Mehrfachbelastung von Eltern – für das BverfG kein Thema !

Der Verband FAMILIENARBEIT  e. V. kritisiert den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 zur Beitragsgerechtigkeit für Eltern in unserem Sozialsystem als widersprüchlich und ausweichend.

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Verband Familienarbeit e.V.  Verband zur Förderung der eigenständigen finanziellen und sozialen Absicherung häuslicher Eltern- und Pflegearbeit

Pressemeldung

Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weicht ernsthafter Diskussion um Beitragsgerechtigkeit für Eltern im Sozialsystem aus

28.05.2022

Teilerfolg und Widersprüche durch Beschluss des BVerfG vom 7.4.2022

Mit großer Spannung und großen Hoffnungen haben die deutschen Familienverbände, einschließ- lich unseres Verbands, die Veröffentlichung eines Beschlusses am 25,05. erwartet, der bereits am 7.04. gefasst wurde. Geklagt hatten Eltern, weil sie gleich hohe Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wie Kinderlose leisten müssen und damit ihr zusätzlicher generativer Beitrag in Form der Kindererziehung unberücksichtigt bleibt. Eine Berücksichtigung erfolgt bisher aufgrund eines Urteils im Jahre 2001 lediglich bei der Gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV), bei der Kinderlose einen geringfügig höheren finanziellen Beitrag leisten müssen als Eltern.

Diese Regelung bei der GPV wurde jetzt als verfassungswidrig beurteilt, weil der höhere Aufwand von Eltern mehrerer Kinder gegenüber den Eltern mit einem Kind nicht berücksichtigt werde. Für die Mehr-Kind-Eltern ergebe sich aufgrund ihres höheren Einsatzes kein wesentlicher Vorteil, weil die Pflegeleistungen für die mitversicherten Kinder zu vernachlässigen seien. Dieser Anteil des Beschlusses ist zu begrüßen. Der Gesetzgeber hat mit Jahresfrist zu reagieren.

Bei der Renten- und Krankenversicherung müssten Eltern dagegen bei den Beiträgen nicht entlastet werden, weil ihrem höheren Aufwand ein anderweitiger Nutzen entspreche. In der GRV seien das die drei Kindererziehungsjahre und in der GKV die „kostenlose“ Mitversicherung der Kinder. ( S. Anhang *)

Unbeachtet blieb, dass ein Elternteil 15 Kinder erziehen müsste, um damit eine „Standardrente“ zu begründen. Schon dieser Vergleich zeigt, dass die Erziehungsjahre, wenn auch nicht wertlos, jedoch kein angemessener Ausgleich für den Erziehungsaufwand sind.

Unbeachtet blieb auch, dass etwa die Hälfte der gesamten Krankheitskosten erst im Rentenalter anfallen, aber vollkommen von den Kindern der Rentnergeneration zu bezahlen sind, während die Kinder selbst nur etwa 15% der gesamten Krankheitskosten verursachen. Auch machen die Krankheitskosten der Kinder nur einen kleinen Teil der gesamten Kinderkosten aus.

Diese Fakten waren sicher auch den Richtern bekannt. Aber offensichtlich wollten sie einer sachlichen Diskussion mit Fachleuten ausweichen. Dafür spricht auch, dass trotz der großen Bedeutung von einer mündlichen Verhandlung abgesehen wurde, bei der auch zuständige Fachleute zu Wort gekommen wären.

Fazit: Das BVerfG scheut eine ernsthafte sachgerechte Auseinandersetzung mit den finanziellen Belastungen der Familien durch unser Sozialsystem und flüchtet in fragwürdige nicht näher geprüfte Behauptungen. – Für die familienpolitisch aktiven Verbände bleibt also noch viel zu tun.

PM Beschluss des BVerfG

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Die Mär von der „beitragsfreien Mitversicherung“ von erwerbslosen Familienmitgliedern in der Krankenversicherung

*)https://www.familiengerechtigkeit-rv.de/die-mar-von-der-„beitragsfreien-mitversicherung“/

 

Beitragsfreie Mitversicherung – ein Ammenmärchen!

