Der Verband Familienarbeit e. V. fragt, ob, wieweit und vor allem wem die Fixierung von Kinderrechten im Grundgesetz nützt, welche von Frau Justizministerin Christiane Lambrecht SPD noch in dieser Legislatur durchzusetzen gedenkt. Sie erhofft sich von einer revidierten Formulierung des Antragstextes vom März 2020 eine 2/3 Mehrheit bei der Abstimmung im Parlament. Doch auch die Zusage, dass den Eltern eine „Erstverantwortung“ zugesichert wird, kann Familien nicht beruhigen. Denn wer garantiert, wie beschränkt oder weit „Erstverantwortung“ in Abgrenzung staatlicher Ermächtigung gilt?