Mut zur Zukunft

Dieser Blog wurde wurde vor zehn Jahren von der ELTERNINITIATIVE für FAMILIENGERECHTIGKEIT  eingerichtet, nicht nur, um auf Gefahren und Versagen im Hinblick auf die aktuelle Familienpolitik hinzuweisen, sondern auch, um positive Ansätze, Programme und Umsetzungen vorzustellen. Solche waren das Grundsatzprogramm der ÖDP für ein Erziehungsgehalt und das  familienfördernde CSU-Konzept, das die neue Landesregierung in Bayern auf den Weg brachte. Dieses ermöglicht Paaren eine solide ökonomische Basis für eine Familie mit Kindern, ohne mit jedem weiteren Kind  Armut zu riskieren. Ebenso wiesen wir hin auf die wirkungsvolle ungarische Familienpolitik. Nun hat die AfD-Fraktion des Bundeslandes Thüringen ein familienpolitisches Positionspapier vorgelegt, wie es sich die Elternschaft in Deutschland von den Regierungsparteien seit Jahrzehnten vergeblich erhofft hatte. Ebenso vergeblich hatten Elternorganisationen und Familienverbände in zahllosen Eingaben die jeweiligen Regierungen zu Verbesserungen gemahnt. Selbst der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, Familien nicht stärker zu belasten als nachwuchslose Bürger, wurde nie umgesetzt. Siehe Horizontaler Vergleich 2019!

https://deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen/send/2-publikationen/233-horizontaler-vergleich-2019

Eine Familienpolitik, die lediglich mit Almosen um sich wirft, ohne die gesetzlichen Strukturen familiengerecht zu korrigieren, hat einen demographischen BLACK OUT, denn eine gerechte Familienpolitik ist die Voraussetzung für eine vorsorgliche Rentenpolitik. Ohne Nachwuchs keine Renten. Wer verhindert, dass ausreichend Kinder unter elterlicher Fürsorge und in ökonomischer Sicherheit aufwachsen dürfen, der bringt künftigen Rentner in Not.

Werfen Sie, liebe Leser, einen Blick in den vorliegenden, erfreulich realitätsnahen Entwurf aus Thüringen „Mut zur Zukunft“ – Grundlagen einer familiengerechten Politik!

Thür 1 2017-familienpapier-afd-thl Linda Winzer

 

Wer bedroht Kinderrechte wirklich?

„Kinderrechte gehören in die Verfassung!“ – so  plädierten heute im Bundestag die Grünen, SPD, Linke  und Teile der UNION. Sind Kinder rechtlos? Ja tatsächlich, leider sind viele Kinder rechtlos, weil sie nicht genug geschützt werden vor Gefahren für Seele, Leib und Leben. Ja, der Staat hat die Pflicht, jedem gezeugten Kind die biologischen, ökonomischen und psychischen Bedingungen zu schaffen, die es zu einem sicheren, stabilen und geborgenen Aufwachsen braucht. Diese Rechte und Pflichten legten die Väter des Grundgesetzes, ausdrücklich und aus bitterer Erfahrung, in die Hände der Eltern (Art. 6,1 GG) im Bewusstsein, dass die leiblichen Eltern es sind, die eine natürliche Vertretungsvollmacht für ihre Kinder haben. Unsere Verfassung traut allein den Eltern ein natürliches Interesse am Wohlergehen ihrer Kinder zu. Der Staat hat nach Art. 6,2 GG lediglich das Wächteramt für den Fall elterlichen Versagens zu garantieren.

  • Das Recht auf ein eigenes Leben wird aber genau von jenen bedroht, die auf Biegen und Brechen den § 218 legalisieren wollen.
  • Wer ganztägige Fremdbetreuung für Kinder zur Pflicht macht, beraubt sie elterlicher Achtsamkeit, Liebe und Wertschätzung.
  • Das Recht auf psychisches Reifen wird von jenen bedroht, die Scham verletzende und übergriffige „Aufklärung“ als verpflichtende Unterrichtsmodelle fordern.
  • Die ökonomischen Bedingungen versagt der Staat den Eltern, indem er speziell von diesen enorme Abgaben einfordert, die er Kinderlosen erspart. Arme Eltern – arme Kinder!

Wer ist es also, der die Rechte ihrer Kinder bedroht? Sind es die Eltern, oder ist es nicht vor allem der Gesetzgeber selbst?

Warum heucheln die linken Parteien und der Gesetzgeber, Kinderrechte zu stärken, wo sie diese doch selbst gewaltsam in die Tonne treten?