Der Familienbund der Katholiken klärt mit einem Video auf, dass jedes Familienmitglied selbst für seinen Anteil am Familieneinkommen 8,3%  an die gesetzliche Krankenversicherung abführt. Damit wird mit dem Märchen aufgeräumt, Kinder und erwerbslose Gattin seien beitragsfrei mitversichert. Denn mit der standesamtlichen Hochzeit verpflichtet sich das Paar, für den Unterhalt der Familie zu sorgen. Ab diesem Tag teilt sich das Einkommen der Familie auf die Anzahl ihrer Mitglieder. Einem Vater von drei Kindern bleiben von 2500.- lediglich 500.-, genau wie seiner Frau und seinen drei Kindern. Jedes Familienmitglied führt von seinem Anteil 8,3 % an die GKV ab, also 41,50, in der Summe also 5 x 41,50 = 207,50. Dies ist genau die Summe, die der Vater für alle 5 Familienmitglieder monatlich entrichtet. Wären die Familienmitglieder tatsächlich beitragsfrei mitversichert, so würden allein vom Vater lediglich 41,50 erhoben.

Mit dem Argument der so genannten beitragsfreien Mitversicherung soll die großzügige Unterstützung des Staates für Familien belegt werden – ein ganz mieser, aber leicht durchschaubarer Trick!

http://www.familienbund.org/presse/pressemitteilungen/„beitragsfreie“-krankenversicherung-familienpolitisches-missverständnis

 

Märchenstunde

Frau Iris Emmelmann, Grundlagenreferentin im Deutschen Familienverband DFV entlarvt die „Rente ohne Kinder“ und die „großzügige Familienförderung“ als reine Märchen. 

http://elternklagen.de/die-maerchen-von-der-grosszuegigen-familienfoerderung-und-der-rente-ohne-kinder/

Lesen Sie dazu auch: http://www.deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/DFV_Familienfoerderung_Online.pdf

Beitragsgerechtigkeit? Statement aus SPD-Perspektive

In unermüdlichem Einsatz wendet sich ein Familienvater an Politiker aller Couleur mit dem Anliegen, Eltern von den familienblinden Abgaben in die Sozialversicherungen zu entlasten, die ihm per Gesetz zusätzlich zum Kindesunterhalt abgefordert werden. Für einen Familienvater würde dies eine Entlastung von 238.- pro Kind und Monat bedeuten. Das heißt, dass jeder Familienvater in Deutschland um stattliche Beträge Monat für Monat wegen seiner Kinder ins Hintertreffen gerät ( bei vier Kindern mtl. um 952.-) . Diese Diskriminierung  ( gem. Art. 3 GG )  gegenüber Arbeitnehmern ohne Unterhaltspflichten ist schließlich auch der Anlass für die Klage des Bündnisses ELTERNKLAGEN, die inzwischen beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist. Leider ahndet das AGG ( Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, 2006 ) lediglich Diskriminierungen wegen „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, nicht aber wegen der Diskriminierung wegen eigener Kinder. Daher verwundert es nicht, dass die Parteien die Diskriminierung von Eltern außer Acht lassen.

Auf sein Schreiben an den Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, bekam Herr N. folgende Antwort von Frau Dr. Reimann:

Sehr geehrte Familie N.,

vielen Dank für Ihre E-Mail an den Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann. Er bat mich, als die für die Bereiche Arbeit, Soziales, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zuständige stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Ihnen zu antworten.

Auch wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Entlastung von Familien mit Kindern weiter voran zu bringen. In dieser Legislaturperiode ist es uns gelungen ein Entlastungspaket zu schnüren, von dem vor allem die Familien profitieren.

Mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags werden der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag für 2015 und 2016 angehoben. Damit die Förderung bei den Familien ankommt, die nicht vom steuerlichen Kinderfreibetrag profitieren, hat die SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt, dass das Kindergeld in gleichem Verhältnis angehoben wird. Es wird rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 4 Euro pro Monat und ab dem 1. Januar 2016 um weitere 2 Euro pro Monat steigen. Der Kinderzuschlag, der Eltern mit niedrigen Einkommen hilft, wird ab dem 1. Juli 2016 auf 160 Euro angehoben. Nach intensiven Verhandlungen mit dem Koalitionspartner haben wir zudem erreicht, dass der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bereits ab dem Jahr 2015 um 600 Euro auf 1.908 Euro/Jahr erhöht wird. Für jedes weitere Kind steigt der Entlastungsbetrag um 240 Euro.

Das Entlastungspaket für Familien ist Ergebnis harter Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner. Auch wenn wir uns durchaus weitergehende Unterstützung für Familien gewünscht hätten, so kann man doch festhalten, dass dieses Paket eine spürbare Entlastung für Familien bedeutet.

Es ergänzt die bereits in dieser Legislaturperiode beschlossenen weiteren familienpolitischen Maßnahmen. Hierzu gehören die Förderung von Kitas, das ElterngeldPlus und das Familienpflegezeitgesetz.

Auch künftig wollen wir Familien wirksam unterstützen. Gerade Eltern mit kleinen und mittleren Einkommen wollen wir erreichen. Dabei nehmen wir alle Familienformen in den Blick – die vielen Paare mit Kindern, ob mit oder ohne Trauschein, die Alleinerziehenden, Regenbogen- und Patchworkfamilien und auch die Frauen und Männer, die sich um ihre pflegebedürftigen Angehörigen kümmern. Alle Familien brauchen Zeit, Geld und Infrastruktur – gute Bildungs- und Betreuungsangebote für ihre Kinder und Unterstützung für ihre pflegebedürftigen Angehörigen.

Natürlich verfolgen wir auch die Debatte über eine Umgestaltung der Systematik der Sozialversicherung unter Betonung der Beitragsentlastung und der Berücksichtigung von Kinderkomponenten sehr aufmerksam. Allerdings sind die Folgen einer solchen Umstellung aus meiner Sicht bisher nicht ausreichend beleuchtet worden. Das gilt insbesondere für die Auswirkungen auf die finanzielle Basis unserer sozialen Sicherungssysteme. Zugleich darf man bei dieser Debatte nicht vergessen: Schon heute werden Kinder in den Sozialversicherungssystemen sowohl auf der Leistungsseite (Erziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, erhöhte Ersatzrate beim Arbeitslosengeld I) als auch auf der Beitragsseite berücksichtigt (beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und den nicht selbst versicherungspflichtigen Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung- und Pflegeversicherung, sowie geringerer Beitragssatz für Eltern in der gesetzlichen Pflegeversicherung).

Aus meiner Sicht besteht bei der Frage der Sozialbeiträge für Familien also noch weiterer Klärungsbedarf – auch vor dem Hintergrund der laufenden Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht. Selbstverständlich werde ich die Debatte weiter aufmerksam verfolgen.

Unabhängig davon werde ich mich auch künftig dafür einsetzen, dass Familien wirksam unterstützt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB

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In Abstimmung mit der Familie N. nimmt die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT dazu Stellung:

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

in Abstimmung mit Herrn N. lege ich Ihnen die Einschätzung der  ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT zu Ihrem Schreiben vom 7. April 2016 an Herrn N. vor. Es geht uns hier nur um den letzten Abschnitt Ihres Schreibens.

