Kinderrechte in die Verfassung: „Unnötig und auch gefährlich“

Die Einführung von Kinderrechten in die Verfassung wäre ein Paradigmenwechsel zulasten der Eltern, sagt Arnd Uhle, Richter am  Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen und Professor für Öffentliches Recht, Staatsrecht und Verfassungstheorie an der Universität Leipzig. Im Interview mit Jürgen Liminski erklärt er warum.

Zu finden auf der HP des Instituts für Demografie, Allgemeinwohl und Familie IDAF:

https://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2018/05/28/artikel/kinderrechte-in-die-verfassung-unnoetig-und-auch-gefaehrlich.html