Vermutlich geht es gar nicht um das Kindeswohl, sondern um einen Generalverdacht gegen die Erziehungskompetenz der Eltern. „Kinderrechte in der Verfassung taugen also eher als Keil zwischen Eltern und Kind und als neues staatliches Instrument, um die Vertretung von Kinderrechten aus dem Machtbereich der Familie zu schälen und den Staat als neuen Advokaten der Kinder zu installieren“, schreibt Birgit Kelle lesenswert unter:

https://www.focus.de/politik/deutschland/gastbeitrag-von-birgit-kelle-kinderrechte-in-verfassung-mit-vorstoss-stellen-gruene-eltern-unter-generalverdacht_id_10796246.html

Der Verband Familienarbeit e. V. erstellte folgenden Wortlaut für eine Verfassungsänderung:

Unser Alternativvorschlag:

Wir stehen einer direkten Erwähnung der Kinderrechte im GG nicht ablehnend gegenüber, soweit sie der Förderung des Kindeswohls dient. Dazu ist aber eine Formulierung zu finden, die es den Eltern wieder stärker ermöglicht, für das Kindeswohl zu sorgen. Das Wächteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unberührt.

Als Formulierung für die Aufnahme von Kinderrechten ins GG schlagen wir als Verband Familienarbeit e.V. folgende Ergänzung von Art. 6 GG vor (neuer Text fett hervorgehoben):

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über die Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jedes Kind hat das natürliche Recht auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern. Die staatliche Gemeinschaft schützt dieses Grundrecht des Kindes, indem sie die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder stärkt und fördert. Das Wächteramt des Staates berechtigt den Staat nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art der Erziehung ihrer Kinder zu drängen.

(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Dabei ist das natürliche Recht des Kindes auf die Verfügbarkeit einer Bindungsperson zu berücksichtigen.

(4) (5) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) (6) Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Kurz gefasste Begründung:

Das Recht des Kindes auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern ist das wichtigste Kinderrecht und dient dem Kindeswohl in der Regel am besten. Erst wenn dieses Recht nicht verwirklicht werden kann oder mit dem Kindeswohl nicht vereinbar ist, hat der Staat für einen Ersatz zu sorgen, der diesem Recht in seinen Auswirkungen so weit wie möglich nahe kommt. Der Staat hat aber die Elternrechte zu achten und zu stärken, so dass der Fall des elterlichen Versagens so weit als möglich vermieden wird. Unser Formulierungsvorschlag bewegt sich im Rahmen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts:

(Zitat aus einem Urteil des BVerfG vom 10.11.1998 (2 BvR 1057/91, Rn 64)

„Nach Art.6 Abs.1 GG steht die Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Das Wächteramt des Staates (Art.6 Abs. 2 Satz 2 GG) berechtigt den Staat aber nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder zu drängen. Das Grundgesetz überlässt die Entscheidung über das Leitbild der Erziehung den Eltern, die über die Art und Weise der Betreuung des Kindes, seine Begegnungs- und Erlebnismöglichkeiten sowie den Inhalt seiner Ausbildung bestimmen. Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“

 

Gehören Kinderrechte ins Grundgesetz?

Der folgende Leserbrief  zeigt in aller Deutlichkeit auf, welche Faktoren schon heute die Rechte der Kinder schwächen, weil sie die Familien als Ganzes schwächen. Um jedem Kind zu seinem Recht auf Leben, Gesundheit, Wohnraum, Bildung, Zuwendung und Akzeptanz zu verhelfen, müssen erst einmal die ideologisch verursachten Defizite heutiger Gesellschafts-und Bevölkerungspolitik behoben werden. 

Als Reaktion auf den Artikel in den Dresdener Neuesten Nachrichten „Sachsens Ministerpräsident Kretschmer will keine Kinderrechte im Grundgesetz“ (dnn-online) erschien folgender Leserbrief in den DNN 20./21.1.2018   S. 27

Für die Zukunft der Gesellschaft ist die heutige Situation entscheidend

Der öffentliche Disput zwischen Ministerpräsident Michael Kretschmer und seinem Stellvertreter M.Dulig über das zentrale Thema Kinderrechte offenbart, was den Bürgern von der Politik zugemutet wird: Es sind reine Ablenkungsmanöver anstatt langfristig tragfähigen politischen Handelns. Selbstverständlich ist für die Zukunft Sachsens und Deutschlands (wie für jedes Land) die heutige Situation der Kinder entscheidend, denn sie sind die einzigen Zukunftsträger der gesamten Gesellschaft. Jedoch ist selbst diese grundlegende Lebenswahrheit nicht mehr allgemein bewusst.