  • Eine „Umstellung der Systematik der Sozialversicherung“ mit dem Ziel der Beitragsentlastung für Eltern hätte ohne WENN und ABER logischerweise zur Folge, dass Mitbürger ohne Unterhaltspflichten künftig um mtl. ca. 200.- höher belastet würden.  Und das wäre nur eine äußerst  bescheidene Korrektur des Skandals, dass ausgerechnet Eltern von Kindern seit Jahrzehnten zu Unrecht abgezockt werden. Selbst diese zusätzliche monatliche Belastung kommt bei Weitem nicht heran an den Betrag von 600.-, den Eltern monatlich über staatliche Transferleistungen hinaus für jedes  ihrer Kinder aufwenden müssen. Dazu braucht es, Frau Dr. Reimann, keinen Klärungsbedarf.
http://cdn-storage.br.de/iLCpbHJGNL9zu6i6NL97bmWH_-bP/_AES/5yNc_-4G/150930_1200_Tagesgespraech_Sozialabgaben.mp3

  • Zur so genannten „Beitragsfreien Mitversicherung von Familienangehörigen“ muss ich Sie daran erinnern, dass unterhaltspflichtige Eltern ihr Einkommen sofort durch die Anzahl der Familienmitglieder zu teilen haben. Verdienen Eltern von drei Kindern zusammen monatlich 3500 €, so stehen jedem Familienmitglied nur 700.- zu. Für diese 700.- zahlt jedes Mitglied anteilig seinen 20 %-igen Beitrag zur den Sozialversicherungen, in der Summe also 5x 20% = 100%. Somit bestreitet jedes Familienmitglied seinen eigenen Beitrag selbst und ist  mitnichten beitragsfrei mitversichert. Wäre dem so, so müsste lediglich der Vater für seine 700.- Sozialversicherungsbeiträge abführen, nicht jedoch seine Familie. Es ist also ein gerne  transportiertes Märchen, dass Kinder und Ehegatten beitragsfrei mitversichert wären, denn jedem Mitglied der Familie steht nur 1/5 des Familieneinkommens zur Verfügung, während der Single über volle 5/5 verfügen kann.
  • Zuletzt, Frau Dr. Reimann, eine Bemerkung zu der 0,25% igen Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung für kinderlose Arbeitnehmer – eine einzige Farce!  Das macht bei einem Jahresdurchschnittsverdienst von 35 000.- ( 2016 ) monatlich 7,33 € aus. Glaubt die SPD wirklich, mit diesem Aufschlag von 1/400  für lebenslang Kinderlose*) einen gerechten Beitrag zur Rentengerechtigkeit zu leisten? Haben  nicht die Hauptlast der Pflegeversicherung wiederum die Kinder von nachwuchswilligen Eltern zu stemmen?

*)   Dabei spielt es keine Rolle, ob Kinderlosigkeit schicksalhaft oder beabsichtigt ist. Entscheidend ist die Benachteiligung von Eltern.

Leider vermeiden die Parteien von schwarz über grün bis rotrot  diesen unpopulären aber notwendigen Schritt, der Eltern die nötige Gestaltungsfreiheit brächte, aus Sorge um Stimmenverlust bei Wahlen. Aus demographischer Perspektive ist diese Korrektur für unser Sozialwesen aber überlebens-notwendig. Denn je mehr Lasten Eltern aufgebürdet werden, umso weniger sind sie für weitere Kinder bereit. 2/3 der abgetriebenen Embryonen in Deutschland sind Geschwister von bereits lebenden Kindern, ein Skandal in Anbetracht der deutschen demographischen Katastrophe! Hat nicht jeder Staat die Pflicht zur demographischen Bestandswahrung im Interesse des Wohlstands nachfolgender Generationen?

 
Findet es die SPD  in Ordnung, dass ein Arbeitnehmer mit fünf Kindern den gleichen Beitrag zur Kranken-Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlt wie ein Single? Früher sah sich die SPD noch der horizontalen Gerechtigkeit verpflichtet.  Aber heute? Wie Ihr Schreiben an Herrn N. zeigt, rühmt sich die SPD winziger familienpolitischer Pflästerchen. Wundern Sie sich noch, dass SPD-Wähler zur AfD abwandern? Ich behaupte, Frau Dr. Reimann, durch die Missachtung der Ansprüche von Familien sägt die SPD munter an dem Ast, auf dem sie gemütlich ( wie lange noch? ) sitzt.
Mit der Bitte, dieses Schreiben auch an Herrn Oppermann weiter zu leiten, grüßen wir Sie freundlich als ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT
i. A. Bärbel Fischer

Dicker Brocken: Beitragsfreie Mitversicherung!

