxismus*, wurde aber durch die Rentenreform 1957 von der konservativen Adenauer-Regierung in Gesetzesform gegossen. Heute wird diese Erwerbsideologie vor allem von der neoliberalen Profitgier weniger Kapitalbesitzer gespeist. So besteht zur Zeit eine unheilige Allianz von marxistischem, konservativem und neoliberalem Denken zum Nachteil von Eltern und Kindern. Alle drei Denktraditionen wurzeln im überheblichen Denken von Männern, die die überwiegend von Frauen geleistete Erziehungsarbeit gering schätzen. Ein Gleichberechtigung von Eltern und besonders von Müttern wird erst möglich werden, wenn die elterliche Erziehungsarbeit der herkömmlichen Erwerbsarbeit gleichgestellt wird. Auch unser Rentensystem kann nur so wieder stabilisiert werden. Schließlich ist die Erziehungsarbeit der Eltern von heute der einzige echte Beitrag für die gesetzlichen Renten ihrer Generation. Denn: Die von den heute Erwerbstätigen eingezahlten Gelder werden im Umlageverfahren direkt an die heutigen Rentner ausbezahlt. Angespart wird nichts. Auch Alterssicherung durch Steuern muss von der nachwachsenden Generation bezahlt werden“.

Fazit: Eine „große Rentenreform“ kann nur bedeuten: Gleichstellung von elterlicher Erziehungsarbeit mit herkömmlicher Erwerbsarbeit bei Lohn und Rentenanspruch. Auch Erwerbstätige ohne Kinder sollten sich an der Finanzierung ihrer eigenen Rente beteiligen. Beim heutigen Recht müsste ein Elternteil 9 Kinder erziehen, um eine Rente in Höhe der Grundsicherung zu „erwerben“, wobei aber im Gegensatz zur Erwerbsarbeit nicht einmal ein Lohn gezahlt wird.

* Marx, Engels, Werke (MEW), Band 4, S. 373, Nr. 8: „Erziehung sämtlicher Kinder, von dem Augenblicke an, wo sie der ersten mütterlichen Pflege entbehren können, in Nationalanstalten und auf Nationalkosten. Erziehung und Fabrikation zusammen.“

Link zur Pressemeldung: http://familienarbeit-heute.de/?p=4485