Was würde sich durch eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz zum Wohle von Kindern ändern? Ein Vergleich zwischen dem Artikel 6 des Grundgesetzes und der aktuellen Realität in Deutschland macht deutlich, dass es vor allem darauf ankommt, ob und inwieweit der Gesetzestext mit den Rahmenbedingungen übereinstimmt, unter denen Eltern ihr Recht und ihre Pflicht gemäß Absatz 2 ausüben. Wie aber sind diese?

  • Das Pro-Kopf-Einkommen von Familien sinkt mit steigender Kinderzahl drastisch, dadurch sind Familien in allen Lebensbereichen strukturell benachteiligt (Wohnungsmarkt, Ernährung, Bildung und Kultur).
  • Ein perverser Arbeitsbegriff ist üblich: eine nicht erwerbstätige Alleinerziehende mit zwei Kindern „arbeitet nicht“, aber ein Finanzspekulant oder ein Waffenproduzent haben hohe Profite.
  • Zehntausende Schwangere pro Jahr sehen sich im kinderarmen Deutschland aus wirtschaftlichen Gründen und/oder dem geringen Ansehen von Müttern in der Gesellschaft zu einem Schwangerschaftsabbruch gedrängt.
  • Die scheinheilig propagierte Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschieht meist zu Lasten der Zeit für Familie, überwiegend zu Lasten einer Doppelbelastung der Mütter – das komplette Gegenteil von Gleichstellung!
  • Die unentgeltlich im Privathaushalt meist von Frauen erbrachten Lebensleistungen (Essen zubereiten, kommunizieren, Kinder großziehen, Alte pflegen und so weiter bleiben unberücksichtigt, werden zu wenig geachtet oder gar diffamiert („Herdprämie“), obwohl sie die Grundlage für die Gesellschaft, ihre Kultur und ihren sozialen Frieden darstellen (siehe Statistisches Bundesamt zum Umfang bezahlter und unbezahlter Arbeit).
  • Vertreter eines traditionellen Familienbildes laufen Gefahr, als konservativ, als rechtskonservativ oder noch schlimmer diffamiert zu werden.
  • Hochbetagte Bürger dürfen (selbst wenn sie dement sind) über die Zukunft der Gesellschaft bei Wahlen mitentscheiden. Minderjährige sind vom allgemeinen Stimmrecht ausgeschlossen.
  • Elterliche Sorge für die eigenen Kinder wird durch die einseitige hohe Subventionierung von Fremdbetreuung, besonders von Kindern unter drei Jahren, massiv benachteiligt, obwohl der Betreuungsschlüssel besonders in Sachsen weit unter den Anforderungen liegt und  nachhaltige Spätfolgen infolge großer Zuwendungsdefizite sozialpädiatrisch erwiesen sind.
  • Verfassungsgerichtsurteile zum Rentenrecht werden seit Jahren nicht oder ungenügend umgesetzt, so dass die Rentenversicherung längst nicht mehr zukunftssicher ist. Der ihr zugrundeliegende Generationenvertrag ist praktisch aufgekündigt.

Soweit einige „Ergebnisse“ des jahrzehntelangen Verdrängens und Beschönigens zentraler sozialer Probleme durch ein einseitig wirtschaftsdominiertes, nicht langfristig tragfähiges politisches Denken und Handeln (aller Regierungsparteien der letzten Jahrzehnte).

Der Leser möge selbst entscheiden, was für unsere Zukunft wichtiger ist: konsequentes Handeln entsprechend dem Grundgesetz oder weiteres Ablenken durch einen weiteren verfassungsrechtlichen Disput über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz, was zudem die Elternrechte gegenüber dem Einfluss wirtschaftlicher oder staatlicher Interessen weiter schwächen würde.

Dr. Heinrich Günther    01259 Dresden

Anm: Die Absicht, Kinderrechte im GG zu verankern, wurde trotz maßgeblichen verfassungs- rechtlichen Gutachtens und entgegen der Statements von Familienverbänden sowie aus CDU-Kreisen in den Koalitionsvertrag 2/2018 aufgenommen.

ANHANG                                                                                                           

Dazu der alternative Gesetzestext, wie ihn der Verband Familienarbeit e. V. vorschlägt:

http://familiengerechtigkeit-rv.info/?p=8325

Erklär-Video:

https://youtu.be/w2Ja_zoVw44