Sehr geehrte Frau Lennartz,
Anlässlich Schäubles Griff in die Krankenkassenrücklagen zur Haushaltssaniereung kommentierten Sie in der Schwäbischen Zeitung heute, die Krankenkassen müssten doch „als dicksten Brocken“ die Milliardenkosten der „beitragslos mitversicherten Familienangehörigen“ stemmen. Dabei ist erst 2013 durch eine Bertelsmannstudie ( Dr. Frank Niehaus ) eindeutig und ohne Widerspruch klargestellt worden, dass es gerade die Familien sind, die als Nettozahler mit ihren Beiträgen die Krankenkosten der älteren Generation stemmen, ohne selbst wesentliche Kosten zu verursachen.
Ohne die Beiträge der Familien sähe es in der gesetzlichen Krankenversicherung ziemlich mau aus, was sich leicht an den statistischen Grafiken ablesen lässt.
Zum Anderen empfehle ich Ihnen folgenden Beitrag des Deutschen Familienverbandes zur Haltlosigkeit des Begriffes “Beitragslose Mitversicherung“. http://www.youtube.com/watch?v=EdiimwJ-Scc
Mit der Gründung einer Familie verpflichtet sich das Paar zum gegenseitigen Unterhalt und zu dem seiner Kinder. Damit teilt sich ein Familieneinkommen  bereits bei der Auszahlung in die Anzahl der Mitglieder, so dass Eltern von 3 Kindern nur noch je 1/5, also 20 % ihres Verdienstes zusteht, während ein Single seine 100 % zur Verfügung hat. Wenn also alle Familienmitglieder Beiträge aus ihrem 20 %-igen Anteil abführen, dann kommen die 100% wieder zusammen. Mithin zahlen alle ihren Beitrag, Eltern wie Kinder.
Die Vokabel „beitragsfreie Mitversicherung“ ist, gelinde gesagt, eine bewussteTäuschung“ der Bevölkerung. Auch gegen besseres Wissen wird in den Medien eben dieser trügerische Begriff gedankenlos und ohne Recherche weiter transportiert. Auf diese Zusammenhänge habe ich Sie, Frau Lennartz, in der Vergangenheit bereits mehrmals hingewiesen. Trotzdem wird der Leserschaft vermittelt, Familien seien Schmarotzer – obwohl  das Gegenteil ist der Fall ist ! Sowohl die nachwuchslose, als auch die ältere Bevölkerung profitiert von Familien mit Kindern. Nur: Zum Dank dafür wird Eltern das Mehrfache dessen, was sie an staatlicher Förderung erhalten, über Verbrauchssteuern und Sozialabgaben wieder abgeknöpft, so als seien sie Singles.
Sehr geehrte Frau Lennartz, aus der Erfahrung, dass solcher Klartext von der Schwäbischen Zeitung nicht abgedruckt wird, sende ich  Ihnen diesen persönlich, allerdings als offenen Brief, der im Internet aufzurufen ist.
Mit freundlichem Gruß
Bärbel Fischer
für die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Beitragsfreie Mitversicherung – ein Bluff!

In der neuen Reihe FIT  FÜR  FAMILIENPOLITIK bringt der Deutsche Familienverband eine Video-Serie heraus, welche die beliebtesten medialen Behauptungen über die Geldschwemme demaskiert, mit der Familien scheinbar „überschüttet“ werden. Das unten verlinkte Video befasst sich mit der so genannten beitragsfreien Mitversicherung, die gar keine ist.

http://www.youtube.com/watch?v=EdiimwJ-Scc

Wahlkampfgetöse oder Einsicht?

