Die falsche Weichenstellung im Rentenrecht von 1957 muss korrigiert werden

Am 25.  Nov. 2017 hielt Dr. Johannes Resch auf dem 2. Stiftungstag der Hans-Joachim-Maaz-Stiftung in Halle folgenden Vortrag zum Thema: RETTET  DIE  FAMILIE:

„Aus heutiger Sicht ist deutlich zu machen: Die Familie wird ihre natürliche Vitalität nicht wieder zurückgewinnen können, solange die falsche Weichenstellung von 1957 nicht korrigiert wird. Damit meinen wir nicht, dass wir die Abschaffung unserer Rentenversicherung verlangen. Aber so lange die Alterssicherung, die eigentlich der Lohn der Erziehungsarbeit ist, vergesellschaftet bleibt, ist eine Vergesellschaftung der Kinderkosten zu fordern. Das gilt sowohl für die Sachkosten wie für die Erziehungskosten der Kinder. Die bloße Übernahme der Kindererziehung durch den Staat ist weder menschen- noch verfassungsgerecht.“

 

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