Gehören Kinderrechte ins Grundgesetz?

Der folgende Leserbrief  zeigt in aller Deutlichkeit auf, welche Faktoren schon heute die Rechte der Kinder schwächen, weil sie die Familien als Ganzes schwächen. Um jedem Kind zu seinem Recht auf Leben, Gesundheit, Wohnraum, Bildung, Zuwendung und Akzeptanz zu verhelfen, müssen erst einmal die ideologisch verursachten Defizite heutiger Gesellschafts-und Bevölkerungspolitik behoben werden. 

Als Reaktion auf den Artikel in den Dresdener Neuesten Nachrichten „Sachsens Ministerpräsident Kretschmer will keine Kinderrechte im Grundgesetz“ (dnn-online) erschien folgender Leserbrief in den DNN 20./21.1.2018   S. 27

Für die Zukunft der Gesellschaft ist die heutige Situation entscheidend

Der öffentliche Disput zwischen Ministerpräsident Michael Kretschmer und seinem Stellvertreter M.Dulig über das zentrale Thema Kinderrechte offenbart, was den Bürgern von der Politik zugemutet wird: Es sind reine Ablenkungsmanöver anstatt langfristig tragfähigen politischen Handelns. Selbstverständlich ist für die Zukunft Sachsens und Deutschlands (wie für jedes Land) die heutige Situation der Kinder entscheidend, denn sie sind die einzigen Zukunftsträger der gesamten Gesellschaft. Jedoch ist selbst diese grundlegende Lebenswahrheit nicht mehr allgemein bewusst.

Was würde sich durch eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz zum Wohle von Kindern ändern? Ein Vergleich zwischen dem Artikel 6 des Grundgesetzes und der aktuellen Realität in Deutschland macht deutlich, dass es vor allem darauf ankommt, ob und inwieweit der Gesetzestext mit den Rahmenbedingungen übereinstimmt, unter denen Eltern ihr Recht und ihre Pflicht gemäß Absatz 2 ausüben. Wie aber sind diese?

  • Das Pro-Kopf-Einkommen von Familien sinkt mit steigender Kinderzahl drastisch, dadurch sind Familien in allen Lebensbereichen strukturell benachteiligt (Wohnungsmarkt, Ernährung, Bildung und Kultur).
  • Ein perverser Arbeitsbegriff ist üblich: eine nicht erwerbstätige Alleinerziehende mit zwei Kindern „arbeitet nicht“, aber ein Finanzspekulant oder ein Waffenproduzent haben hohe Profite.
  • Zehntausende Schwangere pro Jahr sehen sich im kinderarmen Deutschland aus wirtschaftlichen Gründen und/oder dem geringen Ansehen von Müttern in der Gesellschaft zu einem Schwangerschaftsabbruch gedrängt.
  • Die scheinheilig propagierte Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschieht meist zu Lasten der Zeit für Familie, überwiegend zu Lasten einer Doppelbelastung der Mütter – das komplette Gegenteil von Gleichstellung!
  • Die unentgeltlich im Privathaushalt meist von Frauen erbrachten Lebensleistungen (Essen zubereiten, kommunizieren, Kinder großziehen, Alte pflegen und so weiter bleiben unberücksichtigt, werden zu wenig geachtet oder gar diffamiert („Herdprämie“), obwohl sie die Grundlage für die Gesellschaft, ihre Kultur und ihren sozialen Frieden darstellen (siehe Statistisches Bundesamt zum Umfang bezahlter und unbezahlter Arbeit).
  • Vertreter eines traditionellen Familienbildes laufen Gefahr, als konservativ, als rechtskonservativ oder noch schlimmer diffamiert zu werden.
  • Hochbetagte Bürger dürfen (selbst wenn sie dement sind) über die Zukunft der Gesellschaft bei Wahlen mitentscheiden. Minderjährige sind vom allgemeinen Stimmrecht ausgeschlossen.
  • Elterliche Sorge für die eigenen Kinder wird durch die einseitige hohe Subventionierung von Fremdbetreuung, besonders von Kindern unter drei Jahren, massiv benachteiligt, obwohl der Betreuungsschlüssel besonders in Sachsen weit unter den Anforderungen liegt und  nachhaltige Spätfolgen infolge großer Zuwendungsdefizite sozialpädiatrisch erwiesen sind.
  • Verfassungsgerichtsurteile zum Rentenrecht werden seit Jahren nicht oder ungenügend umgesetzt, so dass die Rentenversicherung längst nicht mehr zukunftssicher ist. Der ihr zugrundeliegende Generationenvertrag ist praktisch aufgekündigt.

Soweit einige „Ergebnisse“ des jahrzehntelangen Verdrängens und Beschönigens zentraler sozialer Probleme durch ein einseitig wirtschaftsdominiertes, nicht langfristig tragfähiges politisches Denken und Handeln (aller Regierungsparteien der letzten Jahrzehnte).

Der Leser möge selbst entscheiden, was für unsere Zukunft wichtiger ist: konsequentes Handeln entsprechend dem Grundgesetz oder weiteres Ablenken durch einen weiteren verfassungsrechtlichen Disput über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz, was zudem die Elternrechte gegenüber dem Einfluss wirtschaftlicher oder staatlicher Interessen weiter schwächen würde.

Dr. Heinrich Günther    01259 Dresden

Anm: Die Absicht, Kinderrechte im GG zu verankern, wurde trotz maßgeblichen verfassungs- rechtlichen Gutachtens und entgegen der Statements von Familienverbänden sowie aus CDU-Kreisen in den Koalitionsvertrag 2/2018 aufgenommen.

ANHANG                                                                                                           

Dazu der alternative Gesetzestext, wie ihn der Verband Familienarbeit e. V. vorschlägt:

http://familiengerechtigkeit-rv.info/?p=8325

Erklär-Video:

https://youtu.be/w2Ja_zoVw44

 

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