Ob es sich bloß um Wahlkampfgetöse handelt, wenn Frau Merkel mehr Hilfen für Familien verspricht, oder ob sie sich tatsächlich von der Brisanz des Themas hat überzeugen lassen, durch Gespräche etwa mit dem Verband kinderreicher Familien in Deutschland, wir wissen es nicht. Jedenfalls  machte die Kanzlerin Versprechungen für den Fall des Wahlsieges der CDU / CSU. Ob diese Versprechen jemals eingehalten werden, das steht freilich in den Sternen. Viel wichtiger ist der Kanzlerin, das Wählerpotential  der deutschen Elternschaft zu mobilisieren, das bisher doch extrem vernachlässigt wurde.

Aber der Aufschrei der Oppositionsparteien ist echt. Sie vermuten ( natürlich wahlkampftechnisch )  ungedeckte Schecks zulasten künftiger Generationen, und unterschlagen, dass  gerade die künftige Generation, bzw. deren Eltern von dieser Verheißung  profitieren sollen.  Ob Trittin oder Gabriel – sie  sähen Eltern lieber ent-kindert vollzeitig in den Betrieben, und nicht mit Barem ausgestattet. Offenbar ist bei ihnen immer noch nicht angekommen, dass Familien aufgrund unseres Sozialsystems   die Nettozahler der Nation per se sind, aus deren Geldbeutel sich Heerscharen von Leuten bedienen, die keinen generativen Beitrag geleistet haben. Mehrfach anfallende Mehrwertsteuerbeträge auf den Kindesunterhalt oder Sozialabgaben, die zwischen Eltern von mehreren Kindern und Kinderlosen keinen Unterschied machen, sprechen eine klare Sprache. Dabei wurde erst kürzlich bekannt, dass die so genannte beitragsfreie Mitversicherung der Kinder in der gesetzlichen Krankenkasse weder beitragsfrei noch ein „Geschenk“ der Staatskasse ist, sondern umgekehrt ein Geschenk der Eltern an die Versicherten darstellt ( Dr. Frank Niehaus, Bertelsmannstiftung ). Zu trefflich ließ sich mit dieser Behauptung bisher medial und aus Kreisen der Wirtschaft die vermeintliche staatliche Spendierfreudigkeit zugunsten von Familien ( z. B. 16,1 Mrd. ! ) gezielt und schamlos herbeireden!

Wohler wäre uns Eltern, wenn unsere Regierung mit einer familiengerechten Reform unseres Sozialgesetzes endlich Nägel mit Köpfen machte, anstatt weitere Erhöhungen ihrer Almosen nach Haushaltslage zu verkünden. Familien müssen autark sein und dürfen nicht zu Bittstellern degradiert werden.

 

Bärbel Fischer

 

Transfer von JUNG zu ALT

In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlen Familien mit minderjährigen Kindern erheblich mehr an Beiträgen, als sie an Kosten verursachen. Das belegt eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der PKV, herausgegeben von Dr. Frank Niehaus:

http://www.wip-pkv.de/uploads/tx_nppresscenter/Familienfoerderung_in_der_GKV_.pdf

Die Beitragsfreiheit mitversicherter Familienangehöriger wird bei weitem wettgemacht durch die Beiträge der zahlenden Familienmitglieder.

……

Von der Politik wird als ein Instrument der Familienpolitik trotzdem auf die Familiensicherung in der GKV verwiesen, die durch die angebliche „Beitragsfreiheit“ der Kinder, ein zentrales familienpolitisches Anliegen, nämlich die Entlastung von Familien mit Kindern scheinbar erfolgreich zu lösen vermag. Eine genauere Betrachtung zeigt aber, dass dies nicht der Fall ist und die Durchschnittsfamilie mit minderjährigen Kindern in der Regel nicht zu den Begünstigten in der GKV zählen. 

Siehe auch:

http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xchg/bst/hs.xsl/111974_116226.htm